Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2025-04
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Amifampridin (ATC-Code: N07XX05)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an...
Angebotsfrist:05. April 2027
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Amifampridin (ATC-Code: N07XX05)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische ...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
- Veröffentlicht: 14. April 2026
- Frist: 05. April 2027
Ausschreibungsbeschreibung
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Amifampridin (ATC-Code: N07XX05)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechenden Angaben unter dem Punkt 2.1 "Verfahrensart" sowie unter dem Punkt 5.1.12 "Bedingung für die Auftragsvergabe_hier: Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss" sind nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder: a) Handschriftlich unterschrieben (Schriftform nach § 126 BGB) per Post oder b) Mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126a BGB) versehen per E-Mail an openhouse.rabattvertrag2025-04@kbs.de an die KBS gesandt werden. Frühester Vertragsbeginn ist der 01.06.2025, sofern der Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am 05.05.2025 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en) Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 05.04.2027. In jedem Fall enden die Verträge am 31.05.2027.
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- Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)Frist: 05. Dez.
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Aufforderung zum Abschluss von Rabattverträgen für den Wirkstoff Aclidinium bromid (ATC R03BB05, Darreichungsform IHP) mit pharmazeutischen Unternehmen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V. Vertragspartner können unbegrenzt viele Unternehmen sein. Vertragsabschluss durch Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur und Zusendung an die KBS. Frühester Vertragsbeginn: 01.02.2026, wenn Unterlagen bis 09.01.2026 eingehen. Ansonsten beginnt der Vertrag am 1. des Monats, der auf den Eingangsmonat folgt (bei Eingang bis zum 5. des Monats) bzw. am 1. des übernächsten Monats.
- Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)Frist: 05. März
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Aufforderung zum Abschluss von Rabattverträgen für den Wirkstoff Azelastin/Fluticason (ATC R01AD58) mit pharmazeutischen Unternehmen gemäß § 130a SGB V. Vertragspartner können unbegrenzt viele Unternehmen sein. Vertragsabschluss durch Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur und Zusendung an KBS. Frühester Vertragsbeginn: 01.05.2026, wenn Unterlagen bis 05.04.2026 eingehen. Ansonsten Beginn am 1. des Folge- oder übernächsten Monats je nach Eingangsdatum.
- Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-SeeFrist: 05. Juni
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Abschluss von Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Macrogol (Medizinprodukte der Anlage V AMR, ATC-Code: A06AD65). Es handelt sich um ein Zulassungsmodell mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit für pharmazeutische Unternehmer. Die Konditionen sind festgelegt und nicht verhandelbar. Frühester Vertragsbeginn ist der 01.08.2024 bei Eingang der Unterlagen bis zum 05.07.2024. Der Vertragsbeginn erfolgt jeweils zum 1. des Folgemonats nach Eingang der Unterlagen.
- Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-SeeFrist: 05. Aug.
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Abschluss von Rabattverträgen für Arzneimittel gemäß § 130a Abs. 8 SGB V. Teilnahmeberechtigt sind pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitsgemeinschaften gemäß § 4 Abs. 18 AMG. Es handelt sich um ein Zulassungsmodell mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit. Die Konditionen und Rabatthöhen sind für alle Teilnehmer einheitlich festgelegt und nicht verhandelbar. Die Anzahl der Vertragspartner ist unbegrenzt.
- Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-SeeFrist: 05. Sept.
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Abschluss von Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Clostridium botulinum (Abobotulinum) Toxin Typ A (ATC: M03AX01, Darreichungsform: PIJ). Es handelt sich um ein Zulassungsmodell mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit für pharmazeutische Unternehmer. Die Konditionen sind festgelegt und nicht verhandelbar. Frühester Vertragsbeginn ist der 01.11.2024 bei Eingang der Unterlagen bis zum 05.10.2024. Der Beitritt erfolgt monatlich zum Ersten des Folgemonats.
- IKK classicFrist: 05. März
Arzneimittelrabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V im Rahmen von Open-House-Verfahren
IKK classic schließt vom 01.05.2026 bis 30.04.2028 nicht-exklusive Rabattvereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen zu verschiedenen Wirkstoffen und -kombinationen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen. Frühester Vertragsbeginn: 01.05.2026 bei Eingang aller Unterlagen bis 02.04.2026. Späterer Beitritt jederzeit möglich, spätestens bis 05.03.2028. Vertragsbeginn richtet sich nach Eingangsdatum der Unterlagen: Bei Eingang bis zum 05. eines Monats Beginn am 01. des Folgemonats, danach am 01. des übernächsten Monats.
- AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.Frist: 05. März
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach §130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoff-/en/-kombinationen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. Open House-Verfahrens
Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für verschiedene Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen im Open House-Verfahren. Allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen wird der Beitritt zu einheitlichen Vertragskonditionen angeboten. Registrierung und Unterlagen über Vergabeplattform DTVP. Voraussetzung: vollständige Verfahrensunterlagen. Keine Exklusivität, Beitritt jederzeit möglich. Frühester Vertragsbeginn: 01.05.2026.
- spectrumK GmbHEssenFrist: 13. März
Abschlusses eines nicht-exkl. Rabattvertrags nach 130c Absatz 1 SGB V für die Zeit vom 01.04.2026 bis zum i.d.R. 31.03.2028
Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130c Abs. 1 SGB V für pharmazeutische Unternehmer nach § 4 Abs. 18 AMG. Es handelt sich nicht um eine öffentliche Auftragsvergabe im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU. Die Konditionen gelten für alle Vertragspartner gleich und sind nicht dispositiv. Der Vertragsschluss erfolgt durch Unterzeichnung der Vertragsunterlagen und Abgabe der geforderten Erklärungen, die bei der benannten Kontaktstelle angefordert werden können.
- spectrumK GmbHEssenFrist: 09. März
Abschlusses eines nicht-exkl. Rabattvertrags nach § 130a Absatz 8 bzw. 130c Absatz 1 SGB V für die Zeit vom 01.04.2026 bis zum i.d.R. 31.03.2028
Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 oder 130c Abs. 1 SGB V für die genannten Wirkstoffe. Teilnahmeberechtigt sind alle pharmazeutischen Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG. Es handelt sich um ein offenes Verfahren mit für alle Partner einheitlichen, nicht verhandelbaren Konditionen. Der Vertragsschluss erfolgt durch Unterzeichnung der Vertragsunterlagen und Abgabe der geforderten Erklärungen, die bei der benannten Kontaktstelle angefordert werden können.
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