Projekt MuCMEE - Los 4
Die Auftraggeberin beabsichtigt, im Zuge eines Forschungsprojektes Messmethoden bei extremen Umgebungsbedingungen zu etablieren. Mit dem nunmehrigen Verfahren soll als viertes Geräte (daher „Los 4“) ein Extreme Environment Tribometer beschafft werden
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die Auftraggeberin beabsichtigt, im Zuge eines Forschungsprojektes Messmethoden bei extremen Umgebungsbedingungen zu etablieren. Mit dem nunmehrigen Verfahren soll als viertes Geräte (daher „Los 4“) ein Extreme Environment Tribometer beschafft werden
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: AC2T research GmbH
- Veröffentlicht: 06. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Die Auftraggeberin beabsichtigt, im Zuge eines Forschungsprojektes Messmethoden bei extremen Umgebungsbedingungen zu etablieren. Mit dem nunmehrigen Verfahren soll als viertes Geräte (daher „Los 4“) ein Extreme Environment Tribometer beschafft werden
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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6- AC2T research GmbHWiener Neustadt
Projekt MuCMEE - Los 4
Beschaffung eines Extreme Environment Tribometers als Los 4 im Rahmen eines Forschungsprojekts zur Etablierung von Messmethoden unter extremen Umgebungsbedingungen.
- Hamburger Hochbahn AG
modulspezifische Implementierung von SAP S/4HANA - Los 4 Immobilienmanagement
Folgendes Fachlos wird vergeben: Los 4 Immobilienmanagement: Das Los Immobilienmanagement beinhaltet die Verwendung des SAP-Moduls RE-FX. Dieses System ist nah am Standard ausgeprägt. Es wird hierbei die Profit-Center Rechnung verwendet, wobei technische Anlagen wie z.B. Fahrtreppen oder Fahrstühle in Sammelkostenstellen eingebunden sind, und nicht über RE-FX verwaltet werden. Daneben erfolgt die Instandhaltung der Gebäude und der techn. Anlagen direkt aus dem SAP PM, und wird nicht über RE-FX gesteuert. Es wird lediglich die Wirtschaftliche Sicht ausgeprägt. Die Architektonische Sicht ist obsolet. Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen) Die Auftragnehmer der jeweiligen Lose sind verpflichtet, ihre Arbeitspakete inhaltlich, organisatorisch und zeitlich auf die durch den Projektsteuerer definierten Rahmenbedingungen auszurichten. Innerhalb der Lose obliegt die operative Projektkoordination - wie z. B. die Ressourcenplanung, interne Fortschrittskontrolle und die fachbereichsbezogene Kommunikation - dem jeweiligen Teilprojekt. Schnittstellen, Abhängigkeiten und Übergaben zwischen den Losen sind mit dem Projektsteuerer eng abzustimmen und entsprechend den zentralen Projektvorgaben umzusetzen und zu dokumentieren. Diese Aufgabenverteilung stellt sicher, dass die Projektarbeit strukturiert, konsistent und integrativ über alle Teilprojekte hinweg erfolgen kann. Die Auftragnehmer der einzelnen Lose sind verantwortlich für die eigenständige Kommunikation innerhalb ihres Teilprojekts, insbesondere: - Sicherstellung der Kommunikation mit den fachlich beteiligten Organisationseinheiten, - Fristgerechte Bereitstellung relevanter Informationen und Statusberichte im abgestimmten Format, - Teilnahme an projektübergreifenden Gremien und Abstimmungen, - Aktive Mitwirkung bei der Schnittstellenkommunikation mit angrenzenden Losen. Die Kommunikation erfolgt im Rahmen der durch den Projektsteuerer vorgegebenen Strukturen und Standards. Tester werden durch die Auftragnehmer geschult, um die entsprechenden Fiori oder TAC bedienen zu können. zur Technischen Umsetzung: Customizing Einstellung der modulspezifischen Systemeinstellungen gemäß der Blue-Prints der oben genannten Scope-Items. Die Blue-Prints und das enthaltene Customizing sind überwiegend fachlich beschrieben. Hier wird die Leistung mit der benötigten Kompetenz ausgeschrieben, den entsprechenden Customizing-Pfad einzustellen. Programmierung Umsetzung der Programm- und Reportanforderungen aus den Blue-Prints unter Einhaltung der Programmiervorgaben und Namenskonventionen der Hamburger Hochbahn AG. Generell ist das Ziel, nah am Standard zu bleiben und potentiell Clean-Core fähig zu werden, daher ist der Umfang der Report-Entwicklung gering. In den Anforderungen können sowohl Dynpros, Fioris als auch Batchprogramme enthalten sein. Abgrenzung zum Teilprojekt IT bzw. zum DL-Ü: - Keine Schnittstellen - Keine systemübergreifende Anpassungen - Keine Migrationsprogramme Erstellung Reports embedded BW Erstellung von Queries im S/4HANA embedded BW entsprechend der Anforderungen aus dem Blue Print. Die Auswertungen und Kontrollen, für die Spezialisten des ERP-Moduls und deren Führungskräften, sollen direkt im embedded BW angeboten werden. Hierzu sind einfache Queries ohne Backend-Programmierung umzusetzen. Abgrenzung zum TP Berichtswesen bzw. DL-Ü: - Keine Umsetzung in der SAC - Keine DataMarts oder Persistierung neben den ERP-Fachtabellen - Nur SAP BW, keine weiteren DB oder Frontends Testmanagement (Testfälle und Durchführung) Definition der notwendigen Testfälle, um funktionale Tests und Integrationstests durchführen zu können. Die Testfälle sollen eine möglichst vollständige Abbildung der vorhandenen Äquivalenzklassen abbilden. Die Tests werden nach Vorgaben des übergelagerten Testmanagers geplant, durchgeführt und dokumentiert. Abgrenzung zum AP Test-Management bzw. DL-Ü: - Keine Planung von Integrationstests und Zusammenarbeit - Keine Festlegung von Methodiken und Tools Migrationsmanagement Unterstützung der Fachbereiche bei der Bereitstellung der Migrationsdaten (Mapping, Überwachung der Datenbereinigung, Black-List etc.). Die Migration wird übergreifend durchgeführt. Im Rahmen dieses Loses wird zudem der Test der migrierten Daten fachlich durchgeführt. Abgrenzung zum AP Migrationsmanagement: - Keine ETL oder Importtools vorgeben - Keine Durchführung von Extraktionen und Importen - Keine Programmierung Cut-over Der Dienstleister dieses Loses (DL-T) stimmt sich frühzeitig mit dem Cut-Over-Manager (nicht Bestandteil dieses Loses, sondern DL-Ü)) ab, um Abhängigkeiten und Vorbedingungen zu klären. Der Dienstleister führt Deployments auf die Test-, Sandbox- und Konsolidierungs-Systeme durch und steht im Rahmen des Go-Live unterstützend bereit (Transportwesen, Nachbearbeitungen und manuelle Tätigkeiten). Abgrenzung zum AP CutOver-Management: - Die gesamthafte CutOver-Planung wird übergreifend erfolgen - Die Synchronisation des Go-Life erfolgt zentral - Aktivitäten-Listen und Minutenfahrpläne werden zentral verwaltet - Transportwesen erfolgt zentral Dokumentation Die Programmierung enthält eine hinreichende Inline-Dokumentation und bei neuen GUI/Fiori auch eine Hilfefunktion. Eingestelltes Customizing, Programme, Batch-Programme, Schnittstellen und Reports werden gemäß den Vorgaben der Hamburger Hochbahn AG dokumentiert. Im Onboarding-Prozess werden die Vorgaben bereitgestellt. Allgemeine Beratung/Fachexpertise Der Auftraggeber gehen davon aus, dass die erstellten Fachkonzepte und Blue-Prints weitestgehend den gängigen Standards und Best-Practices entsprechen. Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer bei augenscheinlichen Fehlern oder Ineffizienzen proaktiv alternative Varianten vorschlägt.
- SBH Schulbau Hamburg & GMH Gebäudemanagement Hamburg GmbH
TA Pool 3.0 Rahmenvereinbarung zur Ausführung von Ingenieurleistungen für Schul- bzw. Bildungsstandorte und kommunale Immobilien in 7 Losen - §§ 53 HOAI (TA) und §§ 41 HOAI (Ingenieurbauwerke) - Los 4 ELT Sanierung 30.001 bis 400.000 Euro - Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI, ALG 4-6, 8
Die Auftraggeber, der Landesbetrieb SBH I Schulbau Hamburg (SBH) sowie GMH I Gebäudemanagement Hamburg GmbH (GMH) – ein öffentliches Unternehmen der FHH - sind zuständig für den Bildungsbau und betreuen etwa die Hälfte der öffentlichen Gebäude des Bundeslandes Hamburg. SBH hat die Aufgabe, die Schulen und schulnahe Immobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die ca. 350 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung zu vermieten. Auf Grundlage des Schulentwicklungsplans (SEPL) und des für alle Schulen zur Verfügung stehenden Mietbudgets wurde der Rahmenplan Schulbau entwickelt. Zielstellungen sind die Reduzierung der Investitions- und Instandhaltungs- sowie Bewirtschaftungskosten unter Einhaltung der Qualitäts- und Terminvorgaben im Lebenszyklus. Für die weiteren Gebäude gilt entsprechendes. GMH betreut für die Freie und Hansestadt Hamburg diverse Schulen im Süden Hamburgs und weitere, unterschiedlichste Standorte. Die Bewirtschaftung der Liegenschaften umfasst auch bauliche Maßnahmen wie Instandsetzung, Neu- und Umbau. Daraus resultiert eine ganzheitliche Betrachtung der wirtschaftlichen Zusammenhänge zwischen Bauinvestitions- und Betriebskosten. Im Auftrag der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG) hat GMH das Immobilienmanagement zu den Hochschulgebäuden übernommen. Die Bestandsaufnahmen der in das Mieter-Vermieter-Modell (MVM) zu überführendem Gebäude haben den Instandsetzungsbedarf je Objekt ermittelt. Als Teil der Instandsetzungsbedarfe wurden Sofortmaßnahmen herausgearbeitet, die vordringlich der Verkehrssicherung und Gefahrenabwehr der Objekte dienen. Die dafür erforderlichen Leistungen vor Überführung in ein MVM bedingen Projektmanagement-, Planungs- und Objektüberwachungsleistungen sowie die erforderlichen Bauleistungen. Zudem wurde bei GMH die fachliche Kompetenz für den Bau und die Bewirtschaftung von Sportimmobilien gebündelt und damit für die Behörde für Inneres und Sport sowie die Hamburger Bezirksämter die Entwicklung unterschiedlichster Sportinfrastruktur-Projekte übernommen. SBH und GMH agieren sowohl als Realisierungsträger unmittelbar für die FHH als auch im Rahmen der beauftragten Projektsteuerung im Namen und auf Rechnung Anderer der FHH (z.B. BWFG). Aus der Zusammenfassung von Bau und Bewirtschaftung resultiert in beiden Unternehmen eine nachhaltige und ganzheitliche Betrachtung der wirtschaftlichen Zusammenhänge zwischen Bauinvestitions- und Betriebskosten mit dem Ziel der wirtschaftlichen und CO²-sparenden Umsetzung der übertragenen Leistungen. Übergeordnetes Projektziel ist die Sanierung, der bedarfsgerechte Ausbau und der Betrieb der Hamburger Gebäude. HIER: Los 4 ELT Sanierung 30.001 bis 400.000 Euro - Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI, ALG 4-6, 8
- Stadt Bernau bei BerlinFrist: 03. Mai
Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Juni bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
- Stadt Bernau bei BerlinFrist: 03. Mai
Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Mitte Mai bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
- Stadt Bernau bei BerlinFrist: 03. Mai
Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Mitte Mai bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist AC2T research GmbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.