Ortsmitte Ostermünchen-Leistungen der Objektplng. für Gebäude u. Innenräume gem.§§33 ff HOAI-LPH 3-9
Gegenstand des Auftrages ist die Erbringung von stufenweise zu beauftragenden Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. §§33 ff HOAI - LPH 3 - 9; Die Gemeinde Tuntenhausen entwickelt im Ortsteil Ostermünchen auf einer knapp 10.000 m² großen gemeindeeigenen Fläche eine lebendige Ortsmitte mit Einzelha...
Angebotsfrist:08. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Gegenstand des Auftrages ist die Erbringung von stufenweise zu beauftragenden Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. §§33 ff HOAI - LPH 3 - 9; Die Gemeinde Tuntenhausen entwickelt im Ortsteil Ostermünchen auf einer knapp 10.000 m² großen gemeindeeigenen Fläche eine lebendige Ortsmitte mit Einzelhandel, Praxen, soz...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Gemeinde Tuntenhausen
- Veröffentlicht: 29. April 2026
- Frist: 08. Juni 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Gegenstand des Auftrages ist die Erbringung von stufenweise zu beauftragenden Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. §§33 ff HOAI - LPH 3 - 9; Die Gemeinde Tuntenhausen entwickelt im Ortsteil Ostermünchen auf einer knapp 10.000 m² großen gemeindeeigenen Fläche eine lebendige Ortsmitte mit Einzelhandel, Praxen, sozialen Angeboten und teilweise geförderten Wohnungen. Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage einer bereits im Jahr 2022 durchgeführten Konzeptvergabe in Zusammenarbeit mit einem Investor, der einen Teil der Fläche erworben hat und diese auf Grundlage eines städtebaulich, freiräumlich und architektonisch hochwertigen Konzepts bebaut. Ein wesentliches städtebauliches Ziel der Gemeinde ist es dabei, durch die innerörtliche Nachverdichtung die ortsspezifische Nachfrage nach Wohnraum zu decken. Unter Berücksichtigung des demografischen Wandels soll ein Wohnungsangebot mit verschiedenen Wohnungsgrößen und -zuschnitten entstehen. Darüber hinaus sollen Nutzungen zur unmittelbaren Versorgung der Bewohnerschaft wie ein Dorfladen und Arztpraxen vorgesehen werden. Entsprechend dem Konzept werden auf dem gesamten Gebiet sechs dreigeschossige Häuser geplant: vier davon als reine Wohnhäuser in einem „Teilbereich B“ sowie zwei als Wohn- und Gewerbehäuser im „Teilbereich A“ des Gebiets. Während die vier Wohnhäuser im Teilbereich B durch den Investor errichtet werden, werden die beiden Wohn- und Gewerbehäuser im Teilbereich A des Gebiets durch die Gemeinde selbst als Bauherrin umgesetzt und sollen in deren Eigentum verbleiben (in den Planunterlagen als „Gebäude A1“ und „Gebäude A2“ bezeichnet). In den beiden Gebäuden sind unter anderem die Unterbringung einer Apotheke, einer Arztpraxis, einer Zahnarztpraxis, eines Cafés oder eines Dorfladens, einer Tagespflegeeinrichtung, betreutes Seniorenwohnen sowie eines großzügigen Gemeinschaftsraums für die gesamte Bürgerschaft vorgesehen. Die Objekt- und Fachplanung der beiden Gebäude wurde bis einschließlich der Leistungsphase 4 von dem Investor übernommen. Ein Bauantrag wurde bereits eingereicht. Für das Vorhaben existiert der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 65 „Niedergarten Feld“. Der Gemeinderat der Gemeinde Tuntenhausen hat in der Sitzung vom 16.04.2026 beschlossen, dass die Ausführung der Häuser A1 und A2 nicht wie bisher geplant ab dem Kellergeschoss in Holzbauweise, sondern in Massivbauweise erfolgen soll. Die diesbezügliche Umplanung in den Leistungsphasen 3 und 4 sowie die weitere Planung ist Gegenstand dieses Auftrags. Die Bauantragsunterlagen, die Unterlagen zur bisherigen Planung sowie der Bebauungsplan sind dieser Maßnahmenbeschreibung im Konvolut als Anlage beigefügt Weitere Informationen im Detail zu Kosten, Terminen, Lage, Nutzung und Materialität der Maßnahme entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen sowie der dieser Veröffentlichung beiliegenden Maßnahmenbeschreibung. Die bereits festgelegten Termine für die Verhandlungsgespräche im Rahmen der 2. Stufe sind in der Woche vom 25./26. August 2026 (KW35/2026).
Weiterführende Details
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Dokumente und Anhänge
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- Gemeinde TuntenhausenTuntenhausenFrist: 08. Juni
Ortsmitte Ostermünchen-Leistungen gem.§§53 ff HOAI-LPH 3-9, Anlagengruppe 1, 2, 3, 8 - HLS
Gegenstand des Auftrages ist die Erbringung von stufenweise zu beauftragenden Leistungen der Fachplanung für Technische Ausrüstung gem. §§53 ff HOAI - LPH 5 - 9; Anlagengruppe 1, 2, 3, 8. Die Gemeinde Tuntenhausen entwickelt im Ortsteil Ostermünchen auf einer knapp 10.000 m² großen gemeindeeigenen Fläche eine lebendige Ortsmitte mit Einzelhandel, Praxen, sozialen Angeboten und teilweise geförderten Wohnungen. Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage einer bereits im Jahr 2022 durchgeführten Konzeptvergabe in Zusammenarbeit mit einem Investor, der einen Teil der Fläche erworben hat und diese auf Grundlage eines städtebaulich, freiräumlich und architektonisch hochwertigen Konzepts bebaut. Ein wesentliches städtebauliches Ziel der Gemeinde ist es dabei, durch die innerörtliche Nachverdichtung die ortsspezifische Nachfrage nach Wohnraum zu decken. Unter Berücksichtigung des demografischen Wandels soll ein Wohnungsangebot mit verschiedenen Wohnungsgrößen und -zuschnitten entstehen. Darüber hinaus sollen Nutzungen zur unmittelbaren Versorgung der Bewohnerschaft wie ein Dorfladen und Arztpraxen vorgesehen werden. Entsprechend dem Konzept werden auf dem gesamten Gebiet sechs dreigeschossige Häuser geplant: vier davon als reine Wohnhäuser in einem „Teilbereich B“ sowie zwei als Wohn- und Gewerbehäuser im „Teilbereich A“ des Gebiets. Während die vier Wohnhäuser im Teilbereich B durch den Investor errichtet werden, werden die beiden Wohn- und Gewerbehäuser im Teilbereich A des Gebiets durch die Gemeinde selbst als Bauherrin umgesetzt und sollen in deren Eigentum verbleiben (in den Planunterlagen als „Gebäude A1“ und „Gebäude A2“ bezeichnet). In den beiden Gebäuden sind unter anderem die Unterbringung einer Apotheke, einer Arztpraxis, einer Zahnarztpraxis, eines Cafés oder eines Dorfladens, einer Tagespflegeeinrichtung, betreutes Seniorenwohnen sowie eines großzügigen Gemeinschaftsraums für die gesamte Bürgerschaft vorgesehen. Die Objekt- und Fachplanung der beiden Gebäude wurde bis einschließlich der Leistungsphase 4 von dem Investor übernommen. Ein Bauantrag wurde bereits eingereicht. Für das Vorhaben existiert der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 65 „Niedergarten Feld“. Der Gemeinderat der Gemeinde Tuntenhausen hat in der Sitzung vom 16.04.2026 beschlossen, dass die Ausführung der Häuser A1 und A2 nicht wie bisher geplant ab dem Kellergeschoss in Holzbauweise, sondern in Massivbauweise erfolgen soll. Die diesbezügliche Umplanung in den Leistungsphasen 3 und 4 sowie die weitere Planung ist Gegenstand dieses Auftrags. Die Bauantragsunterlagen, die Unterlagen zur bisherigen Planung sowie der Bebauungsplan sind dieser Maßnahmenbeschreibung im Konvolut als Anlage beigefügt Weitere Informationen im Detail zu Kosten, Terminen, Lage, Nutzung und Materialität der Maßnahme entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen sowie der dieser Veröffentlichung beiliegenden Maßnahmenbeschreibung. Die bereits festgelegten Termine für die Verhandlungsgespräche im Rahmen der 2. Stufe sind in der Woche vom 25./26. August 2026 (KW35/2026).
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Gegenstand des Auftrages ist die Erbringung von stufenweise zu beauftragenden Leistungen der Fachplanung für Technische Ausrüstung gem. §§53 ff HOAI - LPH 5 - 9; Anlagengruppe 1, 2, 3, 8. Die Gemeinde Tuntenhausen entwickelt im Ortsteil Ostermünchen auf einer knapp 10.000 m² großen gemeindeeigenen Fläche eine lebendige Ortsmitte mit Einzelhandel, Praxen, sozialen Angeboten und teilweise geförderten Wohnungen. Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage einer bereits im Jahr 2022 durchgeführten Konzeptvergabe in Zusammenarbeit mit einem Investor, der einen Teil der Fläche erworben hat und diese auf Grundlage eines städtebaulich, freiräumlich und architektonisch hochwertigen Konzepts bebaut. Ein wesentliches städtebauliches Ziel der Gemeinde ist es dabei, durch die innerörtliche Nachverdichtung die ortsspezifische Nachfrage nach Wohnraum zu decken. Unter Berücksichtigung des demografischen Wandels soll ein Wohnungsangebot mit verschiedenen Wohnungsgrößen und -zuschnitten entstehen. Darüber hinaus sollen Nutzungen zur unmittelbaren Versorgung der Bewohnerschaft wie ein Dorfladen und Arztpraxen vorgesehen werden. Entsprechend dem Konzept werden auf dem gesamten Gebiet sechs dreigeschossige Häuser geplant: vier davon als reine Wohnhäuser in einem „Teilbereich B“ sowie zwei als Wohn- und Gewerbehäuser im „Teilbereich A“ des Gebiets. Während die vier Wohnhäuser im Teilbereich B durch den Investor errichtet werden, werden die beiden Wohn- und Gewerbehäuser im Teilbereich A des Gebiets durch die Gemeinde selbst als Bauherrin umgesetzt und sollen in deren Eigentum verbleiben (in den Planunterlagen als „Gebäude A1“ und „Gebäude A2“ bezeichnet). In den beiden Gebäuden sind unter anderem die Unterbringung einer Apotheke, einer Arztpraxis, einer Zahnarztpraxis, eines Cafés oder eines Dorfladens, einer Tagespflegeeinrichtung, betreutes Seniorenwohnen sowie eines großzügigen Gemeinschaftsraums für die gesamte Bürgerschaft vorgesehen. Die Objekt- und Fachplanung der beiden Gebäude wurde bis einschließlich der Leistungsphase 4 von dem Investor übernommen. Ein Bauantrag wurde bereits eingereicht. Für das Vorhaben existiert der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 65 „Niedergarten Feld“. Die weitere Planung ist Gegenstand dieses Auftrags. Die Bauantragsunterlagen, die Unterlagen zur bisherigen Planung sowie der Bebauungsplan sind dieser Veröffentlichung im Konvolut als Anlage beigefügt. Weitere Informationen im Detail zu Kosten, Terminen, Lage, Nutzung und Materialität der Maßnahme entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen sowie der dieser Veröffentlichung beiliegenden Maßnahmenbeschreibung. Die bereits festgelegten Termine für die Verhandlungsgespräche im Rahmen der 2. Stufe sind in der Woche vom 14./15. Juli 2026 (KW29/2026).
- Gemeinde TuntenhausenTuntenhausenFrist: 11. Mai
Ortsmitte Ostermünchen-Leistungen gem.§§53 ff HOAI-LPH 5-9, Anlagengruppe 4, 5, 6-ELT
Gegenstand des Auftrages ist die Erbringung von stufenweise zu beauftragenden Leistungen der Fachplanung für Technische Ausrüstung gem. §§53 ff HOAI - LPH 5 - 9; Anlagengruppe 4, 5, 6. Die Gemeinde Tuntenhausen entwickelt im Ortsteil Ostermünchen auf einer knapp 10.000 m² großen gemeindeeigenen Fläche eine lebendige Ortsmitte mit Einzelhandel, Praxen, sozialen Angeboten und teilweise geförderten Wohnungen. Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage einer bereits im Jahr 2022 durchgeführten Konzeptvergabe in Zusammenarbeit mit einem Investor, der einen Teil der Fläche erworben hat und diese auf Grundlage eines städtebaulich, freiräumlich und architektonisch hochwertigen Konzepts bebaut. Ein wesentliches städtebauliches Ziel der Gemeinde ist es dabei, durch die innerörtliche Nachverdichtung die ortsspezifische Nachfrage nach Wohnraum zu decken. Unter Berücksichtigung des demografischen Wandels soll ein Wohnungsangebot mit verschiedenen Wohnungsgrößen und -zuschnitten entstehen. Darüber hinaus sollen Nutzungen zur unmittelbaren Versorgung der Bewohnerschaft wie ein Dorfladen und Arztpraxen vorgesehen werden. Entsprechend dem Konzept werden auf dem gesamten Gebiet sechs dreigeschossige Häuser geplant: vier davon als reine Wohnhäuser in einem „Teilbereich B“ sowie zwei als Wohn- und Gewerbehäuser im „Teilbereich A“ des Gebiets. Während die vier Wohnhäuser im Teilbereich B durch den Investor errichtet werden, werden die beiden Wohn- und Gewerbehäuser im Teilbereich A des Gebiets durch die Gemeinde selbst als Bauherrin umgesetzt und sollen in deren Eigentum verbleiben (in den Planunterlagen als „Gebäude A1“ und „Gebäude A2“ bezeichnet). In den beiden Gebäuden sind unter anderem die Unterbringung einer Apotheke, einer Arztpraxis, einer Zahnarztpraxis, eines Cafés oder eines Dorfladens, einer Tagespflegeeinrichtung, betreutes Seniorenwohnen sowie eines großzügigen Gemeinschaftsraums für die gesamte Bürgerschaft vorgesehen. Die Objekt- und Fachplanung der beiden Gebäude wurde bis einschließlich der Leistungsphase 4 von dem Investor übernommen. Ein Bauantrag wurde bereits eingereicht. Für das Vorhaben existiert der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 65 „Niedergarten Feld“. Die weitere Planung ist Gegenstand dieses Auftrags. Die Bauantragsunterlagen, die Unterlagen zur bisherigen Planung sowie der Bebauungsplan sind dieser Veröffentlichung im Konvolut als Anlage beigefügt. Weitere Informationen im Detail zu Kosten, Terminen, Lage, Nutzung und Materialität der Maßnahme entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen sowie der dieser Veröffentlichung beiliegenden Maßnahmenbeschreibung. Die bereits festgelegten Termine für die Verhandlungsgespräche im Rahmen der 2. Stufe sind in der Woche vom 14./15. Juli 2026 (KW29/2026).
- Gemeinde Gmund am TegernseeGmund am Tegernsee
Grundschule Gmund-Erweiterung für Ganztagangebot - Leistungen gem. §§33 ff HOAI-LPH 1-9
Gegenstand des Auftrages ist die Erbringung von stufenweise zu beauftragenden Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. §§33 ff HOAI - LPH 1 - 9; Die Gemeinde Gmund am Tegernsee beabsichtigt die Schaffung der räumlichen Kapazitäten zur Erfüllung des ab 2026 geltenden Anspruchs auf Ganztagbetreuung durch die bauliche Erweiterung des Gebäudekomplexes an der Grundschule. Das Grundschulgelände ist Teil des bestehenden Dorfzentrums von Gmund an der Hangkante zur Mangfall, eingebettet zwischen katholischer und evangelischer Kirche, zugehörigem Friedhof, Pfarrzentrum und dem benachbarten denkmalgeschützten Rathaus, das 1666 als Pfarrhof erbaut wurde. Adresse: Kirchenweg 7, 83703 Gmund am Tegernsee Der Gebäudekomplex der Grundschule Gmund setzt sich zusammen aus einem winkelförmig verbundenen Neu- und Altbauteil mit daran anschließender Turnhalle und den Freiflächen rund um die Gebäudeteile. Der Westflügel ersetzt einen Vorgängerbau und wurde 2012-2014 geplant und umgesetzt. Der Altbau bzw. Ostflügel wurde in dem Zuge ebenfalls saniert. Die Sportflächen befinden sich vom Pausenhof aus gesehen hinter dem Schulbau und sind über die Turnhalle angebunden und zugänglich. Der befestigte Platz im Südwesten und die daran anschließende begrünte Spielhügellandschaft im Süden fassen den Pausenhof ein und bilden ein städtebauliches Zentrum. Nördlich gelangt man über die Zufahrt zum Friedhof vorbei am Garagenhof zum externen Eingang der Turnhalle. An der Nordseite sind auch die Stellplatzflächen und Küchenanlieferung angeordnet. Der befestigte Pausenhof bietet außerhalb der Unterrichtszeit zusätzliche Parkfläche für die Öffentlichkeit und ist auf dem Schulgelände Wende- und Feuerwehraufstellfläche. Durch die bauliche Maßnahme sind die Kapazitäten für die Mittags- und Ganztagsbetreuung von bis zu 200 Schülern zu schaffen. Weitere Informationen im Detail zu Kosten, Terminen und Zielsetzung der Maßnahme entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen sowie der dieser Veröffentlichung beiliegenden Maßnahmenbeschreibung. Die bereits festgelegten Termine für die Verhandlungsgespräche im Rahmen der 2. Stufe sind am 03./04. März 2026 (KW10/2026).
- Gemeinde Gmund am Tegernsee
Grundschule Gmund-Erweiterung für Ganztagangebot - Leistungen gem. §§33 ff HOAI-LPH 1-9
Gegenstand des Auftrages ist die Erbringung von stufenweise zu beauftragenden Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. §§33 ff HOAI - LPH 1 - 9; Die Gemeinde Gmund am Tegernsee beabsichtigt die Schaffung der räumlichen Kapazitäten zur Erfüllung des ab 2026 geltenden Anspruchs auf Ganztagbetreuung durch die bauliche Erweiterung des Gebäudekomplexes an der Grundschule. Das Grundschulgelände ist Teil des bestehenden Dorfzentrums von Gmund an der Hangkante zur Mangfall, eingebettet zwischen katholischer und evangelischer Kirche, zugehörigem Friedhof, Pfarrzentrum und dem benachbarten denkmalgeschützten Rathaus, das 1666 als Pfarrhof erbaut wurde. Adresse: Kirchenweg 7, 83703 Gmund am Tegernsee Der Gebäudekomplex der Grundschule Gmund setzt sich zusammen aus einem winkelförmig verbundenen Neu- und Altbauteil mit daran anschließender Turnhalle und den Freiflächen rund um die Gebäudeteile. Der Westflügel ersetzt einen Vorgängerbau und wurde 2012-2014 geplant und umgesetzt. Der Altbau bzw. Ostflügel wurde in dem Zuge ebenfalls saniert. Die Sportflächen befinden sich vom Pausenhof aus gesehen hinter dem Schulbau und sind über die Turnhalle angebunden und zugänglich. Der befestigte Platz im Südwesten und die daran anschließende begrünte Spielhügellandschaft im Süden fassen den Pausenhof ein und bilden ein städtebauliches Zentrum. Nördlich gelangt man über die Zufahrt zum Friedhof vorbei am Garagenhof zum externen Eingang der Turnhalle. An der Nordseite sind auch die Stellplatzflächen und Küchenanlieferung angeordnet. Der befestigte Pausenhof bietet außerhalb der Unterrichtszeit zusätzliche Parkfläche für die Öffentlichkeit und ist auf dem Schulgelände Wende- und Feuerwehraufstellfläche. Durch die bauliche Maßnahme sind die Kapazitäten für die Mittags- und Ganztagsbetreuung von bis zu 200 Schülern zu schaffen. Weitere Informationen im Detail zu Kosten, Terminen und Zielsetzung der Maßnahme entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen sowie der dieser Veröffentlichung beiliegenden Maßnahmenbeschreibung. Die bereits festgelegten Termine für die Verhandlungsgespräche im Rahmen der 2. Stufe sind am 03./04. März 2026 (KW10/2026).
- Kommunalunternehmen des Landkreises Dillingen a. d. DonauDillingen a. d. DonauFrist: 18. Mai
(Fassaden-) Sanierung Schülerwohnheim der Staatlichen Berufsschule Lauingen; Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 5-9, bei stufenweiser Beauftragung
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff HOAI 2021, LPH 5-9, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden. ----- Das Kommunalunternehmen des Landkreises Dillingen a. d. Donau plant, aufbauend auf der bereits erbrachten Entwurfsplanung, die Sanierung des Schülerwohnheims der Staatlichen Berufsschule in Lauingen im laufenden Betrieb in voraussichtlich drei Bauabschnitten. Bestandteil des Verfahrens ist nur das Turmgebäude, nicht der bestehende Erweiterungsbau. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Aufbringen einer neuen WDVS-Fassade auf die bestehende, schadhafte WDVS-Fassade des Schülerheimturms, und auf dem Austausch der Fenster/Außentüren. Zudem soll eine Dachrandsanierung des Flachdachs des Turmgebäudes sowie des Verbindungsganges zum Erweiterungsbau erfolgen und die Innen- und Außenbeleuchtung auf LED umgestellt werden, sowie Rauchmelder in den Unterkunftszimmern nachgerüstet werden. Kleinere Ausbesserungsarbeiten am in Randbereichen schadhaften Parkett, sowie etwaige sonstige brandschutzrelevanten Maßnahmen sind ebenfalls Teil der Maßnahme. ----- Im Vorfeld wurden umfangreiche Untersuchungen im Rahmen einer Kosten-/Variantenuntersuchung durchgeführt. Die Ausführung mittels eines WDVS-Systems wurde vom Auftraggeber inzwischen beschlossen. Die weitere Planung soll daher auf der vorliegenden Entwurfsplanung aufbauen. ------ Bei dem Projekt werden Fördermittel beantragt. Für eine KfW Förderung wurden bereits entsprechende Vorüberlegungen in die Entwurfsplanung eingearbeitet. Bei der Fördermittelbeschaffung inkl. der Erstellung des Verwendungsnachweises soll mitgewirkt werden. ------ Aufgrund der hohen Komplexität, des vorhandenen Schadensbildes am Gebäude und der engen Zeitschiene der Sanierungsmaßnahmen erwartet der Auftraggeber eine hohe Ortspräsenz in der Objektüberwachung von mindestens 2 Vor-Ort-Terminen pro Woche am Schülerheim in Lauingen. Diese sind persönlich durch den im Verfahren zu benennenden Objektüberwacher (gem. Zuschlagskriterium A9) wahrzunehmen. Eine Urlaubs-/Krankheitsvertretung ist zu benennen. Diese Termine können nicht durch Remote-Termine ersetzt werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass darüberhinaus in dringenden Fällen weitere Vor-Ort-Termine, auch kurzfrist, notwendig werden können. ----- Das Büro, welches die Leistungsphasen 1 bis 3 bearbeitet und erstellt hat, gilt als vorbefasster Bewerber. Die vorhandenen Unterlagen werden den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt, um alle Verfahrensbeteiligte auf den selben Wissensstand zu bringen und Chancengleichheit herzustellen. ----- Zeitschiene: Die Angebotsauswertung findet voraussichtlich Ende Mai/Anfang Juni 2026 statt. Die Auftragsvergabe und der unmittelbar darauffolgende Projektstart ist für Juni 2026 vorgesehen. Der Baubeginn ist für den 1. BA möglichst für den Herbst/Ende 2026, spätestens jedoch für das Frühjahr 2027, vorgesehen. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme aller Bauabschnitte soll zum 01.11.2027 erfolgen. Der Projektabschluss (inkl. abgeschlossener Mängelbeseitigung und Rechnungsnachlauf) ist zum 31.12.2027 vorgesehen. ---- Hinweis: Die Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.
- Kommunalunternehmen des Landkreises Dillingen a. d. Donau
(Fassaden-) Sanierung Schülerwohnheim der Staatlichen Berufsschule Lauingen; Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 5-9, bei stufenweiser Beauftragung
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff HOAI 2021, LPH 5-9, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden. ----- Das Kommunalunternehmen des Landkreises Dillingen a. d. Donau plant, aufbauend auf der bereits erbrachten Entwurfsplanung, die Sanierung des Schülerwohnheims der Staatlichen Berufsschule in Lauingen im laufenden Betrieb in voraussichtlich drei Bauabschnitten. Bestandteil des Verfahrens ist nur das Turmgebäude, nicht der bestehende Erweiterungsbau. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Aufbringen einer neuen WDVS-Fassade auf die bestehende, schadhafte WDVS-Fassade des Schülerheimturms, und auf dem Austausch der Fenster/Außentüren. Zudem soll eine Dachrandsanierung des Flachdachs des Turmgebäudes sowie des Verbindungsganges zum Erweiterungsbau erfolgen und die Innen- und Außenbeleuchtung auf LED umgestellt werden, sowie Rauchmelder in den Unterkunftszimmern nachgerüstet werden. Kleinere Ausbesserungsarbeiten am in Randbereichen schadhaften Parkett, sowie etwaige sonstige brandschutzrelevanten Maßnahmen sind ebenfalls Teil der Maßnahme. ----- Im Vorfeld wurden umfangreiche Untersuchungen im Rahmen einer Kosten-/Variantenuntersuchung durchgeführt. Die Ausführung mittels eines WDVS-Systems wurde vom Auftraggeber inzwischen beschlossen. Die weitere Planung soll daher auf der vorliegenden Entwurfsplanung aufbauen. ------ Bei dem Projekt werden Fördermittel beantragt. Für eine KfW Förderung wurden bereits entsprechende Vorüberlegungen in die Entwurfsplanung eingearbeitet. Bei der Fördermittelbeschaffung inkl. der Erstellung des Verwendungsnachweises soll mitgewirkt werden. ------ Aufgrund der hohen Komplexität, des vorhandenen Schadensbildes am Gebäude und der engen Zeitschiene der Sanierungsmaßnahmen erwartet der Auftraggeber eine hohe Ortspräsenz in der Objektüberwachung von mindestens 2 Vor-Ort-Terminen pro Woche am Schülerheim in Lauingen. Diese sind persönlich durch den im Verfahren zu benennenden Objektüberwacher (gem. Zuschlagskriterium A9) wahrzunehmen. Eine Urlaubs-/Krankheitsvertretung ist zu benennen. Diese Termine können nicht durch Remote-Termine ersetzt werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass darüberhinaus in dringenden Fällen weitere Vor-Ort-Termine, auch kurzfrist, notwendig werden können. ----- Das Büro, welches die Leistungsphasen 1 bis 3 bearbeitet und erstellt hat, gilt als vorbefasster Bewerber. Die vorhandenen Unterlagen werden den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt, um alle Verfahrensbeteiligte auf den selben Wissensstand zu bringen und Chancengleichheit herzustellen. ----- Zeitschiene: Die Angebotsauswertung findet voraussichtlich Ende Mai/Anfang Juni 2026 statt. Die Auftragsvergabe und der unmittelbar darauffolgende Projektstart ist für Juni 2026 vorgesehen. Der Baubeginn ist für den 1. BA möglichst für den Herbst/Ende 2026, spätestens jedoch für das Frühjahr 2027, vorgesehen. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme aller Bauabschnitte soll zum 01.11.2027 erfolgen. Der Projektabschluss (inkl. abgeschlossener Mängelbeseitigung und Rechnungsnachlauf) ist zum 31.12.2027 vorgesehen. ---- Hinweis: Die Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 08. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Gemeinde Tuntenhausen.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.