Objekt- und Außenanlagenplanung sowie Tragwerksplanung für das Gebäude für die Abwasser-Wärmepumpe
Los 1: In der Zeit von Februar 2026 bis September 2026 sollen die HOAI-Planungsphasen 1 - 4 für die Abwasserwärmepumpe (20 MW), inkl. Anschluss an der Abwasserstrom durchgeführt werden. Los 2: In der Zeit von Juli 2026 bis Dezember 2026 sollen die HOAI-Planungsphasen 1 - 4 für die Objekt- und Außenanlagenplanung, inkl....
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Los 1: In der Zeit von Februar 2026 bis September 2026 sollen die HOAI-Planungsphasen 1 - 4 für die Abwasserwärmepumpe (20 MW), inkl. Anschluss an der Abwasserstrom durchgeführt werden. Los 2: In der Zeit von Juli 2026 bis Dezember 2026 sollen die HOAI-Planungsphasen 1 - 4 für die Objekt- und Außenanlagenplanung, inkl. Grundleitungen s...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadtwerke Lübeck Energie GmbH
- Veröffentlicht: 28. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Los 1: In der Zeit von Februar 2026 bis September 2026 sollen die HOAI-Planungsphasen 1 - 4 für die Abwasserwärmepumpe (20 MW), inkl. Anschluss an der Abwasserstrom durchgeführt werden. Los 2: In der Zeit von Juli 2026 bis Dezember 2026 sollen die HOAI-Planungsphasen 1 - 4 für die Objekt- und Außenanlagenplanung, inkl. Grundleitungen sowie die Tragwerksplanung Gebäude und Fundament Pufferbehälter durchgeführt werden. Angebote für ein oder beide Lose sind zulässig. Sofern ein Bieter für beide Lose ein Angebot abgibt, wird ein Kombinationsvorteil in Höhe von 10 Punkten auf die Gesamtwertung gewährt. Der Bonus dient der Berücksichtigung von Effizienzgewinnen, Projektkoordinierung und Schnittstellenreduzierung.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung
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10- Stadtwerke Lübeck Energie GmbH
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- FairNetz GmbHFrist: 11. Mai
Objektplanung sowie Fachplanung Gebäude Übergabebauwerk Klärwerk West und Anschluss an die Bestandsklärwerktechnik
Für die Dekarbonisierung der Reutlinger Fernwärme wurde, im Rahmen des BEW-Förderprogramms der Bundesregierung, ein Transformationsplan erstellt und hieraus Maßnahmen zur Anpassung der Erzeugerstruktur abgeleitet. Als erste Maßnahme soll eine Abwasserwärmepumpe errichtet werden. Als Wärmequelle hierfür dient Abwasser aus dem Klärwerk West in Reutlingen. Um die Wärmeerzeugung und den Wärmeverbrauch zeitlich voneinander zu entkoppeln soll als weitere Maßnahme ein Großwärmespeicher mit einem Speichervolumen von ca. 5.000 m³ errichtet werden. Dieser ermöglicht den Erzeugungsanlagen (Wärmepumpe und BHKWs) eine möglichst stromoptimierte, marktpreissignal-orientierte Fahrweise. Diese Ausschreibung umfasst ausschließlich die Planung (nach HOAI LPH 5-8) des Übergabegebäudes auf dem Klärwerk West inkl. dessen Gründung (Aushebung und Entsorgung Erdreich und Fundamente), sowie den und Anschluss an die Bestandsklär-werktechnik (Bau von Anschlussschächten und die Verlegung der bestehenden Messsta-tion). Im Übergabegebäude wird die Anlagentechnik für den Transport des geklärten Abwassers vom Klärwerk West zum Betriebsgelände der FairNetz GmbH (hauptsächlich Pumpen und Rohrleitungen) untergebracht. Diese Anlagentechnik ist jedoch nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Ebenso wird die Verbindungsleitung zwischen dem Betriebsgelände und dem Klärwerk, sowie das Wärmepumpengebäude und dessen Anlagentechnik separat ausgeschrieben. Zur fachlichen Begleitung der Planungsphase wird mit dieser Ausschreibung ein Büro für die Objektplanung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) sowie für die Fachplanung (Leistungsbild Technische Anlagen) nach § 55 HOAI jeweils für die Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 8 sowie für bestimmte besondere Leistungen gesucht. Im Anschluss sollen die Bauleistungen gewerkeweise umgesetzt werden. Die FairNetz GmbH ist öffentlicher Auftraggeber und beabsichtigt daher, die Planungsleistungen für die Objektplanung nach den Vorgaben der Sektorenverordnung (SektVO) auszuschreiben und zu vergeben. Das Vergabeverfahren wird nach § 13 Abs. 1 SektVO als europaweites Verhandlungsverfahren mit vorherigem öffentlichen Teilnahmewettbewerb durchgeführt
- FairNetz GmbHReutlingenFrist: 11. Mai
Objektplanung sowie Fachplanung Gebäude Übergabebauwerk Klärwerk West und Anschluss an die Bestandsklärwerktechnik
Für die Dekarbonisierung der Reutlinger Fernwärme wurde, im Rahmen des BEW-Förderprogramms der Bundesregierung, ein Transformationsplan erstellt und hieraus Maßnahmen zur Anpassung der Erzeugerstruktur abgeleitet. Als erste Maßnahme soll eine Abwasserwärmepumpe errichtet werden. Als Wärmequelle hierfür dient Abwasser aus dem Klärwerk West in Reutlingen. Um die Wärmeerzeugung und den Wärmeverbrauch zeitlich voneinander zu entkoppeln soll als weitere Maßnahme ein Großwärmespeicher mit einem Speichervolumen von ca. 5.000 m³ errichtet werden. Dieser ermöglicht den Erzeugungsanlagen (Wärmepumpe und BHKWs) eine möglichst stromoptimierte, marktpreissignal-orientierte Fahrweise. Diese Ausschreibung umfasst ausschließlich die Planung (nach HOAI LPH 5-8) des Übergabegebäudes auf dem Klärwerk West inkl. dessen Gründung (Aushebung und Entsorgung Erdreich und Fundamente), sowie den und Anschluss an die Bestandsklär-werktechnik (Bau von Anschlussschächten und die Verlegung der bestehenden Messsta-tion). Im Übergabegebäude wird die Anlagentechnik für den Transport des geklärten Abwassers vom Klärwerk West zum Betriebsgelände der FairNetz GmbH (hauptsächlich Pumpen und Rohrleitungen) untergebracht. Diese Anlagentechnik ist jedoch nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Ebenso wird die Verbindungsleitung zwischen dem Betriebsgelände und dem Klärwerk, sowie das Wärmepumpengebäude und dessen Anlagentechnik separat ausgeschrieben. Zur fachlichen Begleitung der Planungsphase wird mit dieser Ausschreibung ein Büro für die Objektplanung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) sowie für die Fachplanung (Leistungsbild Technische Anlagen) nach § 55 HOAI jeweils für die Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 8 sowie für bestimmte besondere Leistungen gesucht. Im Anschluss sollen die Bauleistungen gewerkeweise umgesetzt werden. Die FairNetz GmbH ist öffentlicher Auftraggeber und beabsichtigt daher, die Planungsleistungen für die Objektplanung nach den Vorgaben der Sektorenverordnung (SektVO) auszuschreiben und zu vergeben. Das Vergabeverfahren wird nach § 13 Abs. 1 SektVO als europaweites Verhandlungsverfahren mit vorherigem öffentlichen Teilnahmewettbewerb durchgeführt
- FairNetz GmbHReutlingenFrist: 11. Mai
Objektplanung sowie Fachplanung Gebäude Übergabebauwerk Klärwerk West und Anschluss an die Bestandsklärwerktechnik
Für die Dekarbonisierung der Reutlinger Fernwärme wurde, im Rahmen des BEW-Förderprogramms der Bundesregierung, ein Transformationsplan erstellt und hieraus Maßnahmen zur Anpassung der Erzeugerstruktur abgeleitet. Als erste Maßnahme soll eine Abwasserwärmepumpe errichtet werden. Als Wärmequelle hierfür dient Abwasser aus dem Klärwerk West in Reutlingen. Um die Wärmeerzeugung und den Wärmeverbrauch zeitlich voneinander zu entkoppeln soll als weitere Maßnahme ein Großwärmespeicher mit einem Speichervolumen von ca. 5.000 m³ errichtet werden. Dieser ermöglicht den Erzeugungsanlagen (Wärmepumpe und BHKWs) eine möglichst stromoptimierte, marktpreissignal-orientierte Fahrweise. Diese Ausschreibung umfasst ausschließlich die Planung (nach HOAI LPH 5-8) des Übergabegebäudes auf dem Klärwerk West inkl. dessen Gründung (Aushebung und Entsorgung Erdreich und Fundamente), sowie den und Anschluss an die Bestandsklär-werktechnik (Bau von Anschlussschächten und die Verlegung der bestehenden Messsta-tion). Im Übergabegebäude wird die Anlagentechnik für den Transport des geklärten Abwassers vom Klärwerk West zum Betriebsgelände der FairNetz GmbH (hauptsächlich Pumpen und Rohrleitungen) untergebracht. Diese Anlagentechnik ist jedoch nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Ebenso wird die Verbindungsleitung zwischen dem Betriebsgelände und dem Klärwerk, sowie das Wärmepumpengebäude und dessen Anlagentechnik separat ausgeschrieben. Zur fachlichen Begleitung der Planungsphase wird mit dieser Ausschreibung ein Büro für die Objektplanung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) sowie für die Fachplanung (Leistungsbild Technische Anlagen) nach § 55 HOAI jeweils für die Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 8 sowie für bestimmte besondere Leistungen gesucht. Im Anschluss sollen die Bauleistungen gewerkeweise umgesetzt werden. Die FairNetz GmbH ist öffentlicher Auftraggeber und beabsichtigt daher, die Planungsleistungen für die Objektplanung nach den Vorgaben der Sektorenverordnung (SektVO) auszuschreiben und zu vergeben. Das Vergabeverfahren wird nach § 13 Abs. 1 SektVO als europaweites Verhandlungsverfahren mit vorherigem öffentlichen Teilnahmewettbewerb durchgeführt
- Stadt Bamberg / Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle im Auftrag der St.-Getreu-Stiftung
Sanierung der Kirche St. Getreu in Bamberg Fachplanung Tragwerksplanung + Objektplanung Gebäude
Sanierung der Kirche St. Getreu in Bamberg Fachplanung Tragwerksplanung + Objektplanung Gebäude und Innenräume Verfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung von: a) Fachplanung Tragwerkplanung (Ingenieurleistungen nach HOAI 2021 Teil 4, Abschn. 2, §§ 49 ff): - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6, - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 + 2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen - weitere Stufen gem. Vertragsmuster - Spezifische Besondere Leistungen: o Ingenieurtechnische Kontrolle o Nachweis von Baubehelfen / Bauzustandsberechnungen o Nachweis Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile - Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Fachplanung Tragwerksplanung erbracht. Ein Tragwerksgutachten liegt vor. b) Objektplanung Gebäude und Innenräume (Architektenleistungen nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff): - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 + 2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen - weitere Stufen gem. Vertragsmuster - Spezifische Besondere Leistungen: o Keine - Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung Gebäude und Innenräume erbracht. c) Übergeordnetes / Allgemeines - Allgemeine Besondere Leistungen: o Erweiterte Bestands- und Schadenserfassung auf Grundlage der bereits vorliegenden Untersuchungen o Unterstützung bei Verhandlungen mit Behörden und Zuwendungsgebern o Vorgezogene Massenermittlung und Kostenberechnung - Einarbeitung, Überprüfung und Bewertung / verantwortliche Übernahme der vorliegenden Unterlagen Es wird davon ausgegangen, dass mit Abschluss des VgV-Verfahrens die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist. Die Beauftragung und Realisierung der geplanten Planungs- und Baumaßnahme sind in Zeit und Umfang von der Förderzusage und damit finanziellen Absicherung abhängig. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftra-gung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Planungsleistungen liegt aus Sicht des AG bei der Tragwerkspla-nung. An die Bewerber werden hohe fachliche Anforderungen gestellt, die sich neben den Leistungen der Trag-werksplanung auch auf Leistungen der Objektplanung erstrecken.Langjährige Erfahrung in der Kombination Tragwerksplanung und Objektplanung bei der Instandsetzung historischer Gebäude wird vorausgesetzt. Gesetzliche Grundlagen bilden die Bestimmungen über den Werkvertrag nach BGB. Die Beauftragung erfolgt für beide Planungsleistungen gemeinsam an einen Auftragnehmer, jedoch in ge-trennten Verträgen. Es wird darauf hingewiesen, dass seitens AG ein Ansprechpartner beim AN für beide Leistungen ge-wünscht ist. Sofern die Planungsleistungen nicht von einem Büro komplett angeboten werden können, ist die Einbin-dung z.B. eines Nachunternehmers möglich. Im Falle einer Bewerbung und Angebotsabgabe von 2 Büros als Team wird darauf hingewiesen, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft (gesamtschuldnerisch haftend) nicht zwingend erwartet wird. Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen (Anlage 01+02+03) entnommen werden. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Hono-rar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Verein-barung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
- Stadt Bamberg / Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle im Auftrag der St.-Getreu-StiftungBamberg
Sanierung der Kirche St. Getreu in Bamberg Fachplanung Tragwerksplanung + Objektplanung Gebäude
Sanierung der Kirche St. Getreu in Bamberg Fachplanung Tragwerksplanung + Objektplanung Gebäude und Innenräume Verfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung von: a) Fachplanung Tragwerkplanung (Ingenieurleistungen nach HOAI 2021 Teil 4, Abschn. 2, §§ 49 ff): - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6, - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 + 2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen - weitere Stufen gem. Vertragsmuster - Spezifische Besondere Leistungen: o Ingenieurtechnische Kontrolle o Nachweis von Baubehelfen / Bauzustandsberechnungen o Nachweis Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile - Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Fachplanung Tragwerksplanung erbracht. Ein Tragwerksgutachten liegt vor. b) Objektplanung Gebäude und Innenräume (Architektenleistungen nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff): - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 + 2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen - weitere Stufen gem. Vertragsmuster - Spezifische Besondere Leistungen: o Keine - Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung Gebäude und Innenräume erbracht. c) Übergeordnetes / Allgemeines - Allgemeine Besondere Leistungen: o Erweiterte Bestands- und Schadenserfassung auf Grundlage der bereits vorliegenden Untersuchungen o Unterstützung bei Verhandlungen mit Behörden und Zuwendungsgebern o Vorgezogene Massenermittlung und Kostenberechnung - Einarbeitung, Überprüfung und Bewertung / verantwortliche Übernahme der vorliegenden Unterlagen Es wird davon ausgegangen, dass mit Abschluss des VgV-Verfahrens die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist. Die Beauftragung und Realisierung der geplanten Planungs- und Baumaßnahme sind in Zeit und Umfang von der Förderzusage und damit finanziellen Absicherung abhängig. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftra-gung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Planungsleistungen liegt aus Sicht des AG bei der Tragwerkspla-nung. An die Bewerber werden hohe fachliche Anforderungen gestellt, die sich neben den Leistungen der Trag-werksplanung auch auf Leistungen der Objektplanung erstrecken.Langjährige Erfahrung in der Kombination Tragwerksplanung und Objektplanung bei der Instandsetzung historischer Gebäude wird vorausgesetzt. Gesetzliche Grundlagen bilden die Bestimmungen über den Werkvertrag nach BGB. Die Beauftragung erfolgt für beide Planungsleistungen gemeinsam an einen Auftragnehmer, jedoch in ge-trennten Verträgen. Es wird darauf hingewiesen, dass seitens AG ein Ansprechpartner beim AN für beide Leistungen ge-wünscht ist. Sofern die Planungsleistungen nicht von einem Büro komplett angeboten werden können, ist die Einbin-dung z.B. eines Nachunternehmers möglich. Im Falle einer Bewerbung und Angebotsabgabe von 2 Büros als Team wird darauf hingewiesen, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft (gesamtschuldnerisch haftend) nicht zwingend erwartet wird. Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen (Anlage 01+02+03) entnommen werden. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Hono-rar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Verein-barung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
- Verbandsgemeinde HachenburgFrist: 04. Mai
Umbau des ehemaligen Sportclubs Gebäudes in eine neue Stadthalle in Hachenburg – Tragwerksplanung und Bauphysik –
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI und die Leistungen der Bauphysik gem. Anlage 1 Ziff. 1.2.1 HOAI. für den Umbau des ehemaligen Gebäudes des Sportclubs Hachenburg in ein Haus der Vereine/Stadthalle in Hachenburg. Die Objektplanung der Leistungsphasen 1 bis 3 § 34 HOAI liegt bereits vor. Die Genehmigung soll beantragt werden. Die beabsichtigte Sanierung erfolgt auch im Hinblick auf die gestiegenen Brandschutzanforderungen. Für das bestehende Sportclub Gebäude liegt lediglich eine vergleichende Bestandsstatik vor. Eine ganz wesentliche Kalkulationsgrundlage für Tragwerksplaner ist somit der Umgang mit dem Bestand und dessen Dokumentation. Die Auftraggeberin lässt den Bestand derzeit durch einen Prüfstatiker prüfen. Es ist beabsichtigt, das Dach anzuheben. Die Lasteinleitung wird an den Stützen erfolgen. In der Nachbargemeinde findet sich ein baugleiches Gebäude. Diese Bestandsstatik war Grundlage für den orientierenden Bericht der statischen Prüfung des Bestandsgebäudes. Es haben Bauteilöffnungen in Abstimmung mit dem Prüfstatiker stattgefunden. Als Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Der Umbau und die Brandschutzsanierung des Bestandsgebäudes soll in energetischer Hinsicht als klimafreundliches Nichtwohngebäude (KFN) mit Erfüllung der Anforderungen an ein Effizienzgebäude 40 geplant und ausgeführt werden. Weiter sind die Regelungen für Nichtwohngebäude in Trägerschaft der öffentlichen Hand gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten. Da sich durch die zu erstellende Statik Änderungen an der Planung ergeben können, ist eine enge Abstimmung mit dem Objektplaner und dem Planer der technischen Gebäudeausrüstung geboten. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der zu beauftragende Objektplaner Gebäude für die Leistungsphasen 5-9 des § 34 HOAI nicht identisch mit dem bisherigen Planungsbüro sein wird, das die Genehmigungsplanung erstellt hat. Es kann dann zu Abstimmungsbedarf mit beiden Planungsbüros kommen. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 und die besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 die dem Leistungsbild Tragwerksplanung (§ 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 zu § 51 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Bei der Bauphysik beschränkt sich die Leistung auf den Wärmeschutz und die Energiebilanzierung. Schallschutz und Raumakustik sind bereits an einen Fachplaner vergeben. Es den Bietern im Hinblick auf die Bauphysik frei, zur Leistungserbringung in auf eine Bietergemeinschaft oder ein Nachunternehmen zurückzugreifen. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 und die besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 die dem Leistungsbild Tragwerksplanung (§ 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 zu § 51 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Als besondere Leistungen ist die Untersuchung des orientierenden Berichts in Abstimmung mit dem Prüfstatiker in statischer Hinsicht und in jedem Fall die Bauphysik zu erbringen. Hierzu steht es den Bietern frei, zur Leistungserbringung in auf eine Bietergemeinschaft oder ein Nachunternehmen zurückzugreifen. Für die besonderen Leistungen der Bauphysik, sowie die Untersuchung und Dokumentation des statischen Bestandes sollen als besondere Leistungen Pauschalpreise angeboten werden. Die fortführenden Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Die fortführenden Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung und der Objektplanung Gebäude werden im Sommer 2026 in separaten Vergabeverfahren/Losen vergeben. Die Tragwerksplanung muss vorgezogen vergeben werden. Die Kostenberechnungen werden dem Bieter als Anlage zur Verfügung gestellt. Es wird dringend empfohlen, vor Abgabe des Angebots einen Ortstermin über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform zu vereinbaren. Fragen, die sich anlässlich der Ortstermine für Bieter ergeben, werden gesammelt, anonymisiert und zur Wahrung des Wettbewerbs für alle Bieter ausschließlich über die Vergabeplattform beantwortet. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: - die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 sollen unmittelbar nach Auftragserteilung vollständig zu erbringen, da sie für die Genehmigungsplanung erforderlich sind. Die Leistungen sind mit dem Objektplaner abzustimmen. Durch die noch erforderliche Integration der Statik und Bauphysik kann es nach der Leistungsphase 4 zu einer nicht unerheblichen Leistungsunterbrechung kommen. Diese wird nicht gesondert vergütet. Die weitere zeitliche Entwicklung hängt von dem noch zu fassenden Baubeschluss der Gemeinde ab.
- Verbandsgemeinde HachenburgFrist: 08. Mai
Umbau des ehemaligen Sportclubs Gebäudes in eine neue Stadthalle in Hachenburg – Tragwerksplanung und Bauphysik –
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI und die Leistungen der Bauphysik gem. Anlage 1 Ziff. 1.2.1 HOAI. für den Umbau des ehemaligen Gebäudes des Sportclubs Hachenburg in ein Haus der Vereine/Stadthalle in Hachenburg. Die Objektplanung der Leistungsphasen 1 bis 3 § 34 HOAI liegt bereits vor. Die Genehmigung soll beantragt werden. Die beabsichtigte Sanierung erfolgt auch im Hinblick auf die gestiegenen Brandschutzanforderungen. Für das bestehende Sportclub Gebäude liegt lediglich eine vergleichende Bestandsstatik vor. Eine ganz wesentliche Kalkulationsgrundlage für Tragwerksplaner ist somit der Umgang mit dem Bestand und dessen Dokumentation. Die Auftraggeberin lässt den Bestand derzeit durch einen Prüfstatiker prüfen. Es ist beabsichtigt, das Dach anzuheben. Die Lasteinleitung wird an den Stützen erfolgen. In der Nachbargemeinde findet sich ein baugleiches Gebäude. Diese Bestandsstatik war Grundlage für den orientierenden Bericht der statischen Prüfung des Bestandsgebäudes. Es haben Bauteilöffnungen in Abstimmung mit dem Prüfstatiker stattgefunden. Als Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Der Umbau und die Brandschutzsanierung des Bestandsgebäudes soll in energetischer Hinsicht als klimafreundliches Nichtwohngebäude (KFN) mit Erfüllung der Anforderungen an ein Effizienzgebäude 40 geplant und ausgeführt werden. Weiter sind die Regelungen für Nichtwohngebäude in Trägerschaft der öffentlichen Hand gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten. Da sich durch die zu erstellende Statik Änderungen an der Planung ergeben können, ist eine enge Abstimmung mit dem Objektplaner und dem Planer der technischen Gebäudeausrüstung geboten. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der zu beauftragende Objektplaner Gebäude für die Leistungsphasen 5-9 des § 34 HOAI nicht identisch mit dem bisherigen Planungsbüro sein wird, das die Genehmigungsplanung erstellt hat. Es kann dann zu Abstimmungsbedarf mit beiden Planungsbüros kommen. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 und die besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 die dem Leistungsbild Tragwerksplanung (§ 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 zu § 51 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Bei der Bauphysik beschränkt sich die Leistung auf den Wärmeschutz und die Energiebilanzierung. Schallschutz und Raumakustik sind bereits an einen Fachplaner vergeben. Es den Bietern im Hinblick auf die Bauphysik frei, zur Leistungserbringung in auf eine Bietergemeinschaft oder ein Nachunternehmen zurückzugreifen. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 und die besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 die dem Leistungsbild Tragwerksplanung (§ 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 zu § 51 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Als besondere Leistungen ist die Untersuchung des orientierenden Berichts in Abstimmung mit dem Prüfstatiker in statischer Hinsicht und in jedem Fall die Bauphysik zu erbringen. Hierzu steht es den Bietern frei, zur Leistungserbringung in auf eine Bietergemeinschaft oder ein Nachunternehmen zurückzugreifen. Für die besonderen Leistungen der Bauphysik, sowie die Untersuchung und Dokumentation des statischen Bestandes sollen als besondere Leistungen Pauschalpreise angeboten werden. Die fortführenden Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Die fortführenden Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung und der Objektplanung Gebäude werden im Sommer 2026 in separaten Vergabeverfahren/Losen vergeben. Die Tragwerksplanung muss vorgezogen vergeben werden. Die Kostenberechnungen werden dem Bieter als Anlage zur Verfügung gestellt. Es wird dringend empfohlen, vor Abgabe des Angebots einen Ortstermin über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform zu vereinbaren. Fragen, die sich anlässlich der Ortstermine für Bieter ergeben, werden gesammelt, anonymisiert und zur Wahrung des Wettbewerbs für alle Bieter ausschließlich über die Vergabeplattform beantwortet. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: - die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 sollen unmittelbar nach Auftragserteilung vollständig zu erbringen, da sie für die Genehmigungsplanung erforderlich sind. Die Leistungen sind mit dem Objektplaner abzustimmen. Durch die noch erforderliche Integration der Statik und Bauphysik kann es nach der Leistungsphase 4 zu einer nicht unerheblichen Leistungsunterbrechung kommen. Diese wird nicht gesondert vergütet. Die weitere zeitliche Entwicklung hängt von dem noch zu fassenden Baubeschluss der Gemeinde ab.
- Stadt KoblenzN/AFrist: 30. März
Planungsleistungen für die Entwicklung eines Neubaugebietes "Urmitz-Bahnhof Mitte" in der Stadt Mülheim-Kärlich - Hier: Los 2 - Objektplanungsleistungen für die Ingenieurbauwerke (Abwasser)
Die Stadt Mülheim-Kärlich erschließt das Neubaugebiet Urmitz/Bhf. Gegenstand ist die Vergabe von Objektplanungsleistungen für die Abwasserentsorgung (Los 2) gemäß § 43 HOAI, Leistungsphasen 1-8. Die örtliche Bauüberwachung erfolgt durch die VG Weißenthurm. Die Beauftragung erfolgt stufenweise: Stufe 1 (LP 1-3: Grundlagen bis Entwurf), Stufe 2 (LP 4: Genehmigung), Stufe 3 (LP 5-8: Ausführung bis Bauoberleitung).
- Stadt Hachenburg über Verbandsgemeinde Hachenburg
Tragwerksplanung und Bauphysik nach HOAI
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI und die Leistungen der Bauphysik gem. Anlage 1 Ziff. 1.2.1 HOAI. für den Umbau des ehemaligen Gebäudes des Sportclubs Hachenburg in ein Haus der Vereine/Stadthalle in Hachenburg. Die Objektplanung der Leistungsphasen 1 bis 3 § 34 HOAI liegt bereits vor. Die Genehmigung soll beantragt werden. Die beabsichtigte Sanierung erfolgt auch im Hinblick auf die gestiegenen Brandschutzanforderungen. Für das bestehende Sportclub Gebäude liegt lediglich eine vergleichende Bestandsstatik vor. Eine ganz wesentliche Kalkulationsgrundlage für Tragwerksplaner ist somit der Umgang mit dem Bestand und dessen Dokumentation. Die Auftraggeberin lässt den Bestand derzeit durch einen Prüfstatiker prüfen. Es ist beabsichtigt, das Dach anzuheben. Die Lasteinleitung wird an den Stützen erfolgen. In der Nachbargemeinde findet sich ein baugleiches Gebäude. Diese Bestandsstatik war Grundlage für den orientierenden Bericht der statischen Prüfung des Bestandsgebäudes. Es haben Bauteilöffnungen in Abstimmung mit dem Prüfstatiker stattgefunden. Als Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Der Umbau und die Brandschutzsanierung des Bestandsgebäudes soll in energetischer Hinsicht als klimafreundliches Nichtwohngebäude (KFN) mit Erfüllung der Anforderungen an ein Effizienzgebäude 40 geplant und ausgeführt werden. Weiter sind die Regelungen für Nichtwohngebäude in Trägerschaft der öffentlichen Hand gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten. Da sich durch die zu erstellende Statik Änderungen an der Planung ergeben können, ist eine enge Abstimmung mit dem Objektplaner und dem Planer der technischen Gebäudeausrüstung geboten. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der zu beauftragende Objektplaner Gebäude für die Leistungsphasen 5-9 des § 34 HOAI nicht identisch mit dem bisherigen Planungsbüro sein wird, das die Genehmigungsplanung erstellt hat. Es kann dann zu Abstimmungsbedarf mit beiden Planungsbüros kommen. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 und die besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 die dem Leistungsbild Tragwerksplanung (§ 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 zu § 51 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Bei der Bauphysik beschränkt sich die Leistung auf den Wärmeschutz und die Energiebilanzierung. Schallschutz und Raumakustik sind bereits an einen Fachplaner vergeben. Es den Bietern im Hinblick auf die Bauphysik frei, zur Leistungserbringung in auf eine Bietergemeinschaft oder ein Nachunternehmen zurückzugreifen. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 und die besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 die dem Leistungsbild Tragwerksplanung (§ 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 zu § 51 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Als besondere Leistungen ist die Untersuchung des orientierenden Berichts in Abstimmung mit dem Prüfstatiker in statischer Hinsicht und in jedem Fall die Bauphysik zu erbringen. Hierzu steht es den Bietern frei, zur Leistungserbringung in auf eine Bietergemeinschaft oder ein Nachunternehmen zurückzugreifen. Für die besonderen Leistungen der Bauphysik, sowie die Untersuchung und Dokumentation des statischen Bestandes sollen als besondere Leistungen Pauschalpreise angeboten werden. Die fortführenden Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Die fortführenden Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung und der Objektplanung Gebäude werden im Sommer 2026 in separaten Vergabeverfahren/Losen vergeben. Die Tragwerksplanung muss vorgezogen vergeben werden. Die Kostenberechnungen werden dem Bieter als Anlage zur Verfügung gestellt. Es wird dringend empfohlen, vor Abgabe des Angebots einen Ortstermin über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform zu vereinbaren. Fragen, die sich anlässlich der Ortstermine für Bieter ergeben, werden gesammelt, anonymisiert und zur Wahrung des Wettbewerbs für alle Bieter ausschließlich über die Vergabeplattform beantwortet. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: - die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 sollen unmittelbar nach Auftragserteilung vollständig zu erbringen, da sie für die Genehmigungsplanung erforderlich sind. Die Leistungen sind mit dem Objektplaner abzustimmen. Durch die noch erforderliche Integration der Statik und Bauphysik kann es nach der Leistungsphase 4 zu einer nicht unerheblichen Leistungsunterbrechung kommen. Diese wird nicht gesondert vergütet. Die weitere zeitliche Entwicklung hängt von dem noch zu fassenden Baubeschluss der Gemeinde ab.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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