Nichtoffener Realisierungswettbewerb "Neubau Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung Bluebox in Siegen" - Objektplanung Gebäude und Objektplanung Freianlagen
Die Universitätsstadt Siegen plant den Neubau der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung „Bluebox“ in exponierter, innerstädtischer Lage. Unter Beibehaltung der heutigen Nutzung, der offenen Kinder- und Jugendbetreuung, soll eine moderne und zukunftsgerichtete Einrichtung entstehen. Der Neubau soll mit dem Umfeld korres...
Angebotsfrist:22. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Die Universitätsstadt Siegen plant den Neubau der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung „Bluebox“ in exponierter, innerstädtischer Lage. Unter Beibehaltung der heutigen Nutzung, der offenen Kinder- und Jugendbetreuung, soll eine moderne und zukunftsgerichtete Einrichtung entstehen. Der Neubau soll mit dem Umfeld korrespondieren und sic...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Universitätsstadt Siegen
- Veröffentlicht: 04. Mai 2026
- Frist: 22. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Die Universitätsstadt Siegen plant den Neubau der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung „Bluebox“ in exponierter, innerstädtischer Lage. Unter Beibehaltung der heutigen Nutzung, der offenen Kinder- und Jugendbetreuung, soll eine moderne und zukunftsgerichtete Einrichtung entstehen. Der Neubau soll mit dem Umfeld korrespondieren und sich positionieren. Von großer Bedeutung ist die Verzahnung mit der unmittelbar angrenzenden Grünfläche „Bertramsplatz“. Die Bluebox wurde im April 2004 eröffnet. Ein Gutachten zum Gebäudezustand aus dem Jahr 2022 hat ergeben, dass vor allem die Außenhülle und das statische System mittlerweile erhebliche Mängel aufweisen. Dies hat ein Planungserfordernis für einen Ersatzneubau am derzeitigen Standort ausgelöst. Eine Sanierung des Gebäudes ist nach Ergebnis des Gutachtens nicht sinnvoll und daher ausgeschlossen. Dem Träger (Stadtjugendring Siegen e. V.) und der Bluebox-Leitung sowie der Stadt Siegen ist es wichtig, dass die Wünsche der Nutzenden (Kinder/Jugendliche) bestmöglich in dem Neubau des Jugendzentrums umgesetzt werden. Dafür wurde durch die Mitarbeitenden der Bluebox eine Beteiligung der Kinder und Jugendlichen durchgeführt, die die Bluebox heute besuchen. Da es sich um einen Realisierungswettbewerb handelt, muss auch die technische und finanzielle Machbarkeit der Entwürfe berücksichtigt werden. Für die Umsetzung des Projekts ist die Beantragung von Mitteln der Städtebauförderung geplant. Hierfür soll der Entwurf des nach Abschluss des Wettbewerbs beauftragten Büros/Arbeitsgemeinschaft als Grundlage dienen. Die bauliche Umsetzung des Projekts ist – unter Berücksichtigung der beabsichtigten Förderung – ab 2031 vorgesehen. Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 15 Teilnehmenden nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren (gem. § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV) vorgesehen. Der Wettbewerb richtet sich sowohl an Bewerbergemeinschaften aus Büros der Architektur und der Landschaftsarchitektur als auch an Einzelbüros.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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Nichtoffener Realisierungswettbewerb "Neubau Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung Bluebox in Siegen" - OBjektplanung Gebäude und Obbjektplanung Freianlagen
Die Universitätsstadt Siegen plant den Neubau der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung „Bluebox“ in exponierter, innerstädtischer Lage. Unter Beibehaltung der heutigen Nutzung, der offenen Kinder- und Jugendbetreuung, soll eine moderne und zukunftsgerichtete Einrichtung entstehen. Der Neubau soll mit dem Umfeld korrespondieren und sich positionieren. Von großer Bedeutung ist die Verzahnung mit der unmittelbar angrenzenden Grünfläche „Bertramsplatz“. Die Bluebox wurde im April 2004 eröffnet. Ein Gutachten zum Gebäudezustand aus dem Jahr 2022 hat ergeben, dass vor allem die Außenhülle und das statische System mittlerweile erhebliche Mängel aufweisen. Dies hat ein Planungserfordernis für einen Ersatzneubau am derzeitigen Standort ausgelöst. Eine Sanierung des Gebäudes ist nach Ergebnis des Gutachtens nicht sinnvoll und daher ausgeschlossen. Dem Träger (Stadtjugendring Siegen e. V.) und der Bluebox-Leitung sowie der Stadt Siegen ist es wichtig, dass die Wünsche der Nutzenden (Kinder/Jugendliche) bestmöglich in dem Neubau des Jugendzentrums umgesetzt werden. Dafür wurde durch die Mitarbeitenden der Bluebox eine Beteiligung der Kinder und Jugendlichen durchgeführt, die die Bluebox heute besuchen. Da es sich um einen Realisierungswettbewerb handelt, muss auch die technische und finanzielle Machbarkeit der Entwürfe berücksichtigt werden. Für die Umsetzung des Projekts ist die Beantragung von Mitteln der Städtebauförderung geplant. Hierfür soll der Entwurf des nach Abschluss des Wettbewerbs beauftragten Büros/Arbeitsgemeinschaft als Grundlage dienen. Die bauliche Umsetzung des Projekts ist – unter Berücksichtigung der beabsichtigten Förderung – ab 2031 vorgesehen. Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 15 Teilnehmenden nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren (gem. § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV) vorgesehen. Der Wettbewerb richtet sich an Bewerbergemeinschaften aus Büros der Architektur und der Landschaftsarchitektur.
- Universitätsstadt SiegenFrist: 15. Sept.
029_26 Realisierungswettbewerb Bluebox
Realisierungswettbewerb für einen Ersatzneubau des Jugendzentrums „Bluebox“ in Siegen. Aufgrund baulicher Mängel ist ein Neubau am Standort erforderlich, der die offene Kinder- und Jugendbetreuung fortführt und mit dem Bertramsplatz korrespondiert. Gefordert ist ein Entwurf von Architektur- und Landschaftsarchitekturbüros unter Einbeziehung der Nutzerwünsche. Baubeginn ist ab 2031 geplant. Verfahren nach RPW 2013 mit 15 Teilnehmenden und anschließendem Verhandlungsverfahren.
- Gemeinde Mielkendorf
Neubau eines Feuerwehrhauses - Objektplanung Gebäude und Innenräume
Projektbezeichnung: Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit vier Stellplätzen, Waschplatz und Erweiterungsoptionen. Projektziel: Errichtung eines funktionsgerechten und zukunftssicheren Feuerwehrgerätehauses zur Sicherstellung des örtlichen Brandschutzes, und der technischen Hilfeleistung gemäß den Anforderungen an eine moderne Freiwillige Feuerwehr. Projektumfang: Der Neubau umfasst folgende wesentliche Bestandteile: Fahrzeughalle mit 4 Stellplätzen. Waschplatz / Reinigungsbereich Separater Waschplatz zur Fahrzeugreinigung im Außen- oder teilüberdachten Bereich. Sozial- und Funktionsräume. Erweiterungsmöglichkeiten. Eine flexible Bauweise mit modularer Ergänzung ist vorgesehen. Standort: An der K6 in 24247 Mielkendorf Gemarkung Mielkendorf Flur 1 / Flurstück 6 aus 9 Hinweise zur Kostenoptimierung: Im Rahmen der Maßnahmenplanung wird großer Wert auf eine kosteneffiziente Umsetzung gelegt. Dies betrifft sowohl die Baukosten als auch den späteren Betrieb und Unterhalt des Gebäudes. Zur Reduzierung der Kosten sollen u. a. folgende Aspekte berücksichtigt werden: Verwendung wirtschaftlicher und wartungsarmer Baustoffe. Funktionale Grundrissplanung ohne überdimensionierte Flächen. Fördermittelprüfung. Vorbereitende Planungsschritte zur Minimierung späterer Planungs- und Änderungskosten. Berücksichtigung einer energieeffizienten Bauweise zur Senkung der Betriebskosten. Die Kosten der Kostengruppen 200-700 wurden auf ca. 6,2 Mio. € brutto geschätzt. Zu diesem Zweck werden Planungsbüros zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert, die das Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. HOAI abdecken, und in der Vergangenheit ähnliche Maßnahmen verwirklicht haben. Es sollen die Leistungsphasen 1-9 bearbeitet werden. Die Beauftragung wird stufenweise erfolgen. Der Auftraggeber behält sich vor, aus den vorgenannten Leistungsbildern nur einen Teil der Grundleistungen zu vergeben. Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter https://www.meinauftrag.rib.de/public /DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121013652 eingestellt.
- Stadtwerke Jülich GmbH
Neubau Hallenbad Jülich | Objektplanung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume sowie Leistungsbild Freianlagen) nach §§ 34, 39 HOAI
Die Stadtwerke Jülich GmbH plant den Neubau des Hallenbades in Jülich, der das derzeit geschlossene alte Hallenbad ersetzen soll. Mit dem Bau eines neuen, modernen Hallenbades soll im Hinblick auf die Steigerung der Attraktivität des Wirtschafts- und Forschungsstandortes Jülich nicht nur ein infrastruktureller Anreiz für die Entscheidung zur Neuansiedlung von Familien gesetzt werden, sondern auch dem demographischen Wandel, der Integration, der Inklusion und der Geschlechtergerechtigkeit Rechnung getragen werden. Hierbei stehen insbesondere im Vordergrund die Schwimmfähigkeit über alle Alters- und Sozialgruppen hinweg zu steigern, Sport-, Lern-, oder Gesundheitsaspekte transparent und erlebbar zu machen und damit die Bildung eines generationsübergreifenden, barrierefreien, interkulturellen gesellschaftlichen Raumes zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenlebens zu schaffen. Darüber hinaus wird mit dem Neubau auch dem Leitbild des Klimaschutzes, der Ressourcenschonung sowie der Nachhaltigkeit gefolgt werden. Der wesentliche Fokus bei dem Neubau liegt in dem Aspekt eines Schwimmangebotes für alle Gruppen. Die Rangfolge dabei bildet Fähigkeit schwimmen zu lernen. Dem Schwimmunterricht für Kinder und Jugendliche kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Seit der Schließung des letzten Lehrbeckens in den Grundschulen sind die Nutzungsstunden der Bäder durch die Schulen stark angestiegen. Vor dem Hintergrund des absehbaren Einwohnerwachstums ist es erforderlich, entsprechende Kapazitäten vorzusehen. Folgendes Raum- und Funktionsprogramm soll mit dem Neubau realisiert werden: - 25m-Sportbecken - 6 Bahnen mit Randstreifen, mit Teilhubboden - 1m- Brett, 3m-Plattform - Kursbecken 12,5 x 8 m, Vollhubboden - Kleinkindbecken ca. 40 m², - Warmsitzbecken ca.20 m² - Kleinrutschen, Wasserspielgerät - Multifunktionsraum ca. 69 m² - 1 Lagerraum ca. 13 m² - 3 Geräteräume ca. 17, 19 und 20 m² - Entsprechende Duschräume - Entsprechende Garderobenschränke Für das Projekt sollen Mittel aus der sogenannten "Flex-Reserve" als Fördermittel beantragt werden. Die bauliche Umsetzung des Projektes steht unter dem Vorbehalt, des Erhalts einer entsprechenden Fördermittelzusage durch die relevanten Stellen. Stadt Jülich und Stadtwerke Jülich GmbH arbeiten gemeinsam daran, die notwendige Fördermittelzusage zu erhalten. Diese Gesamtkosten umfassen die Kosten der Kostengruppen 200 bis 700 nach DIN 276 und betragen derzeit ca. 30,545 Mio. EUR (netto). Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Leistungen der Objektplanung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume sowie Leistungsbild Freianlagen) nach §§ 34, 39 HOAI (Grundleistungen der LPH 3-9 sowie bestimmte besondere Leistungen).
- Stadtwerke Jülich GmbH
Neubau Hallenbad Jülich | Objektplanung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume sowie Leistungsbild Freianlagen) nach §§ 34, 39 HOAI
Die Stadtwerke Jülich GmbH plant den Neubau des Hallenbades in Jülich, der das derzeit geschlossene alte Hallenbad ersetzen soll. Mit dem Bau eines neuen, modernen Hallenbades soll im Hinblick auf die Steigerung der Attraktivität des Wirtschafts- und Forschungsstandortes Jülich nicht nur ein infrastruktureller Anreiz für die Entscheidung zur Neuansiedlung von Familien gesetzt werden, sondern auch dem demographischen Wandel, der Integration, der Inklusion und der Geschlechtergerechtigkeit Rechnung getragen werden. Hierbei stehen insbesondere im Vordergrund die Schwimmfähigkeit über alle Alters- und Sozialgruppen hinweg zu steigern, Sport-, Lern-, oder Gesundheitsaspekte transparent und erlebbar zu machen und damit die Bildung eines generationsübergreifenden, barrierefreien, interkulturellen gesellschaftlichen Raumes zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenlebens zu schaffen. Darüber hinaus wird mit dem Neubau auch dem Leitbild des Klimaschutzes, der Ressourcenschonung sowie der Nachhaltigkeit gefolgt werden. Der wesentliche Fokus bei dem Neubau liegt in dem Aspekt eines Schwimmangebotes für alle Gruppen. Die Rangfolge dabei bildet Fähigkeit schwimmen zu lernen. Dem Schwimmunterricht für Kinder und Jugendliche kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Seit der Schließung des letzten Lehrbeckens in den Grundschulen sind die Nutzungsstunden der Bäder durch die Schulen stark angestiegen. Vor dem Hintergrund des absehbaren Einwohnerwachstums ist es erforderlich, entsprechende Kapazitäten vorzusehen. Folgendes Raum- und Funktionsprogramm soll mit dem Neubau realisiert werden: - 25m-Sportbecken - 6 Bahnen mit Randstreifen, mit Teilhubboden - 1m- Brett, 3m-Plattform - Kursbecken 12,5 x 8 m, Vollhubboden - Kleinkindbecken ca. 40 m², - Warmsitzbecken ca.20 m² - Kleinrutschen, Wasserspielgerät - Multifunktionsraum ca. 69 m² - 1 Lagerraum ca. 13 m² - 3 Geräteräume ca. 17, 19 und 20 m² - Entsprechende Duschräume - Entsprechende Garderobenschränke Für das Projekt sollen Mittel aus der sogenannten "Flex-Reserve" als Fördermittel beantragt werden. Die bauliche Umsetzung des Projektes steht unter dem Vorbehalt, des Erhalts einer entsprechenden Fördermittelzusage durch die relevanten Stellen. Stadt Jülich und Stadtwerke Jülich GmbH arbeiten gemeinsam daran, die notwendige Fördermittelzusage zu erhalten. Diese Gesamtkosten umfassen die Kosten der Kostengruppen 200 bis 700 nach DIN 276 und betragen derzeit ca. 30,545 Mio. EUR (netto). Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Leistungen der Objektplanung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume sowie Leistungsbild Freianlagen) nach §§ 34, 39 HOAI (Grundleistungen der LPH 3-9 sowie bestimmte besondere Leistungen).
- Stadt Bamberg / Zentrale Beschaffungs- und VergabestelleBamberg
Erweiterung E. T. A.-Hoffmann-Gymnasium Bamberg - Objektplanung Gebäude und Innenräume II
Der Zweckverband Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg plant die Erweiterung des E.T.A.-Hoffmann-Gymnasiums in Bamberg. Das E.T.A.-Hoffmann-Gymnasium ist ein staatliches Gymnasium mit musischer Ausrichtung. Derzeit werden hier rund 900 Schüler und Schülerinnen unterrichtet. Das E.T.A.-Hoffmann-Gymnasium ist Mitglied im Netzwerk der UNESCO Projektschulen, Inklusionsschule und nimmt an der Pilotphase „Mittelstufe Plus“ teil. Das ca. 2,4 Hektar große Areal des E.T.A.-HoffmannGymnasium befindet sich am Rande des UNESCO Weltkulturerbes und liegt oberhalb der Regnitz auf dem Stephansberg in exponierter Stufenlage. Einzigartig ist diese Lage auf einem der sieben Hügel Bamberg, weithin über die Stadt sichtbar. Der über die Jahre gewachsene Schulstandort setzt sich aus Gebäudeteilen unterschiedlicher Bauzeiten (19. – 21. Jhdt.) zusammen. Das inzwischen denkmalgeschützte Gebäudeensemble aus dem Königlichen Schullehrer Seminar 1871-1872, der zeitgleich entstandenen ehemaligen Turnhalle heute Kapelle St. Nikolaus, der oberen Turnhalle [heute Werkräume], sowie der villenartigen Seminarübungsschule wurde ab 1970 um den Fachklassentrakt mit Einfachsporthalle und ab 1980 durch die obere Turnhalle samt Nebenräumen erweitert. Aufgrund der Raumnot wurde 2007-2008 bereits eine Containeranlage mit 4 Klassenräumen als Interimslösung errichtet. 20162017 wurde die Mittagsbetreuung mit Klassenräumen und Bibliothek errichtet. Weitere Maßnahmen zur barrierefreien Erschließung und zum baulichen Brandschutz erfolgten in den Jahren 2019 – 2020. In Abstimmung mit der Schulleitung soll zur Kompensation der aktuell an anderen Standorten untergebrachten Klassen sowie die zur kurzfristigen Deckung der vermehrten Schülerzahl durch die Abiturjahrgänge des G9 ab dem Schuljahr 2024/25 auf die Errichtung eines freistehenden Schulgebäudes mit 16 Klassen in nachhaltiger, wertiger Bauweise im oberen Bereich des Schulgrundstückes zurückgegriffen werden. Ferner wurde im Zuge der Umsetzung der Erstmaßnahmen baulicher Brandschutz/Barrierefreiheit 2019-2020 festgestellt, dass die sog. „Untere Turnhalle“ den aktuellen Anforderungen an Sporthallen im gymnasialen Bereich (Normgröße) und an die technische Ausstattung nicht mehr erfüllt. Eine Sanierung ist aufgrund fehlender Förderfähigkeit nicht wirtschaftlich umzusetzen. Daher wurde beschlossen, die Sporthalle rückzubauen und ebenfalls neu zu errichten. Der bestehende Fachraumtrakt ist zu erhalten. Ebenso ist die „Obere Turnhalle“ stark sanierungsbedürftig und soll ebenfalls abgebrochen werden. Als Ersatz für die beiden abzubrechenden Turnhallen soll eine neue 2-fach Sporthalle errichtet werden. Es wird davon ausgegangen, dass ein Abbruch beider Turnhallen und der Neubau einer 2-fach Sporthalle wirtschaftlicher ist, als eine Generalsanierung der „Oberen Turnhalle“ bei gleichzeitigem Abriss und Neubau der „Unteren Turnhalle“ (im Folgende nur „Variante Teilsanierung“). Der Abriss beider Turnhallen inkl. Neubau einer 2-fach Sporthalle ist vorab auf Wirtschaftlichkeit und somit Förderfähigkeit zu prüfen. In der Untersuchung ist der geplante Neubau der 2-fach Sporthalle der Variante Teilsanierung gegenüberzustellen. Die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sind mit Abschluss der Planungsleistungen der Stufe 1 gem. Ziffer 3.2.2.1 des Architektenvertrages den Entscheidungsgremien des Vorhabensträgers in einem Abschlussbericht inkl. einer Handlungsempfehlung vorzulegen. Sollte sich wider Erwarten die Variante Teilsanierung auch unter dem Gesichtspunkt der Fördermittelfähigkeit als wirtschaftlicher herausstellen, behält sich der Vorhabenträger nach den Regelungen des Architektenvertrages vor, die Planung des Abrisses der beiden Turnhallen inkl. Neubau einer 2-fach Sporthalle aufzugeben und den Projekt/Planungsumfang für die noch ausstehenden bereits beauftragten Planungsleistungen und bei der Beauftragung weiterer Stufen entsprechend zu reduzieren. Neben einem zukunftsfähigen und flexiblen städtebaulichen Gesamtkonzept und der Gebäudetypologie sind die Maßstäblichkeit, der Umgang mit der Topographie sowie der Auftritt der Schule zum Stadtraum essentiell. Aus funktionaler Sicht müssen die pädagogischen und organisatorischen Anforderungen bei der baulichen Umsetzung des pädagogischen Konzepts Berücksichtigung finden. Neben dem städtebaulichen Entwurf und der Ausbildung der Gebäude liegt das Augenmerk auch auf der Gestaltung der vorhandenen Außenanlagen, deren Nutzung als Freifläche, Aufenthaltsbereich, sowie als Sportanlage betrachtet werden muss. Die verkehrstechnische Erschließung mit An/Einbindung, Busanfahrt, Elternandienung und Parkplätzen muss unbedingt mit in weitere Überlegungen einfließen. Für den evtl. späteren Abbruch und Neubau des Fachklassentraktes sind mögliche Flächen zu integrieren und vorzuhalten. Ggf. lässt das neue Schulgebäude eine Erweiterung diesbezüglich zu. Ziel ist es für diesen Standort ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäudeensemble zu entwickeln, das auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel und angemessen antwortet und mit den besonderen Ansätzen der Schulpädagogik korrespondiert.
- Stadt Bamberg / Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle
Erweiterung E. T. A.-Hoffmann-Gymnasium Bamberg - Objektplanung Gebäude und Innenräume II
Der Zweckverband Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg plant die Erweiterung des E.T.A.-Hoffmann-Gymnasiums in Bamberg. Das E.T.A.-Hoffmann-Gymnasium ist ein staatliches Gymnasium mit musischer Ausrichtung. Derzeit werden hier rund 900 Schüler und Schülerinnen unterrichtet. Das E.T.A.-Hoffmann-Gymnasium ist Mitglied im Netzwerk der UNESCO Projektschulen, Inklusionsschule und nimmt an der Pilotphase „Mittelstufe Plus“ teil. Das ca. 2,4 Hektar große Areal des E.T.A.-HoffmannGymnasium befindet sich am Rande des UNESCO Weltkulturerbes und liegt oberhalb der Regnitz auf dem Stephansberg in exponierter Stufenlage. Einzigartig ist diese Lage auf einem der sieben Hügel Bamberg, weithin über die Stadt sichtbar. Der über die Jahre gewachsene Schulstandort setzt sich aus Gebäudeteilen unterschiedlicher Bauzeiten (19. – 21. Jhdt.) zusammen. Das inzwischen denkmalgeschützte Gebäudeensemble aus dem Königlichen Schullehrer Seminar 1871-1872, der zeitgleich entstandenen ehemaligen Turnhalle heute Kapelle St. Nikolaus, der oberen Turnhalle [heute Werkräume], sowie der villenartigen Seminarübungsschule wurde ab 1970 um den Fachklassentrakt mit Einfachsporthalle und ab 1980 durch die obere Turnhalle samt Nebenräumen erweitert. Aufgrund der Raumnot wurde 2007-2008 bereits eine Containeranlage mit 4 Klassenräumen als Interimslösung errichtet. 20162017 wurde die Mittagsbetreuung mit Klassenräumen und Bibliothek errichtet. Weitere Maßnahmen zur barrierefreien Erschließung und zum baulichen Brandschutz erfolgten in den Jahren 2019 – 2020. In Abstimmung mit der Schulleitung soll zur Kompensation der aktuell an anderen Standorten untergebrachten Klassen sowie die zur kurzfristigen Deckung der vermehrten Schülerzahl durch die Abiturjahrgänge des G9 ab dem Schuljahr 2024/25 auf die Errichtung eines freistehenden Schulgebäudes mit 16 Klassen in nachhaltiger, wertiger Bauweise im oberen Bereich des Schulgrundstückes zurückgegriffen werden. Ferner wurde im Zuge der Umsetzung der Erstmaßnahmen baulicher Brandschutz/Barrierefreiheit 2019-2020 festgestellt, dass die sog. „Untere Turnhalle“ den aktuellen Anforderungen an Sporthallen im gymnasialen Bereich (Normgröße) und an die technische Ausstattung nicht mehr erfüllt. Eine Sanierung ist aufgrund fehlender Förderfähigkeit nicht wirtschaftlich umzusetzen. Daher wurde beschlossen, die Sporthalle rückzubauen und ebenfalls neu zu errichten. Der bestehende Fachraumtrakt ist zu erhalten. Ebenso ist die „Obere Turnhalle“ stark sanierungsbedürftig und soll ebenfalls abgebrochen werden. Als Ersatz für die beiden abzubrechenden Turnhallen soll eine neue 2-fach Sporthalle errichtet werden. Es wird davon ausgegangen, dass ein Abbruch beider Turnhallen und der Neubau einer 2-fach Sporthalle wirtschaftlicher ist, als eine Generalsanierung der „Oberen Turnhalle“ bei gleichzeitigem Abriss und Neubau der „Unteren Turnhalle“ (im Folgende nur „Variante Teilsanierung“). Der Abriss beider Turnhallen inkl. Neubau einer 2-fach Sporthalle ist vorab auf Wirtschaftlichkeit und somit Förderfähigkeit zu prüfen. In der Untersuchung ist der geplante Neubau der 2-fach Sporthalle der Variante Teilsanierung gegenüberzustellen. Die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sind mit Abschluss der Planungsleistungen der Stufe 1 gem. Ziffer 3.2.2.1 des Architektenvertrages den Entscheidungsgremien des Vorhabensträgers in einem Abschlussbericht inkl. einer Handlungsempfehlung vorzulegen. Sollte sich wider Erwarten die Variante Teilsanierung auch unter dem Gesichtspunkt der Fördermittelfähigkeit als wirtschaftlicher herausstellen, behält sich der Vorhabenträger nach den Regelungen des Architektenvertrages vor, die Planung des Abrisses der beiden Turnhallen inkl. Neubau einer 2-fach Sporthalle aufzugeben und den Projekt/Planungsumfang für die noch ausstehenden bereits beauftragten Planungsleistungen und bei der Beauftragung weiterer Stufen entsprechend zu reduzieren. Neben einem zukunftsfähigen und flexiblen städtebaulichen Gesamtkonzept und der Gebäudetypologie sind die Maßstäblichkeit, der Umgang mit der Topographie sowie der Auftritt der Schule zum Stadtraum essentiell. Aus funktionaler Sicht müssen die pädagogischen und organisatorischen Anforderungen bei der baulichen Umsetzung des pädagogischen Konzepts Berücksichtigung finden. Neben dem städtebaulichen Entwurf und der Ausbildung der Gebäude liegt das Augenmerk auch auf der Gestaltung der vorhandenen Außenanlagen, deren Nutzung als Freifläche, Aufenthaltsbereich, sowie als Sportanlage betrachtet werden muss. Die verkehrstechnische Erschließung mit An/Einbindung, Busanfahrt, Elternandienung und Parkplätzen muss unbedingt mit in weitere Überlegungen einfließen. Für den evtl. späteren Abbruch und Neubau des Fachklassentraktes sind mögliche Flächen zu integrieren und vorzuhalten. Ggf. lässt das neue Schulgebäude eine Erweiterung diesbezüglich zu. Ziel ist es für diesen Standort ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäudeensemble zu entwickeln, das auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel und angemessen antwortet und mit den besonderen Ansätzen der Schulpädagogik korrespondiert.
- Frist: 28. Apr.
Objektplanungsleistungen Freianlagen, LPH 6-9
Gegenstand ist die Objektplanung Freianlagen gem. §38 HOAI 2021, LPH 6-9. Ggf. werden besondere Leistungen beauftragt: --- Überwachung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege; --- Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist; Die Kirchenstiftung St. Sebastian, in Ebersberg, vertr. d. die Erzdiözese München u. Freising, plant die Errichtung eines Kinder- u. Familienzentrums in der Pfarrer-Bauer-Str. 5, 85560 Ebersberg, bestehend aus einem denkmalgeschützten Altbau ("Klösterl") und einem Neubau in Holzhybridbauweise. Grundlage ist das Wettbewerbsergebnis vom 14.11.2013. Der 1. Preisträger wurde für die weitere Planung (bis einschl. aktuell laufender LPH 5) beauftragt. Es ist beabsichtigt dieses Büro für die künstlerische Oberleitung zu beauftragen. Das denkmalgeschützte Klösterl (2004m³) soll in sein bauzeitl. Erscheinungsbild innen und außen zurückversetzt werden. Dies beinhaltet den Abbruch der nicht denkmalgeschützten Anbauten, Fensteraustausch und Fassadensanierung. Im Klösterl werden Familienzentrum und kath. Kreisbildungswerk untergebracht. Der Altbau wird über einen Steg im 1. OG mit dem Neubau verbunden und darüber im OG barrierefrei zugänglich. Die Vorgaben der Denkmalschutzbehörde sind einzuhalten. Nach den Abbrucharbeiten wird der rechteckige Neubau (LxBxH: 80x14x9m) entlang der nördl. Grundstücksgrenze errichtet, mit Zugang an der nördl. Längsseite und von Westen über den Bgm.-Müller-Weg. Das Grundstück befindet sich in Hanglage mit vom Westen nach Osten abfallender Topographie. Dieser folgend wird der Neubau 2- bzw. 3-geschossig errichtet. Der westl. Gebäudeteil wird unterkellert. Unter der Bodenplatte d. östl. Teils ist ein Bodenaustausch erforderlich. Im Neubau werden die KiTa mit 8 Gruppen (1x Krippe, 3x KiGa, 4x Hort) und Therapieräume des Kreisbildungswerks untergebracht. Mehrzweckraum, Verteilerküche mit Speiseraum u. Personalräume sind für die gemeinschaftl. Nutzung vorgesehen. Weitere Gemeinschafts- u. Technikräume sind im Keller geplant. Zentraler Begegnungsort ist ein 2-geschoss. Foyer mit flexiblen Nutzungen, das vom nördl. Eingang über Windfang u. Kinderwagenraum erreichbar ist. Der Neubau wird in Holzbauweise aus Brettsperrholzelementen auf einem UG aus Stahlbeton errichtet, mit hoch gedämmter Gebäudehülle. Bei den oberird. Geschoßdecken handelt es sich um Holz-Beton-Verbunddecken aus massiven Brettsperrholzelementen (m. Sichtoberfläche) u. Aufbeton. Die Decken zwischen EG und UG, Bodenplatte und zentraler Treppenhauskern werden in Stahlbeton ausgeführt. Dach und Hortgalerien sind als reine BSP-Konstruktion vorgesehen. Die Fassade ist m. vertik. Bretterschalung, farbig, mineralisch, deckendem Anstrich ggf. aus Holzbeständen d. Erzdiözese geplant. Die Nordfassade wird durch die vertikale Zäsur d. Aufzugsturms strukturiert u. m. unterschied. dimensionierten Vordächern m. Blecheindeckung versehen. Die spärliche Befensterung, ggf. m. wartungsarmen Holz-Alu-Fenster m. integriertem Sonnenschutz (innenseitig deckend beschichtet, äußere Aludeckschalen pulverbesch.), an Nord-, Ost- u. Westseite dient dem Schallschutz. Südseitig sind großzüg. ebenerdig öffnende Fenster m. vorgesetzten Vertikalmarkisen geplant. Das gestalt.konzept für die Innenräume sieht die Verwendung hochwertiger, langlebiger Materialien vor, die den unterschiedl. Nutzungsanforderungen gerecht werdenDie Obj.pl. der Freianlagen (FA) sieht die Einfriedung und sep. Nutzbarkeit d. Gartenbereiche d. Krippen-, KiGa- u. Hortgruppen, sowie die Abgrenzung zu den Nachbargrundstücken vor. Zugang v. Neubau zu FA erfolgt für Krippe u. KiGa über den Flur, für den Hort über eine Außentreppe. Der westl. Zugang des Klösterls wird beidseit. zw. den FA v. Krippe u. Hort eingezäunt. Entlang d. Pfarrer-Bauer-Str. sind 12 oberird. Stellplätze inkl. barrierefreiem Stp vorgesehen. Die Müllentsorgung ist üb. mehrere Sammelstellen geplant. Die Maßnahme soll energieeffizient, nachhaltig, wartungsarm u. wirtschaftlich umgesetzt werden u. eine hohe Aufenthaltsqualität gewährleisten. Wärmeversorgung ist über 2 Luftwärmepumpen v. Treppenhausdach d. Neubaus aus vorgesehen. Die Lüftung ist dezentral geplant. Versickerung ist auf dem Grd.stk. nicht möglich, ein Flachdach mit 2°-Gefälle, dazu eine außenliegende Entwässerung, Begrünung u. PV-Anlage ist geplant. ----- Der AG ordnet d. Obj.pl. Freianlagen der Honorarzone IV zu. ----- Die Büros, die mit der bish. Planung, Untersuchungen u. Gutachten beauftragt wurden und zur Erbringung von Leistungen der Obj.pl. Freianlagen gem. §§ 38 ff HOAI 2021 qualifiziert sind, gelten, sofern sie am Verfahren teilnehmen, als vorbefasste Bewerber. Die Unterlagen des akt. Planungsstands, Gutachten u. Untersuchungen (s. Anlagenverzeichnis) werden vom AG, auch ohne Teilnahme vorbefasster Büros, allen Teilnehmern in der 2. Verfahrensstufe bestmögl. zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen. ----- Termine / Ablauf: Vergabeverhandl. voraussichtl. Mai 2026. Auftragsvergabe u Projektstart LPH 6: ca. Ende 05/ Anfang 06/2026, Beginn Abbruch vsl: Q3 2027, Baubeginn Rohbau: Q1 2028 + 2 Jahre Bauzeit, Fertigstellung FA geplant: Q4 2030, Inbetriebnahme vorgesehen: 01.09.2030, Zw.termine sind abzustimmen. Umzug, Abbruch, Rückbau u. Beginn Rohbau erst nach Bereitstellung Interimsgebäude Kita (vorauss. Q2 2027 durch Stadt Ebersberg, nicht im Verantwortungsbereich d. AG). ----- Hinweise: Ein ggf. erhöhter Abstimmungsaufwand hinsichtl. LPH7-Vergaben, kritische Materialien Holz/ Alu, Winterbau wird im Rahmen der Grundleistungen erwartet. Die Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.
- LVR-Dezernat Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Umwelt, Energie, Bauen für Menschen GmbH
453 LVR-Frida-Kahlo-Schule St. Augustin, Neubau, Objektplanung Gebäude
Der Landschaftsverband Rheinland beabsichtigt die Objektplanungsleistungen für einen Ersatzbau für die 2,5-zügige Frida-Kahlo-Förderschule mit dem Förderschwerpunkt körpermotorische Entwicklung (KME) für ca. 280 Schüler*innen am Standort Sankt Augustin zu vergeben. Das bestehende Schulgebäude am Standort Arnold-Janssen-Str. 25a wurde aufgrund der kontinuierlich steigenden Schülerzahlen mehrfach baulich erweitert, seit 2002 wird ein zusätzlicher Interim-Standort in Bonn-Vilich betrieben. Im Vorfeld wurde im Rahmen einer Machbarkeitsstudie nachgewiesen, dass die Flächen für den zukünftigen Schulstandort unter Berücksichtigung des Zukaufs eines westlich anschließenden Grundstücks ausreichend sind. Planungsrechtlich gilt für das Grundstück voraussichtlich § 34 BauGB. Ziel des Projekts ist, einen Neubau im Passivhausstandard mit ca 7.500m² Nutzfläche für die gesamte Schulgemeinschaft von derzeit 280 Schüler*innen am Standort Sankt Augustin zu errichten. Die Umsetzung des Projekts muss im laufenden Betrieb in mehreren Bauabschnitten erfolgen. Eine Auslagerung der Schüler*innen in einem zusätzlichen Interim ist nicht möglich. Im 1. Bauabschnitt, welcher auf dem erworbenen Grundstück westlich des jetzigen Standorts realisiert werden kann, sind zunächst die Klassentrakte zu schaffen, die im 2. Bauabschnitt abgerissen werden. In weiteren Bauabschnitten ist ebenso zu verfahren, so dass der Schulbetrieb kontinuierlich gewährleistet ist und am Ende der Bauzeit das Interim in Vilich aufgelöst werden kann. Dazu zählt nicht nur die Sicherstellung von Klassenräumen, sondern auch des Sport- und Therapiebereiches. Ein lückenloser Betrieb mit allen Funktionen muss während der Ausführung gewährleistet sein. Die Planung der Bauabschnitte ist Bestandteil der Leistung. Die Zufahrt- und Parksituation des Schülerspezialverkehrs ist während der gesamten Bauzeit sicherzustellen, ebenso die Zufahrtsmöglichkeit zur Heinrich-Hanselmann-Schule. Leistungsumfang Der Auftrag umfasst freiberufliche Planungsleistungen. Folgende Leistungen sollen vergeben werden: - Gebäude und Innenräume (Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 34 i. V. m. Anlage 10, siehe Vertragsentwurf in der Anlage) Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI. Der Auftraggeber behält sich für beide Bauabschnitte jeweils eine stufenweise Beauftragung vor. Eine Weiterbeauftragung nach Abschluss der Leistungsphase 3 ist abhängig von den Beschlüssen der politischen Gremien. Bearbeitungszeitraum des gesamten Projekts beträgt 8 Jahre. Das Vergabeverfahren erfolgt in 2 Stufen: Stufe 1: Bewertung der wirtschaftlichen und fachlichen Leistungsfähigkeit des Büros nach beigefügter Matrix (Teilnahmeantrag und Referenzprojekte) Stufe 2: Bewertung des Stehgreifentwurfs und des städtebaulichen Lösungsansatzes, des Honorars sowie der Qualifikation des Projektteams nach beigefügter Matrix (Referenzen und Eignungsnachweise des Projektteams, Honorar-Angebot und Präsentation des Stehgreifentwurfs) Es werden 3 bis 5 Büros der Rangliste, die sich aus der Bewertung in Stufe 1 ergeben, zur Angebotsabgabe aufgefordert. Nach Prüfung der Angebote werden die Bewerber zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Jedes Büro erhält bei fristgerechtem Eingang der für den Stehgreifentwurf geforderten Unterlagen eine Vergütung für die Bearbeitung von pauschal € 25.000,- netto. Die Bewertung der Stegreifentwürfe erfolgt durch ein Gremium bestehend aus Architekt*innen des LVR, Vertretung der Schule und dem Fachamt Schulen des LVR im Rahmen des Verhandlungsgesprächs voraussichtlich im Januar 2025. Der Termin wird mit Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt. Weitere Informationen zum Verfahrensablauf, zu den Bewertungskriterien und Wichtungen sowie dem System der Punktevergabe im gesamten Verfahren sind den beigefügten Unterlagen zu entnehmen, diese sind verbindlich. Leistungen Stehgreifentwurf • Lageplan im Maßstab 1:500 mit Nachweis der erforderlichen Stellplätze und Erhaltung der Zufahrtsstraße Grundrisse von allen ober- und unterirdischen Geschossen im Maßstab 1:200 mit eindeutiger Kennzeichnung der Funktionsbereiche gemäß Farbcodierung und Kurzbezeichnung der Einzelräume aus dem Raumprogramm, schematischer Freiraumgestaltung im Anschluss an das Erdgeschoss • Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:200 • Fassadenschnitt im Maßstab 1:20 im Detaillierungsgrad des Maßstabs 1:50 zur Darstellung eines typischen Fassadenbereichs als Schnitt, Ansicht und Grundrissausschnitt (3-Tafel-Projektion) mit Angaben zu Konstruktion, Material und Gestaltung • 1 Visualisierung des Gebäudes von außen • 1 Innenraum-Visualisierung • Erläuterungsbericht mit Konzept zur Nachhaltigkeit (Aussagen über Material, Rückbaubarkeit) • Weitere Darstellungen (Skizzen, Grafiken, Organigramme) zur Erläuterung der Entwurfsidee mit jeweils max. DIN A4-Größe • Übersichtsplan M 1:500 zur Darstellung der geplanten Bauabschnitte • Flächen- und Kubaturberechnungen zu Raumprogramm, Nutzfläche NUF, Verkehrsfläche VF, Bruttogeschossfläche BGF, Bruttorauminhalt BRI und Hüllflächen A Die Leistungen sind in folgender Form abzugeben: Analoge Unterlagen: • ein Satz Präsentationspläne, farbig, gerollt Digitale Unterlagen: • Präsentations- und Vorprüfpläne (inkl. Vermaßung) als jpg-Dateien mit 300 dpi im DIN A3-Format und als pdf-Dateien im DIN A0-Originalformat • Erläuterungsbericht im pdf-Format • Verzeichnis der eingereichten Unterlagen Die eingereichten Arbeiten werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt (ohne Rangfolge): • Städtebauliche Qualität • Architektonische Qualität • Freiraumplanerische Qualität • Einhaltung des Raum- und Funktionsprogramms • Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit (über den gesamten Lebenszyklus) • Realisierbarkeit Inhaltlich bindende Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss der Arbeit führen, werden nicht festgelegt. Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht.
- LVR-Fachbereich Zentraler Einkauf und Dienstleistungen
453 LVR-Frida-Kahlo-Schule St. Augustin, Neubau, Objektplanung Gebäude
Der Landschaftsverband Rheinland beabsichtigt die Objektplanungsleistungen für einen Ersatzbau für die 2,5-zügige Frida-Kahlo-Förderschule mit dem Förderschwerpunkt körpermotorische Entwicklung (KME) für ca. 280 Schüler*innen am Standort Sankt Augustin zu vergeben. Das bestehende Schulgebäude am Standort Arnold-Janssen-Str. 25a wurde aufgrund der kontinuierlich steigenden Schülerzahlen mehrfach baulich erweitert, seit 2002 wird ein zusätzlicher Interim-Standort in Bonn-Vilich betrieben. Im Vorfeld wurde im Rahmen einer Machbarkeitsstudie nachgewiesen, dass die Flächen für den zukünftigen Schulstandort unter Berücksichtigung des Zukaufs eines westlich anschließenden Grundstücks ausreichend sind. Planungsrechtlich gilt für das Grundstück voraussichtlich § 34 BauGB. Ziel des Projekts ist, einen Neubau im Passivhausstandard mit ca 7.500m² Nutzfläche für die gesamte Schulgemeinschaft von derzeit 280 Schüler*innen am Standort Sankt Augustin zu errichten. Die Umsetzung des Projekts muss im laufenden Betrieb in mehreren Bauabschnitten erfolgen. Eine Auslagerung der Schüler*innen in einem zusätzlichen Interim ist nicht möglich. Im 1. Bauabschnitt, welcher auf dem erworbenen Grundstück westlich des jetzigen Standorts realisiert werden kann, sind zunächst die Klassentrakte zu schaffen, die im 2. Bauabschnitt abgerissen werden. In weiteren Bauabschnitten ist ebenso zu verfahren, so dass der Schulbetrieb kontinuierlich gewährleistet ist und am Ende der Bauzeit das Interim in Vilich aufgelöst werden kann. Dazu zählt nicht nur die Sicherstellung von Klassenräumen, sondern auch des Sport- und Therapiebereiches. Ein lückenloser Betrieb mit allen Funktionen muss während der Ausführung gewährleistet sein. Die Planung der Bauabschnitte ist Bestandteil der Leistung. Die Zufahrt- und Parksituation des Schülerspezialverkehrs ist während der gesamten Bauzeit sicherzustellen, ebenso die Zufahrtsmöglichkeit zur Heinrich-Hanselmann-Schule. Leistungsumfang Der Auftrag umfasst freiberufliche Planungsleistungen. Folgende Leistungen sollen vergeben werden: - Gebäude und Innenräume (Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 34 i. V. m. Anlage 10, siehe Vertragsentwurf in der Anlage) Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI. Der Auftraggeber behält sich für beide Bauabschnitte jeweils eine stufenweise Beauftragung vor. Eine Weiterbeauftragung nach Abschluss der Leistungsphase 3 ist abhängig von den Beschlüssen der politischen Gremien. Bearbeitungszeitraum des gesamten Projekts beträgt 8 Jahre. Das Vergabeverfahren erfolgt in 2 Stufen: Stufe 1: Bewertung der wirtschaftlichen und fachlichen Leistungsfähigkeit des Büros nach beigefügter Matrix (Teilnahmeantrag und Referenzprojekte) Stufe 2: Bewertung des Stehgreifentwurfs und des städtebaulichen Lösungsansatzes, des Honorars sowie der Qualifikation des Projektteams nach beigefügter Matrix (Referenzen und Eignungsnachweise des Projektteams, Honorar-Angebot und Präsentation des Stehgreifentwurfs) Es werden 3 bis 5 Büros der Rangliste, die sich aus der Bewertung in Stufe 1 ergeben, zur Angebotsabgabe aufgefordert. Nach Prüfung der Angebote werden die Bewerber zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Jedes Büro erhält bei fristgerechtem Eingang der für den Stehgreifentwurf geforderten Unterlagen eine Vergütung für die Bearbeitung von pauschal € 25.000,- netto. Die Bewertung der Stegreifentwürfe erfolgt durch ein Gremium bestehend aus Architekt*innen des LVR, Vertretung der Schule und dem Fachamt Schulen des LVR im Rahmen des Verhandlungsgesprächs voraussichtlich im Januar 2025. Der Termin wird mit Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt. Weitere Informationen zum Verfahrensablauf, zu den Bewertungskriterien und Wichtungen sowie dem System der Punktevergabe im gesamten Verfahren sind den beigefügten Unterlagen zu entnehmen, diese sind verbindlich. Leistungen Stehgreifentwurf • Lageplan im Maßstab 1:500 mit Nachweis der erforderlichen Stellplätze und Erhaltung der Zufahrtsstraße Grundrisse von allen ober- und unterirdischen Geschossen im Maßstab 1:200 mit eindeutiger Kennzeichnung der Funktionsbereiche gemäß Farbcodierung und Kurzbezeichnung der Einzelräume aus dem Raumprogramm, schematischer Freiraumgestaltung im Anschluss an das Erdgeschoss • Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:200 • Fassadenschnitt im Maßstab 1:20 im Detaillierungsgrad des Maßstabs 1:50 zur Darstellung eines typischen Fassadenbereichs als Schnitt, Ansicht und Grundrissausschnitt (3-Tafel-Projektion) mit Angaben zu Konstruktion, Material und Gestaltung • 1 Visualisierung des Gebäudes von außen • 1 Innenraum-Visualisierung • Erläuterungsbericht mit Konzept zur Nachhaltigkeit (Aussagen über Material, Rückbaubarkeit) • Weitere Darstellungen (Skizzen, Grafiken, Organigramme) zur Erläuterung der Entwurfsidee mit jeweils max. DIN A4-Größe • Übersichtsplan M 1:500 zur Darstellung der geplanten Bauabschnitte • Flächen- und Kubaturberechnungen zu Raumprogramm, Nutzfläche NUF, Verkehrsfläche VF, Bruttogeschossfläche BGF, Bruttorauminhalt BRI und Hüllflächen A Die Leistungen sind in folgender Form abzugeben: Analoge Unterlagen: • ein Satz Präsentationspläne, farbig, gerollt Digitale Unterlagen: • Präsentations- und Vorprüfpläne (inkl. Vermaßung) als jpg-Dateien mit 300 dpi im DIN A3-Format und als pdf-Dateien im DIN A0-Originalformat • Erläuterungsbericht im pdf-Format • Verzeichnis der eingereichten Unterlagen Die eingereichten Arbeiten werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt (ohne Rangfolge): • Städtebauliche Qualität • Architektonische Qualität • Freiraumplanerische Qualität • Einhaltung des Raum- und Funktionsprogramms • Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit (über den gesamten Lebenszyklus) • Realisierbarkeit Inhaltlich bindende Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss der Arbeit führen, werden nicht festgelegt. Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 22. Mai 2026.
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- Der Auftraggeber ist Universitätsstadt Siegen.
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