Objektplanung für die Erweiterung der Grundschule Wettenberg-Wißmar (LPH 5 - 9)
Objektplanung (LPH 5-9) für einen Holzbau-Erweiterungsbau der Grundschule Wettenberg-Wißmar. Raumprogramm: 4 Multifunktionsräume (je ca. 65 m²) und 1 Differenzierungsraum (ca. 30 m²) zzgl. Technik- und Verkehrsflächen. Fokus auf ökonomische, ökologische und energieeffiziente Bauweise (KfW Klimafreundliches Nichtwohngeb...
Angebotsfrist:05. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Objektplanung (LPH 5-9) für einen Holzbau-Erweiterungsbau der Grundschule Wettenberg-Wißmar. Raumprogramm: 4 Multifunktionsräume (je ca. 65 m²) und 1 Differenzierungsraum (ca. 30 m²) zzgl. Technik- und Verkehrsflächen. Fokus auf ökonomische, ökologische und energieeffiziente Bauweise (KfW Klimafreundliches Nichtwohngebäude, ggf. QNG/Pa...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landkreis Gießen - Der Kreisausschuss -
- Veröffentlicht: 18. April 2026
- Frist: 05. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Objektplanung (LPH 5-9) für einen Holzbau-Erweiterungsbau der Grundschule Wettenberg-Wißmar. Raumprogramm: 4 Multifunktionsräume (je ca. 65 m²) und 1 Differenzierungsraum (ca. 30 m²) zzgl. Technik- und Verkehrsflächen. Fokus auf ökonomische, ökologische und energieeffiziente Bauweise (KfW Klimafreundliches Nichtwohngebäude, ggf. QNG/Passivhausstandard). Kostenrahmen ca. 2,5 Mio. EUR brutto; anrechenbare Kosten (KG 300/400) ca. 1,52 Mio. EUR netto.
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Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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10- Landkreis Gießen - Der Kreisausschuss -Frist: 05. Mai
Objektplanung für die Erweiterung der Grundschule Wettenberg-Wißmar (LPH 5 - 9)
Die Grundschule Wettenberg-Wißmar liegt nördlich der Stadt Gießen. Die Schule unterrichtet aktuell insgesamt ca. 200 Schüler bis zu 10 Klassen von der 1. bis zur 4. Klasse. Die Schule ist überwiegend 2-zügig. Mit einer Tendenz zur 3-Zügigkeit. Die reguläre Unterrichtszeit/Betreuungszeit liegt zwischen 07:30 bis 13:15 Uhr. Zusätzlich findet ein Ganztagesangebot bis 17:00 Uhr statt. Die Grundschule Wettenberg-Wißmar wurde 1955/56 auf dem Grundstück Hainerweg 9 in 35435 Wettenberg-Wißmar erbaut. Der Landkreis Gießen plant als Träger der Schule den zusätzlichen Raumbedarf für die Grundschule in Wettenberg-Wißmar in Form eines Holzbaugebäudes zu schaffen. Das Gebäude umfasst das folgende Raumprogramm: - 4 Multifunktionale Räume zur Nutzung für Klassenunterricht und Ganztag mit je ca. 65 m2 - 1 Differenzierungsraum mit ca. 30 m2 - Zuzüglich der erforderlichen Technik, Konstruktions- und Verkehrsflächen Bei der Planung und Ausführung der Maßnahme soll eine ökonomische, ökologische und energieeffiziente Bauweise berücksichtigt werden. Generell sollen die Grundsätze des nachhaltigen Bauens in der Planung Anwendung finden. Es ist ein Energie-Effizienzhaus gemäß KfW Klimafreundiches Nichtwohngebäude - ggf. mit QNG und der Passivhausstandard geplant. Die Planungen haben bezüglich der Nachhaltigkeit Variantenvergleiche zu berücksichtigen. Für weitere Einzelheiten verweisen wir auf die Vergabeunterlagen. Der vorläufige Kostenrahmen der Maßnahme liegt derzeit bei ca. 2,5 Mio. EUR brutto für die Kostengruppen 300, 400, 500 und 700. Anrechenbare Kosten: Die anrechenbaren Kosten netto liegen gemäß Kostenschätzung bei: KG 300 1.070.272,27 EUR KG 400 452.210,92 EUR
- Landkreis Gießen - Der Kreisausschuss -
Objektplanung für die Erweiterung der Grundschule Wettenberg-Wißmar (LPH 5 - 9)
Die Grundschule Wettenberg-Wißmar liegt nördlich der Stadt Gießen. Die Schule unterrichtet aktuell insgesamt ca. 200 Schüler bis zu 10 Klassen von der 1. bis zur 4. Klasse. Die Schule ist überwiegend 2-zügig. Mit einer Tendenz zur 3-Zügigkeit. Die reguläre Unterrichtszeit/Betreuungszeit liegt zwischen 07:30 bis 13:15 Uhr. Zusätzlich findet ein Ganztagesangebot bis 17:00 Uhr statt. Die Grundschule Wettenberg-Wißmar wurde 1955/56 auf dem Grundstück Hainerweg 9 in 35435 Wettenberg-Wißmar erbaut. Der Landkreis Gießen plant als Träger der Schule den zusätzlichen Raumbedarf für die Grundschule in Wettenberg-Wißmar in Form eines Holzbaugebäudes zu schaffen. Das Gebäude umfasst das folgende Raumprogramm: - 4 Multifunktionale Räume zur Nutzung für Klassenunterricht und Ganztag mit je ca. 65 m2 - 1 Differenzierungsraum mit ca. 30 m2 - Zuzüglich der erforderlichen Technik, Konstruktions- und Verkehrsflächen Bei der Planung und Ausführung der Maßnahme soll eine ökonomische, ökologische und energieeffiziente Bauweise berücksichtigt werden. Generell sollen die Grundsätze des nachhaltigen Bauens in der Planung Anwendung finden. Es ist ein Energie-Effizienzhaus gemäß KfW Klimafreundiches Nichtwohngebäude - ggf. mit QNG und der Passivhausstandard geplant. Die Planungen haben bezüglich der Nachhaltigkeit Variantenvergleiche zu berücksichtigen. Für weitere Einzelheiten verweisen wir auf die Vergabeunterlagen. Der vorläufige Kostenrahmen der Maßnahme liegt derzeit bei ca. 2,5 Mio. EUR brutto für die Kostengruppen 300, 400, 500 und 700. Anrechenbare Kosten: Die anrechenbaren Kosten netto liegen gemäß Kostenschätzung bei: KG 300 1.070.272,27 EUR KG 400 452.210,92 EUR
- Landkreis Gießen - Der Kreisausschuss -
Erweiterung der Grundschule in Wettenberg-Wißmar - Fachplanung Elektro
Der Landkreis Gießen plant für die Grundschule Wettenberg-Wißmar (ca. 200 Schüler) den Bau eines Modulgebäudes in Holzbauweise mit 4 Multifunktionsräumen (je ca. 65 m²) und 1 Differenzierungsraum (ca. 30 m²). Das energieeffiziente Gebäude soll bis zum Passivhausstandard mit bis zu 80% Autarkiegrad errichtet werden. Vorläufige Kosten: ca. 2,5 Mio. EUR.
- Verbandsgemeinde Hachenburg
Erweiterung der Grundschule Kroppacher Schweiz der Verbandsgemeinde Hachenburg, Planungsleistungen Objektplanungen der Leistungsphasen 5-9, Freiflächenplanung der Leistungsphasen 5-9
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Gebäudeplanung gemäß dem Leistungsbild §§ 33 ff. HOAI der HOAI 2021, für die Erweiterung der Grundschule Kroppacher Schweiz in Hachenburg, sowie die zu der Erweiterung erforderliche Freianlagenplanung §§ 38 ff. HOAI. Für die Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Das Raumprogramm sowie alle Anforderungen in rechtlicher und technischer Hinsicht sind ausführlich in Anlage 10 zur Auftragsbekanntmachung beschrieben und sind Gegenstand dieses Aufforderungsschreibens. Die Genehmigungsplanung Leistungsphasen 1-4 liegt bereits vor. Die Erweiterung der Grundschule soll in energetischer Hinsicht als klimafreundliches Nichtwohngebäude (KFN) mit Erfüllung der Anforderungen an ein Effizienzgebäude 55 geplant und ausgeführt werden. Weiter sind die Regelungen für Nichtwohngebäude in Trägerschaft der öffentlichen Hand sind gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Erneuerbare Energien- Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten. Die weiteren Anforderungen ergeben sich aus Anlage 10 zur Auftragsbekanntmachung, Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9, die dem Leistungsbild Objektplanung Gebäude (§ 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 zu § 34 Abs. 4 HOAI) zuzuordnen sind. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 7 beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 8 und 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Hinsichtlich eventuell erforderlicher besonderer Leistungen wird auf den Vertragsentwurf verwiesen. Des Weiteren sind Auftragsgegenstand die notwendigen Leistungen der Freianlagenplanung gem. § 39 Abs. 3 HOAI Leistungsphasen 5 – 9, wobei die Auftraggeberin diese als vom Objektplaner „mit zu erbringende“ Leistungen ansieht. Auch diese Leistungen werden, wie vor beschrieben stufenweise beauftragt, wobei die erste Stufe die Leistungsphasen 5 – 7. Die Ausschreibung von Objektplanung und dazu gehörender Freianlagenplanung erfolgt, um damit ein einheitliches planerisches und pädagogisches Konzept aus einer Hand zu erhalten. Die Vergabestelle führt wegen Erreichens/Überschreitens des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgen die Ausschreibungen von Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung (im Unterschwellenbereich) und der Technischen Ausrüstung. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Der Baubeginn ist für Herbst 2026 geplant (Fertigstellung soll ca. 18 Monate dauern, Phase von 6 Monaten für Nutzungsübergang, Fertigstellung des Baus spätestens nach 24 Monaten). Die Fertigstellung bzw. die Abrechnung von Zuschüssen muss spätestens am 31.12.2029 erfolgen.
- Kliniken Hochfranken NailaMünchbergFrist: 12. Mai
Erweiterung und Sanierung Klinik Naila, 3.BA - Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4, 5 und 6, Lph 1-3, 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Am Standort Naila der Kliniken HochFranken finden wesentliche bauliche Maßnahmen statt. Die Klinik Naila in der Hofer Straße 45 in 95119 Naila wird auf dem zur Verfügung stehenden Areal stufenweise den heutigen Anforderungen entsprechend erweitert und saniert. Die Baumaßnahme des 1. Bauabschnitts, ein Krankenhausneubau, wurde bereits im November 2019 fertiggestellt. Der 2. Bauabschnitt aufgeteilt ist eine Sanierung im Bestand und wurde in 2025 fertiggestellt. Im Bestands Bereich der Klinik Naila besteht ein dringender Instandhaltungsbedarf, um den Betrieb der Klinik für die nächsten 15 Jahre sicherstellen zu können. Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie zeigen jedoch, dass der identifizierte Instandhaltungsaufwand in keinem angemessenen Verhältnis zu den erforderlichen Investitionen steht. Gleichzeitig sind frühere Planungen eines umfangreichen Erweiterungsbaus aus finanziellen Gründen nicht realisierbar gewesen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer neuen Zielsetzung zur Fortführung des BA3: Durch eine stärkere Einbindung geeigneter Bestandsflächen sollen die Planungen eines BA3 fortgeführt werden, wobei der Umfang des Erweiterungsbaus deutlich kompakter ausfallen soll. Wesentliche Funktionsbereiche wie OP und AEMP könnten dabei im Neubau konzentriert werden und der Instandhaltungsbedarf im Bestand begrenzt werden. Im Rahmen einer Fortführung der Zielplanung wird daher derzeit geklärt, welche Funktionsbereiche aus dem aktualisierten Raumprogramm sinnvollerweise im kompakteren Erweiterungsbau gebündelt werden und welche Bereiche zweckmäßig in Bestandsflächen untergebracht werden können. Zudem wird geprüft, ob ggf. es auch Flächen aus dem Raumprogramm gibt, die weder in einem Erweiterungsbau noch im Bestand umgesetzt werden können. Dabei ist das aktualisierte und freigegebene Raumprogramm sowie die gemäß Machbarkeitsstudie weiterhin notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen (v.a. in Bezug auf den Brandschutz) einzubeziehen (siehe Anlagen). Hinweis Planunterlagen: Die im Planstand BA 1–9 eingezeichneten Bauabschnitte sind jene, die im Rahmen der Machbarkeitsstudie als mögliche Schritte für die Instandhaltungsmaßnahmen definiert wurden, falls im Bestand Instandhaltungsmaßnahmen umgesetzt werden würden. Eine vertiefte Bestandserfassung liegt nicht vor; der Planstand Bestand (ausgeschlossen der Bereiche aus BA2) entspricht den vorliegenden Unterlagen. // Flächenangaben: Die wesentlichen Objektdaten stellen sich aktuell wie folgt dar: Sollfläche FRP gesamt: 10.556 m² Funktionsstelle BA 1/2 (Soll): 5.391 m² Funktionsstelle zu planen BA 3 (Soll): 5.165 m²* *) Umsetzung Flächenumfang sowie Aufteilung der Flächen in Neubau und Umbau Bestand wird derzeit im Rahmen der Zielplanung geprüft. Ziel ist es, entsprechende Unterlagen zum Antrag auf Vorwegfestlegung zu erarbeiten und fristgerecht in 2026 einzureichen // Meilensteine: s. Anlage Generalablaufterminplan // Kosten: Die Gesamtkosten des Projektes (KG200-600) werden auf ca. 100 Mio € brutto geschätzt, und gliedern sich in folgende Aufteilung der KG: KG 440: Starkstrom ca. 6,1 Mio. € brutto / KG 450: Fernmelde ca. 2,7 Mio. € brutto / KG 460: Förderanlagen ca. 0,9 Mio. € brutto Im Zuge des Vergabeverfahrens wird von einem vom Umbau betroffenen Anteil von 17,5% der anrechenbaren Kosten ausgegangen // Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 1 beauftragt. Die Leistungsphasen 2-3, 5-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
- Stadt Ibbenbüren
Erweiterung kommunale Grundschule "Mauritiusschule" - Vergabe der Objektplanung nach §§ 34, 39 HOAI sowie der Tragwerksplanung nach § 51 HOAI
Die Stadt Ibbenbüren hat den zukünftigen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2026 sowie die in den vergangenen Jahren stetig gestiegenen Anmeldezahlen für die Betreuungsangebote im Grundschulbereich zum Anlass genommen, die gesamte räumliche Situation an allen Grund-schulen der Stadt Ibbenbüren zu untersuchen. Auf Grundlage eines bereits erstellten Raumprogramms wurde im Vorfeld die Machbarkeit der Schulerweiterungen unter Berücksichtigung der Bestandsgebäude und der Grundstücksrahmenbedingungen (städtebauliche Aspekte) an sieben Standorten geprüft. Im Zuge der Machbarkeitsstudie wurden Vorentwurfskonzepte konkretisiert und die Kostenrahmen der einzelnen Schulen festgelegt. Demnach soll in einem ersten Schritt die hier gegenständliche "Mauritiusschule" erweitert werden. Die Erweiterung umfasst die bauliche Ergänzung der bestehenden Räumlichkeiten, insbesondere um folgen-de Funktionen: - Küche (Neubau) - Mensa (Neubau) - Lehrkräfteraum (Neuordnung im Bestand) - Personalraum OGS (Neuordnung im Bestand) - Büro päd. Personal. (Neuordnung im Bestand) - 2. Sprechzimmer (Neuordnung im Bestand) - 2 Klassenzimmer (Neubau) - Verkehrsfläche Treppenhaus/Aufzug (Neubau) Für die Erweiterung wird nach dem aktuellen Stand von geschätzten Kosten in Höhe von ca. 3,2 Mio. EUR (netto) für die KG 200 - 600 nach DIN 276 ausgegangen. Die Projekte sollen nach Möglichkeit ressourcenschonend und klimaneutral umgesetzt werden. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Leistungen der Objektplanung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume sowie Leistungsbild Freianlagen) nach §§ 34, 39 HOAI (Grundleistungen der LPH 1-9 sowie bestimmte besondere Leistungen) sowie die Leistungen der Fachplanung (Leistungsbild Tragwerksplanung) nach § 51 HOAI (Grundleistungen der LPH 1-6 sowie bestimmte besondere Leistungen).
- Stadt Ibbenbüren
Erweiterung kommunale Grundschule "Mauritiusschule" - Vergabe der Objektplanung nach §§ 34, 39 HOAI sowie der Tragwerksplanung nach § 51 HOAI
Die Stadt Ibbenbüren hat den zukünftigen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2026 sowie die in den vergangenen Jahren stetig gestiegenen Anmeldezahlen für die Betreuungsangebote im Grundschulbereich zum Anlass genommen, die gesamte räumliche Situation an allen Grund-schulen der Stadt Ibbenbüren zu untersuchen. Auf Grundlage eines bereits erstellten Raumprogramms wurde im Vorfeld die Machbarkeit der Schulerweiterungen unter Berücksichtigung der Bestandsgebäude und der Grundstücksrahmenbedingungen (städtebauliche Aspekte) an sieben Standorten geprüft. Im Zuge der Machbarkeitsstudie wurden Vorentwurfskonzepte konkretisiert und die Kostenrahmen der einzelnen Schulen festgelegt. Demnach soll in einem ersten Schritt die hier gegenständliche "Mauritiusschule" erweitert werden. Die Erweiterung umfasst die bauliche Ergänzung der bestehenden Räumlichkeiten, insbesondere um folgen-de Funktionen: - Küche (Neubau) - Mensa (Neubau) - Lehrkräfteraum (Neuordnung im Bestand) - Personalraum OGS (Neuordnung im Bestand) - Büro päd. Personal. (Neuordnung im Bestand) - 2. Sprechzimmer (Neuordnung im Bestand) - 2 Klassenzimmer (Neubau) - Verkehrsfläche Treppenhaus/Aufzug (Neubau) Für die Erweiterung wird nach dem aktuellen Stand von geschätzten Kosten in Höhe von ca. 3,2 Mio. EUR (netto) für die KG 200 - 600 nach DIN 276 ausgegangen. Die Projekte sollen nach Möglichkeit ressourcenschonend und klimaneutral umgesetzt werden. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Leistungen der Objektplanung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume sowie Leistungsbild Freianlagen) nach §§ 34, 39 HOAI (Grundleistungen der LPH 1-9 sowie bestimmte besondere Leistungen) sowie die Leistungen der Fachplanung (Leistungsbild Tragwerksplanung) nach § 51 HOAI (Grundleistungen der LPH 1-6 sowie bestimmte besondere Leistungen).
- Kliniken Hochfranken NailaMünchbergFrist: 12. Mai
Erweiterung und Sanierung Klinik Naila, 3.BA - Leistungen der Objektplanung, Freianlagen, Lph 1-9 gemäß §§ 38 ff. HOAI,
Am Standort Naila der Kliniken HochFranken finden wesentliche bauliche Maßnahmen statt. Die Klinik Naila in der Hofer Straße 45 in 95119 Naila wird auf dem zur Verfügung stehenden Areal stufenweise den heutigen Anforderungen entsprechend erweitert und saniert. Die Baumaßnahme des 1. Bauabschnitts, ein Krankenhausneubau, wurde bereits im November 2019 fertiggestellt. Der 2. Bauabschnitt aufgeteilt ist eine Sanierung im Bestand und wurde in 2025 fertiggestellt. Im Bestands Bereich der Klinik Naila besteht ein dringender Instandhaltungsbedarf, um den Betrieb der Klinik für die nächsten 15 Jahre sicherstellen zu können. Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie zeigen jedoch, dass der identifizierte Instandhaltungsaufwand in keinem angemessenen Verhältnis zu den erforderlichen Investitionen steht. Gleichzeitig sind frühere Planungen eines umfangreichen Erweiterungsbaus aus finanziellen Gründen nicht realisierbar gewesen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer neuen Zielsetzung zur Fortführung des BA3: Durch eine stärkere Einbindung geeigneter Bestandsflächen sollen die Planungen eines BA3 fortgeführt werden, wobei der Umfang des Erweiterungsbaus deutlich kompakter ausfallen soll. Wesentliche Funktionsbereiche wie OP und AEMP könnten dabei im Neubau konzentriert werden und der Instandhaltungsbedarf im Bestand begrenzt werden. Im Rahmen einer Fortführung der Zielplanung wird daher derzeit geklärt, welche Funktionsbereiche aus dem aktualisierten Raumprogramm sinnvollerweise im kompakteren Erweiterungsbau gebündelt werden und welche Bereiche zweckmäßig in Bestandsflächen untergebracht werden können. Zudem wird geprüft, ob ggf. es auch Flächen aus dem Raumprogramm gibt, die weder in einem Erweiterungsbau noch im Bestand umgesetzt werden können. Dabei ist das aktualisierte und freigegebene Raumprogramm sowie die gemäß Machbarkeitsstudie weiterhin notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen (v.a. in Bezug auf den Brandschutz) einzubeziehen (siehe Anlagen). Hinweis Planunterlagen: Die im Planstand BA 1–9 eingezeichneten Bauabschnitte sind jene, die im Rahmen der Machbarkeitsstudie als mögliche Schritte für die Instandhaltungsmaßnahmen definiert wurden, falls im Bestand Instandhaltungsmaßnahmen umgesetzt werden würden. Eine vertiefte Bestandserfassung liegt nicht vor; der Planstand Bestand (ausgeschlossen der Bereiche aus BA2) entspricht den vorliegenden Unterlagen. // Flächenangaben: Die wesentlichen Objektdaten stellen sich aktuell wie folgt dar: Sollfläche FRP gesamt: 10.556 m² Funktionsstelle BA 1/2 (Soll): 5.391 m² Funktionsstelle zu planen BA 3 (Soll): 5.165 m²* *) Umsetzung Flächenumfang sowie Aufteilung der Flächen in Neubau und Umbau Bestand wird derzeit im Rahmen der Zielplanung geprüft. Ziel ist es, entsprechende Unterlagen zum Antrag auf Vorwegfestlegung zu erarbeiten und fristgerecht in 2026 einzureichen // Meilensteine: s. Anlage Generalablaufterminplan // Kosten: Die Gesamtkosten des Projektes (KG200-600) werden auf ca. 100 Mio € brutto geschätzt, und gliedern sich in folgende Aufteilung der KG: KG 500: ca. 3,0 Mio. € brutto // Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 1 beauftragt. Die Leistungsphasen 2 9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
- Zweckverband Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg Vertreten durch die Stadt Bamberg, Finanzreferat Immobilienmanagement / Hochbau
Sanierung, Erweiterung bzw. Umstrukturierung Realschule mit Sporthalle und Allwettersportplatz in Bad Kötzting - Leistungen der Objektplanung Freianlagen, Lph. 1-9 gemäß §§ 38 ff. HOAI
Der Landkreis Cham plant die Sanierung, Erweiterung bzw. Umstrukturierung der Realschule mit Sporthalle und Allwettersportplatz in Bad Kötzting. Konkret soll das bestehende Schulgebäude der aktuell 3-zügigen Realschule saniert und zu einer 3,5-zügigen Realschule erweitert bzw. aufgestockt werden. Das entsprechende Raumprogramm sieht eine Nutzfläche (1-6) von 4.644,1 m² vor. Neben der Sanierung und Erweiterung/Aufstockung der Realschule sind eine Erweiterung/Aufstockung der Realschule um eine 2-gruppige, offene Ganztagesschule (OGS), die Sanierung der bestehenden Sporthalle (bzw. sofern sich im Zuge der Planung herausstellen sollte, dass die Sanierung nicht wirtschaftlich umsetzbar ist, der Neubau der Sporthalle) sowie die Erneuerung des Allwettersportplatzes vorgesehen. Aktuell wird aus fördertechnischen Gründen von einer Realisierung der Maßnahme in 2 bzw. 3 Bauabschnitten ausgegangen, wobei die Sporthalle sowie der Allwettersportplatz im 1. Bauabschnitt umgesetzt werden sollte. Die Baumaßnahme muss unter laufendem Schulbetrieb erfolgen. Auf Basis von Kostenkennwerten wird aktuell von Baukosten i. H. v. ca. 29,4 Mio. € brutto (Kgr. 300+400, DIN 276) zzgl. Kosten für Provisorien und Auslagerungen sowie von Kosten der Kostengruppe 500 (DIN 276) i. H. v. ca. 2,6 Mio. € brutto ausgegangen. Die (vorläufigen) terminlichen Meilensteine für die Umsetzung sehen vor: - Leistungsbeginn Grundlagenermittlung: Mitte März 2026, - Baubeginn BA1 (Sporthalle): September 2027, - Fertigstellung / Nutzungsbeginn BA1 (Sporthalle): September 2028, - Baubeginn BA2 (Schule und OGS): August 2028, - Fertigstellung / Nutzungsbeginn BA2 (Schule und OGS): September 2031. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (bauabschnitts- und stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 38 ff. HOAI. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 und 2 gemäß § 39 HOAI für den 1. Bauabschnitt beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen (hier: Lph. 3-9) werden bauabschnitts- und stufenweise abgerufen. Ein Rechtsspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
- WiBau Gesellschaft mbH
Brüder-Grimm-Schule - Sanierung Bestand und Erweiterung an zweitem Standort, Wiesbaden; Fachplanung Technische Ausrüstung ALG 4+5, LPH 1-9
AUSGANGSSITUATION Die Brüder-Grimm-Schule ist eine im Wiesbadener Stadtteil Mainz-Kostheim gelegene 2 bis 3-zügige Grundschule. Aufgrund der steigenden Schülerzahlen soll die Schule um zwei Züge in allen Jahrgangsstufen zu einer dauerhaft 4-zügigen Grundschule erweitert werden. Laut Prognose werden sich für den Schulbezirk die Schülerzahlen und Zahl der Lehrkräfte erhöhen, hinzu kommt weiteres pädagogisches Personal und Verwaltungskräfte. Aufgrund dieser steigenden Zahlen besteht für die allgemeine Grundschule gemäß Musterraumprogramm der LHW ein zusätzlicher Raumbedarf von 740 m² Nutzfläche = ca. 1.260 m² BGF (ohne Berücksichtigung der Flächen für Schulsport). Standort 1 - Brüder-Grimm-Schule (Schiersteiner Straße 34, 55246 Mainz-Kostheim) Grundstücksfläche ca. 10.247 m² Bruttogrundfläche gesamt ca. 4.210 m² (Schulgebäude) Gebäude 1.1 - Schulhauptgebäude ca. 3.250 m² Bruttogrundfläche Gebäude 1.2 - Betreuung Sterntaler ca. 620 m² Bruttogrundfläche Gebäude 1.3 - Betreuung / Mensa ca. 340 m² Bruttogrundfläche Gebäude 1.4 - Schulsporthalle ca. 593 m² Bruttogrundfläche Einschränkungen aufgrund Einzelkulturdenkmalstatus der Bestandsgebäude. Standort 2 - ehemalige Albert-Schweitzer-Schule (Passauer Straße 48, 55246 Mainz-Kostheim) Grundstücksfläche ca. 6.407 m² Bruttogrundfläche gesamt ca. 1.200 m² (Schulgebäude) Gebäude 2.1 - Schulhauptgebäude ca. 1.200 m² Bruttogrundfläche Gebäude 2.2 - Verbindungsbau ca. 140 m² Bruttogrundfläche Gebäude 2.3 - Turnhalle ca. 380 m² Bruttogrundfläche Gebäude 2.4 - Pavillons Einschränkungen aufgrund Denkmalschutzes der Bestandsgebäude. Umsetzung der Alternative 4 aus der Machbarkeitsstudie vom 01.11.2022 für die Erweiterung der Brüder-Grimm-Schule (Standort 1) durch Aktivierung der ehemaligen Albert-Schweitzer-Schule (Standort 2) mit Ziel Flächenerweiterung für eine 4-zügige Grundschule mit Ganztagesprofil. Energetische Sanierung Hauptgebäude Standort 1+2 für die Anpassung an zeitgemäße pädagogische Konzepte und Anforderungen für Clusterbildung und Inklusion. Ausgleich der Flächendefizite (Differenzierungsräume, Lehrerarbeitsplätze, Beratungs- und Besprechungsräume) durch Nutzung der Flurflächen, Neuaufteilung Grundrisszuschnitte und Anpassung des baulichen Brandschutzes in "Compartments" oder Nutzungseinheiten kleiner 400 m² unter Einhaltung Anforderungen an den Denkmalschutz. Standort 1 Flächenerweiterung Nebengebäude 1.2 durch Nutzungsänderung ehemalige Hausmeister-wohnung, Neuaufteilung der Grundrisszuschnitte zu Klassenräumen für Unterricht und Ganztagsbetreuung. Umbau und Modernisierung Nebengebäude 1.3 Mensa. Energetische Sanierung für die bestehenden Gebäude unter Anforderungen an den Denkmalschutz. Standort 2 Neubau Sporthalle mit einem Feld in Holzbauweise mit dem Anspruch eines nachhaltigen, zukunftsfähigen Gebäudekonzepts unter Verwendung möglichst vieler CO2-neutraler Baustoffe gemäß BNB-Verfahren. Bevorzugte Errichtung als modulare oder serielle Fertigung mit möglichst über den Lebenszyklus niedrigen Lebenszykluskosten (insbesondere hinsichtlich der Betriebs- und Instandhaltungskosten) für den Eigentümer und Betreiber. Das Ziel der Zertifizierung gem. BNB-Verfahren soll mind. 75 % Erfüllungsgrad sein. Detaillierte und ausführliche Angaben sind der beigefügten Leistungsbeschreibung samt zugehörigen Anlagen (Anlage 02a) zu entnehmen. GEGENSTAND DER ZU BEAUFTRAGENDEN LEISTUNG Technische Ausrüstung gem. HOAI 2013, in der Fassung 2021, Anlagengruppen 4+5, Teil 4, Abschnitt 2, §§ 53-56 - Leistungsphasen 1-9. Besondere Leistung: LPH 5: Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit Schlitz- und Durchbruchsplanung LPH 1-8: Zuarbeit für den BNB-Koordinator über alle LPH zu Gewerken ELT mit Nachhaltigkeitskriterien für Unterrichtsgebäude, z.B. Angaben für Erstellung Kriterienkatalog für Ökologische, Ökonomische, Soziokulturelle und technische Qualitäten. Generell ist der Zusatzaufwand für die Zuarbeit für den BNB-Koordinator (Bewertungssystem für nachhaltiges Bauen) über die gesamten Leistungsphasen zu berücksichtigen und gesondert nach Leistungsphasen zu bepreisen. Das Ziel der Zertifizierung gem. BNB-Verfahren soll mind. 75 % Erfüllungsgrad für Neubau sein (Siehe Beschluss LNB in der Anlage). Weiterführende ausführliche Informationen über die zu beauftragenden Leistungen sind der beigefügten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung nebst zugehörigen Anlagen (Anlagen 02a) zu entnehmen. Weitere Planungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, in der Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung des Basishonorarsatzes bzw. Überschreitung des Oberen Honorarsatzes, sowie eine Abweichung zu den übrigen Honorarsätzen, ist zulässig. Wenn gewünscht sind diese durch die Angabe eines Nachlasses im Honorarangebot (prozentual und absolut) anzugeben und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes pauschal vergütet. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten nach einzelnen Gewerken zu vergeben. TERMINE Beginn der Leistungserbringung: ca. August 2025 / direkt nach Zuschlagserteilung Abschluss Leistungsphase 3: ca. Januar 2026 (= Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss Plausibilitätsprüfung: ca. April 2026 Abschluss LPH 4: ca. Mai 2026 (= Einreichung Bauantrag) Abschluss LPH 5: ca. Oktober 2026 Abschluss LPH 6-7: ca. November 2026 Baubeginn: ca. Juli 2027 Fertigstellung: ca. September 2029
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 05. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landkreis Gießen - Der Kreisausschuss -.
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