OSZ 1 - Zukunftscampus Spree-Neiße in Forst - LOS 8 - VgV Leistungen im Leistungsbild Objektplanung Innenräume gem. § 34 HOAI für Leistungen der Ausstattungs-/Möblierungsplanung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe der Ausstattungsplanung gemäß § 34 HOAI für die Erneuerung und Erweiterung des Oberstufenzentrums "Spree-Neiße" (nachfolgend OSZ 1 SPN genannt) in der Heinrich-Heine-Straße 14 in 03149 Forst. Das OSZ 1 SPN bildet gegenwärtig mehr als 1.100 Auszubildende für 265 Betriebe i...
Typ:Ausschreibung
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Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe der Ausstattungsplanung gemäß § 34 HOAI für die Erneuerung und Erweiterung des Oberstufenzentrums "Spree-Neiße" (nachfolgend OSZ 1 SPN genannt) in der Heinrich-Heine-Straße 14 in 03149 Forst. Das OSZ 1 SPN bildet gegenwärtig mehr als 1.100 Auszubildende für 265 Betriebe im Land Brandenbur...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landkreis Spree-Neiße / Wokrejs Sprjewja-Nysa
- Veröffentlicht: 04. Mai 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe der Ausstattungsplanung gemäß § 34 HOAI für die Erneuerung und Erweiterung des Oberstufenzentrums "Spree-Neiße" (nachfolgend OSZ 1 SPN genannt) in der Heinrich-Heine-Straße 14 in 03149 Forst. Das OSZ 1 SPN bildet gegenwärtig mehr als 1.100 Auszubildende für 265 Betriebe im Land Brandenburg in insgesamt 23 verschiedenen gewerblich-technischen Berufen der Industrie und des Handwerks mit folgenden Schwerpunkten aus: Elektroniker (IT-Systemelektroniker, Industrieelektriker), Mechatroniker, Industriemechaniker, Anlagenmechaniker (Sanitär-\/Heizungs-\/Klimatechnik), Fachinformatiker. Darüber hinaus sichert das OSZ 1 SPN den schulischen Teil der Berufsausbildung von folgenden 4 dualen Studiengängen an der BTU Cottbus-Senftenberg: 1. Maschinenbau mit Konstruktions- oder Industriemechaniker; 2. Wirtschaftsingenieurwesen mit Konstruktions- oder Industriemechaniker; 3. Elektrotechnik mit Elektroniker Betriebstechnik; 4. Elektrotechnik mit Energie- und Gebäudetechnik. In Kooperation mit der BTU Cottbus-Senftenberg bietet das OSZ 1 SPN für 5 Berufsbilder die Möglichkeit der Doppelqualifizierung, mit der der Abschluss der Fachhochschulreife während der Berufsausbildung erreicht werden kann. Die Gesamtmaßnahme beinhaltet folgende Bereiche: - Sanierung und Ertüchtigung sowie Umbau der Bestandsgebäude (A-E) des OSZ 1 SPN, von denen 3 Gebäudeteile (Haus A, B und C) unter Denkmalschutz stehen; - Neubau eines modern gestalteten Wohnheims für 130 Bewohner; - Neubau eines PKW-Parkdecks für insgesamt 100 Autos (nicht Bestandteil dieses Verfahrens); Für die Dauer der Sanierung, Ertüchtigung und den Umbau der Bestandgebäude soll das OSZ 1 SPN einen neu zu errichtenden Interimsstandort in der Max-Fritz-Hammer-Straße \/ Rüdigerstraße beziehen (nicht Bestandteil dieses Verfahrens). Die Fläche (inkl. Bestandsgebäude) des OSZ 1 SPN umfasst insgesamt ca. 36.700 qm. In den Bestandsgebäuden befinden sich u.a. Unterrichts-, Schulungs- und Werkstatträume, Verwaltungs- und Sozialräume, Technik- und Lagerräume sowie Sanitärbereiche. Im Gebäudeteil B befindet sich die Mensa \/ Kantine. Die Nutzungsfläche (NUF) in den Bestandsgebäuden gliedert sich wie folgt auf: - Haus A mit einer NUF (Bestand) von ca. 2.400 qm; - Haus B-C mit einer NUF (Bestand) von ca. 3.340 qm; - Haus D-E mit einer NUF (Bestand) von ca. 4.094 qm. Für den Neubau des Wohnheims ist eine NUF von ca. 4.000 qm vorgesehen. Das Vorhaben wird aus Fördermitteln der Europäischen Union und des Landes Brandenburg sowie aus Eigenmitteln des Landkreises finanziert. Es findet eine gestufte Beauftragung statt. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Planung der losen Möblierung der Bestandsgebäude (A-E) des OSZ 1 SPN sowie des neu zu errichtenden Wohnheims.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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10- Landkreis Spree-Neiße / Wokrejs Sprjewja-Nysa
OSZ 1 - Zukunftscampus Spree-Neiße in Forst - LOS 8 - VgV Leistungen im Leistungsbild Objektplanung Innenräume gem. § 34 HOAI für Leistungen der Ausstattungs-/Möblierungsplanung
Der Landkreis Spree-Neiße plant, mit der Erneuerung und Erweiterung des Oberstufenzentrums 1 Spree-Neiße (nachfolgend OSZ 1 SPN genannt) sowie dem Neubau eines Wohnheims und Parkdecks, den Standort in der Rosenstadt Forst (Lausitz) zu einem Zukunftscampus zu entwickeln, der eine zukunftsfähige technische Berufsausbildung ermöglicht. Mit der Neugestaltung / Erweiterung des OSZ soll den gestiegenen Anforderungen und Erwartungen der Jugendlichen an ihre Ausbildung und den, im Rahmen der Digitalisierung und technologischen Weiterentwicklung, geänderten Ausbildungsinhalten Rechnung getragen und ein Beitrag zur regionalen Fachkräftesicherung geleistet werden. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe der Ausstattungsplanung (Leistungsbild Objektplanung Innenräume) im Sinne HOAI §34, Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, soweit in Ergänzung vorhandener Unterlagen erforderlich, für die Maßnahmenbereiche Umbau und Sanierung OSZ 1 SPN sowie Neubau des Wohnheims. Die Nutzungsfläche umfasst insgesamt etwa 13.825 qm (NUF Bestandsgebäude (A-E) und NUF Wohnheim). Es soll die Planung der losen Ausstattung erfolgen, in den Bestandsgebäuden u.a. für Unterrichts-/Schulungs-/Verwaltungs-/Sozialräume, Werkstätten sowie für den Mensa-/Kantinenbereich, tlw. unter Weiterverwendung vorhandene (technischer) Ausstattung. Im Wohnheim soll die Planung der losen Ausstattung u.a. für Gemeinschaftsbereiche, Sporträume und Wohneinheiten erfolgen. Die Planung der losen Ausstattung soll allen Anforderungen an eine moderne Schule gerecht werden. Gültige Vorschriften in Bezug auf Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Ergonomie sind zu berücksichtigen (insb. bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen). Es sind sowohl (Teil-)Ausstattungen für den allgemeinen als auch für den Fachunterricht (u.a. im Bereich Automatisierungstechnik, Elektro, Elektropneumatik und Messtechnik) abzustimmen und auszuschreiben. Die Lieferung und Aufstellung neu angeschaffter Möbel im Objekt (ggf. zunächst im neu zu errichtenden Interimsstandort, nach Abschluss der baulichen Maßnahmen dann in den sanierten/umgebauten Bestandgebäuden) sind zu koordinieren sowie das Raumbuch fortzuschreiben. Einbaumöbel und sonstige fest installierte Ausstattungen sind bereits als Grundleistungen in LOS 1 beauftragt. Die Umzugsplanung für das vom Umzug betroffene Mobiliar/Gegenstände (zum Interimsstandort sowie zurück in die sanierten Bestandsgebäude) ist Bestandteil der beauftragten Leistungen in LOS 4. Die Schnittstelle zwischen Ausstattungsplanung (LOS 8) und Generalplanung Interim (LOS 4) ist mit Leistungsbeginn festzulegen. U.a. sind nachfolgende Leistungen zu erbringen: - Beratung des Auftraggebers, - Bedarfserhebung vor Ort in Zusammenarbeit mit Nutzer sowie in Abstimmung mit der Generalplanung Interim, - Planung der Möblierung unter Berücksichtigung der sonstigen Gestaltung der Räume. Erstellung von Möblierungsplänen in der Phase der Entwurfsplanung, inkl. Beschreibung der Objekte, Mengenermittlung und Kostenberechnung als Beitrag zur Bauunterlage, - Aufstellung von Möbellisten zur Beschaffung, - Erstellung von Unterlagen zur Angebotseinholung, - Erstellung von produktneutralen Ausschreibungsunterlagen jeweils mit Bewertungsmatrix zur Beschaffung in einem Vergabeverfahren nach VOL, - Auswertung der Angebote mit Vergabeempfehlung, - Mitwirkung bei der Vertragsabwicklung, insb. Terminkoordination und logistische Unterstützung z.B. durch Erstellung von Raumlisten. Der Projektbeginn ist in Abhängigkeit von der Dauer des vorliegenden Vergabeverfahrens für März 2026 geplant. Die Leitungserbringung wird sich in eine Planungs- und Umsetzungsphase gliedern, wobei die Umsetzung erst nach der baulichen Fertigstellung der Schule / des Wohnheims erfolgen wird. Die Ausstattung der Gebäude zeichnen sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Gebäudetyp: Schule und Wohnheim; Art der Baumaßnahmen: Bauen in denkmalgeschütztem Bestand, Umbau / Modernisierung und Neubau; 2. Größenordnungen: rd. 9.834 qm NUF (Bestand), rd. 4.000 qm NUF (Neubau); 3. geschätzte Summe Kosten Kostengruppe 600 nach DIN 276 brutto: ca. 6,0 Mio. EUR (Bestand), ca. 1,8 Mio. EUR (Neubau). Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Leistungen der Ausstattungsplanung gem. HOAI §34, Grundleistungen 1-9, sowie ausgewählte besondere Leistungen, sofern erforderlich. Die Leistungen der Ausstattungsplanung sind in intensiver Abstimmung und Kooperation mit der Schulleitung zu erbringen. Zudem wird ein intensiver Austausch mit der Objektplanung (LOS 1 [Sanierung / Umbau OSZ1 und Neubau Wohnheim] und LOS 4 [Interim]) und den weiteren Fachplanungs-/Beratungsleistungen (insb. Technische Ausrüstung) - die separat ausgeschrieben wurden - erwartet. Die Schnittstellen sind gemeinsam abzustimmen. Eine losweise Vergabe ist nicht beabsichtigt. Die Vergabe erfolgt stufenweise (s. Ziff. 5.1.1) ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Optionale Leistungen: s. Ziff. 5.1.1. Voraussichtlicher Zeitrahmen: 1. Beauftragung: 03/2026; 2. Realisierung bis 12/2028; 3. Projektabschluss: im Nachgang (Hinweis: Angaben ohne LPh 9 / Gewährleistungszeit, Verwendungsnachweis).
- Landkreis Spree-Neiße / Wokrejs Sprjewja-NysaN/A
OSZ 1 - Zukunftscampus Spree-Neiße in Forst - LOS 8 - VgV Leistungen im Leistungsbild Objektplanung Innenräume gem. § 34 HOAI für Leistungen der Ausstattungs-/Möblierungsplanung
Der Landkreis Spree-Neiße plant, mit der Erneuerung und Erweiterung des Oberstufenzentrums 1 Spree-Neiße (nachfolgend OSZ 1 SPN genannt) sowie dem Neubau eines Wohnheims und Parkdecks, den Standort in der Rosenstadt Forst (Lausitz) zu einem Zukunftscampus zu entwickeln, der eine zukunftsfähige technische Berufsausbildung ermöglicht. Mit der Neugestaltung / Erweiterung des OSZ soll den gestiegenen Anforderungen und Erwartungen der Jugendlichen an ihre Ausbildung und den, im Rahmen der Digitalisierung und technologischen Weiterentwicklung, geänderten Ausbildungsinhalten Rechnung getragen und ein Beitrag zur regionalen Fachkräftesicherung geleistet werden. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe der Ausstattungsplanung (Leistungsbild Objektplanung Innenräume) im Sinne HOAI §34, Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, soweit in Ergänzung vorhandener Unterlagen erforderlich, für die Maßnahmenbereiche Umbau und Sanierung OSZ 1 SPN sowie Neubau des Wohnheims. Die Nutzungsfläche umfasst insgesamt etwa 13.825 qm (NUF Bestandsgebäude (A-E) und NUF Wohnheim). Es soll die Planung der losen Ausstattung erfolgen, in den Bestandsgebäuden u.a. für Unterrichts-/Schulungs-/Verwaltungs-/Sozialräume, Werkstätten sowie für den Mensa-/Kantinenbereich, tlw. unter Weiterverwendung vorhandene (technischer) Ausstattung. Im Wohnheim soll die Planung der losen Ausstattung u.a. für Gemeinschaftsbereiche, Sporträume und Wohneinheiten erfolgen. Die Planung der losen Ausstattung soll allen Anforderungen an eine moderne Schule gerecht werden. Gültige Vorschriften in Bezug auf Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Ergonomie sind zu berücksichtigen (insb. bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen). Es sind sowohl (Teil-)Ausstattungen für den allgemeinen als auch für den Fachunterricht (u.a. im Bereich Automatisierungstechnik, Elektro, Elektropneumatik und Messtechnik) abzustimmen und auszuschreiben. Die Lieferung und Aufstellung neu angeschaffter Möbel im Objekt (ggf. zunächst im neu zu errichtenden Interimsstandort, nach Abschluss der baulichen Maßnahmen dann in den sanierten/umgebauten Bestandgebäuden) sind zu koordinieren sowie das Raumbuch fortzuschreiben. Einbaumöbel und sonstige fest installierte Ausstattungen sind bereits als Grundleistungen in LOS 1 beauftragt. Die Umzugsplanung für das vom Umzug betroffene Mobiliar/Gegenstände (zum Interimsstandort sowie zurück in die sanierten Bestandsgebäude) ist Bestandteil der beauftragten Leistungen in LOS 4. Die Schnittstelle zwischen Ausstattungsplanung (LOS 8) und Generalplanung Interim (LOS 4) ist mit Leistungsbeginn festzulegen. U.a. sind nachfolgende Leistungen zu erbringen: - Beratung des Auftraggebers, - Bedarfserhebung vor Ort in Zusammenarbeit mit Nutzer sowie in Abstimmung mit der Generalplanung Interim, - Planung der Möblierung unter Berücksichtigung der sonstigen Gestaltung der Räume. Erstellung von Möblierungsplänen in der Phase der Entwurfsplanung, inkl. Beschreibung der Objekte, Mengenermittlung und Kostenberechnung als Beitrag zur Bauunterlage, - Aufstellung von Möbellisten zur Beschaffung, - Erstellung von Unterlagen zur Angebotseinholung, - Erstellung von produktneutralen Ausschreibungsunterlagen jeweils mit Bewertungsmatrix zur Beschaffung in einem Vergabeverfahren nach VOL, - Auswertung der Angebote mit Vergabeempfehlung, - Mitwirkung bei der Vertragsabwicklung, insb. Terminkoordination und logistische Unterstützung z.B. durch Erstellung von Raumlisten. Der Projektbeginn ist in Abhängigkeit von der Dauer des vorliegenden Vergabeverfahrens für März 2026 geplant. Die Leitungserbringung wird sich in eine Planungs- und Umsetzungsphase gliedern, wobei die Umsetzung erst nach der baulichen Fertigstellung der Schule / des Wohnheims erfolgen wird. Die Ausstattung der Gebäude zeichnen sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Gebäudetyp: Schule und Wohnheim; Art der Baumaßnahmen: Bauen in denkmalgeschütztem Bestand, Umbau / Modernisierung und Neubau; 2. Größenordnungen: rd. 9.834 qm NUF (Bestand), rd. 4.000 qm NUF (Neubau); 3. geschätzte Summe Kosten Kostengruppe 600 nach DIN 276 brutto: ca. 6,0 Mio. EUR (Bestand), ca. 1,8 Mio. EUR (Neubau). Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Leistungen der Ausstattungsplanung gem. HOAI §34, Grundleistungen 1-9, sowie ausgewählte besondere Leistungen, sofern erforderlich. Die Leistungen der Ausstattungsplanung sind in intensiver Abstimmung und Kooperation mit der Schulleitung zu erbringen. Zudem wird ein intensiver Austausch mit der Objektplanung (LOS 1 [Sanierung / Umbau OSZ1 und Neubau Wohnheim] und LOS 4 [Interim]) und den weiteren Fachplanungs-/Beratungsleistungen (insb. Technische Ausrüstung) - die separat ausgeschrieben wurden - erwartet. Die Schnittstellen sind gemeinsam abzustimmen. Eine losweise Vergabe ist nicht beabsichtigt. Die Vergabe erfolgt stufenweise (s. Ziff. 5.1.1) ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Optionale Leistungen: s. Ziff. 5.1.1. Voraussichtlicher Zeitrahmen: 1. Beauftragung: 03/2026; 2. Realisierung bis 12/2028; 3. Projektabschluss: im Nachgang (Hinweis: Angaben ohne LPh 9 / Gewährleistungszeit, Verwendungsnachweis).
- Stadt GrevenbroichN/A
Erweiterung Grundschule Arche Noah in Noithausen (Anbau und Umbau Bestand) | Objektplanung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) nach § 34 HOAI
Die Stadt Grevenbroich plant die Erweiterung der Arche-Noah-Grundschule in Grevenbroich-Noithausen, um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung sicherzustellen. Die Schule soll um einen Anbau erweitert und der Bestand (teilweise) umgebaut werden. Die Maßnahme dient im Wesentlichen der Erweiterung der Mensa, der Förder-/Differenzierungsräume, der Verwaltungsräume und des Lehrerzimmers. Durch eine wirtschaftliche Erweiterung soll ein Raumbedarf von ca. 900 qm entsprechend dem Raumprogramm geschaffen werden. Für die Planung der Unterrichtsräume/ OGS-Räume ist von einer Zweizügigkeit auszugehen. Die Mensaräumlichkeiten sollen den Bedarf für eine optionale Dreizügigkeit abdecken. Ziel ist auch, im Rahmen eines Gesamtenergiekonzeptes für alle Gebäude den Energieverbrauch im Endzustand zu minimieren. Durch Interimsmaßnahmen ist der Weiterbetrieb der Schule während der Bauphase zu gewährleisten. Diese Gesamtkosten umfassen die Kosten der Kostengruppen 200 bis 700 nach DIN 276 und betragen derzeit ca. 4.220.000 EUR (netto). Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Leistungen der Objektplanung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) nach § 34 HOAI (Grundleistungen der LPH 1-9 sowie bestimmte besondere Leistungen).
- Stadt Grevenbroich
Erweiterung Grundschule Arche Noah in Noithausen (Anbau und Umbau Bestand) | Objektplanung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) nach § 34 HOAI
Die Stadt Grevenbroich plant die Erweiterung der Arche-Noah-Grundschule in Grevenbroich-Noithausen, um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung sicherzustellen. Die Schule soll um einen Anbau erweitert und der Bestand (teilweise) umgebaut werden. Die Maßnahme dient im Wesentlichen der Erweiterung der Mensa, der Förder-/Differenzierungsräume, der Verwaltungsräume und des Lehrerzimmers. Durch eine wirtschaftliche Erweiterung soll ein Raumbedarf von ca. 900 qm entsprechend dem Raumprogramm geschaffen werden. Für die Planung der Unterrichtsräume/ OGS-Räume ist von einer Zweizügigkeit auszugehen. Die Mensaräumlichkeiten sollen den Bedarf für eine optionale Dreizügigkeit abdecken. Ziel ist auch, im Rahmen eines Gesamtenergiekonzeptes für alle Gebäude den Energieverbrauch im Endzustand zu minimieren. Durch Interimsmaßnahmen ist der Weiterbetrieb der Schule während der Bauphase zu gewährleisten. Diese Gesamtkosten umfassen die Kosten der Kostengruppen 200 bis 700 nach DIN 276 und betragen derzeit ca. 4.220.000 EUR (netto). Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Leistungen der Objektplanung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) nach § 34 HOAI (Grundleistungen der LPH 1-9 sowie bestimmte besondere Leistungen).
- Stadt Grevenbroich
Erweiterung Grundschule Arche Noah in Noithausen (Anbau und Umbau Bestand) | Objektplanung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) nach § 34 HOAI
Die Stadt Grevenbroich plant die Erweiterung der Arche-Noah-Grundschule in Grevenbroich-Noithausen, um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung sicherzustellen. Die Schule soll um einen Anbau erweitert und der Bestand (teilweise) umgebaut werden. Die Maßnahme dient im Wesentlichen der Erweiterung der Mensa, der Förder-/Differenzierungsräume, der Verwaltungsräume und des Lehrerzimmers. Durch eine wirtschaftliche Erweiterung soll ein Raumbedarf von ca. 900 qm entsprechend dem Raumprogramm geschaffen werden. Für die Planung der Unterrichtsräume/ OGS-Räume ist von einer Zweizügigkeit auszugehen. Die Mensaräumlichkeiten sollen den Bedarf für eine optionale Dreizügigkeit abdecken. Ziel ist auch, im Rahmen eines Gesamtenergiekonzeptes für alle Gebäude den Energieverbrauch im Endzustand zu minimieren. Durch Interimsmaßnahmen ist der Weiterbetrieb der Schule während der Bauphase zu gewährleisten. Diese Gesamtkosten umfassen die Kosten der Kostengruppen 200 bis 700 nach DIN 276 und betragen derzeit ca. 4.220.000 EUR (netto). Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Leistungen der Objektplanung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) nach § 34 HOAI (Grundleistungen der LPH 1-9 sowie bestimmte besondere Leistungen).
- MILAN Kommunale Dienstleistungsgesellschaft mbH
Stadt Nideggen Planungsleistungen (Objektplanung, Leistungsbild Gebäude und Innenräume) für den Neubau eines Bürger- und Vereinshauses in Nideggen-Schmidt
Es ist ein Gebäude mit insgesamt ca. 1.500 qm BGF zu planen. In diesem Gebäude ist insbesondere ein multifunktional nutzbarer Bürgersaal von ca. 340 qm zu konzeptionieren und darüber hinaus sind drei kleinere multifunktional nutzbare Räume, ein Café mit den nötigen Nebenräumen, eine Tourismusinformation sowie Lagerräume für die Vereine vorzusehen. Ergänzend sind die erforderlichen Sanitär-, und Technikräume wie im Raumprogramm vorgegeben zu planen. Bei den Planungen ist von einer Raumhöhe von ca. 3,5 m auszugehen, der Saal ist mit einer Raumhöhe von ca. 7,0 m zu planen. Für das gesamte Gebäude ist gemäß § 49 Abs. 2 BauO NRW Barrierefreiheit zu gewährleisten. Im Außenbereich ist eine Terrasse für das Café sowie ein Kinderspielplatz unterzubringen. Die Energieversorgung der Bürgerhalle soll vorzugsweise durch regenerative Systeme wie Photovoltaikanlagen und Wärmepumpentechnologie (Geothermie oder Luftwärme) erfolgen. Die Vorgaben zur Umsetzung von PV-Anlagen sowohl auf dem Gebäudedach als auch im Bereich der Stellplätze sind zu beachten. Vom Auftragnehmer zu erbringen sind sämtliche zur Erreichung der in den Unterlagen definierten Planungs- und Überwachungsziele erforderlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 des Leistungsbilds Gebäude und Innenräume gemäß Anlage 10 (zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7 HOAI) sowie die im Honorarblatt des verbindlichen Angebots aufgeführten Besonderen Leistungen.
- Gymnasialer Schulverband OstfilderOstfildernFrist: 24. Apr.
Stufenweise Vergabe von Fachplanungsleistungen TGA der Lph 1-8 gem. HOAI für die Sanierung Sporthalle II GSV Ostfilder
Der Zweckverband Gymnasialer Schulverband Ostfilder plant die Sanierung der Sporthalle 2 in Nellingen (Baujahr 1978). Maßnahmen: Energetische Sanierung von Fassade und Dach, Abdichtung des Sockel-/Fundamentbereichs, Erneuerung des Hallenbodens, Innenumbau sowie Sanierung der Haustechnik (Elektro, Lüftung, Heizung, MSR, Sanitär). Gesamtkosten: ca. 6 Mio. €. Umsetzung in 2 Bauabschnitten (1: Dach/Fassade/Abdichtung, 2: Innenausbau/Technik) für 2027/2028 bei Förderbewilligung.
- Kreis Offenbach - FD Gebäudewirtschaft
Kreis Offenbach, Sanierung und Neubau der Dreieichschule in Langen Leistungen der Ausstattungsplanung nach dem Leistungsbild Planung Innenraum gemäß §§ 33 ff. HOAI, LPH 1-9
Diese Beschreibung taucht bei der Los-Beschreibung auf, hier also Infos das Los bzw. den Auftrag betreffend, als Ergänzung zum Feld ganz oben. Vergeben werden die Leistungen der Ausstattungsplanung nach dem Leistungsbild Planung Innenraum gemäß §§ 33 ff. HOAI, LPH 1-9 mit teilweise angepassten Teilleistungssätzen sowie besondere Leistungen. Für die Ausstattungsplanung werden drei Objekte gebildet. Objekt 1 umfasst die Fachklassenräume. Hier wird vom Auftraggeber eine umfassende Fachklassenplanung (lose und feste Möblierung) erwartet, inkl. der Planung für die technische Ausrüstung ab zu definierenden Übergabepunkten. Die anrechenbaren Kosten sind mit 300.000 € kalkuliert worden. Das Objekt wird in die Honorarzone IV eingeordnet. Objekt 2 umfasst die Ausstattungsplanung für die Bestandsmöbel aus dem Bestandsbau und den Containeranlagen sowie die Umzugsplanung für die Objekte. Als anrechenbaren Kosten für die Honorierung werden 50% des Neubeschaffungswert pro Klassenraum definiert. Aktuell wird von schätzungsweise 506.250,00 € anrechenbaren Kosten für den Bestand ausgegangen. Die Leistungen für das Objekt 2 werden in HZ III eingeordnet. Als Objekt 3 sind Ersatzbeschaffungen von loser Möblierung sowie die Planung von Bau- und Montageleistungen für festverbaute Einrichtung erfasst, soweit diese gemäß Schnittstellenabstimmung zur Ausstattungsplanung gehört. Aktuell wird hier von anrechenbaren Kosten von 158.760 € ausgegangen. Das Objekt 3 wird in HZ III eingeordnet. Die Leistungen der Ausstattungsplanung sind in intensiver Abstimmung und Kooperation mit dem Schulbetreiber und der Schulleitung zu erbringen. Zudem wird ein intensiver Austausch mit der Objektplanung Gebäude und den weiteren Fachplanungs-/Beratungsleistungen (insb. Technische Ausrüstung) - die separat ausgeschrieben wurden - erwartet. Die Schnittstellen sind gemeinsam abzustimmen. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die einzelnen Projektstufen werden nach Projektfortschritt sukzessive abgerufen. Sollte der Auftraggeber entscheiden, dass das Projekt oder einzelne Objekte nach Abschluss einer Projektstufe beendet wird, erfolgt kein weiterer Abruf. Ein Anspruch des Auftragnehmers zum Abruf weiterer Projektstufen besteht nicht. Die Nutzungsfläche umfasst insgesamt etwa 10.000 qm (NUF Bestandsgebäude und NUF Erweiterungsgebäude). Es soll die Planung der Ausstattung erfolgen, in den Bestandsgebäuden u.a. für Unterrichts-/Schulungs-/Verwaltungs-/Sozialräume, sowie für den Mensabereich, unter Weiterverwendung vorhandene (technischer) Ausstattung. Die Planung der losen Ausstattung soll allen Anforderungen an eine moderne Schule gerecht werden. Gültige Vorschriften in Bezug auf Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Ergonomie sind zu berücksichtigen (insb. bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen). Es sind sowohl (Teil-)Ausstattungen für den allgemeinen als auch für den Fachunterricht (u.a. im Bereich Chemie, Physik, Biologie wie auch Musik und Kunst) abzustimmen und auszuschreiben. Die Lieferung und Aufstellung neu angeschaffter Möbel im Objekt (ggf. zunächst im neu zu errichtenden Interimsstandort, nach Abschluss der baulichen Maßnahmen dann in den sanierten/umgebauten Bestandgebäuden oder in den Erweiterungsbau) sind zu koordinieren sowie das Raumbuch fortzuschreiben. Die Umzugsplanung für das von Auslagerungen betroffene Mobiliar/Gegenstände (zum Interimsstandort sowie zurück in die sanierten Bestandsgebäude) ist Bestandteil der beauftragten Leistungen. Die Schnittstelle zwischen Ausstattungsplanung und Planung Interim (Teil der Leistung der Objektplanung Gebäude) ist mit Leistungsbeginn festzulegen. Grundsätzlich sind die Einbaumöbel (zB. Teeküchen) und sonstige fest installierte Ausstattungen außerhalb der naturwissenschaftlichen Fachklassen bereits als Grundleistungen bei der Objektplanung Gebäude beauftragt. Sollten Konzept bedingt Montage oder Bauleistungen von Baukonstruktive Einbauten (KG381) durch die Ausstattungsplanung erfolgen, ist dies frühzeitig mit der Objektplanung Gebäude abzustimmen und entsprechende Möblierungspläne mit farblicher Kennzeichnung der Zuständigkeiten dem Auftraggeber vorzulegen.
- LAKUMED Kliniken Landshuter Kommunalunternehmen für medizinische Versorgung (Ab 01.01.2026 zu den gKU LA-Regio-Kliniken - Haus Süd)
LAKUMED Krankenhaus Landshut-Achdorf – Umbau und Teilerweiterung BA 8 - Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI - Leistungsphasen 1-9
Die LAKUMED Kliniken, das Klinikum Landshut und das Kinderkrankenhaus St. Marien fusionieren zum 01.01.2026 zu den LA-Regio-Kliniken. Im Zuge dieser Fusion entsteht ein medizinisches Gesamtkonzept, welches die Versorgungsstrukturen auf die Häuser Landshut-Mitte, Achdorf, Vilsbiburg, Rottenburg und St. Marien aufteilt. In der Folge sind die einzelnen Standorte entsprechend dieser regionalen Umstrukturierung baulich zu ertüchtigen. Am Standort Achdorf (aktuell LAKUMED Krankenhaus Landshut-Achdorf) sollen u.a. zukünftig die Funktionsstellen - Kardiologie, - Gefäßchirurgie, - Angiologie, - Gynäkologie (ohne Onkologie) und Geburtshilfe, - Kinderheilkunde, etabliert werden. Ergänzend sind die Pflegestationen zu den o.g. Funktionsstellen auszurichten. Im Rahmen des sog. BA 8 zum Umbau und Teilerweiterung des Hauses Landshut-Achdorf der LA-Regio gKU, soll diese Neuausrichtung des Krankenhauses verfolgt werden. In diesem BA1 sind mindestens die Sanierung des Bettenturm Ost sowie die Sanierung der OPs vorgesehen. Weiterhin sind kleinere Maßnahmen im Bereich der Kardiologie, Gefäßchirurgie, Angiologie, Notaufnahme, Geburtshilfe vorstellbar. Jedwede Baumaßnahmen sind im Bestand unter laufendem Betrieb zu planen und auszuführen. Die aktuelle Grob-Kostenschätzung für diese Umbauten beläuft sich auf rund 61,5 Mio. € brutto (KGR 200-700, Kostenstand 2025). Siehe auch beiliegende Grob-Kostenaufstellung. KG 300 ca 24,1 Mio€ KG 400 ca 21,3 Mio € KG 473+612 ca. 2.7 Mio € KG 600 1,0 Mio € Rahmentermine Ziel ist die Abgabe eines sog. Antrags auf Vorwegfestlegung im Jahr 2026. Weiterhin ist der Baubeginn mit den letzten Bauphasen des sich aktuell in der Planung befindenden BA7 zu synchronisieren, um eine zweifache Stilllegung der OPs zu vermeiden. Diese letzten Bauphasen sind aktuell ab Mitte 2028 geplant. Die bauliche Fertigstellung ist für Ende 2031 avisiert. Zum jetzigen Zeitpunkt lassen sich demnach folgende Meilensteine definieren: Leistungsbeginn: Direkt nach Beauftragung (ca. März 2026) Abgabe Antrag auf VWFL (LPH 2): November 2026 Baubeginn Mitte 2028 Fertigstellung Ende 2031 Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 1+2 gemäß § 53 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3+4, 5-7 und 8+9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
- LAKUMED Kliniken Landshuter Kommunalunternehmen für medizinische Versorgung (Ab 01.01.2026 zu den gKU LA-Regio-Kliniken - Haus Süd)
LAKUMED Krankenhaus Landshut-Achdorf – Umbau und Teilerweiterung BA 8 - Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI - LPH 1-9
Die LAKUMED Kliniken, das Klinikum Landshut und das Kinderkrankenhaus St. Marien fusionieren zum 01.01.2026 zu den LA-Regio-Kliniken. Im Zuge dieser Fusion entsteht ein medizinisches Gesamtkonzept, welches die Versorgungsstrukturen auf die Häuser Landshut-Mitte, Achdorf, Vilsbiburg, Rottenburg und St. Marien aufteilt. In der Folge sind die einzelnen Standorte entsprechend dieser regionalen Umstrukturierung baulich zu ertüchtigen. Am Standort Achdorf (aktuell LAKUMED Krankenhaus Landshut-Achdorf) sollen u.a. zukünftig die Funktionsstellen - Kardiologie, - Gefäßchirurgie, - Angiologie, - Gynäkologie (ohne Onkologie) und Geburtshilfe, - Kinderheilkunde, etabliert werden. Ergänzend sind die Pflegestationen zu den o.g. Funktionsstellen auszurichten. Im Rahmen des sog. BA 8 zum Umbau und Teilerweiterung des Hauses Landshut-Achdorf der LA-Regio gKU, soll diese Neuausrichtung des Krankenhauses verfolgt werden. In diesem BA1 sind mindestens die Sanierung des Bettenturm Ost sowie die Sanierung der OPs vorgesehen. Weiterhin sind kleinere Maßnahmen im Bereich der Kardiologie, Gefäßchirurgie, Angiologie, Notaufnahme, Geburtshilfe vorstellbar. Jedwede Baumaßnahmen sind im Bestand unter laufendem Betrieb zu planen und auszuführen. Die aktuelle Grob-Kostenschätzung für diese Umbauten beläuft sich auf rund 61,5 Mio. € brutto (KGR 200-700, Kostenstand 2025). Siehe auch beiliegende Grob-Kostenaufstellung. KG 300 ca 24,1 Mio€ KG 400 ca 21,3 Mio € KG 473+612 ca. 2.7 Mio € KG 600 1,0 Mio € Rahmentermine Ziel ist die Abgabe eines sog. Antrags auf Vorwegfestlegung im Jahr 2026. Weiterhin ist der Baubeginn mit den letzten Bauphasen des sich aktuell in der Planung befindenden BA7 zu synchronisieren, um eine zweifache Stilllegung der OPs zu vermeiden. Diese letzten Bauphasen sind aktuell ab Mitte 2028 geplant. Die bauliche Fertigstellung ist für Ende 2031 avisiert. Zum jetzigen Zeitpunkt lassen sich demnach folgende Meilensteine definieren: Leistungsbeginn: Direkt nach Beauftragung (ca. März 2026) Abgabe Antrag auf VWFL (LPH 2): November 2026 Baubeginn Mitte 2028 Fertigstellung Ende 2031 Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 1+2 gemäß § 53 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3+4, 5-7 und 8+9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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