Projektversicherung Erneuerung EÜ Bf. Wiederitzsch + Spurplananpassung
Die DB InfraGO AG plant die Durchführung der Komplexmaßnahme Umbau Bf Wiederitzsch, bestehend aus der Erneuerung EÜ Bf Wiederitzsch mit Anpassung Spurplan, Ersatzneubau EÜ Viaduktweg und Ersatzneubau EÜ Delitzscher Landstraße. Die Investitionssumme für dieses Projekt wird mit EUR ca.210 Mio. veranschlagt. Hiervon sind ...
Angebotsfrist:07. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die DB InfraGO AG plant die Durchführung der Komplexmaßnahme Umbau Bf Wiederitzsch, bestehend aus der Erneuerung EÜ Bf Wiederitzsch mit Anpassung Spurplan, Ersatzneubau EÜ Viaduktweg und Ersatzneubau EÜ Delitzscher Landstraße. Die Investitionssumme für dieses Projekt wird mit EUR ca.210 Mio. veranschlagt. Hiervon sind bereits ca. EUR 4...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Deutsche Bahn AG
- Veröffentlicht: 12. April 2026
- Frist: 07. Mai 2026
- Thema: Versicherungen
Ausschreibungsbeschreibung
Die DB InfraGO AG plant die Durchführung der Komplexmaßnahme Umbau Bf Wiederitzsch, bestehend aus der Erneuerung EÜ Bf Wiederitzsch mit Anpassung Spurplan, Ersatzneubau EÜ Viaduktweg und Ersatzneubau EÜ Delitzscher Landstraße. Die Investitionssumme für dieses Projekt wird mit EUR ca.210 Mio. veranschlagt. Hiervon sind bereits ca. EUR 43 Mio. über einen bestehenden Vertrag abgerechnet worden. Der hier neu ausgeschriebene Versicherungsvertrag wird den bestehenden Vertrag ablösen. Es wird mit einer derzeit geplanten Bauzeit bis zum 31.08.2028 gerechnet. Der Versicherungsvertrag beginnt nach Beendigung des Ausschreibungsverfahrens mit dem Datum des Zuschlages im Anschluss an eine derzeit bestehende Vorlaufdeckung. (Typ L) In der Haftpflichtversicherung beträgt die Deckungssumme je Schadenfall EUR 25.000.000 pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, einschließlich der Leistungen aus der Umwelthaftpflichtversicherung. In der Planungshaftpflichtversicherung steht eine separate Deckungssumme je Schadenfall von EUR 10.000.000 pauschal für Sach- und Vermögensschäden zur Verfügung. Die vorgenannten Summen sind dreifach maximiert. Die Extendend Maintenance im Teil Bauleistungs- und Montageversicherung beträgt 42 Monate. Die Nachhaftung beträgt in der Haftpflichtversicherung 10 Jahre, in der Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung 5 Jahre. Der generelle Selbstbehalt beträgt mindestens EUR 25.000. Für Personenschäden entfällt der Selbstbehalt. In der Planungshaftpflichtversicherung ist die erweiterte Planungsdeckung eingeschlossen. Im Rahmen der erweiterten Planungsdeckung beträgt der Selbstbehalt EUR 100.000
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- Stadt Bochum, Referat Zentraler Einkauf - VI/ZEK2
Stadt Bochum: Generalplanungsleistungen Schulprojekt Kubus - Angebotswettbewerb
Die Stadt Bochum (nachfolgend "Auftraggeber") steht als Schulträger vor der Herausforderung, dem stetig wachsenden Raumbedarf aufgrund der steigenden Schulanmeldungen im Bochumer Stadtgebiet zu entsprechen. In diesem Zusammenhang herrscht - neben dem Erfordernis an Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen bereits bestehender Schulgebäude - ein erheblicher Bedarf an der Schaffung neuer Sport- und Lernräume. Dabei ist der Auftraggeber nach dem Schulgesetz verpflichtet, Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Zur Erfüllung dieser ihr gesetzlich obliegenden Pflicht plant der Auftraggeber dem wachsenden Raumbedarf im Rahmen eines umfassenden Schulbauprogramms zu begegnen. Dieses beinhaltet erforderliche Neubau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen für 27 schulische Einrichtungen. Das Programm umfasst dabei alle Schularten und bezieht sich auf Grund-, Förder- und weiterführende Schulen. Erste Grobkostenschätzungen des Auftraggebers liegen inklusive Nebenkosten jeweils zwischen 4 und 145 Mio. EUR (brutto), gesamt bei rund 660 Mio. EUR (brutto). Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Generalplanerleistungen beschafft werden für das Gebäude an der Querenburger Straße 37, in folgendem "Kubus" genannt. Der Kubus ist Teil eines Schulzentrums, bestehend aus der 2014 sanierten "Hans-Böckler-Realschule" und dem 2012 neu errichteten "Neues Gymnasium Bochum". Der Kubus wurde in den 1970er Jahre erbaut und ist seit dem Jahr 2016 leerstehend. 2024/25 wurde das Gebäude vollständig entkernt, hierbei wurden sämtliche Schadstoffe entfernt. Der Kubus ist westlich an der Querenburger Straße liegend, südlich liegt das Gymnasium und östlich liegt die Realschule. Auf dem gesamten Schulzentrum werden derzeit ungefähr 1700 Schüler durch etwa 140 Lehrkräfte unterrichtet. Die Generalplanung umfasst: (i) die Objektplanung Gebäude, (ii) die Planung der technischen Gebäudeausrüstung, (iii) die Tragwerksplanung, (iv) die Planung Außenanlagen, (v) die Thermische Bauphysik, (vi) den Brandschutz, (vii) die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination, (viii) die Geotechnik für die Gründungsbewertung eventueller Anbauten und (ix) die Berechnung der Lebenszykluskosten auf Basis der Kostenschätzung und Fortschreibung auf der Basis der Kostenberechnung des Planungsentwurfs. Ebenfalls muss die Planung die Klassenraummöbilierung berücksichtigt werden, welche jedoch separat vergeben wird. Mit einem voraussichtlichen Ende des Vergabeverfahrens ist im März 2026 zu rechnen. Mit den Planungsleistungen ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Die Fertigstellung der Bauausführung und Übergabe an die Nutzer muss spätestens im Juli 2029 erfolgen. Mit dieser EU-weiten Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb eingeleitet. Weitere Informationen sind den auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Stadt BochumFrist: 08. Mai
Stadt Bochum: Generalplanungsleistungen Schulprojekt Kubus - Angebotswettbewerb
Die Stadt Bochum (nachfolgend "Auftraggeber") steht als Schulträger vor der Herausforderung, dem stetig wachsenden Raumbedarf aufgrund der steigenden Schulanmeldungen im Bochumer Stadtgebiet zu entsprechen. In diesem Zusammenhang herrscht - neben dem Erfordernis an Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen bereits bestehender Schulgebäude - ein erheblicher Bedarf an der Schaffung neuer Sport- und Lernräume. Dabei ist der Auftraggeber nach dem Schulgesetz verpflichtet, Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Zur Erfüllung dieser ihr gesetzlich obliegenden Pflicht plant der Auftraggeber dem wachsenden Raumbedarf im Rahmen eines umfassenden Schulbauprogramms zu begegnen. Dieses beinhaltet erforderliche Neubau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen für 27 schulische Einrichtungen. Das Programm umfasst dabei alle Schularten und bezieht sich auf Grund-, Förder- und weiterführende Schulen. Erste Grobkostenschätzungen des Auftraggebers liegen inklusive Nebenkosten jeweils zwischen 4 und 145 Mio. EUR (brutto), gesamt bei rund 660 Mio. EUR (brutto). Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Generalplanerleistungen beschafft werden für das Gebäude an der Querenburger Straße 37, in folgendem "Kubus" genannt. Der Kubus ist Teil eines Schulzentrums, bestehend aus der 2014 sanierten "Hans-Böckler-Realschule" und dem 2012 neu errichteten "Neues Gymnasium Bochum". Der Kubus wurde in den 1970er Jahre erbaut und ist seit dem Jahr 2016 leerstehend. 2024/25 wurde das Gebäude vollständig entkernt, hierbei wurden sämtliche Schadstoffe entfernt. Der Kubus ist westlich an der Querenburger Straße liegend, südlich liegt das Gymnasium und östlich liegt die Realschule. Auf dem gesamten Schulzentrum werden derzeit ungefähr 1700 Schüler durch etwa 140 Lehrkräfte unterrichtet. Die Generalplanung umfasst: (i) die Objektplanung Gebäude, (ii) die Planung der technischen Gebäudeausrüstung, (iii) die Tragwerksplanung, (iv) die Planung Außenanlagen, (v) die Thermische Bauphysik, (vi) den Brandschutz, (vii) die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination, (viii) die Geotechnik für die Gründungsbewertung eventueller Anbauten und (ix) die Berechnung der Lebenszykluskosten auf Basis der Kostenschätzung und Fortschreibung auf der Basis der Kostenberechnung des Planungsentwurfs. Ebenfalls muss die Planung die Klassenraummöbilierung berücksichtigt werden, welche jedoch separat vergeben wird. Mit einem voraussichtlichen Ende des Vergabeverfahrens ist im März 2026 zu rechnen. Mit den Planungsleistungen ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Die Fertigstellung der Bauausführung und Übergabe an die Nutzer muss spätestens im Juli 2029 erfolgen. Mit dieser EU-weiten Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb eingeleitet. Weitere Informationen sind den auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Stadt Bochum
Stadt Bochum: Generalplanungsleistungen Schulprojekt Kubus - Angebotswettbewerb
Die Stadt Bochum (nachfolgend "Auftraggeber") steht als Schulträger vor der Herausforderung, dem stetig wachsenden Raumbedarf aufgrund der steigenden Schulanmeldungen im Bochumer Stadtgebiet zu entsprechen. In diesem Zusammenhang herrscht - neben dem Erfordernis an Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen bereits bestehender Schulgebäude - ein erheblicher Bedarf an der Schaffung neuer Sport- und Lernräume. Dabei ist der Auftraggeber nach dem Schulgesetz verpflichtet, Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Zur Erfüllung dieser ihr gesetzlich obliegenden Pflicht plant der Auftraggeber dem wachsenden Raumbedarf im Rahmen eines umfassenden Schulbauprogramms zu begegnen. Dieses beinhaltet erforderliche Neubau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen für 27 schulische Einrichtungen. Das Programm umfasst dabei alle Schularten und bezieht sich auf Grund-, Förder- und weiterführende Schulen. Erste Grobkostenschätzungen des Auftraggebers liegen inklusive Nebenkosten jeweils zwischen 4 und 145 Mio. EUR (brutto), gesamt bei rund 660 Mio. EUR (brutto). Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Generalplanerleistungen beschafft werden für das Gebäude an der Querenburger Straße 37, in folgendem "Kubus" genannt. Der Kubus ist Teil eines Schulzentrums, bestehend aus der 2014 sanierten "Hans-Böckler-Realschule" und dem 2012 neu errichteten "Neues Gymnasium Bochum". Der Kubus wurde in den 1970er Jahre erbaut und ist seit dem Jahr 2016 leerstehend. 2024/25 wurde das Gebäude vollständig entkernt, hierbei wurden sämtliche Schadstoffe entfernt. Der Kubus ist westlich an der Querenburger Straße liegend, südlich liegt das Gymnasium und östlich liegt die Realschule. Auf dem gesamten Schulzentrum werden derzeit ungefähr 1700 Schüler durch etwa 140 Lehrkräfte unterrichtet. Die Generalplanung umfasst: (i) die Objektplanung Gebäude, (ii) die Planung der technischen Gebäudeausrüstung, (iii) die Tragwerksplanung, (iv) die Planung Außenanlagen, (v) die Thermische Bauphysik, (vi) den Brandschutz, (vii) die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination, (viii) die Geotechnik für die Gründungsbewertung eventueller Anbauten und (ix) die Berechnung der Lebenszykluskosten auf Basis der Kostenschätzung und Fortschreibung auf der Basis der Kostenberechnung des Planungsentwurfs. Ebenfalls muss die Planung die Klassenraummöbilierung berücksichtigt werden, welche jedoch separat vergeben wird. Mit einem voraussichtlichen Ende des Vergabeverfahrens ist im März 2026 zu rechnen. Mit den Planungsleistungen ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Die Fertigstellung der Bauausführung und Übergabe an die Nutzer muss spätestens im Juli 2029 erfolgen. Mit dieser EU-weiten Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb eingeleitet. Weitere Informationen sind den auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Stadt Bochum
ABW: Stadt Bochum: Projektsteuerungsleistung zur Steuerung der Schulbauprojekte 5-7
Die Stadt Bochum (nachfolgend "Auftraggeber") steht als Schulträger vor der Herausforderung, dem stetig wachsenden Raumbedarf aufgrund der steigenden Schulanmeldungen im Bochumer Stadtgebiet zu entsprechen. In diesem Zusammenhang herrscht - neben dem Erfordernis an Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen bereits bestehender Schulgebäude - ein erheblicher Bedarf an der Schaffung neuer Sport- und Lernräume. Dabei ist der Auftraggeber nach dem Schulgesetz verpflichtet, Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Zur Erfüllung dieser ihr gesetzlich obliegenden Pflicht plant der Auftraggeber dem wachsenden Raumbedarf im Rahmen eines umfassenden Schulbau- und Schulmodernisierungsprogramm zu begegnen. Dieses beinhaltet erforderliche Neubau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen für 27 schulische Einrichtungen. Das Programm umfasst dabei alle Schularten und bezieht sich auf Grund-, Förder- und weiterführende Schulen. Erste Grobkostenschätzungen des Auftraggebers liegen inklusive Nebenkosten jeweils zwischen 4 und 145 Mio. EUR (brutto), gesamt bei rund 660 Mio. EUR (brutto). Nachdem die Vergabeverfahren zur Umsetzung der ersten drei Projekte begonnen haben, soll nunmehr die Planung der Projekte 4-6 beginnen. Es handelt sich um folgende schulische Einrichtungen: - Arnoldschule, Arnoldstr. 31, 44793 Bochum - Sonnenschule, Lange Malterse 18, 44795 Bochum - Grundschule an der Vöde, Castroper Str. 235, 44791 Bochum Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind Projektsteuerungsleistungen in Form der Projektstufen 1 bis 5 (Projektvorbereitung, Planung, Ausführungsvorbereitung, Ausführung, Projektabschluss) in den Handlungsbereichen: Organisation, Information, Koordination und Dokumentation (A), Qualitäten und Quantitäten (B), Kosten und Finanzierung (C), Termine, Kapazitäten und Logistik (D) sowie Verträge und Versicherungen (E) nach Maßgabe der AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (Stand: März 2020). Insbesondere hat der Auftragnehmer (funktionale) Leistungsbeschreibungen zur Umsetzung der jeweiligen Schulbaumaßnahmen zu erstellen. Die weiteren Leistungen zur Umsetzung der benannten Schulbauprojekte sollen nach der Erstellung der (funktionalen) Leistungsbeschreibungen jeweils an einen Totalunternehmer vergeben werden. Es gilt zu beachten, dass dem Auftragnehmer sowie den weiteren Projektsteuerern der bereits ausgeschrieben und der noch folgenden Schulbauprojekte ein einzelprojektübergreifender Multiprojektmanager im Sinne der AHO-Schriftenreihe Nr. 19 übergeordnet wird. Dieser soll alle Einzelprojekte im Wege einer übergeordneten organisatorischen Ebene managen. Der Umfang der vom Multiprojektmanager zu erbringenden Multiprojektmanagement-Leistungen orientiert sich dabei an den Vorgaben der AHO-Schriftenreihe Nr. 19 (Stand: Januar 2018). Insoweit ergeben sich für den Auftragnehmer im Rahmen der Auftragsdurchführung Abstimmungs-, Koordinierungs- und Vorlagepflichten im Hinblick auf eine Zusammenarbeit mit dem Multiprojektmanager. Um den Bietern dahingehend einen Überblick zu verschaffen, wird das Leistungsverzeichnis des Multiprojektmanagers den Bietern mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Mit einem voraussichtlichen Ende des Vergabeverfahrens ist im Oktober 2025 zu rechnen. Mit den Projektsteuerungsleistungen ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Der Nutzungsbeginn der drei Schulbauprojekte ist für das zweite Quartal 2030 vorgesehen. Mit dieser EU-weiten Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb eingeleitet. Weitere Informationen sind den auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Stadt SchwelmFrist: 02. Apr.
Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung für das Projekt Anbau und Sanierung GS-Ländchenweg gemäß HOAI in den Leistungsphasen 1 — 6.
Die Stadt Schwelm beabsichtigt die Sanierung der Räumlichkeiten einer Offenen Ganztagsbetreuung und den Neubau eines Anbaus an der Gemeinschaftsgrundschule Ländchenweg in 58332 Schwelm, Ländchenweg 8. Auftragsgegenstand dieses Ausschreibungsverfahren sind die Fachplanungsleistung Tragwerksplanung der LPH 1 bis 6 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe) nach § 49 HOAI für das nachstehend beschriebene Bauvorhaben. Auf zwei Ebenen soll der Bereich des Offenen Ganztags saniert und durch einen Anbau ergänzt werden. Die Baumaßnahmen müssen im laufenden Schul- und Ganztagsbetrieb durchgeführt werden. lm Anbau sollen über zwei Geschosse vier neue Betreuungsräume (ca. 90 m2/Raum) für die Ganztagesbetreuung entstehen. Die Erschließung erfolgt über den Bestand. Die Gesamtfläche des zu planenden Anbaus beträgt ca. 500 rri2. Der Anbau muss barrierefrei erschlossen sein und barrierefrei von außen zu erreichen sein. I. Eignungskriterien (siehe Merkblatt: konkrete Mindestanforderungen) 1. Wirtschaftliche und finanzielle a) Betriebshaftpflichtversicherung a) Berufshaftpflichtversicherung: mindest. 2.500.000 € für Personenschäden, Vermögensschäden mindest. 300.000 EUR (siehe Anlage 2 Mindestanforderungen) b) jährl. Mindestumsatz: Gesamtumsatz von mindestens 100.000,00 EUR/a im Leistungsbild (siehe Anlage 2 Mindestanforderungen) 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) zwei Referenzen: zwei Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren (siehe Anlage 2 Mindestanforderungen) b) Nachweis der berufl. Qualifikation mindest. zwei Berufsträger mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (siehe Anlage 2 Mindestanforderungen) 3. rechtliche Eignung keine II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : Mai 2026 - Februar 2027 VII. Zuschlagskriterien: Honorar 60%, Qualifikation des Bieters 40% VIII. Hersteller- und Fabrikatsangaben Wenn Hersteller- oder Fabrikatsangaben gefordert werden, bitte ich diese unbedingt anzugeben, da wir diese nicht nachfordern können. !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!!
- Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung - Hamburger Institut für berufliche Bildung (HIBB)Frist: 10. Mai
SBH | Schulbau Hamburg: Neubau einer Stadtteilschule und Erweiterung eines Gymnasiums am Standort Turnierstieg 18 / 24 in Hamburg - Marktansprache im Rahmen der integrierten Projektabwicklung (IPA)
SBH | Schulbau Hamburg hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die ca. 350 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. qm und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. qm. In dieser Tätigkeit wurde SBH mit dem Neubau einer Stadtteilschule (STS) und Erweiterung eines Gymnasiums am Standort Turnierstieg 18 / 24 in Hamburg beauftragt. Das Projekt wird mittels "Integrierter Projektabwicklung" (IPA) realisiert. STS und Gymnasium am Standort Turnierstieg sind neu anzuordnen und auszugestalten. Hierfür sind Abrisse und Zubauten sowie eine Interimsunterbringung zu realisieren. Dabei sind, wo möglich und pädagogisch gewünscht, Synergien zu schöpfen. Das Grundstück umfasst eine Fläche von ca. 4,2 ha und wurde bis 2023 ausschließlich vom Gymnasium genutzt. Die Gebäudesubstanz am Standort stammt weitgehend aus den 70er Jahren; lediglich an wenigen Stellen wurden umfassenden Sanierungen vorgenommen. Im Keller eines der Bestandsgebäude befindet sich ein funktionsfähiger Schutzraum. Die Technik in den Bestandsgebäuden ist veraltet und teilweise außer Funktion gesetzt. An mehreren Stellen besteht der Verdacht auf Kontaminierung durch Asbest. Die Stadtteilschule Osterbek wurde kurzfristig im Sommer 2024 im bestehenden Flächenüberhang eines Bestandsgebäudes untergebracht. In einem ersten Bauabschnitt soll für die Stadtteilschule ein neues Gebäude errichtet werden, um kurzfristige Bedarfe abfedern zu können. Anschließend soll der Gebäudebestand den Erfordernissen eines 4(5) -zügigen Gymnasiums und einer ebenso großen Stadtteilschule angepasst bzw. mit Neubauten ergänzt werden. Dabei sollen auch gemeinschaftlich genutzten Räume (Mensa, Foyer, Pausenhalle) aufgebaut werden. Für beide Schulen sind pädagogische Konzepte entwickelt. Auf Grundlage dieser Konzepte wurde eine Phase Null durchgeführt und ein differenziertes Raumprogramm für zwei unabhängige pädagogische Einheiten mit synergetischen Schnittstellen vorgelegt. Am Standort soll nun dieses Raumprogramm als Basis für die Entwicklung einer Doppelschule dienen. Zur Klärung der städtebaulichen Strukturierung des Standortes wird zurzeit eine städtebauliche Mehrfachbeauftragung mit drei beteiligten Unternehmen durchgeführt, in der auch die Anforderungen aus dem Prozess der Phase Null integriert werden. Dieser Prozess wird bis Juli 2026 abgeschlossen sein. Es ist beabsichtigt, das Ergebnis den Bietern in den Angebotsphasen der Verhandlungsverfahren zur Verfügung zu stellen. Zurzeit befindet sich eine Homepage für das Projekt im Aufbau, auf der weitere Informationen zur Verfügung gestellt werden. Geschätzte Baukosten: Die Höhe der anrechenbaren Baukosten wird derzeit wie folgt geschätzt: KG 300 38.417.000 Mio. und KG 400: 10.744.000 Mio. brutto Die geschätzten Gesamtbaukosten der KG 200 bis 700 belaufen sich auf ca. 71.370.000 Euro (brutto). VOB/A (EU) Die Leistungen werden in separaten Verhandlungsverfahren mit vorgeschalteten öffentlichen Teilnahmewettbewerben vergeben, da aufgrund des Projektabwicklungsmodells ein besonderes Interesse an der Durchführung von Verhandlungen besteht (gem. § 3a (2) Nr. 1 c) EU VOB/A) besteht. Der Mehrparteienvertrag und dessen Anlagen sollen mit den Bietern erörtert werden.
- Gemeinde AltheimAltheimFrist: 28. Mai
Vergabe Objekt-/Fachplanungsleistungen Ersatzneubau Sporthalle Gemeinde Altheim
Die Gemeinde Altheim im Landkreis Biberach beabsichtigt einen Ersatzneubau einer Sporthalle für den Vereins-, Breiten- und Schulsport zu errichten. Dieser dient als Ersatz der bisherigen Sporthalle, die altersbedingt aufgegeben wird. Der Ersatzneubau soll eine Feldgröße von 36 m x 21 m umfassen. Der Ersatzneubau soll auf Teilflächen der Grundstücke der Flst.-Nr. 1213/0 und Flst.-Nr. 1210/0 der Gemarkung Altheim errichtet werden. Das Grundstück steht im Eigentum der Gemeinde Altheim. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über einen Kreisverkehr mit direkter Anbindung an die Landesstraße L 277. Die neue Sporthalle ist am Standort von der Grundschule der Gemeinde Altheim aus in wenigen Minuten fußläufig erreichbar. Die bestehende Gemeindehalle stammt aus den 1970er Jahren und befindet sich in einem bautypisch veralteten Zustand. Diese soll bestehen bleiben und zu einem späteren Zeitpunkt grundlegend für eine Mehrzwecknutzung saniert werden. Für die neue Sporthalle ist ein Anbau mit einem Weichlandebereich (Schnitzelgrube) vorgesehen, um das Verletzungsrisiko zu mindern. Der ortsansässige Sportverein beheimatet eine Turnabteilung, welche ambitionierten Breitensport betreibt. Hobbyturnerinnen aus dem gesamten westlichen Landkreis Biberach üben in Altheim ihren Sport aus. Der Gemeinde liegen sowohl die Grundlagenermittlung, Vorplanung und Bestandteile der Entwurfsplanung der Objektplanung vor. Diese sind bei der Auftragsausführung vom jeweiligen Auftragnehmer zu beachten. Anpassungen hieran sind zulässig, soweit sie nachvollziehbare Einsparungsmöglichkeiten der Bau- und Betriebskosten beinhalten. Des Weiteren soll der Ersatzneubau der Sporthalle ca. 42 m x 37,50 m groß sein, eingeschossig, die Halle teilbar sein und zudem über einen Mehrzweckraum für Kleingruppen und Betreuung bei Turnieren verfügen. Es ist die Errichtung einer optionalen Schnitzelgrube für Turner, eine Tribüne für ca. 140 Zuschauer vorgesehen. Außerdem 4 Umkleiden und 2 Duschräume, Umkleide/Duschräume für Lehrer/Schiedsrichter sowie WC-Anlagen, 3 Geräteräume, Regieraum und Technikräume. Die Ausführung ist als Holzkonstruktion auf tragender Bodenplatte angedacht (Baugrundverbesserung erforderlich). Für das Dach und die Wände sind Sandwichpaneelen vorgesehen, in der Halle und im Mehrzweckraum soll flächenelastischer Sportboden verlegt werden, es soll 3-fach-Isoverglasung, Nahwärmeversorgung und Luftheizung/Betonkernaktivierung geben. Die Außenanlage muss weitgehend wassergebunden sein, außerdem soll es Stellplätze für Sport- und Turnierbetrieb geben, sowie Oberflächenwasserversickerung (Rigolen). Änderungen an den vorstehenden Ausführungsmerkmalen sind nach vorheriger Absprache mit der Gemeinde grundsätzlich denkbar, insbesondere zur Erfüllung etwaiger Vorgaben einschlägiger, staatlicher Förderprogramme. Der bisherige Planer wird sich nicht am Ausschreibungsverfahren beteiligen. Da der maßgebliche EU-Schwellenwert von 216.000 Euro netto der zu erwartenden Planerhonorare (Nettohonorarwert) gemäß HOAI 2021 überschritten wird, erfolgt die Vergabe der fortgesetzten Planungsleistungen im Wege dieser europaweiten Ausschreibung im Verhandlungsverfahren nach §§ 73 ff. Vergabeverordnung (VgV). Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Objektplanung Gebäude ab LPh 3 bis LPh 9 (Los 1) gem. §§ 34 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk ab LPh 1 bis LPh 6 (Los 2) gem. §§ 51 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab LPh 1 bis LPh 9 (Los 3) gem. §§ 55 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab LPh 1 bis LPh 9 (Los 4) gem. §§ 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Objektplanung zunächst für die LPh 3. Die Fachplanung Tragwerk sowie die Fachplanungen technische Ausrüstung HLS und Elektro erfolgt ebenfalls eine stufenweise Beauftragung zunächst für die LPh 1 bis zur LPh 3. Zwischen der Gemeinde Altheim als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Die Gemeinde Altheim hat Fördermittel sowohl nach der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Baden-Württemberg für die Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen sowie nach der Verwaltungsvorschrift Ausgleichsstock sowie Bundesmittel aus dem Förderaufruf „SKS – Sanierung kommunaler Sportstätten“ als Gewährung einer Investitionshilfe beantragt. Der Gemeinde stehen maximal 5,25 Mio. EUR brutto für die Realisierung der neuen Sporthalle zur Verfügung (Kostenobergrenze). Diese ist bei der Ausführung der Planungsleistungen zwingend zu beachten. Die Vorgaben der vorstehenden Fördervorschriften haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Deutsche Bahn AG.
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