Objektplanung LPH 1–8 gem. §§ 33 ff. HOAI (Teil 3, Abschnitt 1)
Objektplanung LPH 1–8 für die Erweiterung und den Umbau der Grundschule Sandweier zur Einführung des Ganztagesbetriebs. Das Projekt umfasst die Aufstockung des bestehenden eingeschossigen Pavillons um ein Obergeschoss sowie den Umbau von Räumen im Erdgeschoss des Hauptgebäudes zur neuen Mensa inklusive Speisesaal, Küch...
Typ:Ausschreibung
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Objektplanung LPH 1–8 für die Erweiterung und den Umbau der Grundschule Sandweier zur Einführung des Ganztagesbetriebs. Das Projekt umfasst die Aufstockung des bestehenden eingeschossigen Pavillons um ein Obergeschoss sowie den Umbau von Räumen im Erdgeschoss des Hauptgebäudes zur neuen Mensa inklusive Speisesaal, Küche und Nebenräumen.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadt Baden-Baden Hochbauamt
- Veröffentlicht: 15. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
Objektplanung LPH 1–8 für die Erweiterung und den Umbau der Grundschule Sandweier zur Einführung des Ganztagesbetriebs. Das Projekt umfasst die Aufstockung des bestehenden eingeschossigen Pavillons um ein Obergeschoss sowie den Umbau von Räumen im Erdgeschoss des Hauptgebäudes zur neuen Mensa inklusive Speisesaal, Küche und Nebenräumen.
Weiterführende Details
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Sanierung und Erweiterung der bestehende Grundschule im Ortsteil Metzingen-Neuhausen. Vergabe von Planungsleistungen der Fachplanung HLS, Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8; LPH 1-9 zzgl. Besonderer Leistungen gem. § 55 HOAI Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. weitere Erläuterung siehe Ausschreibungsunterlagen.
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Der Landkreis Fürth beabsichtigt die Neugestaltung und Fertigstellung der Bestandsgebäude im Pinderpark 2 und 4 („PP2“ und „PP4“) und die Generalsanierung (ausgenommen Fassade) und den Umbau eines großen Teils des Bürogebäudes im Pinderpark 5-7 („PP7“), zu einem modernen Verwaltungsgebäude. Der Bürokomplex PP7 wurde im Mai 2024 durch den Landkreis Fürth angekauft – die Sanierung und der Umbau soll zeitnah erfolgen. Der Landkreis hat die Räumlichkeiten erworben, um seine Verwaltung an seinem Standort im Pinderpark in Zirndorf zusammenzuführen. Die aktuell noch genutzten Flächen am Stresemannplatz in Fürth werden nach der Sanierung und dem Umzug aufgelöst. Bei dem neu erworbenen Objekt handelt es sich um ein unterkellertes Gebäude mit Erdgeschoss und drei Obergeschossen. In etwa die Hälfte des Gebäudes ist für Büro-, Praxis-, Laden- und Lagerflächen vermietet. Die zweite Hälfte wurde bis Mai durch eine Firma für Damenmode genutzt und soll für die Verwaltung des Landkreises Fürth saniert und umgebaut werden. Die Gebäudeteile sollen auch die Verwaltungseinheiten, die ursprünglich im Bauteil PP2 (im Pinderpark 2) untergebracht werden sollten, aufnehmen. Die ursprünglich geplante Erweiterung des bestehenden Verwaltungsgebäudes PP2 wurde nach dem Erwerb von PP7, nach der Fertigstellung des Untergeschosses und der Tiefgarage, gestoppt. Das geplante Baufeld ist immer noch Baustelle und umschließt neben dem eigentlichen Erweiterungsbau auch Teile des Kundenparkplatzes und des Platzes / Haupteingangs vor dem Verwaltungsgebäude von PP2. Die Planungsleistungen umfassen die Einpassung des nicht fertiggestellten Erweiterungsbaus und die Neugestaltung des Vorplatzes des neuen Haupteingangs. Der Gebäudekomplex PP4 umfasst aktuell auch Verwaltungseinheiten des Landkreises, die in die Gebäude PP2 und PP7 integriert werden sollen. Zur weiteren Nutzung des Gebäudes, müssen die umliegenden Erschließungen umgeplant und ertüchtigt werden. Gegenstand der Vergabe sind die Leistungen der Objektplanung Freianlagen Teil 3, Abschnitt 2, §§ 38 ff nach HOAI 2021, Leistungsphasen 1 bis 9
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Die Jugendeinrichtung Schloss Stutensee bietet Wohnangebote für Kinder bis 15 Jahren auf dem Gelände des Schlossareals. Die derzeitige Betreuungssituation erschwert jedoch die Auslastung der Wohngruppen, obwohl die Nachfrage steigt. Besonders herausfordernd sind die Abend- und Nachtstunden, in denen Mitarbeitende ohne Unterstützung durch eine aktive Nachtwache arbeiten müssen. Dies führt zunehmend zu Überlastungssituationen und erschwert die Gewinnung sowie den langfristigen Erhalt qualifizierter Mitarbeitender. Hinzu kommt, dass sich die Anforderungen an die Betreuung verändert haben: Die Anfragen für Kinder und Jugendliche mit komplexeren psychischen Belastungen nehmen zu. Die Betreuung solcher Kinder ist im Alleindienst während der Nachtzeiten nur eingeschränkt sicherzustellen. Diese Situation führt bereits heute dazu, dass dringend nachgefragte Wohnplätze nicht belegt werden können, weil das dafür notwendige Personal fehlt. Um die Betreuungssituation nachhaltig zu verbessern, wird eine strukturelle Weiterentwicklung angestrebt. Durch einen baulichen Zusammenschluss der Wohngruppen 19 und 20 sowie der Ankopplung einer neuen Wohngruppe und mehrerer Einzelappartements können gemeinsame Versorgungs- und Nachtstrukturen geschaffen werden. Eine aktive Nachtwache würde alle Gruppen unterstützen und die Arbeitsbedingungen wesentlich verbessern. RAUMPROGRAMM Gemeinschaftsbereiche (für alle drei Wohngruppen): • Foyer mit multifunktionaler Aufenthaltsfläche (Kicker, Tischtennis, etc.) • Besprechungsraum für ca. 8 Personen • Neue zentrale Küche für die Versorgung aller Gruppen (Bestandsküchen bleiben bestehen) • Mensa für ca. 30 Personen mit abtrennbarem Bereich für die neu anzubindende Wohngruppe • Mindestens zwei, idealerweise drei Einzelappartements für intensivere Einzelmaßnahmen • Fahrradabstellanlage für ca. 25 Fahrräder Neue Wohngruppe: • Eingang mit Garderobenbereich • Mindestens 8 Bewohnerzimmer, jeweils mit Dusche und WC • Zwei Aufenthaltsräume (Spielzimmer und Wohnzimmer) • Mitarbeiterbüro mit Teeküche • Nachtwachebüro mit direkter Anbindung an die bestehenden Wohngruppen 19 & 20 Die zentralen Gemeinschaftsbereiche sollen im Erdgeschoss angesiedelt sein und von allen Wohngruppen gut erreichbar bleiben. Da sich die Schlafräume der Bestandswohngruppen im Obergeschoss befinden, wird auch die neue Wohngruppe dort geplant, einschließlich des Nachtwachebüros für kurze Wege und schnelle Reaktionsmöglichkeiten. Eine detaillierte Projektbeschreibung zu den einzelnen Maßnahmen ist der Machbarkeitsstudie zu entnehmen.
- Landratsamt Karlsruhe
Stufenweise Vergabe von Fachplanung HLS der Lph 1-8 gem. HOAI für den Erweiterungsbau Wohngruppen, Schloss Stutensee
Kurzbeschreibung Projekt Die Jugendeinrichtung Schloss Stutensee bietet Wohnangebote für Kinder bis 15 Jahren auf dem Gelände des Schlossareals. Die derzeitige Betreuungssituation erschwert jedoch die Auslastung der Wohngruppen, obwohl die Nachfrage steigt. Besonders herausfordernd sind die Abend- und Nachtstunden, in denen Mitarbeitende ohne Unterstützung durch eine aktive Nachtwache arbeiten müssen. Dies führt zunehmend zu Überlastungssituationen und erschwert die Gewinnung sowie den langfristigen Erhalt qualifizierter Mitarbeitender. Hinzu kommt, dass sich die Anforderungen an die Betreuung verändert haben: Die Anfragen für Kinder und Jugendliche mit komplexeren psychischen Belastungen nehmen zu. Die Betreuung solcher Kinder ist im Alleindienst während der Nachtzeiten nur eingeschränkt sicherzustellen. Diese Situation führt bereits heute dazu, dass dringend nachgefragte Wohnplätze nicht belegt werden können, weil das dafür notwendige Personal fehlt. Um die Betreuungssituation nachhaltig zu verbessern, wird eine strukturelle Weiterentwicklung angestrebt. Durch einen baulichen Zusammenschluss der Wohngruppen 19 und 20 sowie der Ankopplung einer neuen Wohngruppe und mehrerer Einzelappartements können gemeinsame Versorgungs- und Nachtstrukturen geschaffen werden. Eine aktive Nachtwache würde alle Gruppen unterstützen und die Arbeitsbedingungen wesentlich verbessern. RAUMPROGRAMM Gemeinschaftsbereiche (für alle drei Wohngruppen): • Foyer mit multifunktionaler Aufenthaltsfläche (Kicker, Tischtennis, etc.) • Besprechungsraum für ca. 8 Personen • Neue zentrale Küche für die Versorgung aller Gruppen (Bestandsküchen bleiben bestehen) • Mensa für ca. 30 Personen mit abtrennbarem Bereich für die neu anzubindende Wohngruppe • Mindestens zwei, idealerweise drei Einzelappartements für intensivere Einzelmaßnahmen • Fahrradabstellanlage für ca. 25 Fahrräder Neue Wohngruppe: • Eingang mit Garderobenbereich • Mindestens 8 Bewohnerzimmer, jeweils mit Dusche und WC • Zwei Aufenthaltsräume (Spielzimmer und Wohnzimmer) • Mitarbeiterbüro mit Teeküche • Nachtwachebüro mit direkter Anbindung an die bestehenden Wohngruppen 19 & 20 Die zentralen Gemeinschaftsbereiche sollen im Erdgeschoss angesiedelt sein und von allen Wohngruppen gut erreichbar bleiben. Da sich die Schlafräume der Bestandswohngruppen im Obergeschoss befinden, wird auch die neue Wohngruppe dort geplant, einschließlich des Nachtwachebüros für kurze Wege und schnelle Reaktionsmöglichkeiten. Eine detaillierte Projektbeschreibung zu den einzelnen Maßnahmen ist der Machbarkeitsstudie zu entnehmen.
- Kreis Offenbach - FD Gebäudewirtschaft
Kreis Offenbach, Sanierung und Neubau der Dreieichschule in Langen Leistungen der Ausstattungsplanung nach dem Leistungsbild Planung Innenraum gemäß §§ 33 ff. HOAI, LPH 1-9
Diese Beschreibung taucht bei der Los-Beschreibung auf, hier also Infos das Los bzw. den Auftrag betreffend, als Ergänzung zum Feld ganz oben. Vergeben werden die Leistungen der Ausstattungsplanung nach dem Leistungsbild Planung Innenraum gemäß §§ 33 ff. HOAI, LPH 1-9 mit teilweise angepassten Teilleistungssätzen sowie besondere Leistungen. Für die Ausstattungsplanung werden drei Objekte gebildet. Objekt 1 umfasst die Fachklassenräume. Hier wird vom Auftraggeber eine umfassende Fachklassenplanung (lose und feste Möblierung) erwartet, inkl. der Planung für die technische Ausrüstung ab zu definierenden Übergabepunkten. Die anrechenbaren Kosten sind mit 300.000 € kalkuliert worden. Das Objekt wird in die Honorarzone IV eingeordnet. Objekt 2 umfasst die Ausstattungsplanung für die Bestandsmöbel aus dem Bestandsbau und den Containeranlagen sowie die Umzugsplanung für die Objekte. Als anrechenbaren Kosten für die Honorierung werden 50% des Neubeschaffungswert pro Klassenraum definiert. Aktuell wird von schätzungsweise 506.250,00 € anrechenbaren Kosten für den Bestand ausgegangen. Die Leistungen für das Objekt 2 werden in HZ III eingeordnet. Als Objekt 3 sind Ersatzbeschaffungen von loser Möblierung sowie die Planung von Bau- und Montageleistungen für festverbaute Einrichtung erfasst, soweit diese gemäß Schnittstellenabstimmung zur Ausstattungsplanung gehört. Aktuell wird hier von anrechenbaren Kosten von 158.760 € ausgegangen. Das Objekt 3 wird in HZ III eingeordnet. Die Leistungen der Ausstattungsplanung sind in intensiver Abstimmung und Kooperation mit dem Schulbetreiber und der Schulleitung zu erbringen. Zudem wird ein intensiver Austausch mit der Objektplanung Gebäude und den weiteren Fachplanungs-/Beratungsleistungen (insb. Technische Ausrüstung) - die separat ausgeschrieben wurden - erwartet. Die Schnittstellen sind gemeinsam abzustimmen. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die einzelnen Projektstufen werden nach Projektfortschritt sukzessive abgerufen. Sollte der Auftraggeber entscheiden, dass das Projekt oder einzelne Objekte nach Abschluss einer Projektstufe beendet wird, erfolgt kein weiterer Abruf. Ein Anspruch des Auftragnehmers zum Abruf weiterer Projektstufen besteht nicht. Die Nutzungsfläche umfasst insgesamt etwa 10.000 qm (NUF Bestandsgebäude und NUF Erweiterungsgebäude). Es soll die Planung der Ausstattung erfolgen, in den Bestandsgebäuden u.a. für Unterrichts-/Schulungs-/Verwaltungs-/Sozialräume, sowie für den Mensabereich, unter Weiterverwendung vorhandene (technischer) Ausstattung. Die Planung der losen Ausstattung soll allen Anforderungen an eine moderne Schule gerecht werden. Gültige Vorschriften in Bezug auf Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Ergonomie sind zu berücksichtigen (insb. bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen). Es sind sowohl (Teil-)Ausstattungen für den allgemeinen als auch für den Fachunterricht (u.a. im Bereich Chemie, Physik, Biologie wie auch Musik und Kunst) abzustimmen und auszuschreiben. Die Lieferung und Aufstellung neu angeschaffter Möbel im Objekt (ggf. zunächst im neu zu errichtenden Interimsstandort, nach Abschluss der baulichen Maßnahmen dann in den sanierten/umgebauten Bestandgebäuden oder in den Erweiterungsbau) sind zu koordinieren sowie das Raumbuch fortzuschreiben. Die Umzugsplanung für das von Auslagerungen betroffene Mobiliar/Gegenstände (zum Interimsstandort sowie zurück in die sanierten Bestandsgebäude) ist Bestandteil der beauftragten Leistungen. Die Schnittstelle zwischen Ausstattungsplanung und Planung Interim (Teil der Leistung der Objektplanung Gebäude) ist mit Leistungsbeginn festzulegen. Grundsätzlich sind die Einbaumöbel (zB. Teeküchen) und sonstige fest installierte Ausstattungen außerhalb der naturwissenschaftlichen Fachklassen bereits als Grundleistungen bei der Objektplanung Gebäude beauftragt. Sollten Konzept bedingt Montage oder Bauleistungen von Baukonstruktive Einbauten (KG381) durch die Ausstattungsplanung erfolgen, ist dies frühzeitig mit der Objektplanung Gebäude abzustimmen und entsprechende Möblierungspläne mit farblicher Kennzeichnung der Zuständigkeiten dem Auftraggeber vorzulegen.
- Zweckverband Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg Vertreten durch die Stadt Bamberg, Finanzreferat Immobilienmanagement / Hochbau
Sanierung, Erweiterung bzw. Umstrukturierung Realschule mit Sporthalle und Allwettersportplatz in Bad Kötzting - Leistungen der Objektplanung Freianlagen, Lph. 1-9 gemäß §§ 38 ff. HOAI
Der Landkreis Cham plant die Sanierung, Erweiterung bzw. Umstrukturierung der Realschule mit Sporthalle und Allwettersportplatz in Bad Kötzting. Konkret soll das bestehende Schulgebäude der aktuell 3-zügigen Realschule saniert und zu einer 3,5-zügigen Realschule erweitert bzw. aufgestockt werden. Das entsprechende Raumprogramm sieht eine Nutzfläche (1-6) von 4.644,1 m² vor. Neben der Sanierung und Erweiterung/Aufstockung der Realschule sind eine Erweiterung/Aufstockung der Realschule um eine 2-gruppige, offene Ganztagesschule (OGS), die Sanierung der bestehenden Sporthalle (bzw. sofern sich im Zuge der Planung herausstellen sollte, dass die Sanierung nicht wirtschaftlich umsetzbar ist, der Neubau der Sporthalle) sowie die Erneuerung des Allwettersportplatzes vorgesehen. Aktuell wird aus fördertechnischen Gründen von einer Realisierung der Maßnahme in 2 bzw. 3 Bauabschnitten ausgegangen, wobei die Sporthalle sowie der Allwettersportplatz im 1. Bauabschnitt umgesetzt werden sollte. Die Baumaßnahme muss unter laufendem Schulbetrieb erfolgen. Auf Basis von Kostenkennwerten wird aktuell von Baukosten i. H. v. ca. 29,4 Mio. € brutto (Kgr. 300+400, DIN 276) zzgl. Kosten für Provisorien und Auslagerungen sowie von Kosten der Kostengruppe 500 (DIN 276) i. H. v. ca. 2,6 Mio. € brutto ausgegangen. Die (vorläufigen) terminlichen Meilensteine für die Umsetzung sehen vor: - Leistungsbeginn Grundlagenermittlung: Mitte März 2026, - Baubeginn BA1 (Sporthalle): September 2027, - Fertigstellung / Nutzungsbeginn BA1 (Sporthalle): September 2028, - Baubeginn BA2 (Schule und OGS): August 2028, - Fertigstellung / Nutzungsbeginn BA2 (Schule und OGS): September 2031. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (bauabschnitts- und stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 38 ff. HOAI. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 und 2 gemäß § 39 HOAI für den 1. Bauabschnitt beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen (hier: Lph. 3-9) werden bauabschnitts- und stufenweise abgerufen. Ein Rechtsspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Baden-Baden Hochbauamt.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.