Okta Lizenzen
Beschaffung von Okta-Lizenzen und Modulen gemäß Leistungsbeschreibung. Enthalten sind Pflege- und Supportleistungen nach dem "Gold Premier Success Plan". Die vertragliche Grundlage bildet das bestehende Master Subscription Agreement mit dem Hersteller Okta aus dem Jahr 2022.
Angebotsfrist:29. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Beschaffung von Okta-Lizenzen und Modulen gemäß Leistungsbeschreibung. Enthalten sind Pflege- und Supportleistungen nach dem "Gold Premier Success Plan". Die vertragliche Grundlage bildet das bestehende Master Subscription Agreement mit dem Hersteller Okta aus dem Jahr 2022.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Bundesdruckerei Gruppe GmbH
- Veröffentlicht: 25. April 2026
- Frist: 29. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Beschaffung von Okta-Lizenzen und Modulen gemäß Leistungsbeschreibung. Enthalten sind Pflege- und Supportleistungen nach dem "Gold Premier Success Plan". Die vertragliche Grundlage bildet das bestehende Master Subscription Agreement mit dem Hersteller Okta aus dem Jahr 2022.
Weiterführende Details
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1 Datei erfasst- Vergabeunterlagen_CXP4YVWMA2E.zip
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- Bayerisches LandeskriminalamtMünchenFrist: 11. März
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Das Bayerische Landeskriminalamt beabsichtigt den Abschluss eines Überlassungsvertrags für 46.500 Trellix MVISION Protect Plus Lizenzen. Die Laufzeit beträgt drei Jahre mit einer Verlängerungsoption um ein Jahr. Enthalten sind Pflegeleistungen, Customer Success Enhanced Support sowie ein Dienstleistungskontingent für Health Checks im Umfang von 10 Tagen über die gesamte Vertragslaufzeit.
- Mobil ISC GmbH
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Art und Umfang der genutzten Anwendungen und der vorhandenen Nutzerstaffeln sind der Anlage zur Leistungsbeschreibung "Übersicht zum Leistungsbestand" zu entnehmen. Der Rahmenvertrag, der im Jahr 2022 zur Produkteinführung ausgeschrieben worden war, läuft im Juni 2026 aus, weshalb ein neuer Rahmenvertrag für die fortlaufende Nutzung und gegebenenfalls Erweiterung der Lizenzierung geschlossen werden soll. Ziel der Ausschreibung ist, den bestehenden und künftigen Bedarf der Mobil ISC GmbH und ihrer Kunden und Gesellschafter zu decken. Dieser Bedarf setzt sich aus dem originären Eigenbedarf der Mobil ISC GmbH und des Bedarfes ihrer Gesellschafterkunden an Confluence- und Jira-Lizenzen (Verlängerung, Erweiterung) zusammen. Vertragspartner des Auftragnehmers ist jedoch ausschließlich die Mobil ISC. Ferner besteht die Notwendigkeit, dass auch der künftige Auftragnehmer die Verantwortung für den funktionalen Applikationsbetrieb, der derzeit on premise auf auftraggeberseitig gestellter Hardware läuft, übernimmt sowie einen Anwendersupport im Sinne einer 3rd-Level-Supporteinheit anbietet. Weiter ist es Ziel, dass bei künftigen Projekten bedarfsorientiert auch projektbegleitende Unterstützungsleistungen in Bezug auf die eingesetzten oder zu beschaffenden Produkte abgerufen werden können. Mit einer Laufzeit von mindestens zwei und maximal drei Jahren umfasst der Ausschreibungszeitraum auch das von Atlassian für den 28. März 2029 angekündigte EoL der Data-Center Versionen. Für die Instanzen der Mobil ISC und ihrer Gesellschafter werden innerhalb des Ausschreibungszeitraums Migrationsprojekte umzusetzen sein.
- BWI GmbHFrist: 25. Mai
1750-DE-Nextcloud Enterprise
Die BWI GmbH (im Folgenden "BWI" genannt) erwägt, einen Rahmenvertrag über die zeitlich befristete Überlassung von Softwarelizenzen des Produkts Nextcloud Enterprise inklusive Softwarepflege- und Supportleistungen (Subscription) sowie zugehörige Dienstleistungen in Höhe von 45.099.790,00 Euro (netto) bis zu 67.649.685,00 Euro (netto) (Obergrenze) im Wege eines Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 11 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 VSVgV zu vergeben. Der Rahmenvertrag wird mit einer Laufzeit von maximal 7 Jahren (vier Jahre Grundlaufzeit, mit 3-maliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr) abgeschlossen. Die BWI entwickelt im Rahmen des Projektes ExtranetBw die Möglichkeit, Informationen zwischen Bundeswehr (im Folgenden: "Bw") und Externen auszutauschen. Hierzu ist Nextcloud Files (Kernfunktion des Herstellers Nextcloud für Dateisynchronisation und -freigabe) als Lösung etabliert worden, um die sichere Datenablage bis zum Schutzbereich OFFEN / Öffentlich zwischen den Nutzern zu gewährleisten. Die Umgebung wird On-Premise durch die BWI auf der für die Bw entwickelte pCloud betrieben. Die Nutzeranzahl im ExtranetBw ist aktuell bei 50.000 Usern. In einer weiteren Ausbaustufe des ExtranetBw soll die Erweiterung der Lösung so ausgebaut werden, dass auch eine sichere Datenablage bis zum Schutzbereich VS-NfD möglich ist. Von einem Aufwuchs der notwendigen Nutzeranzahl wird ausgegangen. Des Weiteren wird im Projekt LI16 "Ausbildungsplattform und Schulungssystem die Modernisierung und Bereitstellung einer virtuellen Lernumgebung für die Bundeswehr" (im Folgenden: "VLBw") entwickelt. Für die Lernumgebung ist ebenfalls eine sichere Datenablage bis zum Schutzbereich VS-NfD in der Entwicklung, die auch auf der pCloud betrieben werden soll. Auch für dieses Projekt soll Nextcloud Files zum Einsatz kommen und durch die BWI entwickelt werden. Im Kontext LI16 wird zu Beginn von einer Nutzeranzahl von ca. 150.000 Usern mit steigender Tendenz ausgegangen. Einzelleistungen: - Nextcloud Enterprise, inkl. Nextcloud Files, im Subscription-Modell. - Zusätzliche Nextcloud Module (Apps) im Subscription-Modell (z.B. Nextcloud Online-Office). - Dienstleistungen für: o Unterstützungsleistung im Sachzusammenhang mit der zu beschaffenden Software, o Entwicklungs- und Implementierungsleistungen für die Software, o Erstellung und Bereitstellung von Konzepten und Dokumentationen, o Erbringung von Schulungsleistungen.
- Technische Hochschule WildauFrist: 09. Mai
Beschaffung einer webbasierten Office-Softwarelösung zur Integration in einer Nextcloud-Umgebung
Die Technische Hochschule hat eine webbasierte Office-Softwarelösung zur Integration in ihrer Nextcloud-Umgebung im Einsatz. Um weiterhin mit bestehenden und in den nächsten 3 Jahren zu erstellenden Dokumenten kompatibel zu bleiben beabsichtigt die TH Wildau die Beschaffung von Softwarelizenzen und Support für diesen Zeitraum. Die Lösung soll die Erstellung, Bearbeitung und gemeinsame Nutzung von: - Textdokumenten - Tabellenkalkulationen - Präsentationen ermöglichen. Die Lösung muss im On-Premise-Betrieb innerhalb der Infrastruktur der Auftraggeberin betrieben werden können. Derzeit ist eine webbasierte Office-Softwarelösung in der bestehenden Nextcloud-Umgebung produktiv im Einsatz (aktuell eingesetzte Lösung: ONLYOFFICE). Ziel der Vergabe ist die weitere Nutzung einer geeigneten Lösung in der bestehenden Systemlandschaft. Dabei soll sowohl die Weiterführung der bestehenden Lösung als auch die Einführung einer funktional gleichwertigen, kompatiblen Alternative ermöglicht werden. Im Falle eines Wechsels auf eine andere Lösung umfasst die Leistung zusätzlich: - Installation und Inbetriebnahme der Software - Integration in die bestehende Systemlandschaft - Unterstützung bei der Migration bestehender Daten und Strukturen Die Bereitstellung der Lizenz hat schnellstmöglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Auftragserteilung zu erfolgen. Die Lizenz soll lebenslang gültig sein und 36 Monate Support und Updates ab dem Zeitpunkt der Aktivierung beinhalten. Der Auftragnehmer sichert zu, dass der Lizenzumfang während der Vertragslaufzeit ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers nicht verändert oder reduziert wird. 1. Support Im Leistungsumfang sollen 3 Jahre Support und Updates enthalten sein. Der Support muss mindestens umfassen: - Fehleranalyse und -behebung - Unterstützung bei Installation, Konfiguration und Betrieb - Unterstützung bei der bestehenden Integration in Nextcloud - Bereitstellung von Sicherheits- und Funktionsupdates - Supportleistungen müssen für die bestehende Systemumgebung geeignet sein - Unterstützung bei Erstinstallation und Konfiguration - Unterstützung bei Migration - Unterstützung bei Hochverfügbarkeits- oder Clusterlösungen 2. Mindestanforderungen Die nachfolgenden Mindestanforderungen definieren die von der anzubietenden Lösung zwingend zu erfüllenden funktionalen, technischen und organisatorischen Kriterien. Sie ergeben sich aus den Anforderungen der bestehenden IT-Infrastruktur, insbesondere der Integration in die vorhandene Nextcloud-Umgebung, sowie aus den betrieblichen Erfordernissen des Auftraggebers. 2.1 Lizenz und Nutzung - Bereitstellung einer unbefristeten Nutzungslizenz - Lizenzierung für mindestens 500 gleichzeitige Verbindungen (Concurrent Users) - Keine verpflichtenden laufenden Lizenzkosten für die Nutzung 2.2 Funktionale Anforderungen - Webbasierte Bearbeitung von: Textdokumenten Tabellenkalkulationen Präsentationen - Unterstützung gängiger Dateiformate, insbesondere: DOC, DOCX, ODT, RTF, TXT XLS, XLSX, ODS, CSV PPT, PPTX, ODP PDF 2.3 Kollaboration - Gleichzeitiges Bearbeiten von Dokumenten in Echtzeit - Kommentarfunktion - Änderungsverfolgung - Anzeige aktiver Bearbeitender (Presence-Funktion) 2.4 Integration in Nextcloud (zwingend) Die Lösung muss vollständig in eine bestehende Nextcloud-Instanz integrierbar sein und folgende Funktionen unterstützen: - Öffnen, Bearbeiten und Speichern von Dokumenten direkt aus der Nextcloud-Oberfläche - Integration in die Nextcloud-Dateiverwaltung (Files-App) - Nutzung bestehender Benutzerkonten, Rollen und Berechtigungen - Unterstützung gemeinsamer Bearbeitung von Dateien innerhalb von Nextcloud - Keine Einschränkung der Versionierungsfunktion von Nextcloud - Bereitstellung eines offiziell unterstützten Connectors, Plugins oder einer standardisierten Schnittstelle - Kompatibilität mit aktuellen stabilen Versionen von Nextcloud - Integration muss ohne grundlegende Änderungen der bestehenden Systemarchitektur möglich sein 2.5 Technische Anforderungen - On-Premise-Betrieb innerhalb der Infrastruktur des Auftraggebers - Unterstützung gängiger Serverumgebungen (z. B. Linux) - Unterstützung von Virtualisierung oder Containerisierung (z. B. Docker) ist wünschenswert - Bereitstellung dokumentierter Schnittstellen (APIs) 2.6 Migration und Einführung Im Falle eines Systemwechsels sind folgende Leistungen zu erbringen: - Unterstützung bei der Migration bestehender Dokumente - Sicherstellung der Weiterverwendbarkeit vorhandener Dateiformate - Unterstützung bei der Übernahme bestehender Strukturen (z. B. Ordnerstrukturen und Berechtigungen, soweit technisch möglich) - Installation und Inbetriebnahme der Lösung - Integration in die bestehende Nextcloud-Umgebung - Durchführung einer Funktionsprüfung nach Einführung
- Humboldt-Universität zu Berlin
Conversion SAP S4-HANA und SAP HCM zur Cloud Private Edition
Der Auftraggeber sah sich veranlasst, die Verfahrensart als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und c) zu bestimmen. Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV kann der Beschaffungsbedarf zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden. Diese Entwicklung ist zum einen darauf zurückzuführen, dass aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Ein weiterer Aspekt betrifft den Schutz von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten. In diesem Fall wird der Zuschlag an ein einziges Unternehmen erteilt. Die Auftraggeberin vertritt die Auffassung, dass eine Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union rechtens ist. Im Folgenden erfolgt die Begründung des Sachverhalts. Die vorliegende Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2013 - VII-Verg 16/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.08.2012 - VII - Verg 10/12, SatWaS/MoWaS u. Beschluss vom 27.06.2012 - VII-Verg 7/12, Fertigspritzen) zeigt, dass die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers eingehalten werden, da (1) die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, (2) vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe vorliegen und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, (3) die Gründe tatsächlich vorhanden sind, (4) und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert. Im Rahmen einer durchgeführten Markterkundung wurde festgestellt, dass zum Zeitpunkt der vorgesehenen Beauftragung lediglich SAP selbst mit dem Produkt SAP RISE (RISE with SAP) einen geeigneten Leistungsumfang bieten kann, vgl. § 31 Abs. 6 VgV. Es konnten keine Alternativlösungen oder alternative Anbieter festgestellt werden, vgl. § 14 Abs. 6 VgV. Im Rahmen der vorangehenden Markterkundung wurden spezifische Alleinstellungsmerkmale der SAP-Lösung festgestellt, die dazu führen, dass die zu beschaffende Leistung ausschließlich von der SAP bezogen werden kann. Sowohl die rechtliche und technische Exklusivität der Lizenzkonvertierung, die Notwendigkeit unmittelbarer Herstellerleistungen als auch die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit des Direktbezugs belegen, dass kein funktionierender Wettbewerb besteht und keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV zur Verfügung steht. Derzeit verfügt die HU über umfangreiche Perpetual-Lizenzen Kauflizenzen) im Rahmen des SAP-Lizenzpools. Diese basieren auf dem bisherigen ERP-System SAP ECC 6.0. Mit dem absehbaren Ende der Wartungsvereinbarung für das ECC-System zum 31. Dezember 2027 erlischt jedoch die vertragliche Grundlage für die weitere technische Nutzung oder Erweiterung dieser Lizenzen. Die Fortführung des Betriebs des ERP-Systems erfolgt unter der Prämisse der Rechtssicherheit und Wirtschaftlichkeit. Zu diesem Zweck ist eine Überführung ("Konvertierung") der bestehenden Lizenzen in ein auf der Cloud basierendes S/4HANA-Nutzungsmodell erforderlich. Die Lizenzkonvertierung kann ausschließlich durch den Hersteller SAP SE selbst durchgeführt werden. Allein der Konzern SAP SE verfügt über die rechtliche und technische Befugnis, bestehende On-Premise-Lizenzen in ein Subskriptionsmodell des Produkts "RISE with SAP" zu überführen und dabei Wartungs- und Nutzungsrechte anzurechnen. Eine solche Anrechnung ("Conversion Credit") kann weder von SAP-Partnern noch von Dritten vorgenommen werden, da sie unmittelbar an die originären Lizenzverträge zwischen SAP SE und dem Lizenznehmer anknüpft. Die technische Überführung der Lizenzobjekte, Lizenzmetriken (beispielsweise Full Usage Equivalents - FUE) sowie der damit verbundenen Berechtigungen erfolgt in herstellerinternen Systemen und Portalen. Der Zugang zu den genannten Systemen und Portalen ist ausschließlich der Firma SAP SE vorbehalten. Eine "Nachbildung" dieses Prozesses durch andere Dienstleister ist rechtlich und technisch ausgeschlossen, da die Lizenzdatenbanken, Validierungen und Freischaltungen vollständig unter SAP-Kontrolle stehen. Die vorliegende Konvertierung ist aus wirtschaftlichen und lizenzrechtlichen Gründen erforderlich. Dieser Umstand ist darauf zurückzuführen, dass eine Doppelbelastung durch Parallelverträge (On- Premise + Cloud) vermieden werden muss. Darüber hinaus gewährleistet diese Vorgehensweise die Aufrechterhaltung bereits getätigter Investitionen. Die Sicherstellung der Anrechnung bestehender Lizenzwerte aus dem ECC-System bei gleichzeitigem Stilllegen der Werte ist lediglich durch SAP SE zu gewährleisten, um eine unzulässige Doppelnutzung zu verhindern. Fortsetzung erfolgt unter "Begründung zur Direktvergabe - Sonstige Begründung"
- Humboldt-Universität zu Berlin
Conversion SAP S4-HANA und SAP HCM zur Cloud Private Edition
Der Auftraggeber sah sich veranlasst, die Verfahrensart als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und c) zu bestimmen. Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV kann der Beschaffungsbedarf zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden. Diese Entwicklung ist zum einen darauf zurückzuführen, dass aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Ein weiterer Aspekt betrifft den Schutz von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten. In diesem Fall wird der Zuschlag an ein einziges Unternehmen erteilt. Die Auftraggeberin vertritt die Auffassung, dass eine Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union rechtens ist. Im Folgenden erfolgt die Begründung des Sachverhalts. Die vorliegende Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2013 - VII-Verg 16/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.08.2012 - VII - Verg 10/12, SatWaS/MoWaS u. Beschluss vom 27.06.2012 - VII-Verg 7/12, Fertigspritzen) zeigt, dass die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers eingehalten werden, da (1) die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, (2) vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe vorliegen und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, (3) die Gründe tatsächlich vorhanden sind, (4) und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert. Im Rahmen einer durchgeführten Markterkundung wurde festgestellt, dass zum Zeitpunkt der vorgesehenen Beauftragung lediglich SAP selbst mit dem Produkt SAP RISE (RISE with SAP) einen geeigneten Leistungsumfang bieten kann, vgl. § 31 Abs. 6 VgV. Es konnten keine Alternativlösungen oder alternative Anbieter festgestellt werden, vgl. § 14 Abs. 6 VgV. Im Rahmen der vorangehenden Markterkundung wurden spezifische Alleinstellungsmerkmale der SAP-Lösung festgestellt, die dazu führen, dass die zu beschaffende Leistung ausschließlich von der SAP bezogen werden kann. Sowohl die rechtliche und technische Exklusivität der Lizenzkonvertierung, die Notwendigkeit unmittelbarer Herstellerleistungen als auch die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit des Direktbezugs belegen, dass kein funktionierender Wettbewerb besteht und keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV zur Verfügung steht. Derzeit verfügt die HU über umfangreiche Perpetual-Lizenzen Kauflizenzen) im Rahmen des SAP-Lizenzpools. Diese basieren auf dem bisherigen ERP-System SAP ECC 6.0. Mit dem absehbaren Ende der Wartungsvereinbarung für das ECC-System zum 31. Dezember 2027 erlischt jedoch die vertragliche Grundlage für die weitere technische Nutzung oder Erweiterung dieser Lizenzen. Die Fortführung des Betriebs des ERP-Systems erfolgt unter der Prämisse der Rechtssicherheit und Wirtschaftlichkeit. Zu diesem Zweck ist eine Überführung ("Konvertierung") der bestehenden Lizenzen in ein auf der Cloud basierendes S/4HANA-Nutzungsmodell erforderlich. Die Lizenzkonvertierung kann ausschließlich durch den Hersteller SAP SE selbst durchgeführt werden. Allein der Konzern SAP SE verfügt über die rechtliche und technische Befugnis, bestehende On-Premise-Lizenzen in ein Subskriptionsmodell des Produkts "RISE with SAP" zu überführen und dabei Wartungs- und Nutzungsrechte anzurechnen. Eine solche Anrechnung ("Conversion Credit") kann weder von SAP-Partnern noch von Dritten vorgenommen werden, da sie unmittelbar an die originären Lizenzverträge zwischen SAP SE und dem Lizenznehmer anknüpft. Die technische Überführung der Lizenzobjekte, Lizenzmetriken (beispielsweise Full Usage Equivalents - FUE) sowie der damit verbundenen Berechtigungen erfolgt in herstellerinternen Systemen und Portalen. Der Zugang zu den genannten Systemen und Portalen ist ausschließlich der Firma SAP SE vorbehalten. Eine "Nachbildung" dieses Prozesses durch andere Dienstleister ist rechtlich und technisch ausgeschlossen, da die Lizenzdatenbanken, Validierungen und Freischaltungen vollständig unter SAP-Kontrolle stehen. Die vorliegende Konvertierung ist aus wirtschaftlichen und lizenzrechtlichen Gründen erforderlich. Dieser Umstand ist darauf zurückzuführen, dass eine Doppelbelastung durch Parallelverträge (On- Premise + Cloud) vermieden werden muss. Darüber hinaus gewährleistet diese Vorgehensweise die Aufrechterhaltung bereits getätigter Investitionen. Die Sicherstellung der Anrechnung bestehender Lizenzwerte aus dem ECC-System bei gleichzeitigem Stilllegen der Werte ist lediglich durch SAP SE zu gewährleisten, um eine unzulässige Doppelnutzung zu verhindern. Fortsetzung erfolgt unter "Begründung zur Direktvergabe - Sonstige Begründung"
- Investitionsbank des Landes Brandenburg
Managed Security Operations Center (MSOC)
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ist als Finanzinstitut gemäß Artikel 19 des Digital Operation Resilience Act (DORA) verpflichtet, schwerwiegende IKT-bezogene Vorfälle der zuständigen Behörde zu melden. Auftragsgegenstand ist eine Dienstleistung auf Basis einer vorhandenen technischen Plattform für ein Managed Security Operations Center nebst optional zusätzlichen Services wie Threat Hunting und Purple Teaming. Die bestehende technische Plattform des AG mit XDR und SIEM (XDR - Extended Detection and Response und SIEM - Security Information and Event Management System) stellt die Grundlage dar, um Sicherheitsinformationen zu sammeln, zu korrelieren und bei Verstößen gegen Vorgaben zu alarmieren. Der Auftragnehmer muss seine Dienstleistungen kompatibel mit der bestehenden technischen Plattform der ILB mit XDR und SIEM erbringen. Diese technische Plattform soll vom Auftragnehmer final konfiguriert und dann für den eigentlichen Managed Security Operations Center (MSOC) Service genutzt werden. Das schließt ein kontinuierliches 24x7-Security-Monitoring und zusätzliche Module, wie beschrieben in der Leistungsbeschreibung und den Bewertungskriterien zur Bereitstellung, mit ein. Mit Beginn der Betriebsphase läuft der Vertrag 36 Monate ("Grundlaufzeit") und endet ohne weiteres mit Ablauf des letzten Tages der Grundlaufzeit bzw. der Verlängerungszeit. Der Auftraggeber hat das einmalige Recht, die Grundlaufzeit um ein Jahr zu verlängern ("Verlängerungszeit"). Von diesem Recht muss er spätestens drei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit in Textform gegenüber dem Auftragnehmer Gebrauch machen. Der MSOC-Service muss den Anforderungen an marktüblichen Standards entsprechen. Zusätzlich zu den grundlegenden Ausschlusskriterien sind weitere Anforderungen an den MSOC-Service definiert, um eine nahtlose Integration in die bestehende IT-Infrastruktur des Auftraggebers sicherzustellen. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
- Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
Landespolizeiinspektion Saalfeld / Kriminalinspektion Rudolstadt, Standort Cottastraße, Komplexe Sanierung des Stabsgebäudes - Fachplanung Technische Ausrüstung - Gebäudeautomation
Fachplanung Technische Ausrüstung Gebäudeautomation, Anlagengruppe 8 Beschreibung: Es werden die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppe 8 - Gebäudeautomation nach HOAI für die Landespolizeiinspektion Saalfeld ausgeschrieben. Die Baumaßnahme der landeseigenen Liegenschaft Cottastraße 41 in 07407 Rudolstadt wird im Rahmen eines Bauunterhalt-Instandsetzungsplanes die komplexe Sanierung des Stabsgebäudes (Baujahr 1938) mit einer Bruttogeschossfläche von ca. 3.486 m² bzw. 14.855 m³ BRI und den angrenzenden Außenanlagen in vier Jahresscheiben geplant und ausgeführt. -- Es handelt sich um ein zweigeschossiges L-förmiges Gebäude mit Erd- und Obergeschoss in monolitischer Bauweise. Das angrenzende Obergeschoss des Nebengebäudes ist eine Fachwerkkonstruktion. Die Dachkonstruktion besteht aus einer Satteldach- Walmdachkombination, wobei das Dachgeschoss des Nebengebäudes im Bestand ausgebaut ist. Für das Stabsgebäude und die Freiananlagen in der Umgebung des Stabsgebäudes besteht Denkmalschutz, sodass alle baulichen Maßnahmen mit der Denkmalschutzbehörde abzustimmen sind. Im Leistungsumfang der Baumaßnahme ist die Dachsanierung nicht enthalten und wird als separate Maßnahme geplant. Die Ergebnisse, der noch separat zu beauftragenden restauratorischen Untersuchungen, sind bei der Planung zu berücksichtigen. Es sind enge Abstimmungen mit dem Auftraggeber und mit dem Thüringischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (TLDA) zu führen. Über den Objektplaner wird der Wärmeschutznachweis einschließlich dem sommerlichen Wärmeschutznachweis nach dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG) erstellt. Denkmalpflegerische Gesichtspunkte werden bei der Erstellung dieses Nachweises zu berücksichtigen sein. -- Für die Fachplanung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 8 - Gebäudeautomation (KGr 480) erfolgte die Einstufung in die Honorarzone 3 HOAI, Kostenschätzung brutto: rund 151.000 EUR. Es ist vorgesehen, zunächst die Leistungsstufe 1 mit der Vorplanung und der Entwurfsplanung zu vergeben (LPH 2 und 3 HOAI 2021). Die weiteren Leistungsstufen 2 bis 5 mit der Ausführungsplanung, der Vorbereitung der Vergabe, der Mitwirkung bei der Vergabe und der Objektüberwachung sowie die Objektbetreuung (Leistungsphasen 5 bis 9 HOAI - Stand 2021) sollen optional stufenweise vergeben werden. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. -- Die Baumaßnahme wird als „Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) eingestuft. Der gesamte Schriftverkehr sowie der Datenaustausch ab der Stufe 2 des Vergabeverfahrens und in der Vertragsphase sind über ein Verschlüsselungsprogramm zu führen, das die Zulassung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) besitzt. Entsprechende Lizenzen für das vom TLBV empfohlene Programm GnuPG VS-Desktop sind vom Planer für die Vertragsphase und den späteren Ausführungsfirmen zu erwerben. Die Kosten für das Programm, deren Installation und Mehraufwand bei der Bearbeitung des Projektes sind im Angebot mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. -- Die Baumaßnahme unterliegt grundsätzlich dem Zustimmungsverfahren nach § 84 ThürBO 2024. - Der allgemeine Planungs- und Leistungsumfang orientiert sich an den Leistungsbildern der HOAI. Die Grundlage und die Regelungen für die Honorierung bildet die HOAI 2021 und das final gewertete Honorarangebot des Auftragnehmers.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 29. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Bundesdruckerei Gruppe GmbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.