Planungsleistungen zum Ersatzneubau mit Erweiterung eines Wohnhauses für Studierende in Jena, Maurerstr. 38
Das Studierendenwerk Thüringen beabsichtigt, mittels eines Verhandlungsverfahrens mit vorgelagertem Teilnahmewettbewerb die Vergabe der Objektplanungsleistungen für den Ersatzneubau mit Erweiterung eines Wohnhauses für Studierende. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. In der ersten Stufe sollen die LPH 1-4 beauf...
Angebotsfrist:12. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Das Studierendenwerk Thüringen beabsichtigt, mittels eines Verhandlungsverfahrens mit vorgelagertem Teilnahmewettbewerb die Vergabe der Objektplanungsleistungen für den Ersatzneubau mit Erweiterung eines Wohnhauses für Studierende. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. In der ersten Stufe sollen die LPH 1-4 beauftragt werden. Der...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Studierendenwerk Thüringen
- Veröffentlicht: 07. Mai 2026
- Frist: 12. Juni 2026
- Thema: Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
Das Studierendenwerk Thüringen beabsichtigt, mittels eines Verhandlungsverfahrens mit vorgelagertem Teilnahmewettbewerb die Vergabe der Objektplanungsleistungen für den Ersatzneubau mit Erweiterung eines Wohnhauses für Studierende. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. In der ersten Stufe sollen die LPH 1-4 beauftragt werden. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere LPH (5-9) abzurufen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf einzelne Leistungsphasen bzw. Teilleistungen einzelner Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Die anrechenbaren Kosten gem. § 33 HOAI werden auf ca. 4.750.000 Euro netto geschätzt. Das Baugrundstück befindet sich in einem eng bebauten Wohngebiet der Stadt Jena. Nach Abbruch des zweigeschossigen und vollunterkellerten Bestandsgebäudes soll der Ersatzneubau eine maximale Auslastung des Grundstücks ermöglichen und mindestens 70 Wohnplätze schaffen. Die geschätzte Bruttogeschossfläche von 2.800 m² lässt sich auf 2 Vollgeschosse, Dachgeschoss, ggfls. Staffelgeschoss und Untergeschoss verteilen.
Weiterführende Details
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- Studierendenwerk ThüringenN/AFrist: 12. Juni
Planungsleistungen zum Ersatzneubau mit Erweiterung eines Wohnhauses für Studierende in Jena, Maurerstr. 38
Objektplanungsleistungen für den Ersatzneubau mit Erweiterung eines Studierendenwohnheims in der Maurerstr. 38, Jena. Die Beauftragung erfolgt stufenweise (zunächst LPH 1-4, optional LPH 5-9). Das Projekt umfasst den Abbruch eines Bestandsgebäudes und den Neubau mit mindestens 70 Wohnplätzen und einer geschätzten Bruttogeschossfläche von 2.800 m² (2 Vollgeschosse, DG, ggf. Staffel- und UG). Die anrechenbaren Kosten gemäß § 33 HOAI werden auf ca. 4,75 Mio. Euro netto geschätzt.
- Gemeinde FronreuteFronreuteFrist: 02. Juni
Erweiterung und Sanierung Rathaus Fronreute, Objektplanung (nichtoffener Planungswettbewerb)
Die Gemeinde Fronreute beabsichtigt, mittels eines Verhandlungsverfahrens mit vorgelagertem nichtoffenem Planungswettbewerb, die Vergabe der Objektplanung (LPH 1-9) gem. § 34 Abs. 3 HO-AI 2021 inkl. Freianlagenplanung (LPH 1-9) gem. § 39 Abs. 3 HOAI 2021 für die Erweiterung und Sanierung des Rathauses in Fronreute, Blitzenreute. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. In der ersten Stufe sollen die LPH 1-4 beauftragt werden. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere LPH (5-9) abzurufen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf einzelne Leistungsphasen bzw. Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Neubau Bauhof mit Dorfgemeinschaftshaus in Stiefenhofen: Objektplanung
Die Gemeinde Stiefenhofen beabsichtigt, mittels eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb, die Vergabe der Objektplanung (LPH 1-9) gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021 für den Neubau des Bauhofs mit Dorfgemeinschaftshaus am Sportplatz in Stiefenhofen. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. In der ersten Stufe sollen die LPH 1-4 beauftragt werden. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere LPH (5-9) abzurufen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf einzelne Leistungsphasen bzw. Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, einzelne Teilleistungen der HOAI (z.B. in LPH 6-8) in Abstimmung mit dem Architekten in Eigenleistung durchzuführen.
- Frist: 15. Mai
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Die Gemeinde Stiefenhofen beabsichtigt, mittels eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb, die Vergabe der Fachplanung Elektro (LPH 1-9) für den Neubau des Bauhofs mit Dorfgemeinschaftshaus am Sportplatz in Stiefenhofen. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. In der ersten Stufe sollen die LPH 1-4 beauftragt werden. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere LPH (5-9) abzurufen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf einzelne Leistungsphasen bzw. Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, einzelne Teilleistungen der HOAI (z.B. in LPH 6-8) in Abstimmung mit dem Planer in Eigenleistung durchzuführen. Die Fachplanung Elektro gem. § 55 HOAI 2021 Absatz 1, (LPH 1-9) soll nach derzeitigem Stand folgende Anlagengruppen abdecken: ALG 4: Starkstromanlagen, ALG 5: Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Optional ALG 7: nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen, Optional ALG 8: Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken. Alle Erschließungs-Maßnahmen (öffentlich und nichtöffentlich), die im Rahmen der KG 200 erforderlich werden, sind vom Fachplaner mit zu berücksichtigen.
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Die Gemeinde Stiefenhofen beabsichtigt, mittels eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb, die Vergabe der Fachplanung HLS (LPH 1-9) für den Neubau des Bauhofs mit Dorfgemeinschaftshaus am Sportplatz in Stiefenhofen. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. In der ersten Stufe sollen die LPH 1-4 beauftragt werden. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere LPH (5-9) abzurufen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf einzelne Leistungsphasen bzw. Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, einzelne Teilleistungen der HOAI (z.B. in LPH 6-8) in Abstimmung mit dem Planer in Eigenleistung durchzuführen. Die Fachplanung HLS gem. § 55 HOAI 2021 Absatz 1, (LPH 1-9) soll nach derzeitigem Stand folgende Anlagengruppen abdecken: ALG 1: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, ALG 2: Wärmeversorgungsanlagen, ALG 3: Raumlufttechnische Anlagen, Optional ALG 7: nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen, Optional ALG 8: Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken. Alle Erschließungs-Maßnahmen (öffentlich und nichtöffentlich), die im Rahmen der KG 200 erforderlich werden, sind vom Fachplaner mit zu berücksichtigen.
- Landeshauptstadt Hannover - Fachbereich Gebäudemanagement
Los 3 - Anlagengruppen 4, 5, 6
Beauftragt werden soll die Fachplanungen der technischen Ausrüstung für die Leistungsphasen 1-3 u. 5-9 für folgende Anlagengruppen gem. § 53 HOAI: Anlagengruppe 4: Starkstromanlagen Anlagengruppe 5: Fernmelde- und informationstechnische Anlagen Anlagengruppe 6: Förderanlagen Stufenweise Beauftragung: Die Beauftragung erfolgt in Leistungsphasen. Leistungsphasen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter aufschiebender Bedingung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der Auftraggeber beabsichtigt bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen – einzeln oder im Ganzen – abzurufen. Bei der Entscheidung über den Abruf der weiteren Leistungen wird der Auftraggeber berücksichtigen, dass dies in der Regel die politischen Beschlüsse und die Genehmigung der HU-Bau- / Bauunterlage voraussetzt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Der Auftraggeber behält sich vor, alle Lose an einen Wirtschaftsteilnehmer zu vergeben. Die Beauftragung aller Lose an einen Bewerber ist somit möglich. Besondere Leistungen müssen vor Ausführung schriftlich vereinbart werden. Anzuwenden für Planer mit Sitz im Inland ist die HOAI in der zur Beauftragung gültigen Fassung. Ergänzend stehen die AVB für Architekten und Ingenieure des Auftraggebers zur Verfügung.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 12. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Studierendenwerk Thüringen.
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