Personalüberlassungen für die DB Bahnbau Gruppe GmbH
Gegenstand dieser Veröffentlichung sind Dienstleistungen auf dem Gebiet Personalüberlassung zu folgender Tätigkeit: Mitarbeitende für Leistungen im Bereich Logistik und Recycling via Arbeitsnehmerüberlassung für die DB Bahnbau Gruppe GmbH (HF3/22/005) Dies betrifft folgende Berufsgruppen: Los 1: • Zugführer:in/ Rangier...
Angebotsfrist:28. Februar 2027
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Gegenstand dieser Veröffentlichung sind Dienstleistungen auf dem Gebiet Personalüberlassung zu folgender Tätigkeit: Mitarbeitende für Leistungen im Bereich Logistik und Recycling via Arbeitsnehmerüberlassung für die DB Bahnbau Gruppe GmbH (HF3/22/005) Dies betrifft folgende Berufsgruppen: Los 1: • Zugführer:in/ Rangierbegleiter:in Bau ...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: DB Zeitarbeit GmbH (Bukr 83)
- Veröffentlicht: 10. April 2026
- Frist: 28. Februar 2027
Ausschreibungsbeschreibung
Gegenstand dieser Veröffentlichung sind Dienstleistungen auf dem Gebiet Personalüberlassung zu folgender Tätigkeit: Mitarbeitende für Leistungen im Bereich Logistik und Recycling via Arbeitsnehmerüberlassung für die DB Bahnbau Gruppe GmbH (HF3/22/005) Dies betrifft folgende Berufsgruppen: Los 1: • Zugführer:in/ Rangierbegleiter:in Bau (ZF/ RB Bau) • Wagenmeister:in • Triebfahrzeugführer:in • Logistiker:in Los 2 Recycling: • Arbeiter:in Recycling • Baugeräteführer:in • Zweiwegebaggerführer:in (ZWB) Open House-Verfahren: Jedes interessierte Unternehmen, das die Eignungskriterien erfüllt und alle Unterlagen fristgerecht und vollständig einreicht, kann zu jedem Zeitpunkt der Laufzeit des Open-House-Vertrages den Lieferantenvertrag abschließen. Die Unternehmen, die den Lieferantenvertrag abgeschlossen haben, nehmen am nachgelagerten Wettbewerb teil. 1. Open House-Verfahren: Interessierte Unternehmen können bei der Vergabestelle (siehe Punkt I.1.) eine Bewerbung einreichen. Zeitgleich beantragt der Interessent einen Zugang zum Bieterportal der DB AG (siehe: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/eva/supplierportal/portal/tabs/registration) und sendet der Vergabestelle im Anschluss (nach dem Log-In in der Ausschreibung) eine Bieternachricht inklusive aller einzureichenden Unterlagen für die Eignungsprüfung, sowie die ausgefüllte "Preismatrix + Tätigkeitsbeschreibung" . Die Kriterien zur Eignungsprüfung und hierzu geforderten Unterlagen ist dem "Anhang B1_Bewertungsmatrix zur Eignungsprüfung" zu entnehmen. Das Einreichen einer Bewerbung ist kostenfrei, ohne Fristen versehen und bis 28.02.2025 möglich. Nach erfolgreichem Abschluss der Eignungsprüfung schließt der Auftraggeber mit dem Unternehmen den Lieferantenvertrag ab und das Unternehmen wird Teil des Lieferantenpools. 2. Nachgelagerter Wettbewerb: Im Bedarfsfall erfolgt eine Anfrage per Telefon, E-Mail oder über eine IT-Anwendung durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat die Anfrage innerhalb der angegebenen Termine bzw. Fristen unter Verwendung der vorgegebenen Formulare (Kandi-dat_innenprofil_DBZ) zu beantworten, und gegebenenfalls zusätzlich geforderte Nachweise oder Unterlagen einzureichen. Zur Erstellung eines Angebots nutzt der Auftragnehmer das Profil (Kandidat_innenprofil_DBZ siehe Anlage 6). Werden die Angebote nicht im vorgegebenen Format, nicht fristgerecht oder unvollständig eingereicht, behält sich der Auftraggeber vor, das Angebot nicht zu berücksichtigen. 3. Vergaberechtlicher Hinweis: Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrages, sonderlich der Bekanntmachung eines Open House-Verfahrens. Mit dieser Bekanntmachung wird kein förmliches Vergabeverfahren eingeleitet. Daher besteht kein vergaberechtlicher Rechtsschutz. Die vorliegende Bekanntmachung dient einer möglichst breit angelegten Information interessierter Unternehmen und erfolgt lediglich mangels anderer geeigneter Formblätter auf diesem Formblatt. Bitte beachten Sie auch den "Anhang A2_Verfahrensbeschreibung", welcher den Ablauf nochmals zusammenfasst.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse bietet allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen ohne Auswahlentscheidung Rabattverträge mit o.g. Wirkstoff an. Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines "Open House-Modells". Die angebotenen Verträge sind nicht exklusiv; Verträge mit allen Marktteilnehmern (pharmazeutischen Unternehmen) sind seitens der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse gewünscht. Im Open House-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich - individuelle Verhandlungen werden nicht geführt. Die Vertragslaufzeiten betragen maximal 24 Monate, der früheste Vertragsbeginn ist der 01.08.2025. Alle Verträge enden spätestens 24 Monate nach dem Tag des frühesten Vertragsbeginns, unabhängig vom Datum des jeweiligen Vertragsschlusses. Ein Beitritt bzw. ein Vertragsschluss kann innerhalb des 24-monatigen Zeitraumes jeweils zum Ersten eines jeden Monats erfolgen. Es besteht ein Kündigungsrecht jeweils 6 Wochen zum Monatsende nach Maßgabe der Bestimmungen des Vertrages. Weitere Informationen zu den Kündigungsmöglichkeiten sind in den Vertragsunterlagen enthalten. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit im Rahmen von europaweiten Ausschreibungsverfahren die nicht exklusiven Open House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen. Mit dem Inkrafttreten ausgeschriebener, exklusiver Rabattverträge werden die Open House-Verträge entsprechend der vertraglichen Regelung beendet, d.h. die Open House-Verträge enden automatisch. Potenzielle Vertragspartner können die Vertragsinformationen sowie die Vertragsunterlagen anfordern. Die Unterlagen können ENTWEDER in SCHRIFTFORM von Hand unterzeichnet ODER ELEKTRONISCH mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingereicht werden. Von Hand unterzeichnete Unterlagen in SCHRIFTFORM sind in 2-facher Fassung (vorab unbedingt als Scan an die E-Mail Adresse: am_vertraege@rps.aok.de) im Original an folgende Adresse einzusenden: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse, Strategisches Vertragsmanagement Arzneimittel, Virchowstraße 30, 67304 Eisenberg. ELEKTRONISCHE Unterlagen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur sind per E-Mail an das Postfach: am_vertraege@rps.aok.de zu übermitteln. Potenzielle Vertragspartner können, nach Registrierung, im Projektraum zum Open-House-Verfahren auf dem Portal www.dtvp.de die Freischaltung der Vergabeunterlagen beantragen und nach erfolgter Freischaltung auf die Vertragsinformationen sowie die Vertragsunterlagen zugreifen. Ein Link zum Portal befindet sich in dieser Bekanntmachung (unter 5.1.11 Auftragsunterlagen). Die weitere Kommunikation erfolgt ausschließlich per E-Mail über oben genanntes Postfach. Als potenzielle Vertragspartner kommen ausschließlich pharmazeutische Unternehmen in Betracht. Die Unterlagen des Open-House-Verfahrens werden ausschließlich pharmazeutischen Unternehmen als potenziellen Vertragspartnern freigeschalten und sind streng vertraulich zu behandeln. Durch die Beantragung der Freischaltung durch die Unternehmen wird die vertrauliche Behandlung der Unterlagen bestätigt. Verträge zu o.g. Wirkstoff werden erstmalig mit Wirkung zum 01.08.2025 abgeschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden möchten, haben die einzureichenden Vertragsunterlagen bis zum 30.06.2025 bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse an. Hinweis: Der erste Zuschlag in diesem Verfahren wird frühestens 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser EU Bekanntmachung im Amtsblatt erteilt. Spätere Vertragsschlüsse sind während der 24-monatigen Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten eines Monats möglich. Bei Interessenten, die zu diesen Folgeterminen Vertragspartner werden möchten, ist der Eingang der Vertragsunterlagen einschließlich der Anlagen spätestens zum Ende des Monats, der dem Vormonat des gewünschten Vertragsstarts vorangeht (z. B. Eingang 30.04. bei Vertragsstart 01.06.) einzureichen. Die genauen Eingangsfristen werden mit den Vertragsunterlagen bekannt gegeben. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
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Es besteht ein Kündigungsrecht jeweils 6 Wochen zum Monatsende nach Maßgabe der Bestimmungen des Vertrages. Weitere Informationen zu den Kündigungsmöglichkeiten sind in den Vertragsunterlagen enthalten. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit im Rahmen von europaweiten Ausschreibungsverfahren die nicht exklusiven Open House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen. Mit dem Inkrafttreten ausgeschriebener, exklusiver Rabattverträge werden die Open House-Verträge entsprechend der vertraglichen Regelung beendet, d.h. die Open House-Verträge enden automatisch. Potenzielle Vertragspartner können die Vertragsinformationen sowie die Vertragsunterlagen anfordern. Die Unterlagen sind vorzugsweise ELEKTRONISCH mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen und per E-Mail an das Postfach: am_vertraege@rps.aok.de zu übermitteln. Alternativ können die Unterlagen von Hand unterzeichnet eingereicht werden. Die unterzeichneten Unterlagen in SCHRIFTFORM sind in 2-facher Fassung (vorab unbedingt als Scan an die E-Mail Adresse: am_vertraege@rps.aok.de) im Original an folgende Adresse einzusenden: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse, Strategisches Vertragsmanagement Arzneimittel, Virchowstraße 30, 67304 Eisenberg. Potenzielle Vertragspartner können, nach Registrierung, im Projektraum zum Open-House-Verfahren auf dem Portal www.dtvp.de die Freischaltung der Vergabeunterlagen beantragen und nach erfolgter Freischaltung auf die Vertragsinformationen sowie die Vertragsunterlagen zugreifen. Ein Link zum Portal befindet sich in dieser Bekanntmachung (unter 5.1.11 Auftragsunterlagen). Die weitere Kommunikation erfolgt ausschließlich per E-Mail über oben genanntes Postfach. Als potenzielle Vertragspartner kommen ausschließlich pharmazeutische Unternehmen in Betracht. Die Unterlagen des Open-House-Verfahrens werden ausschließlich pharmazeutischen Unternehmen als potenziellen Vertragspartnern freigeschalten und sind streng vertraulich zu behandeln. Durch die Beantragung der Freischaltung durch die Unternehmen wird die vertrauliche Behandlung der Unterlagen bestätigt. Verträge zu o.g. Wirkstoff werden erstmalig mit Wirkung zum 01.06.2026 abgeschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden möchten, haben die einzureichenden Vertragsunterlagen bis zum 30.04.2026 bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse an. Hinweis: Der erste Zuschlag in diesem Verfahren wird frühestens 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser EU Bekanntmachung im Amtsblatt erteilt. Spätere Vertragsschlüsse sind während der 24-monatigen Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten eines Monats möglich. Bei Interessenten, die zu diesen Folgeterminen Vertragspartner werden möchten, ist der Eingang der Vertragsunterlagen einschließlich der Anlagen spätestens zum Ende des Monats, der dem Vormonat des gewünschten Vertragsstarts vorangeht (z. B. Eingang 30.04. bei Vertragsstart 01.06.) einzureichen. Die genauen Eingangsfristen werden mit den Vertragsunterlagen bekannt gegeben. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
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Open house Arzneimittelrabattverträge zum Wirkstoff Liraglutid, ATC A10BJ02
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Es besteht ein Kündigungsrecht jeweils 6 Wochen zum Monatsende nach Maßgabe der Bestimmungen des Vertrages. Weitere Informationen zu den Kündigungsmöglichkeiten sind in den Vertragsunterlagen enthalten. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit im Rahmen von europaweiten Ausschreibungsverfahren die nicht exklusiven Open House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen. Mit dem Inkrafttreten ausgeschriebener, exklusiver Rabattverträge werden die Open House-Verträge entsprechend der vertraglichen Regelung beendet, d.h. die Open House-Verträge enden automatisch. Potenzielle Vertragspartner können die Vertragsinformationen sowie die Vertragsunterlagen anfordern. Die Unterlagen sind vorzugsweise ELEKTRONISCH mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen und per E-Mail an das Postfach: am_vertraege@rps.aok.de zu übermitteln. Alternativ können die Unterlagen von Hand unterzeichnet eingereicht werden. Die unterzeichneten Unterlagen in SCHRIFTFORM sind in 2-facher Fassung (vorab unbedingt als Scan an die E-Mail Adresse: am_vertraege@rps.aok.de) im Original an folgende Adresse einzusenden: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse, Strategisches Vertragsmanagement Arzneimittel, Virchowstraße 30, 67304 Eisenberg. Potenzielle Vertragspartner können, nach Registrierung, im Projektraum zum Open-House-Verfahren auf dem Portal www.dtvp.de die Freischaltung der Vergabeunterlagen beantragen und nach erfolgter Freischaltung auf die Vertragsinformationen sowie die Vertragsunterlagen zugreifen. Ein Link zum Portal befindet sich in dieser Bekanntmachung (unter 5.1.11 Auftragsunterlagen). Die weitere Kommunikation erfolgt ausschließlich per E-Mail über oben genanntes Postfach. Als potenzielle Vertragspartner kommen ausschließlich pharmazeutische Unternehmen in Betracht. Die Unterlagen des Open-House-Verfahrens werden ausschließlich pharmazeutischen Unternehmen als potenziellen Vertragspartnern freigeschalten und sind streng vertraulich zu behandeln. Durch die Beantragung der Freischaltung durch die Unternehmen wird die vertrauliche Behandlung der Unterlagen bestätigt. Verträge zu o.g. Wirkstoff werden erstmalig mit Wirkung zum 01.06.2026 abgeschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden möchten, haben die einzureichenden Vertragsunterlagen bis zum 30.04.2026 bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse an. Hinweis: Der erste Zuschlag in diesem Verfahren wird frühestens 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser EU Bekanntmachung im Amtsblatt erteilt. Spätere Vertragsschlüsse sind während der 24-monatigen Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten eines Monats möglich. Bei Interessenten, die zu diesen Folgeterminen Vertragspartner werden möchten, ist der Eingang der Vertragsunterlagen einschließlich der Anlagen spätestens zum Ende des Monats, der dem Vormonat des gewünschten Vertragsstarts vorangeht (z. B. Eingang 30.04. bei Vertragsstart 01.06.) einzureichen. Die genauen Eingangsfristen werden mit den Vertragsunterlagen bekannt gegeben. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
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Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse bietet allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen ohne Auswahlentscheidung Rabattverträge mit o.g. Wirkstoff an. Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines "Open House-Modells". Die angebotenen Verträge sind nicht exklusiv; Verträge mit allen Marktteilnehmern (pharmazeutischen Unternehmen) sind seitens der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse gewünscht. Im Open House-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich - individuelle Verhandlungen werden nicht geführt. Die Vertragslaufzeiten betragen maximal 24 Monate, der früheste Vertragsbeginn ist der 01.06.2026. Alle Verträge enden spätestens 24 Monate nach dem Tag des frühesten Vertragsbeginns, unabhängig vom Datum des jeweiligen Vertragsschlusses. Ein Beitritt bzw. ein Vertragsschluss kann innerhalb des 24-monatigen Zeitraumes jeweils zum Ersten eines jeden Monats erfolgen. Es besteht ein Kündigungsrecht jeweils 6 Wochen zum Monatsende nach Maßgabe der Bestimmungen des Vertrages. Weitere Informationen zu den Kündigungsmöglichkeiten sind in den Vertragsunterlagen enthalten. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit im Rahmen von europaweiten Ausschreibungsverfahren die nicht exklusiven Open House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen. Mit dem Inkrafttreten ausgeschriebener, exklusiver Rabattverträge werden die Open House-Verträge entsprechend der vertraglichen Regelung beendet, d.h. die Open House-Verträge enden automatisch. Potenzielle Vertragspartner können die Vertragsinformationen sowie die Vertragsunterlagen anfordern. Die Unterlagen sind vorzugsweise ELEKTRONISCH mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen und per E-Mail an das Postfach: am_vertraege@rps.aok.de zu übermitteln. Alternativ können die Unterlagen von Hand unterzeichnet eingereicht werden. Die unterzeichneten Unterlagen in SCHRIFTFORM sind in 2-facher Fassung (vorab unbedingt als Scan an die E-Mail Adresse: am_vertraege@rps.aok.de) im Original an folgende Adresse einzusenden: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse, Strategisches Vertragsmanagement Arzneimittel, Virchowstraße 30, 67304 Eisenberg. Potenzielle Vertragspartner können, nach Registrierung, im Projektraum zum Open-House-Verfahren auf dem Portal www.dtvp.de die Freischaltung der Vergabeunterlagen beantragen und nach erfolgter Freischaltung auf die Vertragsinformationen sowie die Vertragsunterlagen zugreifen. Ein Link zum Portal befindet sich in dieser Bekanntmachung (unter 5.1.11 Auftragsunterlagen). Die weitere Kommunikation erfolgt ausschließlich per E-Mail über oben genanntes Postfach. Als potenzielle Vertragspartner kommen ausschließlich pharmazeutische Unternehmen in Betracht. Die Unterlagen des Open-House-Verfahrens werden ausschließlich pharmazeutischen Unternehmen als potenziellen Vertragspartnern freigeschalten und sind streng vertraulich zu behandeln. Durch die Beantragung der Freischaltung durch die Unternehmen wird die vertrauliche Behandlung der Unterlagen bestätigt. Verträge zu o.g. Wirkstoff werden erstmalig mit Wirkung zum 01.06.2026 abgeschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden möchten, haben die einzureichenden Vertragsunterlagen bis zum 30.04.2026 bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse an. Hinweis: Der erste Zuschlag in diesem Verfahren wird frühestens 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser EU Bekanntmachung im Amtsblatt erteilt. Spätere Vertragsschlüsse sind während der 24-monatigen Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten eines Monats möglich. Bei Interessenten, die zu diesen Folgeterminen Vertragspartner werden möchten, ist der Eingang der Vertragsunterlagen einschließlich der Anlagen spätestens zum Ende des Monats, der dem Vormonat des gewünschten Vertragsstarts vorangeht (z. B. Eingang 30.04. bei Vertragsstart 01.06.) einzureichen. Die genauen Eingangsfristen werden mit den Vertragsunterlagen bekannt gegeben. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die GesundheitskasseFrist: 31. März
Open house Arzneimittelrabattverträge zum Wirkstoff Adalimumab, ATC L04AB04
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse bietet allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen ohne Auswahlentscheidung Rabattverträge mit o.g. Wirkstoff an. Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines "Open House-Modells". Die angebotenen Verträge sind nicht exklusiv; Verträge mit allen Marktteilnehmern (pharmazeutischen Unternehmen) sind seitens der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse gewünscht. Im Open House-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich - individuelle Verhandlungen werden nicht geführt. Die Vertragslaufzeiten betragen maximal 24 Monate, der früheste Vertragsbeginn ist der 01.06.2026. Alle Verträge enden spätestens 24 Monate nach dem Tag des frühesten Vertragsbeginns, unabhängig vom Datum des jeweiligen Vertragsschlusses. Ein Beitritt bzw. ein Vertragsschluss kann innerhalb des 24-monatigen Zeitraumes jeweils zum Ersten eines jeden Monats erfolgen. Es besteht ein Kündigungsrecht jeweils 6 Wochen zum Monatsende nach Maßgabe der Bestimmungen des Vertrages. Weitere Informationen zu den Kündigungsmöglichkeiten sind in den Vertragsunterlagen enthalten. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit im Rahmen von europaweiten Ausschreibungsverfahren die nicht exklusiven Open House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen. Mit dem Inkrafttreten ausgeschriebener, exklusiver Rabattverträge werden die Open House-Verträge entsprechend der vertraglichen Regelung beendet, d.h. die Open House-Verträge enden automatisch. Potenzielle Vertragspartner können die Vertragsinformationen sowie die Vertragsunterlagen anfordern. Die Unterlagen sind vorzugsweise ELEKTRONISCH mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen und per E-Mail an das Postfach: am_vertraege@rps.aok.de zu übermitteln. Alternativ können die Unterlagen von Hand unterzeichnet eingereicht werden. Die unterzeichneten Unterlagen in SCHRIFTFORM sind in 2-facher Fassung (vorab unbedingt als Scan an die E-Mail Adresse: am_vertraege@rps.aok.de) im Original an folgende Adresse einzusenden: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse, Strategisches Vertragsmanagement Arzneimittel, Virchowstraße 30, 67304 Eisenberg. Potenzielle Vertragspartner können, nach Registrierung, im Projektraum zum Open-House-Verfahren auf dem Portal www.dtvp.de die Freischaltung der Vergabeunterlagen beantragen und nach erfolgter Freischaltung auf die Vertragsinformationen sowie die Vertragsunterlagen zugreifen. Ein Link zum Portal befindet sich in dieser Bekanntmachung (unter 5.1.11 Auftragsunterlagen). Die weitere Kommunikation erfolgt ausschließlich per E-Mail über oben genanntes Postfach. Als potenzielle Vertragspartner kommen ausschließlich pharmazeutische Unternehmen in Betracht. Die Unterlagen des Open-House-Verfahrens werden ausschließlich pharmazeutischen Unternehmen als potenziellen Vertragspartnern freigeschalten und sind streng vertraulich zu behandeln. Durch die Beantragung der Freischaltung durch die Unternehmen wird die vertrauliche Behandlung der Unterlagen bestätigt. Verträge zu o.g. Wirkstoff werden erstmalig mit Wirkung zum 01.06.2026 abgeschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden möchten, haben die einzureichenden Vertragsunterlagen bis zum 30.04.2026 bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse an. Hinweis: Der erste Zuschlag in diesem Verfahren wird frühestens 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser EU Bekanntmachung im Amtsblatt erteilt. Spätere Vertragsschlüsse sind während der 24-monatigen Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten eines Monats möglich. Bei Interessenten, die zu diesen Folgeterminen Vertragspartner werden möchten, ist der Eingang der Vertragsunterlagen einschließlich der Anlagen spätestens zum Ende des Monats, der dem Vormonat des gewünschten Vertragsstarts vorangeht (z. B. Eingang 30.04. bei Vertragsstart 01.06.) einzureichen. Die genauen Eingangsfristen werden mit den Vertragsunterlagen bekannt gegeben. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die GesundheitskasseFrist: 31. März
Open house Arzneimittelrabattverträge zum Wirkstoff Guanfacin, ATC N06BA21
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse bietet allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen ohne Auswahlentscheidung Rabattverträge mit o.g. Wirkstoff an. Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines "Open House-Modells". Die angebotenen Verträge sind nicht exklusiv; Verträge mit allen Marktteilnehmern (pharmazeutischen Unternehmen) sind seitens der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse gewünscht. Im Open House-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich - individuelle Verhandlungen werden nicht geführt. Die Vertragslaufzeiten betragen maximal 24 Monate, der früheste Vertragsbeginn ist der 01.06.2026. Alle Verträge enden spätestens 24 Monate nach dem Tag des frühesten Vertragsbeginns, unabhängig vom Datum des jeweiligen Vertragsschlusses. Ein Beitritt bzw. ein Vertragsschluss kann innerhalb des 24-monatigen Zeitraumes jeweils zum Ersten eines jeden Monats erfolgen. Es besteht ein Kündigungsrecht jeweils 6 Wochen zum Monatsende nach Maßgabe der Bestimmungen des Vertrages. Weitere Informationen zu den Kündigungsmöglichkeiten sind in den Vertragsunterlagen enthalten. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit im Rahmen von europaweiten Ausschreibungsverfahren die nicht exklusiven Open House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen. Mit dem Inkrafttreten ausgeschriebener, exklusiver Rabattverträge werden die Open House-Verträge entsprechend der vertraglichen Regelung beendet, d.h. die Open House-Verträge enden automatisch. Potenzielle Vertragspartner können die Vertragsinformationen sowie die Vertragsunterlagen anfordern. Die Unterlagen sind vorzugsweise ELEKTRONISCH mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen und per E-Mail an das Postfach: am_vertraege@rps.aok.de zu übermitteln. Alternativ können die Unterlagen von Hand unterzeichnet eingereicht werden. Die unterzeichneten Unterlagen in SCHRIFTFORM sind in 2-facher Fassung (vorab unbedingt als Scan an die E-Mail Adresse: am_vertraege@rps.aok.de) im Original an folgende Adresse einzusenden: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse, Strategisches Vertragsmanagement Arzneimittel, Virchowstraße 30, 67304 Eisenberg. Potenzielle Vertragspartner können, nach Registrierung, im Projektraum zum Open-House-Verfahren auf dem Portal www.dtvp.de die Freischaltung der Vergabeunterlagen beantragen und nach erfolgter Freischaltung auf die Vertragsinformationen sowie die Vertragsunterlagen zugreifen. Ein Link zum Portal befindet sich in dieser Bekanntmachung (unter 5.1.11 Auftragsunterlagen). Die weitere Kommunikation erfolgt ausschließlich per E-Mail über oben genanntes Postfach. Als potenzielle Vertragspartner kommen ausschließlich pharmazeutische Unternehmen in Betracht. Die Unterlagen des Open-House-Verfahrens werden ausschließlich pharmazeutischen Unternehmen als potenziellen Vertragspartnern freigeschalten und sind streng vertraulich zu behandeln. Durch die Beantragung der Freischaltung durch die Unternehmen wird die vertrauliche Behandlung der Unterlagen bestätigt. Verträge zu o.g. Wirkstoff werden erstmalig mit Wirkung zum 01.06.2026 abgeschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden möchten, haben die einzureichenden Vertragsunterlagen bis zum 30.04.2026 bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse an. Hinweis: Der erste Zuschlag in diesem Verfahren wird frühestens 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser EU Bekanntmachung im Amtsblatt erteilt. Spätere Vertragsschlüsse sind während der 24-monatigen Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten eines Monats möglich. Bei Interessenten, die zu diesen Folgeterminen Vertragspartner werden möchten, ist der Eingang der Vertragsunterlagen einschließlich der Anlagen spätestens zum Ende des Monats, der dem Vormonat des gewünschten Vertragsstarts vorangeht (z. B. Eingang 30.04. bei Vertragsstart 01.06.) einzureichen. Die genauen Eingangsfristen werden mit den Vertragsunterlagen bekannt gegeben. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die GesundheitskasseFrist: 31. März
Open house Arzneimittelrabattverträge zum Wirkstoff Lamivudin, Tenofovirdisoproxil und Doravirin, ATC J05AR24
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse bietet allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen ohne Auswahlentscheidung Rabattverträge mit o.g. Wirkstoff an. Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines "Open House-Modells". Die angebotenen Verträge sind nicht exklusiv; Verträge mit allen Marktteilnehmern (pharmazeutischen Unternehmen) sind seitens der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse gewünscht. Im Open House-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich - individuelle Verhandlungen werden nicht geführt. Die Vertragslaufzeiten betragen maximal 24 Monate, der früheste Vertragsbeginn ist der 01.06.2026. Alle Verträge enden spätestens 24 Monate nach dem Tag des frühesten Vertragsbeginns, unabhängig vom Datum des jeweiligen Vertragsschlusses. Ein Beitritt bzw. ein Vertragsschluss kann innerhalb des 24-monatigen Zeitraumes jeweils zum Ersten eines jeden Monats erfolgen. Es besteht ein Kündigungsrecht jeweils 6 Wochen zum Monatsende nach Maßgabe der Bestimmungen des Vertrages. Weitere Informationen zu den Kündigungsmöglichkeiten sind in den Vertragsunterlagen enthalten. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit im Rahmen von europaweiten Ausschreibungsverfahren die nicht exklusiven Open House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen. Mit dem Inkrafttreten ausgeschriebener, exklusiver Rabattverträge werden die Open House-Verträge entsprechend der vertraglichen Regelung beendet, d.h. die Open House-Verträge enden automatisch. Potenzielle Vertragspartner können die Vertragsinformationen sowie die Vertragsunterlagen anfordern. Die Unterlagen sind vorzugsweise ELEKTRONISCH mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen und per E-Mail an das Postfach: am_vertraege@rps.aok.de zu übermitteln. Alternativ können die Unterlagen von Hand unterzeichnet eingereicht werden. Die unterzeichneten Unterlagen in SCHRIFTFORM sind in 2-facher Fassung (vorab unbedingt als Scan an die E-Mail Adresse: am_vertraege@rps.aok.de) im Original an folgende Adresse einzusenden: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse, Strategisches Vertragsmanagement Arzneimittel, Virchowstraße 30, 67304 Eisenberg. Potenzielle Vertragspartner können, nach Registrierung, im Projektraum zum Open-House-Verfahren auf dem Portal www.dtvp.de die Freischaltung der Vergabeunterlagen beantragen und nach erfolgter Freischaltung auf die Vertragsinformationen sowie die Vertragsunterlagen zugreifen. Ein Link zum Portal befindet sich in dieser Bekanntmachung (unter 5.1.11 Auftragsunterlagen). Die weitere Kommunikation erfolgt ausschließlich per E-Mail über oben genanntes Postfach. Als potenzielle Vertragspartner kommen ausschließlich pharmazeutische Unternehmen in Betracht. Die Unterlagen des Open-House-Verfahrens werden ausschließlich pharmazeutischen Unternehmen als potenziellen Vertragspartnern freigeschalten und sind streng vertraulich zu behandeln. Durch die Beantragung der Freischaltung durch die Unternehmen wird die vertrauliche Behandlung der Unterlagen bestätigt. Verträge zu o.g. Wirkstoff werden erstmalig mit Wirkung zum 01.06.2026 abgeschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden möchten, haben die einzureichenden Vertragsunterlagen bis zum 30.04.2026 bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse an. Hinweis: Der erste Zuschlag in diesem Verfahren wird frühestens 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser EU Bekanntmachung im Amtsblatt erteilt. Spätere Vertragsschlüsse sind während der 24-monatigen Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten eines Monats möglich. Bei Interessenten, die zu diesen Folgeterminen Vertragspartner werden möchten, ist der Eingang der Vertragsunterlagen einschließlich der Anlagen spätestens zum Ende des Monats, der dem Vormonat des gewünschten Vertragsstarts vorangeht (z. B. Eingang 30.04. bei Vertragsstart 01.06.) einzureichen. Die genauen Eingangsfristen werden mit den Vertragsunterlagen bekannt gegeben. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die GesundheitskasseFrist: 31. März
Open house Arzneimittelrabattverträge zum Wirkstoff Timolol und Brinzolamid, ATC S01ED67
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse bietet allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen ohne Auswahlentscheidung Rabattverträge mit o.g. Wirkstoff an. Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines "Open House-Modells". Die angebotenen Verträge sind nicht exklusiv; Verträge mit allen Marktteilnehmern (pharmazeutischen Unternehmen) sind seitens der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse gewünscht. Im Open House-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich - individuelle Verhandlungen werden nicht geführt. Die Vertragslaufzeiten betragen maximal 24 Monate, der früheste Vertragsbeginn ist der 01.06.2026. Alle Verträge enden spätestens 24 Monate nach dem Tag des frühesten Vertragsbeginns, unabhängig vom Datum des jeweiligen Vertragsschlusses. Ein Beitritt bzw. ein Vertragsschluss kann innerhalb des 24-monatigen Zeitraumes jeweils zum Ersten eines jeden Monats erfolgen. Es besteht ein Kündigungsrecht jeweils 6 Wochen zum Monatsende nach Maßgabe der Bestimmungen des Vertrages. Weitere Informationen zu den Kündigungsmöglichkeiten sind in den Vertragsunterlagen enthalten. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit im Rahmen von europaweiten Ausschreibungsverfahren die nicht exklusiven Open House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen. Mit dem Inkrafttreten ausgeschriebener, exklusiver Rabattverträge werden die Open House-Verträge entsprechend der vertraglichen Regelung beendet, d.h. die Open House-Verträge enden automatisch. Potenzielle Vertragspartner können die Vertragsinformationen sowie die Vertragsunterlagen anfordern. Die Unterlagen sind vorzugsweise ELEKTRONISCH mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen und per E-Mail an das Postfach: am_vertraege@rps.aok.de zu übermitteln. Alternativ können die Unterlagen von Hand unterzeichnet eingereicht werden. Die unterzeichneten Unterlagen in SCHRIFTFORM sind in 2-facher Fassung (vorab unbedingt als Scan an die E-Mail Adresse: am_vertraege@rps.aok.de) im Original an folgende Adresse einzusenden: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse, Strategisches Vertragsmanagement Arzneimittel, Virchowstraße 30, 67304 Eisenberg. Potenzielle Vertragspartner können, nach Registrierung, im Projektraum zum Open-House-Verfahren auf dem Portal www.dtvp.de die Freischaltung der Vergabeunterlagen beantragen und nach erfolgter Freischaltung auf die Vertragsinformationen sowie die Vertragsunterlagen zugreifen. Ein Link zum Portal befindet sich in dieser Bekanntmachung (unter 5.1.11 Auftragsunterlagen). Die weitere Kommunikation erfolgt ausschließlich per E-Mail über oben genanntes Postfach. Als potenzielle Vertragspartner kommen ausschließlich pharmazeutische Unternehmen in Betracht. Die Unterlagen des Open-House-Verfahrens werden ausschließlich pharmazeutischen Unternehmen als potenziellen Vertragspartnern freigeschalten und sind streng vertraulich zu behandeln. Durch die Beantragung der Freischaltung durch die Unternehmen wird die vertrauliche Behandlung der Unterlagen bestätigt. Verträge zu o.g. Wirkstoff werden erstmalig mit Wirkung zum 01.06.2026 abgeschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden möchten, haben die einzureichenden Vertragsunterlagen bis zum 30.04.2026 bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse an. Hinweis: Der erste Zuschlag in diesem Verfahren wird frühestens 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser EU Bekanntmachung im Amtsblatt erteilt. Spätere Vertragsschlüsse sind während der 24-monatigen Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten eines Monats möglich. Bei Interessenten, die zu diesen Folgeterminen Vertragspartner werden möchten, ist der Eingang der Vertragsunterlagen einschließlich der Anlagen spätestens zum Ende des Monats, der dem Vormonat des gewünschten Vertragsstarts vorangeht (z. B. Eingang 30.04. bei Vertragsstart 01.06.) einzureichen. Die genauen Eingangsfristen werden mit den Vertragsunterlagen bekannt gegeben. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die GesundheitskasseFrist: 31. März
Open house Arzneimittelrabattverträge zum Wirkstoff Ciclosporin, ATC S01XA18
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse bietet allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen ohne Auswahlentscheidung Rabattverträge mit o.g. Wirkstoff an. Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines "Open House-Modells". Die angebotenen Verträge sind nicht exklusiv; Verträge mit allen Marktteilnehmern (pharmazeutischen Unternehmen) sind seitens der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse gewünscht. Im Open House-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich - individuelle Verhandlungen werden nicht geführt. Die Vertragslaufzeiten betragen maximal 24 Monate, der früheste Vertragsbeginn ist der 01.06.2026. Alle Verträge enden spätestens 24 Monate nach dem Tag des frühesten Vertragsbeginns, unabhängig vom Datum des jeweiligen Vertragsschlusses. Ein Beitritt bzw. ein Vertragsschluss kann innerhalb des 24-monatigen Zeitraumes jeweils zum Ersten eines jeden Monats erfolgen. Es besteht ein Kündigungsrecht jeweils 6 Wochen zum Monatsende nach Maßgabe der Bestimmungen des Vertrages. Weitere Informationen zu den Kündigungsmöglichkeiten sind in den Vertragsunterlagen enthalten. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit im Rahmen von europaweiten Ausschreibungsverfahren die nicht exklusiven Open House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen. Mit dem Inkrafttreten ausgeschriebener, exklusiver Rabattverträge werden die Open House-Verträge entsprechend der vertraglichen Regelung beendet, d.h. die Open House-Verträge enden automatisch. Potenzielle Vertragspartner können die Vertragsinformationen sowie die Vertragsunterlagen anfordern. Die Unterlagen sind vorzugsweise ELEKTRONISCH mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen und per E-Mail an das Postfach: am_vertraege@rps.aok.de zu übermitteln. Alternativ können die Unterlagen von Hand unterzeichnet eingereicht werden. Die unterzeichneten Unterlagen in SCHRIFTFORM sind in 2-facher Fassung (vorab unbedingt als Scan an die E-Mail Adresse: am_vertraege@rps.aok.de) im Original an folgende Adresse einzusenden: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse, Strategisches Vertragsmanagement Arzneimittel, Virchowstraße 30, 67304 Eisenberg. Potenzielle Vertragspartner können, nach Registrierung, im Projektraum zum Open-House-Verfahren auf dem Portal www.dtvp.de die Freischaltung der Vergabeunterlagen beantragen und nach erfolgter Freischaltung auf die Vertragsinformationen sowie die Vertragsunterlagen zugreifen. Ein Link zum Portal befindet sich in dieser Bekanntmachung (unter 5.1.11 Auftragsunterlagen). Die weitere Kommunikation erfolgt ausschließlich per E-Mail über oben genanntes Postfach. Als potenzielle Vertragspartner kommen ausschließlich pharmazeutische Unternehmen in Betracht. Die Unterlagen des Open-House-Verfahrens werden ausschließlich pharmazeutischen Unternehmen als potenziellen Vertragspartnern freigeschalten und sind streng vertraulich zu behandeln. Durch die Beantragung der Freischaltung durch die Unternehmen wird die vertrauliche Behandlung der Unterlagen bestätigt. Verträge zu o.g. Wirkstoff werden erstmalig mit Wirkung zum 01.06.2026 abgeschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden möchten, haben die einzureichenden Vertragsunterlagen bis zum 30.04.2026 bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse an. Hinweis: Der erste Zuschlag in diesem Verfahren wird frühestens 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser EU Bekanntmachung im Amtsblatt erteilt. Spätere Vertragsschlüsse sind während der 24-monatigen Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten eines Monats möglich. Bei Interessenten, die zu diesen Folgeterminen Vertragspartner werden möchten, ist der Eingang der Vertragsunterlagen einschließlich der Anlagen spätestens zum Ende des Monats, der dem Vormonat des gewünschten Vertragsstarts vorangeht (z. B. Eingang 30.04. bei Vertragsstart 01.06.) einzureichen. Die genauen Eingangsfristen werden mit den Vertragsunterlagen bekannt gegeben. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die GesundheitskasseFrist: 31. März
Open house Arzneimittelrabattverträge zum Wirkstoff Tobramycin, ATC J01GB01
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse bietet allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen ohne Auswahlentscheidung Rabattverträge mit o.g. Wirkstoff an. Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines "Open House-Modells". Die angebotenen Verträge sind nicht exklusiv; Verträge mit allen Marktteilnehmern (pharmazeutischen Unternehmen) sind seitens der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse gewünscht. Im Open House-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich - individuelle Verhandlungen werden nicht geführt. Die Vertragslaufzeiten betragen maximal 24 Monate, der früheste Vertragsbeginn ist der 01.06.2026. Alle Verträge enden spätestens 24 Monate nach dem Tag des frühesten Vertragsbeginns, unabhängig vom Datum des jeweiligen Vertragsschlusses. Ein Beitritt bzw. ein Vertragsschluss kann innerhalb des 24-monatigen Zeitraumes jeweils zum Ersten eines jeden Monats erfolgen. Es besteht ein Kündigungsrecht jeweils 6 Wochen zum Monatsende nach Maßgabe der Bestimmungen des Vertrages. Weitere Informationen zu den Kündigungsmöglichkeiten sind in den Vertragsunterlagen enthalten. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit im Rahmen von europaweiten Ausschreibungsverfahren die nicht exklusiven Open House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen. Mit dem Inkrafttreten ausgeschriebener, exklusiver Rabattverträge werden die Open House-Verträge entsprechend der vertraglichen Regelung beendet, d.h. die Open House-Verträge enden automatisch. Potenzielle Vertragspartner können die Vertragsinformationen sowie die Vertragsunterlagen anfordern. Die Unterlagen sind vorzugsweise ELEKTRONISCH mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen und per E-Mail an das Postfach: am_vertraege@rps.aok.de zu übermitteln. Alternativ können die Unterlagen von Hand unterzeichnet eingereicht werden. Die unterzeichneten Unterlagen in SCHRIFTFORM sind in 2-facher Fassung (vorab unbedingt als Scan an die E-Mail Adresse: am_vertraege@rps.aok.de) im Original an folgende Adresse einzusenden: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse, Strategisches Vertragsmanagement Arzneimittel, Virchowstraße 30, 67304 Eisenberg. Potenzielle Vertragspartner können, nach Registrierung, im Projektraum zum Open-House-Verfahren auf dem Portal www.dtvp.de die Freischaltung der Vergabeunterlagen beantragen und nach erfolgter Freischaltung auf die Vertragsinformationen sowie die Vertragsunterlagen zugreifen. Ein Link zum Portal befindet sich in dieser Bekanntmachung (unter 5.1.11 Auftragsunterlagen). Die weitere Kommunikation erfolgt ausschließlich per E-Mail über oben genanntes Postfach. Als potenzielle Vertragspartner kommen ausschließlich pharmazeutische Unternehmen in Betracht. Die Unterlagen des Open-House-Verfahrens werden ausschließlich pharmazeutischen Unternehmen als potenziellen Vertragspartnern freigeschalten und sind streng vertraulich zu behandeln. Durch die Beantragung der Freischaltung durch die Unternehmen wird die vertrauliche Behandlung der Unterlagen bestätigt. Verträge zu o.g. Wirkstoff werden erstmalig mit Wirkung zum 01.06.2026 abgeschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden möchten, haben die einzureichenden Vertragsunterlagen bis zum 30.04.2026 bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse an. Hinweis: Der erste Zuschlag in diesem Verfahren wird frühestens 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser EU Bekanntmachung im Amtsblatt erteilt. Spätere Vertragsschlüsse sind während der 24-monatigen Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten eines Monats möglich. Bei Interessenten, die zu diesen Folgeterminen Vertragspartner werden möchten, ist der Eingang der Vertragsunterlagen einschließlich der Anlagen spätestens zum Ende des Monats, der dem Vormonat des gewünschten Vertragsstarts vorangeht (z. B. Eingang 30.04. bei Vertragsstart 01.06.) einzureichen. Die genauen Eingangsfristen werden mit den Vertragsunterlagen bekannt gegeben. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 28. Februar 2027.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist DB Zeitarbeit GmbH (Bukr 83).
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