Ölspurbeseitigung
Rahmenvereinbarung Beseitigung von Ölspuren bzw. vergleichbaren Betriebsstoffen und anderen Verunreinigungen nach Verkehrsunfällen und sonstigen Havarien auf Verkehrsflächen im Stadtgebiet Stuttgart, sowie Verkehrssicherung nach RSA 21 für kurzzeitige Ereignisse, jeweils mit 24 Stundenbereitschaft.
Angebotsfrist:27. März 2026(abgelaufen)
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Rahmenvereinbarung Beseitigung von Ölspuren bzw. vergleichbaren Betriebsstoffen und anderen Verunreinigungen nach Verkehrsunfällen und sonstigen Havarien auf Verkehrsflächen im Stadtgebiet Stuttgart, sowie Verkehrssicherung nach RSA 21 für kurzzeitige Ereignisse, jeweils mit 24 Stundenbereitschaft.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landeshauptstadt Stuttgart, Haupt- und Personalamt, Abt. Allgemeiner Service, Zentraler Einkauf
- Veröffentlicht: 22. Februar 2026
- Frist: 27. März 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung Beseitigung von Ölspuren bzw. vergleichbaren Betriebsstoffen und anderen Verunreinigungen nach Verkehrsunfällen und sonstigen Havarien auf Verkehrsflächen im Stadtgebiet Stuttgart, sowie Verkehrssicherung nach RSA 21 für kurzzeitige Ereignisse, jeweils mit 24 Stundenbereitschaft.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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Die Stadt Karlsruhe schreibt die Beseitigung von Ölspuren und Betriebsstoffen auf Verkehrsflächen (außer Bundesautobahnen) aus. Die Reinigung muss im maschinellen Nassreinigungsverfahren gemäß DWA-M 715 erfolgen und umfasst Aufnahme, Abtransport sowie fachgerechte Entsorgung kontaminierter Materialien. Es wird mit ca. 280 bis 360 Einsätzen pro Jahr gerechnet. Ziel ist die sofortige Wiederherstellung der gefahrlosen Nutzbarkeit der Flächen.
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Beseitigung von Verunreinigungen auf Verkehrsflächen durch Öl, Kraftstoffe oder sonstige Betriebsmittel im Zuständigkeitsbereich der RNL Münsterland (Kreis Borken: SM Rhede, SM Legden, SM Steinfurt). Inklusive fachgerechter Abfallentsorgung. Einsatzbereitschaft: 365 Tage/Jahr, 24/7. Eintreffen am Einsatzort und Beginn der Reinigungsarbeiten innerhalb von maximal 90 Minuten nach Alarmierung.
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Die Stadt Aachen , vertreten durch den Aachener Stadtbetrieb, beabsichtigt, die Beseitigung von Verunreinigungen auf öffentlichen Verkehrs - und Straßenflächen im Stadtgebiet Aachen und im Eigentum, bzw. i n der Straßenbaulast der Stadt Aachen, hervorgerufen durch Farben, Fette, Kraftstoffe, Öle oder ähnliche Stoffe, fachgerecht nach den bestehenden aktuellen Richtlinien, gesetzlichen Vorgaben und nach den anerkannten Regeln der Technik, für das Jahr 2026 und 2027 zu vergeben. Das Vertragsverhältnis beginnt am 0 1.01.2026 endet am 3 1.12.2027 . Es handelt sich um begrenzte Verunreinigungen auf Straßen und deren Nebenanlagen ( z . B. Seitenbereiche, Grünstreifen, Bankette) , die zum Beispiel bei Unfällen, Unglücksfällen oder sonstigen Ereignissen, durch verunreinigende Stoffe aus Fahrzeugen und / oder sonstigen Behältnissen entstehen ( Straßenraum - , Verkehrsflächen- oder Ölverunreinigungen) . Zu den verunreinigenden Stoffen im Sinne dieser Leistungsbeschreibung zählen nahezu alle zähfließenden und flüssige freigesetzte Stoffe: Hierzu zählen unter anderem Farben , Fette, Klebstoffen, Kraftstoffe ( z. B. Benzin, Diesel u .s . w .), Öle oder ähnliche weitere Stoffe . Die Auflistung ist nicht abschließend und kann jederzeit erweitert ober geändert werden . Die Stadt Aachen betreut ein rund 900 km langes öffentliches Verkehrsflächennetz mit unterschiedlichsten Straßenarten unterschiedlichster Oberflächengegebenheiten ( z. B . Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche, Haupt - , Wohn- und Sammelstraßen in verschiedensten Asphalt - , Beton- , Platten - und Pflasterbauweisen). Die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung besteht in der sofortigen Wiederherstellung der gefahrlosen Nutzbarkeit der durch zuvor verunreinigten Flächen im Zuständigkeitsbereich des Auftraggebers und der sofortigen Wiederherstellung der Nebenanlagen, ggf. durch Auskoffern und Wiederverfüllung der betroffenen verunreinigten Flächen. D er Auftragnehmer hält die für die Erfüllung der Leistung erforderliche Technik mit Gerätschaften, Materialien und Fachpersonal vor und stellt es zur Beseitigung der Verunreinigung bedarfsgerecht bereit. Das umfasst auch die Leistungen Aufnahme, Lagerung und Entsorgung des kontaminierten Materials gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die Entsorgung ist mit der Leistungsabrechnung nachzuweisen, in die Einheitspreise sind alle benötigten Kosten ( Anfahrt , Transport, Entsorgung und Rückfahrt vom Entsorgungsort) mit einzukalkulieren, soweit nichts anderes beschrieben ist. Leistungsort sind die Straßen auf dem Gebiet der Stadt Aachen. Der Auftragnehmer hat aufgrund einer im Einsatzfall dringlich erforderlichen Verfügbarkeit einen Betriebsstandort innerhalb der Städteregion Aachen vorzuweisen. Dieser ist ebenfalls für die ausgeschriebenen Leistungen nachweislich bestückt vorzuhalten, so dass ein schnelles Anrücken zur Vermeidung von Verkehrs- und Unfallgefährdungen im Einsatzfall binnen max . 60 Minuten möglich ist . Zum Zwecke der Abstimmung im allgemeinen Einsatzfall, beginnend mit der Beauftragung, sowie auch während der Ausführung vor Ort, bis hin zur Leistungszusammenstellung und Abrechnung, ist zwingend eine deutschsprachige Einsatzleitung, sowie auch deutschsprachiges Bedienpersonal einzusetzen . Die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erfolgt in nicht zusammenhängenden Einzelmaßnahmen. Art, Umfang und Häufigkeit können nicht vorhergesagt werden. Sie ergeben sich aus dem jeweiligen Ereignis. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen sind vermutete Auftragsmengen. Mögliche Zeitzuschläge werden nur für das eingesetzte Personal berücksichtigt, nicht für Geräte und Maschinen . Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Erfüllung der im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen und Positionen. Auch eine erhebliche Unter - und Überschreitung der angegebenen Mengen rechtfertigt keine Anpassung der im Leistungsverzeichnis angegebenen Einheitspreise. Der Auftragnehmer hat dies sowie den Grundsatz der Kosten- bzw. Schadensminimierungspflicht bei der Angebotsabgabe zu beachten und in die entsprechenden Positionen einzukalkulieren.
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- GELSENDIENSTEFrist: 30. März
Entsorgung Grün- und Bioabfall aus dem Stadtgebiet Gelsenkirchen
Los 1: Übernahme und Verwertung von Grünabfällen und Laub aus der Sammlung im Stadtgebiet Gelsenkirchen-Nord (Stadtgebiet nördlich des Rhein-Herne-Kanals) von den in Anlage 1 aufgeführten Lagerplätzen Gesamtmenge 48 Monate: 45.000 t - Verladung der Grünabfälle und des Laubs, Abtransport und Verwertung in einer zugelassenen Verwertungsanlage (Kompostierung, Vergärung oder vergleichbare stoffliche Verwertungsverfahren). - Grünabfälle und Laub werden überwiegend über Container in loser Schüttung sowie über Abfallpressen gesammelt. Der Anfall der Abfälle verteilt sich in üblicher Form ungleichmäßig im Jahresverlauf, insbesondere der Anfall von Laub ist witterungsabhängig. Transportbedarf für Laub besteht im Wesentlichen in den Monaten Oktober bis Dezember eines Jahres, kann aber witterungsbedingt bis zum Ende der Winterperiode notwendig sein. - Die Grünabfälle fallen in unterschiedlichen Zusammensetzungen an. Es handelt sich um Kronen-, Strauch- und Rasenschnitt aus Privathaushalten und der Garten- und Parkpflege. Jahreszeitabhängig fallen Laub (Herbst) und Nadelhölzer (Tannenbäume, Januar) in größerem Umfang an. In geringen Mengen sind Stammholz und Wurzeln sowie (weniger als 1 Volumen%) Störstoffe wie Erde, brennbare Abfälle ("Mülltüten") und auch Bauschutt als Fehlwürfe (Steinbrocken) vertreten. - Es sind ganzjährig eingerichtete sowie temporäre Abholstellen vom Auftragnehmer zu bedienen. Die temporären Abholstellen werden während der Laubsaison (ca. Okt. - Dez.) eingerichtet. Die für Los 1 als Anlage 1 und für Los 2 als Anlage 2 dieser Leistungsbeschreibung beigefügten Listen der jeweiligen Abholstellen sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung und vom Bieter bei der Angebotskalkulation für das entsprechende Los zu berücksichtigen - Die Zufahrt zu den einzelnen Abholstellen erfolgt i. d. R. über öffentliche Straßen, aufgrund technischer Zufahrtsbeschränkungen (s. Angaben zu den betreffenden Ladestellen in der Anlage) können nicht alle Fahrzeugtechniken eingesetzt werden. Der Auftragnehmer hat dies bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. - Abgesehen von den temporären Abholstellen handelt es sich um Betriebsgelände von GELSENDIENSTE, die umzäunt und nicht öffentlich zugängig sind. An einigen Standorten sind keine Beschäftigten von GELSENDIENSTE stationiert (nicht bewirtschaftete Standorte). Bei der Aufnahme der Tätigkeit wird ein Zutritt während der üblichen Arbeitszeiten von GELSENDIENSTE (s. u.) gewährleistet. Der Auftragnehmer seinerseits hat sicherzustellen, dass der Zugang Dritter zu den nicht bewirtschafteten Betriebsgeländen während seiner Tätigkeit verhindert wird. Nach Abschluss der Tätigkeiten des Auftragnehmers ist arbeitstäglich der Zugang bei allen Betriebsgeländen mit den vorhandenen bzw. von GELSENDIENSTE zur Verfügung gestellten Mitteln sicher zu verhindern - Grünabfälle und Laub müssen nach Aufforderung durch den Auftraggeber zeitnah, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 24 Std. bzw. am folgenden Werktag (Montag bis Samstag) verladen und abgeholt werden. Die Abholstellen sind nach Verladung mindestens grob gereinigt zu verlassen. Ausnahme: an den Betriebshöfen Wickingstr. und Adenauerallee werden die vom Auftragnehmer gestellten Abrollcontainer durch die GELSENDIENSTE-eigenen Radlader beladen. - In diesem Zusammenhang wird bei der Reinigung oder Beseitigung von Rückständen (Schmutzanhaftungen auf Reifen/Chassis) auf die zwingende Beachtung der Straßenreinigungssatzung verwiesen. Die Satzung finden Sie hier: http://www.gelsendienste.de/Kopfnavigation/Downloads/Satzungen/Strassenreinigung/StrassenreinigungsgebuehrenSatzung.pdf - Die Verladung der Grünabfälle ist vom AN mit eigenen Mitteln durchzuführen. Die arbeitstägliche Koordination (Mo.-Fr.) der Verlade- und Transportdienstleistungen obliegt dem Auftragnehmer. Das Bedienpersonal der Verladeeinrichtung muss zum Führen der Verladeeinrichtung berechtigt und in deren Bedienung unter Berücksichtigung einschlägiger Arbeitsschutzbestimmungen geschult sein. Fahrer und ggf. Bedienpersonal müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein.
- Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in Vertretung für das BMWSBBerlinFrist: 05. Mai
Glas- und Rahmenreinigung (Innen- und Außenverglasung) - 787/2026
Glas- und Rahmenreinigung (Innen- und Außenverglasung) Die ausgeschriebene Dienstleistung umfasst die Glas- und Rahmenreinigung (Innen- und Außenverglasung) gemäß den festgelegten Reinigungsstandards und dem Leistungsverzeichnis. Dazu gehören unter anderem: - Fenster-/Fassadenverglasung (Innen- und Außenreinigung) -Rahmenreinigung (inkl. angrenzender Bauteile gemäß LV) - Glastüranlagen / Innenverglasungen - Sonderbereiche / erschwerte Zugänglichkeit (z. B. Arbeiten in der Höhe, Anschlagpunkte/Absturzsicherung, Hubarbeitsbühne) Vertragslaufzeit: Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.08.2026 und wird für die Dauer von 1 Jahr(en) fest geschlossen. Der Auftraggeber hat die Option, das Vertragsverhältnis 2 mal um jeweils 1 Jahr(e) zu verlängern. Die Ausübung der Option erfolgt durch Erklärung des Auftraggebers in Textform spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Ende ohne Verlängerung: 31.08.2027 Teilnahmebedingungen: - Nachweis über Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit - Referenzen zu vergleichbaren Leistungen - Nachweis Eintragung in die Handwerksrolle / Gewerbeanmeldung (Gebäudereinigerhandwerk, Glas-/Fensterreinigung) oder gleichwertig - Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung - Nachweis Qualitätsmanagement (z. B. DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig) - Nachweis Umweltmanagement / Nachhaltigkeit (z. B. EMAS, DIN EN ISO 14001, DNK, Nachhaltigkeitsbericht) - Nachweis Fachkunde/Unterweisung Arbeiten in der Höhe inkl. PSAgA - Nachweis Bedienberechtigung/Unterweisung Hubarbeitsbühnen - Eigenerklärung Arbeitsschutz Ort der Leistungsbringung - Ernst Reuter Haus - Englische Straße Ortsbesichtigungen sind, nach Terminvereinbarung über die unten stehende Kontaktstelle, in der KW 16 und KW 17 möglich. Fragen sind im Nachgang über die Vergabeplattform einzureichen. Betreff: 787-2026-E Ortsbegehung - Firmenname Postfach: z6.reinigungsdienstleistung.bln@bbr.bund.de Ansprechpartner: Herr Sen Folgende Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal sind zu erfüllen - Dienstliches, respektvolles und situationsangemessenes Auftreten gegenüber Beschäftigten und Besuchern des AG sowie ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild. - Zuverlässige, eigenverantwortliche Ausführung der übertragenen Tätigkeiten einschließlich der Einhaltung objektbezogener Vorgaben, Arbeitsanweisungen und Sicherheitsregelungen. - Ausreichende Deutschkenntnisse (Wort und Schrift), um Arbeitsanweisungen, Sicherheitsunterweisungen und Abstimmungen vor Ort sicher zu verstehen und umzusetzen; die Kommunikation vor Ort erfolgt in deutscher Sprache. - Für Fach-/Führungspersonal (z. B. Vorarbeiter/innen, Objektleitung) mindestens 3 Jahre, für sonstiges Reinigungspersonal mindestens 2 Jahre in vergleichbaren Tätigkeiten/Objekten. - Alle eingesetzten Personen müssen spätestens vor dem erstmaligen Einsatz über eine positiv abgeschlossene Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) in der geforderten Stufe Ü2 verfügen. Ein Einsatz ohne entsprechende Freigabe ist ausgeschlossen; der Nachweis ist dem AG spätestens vor dem erstmaligen Einsatz vorzulegen. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingegangene Bieteranfragen beantwortet werden. Fristende: 27.04.2026 ACHTUNG Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u.ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen.
- Arbeitsförderungsgesellschaft Premnitz mbH
Regionaler Lotsendienst Havelland
Die Inhalte der GIB-WORKSHOPS orientieren sich in den einzelnen Kategorien (siehe Leistungsbeschreibung sowie nachfolgend) an den Bedarfen und Gründungsvorhaben der Teilnehmenden. Ziel ist die Vermittlung von Grundlagen, Verschaffung eines Überblicks über den Gründungsprozess, die Entwicklung und der Ausbau der Gründungsideen, die Feststellung der fachlichen, persönlichen und unternehmerischen Eignung der Teilnehmenden sowie die Weiterentwicklung der Gründungsideen. Je nach Kategorie soll im GIB-WORKSHOP mit den Teilnehmenden die Idee geprüft, weiterentwickelt, die Motivation, Kreativität und Zielstrebigkeit gesteigert sowie eine Stärken-Schwächen-Analyse durchgeführt werden, um daraufhin weiterführende Handlungsempfehlungen zu identifizieren, weitere Wege aufzuzeigen oder auch von einer Gründung abzuraten. Im GIB-WORKSHOP sollen multidimensionale Methoden zur Zielerreichung eingesetzt werden. GIB-WORKSHOPS können als Präsenz-, reine Online- oder Hybrid-Veranstaltungen stattfinden. Dies ist im Konzept zu berücksichtigen. Je nach Kategorie (siehe nachfolgend) sollen im GIB-WORKSHOP mindestens folgende Elemente eingebaut sein: - Selbstpräsentation der Teilnehmenden (alle Kategorien) - Gruppendiskussion (alle Kategorien) - Rollenspiele (mindestens Kategorie 2 und 3) - Fallstudien (mindestens Kategorie 2 und 3) - Psychologische Testverfahren (alle Kategorien) Die GIB-WORKSHOPS sollen wie in der Leistungsbeschreibung bzw. nachfolgend beschrieben durchgeführt werden. Die Berater/innen müssen anhand der spezifischen Aufgabenstellung über psychologisches/(sozial-) pädagogisches und kaufmännisches/betriebswirtschaftliches Grundwissen sowie über Sicherheit im Umgang mit Fragen des Gender-Mainstreaming und der Chancengleichheit verfügen. Den Teilnehmenden ist mittels Begleitübungen die Möglichkeit zu geben, Gelerntes sofort umzusetzen. Die Teilnehmenden sollen dazu angehalten werden, die eigene Entwicklung selbst zu reflektieren. Die Berater/innen leiten aus Übungen, Beobachtungen, Feedbackgesprächen und Aufgabenergebnissen Entwicklungsmaßnahmen ab, die als Grundlage für individuelle und bedarfsorientierte Gründungsfahrpläne dienen und den festgestellten weiteren Qualifizierungs-, Beratungs- und Coachingbedarf enthalten. Die Entwicklungsmaßnahmen sind dem Auftraggeber in schriftlicher Form zu übergeben (Abschlussbericht). In der GIB-WORKSHOP-Kategorie 1 ist eine Kurzeinschätzung zur vorhandenen unternehmerischen Eignung, eventueller Defizite und den Erfolgsaussichten des Gründungsvorhabens mit Handlungsempfehlungen zu erstellen. In den GIB-WORKSHOP-Kategorien 2 und 3 ist für jeden Teilnehmenden ein Abschlussbericht zu erstellen, der folgende Angaben enthält: - vorhandene unternehmerische Eignung und eventuelle Defizite - Stand der Gründungsvorbereitung - noch zu schaffende Voraussetzungen vor der Gründung - ggf. Alternativen zur geplanten Art und Weise der Existenzgründung bzw. Gründungsidee oder Empfehlungen zur (ggf. weiteren) sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit im regulären Arbeitsmarkt. Darüber hinaus soll bei Empfehlung zu einer weiteren Beratung, der Beratungsbedarf in folgenden Bereichen definiert werden: - Kaufmännisch / betriebswirtschaftlich - Markt- und branchenspezifisch - Persönliche Fähigkeiten und Voraussetzungen - Vereinbarkeit Familie und unternehmerische Tätigkeit Weiterhin sind Aussagen über eine prognostizierte Tragfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Gründungsidee zu treffen. GIB-WORKSHOPS finden regelmäßig statt. Kategorie 1 - GiB-Orientierung (1 Tag / 1 Coach / ohne Teilnehmerbegrenzung) Kategorie 2 - GiB-Grundlagen (2 Tage / 1 Coach / ohne Teilnehmerbegrenzung) Kategorie 3 - GiB-Kompakt (3 - 4 Tage / 2 Coaches / ab 4 Teilnehmer/Innen). Für den Durchführungszeitraum wird von bis zu 32 Tagewerken p.a. zur Durchführung der GIB-WORKSHOPS ausgegangen, die jeweils einzeln und ausschließlich an die Rahmenvertragspartner der GIB-WORKSHOPS vergeben werden. Die AFP hat den voraussichtlichen Auftragswert gemäß § 3 VgV im Wege einer marktorientierten Schätzung ermittelt. Dabei wurden historische Daten vergleichbarer Leistungen sowie aktuelle Marktanalysen im Bereich der Gründungs- und Unternehmensberatung herangezogen. Dabei liegen der Kalkulation die Erfahrungen aus den vergangenen Förderperioden in Anlehnung an die ursprünglichen ESF-Fördergrundsätze für das Land Brandenburg zugrunde. Im Rahmen der aktuellen Marktanalyse wurde festgestellt, dass diese Erfahrungen der vergangenen Förderperioden weiterhin einen validen Anhaltspunkt für eine wirtschaftliche und auskömmliche Kalkulation im spezifischen Leistungssegment darstellen. Des weiteren unterliegen die Annahmen Recherchen zu Beratersätzen in vergleichbaren Programmen (z. B. Förderung unternehmerischen Know hows BAFA sowie AVGS Coaching). Die vorgenannte Herleitung dient ausschließlich der internen Kostenschätzung und der Sicherstellung der Budgetverfügbarkeit. Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Preisvorgabe oder eine Honorarobergrenze. Den Bietern steht es frei, ihre Preise auf Basis ihrer eigenen betriebswirtschaftlichen Kalkulation, ihrer spezifischen Kostenstruktur und der geforderten Qualifikationen des Personals eigenverantwortlich zu gestalten. Die Bieter haben dabei sicherzustellen, dass die angebotenen Preise eine fachgerechte und qualitativ hochwertige Ausführung der beschriebenen Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen Verpflichtungen ermöglichen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung wird keine konkrete Anzahl an Einzelabrufen zugesichert. Die Rahmenvereinbarung wird mit maximal 15 Bietern abgeschlossen. Partner der Rahmenvereinbarung werden die 15 Bieter, die die 15 wirtschaftlichsten Angebote abgegeben haben. In der Kalkulation, sind bei der Preisbildung die Kosten für die Raummiete in Höhe von 95,00 EUR (netto) pro Tag, zu berücksichtigen. Bitte beachten Sie: Es kann nur auf das gesamte Los geboten werden. Eine Bewerbung auf Einzelkategorien der GiB-Workshops ist ausgeschlossen!
- LMBV LeipzigFrist: 05. Mai
2605700118 - Rahmenvereinbarung Betriebsführung E-Anlagen Gröbern
Das Linienobjekt inkl. 2 Trafos berührt auch den Ortsteil Zschornewitz der Stadt Gräfenhainichen (PLZ: 06772) sowie den Ortsteil Burgkemnitz (PLZ: 06774) sowie Gröbern (PLZ: 06774) der Gemeinde Muldestausee. Technische Betriebsführung und Bereitschaftsdienst für 2 Transformatorstationen und einer 7,3 km langen 20kV-Freileitung samt Kabelanlage im Bereich Gröbern mit folgenden Teilleistungen: - Sämtlichen Aufgaben sowie Verwaltungs-/Organisationsaufgaben, die für den technisch einwandfreien Zustand der elektrische Anlagen erforderlich sind - Schalthandlungen an den MS- und NS-Anlagen mit schaltbefähigtem Personal bis 30 kV sowie Eintragung ins Stationsbuch - Abstimmung/ Information mit dem AG bzw. Netzbetreiber - Erreichbarkeit des schaltberechtigten Personals, Absicherung 24 h Bereitschaft - Instandhaltung, Änderung und Erweiterung der elektrischen Anlagen u.a. Revision/ Prüfung/ Inspektion - Mängelbeseitigung - Pflege und Fortschreibung der Bestandsdokumentation - Bautechnische/ malermäßige Wartung und Instandhaltung der Baukörper der Trafostationen und Freileitungsanlagen - Pflegemaßnahmen der Freileitungstrasse (Mulchen, Holzen, Freischneiden) - Bereitschaftsdienst zur kurzfristigen Störungsbeseitigung Der Vertrag wird als Rahmenvereinbarung mit fest zu beauftragenden Leistungen und Abrufleistungen (Abschnitt 03 des Leistungsverzeichnisses) ausgeschrieben. Die Beauftragung und Abrechnung der Abrufleistungen erfolgt nach Bedarf diskontinuierlich über Einzelauftrag (Abruf) im AVA@LMBV . Die im Leistungsverzeichnis Abschnitt 03 aufgeführten Mengenvorsätze für die Abrufleistungen stellen unverbindliche Schätzwerte dar. Die Mengenvorsätze geben den aktuellen Planungsstand wieder. Es besteht weder Anspruch auf eine Mindestmenge noch auf die angegebenen Gesamtmengen. Es bestehen keinerlei Ansprüche aus nicht erwirtschafteten Umlagen aufgrund nicht getätigter Abrufe. Umlagen (WuG, BGK, AGK) werden ausschließlich in Zusammenhang mit dem Einzelabruf vergütet. Die jeweils erforderlichen Leistungen werden mittels schriftlichem Abruf (E-Mail) vom AG beim Betreiber bestellt. Die Abrufe erfolgen 5 Werktage vor Leistungsbeginn. Der AG geht davon aus, dass mit Datum des Abrufes die Leistungserbringung innerhalb einer Reaktionszeit von 3 Tagen, gerechnet ab dem Tag des schriftlichen Abrufes (1. Werktag), beginnt. Die Leistungen sind auf Nachweis abzurechnen. Wartung E-Anlagen
- Wismut GmbH, Projektträger des Freistaates Sachsen für die Sanierung der Wismut-Altstandorte
Planung der Grubenbauverwahrung im Bereich Hohneujahr Tageschacht in 08349 Johanngeorgenstadt
Am Standort Johanngeorgenstadt wurde von 1946 bis 1958 durch die SAG/SDAG Wismut (nachfolgend Wismut genannt) ein intensiver Uranerzbergbau betrieben. Dabei wurden die bereits bestehenden Grubengebäude des historischen Altbergbaus genutzt und durch neue Auffahrungen, Schachtanlagen und Grubenfelder erheblich erweitert. Im Rahmen der Planung zur übertägigen Komplexsanierung der Halden 32, 60 und 119 (Projekt 2182.10) wurde eine Grundlagenermittlung zur Altbergbausituation durchgeführt. Für zwei Schadstellen im Umfeld der Halde 119 ergibt sich Handlungsbedarf: - Schadstellennummer 14/17/9/298, Hohneujahr Tageschacht. Abgesperrter Tagebruch von 1982, Pinge mit 8-9 m Durchmesser und 6 m Tiefe (2024). Lage südöstlich der Halde 119 in einem Fichtenforst auf städtischer Flur. Für die drei kleineren Halden (GRS 6166 – 6169) im Umfeld dieses Tageschachtes besteht aus radiologischer Sicht Handlungsbedarf, die erforderliche übertägige Sanierung setzt eine Verwahrung des Tageschachtes voraus. - Schadstellennummer 14/17/9/519, kleinere Einsenkung auf der nachgesackten Füllsäule über dem Verwahrhorizont eines Untersuchungsgesenks, welches 2006 als 33 m tiefer Erkundungsschacht zum Aufschluss der Gangstrecken 309 und 323 geteuft wurde. Nach einer Bohrerkundung der Schadstelle wurde diese 2015 abgesperrt. Durch die Lage der Schadstelle im Zufahrtsbereich zum „Biathlon-Einschnitt“ in der Halde 119 ist vor Beginn der übertägigen Sanierung eine abschließende Bewertung der bergschadenkundlichen Situation der Schadstelle erforderlich. Die Einsenkung liegt auf einer als Grünland genutzten Fläche (Privateigentum). Der tonnlägige Hohneujahr Tageschacht (14/17/9/298) besitzt eine seigere Teufe von knapp 44 Lachter bei einer flachen Teufe von gut 47 Lachter. Aus historischen Unterlagen geht hervor, dass der Hohneujahr Tageschacht Streckenanschlüsse in vier altbergbaulichen Sohlenniveaus aufweist. Für den Hohneujahr Tageschacht ist eine direkte bergbauliche Nachnutzung des eigentlichen Schachtes durch die SAG/SDAG Wismut (beispielsweise für Förderung, Gewinnung, Erkundung etc.) nicht bekannt, im Gegensatz zum benachbarten Adolphus Tageschacht, der unter der Schachtnummer 119 betrieben wurde. Dagegen sind im unmittelbaren Umfeld des Hohneujahr Tageschachtes aus dem Grubenbild durchaus intensive bergmännische Erkundungs- und ggf. auch Gewinnungsarbeiten in Form von Auffahrungen der Wismut auf der zweiten Sohle des benachbarten Schachts 119 vermerkt. Die Gangstrecke 313-1 mit Überhaun, sowie Gangstrecke 332-2 mit Überhaun und einem vorbereiteten (und mögicherweise auch abgebauten) Block 1 greifen dabei Lage, Streichrichtung sowie Höhenniveau der am Hohneujahr Tageschacht angeschlagenen 28-Lachter-Strecke auf den Hohneujahr Morgengang auf. Unter räumlichen Gesichtspunkten war ein Durchschlag der Wismut-Auffahrungen zu den bestehenden altbergbaulichen Strecken auch in unmittelbarer Schachtnähe nicht zu vermeiden - mit denkbaren Folgen für die berg- und geotechnische Situation der altbergbaulichen Schachtröhre. Zielstellung ist die Erbringung von Ingenieurleistungen zur Planung der langzeitsicheren Verwahrung zur Beseitigung bzw. zur Verringerung der von den beiden Schadstellen ausgehenden Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit. Im Weiteren sind baubegleitende Ingenieurleistungen im Rahmen der Ausführung zur langzeitsicheren Verwahrung zu erbringen. Planungsleistung im Sinne von § 43 HOAI 2021 im Leistungsbild Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen 1 - 3, 5 - 7 und optional in Leistungsphase 8 sowie nachfolgende Besondere Leistungen in den Leistungsphasen 2 und 3, sowie optional in der Leistungsphase 8: LPH 2 und 3: 1 Pauschale Beschaffung Unterlagen; 1 Pauschale Archivrecherche; 1 Pauschale Bergschadenkundliche Bewertung; 1 Pauschale Grundlagenvermessung; 1 Pauschale Befahrung der Schadstellen; 1 Pauschale Beschaffung Zustimmung der Eigentümer; 1 Pauschale Mitwirkung Genehmigungsanträge. Jeweils optional in LPH 8: Voraussichtlich 5 Monate Örtliche Bauüberwachung; 1 Stück Prüfen von Nachträgen; 1 Stück Ingenieurgeologische Begleitung; 1 Pauschale Baubegleitende Vermessung; 1 Stück Abschlussdokumentation; 54 Stunden Gleitende Projektierung. Für die Erfüllung des Auftrages wird folgender Mindeststandard gefordert, um als geeignet betrachtet zu werden: mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 8 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Mindestanforderung an die einzelnen Referenzen: Leistungsumfang: erbrachte Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 8 im Sinne von § 43 HOAI im Leistungsbild Ingenieurbauwerke; Leistungen: Bergschadenkundliche Bewertung sowie Planung und Baubegleitung (Bauoberleitung und / oder Örtliche Bauüberwachung) von Grubenbauverwahrungen des untertägigen Gangerzbergbaus auf Erze und Spate; Baukosten bei abgeschlossenen Referenzprojekten bzw. die anrechenbaren Kosten bei noch laufenden Referenzprojekten müssen mindestens 390.000 € betragen; bei noch nicht vollständig abgeschlossenen Referenzobjekten ist der derzeitige Leistungsstand zu benennen. Die geforderten einzelnen Leistungsinhalte der jeweiligen Leistungsphasen müssen nicht alle in einer Referenz erbracht worden sein. Jeder geforderten Leistungsphase sind mindestens zwei Referenzen nachzuweisen. Die Unterlagen/Angaben sind mit dem Angebot einzureichen. Leistungsort: 08349 Johanngeorgenstadt, Flurstück-Nr./Gemarkung: 725 und 729/2, Gemarkung Johanngeorgenstadt
- Bildungszentren des Baugewerbes e.V.Frist: 30. Apr.
Los 4 Lieferung von elektrischen Siebmaschinen zur regelmäßigen Aufbereitung von Übungsmörtel in der Ausbildung
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: Los 4-We-2026-21LX894I 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Bildungszentren des Baugewerbes e.V. Bökendonk 15-17 47809 Krefeld Deutschland Telefonnummer: 02151515520 Telefaxnummer: 02151515590 E-Mail-Adresse: vergabe@bzb.de Internet-Adresse: www.bzb.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: schriftlich elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: Siehe oben 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: 4. Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Es werden 3 elektrische Siebmaschinen zur regelmäßigen Reinigung und Aufbereitung von Übungsmörteln, die von Lehrlingen in der praktischen Unterweisung während der Ausbildung im Bauhandwerk benutzt werden, zur Lieferung an das BZB Wesel benötigt. Menge und Umfang: Die Bildungszentren des Baugewerbes e.V. sind eine Organisation in der Aus- und Weiterbildung im Baugewerbe. Die originäre Aufgabe ist die Durchführung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung für 10 verschiedene Ausbildungsberufe des Bauhandwerks im Handwerkskammerbezirk Düsseldorf. Jährlich durchlaufen über 1.000 verschiedene Lehrlinge und Auszubildende überbetriebliche Lehrgänge und praktische Unterweisungskurse an den 3 Standorten Krefeld, Düsseldorf und Wesel. Mit der öffentlichen Ausschreibung werden neue Ausstattungsgegenstände als Ersatz oder als Ergänzung der bestehenden Ausstattung für die Durchführung der praktischen Unterweisungen mit Lehrlingen und weiteren Teilnehmenden im Rahmen einer Dualen Ausbildung und Qualifizierung an dem Standort BZB Krefeld ausgeschrieben. Die Ausschreibung umfasst mehrere Lose und Vergaben und sieht den Kauf und die Lieferung von neuen ungebrauchten Ausstattungsgegenständen vor. Anlieferung muss zum Standort BZB Krefeld, Bökendonk 15-17, 47809 Krefeld erfolgen. Die Beschaffung über die öffentliche Ausschreibung wird anteilig gefördert durch Finanzmittel des Landes NRW und des Bundes. Der BZB e.V. trägt einen Eigenanteil von 40%. Der Sitz der Geschäftsführung des BZB e.V. ist Krefeld. Die Geschäftsführung obliegt Herrn Thomas Murauer. Weitere Informationen sind unter www.bzb.de zu finden. Ort der Leistung: Bildungszentren des Baugwerbes e.V. BZB Wesel Am Schepersfeld 33a 46485 Wesel 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.07.2026 Ende der Ausführungsfrist: 17.08.2026 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Nach Vergabe und Beauftragung können die Ausstattungsgegenstände ab dem 01.07.2026 nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber an das BZB Krefeld geliefert werden. Die Lieferungen sollen, wenn nicht belastbare Gründe bestehen, bis spätenstens 17.08.2026 abgeschlossen sein. 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d2eed1b99-11de5a7ce70140c 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 30.04.2026 24:00 Ablauf der Bindefrist: 01.06.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Bei Vorlage einer prüffähigen und positionsgerechten Rechnung innerhalb von 21 Tagen ohne Abzug 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : 1. Formelle Angebotsunterlagen (zwingend) Das ausgefüllte Angebotsschreiben: Das Angebotsschreiben ist der Kern des Angebots, der alle geforderten Preise und Angaben enthält. Es muss unterschrieben sein (bzw. bei elektronischer Abgabe die geforderte Signatur/Textform erfüllen). 2. Leistungsbeschreibung / Leistungsverzeichnis: Die ausgefüllten Unterlagen, in denen der Bieter seine Preise und technischen Parameter einträgt. 3. Eigenerklärungen zur Eignung 4. Produktbeschreibungen oder technische Datenblätter zu den zu liefernden Artikeln Es wird dringend empfohlen, alle in der Ausschreibung geforderten Unterlagen direkt mit dem Angebot einzureichen, um das Risiko eines Ausschlusses durch Ermessensentscheidung des Auftraggebers zu vermeiden. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Nein Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien: 1 Preis (80%) 15. Sonstiges: Baumaschinen
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 27. März 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landeshauptstadt Stuttgart, Haupt- und Personalamt, Abt. Allgemeiner Service, Zentraler Einkauf.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.