Online-Befragung ?Wahrnehmung von Rentenpolitik in Krisenzeiten?
Online-Befragung in fünf Ländern im Rahmen des FNA-geförderten Forschungsprojekts ?Wahrnehmung von Rentenpolitik in Krisenzeiten. Die Bedeutung von Narrativen in kontinentaleuropäischen und skandinavischen Wohlfahrtsstaaten? Online-Befragung ?Wahrnehmung von Rentenpolitik in Krisenzeiten?
Angebotsfrist:29. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Online-Befragung in fünf Ländern im Rahmen des FNA-geförderten Forschungsprojekts ?Wahrnehmung von Rentenpolitik in Krisenzeiten. Die Bedeutung von Narrativen in kontinentaleuropäischen und skandinavischen Wohlfahrtsstaaten? Online-Befragung ?Wahrnehmung von Rentenpolitik in Krisenzeiten?
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
- Veröffentlicht: 13. Mai 2026
- Frist: 29. Mai 2026
- Thema: Sozialforschung
Ausschreibungsbeschreibung
Online-Befragung in fünf Ländern im Rahmen des FNA-geförderten Forschungsprojekts ?Wahrnehmung von Rentenpolitik in Krisenzeiten. Die Bedeutung von Narrativen in kontinentaleuropäischen und skandinavischen Wohlfahrtsstaaten? Online-Befragung ?Wahrnehmung von Rentenpolitik in Krisenzeiten?
Weiterführende Details
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2 Dateien erfasst- Bekanntmachung
- 25351222
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Durchführung einer mehrjährigen sozialwissenschaftlichen Panelstudie im Rahmen eines Forschungsprojekts der Universität Konstanz. Gegenstand der Leistung ist die Rekrutierung und Betreuung einer Stichprobe von Erwerbstätigen in Deutschland sowie die Durchführung wiederholter webbasierten Befragungen (CAWI) über einen Zeitraum von ca. 3 Jahren. Die Leistung umfasst insbesondere die Programmierung, das Hosting und die Durchführung der Erhebungen, Panelpflege und Feldsteuerung, Datenaufbereitung und -bereitstellung sowie die Organisation und Koordination der Erhebung biologischer Proben (Speichelproben) einschließlich Versand- und Rücklaufmanagement. Ziel ist die Bereitstellung qualitativ hochwertiger Längsschnittdaten für wissenschaftliche Analysen.
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Survey-Dienstleistung (Panel/Online-Erhebung
Durchführung einer mehrjährigen sozialwissenschaftlichen Panelstudie im Rahmen eines Forschungsprojekts der Universität Konstanz. Gegenstand der Leistung ist die Rekrutierung und Betreuung einer Stichprobe von Erwerbstätigen in Deutschland sowie die Durchführung wiederholter webbasierten Befragungen (CAWI) über einen Zeitraum von ca. 3 Jahren. Die Leistung umfasst insbesondere die Programmierung, das Hosting und die Durchführung der Erhebungen, Panelpflege und Feldsteuerung, Datenaufbereitung und -bereitstellung sowie die Organisation und Koordination der Erhebung biologischer Proben (Speichelproben) einschließlich Versand- und Rücklaufmanagement. Ziel ist die Bereitstellung qualitativ hochwertiger Längsschnittdaten für wissenschaftliche Analysen.
- Universität Konstanz
Survey-Dienstleistung (Panel/Online-Erhebung
Durchführung einer mehrjährigen sozialwissenschaftlichen Panelstudie im Rahmen eines Forschungsprojekts der Universität Konstanz. Gegenstand der Leistung ist die Rekrutierung und Betreuung einer Stichprobe von Erwerbstätigen in Deutschland sowie die Durchführung wiederholter webbasierten Befragungen (CAWI) über einen Zeitraum von ca. 3 Jahren. Die Leistung umfasst insbesondere die Programmierung, das Hosting und die Durchführung der Erhebungen, Panelpflege und Feldsteuerung, Datenaufbereitung und -bereitstellung sowie die Organisation und Koordination der Erhebung biologischer Proben (Speichelproben) einschließlich Versand- und Rücklaufmanagement. Ziel ist die Bereitstellung qualitativ hochwertiger Längsschnittdaten für wissenschaftliche Analysen.
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Survey-Dienstleistung (Panel/Online-Erhebung
Durchführung einer mehrjährigen sozialwissenschaftlichen Panelstudie im Rahmen eines Forschungsprojekts der Universität Konstanz. Gegenstand der Leistung ist die Rekrutierung und Betreuung einer Stichprobe von Erwerbstätigen in Deutschland sowie die Durchführung wiederholter webbasierten Befragungen (CAWI) über einen Zeitraum von ca. 3 Jahren. Die Leistung umfasst insbesondere die Programmierung, das Hosting und die Durchführung der Erhebungen, Panelpflege und Feldsteuerung, Datenaufbereitung und -bereitstellung sowie die Organisation und Koordination der Erhebung biologischer Proben (Speichelproben) einschließlich Versand- und Rücklaufmanagement. Ziel ist die Bereitstellung qualitativ hochwertiger Längsschnittdaten für wissenschaftliche Analysen.
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Klassengeld Online RLP
Das Land Rheinland-Pfalz verfolgt das Ziel, Lehrkräften einen funktionsfähigen digitalen Lehrkräftearbeitsplatz bereitzustellen, der es ermöglicht, die in der Dienstordnung für Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen (DO-Schulen) vom 22. Juni 2019 (9212/51246/30) beschriebenen Aufgaben mit digitalen Werkzeugen zur Effizienzsteigerung und Arbeitsentlastung zu unterstützen. Die Dienstordnung für Lehrkräfte definiert das Aufgabenfeld, welches durch Lehrkräfte in der schulischen Praxis umgesetzt wird. Hierbei sind sowohl pädagogische Tätigkeiten als auch Aufgaben administrativer Natur zu identifizieren. Digitale Werkzeuge haben das Potenzial, administrative Routineaufgaben (teil-)automatisiert umzusetzen und erlauben es, dass hieraus entstehende freiwerdende Arbeitszeitressourcen fokussiert für pädagogisches Handeln eingesetzt werden. Als sich wiederholende Daueraufgabe sind Lehrkräfte mit dem Einsammeln von Geldern zur Umsetzung pädagogischer Angebote wie Klassenfahrten, Wandertage oder dem Besuch von außerschulischen Lernorten betraut. An dieser expliziten Aufgabe sollte im Rahmen des Projekts „Klassenkasse Online RLP" projektiert werden, inwieweit sich durch den Einsatz passgenauer Software Arbeitszeitaufwände bei Lehrkräften einsparen lassen.
- Rheinland-Pfalz Tourismus GmbHKoblenz
Führungskräfteentwicklung im Rahmen der Umsetzung der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz
Im Rahmen der Auftragsvergabe ist angedacht vier ganztägige Workshops pro Jahr (je Quartal ein Workshop) mit dem Führungsteam der Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH durchzuführen. Fünf Personen bilden derzeit das Führungsteam (Geschäftsführer, stellv. Geschäftsführerin, Leiterin Rechnungswesen, Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Leiter Online-Marketing/Digitales). Die Leiterin Rechnungswesen wird nur im Bedarfsfall an den ganztägigen Workshops teilnehmen. Inhaltlich wird es darum gehen, im Kreis des Führungsteams die aktuellen Herausforderungen und anstehenden Veränderungen im Zusammenhang mit der Fortschreibung der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz zu reflektieren, das gemeinsame Verständnis für die anstehenden nächsten Schritte zu stärken sowie das Führungsteam im Veränderungsprozess beratend zu unterstützen. Dafür sind die inhaltlichen Schwerpunkte der Tagesworkshops im Vorfeld mit dem Geschäftsführer zu besprechen und ein jeweils auf die aktuelle Situation abgestimmtes inhaltliches Konzept je Tagesworkshop auszuarbeiten. Hierfür interessiert uns explizit ein externer Blick auf unsere Organisation. Während des Tagesworkshops übernimmt der Auftragnehmer die Moderation. Die Dokumentation des Tagesworkshops kann in Form eines Fotoprotokolls mit ergänzenden Anmerkungen erfolgen. Es kann erforderlich sein, einzelne Workshops nach Absprache auch virtuell durchzuführen. Für die drei verbleibenden Quartale im Jahr 2026 stehen bereits die Termine für die Tagesworkshops fest. Gefordert ist die schriftliche Bestätigung, dass die Termine seitens des Auftragnehmers erbracht werden können: 1) 20.05.2026 2) 29.09.2026 3) 01.12.2026
- Hansestadt HerfordN/A
Gigabitausbau in der Hansestadt Herford-"Lückenschluss-Programm" (Nr. 9.1 d. Gigabit-Richtlinie 2.0)
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Gigabitinfrastruktur im „Lückenschluss-Gebiet“ in der Hansestadt Herford. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 504 Adressen in Projektgebiet im Stadtteil Eickum (nachfolgend „Adressen“) unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben. I.R.d. Lückenschluss-Programms gem. Ziff. 9.2 der „Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0“ i.d.F. der 2. Änderung vom 13.01.2025 ist das Hauptgebiet der betroffenen Kommune von besonderer Bedeutung, da die Antragstellung nur möglich ist, wenn ein gigabitfähiger Ausbau verbindliche zugesichert oder bereits erfolgt ist. Das Hauptgebiet der Kommune wird/wurde von einem Telekommunikationsunternehmen eigenwirtschaftlich erschlossen. Ein Telekommunikationsunternehmen hat durch eine Verbindlichkeitserklärung die Errichtung und den Betrieb eines Breitbandnetzes zugesagt, welches Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s zu Spitzenlastzeitbedingungen für jeden Anschluss in dem „Lückenschluss-Gebiet“ gewährleistet. Der Auftragnehmer ist gehalten, sein – sofern vorhanden – eigenes NGA-Netz, angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur bei der Planung des Netzes zu berücksichtigen und, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist, dieses bei der Errichtung des Gigabitnetzes einzubringen Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden. Diesbezüglich wird insbesondere auf den Infrastrukturatlas des Bundes verwiesen. Im Gegenzug für die Bereitstellung des Investitionszuschusses zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke erhält der Auftragnehmer das Recht und übernimmt die Pflicht, das Gigabitnetz zu errichten, zu betreiben und den interessierten Endkunden sowie Drittanbietern Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Sofern der Auftragnehmer ausschließlich Vorleistungsprodukte für dritte Telekommunikationsunternehmen anbietet, muss er Gewähr dafür bieten, dass für den gesamten Zeitraum der Zweckbindungsfrist stets mindestens ein Unternehmen die erforderlichen Endkundendienstleistungen effektiv im geförderten Gebiet erbringt. In dem Fall, dass eine Grundstücksnutzungsvereinbarung nicht zustande kommt, ist der jeweilige Teilnehmeranschluss darüber hinaus i.S.d. Rn. 14 des Materialkonzeptes vorzubereiten. Alle Teilnehmeranschlüsse, welche im Zuge des zugrundeliegenden Bundesförderprogramms Gigabitausbau errichtet werden, sind den Teilnehmenden – auch wenn sie keine Endkundenverträge abschließen – ohne gesondertes Entgelt zur Verfügung zu stellen. Über diese Möglichkeit sind die Teilnehmenden mindestens über einen Zeitraum von drei Monaten vor dem Beginn des tatsächlichen Ausbaus zu informieren. Soweit die Baumaßnahmen bereits als abgeschlossen gelten, haben Anschlüsse nachfragender Teilnehmender – während der Zweckbindungsfrist – zu erschwinglichen Kosten zu erfolgen. Sollte der Auftragnehmer die geförderten Bauarbeiten für die „Eigen-Mitverlegung“ von weiteren Rohren, einschließlich unbeschalteter Glasfasern, für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in benachbarten, nicht gefördert ausgebauten Gebieten nutzen, hat er dies der Bewilligungsbehörde gegenüber anzuzeigen. Im Einklang mit § 8 Gigabit-Rahmenregelung ist unabhängig von Veränderungen bei den Eigentumsverhältnissen, der Verwaltung oder dem Betrieb der Infrastruktur ein offener und diskriminierungsfreier Zugang (Open Access) zu der errichteten Infrastruktur zu gewährleisten. Im gesamten Netz müssen dieselben Zugangsbedingungen gelten, auch in den Teilen des Netzes, in denen bestehende Infrastruktur genutzt wurde. Ziel der Maßnahme ist es – durch die Gewährung eines Investitionszuschusses – zu ermöglichen, die in der Hansestadt Herford gelegenen noch zu versorgenden Adressen über ein Gigabitnetz zu erschließen. Dabei müssen nach Ende der Maßnahme allen ausgewiesenen 504 Adressen zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s im Download und mindestens 1 Gbit/s im Upload zur Verfügung stehen. Mit dem Ausbau des Lückenschluss-Gebietes sind alle förderfähigen Adressen der Gemeinde bzw. abgrenzbaren Verwaltungsbezirke/Ortsteile gemäß den Bedingungen des nachfolgend benannten Förderprogramms gigabitfähig zu erschließen (Ortsteilprinzip). Das Gigabitausbauvorhaben des Auftraggebers wird mit Fördermitteln des Bundes sowie des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. Die Fördermittel des Bundes werden auf der Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“ vom 31.03.2023 gewährt (nachfolgend „Förderrichtlinie des Bundes“). Abweichend von Nr. 6.12 bis 6.14 der Gigabit-Richtlinie 2.0 ist eine Erhöhung der Fördersumme ausgeschlossen. Die Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen werden auf der Grundlage der „Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“, RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie vom 01.08.2023 gewährt (nachfolgend „Förderrichtlinie des Landes“). Der Auftragnehmer hat daher das Gigabitnetz unter Berücksichtigung der Zuwendungsvoraussetzungen der Förderrichtlinien des Bundes sowie des Landes und aller dazugehöriger Nebenbestimmungen zu errichten und zu betreiben.
- Hansestadt HerfordN/AFrist: 16. Juni
Gigabitausbau in der Hansestadt Herford-"Lückenschluss-Programm" (Nr. 9.1 d. Gigabit-Richtlinie 2.0)
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Gigabitinfrastruktur im „Lückenschluss-Gebiet“ in der Hansestadt Herford. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 504 Adressen in Projektgebiet im Stadtteil Eickum (nachfolgend „Adressen“) unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben. I.R.d. Lückenschluss-Programms gem. Ziff. 9.2 der „Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0“ i.d.F. der 2. Änderung vom 13.01.2025 ist das Hauptgebiet der betroffenen Kommune von besonderer Bedeutung, da die Antragstellung nur möglich ist, wenn ein gigabitfähiger Ausbau verbindliche zugesichert oder bereits erfolgt ist. Das Hauptgebiet der Kommune wird/wurde von einem Telekommunikationsunternehmen eigenwirtschaftlich erschlossen. Ein Telekommunikationsunternehmen hat durch eine Verbindlichkeitserklärung die Errichtung und den Betrieb eines Breitbandnetzes zugesagt, welches Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s zu Spitzenlastzeitbedingungen für jeden Anschluss in dem „Lückenschluss-Gebiet“ gewährleistet. Der Auftragnehmer ist gehalten, sein – sofern vorhanden – eigenes NGA-Netz, angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur bei der Planung des Netzes zu berücksichtigen und, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist, dieses bei der Errichtung des Gigabitnetzes einzubringen Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden. Diesbezüglich wird insbesondere auf den Infrastrukturatlas des Bundes verwiesen. Im Gegenzug für die Bereitstellung des Investitionszuschusses zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke erhält der Auftragnehmer das Recht und übernimmt die Pflicht, das Gigabitnetz zu errichten, zu betreiben und den interessierten Endkunden sowie Drittanbietern Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Sofern der Auftragnehmer ausschließlich Vorleistungsprodukte für dritte Telekommunikationsunternehmen anbietet, muss er Gewähr dafür bieten, dass für den gesamten Zeitraum der Zweckbindungsfrist stets mindestens ein Unternehmen die erforderlichen Endkundendienstleistungen effektiv im geförderten Gebiet erbringt. In dem Fall, dass eine Grundstücksnutzungsvereinbarung nicht zustande kommt, ist der jeweilige Teilnehmeranschluss darüber hinaus i.S.d. Rn. 14 des Materialkonzeptes vorzubereiten. Alle Teilnehmeranschlüsse, welche im Zuge des zugrundeliegenden Bundesförderprogramms Gigabitausbau errichtet werden, sind den Teilnehmenden – auch wenn sie keine Endkundenverträge abschließen – ohne gesondertes Entgelt zur Verfügung zu stellen. Über diese Möglichkeit sind die Teilnehmenden mindestens über einen Zeitraum von drei Monaten vor dem Beginn des tatsächlichen Ausbaus zu informieren. Soweit die Baumaßnahmen bereits als abgeschlossen gelten, haben Anschlüsse nachfragender Teilnehmender – während der Zweckbindungsfrist – zu erschwinglichen Kosten zu erfolgen. Sollte der Auftragnehmer die geförderten Bauarbeiten für die „Eigen-Mitverlegung“ von weiteren Rohren, einschließlich unbeschalteter Glasfasern, für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in benachbarten, nicht gefördert ausgebauten Gebieten nutzen, hat er dies der Bewilligungsbehörde gegenüber anzuzeigen. Im Einklang mit § 8 Gigabit-Rahmenregelung ist unabhängig von Veränderungen bei den Eigentumsverhältnissen, der Verwaltung oder dem Betrieb der Infrastruktur ein offener und diskriminierungsfreier Zugang (Open Access) zu der errichteten Infrastruktur zu gewährleisten. Im gesamten Netz müssen dieselben Zugangsbedingungen gelten, auch in den Teilen des Netzes, in denen bestehende Infrastruktur genutzt wurde. Ziel der Maßnahme ist es – durch die Gewährung eines Investitionszuschusses – zu ermöglichen, die in der Hansestadt Herford gelegenen noch zu versorgenden Adressen über ein Gigabitnetz zu erschließen. Dabei müssen nach Ende der Maßnahme allen ausgewiesenen 504 Adressen zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s im Download und mindestens 1 Gbit/s im Upload zur Verfügung stehen. Mit dem Ausbau des Lückenschluss-Gebietes sind alle förderfähigen Adressen der Gemeinde bzw. abgrenzbaren Verwaltungsbezirke/Ortsteile gemäß den Bedingungen des nachfolgend benannten Förderprogramms gigabitfähig zu erschließen (Ortsteilprinzip). Das Gigabitausbauvorhaben des Auftraggebers wird mit Fördermitteln des Bundes sowie des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. Die Fördermittel des Bundes werden auf der Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“ vom 31.03.2023 gewährt (nachfolgend „Förderrichtlinie des Bundes“). Abweichend von Nr. 6.12 bis 6.14 der Gigabit-Richtlinie 2.0 ist eine Erhöhung der Fördersumme ausgeschlossen. Die Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen werden auf der Grundlage der „Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“, RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie vom 01.08.2023 gewährt (nachfolgend „Förderrichtlinie des Landes“). Der Auftragnehmer hat daher das Gigabitnetz unter Berücksichtigung der Zuwendungsvoraussetzungen der Förderrichtlinien des Bundes sowie des Landes und aller dazugehöriger Nebenbestimmungen zu errichten und zu betreiben.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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