NG13 Täsch-Zermatt, Galerie Schusslaui Los 2, Zusatzaufwand Ingenieurmandat
Zusatzaufwand für das Ingenieurmandat im Rahmen der Galerie Schusslaui Los 2 (Strecke Täsch-Zermatt). Der Auftrag umfasst diverse Projektanpassungen zum bestehenden Grundauftrag.
Typ:Ausschreibung
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Zusatzaufwand für das Ingenieurmandat im Rahmen der Galerie Schusslaui Los 2 (Strecke Täsch-Zermatt). Der Auftrag umfasst diverse Projektanpassungen zum bestehenden Grundauftrag.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Dienststelle für Mobilität - Kreis 1 Oberwallis
- Veröffentlicht: 14. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: Tiefbauplanung
Ausschreibungsbeschreibung
Zusatzaufwand für das Ingenieurmandat im Rahmen der Galerie Schusslaui Los 2 (Strecke Täsch-Zermatt). Der Auftrag umfasst diverse Projektanpassungen zum bestehenden Grundauftrag.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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10- Fachhochschule PotsdamFrist: 17. März
Rahmenvereinbarung Cisco-Systeme und Serviceleistungen, Los 1 Berlin, Los 2 Brandenburg, Los 3 Sachsen-Anhalt
Die Fachhochschule Potsdam schreibt als Verfahrensbevollmächtige mit diesem Vergabeverfahren eine Rahmenvereinbarung für ihren Bedarf und dem Bedarf weiterer Auftraggeber bzw. Bezugsberechtigten aus. Diese Rahmenvereinbarung dient der flexiblen Beschaffung von Produkten des Herstellers Cisco Systems und der Sicherstellung verschiedener Systemserviceleistungen. Es werden hierüber Systeme als Ersatz oder der Erweiterung des Bestandes mit Produkten des Herstellers beschafft, die aufgrund herstellerspezifischer Funktionen und Schnittstellen sowie lizenzrechtlicher Aspekte nur durch Original-Produkte dieses Herstellers abgedeckt werden können. Die vertragsgegenständlichen Leistungen können detailliert dem Vertragsdokument "Teil A Rahmenvereinbarung" entnommen werden. Die Auftraggeber sind dort unter dem Pkt.1.6" aufgeführt. Die Vergabe erfolgt in Mengenlosen wie folgt: Los 1 Berlin Los 2 Brandenburg Los 3 Sachsen-Anhalt Als Vertragsgrundlage für die Einzelabrufe wird ein EVB-IT-Systemlieferungsvertrag vereinbart, da bei der Umsetzung von Migrationsvorhaben projektspezifische Leistungen zu einem nicht unwesentlichen Eingriff in das bestehende Gesamtsystem führen können.
- Geothermie Waldkraiburg GmbH & Co. KG
Errichtung der 2. Geothermischen Dublette Waldkraiburg - Objektplanung Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 3-9 gemäß Leistungsbild
Vorplanung der 2. Dublette – Geothermie Waldkraiburg. Die Stadtwerke Waldkraiburg sind zuständig für die Versorgung ihrer Kunden mit Fernwärme durch die Geothermale Energie – Geothermie Waldkraiburg. Nach Erstellung der „möglichen Netzentwicklung mit Darstellung des benötigten Energiebedarfs zur Versorgung von Waldkraiburg mit Industrie“, soll in den kommenden zwei Jahren (2025/2026) ein weiteres Heizwerk mit vorerst einer Kesselanlage (geplant 15 MW Gas und Öl) als modulierender Spitzenlastkessel gebaut werden. Im weiteren Ausbau des Heizwerks wird noch eine weitere Kesselanlage mit 15 MW und auch eine zweite geothermale Dublette benötigt. Nachdem die Kosten für Gas oder Öl für die Spitzenlastkessel enorm gestiegen sind und vor der jetzt verstärkten Nachfrage bei der Fernwärmeversorgung, wurden die Vorplanungen für eine weitere Geothermale Dublette begonnen. Aus Erfahrung bei der letzten Bohrung wird vsl. wegen behördlicher Vorgaben eine lange Planungszeit bis zur Ausführung erwartet. Es wird die Errichtung einer zweiten eigenständigen Dublette mit dem bevorzugten Standort am Technikzentrum/Bauhof, Geretsrieder Str. 34 der Stadtwerke Waldkraiburg geplant. Angestrebt wird eine Zirkulationsrate von 145 l/s – ca. 35 MW-Wärmeleistung. Voraussichtlich wird auch eine Vergrößerung des Bewilligungsfeldes erforderlich. Abhängig ist dies vom Ergebnis der geologisch-technischen Vorplanung der zweiten Dublette und bei einer Lage der Landungspunkte der beiden Bohrungen außerhalb des bestehenden Bewilligungsfeldes. Nach Anfrage beim StMWi Bayern und nach Einholung von Informationen bzgl. der notwendigen Erweiterung des Bewilligungsfeldes „Energie Waldkraiburg“, wird das für die weitere Vorplanung nötig sein. Zur Durchführung der geologisch-technischen Vorplanung der Dublette sind geologische und geophysikalische Untersuchungen notwendig. Das Ergebnis wird in einem geologisch-tektonisch-hydrogeologischen Arbeitsmodell zusammengefasst. Damit können die geologischen Bohrziele bestimmt und darauf basierend die Bohrungen geplant werden. Neben der Bohrzielfindung für die geothermische Nutzung der neuen Dublette sehen diese Untersuchungen auch die bestmögliche modellhafte Abbildung der geologisch-tektonischen Verhältnisse zur bestehenden Dublette vor. Dies hat zum Ziel, dass mögliche Überschneidungen der Dubletten, mit Hilfe des einerseits angepasstem und andererseits aufgebautem thermisch-hydraulischen Modells, frühzeitig erkannt und bestimmt werden können. Im Rahmen der Erweiterung der Geothermie Waldkraiburg, werden vorgesehene Planungsschritte zur Realisierung der zweiten Dublette benötigt. Das beauftragte Ingenieurbüro wird bis ins 2. Quartal 2025, folgende Arbeiten erledigt haben: 1. Vorhebung, Datensichtung Seismik und Zusammenschau der Daten 2. Datenbearbeitung Seismik (Re-Processing) 3. Interpretation der re-processten Seismiklinien 4. Neuaufnahme von seismischen Linien (optional) 5. Geologisch-tektonisches Untergrundmodell 6. Festlegung der Targets, Bohrpfadplanung und Kostenschätzung 7. Thermisch-hydraulisches Modell Die Vorplanung der zweiten Dublette wird in mehreren Projektschritten erfolgen: 1. Projektfreigabe und -genehmigung – 2022 – erfolgt. 2. Beauftragung Ingenieurleistung – Vorplanung 2. Dublette – 2023 – erfolgt. 3. Beginn mit den Vorplanungen – Ingenieurbüro 2023 – erfolgt. 4. Ergebnisbericht und Fertigstellung der Vorplanungen 2. Quartal 2025
- Geothermie Waldkraiburg GmbH & Co. KGWaldkraiburg
Errichtung der 2. Geothermischen Dublette Waldkraiburg - Objektplanung Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 3-9 gemäß Leistungsbild
Vorplanung der 2. Dublette – Geothermie Waldkraiburg. Die Stadtwerke Waldkraiburg sind zuständig für die Versorgung ihrer Kunden mit Fernwärme durch die Geothermale Energie – Geothermie Waldkraiburg. Nach Erstellung der „möglichen Netzentwicklung mit Darstellung des benötigten Energiebedarfs zur Versorgung von Waldkraiburg mit Industrie“, soll in den kommenden zwei Jahren (2025/2026) ein weiteres Heizwerk mit vorerst einer Kesselanlage (geplant 15 MW Gas und Öl) als modulierender Spitzenlastkessel gebaut werden. Im weiteren Ausbau des Heizwerks wird noch eine weitere Kesselanlage mit 15 MW und auch eine zweite geothermale Dublette benötigt. Nachdem die Kosten für Gas oder Öl für die Spitzenlastkessel enorm gestiegen sind und vor der jetzt verstärkten Nachfrage bei der Fernwärmeversorgung, wurden die Vorplanungen für eine weitere Geothermale Dublette begonnen. Aus Erfahrung bei der letzten Bohrung wird vsl. wegen behördlicher Vorgaben eine lange Planungszeit bis zur Ausführung erwartet. Es wird die Errichtung einer zweiten eigenständigen Dublette mit dem bevorzugten Standort am Technikzentrum/Bauhof, Geretsrieder Str. 34 der Stadtwerke Waldkraiburg geplant. Angestrebt wird eine Zirkulationsrate von 145 l/s – ca. 35 MW-Wärmeleistung. Voraussichtlich wird auch eine Vergrößerung des Bewilligungsfeldes erforderlich. Abhängig ist dies vom Ergebnis der geologisch-technischen Vorplanung der zweiten Dublette und bei einer Lage der Landungspunkte der beiden Bohrungen außerhalb des bestehenden Bewilligungsfeldes. Nach Anfrage beim StMWi Bayern und nach Einholung von Informationen bzgl. der notwendigen Erweiterung des Bewilligungsfeldes „Energie Waldkraiburg“, wird das für die weitere Vorplanung nötig sein. Zur Durchführung der geologisch-technischen Vorplanung der Dublette sind geologische und geophysikalische Untersuchungen notwendig. Das Ergebnis wird in einem geologisch-tektonisch-hydrogeologischen Arbeitsmodell zusammengefasst. Damit können die geologischen Bohrziele bestimmt und darauf basierend die Bohrungen geplant werden. Neben der Bohrzielfindung für die geothermische Nutzung der neuen Dublette sehen diese Untersuchungen auch die bestmögliche modellhafte Abbildung der geologisch-tektonischen Verhältnisse zur bestehenden Dublette vor. Dies hat zum Ziel, dass mögliche Überschneidungen der Dubletten, mit Hilfe des einerseits angepasstem und andererseits aufgebautem thermisch-hydraulischen Modells, frühzeitig erkannt und bestimmt werden können. Im Rahmen der Erweiterung der Geothermie Waldkraiburg, werden vorgesehene Planungsschritte zur Realisierung der zweiten Dublette benötigt. Das beauftragte Ingenieurbüro wird bis ins 2. Quartal 2025, folgende Arbeiten erledigt haben: 1. Vorhebung, Datensichtung Seismik und Zusammenschau der Daten 2. Datenbearbeitung Seismik (Re-Processing) 3. Interpretation der re-processten Seismiklinien 4. Neuaufnahme von seismischen Linien (optional) 5. Geologisch-tektonisches Untergrundmodell 6. Festlegung der Targets, Bohrpfadplanung und Kostenschätzung 7. Thermisch-hydraulisches Modell Die Vorplanung der zweiten Dublette wird in mehreren Projektschritten erfolgen: 1. Projektfreigabe und -genehmigung – 2022 – erfolgt. 2. Beauftragung Ingenieurleistung – Vorplanung 2. Dublette – 2023 – erfolgt. 3. Beginn mit den Vorplanungen – Ingenieurbüro 2023 – erfolgt. 4. Ergebnisbericht und Fertigstellung der Vorplanungen 2. Quartal 2025
- Landeshauptstadt Wiesbaden - HochbauamtFrist: 12. Mai
Xplan-konforme Digitalisierung bestehender Bebauungspläne Los 2
Das Stadtplanungsamt Wiesbaden beabsichtigt, seine bestehenden Bebauungspläne in den kommenden Jahren sukzessive vollvektoriell nach XPlan-Standard erfassen zu lassen. Ziel ist es, einen qualitativ hochwertigen Datensatz zum geltenden Planungsrecht der Landeshauptstadt bereitzustellen, um den Planungsprozess zu erleichtern, umfassende Analysen durchzuführen und künftigen Anforderungen des Amtes gerecht werden zu können. Die Erfassung der Daten erfolgt in mehreren Einzel-Losen. Es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich der Anzahl der Lose, auf die sich ein Unternehmen bewerben kann. Mit diesem Leistungsverzeichnis zu Los 2 schreibt das Stadtplanungsamt die Erfassung von 150 Plänen aus dem Zeitraum 1986 bis 2010 mit einer Gesamtfläche von ca. 1.054 ha aus. Die Bearbeitung des Auftrags erfolgt nach Zuschlagserteilung über einen Zeitraum von max. 50 Wochen. Während des Bearbeitungszeitraums sind kontinuierlich 2-4 Bebauungspläne pro Woche als gml-Datei zur Qualitätskontrolle und Abnahme an das Stadtplanungsamt zu übermitteln. Gemeldete Mängel sind innerhalb von zwei Wochen zu beheben. Aufgabenstellung Im Rahmen der Beauftragung sind die aktuell gültigen Bereiche der Bebauungspläne vollvektoriell nach XPlan-Standard, Schemaversion 5.4 ohne Verweise auf Textteile zu erfassen. Die Pläne müssen nach den Vorgaben des Pflichtenheftes der LHW (siehe Anlage) digitalisiert werden. Die Vorgaben der Xleitstelle, insbesondere die Handreichung XPLANUNG und XBAU sowie der Leitfaden XPlanung sind zu beachten. Die Validität der erzeugten Dateien ist hinsichtlich Konformität, Flächenschluss und Schemakonsistenz durch den Prüfbericht im pdf-Format des Xplan-Validators (z.B. https://xleitstelle.de/validator) zu belegen. Fragestellungen, die sich bei der Erfassung der Bebauungspläne ergeben und nicht über die Festlegungen des Pflichtenhefts geregelt sind, sind mit dem Auftraggeber zu klären. Folgende Unterlagen werden zur Auftragsbearbeitung zur Verfügung gestellt: • Auszüge aus den aktuellen ALKIS-Daten für die Erfassungsgebiete • parzellenscharfe Geltungsbereiche (gpkg) der zu erfassenden Projekte in der jeweils aktuell gültigen Ausdehnung • georeferenzierte Planzeichnung der Satzungsurkunden • Projektübersicht mit Link zu den Verfahrensdaten und zu referenzierenden Dokumenten im Onlineportal der LHW sowie Angaben zum Vorhandensein einer dwg-Datei (vgl. Projektübersicht ) • dwg-Dateien der Bebauungspläne, soweit vorliegend (vgl. Projektübersicht ) • Ggf. ergänzende Angaben zu projektbezogenen Pflichtattributen • Pflichtenheft zur XPlan-konformen Erfassung von Bebauungsplänen der LHW Die Geometrien der dwg-Dateien können nach einer Prüfung hinsichtlich der grundsätzlichen Eignung und der topologischen Korrektheit ggf. als Grundlage der XPlan-konformen Erfassung dienen. Die Verwendbarkeit obliegt dem Auftragnehmer. In Gauß-Krüger vorliegende Daten sind im Vorfeld unter Zuhilfenahme des Hesseneinheitlichen Transformationsansatzes 2010 (HeTa2010) nach UTM zu konvertieren. Sofern zur Einhaltung der geforderten Toleranzen notwendig, muss die Georeferenzierung der Planurkunden ggf. in Teilbereichen angepasst werden. Bei Bedarf können ergänzend Daten des Straßenraums bereitgestellt werden.
- Landeshauptstadt Wiesbaden Der MagistratWiesbadenFrist: 12. Mai
Xplan-konforme Digitalisierung bestehender Bebauungspläne Los 2
Das Stadtplanungsamt Wiesbaden beabsichtigt, seine bestehenden Bebauungspläne in den kommenden Jahren sukzessive vollvektoriell nach XPlan-Standard erfassen zu lassen. Ziel ist es, einen qualitativ hochwertigen Datensatz zum geltenden Planungsrecht der Landeshauptstadt bereitzustellen, um den Planungsprozess zu erleichtern, umfassende Analysen durchzuführen und künftigen Anforderungen des Amtes gerecht werden zu können. Die Erfassung der Daten erfolgt in mehreren Einzel-Losen. Es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich der Anzahl der Lose, auf die sich ein Unternehmen bewerben kann. Mit diesem Leistungsverzeichnis zu Los 2 schreibt das Stadtplanungsamt die Erfassung von 150 Plänen aus dem Zeitraum 1986 bis 2010 mit einer Gesamtfläche von ca. 1.054 ha aus. Die Bearbeitung des Auftrags erfolgt nach Zuschlagserteilung über einen Zeitraum von max. 50 Wochen. Während des Bearbeitungszeitraums sind kontinuierlich 2-4 Bebauungspläne pro Woche als gml-Datei zur Qualitätskontrolle und Abnahme an das Stadtplanungsamt zu übermitteln. Gemeldete Mängel sind innerhalb von zwei Wochen zu beheben. Aufgabenstellung Im Rahmen der Beauftragung sind die aktuell gültigen Bereiche der Bebauungspläne vollvektoriell nach XPlan-Standard, Schemaversion 5.4 ohne Verweise auf Textteile zu erfassen. Die Pläne müssen nach den Vorgaben des Pflichtenheftes der LHW (siehe Anlage) digitalisiert werden. Die Vorgaben der Xleitstelle, insbesondere die Handreichung XPLANUNG und XBAU sowie der Leitfaden XPlanung sind zu beachten. Die Validität der erzeugten Dateien ist hinsichtlich Konformität, Flächenschluss und Schemakonsistenz durch den Prüfbericht im pdf-Format des Xplan-Validators (z.B. https://xleitstelle.de/validator) zu belegen. Fragestellungen, die sich bei der Erfassung der Bebauungspläne ergeben und nicht über die Festlegungen des Pflichtenhefts geregelt sind, sind mit dem Auftraggeber zu klären. Folgende Unterlagen werden zur Auftragsbearbeitung zur Verfügung gestellt: • Auszüge aus den aktuellen ALKIS-Daten für die Erfassungsgebiete • parzellenscharfe Geltungsbereiche (gpkg) der zu erfassenden Projekte in der jeweils aktuell gültigen Ausdehnung • georeferenzierte Planzeichnung der Satzungsurkunden • Projektübersicht mit Link zu den Verfahrensdaten und zu referenzierenden Dokumenten im Onlineportal der LHW sowie Angaben zum Vorhandensein einer dwg-Datei (vgl. Projektübersicht ) • dwg-Dateien der Bebauungspläne, soweit vorliegend (vgl. Projektübersicht ) • Ggf. ergänzende Angaben zu projektbezogenen Pflichtattributen • Pflichtenheft zur XPlan-konformen Erfassung von Bebauungsplänen der LHW Die Geometrien der dwg-Dateien können nach einer Prüfung hinsichtlich der grundsätzlichen Eignung und der topologischen Korrektheit ggf. als Grundlage der XPlan-konformen Erfassung dienen. Die Verwendbarkeit obliegt dem Auftragnehmer. In Gauß-Krüger vorliegende Daten sind im Vorfeld unter Zuhilfenahme des Hesseneinheitlichen Transformationsansatzes 2010 (HeTa2010) nach UTM zu konvertieren. Sofern zur Einhaltung der geforderten Toleranzen notwendig, muss die Georeferenzierung der Planurkunden ggf. in Teilbereichen angepasst werden. Bei Bedarf können ergänzend Daten des Straßenraums bereitgestellt werden.
- SBH Schulbau Hamburg & GMH Gebäudemanagement Hamburg GmbH
TA Pool 3.0 Rahmenvereinbarung zur Ausführung von Ingenieurleistungen für Schul- bzw. Bildungsstandorte und kommunale Immobilien in 7 Losen - §§ 53 HOAI (TA) und §§ 41 HOAI (Ingenieurbauwerke) - Los 4 ELT Sanierung 30.001 bis 400.000 Euro - Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI, ALG 4-6, 8
Die Auftraggeber, der Landesbetrieb SBH I Schulbau Hamburg (SBH) sowie GMH I Gebäudemanagement Hamburg GmbH (GMH) – ein öffentliches Unternehmen der FHH - sind zuständig für den Bildungsbau und betreuen etwa die Hälfte der öffentlichen Gebäude des Bundeslandes Hamburg. SBH hat die Aufgabe, die Schulen und schulnahe Immobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die ca. 350 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung zu vermieten. Auf Grundlage des Schulentwicklungsplans (SEPL) und des für alle Schulen zur Verfügung stehenden Mietbudgets wurde der Rahmenplan Schulbau entwickelt. Zielstellungen sind die Reduzierung der Investitions- und Instandhaltungs- sowie Bewirtschaftungskosten unter Einhaltung der Qualitäts- und Terminvorgaben im Lebenszyklus. Für die weiteren Gebäude gilt entsprechendes. GMH betreut für die Freie und Hansestadt Hamburg diverse Schulen im Süden Hamburgs und weitere, unterschiedlichste Standorte. Die Bewirtschaftung der Liegenschaften umfasst auch bauliche Maßnahmen wie Instandsetzung, Neu- und Umbau. Daraus resultiert eine ganzheitliche Betrachtung der wirtschaftlichen Zusammenhänge zwischen Bauinvestitions- und Betriebskosten. Im Auftrag der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG) hat GMH das Immobilienmanagement zu den Hochschulgebäuden übernommen. Die Bestandsaufnahmen der in das Mieter-Vermieter-Modell (MVM) zu überführendem Gebäude haben den Instandsetzungsbedarf je Objekt ermittelt. Als Teil der Instandsetzungsbedarfe wurden Sofortmaßnahmen herausgearbeitet, die vordringlich der Verkehrssicherung und Gefahrenabwehr der Objekte dienen. Die dafür erforderlichen Leistungen vor Überführung in ein MVM bedingen Projektmanagement-, Planungs- und Objektüberwachungsleistungen sowie die erforderlichen Bauleistungen. Zudem wurde bei GMH die fachliche Kompetenz für den Bau und die Bewirtschaftung von Sportimmobilien gebündelt und damit für die Behörde für Inneres und Sport sowie die Hamburger Bezirksämter die Entwicklung unterschiedlichster Sportinfrastruktur-Projekte übernommen. SBH und GMH agieren sowohl als Realisierungsträger unmittelbar für die FHH als auch im Rahmen der beauftragten Projektsteuerung im Namen und auf Rechnung Anderer der FHH (z.B. BWFG). Aus der Zusammenfassung von Bau und Bewirtschaftung resultiert in beiden Unternehmen eine nachhaltige und ganzheitliche Betrachtung der wirtschaftlichen Zusammenhänge zwischen Bauinvestitions- und Betriebskosten mit dem Ziel der wirtschaftlichen und CO²-sparenden Umsetzung der übertragenen Leistungen. Übergeordnetes Projektziel ist die Sanierung, der bedarfsgerechte Ausbau und der Betrieb der Hamburger Gebäude. HIER: Los 4 ELT Sanierung 30.001 bis 400.000 Euro - Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI, ALG 4-6, 8
- Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, DS Frankfurt (Oder)
L386 Netzergänzung, 2. und 3. BA - BOL (Strecke und BW), örtl. BÜ (Strecke und Sickerbecken), SiGeKo und sachliche Prüfung der Nachträge
1.1. Allgemeine Beschreibung Die Maßnahme befindet sich im Land Brandenburg, im Landkreis Oder-Spree, in der Gemeinde Grünheide (Mark). Der ansässige Automobilhersteller hat für die geplante Service- & Logistikerweiterung eine geänderte Straßenplanung in Auftrag gegeben. Diese nördliche Anbindung des Automobilherstellers soll über die geplante L 386 zwischen der Anschlussstelle Freienbrink Nord der Bundesautobahn A10 im Westen und der L23 im Osten als Netzergänzung erfolgen. Des Weiteren soll die heutige L23 höhenfrei über die Bahntrasse Berlin - Frankfurt (Oder) geführt werden. Auf Grund der prognostizierten Steigerung des Straßenverkehrs bei gleichzeitiger Erhöhung des Verkehrs auf der Schiene und der damit verbundenen Erhöhung der Schrankenschließzeiten ist eine Beseitigung des Bahnübergangs (BÜ) der L23 mit der Strecke Berlin -Frankfurt (Oder) am Haltepunkt Fangschleuse und einen Ersatz durch eine niveaufreie Querung erforderlich. Die vorliegende Unterlage umfasst den Neubau der L386 in drei Bauabschnitten. Die Baumaßnahme verläuft ab der A10 (ca. L386 Bau-km 0+000) in östlicher Richtung zum Anschluss der neu gebauten L386 Der 1.BA. (Bau-km 2+450 bis 2+850 ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. Zur Vertragsleistung gehören der 2. BA von 2+450km bis 1+650km; Länge 800m und 3. BA von 1+650km bis 0km; Länge 1.650m. Im Zuge der Straßenbaumaßnahme ist die Errichtung der Brückenbauwerke BW 5 und BW 7 einschließlich der Stützwände für die Rampen. Das BW 8 "Bahnhofszugang Unterführung" bei km 0+494 wird im Vorfeld fertiggestellt und wird mit der neuen L386 überbaut. Das Bauwerk 3, neue Bahnquerung TESLA, wird durch dritte zeitgleich errichtet und kann ab 2027 überbaut werden. Die bestehende Baustraße stellt die Erreichbarkeit der parallellaufenden Projekte L386 sicher, bis das Vorhaben L386 Netzergänzung vollständig errichtet ist. Nach Fertigstellung der L386 verliert die Baustraße ihre Funktion bzw. übergibt die Erschließungsfunktion an die L386. Weiter wird die Phase 4 inklusive einer Mittelstreifenüberfahrt die Hauptfahrbahn L 386 mit einer temporären Verbindung die vorhandene Anschlussstelle A10 Freienbrink Nord verbinden. Die ausgeschriebene Bauleistung umfasst ebenfalls den Restrückbau der gemeinsam genutzten Baustraße von km 0+000 bis km 2+200 einschließlich Kanalbau, Wendestelle, Dammbau der Behelfsbrücke sowie den Rückbau des Stiches A der Baustraße. Der Grundwasserflurabstand befindet sich zwischen 5 und 7,5 m. Schutzgebiete wie FFH, NSG und §30-Biotope BNatSchG sind nicht betroffen. Gegenstand der Bauverträge sind folgende Leistungsteile: - Los 12 BW 5 einschließlich Stützwände für die Bauwerksrampen - Los 13.1 BW 7.1 Spundwand - Los 13.2 BW 7 einschließlich Stützwände für die Bauwerksrampen - Los 20 Strecke und Teilrückbau Baustraße.2.BA - Los 21 Fahrzeug-Rückhaltesystem (FRS) 2.BA - Los 22 Markierung und Beschilderung 2.BA - Los 23 Wegweisende Beschilderung 2.BA - Los 25 Verkehrssicherung Inbetriebnahme 2.BA - Los 30 Strecke und Teilrückbau Baustraße.3.BA - Los 31 Fahrzeug-Rückhaltesystem (FRS) 3.BA - Los 32 Markierung und Beschilderung 3.BA - Los 33 Wegweisende Beschilderung 3.BA Gegenstand des Vertrages der OBL, der öBÜ und dem SiGeKo sind die oben angegeben Lose und sachliche Prüfung von Nachträgen. 1.2. Aussagen zur überwachenden Baumaßnahme Die Baumaßnahmen umfassen den Bau des zweiten und dritten Bauabschnittes der L386 bis über das Bauwerk 3. Die Errichtung eines offenes Sicker-, Regenrückhaltebecken (Bauwerk 06), sowie der provisorischen Straßenanbindung AS Freienbrink Nord. 2. Bearbeitungsgrundlagen/ Planungsstand Art und Umfang der Baumaßnahme ist der beiliegenden Baubeschreibung zu entnehmen. Die Bauleistungen beginnen nach derzeitigem Planungsstand im Juni 2026 und sollen im November 2027 fertiggestellt sein. Bei der Erstellung Ihres Angebotes ist der vorgenannte Zeitraum zuzüglich der Zeit für die vorbehaltslose Annahme der Schlussrechnungen vom Auftragnehmer Bau zu berücksichtigen. Die Leistung ist bis zu 3 Monaten nach dem Bauende anzubieten. Weitergehende Angaben finden Sie aufgrund der Zeichenbegrenzung in der Leistungsbeschreibung.
- Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis RavensburgFronreuteFrist: 22. Apr.
Planungs- und Ingenieurleistungen zur Errichtung eines Glasfasernetzes - ZVBVRV Cluster 1
Auftraggeber ist der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg. Aufgabe des Zweckverbands ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte und Gewerbebetriebe sicherzustellen. Derzeit wird im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung der Betreiber für den Netzbetrieb der Gigabit-Netze gemäß Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen ermittelt. Mir einer Zuschlagserteilung ist im ersten Halbjahr 2026 zu rechnen. Der Auftraggeber plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes (FTTB) im Gemarkungsgebiet Aichstetten. Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener grauer NGA-Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie und Gigabit-Richtlinie 2.0 förderfähiger Anschlüsse im Ausbaugebiet. Der Auftraggeber hat eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine Ausbaukonzeption erstellt. Dieser vorliegende Planungsstand ist in eine Genehmigungsplanung zu überführen. Teile der zu planenden Infrastruktur gemäß oben genannter Ausbaukonzeption wurden bereits durch Ausbauten sowie Mitverlegungen im Zuge früheren Maßnahmen umgesetzt. Die nachfolgenden Massenangaben stellen die zu erwartenden Massen unter der Berücksichtigung der gesamten zu berücksichtigenden Bestandsinfrastruktur dar. Das Projekt umfasst für Los 1 nachfolgend aufgeführte Massenangaben: - Trassenneubau (befestigte und unbefestigte Oberfläche) bis zur privaten Grundstücksgrenze: ca. 55.400,00 m - Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre (Trassenmeter, ggf. Paralleleinzug): ca. 0,00 m - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Neubau): 2 Stück - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Bestand): 0 Stück - Netzverteiler NVt (Neubau und Bestand): 35 Stück - Anzahl Hausanschlüsse gemäß Ausbaukonzept: 957 Stück Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung folgender Leistungen: (1) Weitere, bisher noch nicht erbrachte Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven Gigabit-Netzinfrastruktur (FTTB) in den unter Abschnitt A.3 genannten Ausbaugebieten unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme sowie der Vorgaben des Auftraggebers in aktueller Version. (2) Hausanschlussmanagement – insbesondere Erstellung der Hausanschlussliste, Kontaktermittlung einschließlich Aktualisierung von Kundendaten, Terminvereinbarung, Gebäudebegehung im Zuge der Planung, Abstimmung Trassenverlauf Privatgrund nebst Festlegung und Abstimmung der Hauseinführung und Übergabepunkt/-e NE 3 / NE 4 einschließlich Dokumentation der Begehung und Abstimmung mit Unterschrift des Grundstückseigentümers, Kostenermittlung je Hausanschluss inkl. Einfügen in Hausanschlussliste, Bearbeitung von Reklamationen und Änderungserfassung. (3) Arbeitssicherheitsmanagement – Leistungserbringung nach der Baustellenverordnung in Anlehnung an das AHO-Leistungsbild. Insbesondere Übernahme von Koordinationsaufgaben nach § 3 BaustellV hinsichtlich der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen sowie Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, Zusammenstellung der Unterlagen, Vornahme erforderlicher Anpassungen desselben, Analyse der Vor- oder Entwurfsplanungen und Feststellen von arbeitssicherheits- und gesundheitsrelevanten Wechselwirkungen, Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe sicherheitstechnischer Einrichtungen sowie Überprüfen von Angeboten in sicherheitstechnischer Hinsicht und dazugehöriger Aufgaben. (4) Qualitätsmanagement – Qualitätsmerkmale / Anforderungen sind in Kooperation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen. Zielwerte der Vermessung der Qualitätsmerkmale sind zu definieren und feinzujustieren. Verfahren und Ressourcen für die Qualitätslenkung, -sicherung und -verbesserung sind festzulegen. Ferner gehören hierzu auch die Qualitätslenkung, Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung. (5) Projektmanagement – Durchführung der gesamten Projektleitung und Koordinierung aller fachlichen Beteiligten. (6) Vermessung und Netzdokumentation und Datenlieferung unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme und Vorgaben des Auftraggebers in aktueller Version, inkl. Erarbeitung und Lieferung der notwendigen Daten für Mittelabruf und Schlussverwendungsnachweis, zur Einholung des endgültigen Zuwendungsbescheids sowie zur Erfüllung aller Reporting-Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber dem Fördermittelgeber Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie-2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungs-bescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
- Rete Tram-Treno del Luganese SA (RTTL SA)PregassonaFrist: 24. Juni
Planer Bahntechnik - Rete Tram-Treno del Luganese (RTTL) - Tappa prioritaria
Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungen des Mandats «Planer Bahntechnik», welcher im Auftrag der Gesellschaft Rete Tram-Treno del Luganese SA (RTTL SA) die Planung der bahntechnischen Anlagen im Rahmen des Projekts Rete Tram-Treno del Luganese – vorrangige Strecke sowie der in Abstimmung mit FLP zu erneuernden Abschnitte der bestehenden Linie übernimmt (unter Ausschluss des Gleises sowie dessen Ober- und Unterbau). Zudem umfasst das Mandat die fachtechnische Begleitung und Unterstützung der Auftraggeberin während der Realisierungs- und Inbetriebsetzungsphase, welche mittels separater Generalunternehmermandate vergeben werden. Die Planung wird für die SIA-Phasen 32 (Wiederaufnahme, Ergänzungen und Detailprojekte aus PGVf-Auflagen) und 41 (Ausschreibung der Generalunternehmer für die Realisierungsphase) verlangt.Für die Realisierung und die anschliessende Inbetriebsetzung, SIA-Phasen 51 bis 53, wird optional die Erbringung von Leistungen zur fachtechnischen Begleitung und Unterstützung der Auftraggeberin verlangt, da die Ausführungsplanung Aufgabe der Generalunternehmer sein wird. Für dieses Mandat sind die Projektierungsobjekte und die entsprechenden Werke folgende:Fahrleitungsanlage und Erdung,Bahnsicherungs- und Leittechnikanlagen für den Eisenbahn-Tram-Betrieb,Mittelspannungsanlagen (MS) für Energieversorgung und Traktionsstrom,Niederspannungsanlagen (NS) für Hilfsstromversorgung, Beleuchtung, Kommunikation, Sicherheits- und Überwachungssysteme sowie Fahrgastinformationsanlagen. Vom vorliegenden Verfahren ausgeschlossen sind:Gleisanlagen einschliesslich Ober- und Unterbau,Ingenieurbauwerke,Funktionale Ausstattungen und gebäudetechnische Anlagen, die ausschliesslich den Ingenieurbauwerken zugeordnet sind. Zusätzlich besteht – unter der Voraussetzung, dass die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind – die Möglichkeit, dass der Planer Bahntechnik während der Realisierungsphase auch die Funktion eines Prüfingenieurs als Unabhängige Prüfstelle (UP-EB) gemäss RL UP-EB (BAV-Richtlinie Unabhängige Prüfstellen Eisenbahnen) für die von den Unternehmungen erbrachten Planungsleistungen übernimmt. Für weitere Angaben wird auf die Anhänge im Register 2 verwiesen. Besonderheit:die Bewertung der Angebote und die Vergabe des Auftrags erfolgen unter Berücksichtigung der Gesamtheit der im Ausschreibungsdossier vorgesehenen Leistungen.Der Vertrag mit RTTL SA wird unter Ausschluss des Anteils der Leistungen und Spesen betreffend OP306 (Anlagen und Leistungen zugunsten der FLP) erstellt. Die Leistungen und Spesen im Zusammenhang mit OP306 werden durch einen separaten Vertrag mit der FLP geregelt. Sollte der Vertrag mit FLP nicht zustande kommen, würden die Leistungen betreffend OP306 nicht in Auftrag gegeben, und der Zuschlagsempfänger hätte keinen Anspruch auf Entschädigung.Die Abwicklung des Mandats erfolgt jedoch gesamthaft und liegt in der Verantwortung der RTTL SA.
- Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg
Los 5 Waldburg
Auftraggeber ist der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg. Aufgabe des Zweckverbands ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte und Gewerbebetriebe sicherzustellen. Derzeit wird im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung der Betreiber für den Netzbetrieb der Gigabit-Netze gemäß Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen ermittelt. Mir einer Zuschlagserteilung ist im ersten Halbjahr 2026 zu rechnen. Der Auftraggeber plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes (FTTB) im Gemarkungsgebiet Waldburg. Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener grauer NGA-Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie und Gigabit-Richtlinie 2.0 förderfähiger Anschlüsse im Ausbaugebiet. Der Auftraggeber hat eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine Ausbaukonzeption erstellt. Dieser vorliegende Planungsstand ist in eine Genehmigungsplanung zu überführen. Teile der zu planenden Infrastruktur gemäß oben genannter Ausbaukonzeption wurden bereits durch Ausbauten sowie Mitverlegungen im Zuge früheren Maßnahmen umgesetzt. Die nachfolgenden Massenangaben stellen die zu erwartenden Massen unter der Berücksichtigung der gesamten zu berücksichtigenden Bestandsinfrastruktur dar. Das Projekt umfasst für Los 5 nachfolgend aufgeführte Massenangaben: - Trassenneubau (befestigte und unbefestigte Oberfläche) bis zur privaten Grundstücksgrenze: ca. 11.100,00 m - Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre (Trassenmeter, ggf. Paralleleinzug): ca. 7.500,00 m - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Neubau): 0 Stück - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Bestand): 1 Stück - Netzverteiler NVt (Neubau und Bestand): 7 Stück - Anzahl Hausanschlüsse gemäß Ausbaukonzept: 242 Stück Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung folgender Leistungen: (1) Weitere, bisher noch nicht erbrachte Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven Gigabit-Netzinfrastruktur (FTTB) in den unter Abschnitt A.3 genannten Ausbaugebieten unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme sowie der Vorgaben des Auftraggebers in aktueller Version. (2) Hausanschlussmanagement – insbesondere Erstellung der Hausanschlussliste, Kontaktermittlung einschließlich Aktualisierung von Kundendaten, Terminvereinbarung, Gebäudebegehung im Zuge der Planung, Abstimmung Trassenverlauf Privatgrund nebst Festlegung und Abstimmung der Hauseinführung und Übergabepunkt/-e NE 3 / NE 4 einschließlich Dokumentation der Begehung und Abstimmung mit Unterschrift des Grundstückseigentümers, Kostenermittlung je Hausanschluss inkl. Einfügen in Hausanschlussliste, Bearbeitung von Reklamationen und Änderungserfassung. (3) Arbeitssicherheitsmanagement – Leistungserbringung nach der Baustellenverordnung in Anlehnung an das AHO-Leistungsbild. Insbesondere Übernahme von Koordinationsaufgaben nach § 3 BaustellV hinsichtlich der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen sowie Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, Zusammenstellung der Unterlagen, Vornahme erforderlicher Anpassungen desselben, Analyse der Vor- oder Entwurfsplanungen und Feststellen von arbeitssicherheits- und gesundheitsrelevanten Wechselwirkungen, Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe sicherheitstechnischer Einrichtungen sowie Überprüfen von Angeboten in sicherheitstechnischer Hinsicht und dazugehöriger Aufgaben. (4) Qualitätsmanagement – Qualitätsmerkmale / Anforderungen sind in Kooperation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen. Zielwerte der Vermessung der Qualitätsmerkmale sind zu definieren und feinzujustieren. Verfahren und Ressourcen für die Qualitätslenkung, -sicherung und -verbesserung sind festzulegen. Ferner gehören hierzu auch die Qualitätslenkung, Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung. (5) Projektmanagement – Durchführung der gesamten Projektleitung und Koordinierung aller fachlichen Beteiligten. (6) Vermessung und Netzdokumentation und Datenlieferung unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme und Vorgaben des Auftraggebers in aktueller Version, inkl. Erarbeitung und Lieferung der notwendigen Daten für Mittelabruf und Schlussverwendungsnachweis, zur Einholung des endgültigen Zuwendungsbescheids sowie zur Erfüllung aller Reporting-Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber dem Fördermittelgeber Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikations-netze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 27.12.2022 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Dienststelle für Mobilität - Kreis 1 Oberwallis.
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