Objektplanung Evangelisches Gemeindehaus Tuttlingen
Die Stadt Tuttlingen beabsichtigt das denkmalgeschützte Evangelische Gemeindehaus Tuttlingen in ein "Haus der Musik" umzubauen, in dem die Musikschule und verschiedene musiktreibende Vereine neue Räumlichkeiten finden. Das ehemalige Vereinshaus des Evangelischen Jünglingsvereins, heute Evangelisches Gemeindehaus, wurde...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die Stadt Tuttlingen beabsichtigt das denkmalgeschützte Evangelische Gemeindehaus Tuttlingen in ein "Haus der Musik" umzubauen, in dem die Musikschule und verschiedene musiktreibende Vereine neue Räumlichkeiten finden. Das ehemalige Vereinshaus des Evangelischen Jünglingsvereins, heute Evangelisches Gemeindehaus, wurde in den Jahren 18...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadt Tuttlingen
- Veröffentlicht: 20. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Die Stadt Tuttlingen beabsichtigt das denkmalgeschützte Evangelische Gemeindehaus Tuttlingen in ein "Haus der Musik" umzubauen, in dem die Musikschule und verschiedene musiktreibende Vereine neue Räumlichkeiten finden. Das ehemalige Vereinshaus des Evangelischen Jünglingsvereins, heute Evangelisches Gemeindehaus, wurde in den Jahren 1897/98 als Herberge, Bildungsort und Versammlungsstätte für wandernde Handwerksgesellen im Rahmen der Inneren Mission errichtet. Der dreigeschossige Sichtbacksteinbau zeigt in seiner Gestalt und Fassadenausbildung die repräsentative und zugleich funktionale Architektur des späten 19. Jahrhunderts. Der Baukörper ist von mächtiger Kubatur und streng symmetrisch gegliedert. Zwei vorspringende Querhäuser fassen die drei mittleren, leicht zurückgesetzten Achsen der Straßenfassade zur Weimarstraße ein. Das hohe Erdgeschoss wird durch paarweise angeordnete Doppelfenster mit dreiachsigem Tympanon gegliedert, wodurch eine klare horizontale Gliederung und eine solide Sockelwirkung entstehen. In den Obergeschossen prägen geschossübergreifende Rechteckfenster mit Blendlünetten den zentralen Fassadenbereich. Sie belichten den dahinterliegenden großen Gemeindesaal und unterstreichen die vertikale Wirkung des Gebäudes. Schmuckelemente und Fassadendetails greifen Formen der norddeutschen Backsteingotik auf, insbesondere in der Ornamentik der Ziegel und den profilierten Gesimsen. Ursprünglich trugen die Querhäuser markant hoch aufragende Satteldächer, deren charakteristische Silhouette im Zuge späterer Dachausbauten verändert wurde. Trotz dieser Eingriffe ist der Bau in seiner historischen Substanz und architektonischen Ausdruckskraft weitgehend erhalten. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs bietet das Gebäude großes Potenzial für eine zeitgemäße Umnutzung zu einem gemeinsamen "Haus der Musik" für die städtische Musikschule und die musizierenden Vereine Tuttlingens. Damit entsteht ein Zentraler Ort der Begegnung, der neue Impulse für das kulturelle und gemeinschaftliche Leben in der Stadt setzt. Durch seine architektonische und städtebauliche Präsenz, die zentrale Lage und die geschichtliche Bedeutung nimmt das Evangelische Gemeindehaus eine prägende Stellung im Stadtgefüge Tuttlingens ein. Im Jahr 2025 erwarb die Stadt das Gebäude mit dem Ziel, es einer neuen Nutzung zuzuführen. Die Musikschule, bislang in der Oberamteistraße untergebracht, sowie die Tuttlinger Musikvereine sollen künftig im Gebäude großzügige Räumlichkeiten erhalten. Die integrierte Bühne im Luther Saal (Großer Saal) ermöglicht dabei kleinere Konzerte und Aufführungen, wodurch das Haus zu einem lebendigen Veranstaltungsort wird. Für die neue Nutzung sind umfassende Anpassungen erforderlich, um den schulischen und akustischen Anforderungen gerecht zu werden. Hierzu zählen Maßnahmen in den Ausbaugewerken: Trockenbau, Maler, Bodenbelagsarbeiten, sowie Heizung / Lüftung / Sanitär und Elektro. Zudem werden gezielte Schallschutzmaßnahmen durch den Einbau von Akustikdecken, Schallschutztüren und Schallschutzfenster umgesetzt. Ergänzend ist die Dämmung der obersten Geschossdecke vorgesehen, um den energetischen Standard des Gebäudes zu verbessern. Das gesamte Gebäude hat eine Bruttogrundfläche von ca. 3.841 m2. Gegenfalls sind kleine Grundrissänderungen und Raumaufteilungen möglich.
Weiterführende Details
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Dokumente und Anhänge
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Die Evangelische Kirchengemeinde Mühlbach betreibt einen Kindergarten in Eppingen-Mühlbach. Eigentümer ist die Stadt Eppingen. Der Kindergarten ist mittlerweile zu klein und entspricht auch nicht mehr den baulichen und funktionalen Anforderungen an einen modernen Kindergarten. Das Architekturbüro Schwarz, Dipl.Ing. (FH) Freier Architekt Gunter Schwarz hat eine Voruntersuchung im Hinblick auf eine mögliche Erweiterung und Sanierung bzw. Neubau des Kindergartens durchgeführt. Diese hatte zum Ergebnis, dass der Erhalt des bestehenden Kindergartens nur teilweise sinnvoll ist. Vor diesem Hintergrund soll eine Kernsanierung und eine Erweiterung des Bestandsgebäudes erfolgen. Das Architekturbüro Schwarz hat hierfür bereits Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume bis einschließlich Leistungsphase 5 (zu 80 %) erbracht. Die Baukosten für diese Maßnahme wurden durch das Architekturbüro mit rund 3,0 Mio. EUR netto (KG 300 bis 400 nach DIN 276-1:2018-12) veranschlagt. Für die Realisierung des Vorhabens wurden der Kirchengemeinde Fördermittel nach dem Programm "Entwicklung Ländlicher Raum" in Höhe von 1 Mio. EUR bewilligt. Ein weiterer Förderantrag der Stadt Eppingen zur Förderung aus dem Ausgleichsstock wurde ebenfalls in Höhe von 1 Mio. EUR bewilligt. Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Grundleistungen der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14.1 in den Leistungsphasen 2 bis 6 für die Sanierung und Erweiterung des evangelischen Kindergartens in Eppingen-Mühlbach. Die zu erbringenden Planungsleistungen umfassen ebenfalls den (teilweisen) Abbruch des Bestandsanbaus. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Tragwerksplanungen sollen unmittelbar nach Zuschlagserteilung aufgenommen werden. Der Beginn der baulichen Maßnahmen ist für September 2026 angestrebt. Die ersten Bauvergaben müssen mit Blick auf den Fördermittelantrag spätestens in der Gemeinderatssitzung am 28. Juli 2026 (Sitzungsvorlage 14 Tage vorher) beschlossen werden. Die Bauausführung muss spätestens am 13.08.2026 beginnen. Der vollständige Kindergartenbetrieb muss spätestens zum 30.11.2027 in Betrieb genommen werden.
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Die Evangelische Kirchengemeinde Mühlbach betreibt einen Kindergarten in Eppingen-Mühlbach. Eigentümer ist die Stadt Eppingen. Der Kindergarten ist mittlerweile zu klein und entspricht auch nicht mehr den baulichen und funktionalen Anforderungen an einen modernen Kindergarten. Das Architekturbüro Schwarz, Dipl.Ing. (FH) Freier Architekt Gunter Schwarz hat eine Voruntersuchung im Hinblick auf eine mögliche Erweiterung und Sanierung bzw. Neubau des Kindergartens durchgeführt. Diese hatte zum Ergebnis, dass der Erhalt des bestehenden Kindergartens nur teilweise sinnvoll ist. Vor diesem Hintergrund soll eine Kernsanierung und eine Erweiterung des Bestandsgebäudes erfolgen. Das Architekturbüro Schwarz hat hierfür bereits Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume bis einschließlich Leistungsphase 5 (zu 80 %) erbracht. Die Baukosten für diese Maßnahme wurden durch das Architekturbüro mit rund 3,0 Mi-o. EUR netto (KG 300 bis 400 nach DIN 276-1:2018-12) veranschlagt. Für die Realisierung des Vorhabens wurden der Kirchengemeinde Fördermittel nach dem Programm "Entwicklung Ländlicher Raum" in Höhe von 1 Mio. EUR bewilligt. Ein weiterer Förderantrag der Stadt Eppingen zur Förderung aus dem Ausgleichsstock wurde ebenfalls in Höhe von 1 Mio. EUR bewilligt. Die bisher noch nicht erbrachten Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume werden daher in dieser Ausschreibung ab Leistungsphase 5 (zu 20 % noch nicht erbracht) HOAI ausgeschrieben. Die weiteren Leistungen haben auf den Planungen des Büros Schwarz aufzusetzen. Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Grundleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1, LPH 5 bis 9 für die Sanierung und Erweiterung des evangelischen Kindergartens in Eppingen-Mühlbach. Leistungsphase 5 wurde bereits zu 80 % erbracht. Die zu erbringenden Planungsleistungen umfassen ebenfalls den (teilweisen) Abbruch des Bestandsanbaus. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Objektplanungsleistungen sollen unmittelbar nach Zuschlagserteilung aufgenommen werden. Der Beginn der baulichen Maßnahmen ist für September 2026 angestrebt- Die Vergabe der Hauptgewerke muss mit Blick auf den Fördermittelantrag spätestens in der Gemeinderatssitzung am 28. Juli 2026 (Sitzungsvorlage 14 Tage vorher) beschlossen werden. Die Bauausführung muss spätestens am 13.08.2026 beginnen. Der vollständige Kindergartenbetrieb muss spätestens zum 30.11.2027 in Be-trieb genommen werden.
- Stadtverwaltung Bad Salzungen
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV Bad Salzungen, Sanierung und Umbau des Gebäudes Markt 11 zum historischen Stadtarchiv Objektplanung Gebäude und Brandschutzplanung
Zielstellung der Planung ist eine Umnutzung des Gebäudes mit Umbau und Modernisierung und zu prüfendem Teilabriss und Neubau. Dazu sollen die Räume im EG als öffentlicher Teil mit einem unterteilbaren multifunktionalen Saal, und Nebenfunktionen umgestaltet werden. Im 1.Obergeschoss wird das Archiv sowie Räume für Archivpädagogik, kleiner Leseraum und Technikräume eingeordnet, Im 2. Obergeschoss Räume für die Verwaltung. Ein bisher nicht vorhandener Aufzug sowie eine neue Treppenanlage sind im hinteren Bereich des Altbaus einzuordnen. Im Rahmen der Planung sind auch die aktuellen energetischen und brandschutztechnischen Anforderungen zu planen und in die weitere funktionelle Gestaltung einzubeziehen. Zu beachten ist bei der Planung die Lage des Gebäudes im Sanierungsgebiet und in einem Bereich mit denkmalschutzrechtlichem Ensembleschutz. Der zum Gebäude gehörende Hof mit Stellplätzen ist im Rahmen des Umbaus und Aufzugsanbaus neu zu ordnen. Eine umfangreichere Freiflächengestaltung erfolgt später in einem separaten Projekt. Es ist damit zu rechnen, dass im Rahmen der Planung auch die Mitarbeit bzw. Zuarbeiten zu Förderanträgen u.ä. erforderlich werden. Die Maßnahme wird hauptsächlich mit Mitteln der Europäischen Union (EFRE) und anteilig mit Städtebau-Mitteln des Freistaates Thüringen gefördert. Das Projekt ist bereits für die Förderperiode 2021-2027 qualifiziert. Die Planung ist mit der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landratsamtes Wartburgkreis abzustimmen. Kosten: Die Baukosten als Kostenrahmen (netto) für das Gebäude werden wie folgt eingeschätzt: KG 300 - Bauwerk- Baukonstruktion: 2.160.000 €, KG 400 - Bauwerk- Technische Anlagen: 598.000 € Termine: Mit der Planung soll unmittelbar nach der Vergabe der Planungsleistungen, spätestens jedoch im September 2026 begonnen werden. Weitere Termine sind: Baubeginn: 01.05.2027, Fertigstellungstermin: 31.12.2028, Nutzungsbeginn: 01.03.2029
- Flughafen Hamburg GmbH
Walkthrough Plaza - Tragwerksplanung
Beschreibung: Wie zuvor beschrieben, benötigt die Flughafen Hamburg GmbH eine Tragwerksplanungsleistung in Anlehnung an die HOAI (LPH 1-6) in stufenweiser Beauftragung. Die Flughafen Hamburg GmbH (FHG) plant den Bereich hinter der Zentralen Sicherheitskontrolle in Ebene 1 durch eine neue und angemessene bauliche Lösung in einen Walk Through Plaza umzugestalten. Teil dieser Ausschreibung sind die erforderlichen Leistungen des Tragwerkplaners. Die FHG beabsichtigt den luftseitigen Bereich der heutigen Airport Plaza bedarfsgerecht umzufunktionieren. Der für die Ausschreibung gegenständliche Bereich besteht im Wesentlichen aus div. Retailflächen sowie zwei Gastrobereichen und Bereiche für Press&Book. Der gesamte Bereich hat eine Gesamtfläche von rund 3.440 m2 und stellt den Projektbereich dar. Teilbereich befinden sich unter sog. Shopschirmen. Diese Shopschirme begrenzen die darunter liegenden Retailflächen räumlich nach oben hin, beinhalten sämtliche, für den Betrieb der Retailflächen, aber auch der Plaza, erforderlichen sowie sicherheitstechnischen Medien und sind ein wesentliches gestalterisches Element der Halle. Diese Shopschirme sollen auch im künftigen Konzept der Plaza erhalten bleiben, können aber in Form und Größe so umgestaltet werden, wie es ein mögliches neues Gestaltungskonzept erfordert. Die Entwicklung dieses Gestaltungskonzept ist in Zusammearbeit mit dem Opjektplaner die Hauptaufgabe der erforderlichen Planerleistungen. Das Gebäude Plaza bildet den mittleren Teil der großen, gestaltgebenden Fluggastanlagen und wird von den Gebäude Terminal 1 und Terminal 2 flankiert. Der Projektbereich liegt in Ebene 1 im luftseitigen Bereich. Dieser wird östlich durch die zentrale Sicherheitskontrolle und westlich durch die Pier begrenzt und besteht heute aus vielen, in Größe und Form unterschiedlichen Retail-, Gastro- und DutyFree-Flächen. Das Gebäude Plaza besteht aus zwei Hauptebenen (Ebene O und Ebene 1) und zwei Teilebenen (Ebene 2 und Ebene 3) mit unterschiedlichen Nutzungen. Flankiert wird das Gebäude von 2 Büroriegeln (Haus C und Haus D), in Analogie zu den beiden Terminalgebäuden. Während die Ebene O aus Teilen der Gepäckausgabehalle und landseitigen Retailflächen besteht, befindet sich in Ebene 1, mit der Zentralen Sicherheitskontrolle (ZSK) das Herzstück der Plaza. Weiter teilt sich die Ebene 1 auf in einen kleinen landseitigen Bereich vor der ZSK und einen großen luftseitigen Bereich hinter der ZSK. Aus brandschutztechnischen Gründen, müssen sämtliche Verkaufsflächen im Bereich der Plaza gesprinklert sein. Dies stellt sowohl die Decke unterhalb des Foodcourt, als auch die Shopschirme sicher. Wenn es ein künftiges gestalterisches Gesamtkonzept zulässt, dann können auch neue überdachte Flächen ergänzt werden. Planungsaufgabe ist es, in Zusammenarbeit mit dem Objektplaner ein gestalterisches Gesamtkonzept der neuen Walk Through Plaza zu entwickeln, dass auf den gestalterischen Grundgedanken der Terminalgebäude am Hamburg Airport aufbaut und entsprechend zur Umsetzung zu bringen.
- Flughafen Hamburg GmbH
Walkthrough Plaza - Tragwerksplanung
Wie zuvor beschrieben, benötigt die Flughafen Hamburg GmbH eine Tragwerksplanungsleistung in Anlehnung an die HOAI (LPH 1-6) in stufenweiser Beauftragung. Die Flughafen Hamburg GmbH (FHG) plant den Bereich hinter der Zentralen Sicherheitskontrolle in Ebene 1 durch eine neue und angemessene bauliche Lösung in einen Walk Through Plaza umzugestalten. Teil dieser Ausschreibung sind die erforderlichen Leistungen des Tragwerkplaners. Die FHG beabsichtigt den luftseitigen Bereich der heutigen Airport Plaza bedarfsgerecht umzufunktionieren. Der für die Ausschreibung gegenständliche Bereich besteht im Wesentlichen aus div. Retailflächen sowie zwei Gastrobereichen und Bereiche für Press&Book. Der gesamte Bereich hat eine Gesamtfläche von rund 3.440 m2 und stellt den Projektbereich dar. Teilbereich befinden sich unter sog. Shopschirmen. Diese Shopschirme begrenzen die darunter liegenden Retailflächen räumlich nach oben hin, beinhalten sämtliche, für den Betrieb der Retailflächen, aber auch der Plaza, erforderlichen sowie sicherheitstechnischen Medien und sind ein wesentliches gestalterisches Element der Halle. Diese Shopschirme sollen auch im künftigen Konzept der Plaza erhalten bleiben, können aber in Form und Größe so umgestaltet werden, wie es ein mögliches neues Gestaltungskonzept erfordert. Die Entwicklung dieses Gestaltungskonzept ist in Zusammearbeit mit dem Opjektplaner die Hauptaufgabe der erforderlichen Planerleistungen. Das Gebäude Plaza bildet den mittleren Teil der großen, gestaltgebenden Fluggastanlagen und wird von den Gebäude Terminal 1 und Terminal 2 flankiert. Der Projektbereich liegt in Ebene 1 im luftseitigen Bereich. Dieser wird östlich durch die zentrale Sicherheitskontrolle und westlich durch die Pier begrenzt und besteht heute aus vielen, in Größe und Form unterschiedlichen Retail-, Gastro- und DutyFree-Flächen. Das Gebäude Plaza besteht aus zwei Hauptebenen (Ebene O und Ebene 1) und zwei Teilebenen (Ebene 2 und Ebene 3) mit unterschiedlichen Nutzungen. Flankiert wird das Gebäude von 2 Büroriegeln (Haus C und Haus D), in Analogie zu den beiden Terminalgebäuden. Während die Ebene O aus Teilen der Gepäckausgabehalle und landseitigen Retailflächen besteht, befindet sich in Ebene 1, mit der Zentralen Sicherheitskontrolle (ZSK) das Herzstück der Plaza. Weiter teilt sich die Ebene 1 auf in einen kleinen landseitigen Bereich vor der ZSK und einen großen luftseitigen Bereich hinter der ZSK. Aus brandschutztechnischen Gründen, müssen sämtliche Verkaufsflächen im Bereich der Plaza gesprinklert sein. Dies stellt sowohl die Decke unterhalb des Foodcourt, als auch die Shopschirme sicher. Wenn es ein künftiges gestalterisches Gesamtkonzept zulässt, dann können auch neue überdachte Flächen ergänzt werden. Planungsaufgabe ist es, in Zusammenarbeit mit dem Objektplaner ein gestalterisches Gesamtkonzept der neuen Walk Through Plaza zu entwickeln, dass auf den gestalterischen Grundgedanken der Terminalgebäude am Hamburg Airport aufbaut und entsprechend zur Umsetzung zu bringen.
- Frist: 28. Apr.
Dr. Ingeborg von Tessin und Marion von Tessin-Stiftung wg. Ausschreibung Technische Gebäudeausrüstung (ELT) für das Projekt MAX 59
Auftragsgegenstand ist die Leistung der Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung (ELT) für das Projekt MAX 59. Es handelt sich um die Sanierung eines im Eigentum der Stadt Augsburg befindlichen Anwesens in der Maximilianstraße 59 im Zentrum der Stadt. Die Bebauung mit Innenhof umfasst einen dreigeschossigen Hauptkörper mit Satteldach sowie einen rückwärtigen, ebenfalls dreigeschossigen Anbau mit Flachdach zur Dominikanergasse. Der Hauptzugang befindet sich an der Maximilianstraße. Bei dem Anwesen handelt es sich im Kern um ein denkmalgeschütztes, ehemaliges Bürgerhaus aus dem 16. Jahrhundert, die äußere Erscheinung des Traufseitbaus zur Maximilianstraße geht auf das Ende des 18. Jahrhunderts zurück. Das Gebäude wurde im Zweiten Weltkrieg schwer beschädigt und wieder aufgebaut. Es wurde ab 1956 als Sing- und Musikschule genutzt, später als Einrichtung zur Fachakademie für Musik ernannt (Vorläufer des späteren Leopold-Mozart-Konservatoriums). Seit 2020 steht das Anwesen leer. Aufgrund seiner Tradition und Funktion hat das Haus eine lange Geschichte als Bildungs- und Kulturort der Stadt Augsburg. Seit der Ergänzung und teilweisen Instandsetzung der technischen Anlagen im Jahr 1972 wurden keine wesentlichen Bau- oder Modernisierungsmaßnahmen an dem Gebäude durchgeführt. Die Dr. Ingeborg von Tessin und Marion von Tessin-Stiftung plant das Anwesen zu sanieren und einer Nutzung als Bildungs-, Kultur- und Beratungshaus mit Schwerpunkt auf Angeboten für Jugendliche zuzuführen. Es ist der vollständige Austausch der technischen Gebäudeausrüstung, die brandschutzseitige und statische Ertüchtigung und ein barrierefreier Ausbau des Gebäudes vorgesehen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die stufenweise Beauftragung (einseitige Option zugunsten des AG) mit den erforderlichen Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (ELT) für das Projekt MAX 59 gemäß dem Entwurf des Ingenieurvertrages. Für das Projekt besteht eine Machbarkeitsstudie, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
- Ortsgemeinde Kliding
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.
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VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.
- Ortsgemeinde KlidingKlidingFrist: 19. Mai
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Freianlagen
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der verbleibende (unbebaute) ca. 350 Quadratmeter große Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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