New roofing, Lundetun
Die Gemeinde Lund schreibt die Erneuerung des Daches am Kulturgebäude Lundetun aus. Der Umfang umfasst neue Dacheindeckung, Dämmung, Entwässerung, Einbauten sowie diverse Verbesserungsarbeiten. Die Maßnahmen sind nicht genehmigungspflichtig nach PBL. Das Projekt ist bis August 2026 fertigzustellen.
Angebotsfrist:30. April 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die Gemeinde Lund schreibt die Erneuerung des Daches am Kulturgebäude Lundetun aus. Der Umfang umfasst neue Dacheindeckung, Dämmung, Entwässerung, Einbauten sowie diverse Verbesserungsarbeiten. Die Maßnahmen sind nicht genehmigungspflichtig nach PBL. Das Projekt ist bis August 2026 fertigzustellen.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: OFA IKS
- Veröffentlicht: 07. April 2026
- Frist: 30. April 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Die Gemeinde Lund schreibt die Erneuerung des Daches am Kulturgebäude Lundetun aus. Der Umfang umfasst neue Dacheindeckung, Dämmung, Entwässerung, Einbauten sowie diverse Verbesserungsarbeiten. Die Maßnahmen sind nicht genehmigungspflichtig nach PBL. Das Projekt ist bis August 2026 fertigzustellen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Die Gemeinde Lund schreibt die Erneuerung der Dacheindeckung am Kulturgebäude Lundetun (ehemaliger Kinosaal) aus. Der Auftrag umfasst neue Dacheindeckung, Dämmung, Entwässerung, Einbauten sowie diverse begleitende Verbesserungsarbeiten. Die Maßnahmen sind nicht genehmigungspflichtig gemäß PBL. Das Projekt muss bis Juli 2026 abgeschlossen sein.
- Gemeindeverwaltung DobelDobelFrist: 27. Apr.
Sanierung und Umnutzung des Kurhauses zur Integration der Gemeindeverwaltung
Die Gemeinde Dobel beabsichtigt, das bestehende Kurhaus umfassend zu sanieren und zu einem mo-dernen Verwaltungssitz umzubauen. Hintergrund hierfür sind erhebliche bauliche und technische Män-gel sowie unzureichende räumliche Kapazitäten im derzeitigen Rathaus. Eine Bedarfsanalyse sowie eine Machbarkeitsstudie der Weindel Architekten bestätigten sowohl die Realisierbarkeit als auch die Not-wendigkeit des Vorhabens. Der Gemeinderat fasste daraufhin im Jahr 2024 einen Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des Projekts. Ziel des Projekts ist die Entwicklung eines leistungsfähigen, zukunftsfähigen und barrierefreien Verwal-tungsstandorts, der zentrale Verwaltungsfunktionen im Kurhaus bündelt und zugleich eine umfassende Modernisierung des Gebäudes ermöglicht. Dies umfasst die technische Erneuerung, die Sanierung des Kursaals einschließlich der WC-Anlagen und der Küche sowie die Einrichtung einer neuen Tourist-Information mit direktem Zugang für Bürgerinnen und Bürger. Der bestehende Bauzustand macht eine Kernsanierung des gesamten Gebäudes erforderlich. Dazu ge-hören unter anderem die Erneuerung von Fenstern, Bodenbelägen, Haustechnik und Elektroinstallatio-nen sowie die Sanierung des Kursaals mitsamt Bühne, Küche und Sanitärbereichen. Zusätzlich müssen vorhandene Feuchtigkeitsschäden behoben und die Barrierefreiheit durch den Einbau eines Aufzugs si-chergestellt werden. Der Umbau beinhaltet darüber hinaus die funktionale Neustrukturierung der Ge-schosse zur Verwaltungsnutzung sowie die Schaffung geeigneter Besprechungs-, Sozial- und Servicebe-reiche. Die Gesamtinvestition beträgt nach aktueller Schätzung rund 5,2 Millionen Euro brutto. Die Vergaben der Planungsleistungen erfolgen im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens, das die Berei-che Objektplanung, TGA, Tragwerksplanung, Bauphysik und Brandschutz umfasst und derzeit bereits läuft. Der Zeitplan sieht vor, die Vergabeschritte bis Juli 2026 abzuschließen. Der Planungsstart ist demnach für August 2026 vorgesehen. Anschließend ist eine Bauzeit von zwölf bis achtzehn Monaten geplant. Ein Meilenstein-Terminplan folgt in der zweiten Stufe. Die weiteren Details entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage „Information – Punkt 1: Kurzbeschreibung des Projekts“.
- Verbandsgemeindeverwaltung Enkenbach-AlsenbornEnkenbach-AlsenbornFrist: 05. Mai
Energetische Sanierung Mehrzweckhalle Mehlingen
Beschreibung der Planungsaufgabe und der Baumaßnahme: Hinweis: Die LPH 1 (ohne Elektrotechnik) gemäß HOAI ist vom Ingenieurbüro Otto Reisig GmbH aus Riedenburg erbracht. Die LPH 2 + 3 und LPH 5 - 8 sind voll zu erbringen und zu honorieren. Grundlage ist die Honorarzone II, Mindestsatz gem. HOAI 2021 § 53 ff. Historie Die Mehrzweckhalle der Ortsgemeinde Mehlingen wurde in den 70er Jahren gebaut. Sie ist für das Dorfleben in der Gemeinde ein zentraler Anlaufpunkt für Jung und Alt. Mit Hilfe von Fördermittel möchte die Ortsgemeinde eine umfassende energetische Sanierung des Gebäudes vornehmen und somit zur Energieeinsparung und der Erreichung der klimapolitischen Ziele des Landes beitragen. Eine Untersuchung der Halle hinsichtlich "Brandschutz" durch das Fachbüro "Infra-Touch", Bernd Stiegler, Neulußheim ergab, dass unter anderem - die Heizanlage von der benachbarten Lüftungsanlage brandschutztechnisch getrennt werden müsste, was hohen baulichen Aufwand bedeuten würde (Einbau feuerfeste Wände, Brandschutzklappen, Leitungs-Schottungen etc.) - Dachdämmstoffe aufgrund Ihres Brandverhaltens aus dem Dachraum entfernt werden müssten. Um den zukünftigen Brandschutz und verbesserten energetischen Standard zu gewährleisten sowie des Bedarfs der Sanierung verschiedener Bauteile wurden folgende bauliche Maßnahmen geplant: 1.0 Energetische Verbesserung der Gebäudehüllen (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 1.1 Sportbodenbau (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.1 Erneuerung der Heizanlage (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.2 Abwasser, Wasser, Sanitärräume und Erneuerung Warmwasserbereitung (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.3 Erneuerung Lüftungsanlage (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) Einsparungspotential: Mit der Maßnahme muss aufgrund den Vorgaben des Fördermittelgebers eine Endenergieeinsparung der Wärme von rund 97%, ~654.080 kWh, erreicht werden. Die Einsparung beim Primärenergiebedarf liegt bei rund 95%, ~748.000 kWh. Vor diesem Hintergrund sind die Maßnahmen, welche in den im Förderantrag zugrundeliegenden Berechnungen Gegenstand waren, dem Grunde nach umzusetzen. Aktueller Projektstand: Die Leistungsphase 1 für OJP und TGA H,L,S ist vollständig erbracht. Durch das VgV-Verfahren werden geeignete Planungsbüros gesucht, die die v.g. Leistungen planen und durchzuführen. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Zunächst einmal die LPH 2 + 3 (bei OJP anteilig), LPH 1 - 3 (TGA E) und LPH 2 - 3 (TGA HLS). Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Auf die vorhandene Grundlagenermittlung und Vorplanung ist dabei aufzubauen. Die Beauftragung der Planung erfolgt voraussichtlich ab ca. Ende Juli / Anfang August 2026 (nach Abschluss dieses Verfahrens), Planungsbeginn: Unmittelbar nach Beauftragung. Bis Ende September 2026 ist ein Bauzeitenplan zu erstellen, in welchem der Bauablauf aller Gewerke terminiert ist. Zumindest mit den vorbereitenden Maßnahmen wie die Abbrucharbeiten ist noch in 2026 zu beginnen. Fertigstellung der gesamten Maßnahme: 31.08.2028. Aufgrund der Förderung des Vorhabens, muss verbindlich bestätigt werden, dass das Vorhaben bis spätestens 15.09.2028 vollständig abgeschlossen ist. Hintergrund ist, dass die EFRE-Mittel (siebenjähriger europäischer Finanzrahmen) nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen und operativ ein fristgerechter Abschluss der verwaltungsseitigen Prüfungen sichergestellt sein muss. Insofern ist es zwingend erforderlich, dass umgehend nach Beauftragung der Planungsleistungen diese zeitnah erbracht werden und ohne Verzögerung in eine bauseitige Umsetzung überführt werden. Aufgrund den stringenten Vorgaben des Zuwendungsgebers müssen alle Leistungen bis zum 31.08.2028 abgeschlossen sein. Die Bauabnahmen müssen bis zum 15.09.2028 erfolgt sein und die Schlussrechnungen bis zum 30.10.2028 vorliegen. Bei der Ausschreibung der einzelnen Gewerke gilt es enge Fristen für die Umsetzung vorzugeben. Es sind regelmäßige Besprechungstermine in enger Taktung mit allen Beteiligten durchzuführen. Die Bauüberwachung durch die beauftragten Büros hat mindestens dreimal die Woche, jedoch bei Bedarf auch öfter vor Ort zu erfolgen. Die Bauleitertätigkeit ist regelmäßig zu dokumentieren und zeitnah dem Bauherrn vorzulegen. Weiterhin sind entsprechende Bautagebücher zu führen. Es sind weiterhin wöchentliche Bauherrensitzungen abzuhalten und entsprechend zu protokollieren. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechtes ist für Kommunen verpflichtend, Abweichungen sind regelmäßig förderschädlich und können zu einem (Teil-)Widerruf oder Verwehrung der Förderung führen. Auf die Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften wird in den Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides explizit hingewiesen. Ein Verstoß stellt einen förderschädlichen Tatbestand dar, der zu einem sofortigen Widerruf des Zuwendungsbescheides führen kann. Im Rahmen der Mittelabrufe erfolgt stets eine Prüfung der Vergabeunterlagen durch die ISB. Mit dem ersten Mittelabruf sind dann erstmalig umfangreiche Nachweise zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts einzureichen. Eine Auszahlung ist erst nach dem erfolgreichen Abschluss dieser Prüfung möglich. Die Vergabe ist detailliert und frühzeitig zu dokumentieren und auf zusätzliche EFRE-Vorgaben insbesondere bei Vergaben im Oberschwellenbereich wird hingewiesen. Für eine zügige Umsetzung der Arbeiten ist während der Bauzeit keine Nutzung der Sporthalle vorgesehen. Kosten gemäß Grobkostenschätzung Stand 13.01.2026: Kgr. 300 = 1.117.000,00 netto; Kgr. 400 = 1.650.000,00 EUR netto; Kgr. 300 - 700 = 3.459.663,00 EUR netto. Die Abbruchkosten sind in der Kostengruppe 300 bzw. 400 mit enthalten. Weitere Angaben sind aus der beigefügten Projektbeschreibung vom 18.03.2026 zu entnehmen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 30. April 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist OFA IKS.
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