Neubau Zentralbibliothek und Unversitätsarchiv (1.BA)
Der Neubau der Universitätsbibliothek (Zentralbibliothek) und des Universitätsarchivs (BM-Nr. A.0435.120514) ist in 2 Bauabschnitten vorgesehen, wovon der 1. BA in der ersten Ausbauphase des Masterplans Philosophikum umgesetzt werden soll und für mehrere Jahre mit der Bestandsbibliothek eine funktionale Einheit bilden ...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Der Neubau der Universitätsbibliothek (Zentralbibliothek) und des Universitätsarchivs (BM-Nr. A.0435.120514) ist in 2 Bauabschnitten vorgesehen, wovon der 1. BA in der ersten Ausbauphase des Masterplans Philosophikum umgesetzt werden soll und für mehrere Jahre mit der Bestandsbibliothek eine funktionale Einheit bilden wird - bis zur Fe...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Land Hessen, vertreten durch den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Zentrale Vergabe
- Veröffentlicht: 28. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Der Neubau der Universitätsbibliothek (Zentralbibliothek) und des Universitätsarchivs (BM-Nr. A.0435.120514) ist in 2 Bauabschnitten vorgesehen, wovon der 1. BA in der ersten Ausbauphase des Masterplans Philosophikum umgesetzt werden soll und für mehrere Jahre mit der Bestandsbibliothek eine funktionale Einheit bilden wird - bis zur Fertigstellung des 2. BA. Auf dem Campus Philosophikum soll durch den vorgesehenen 1. Bauabschnitt die derzeitige Streulagensituation der Bibliotheken mit ihren vielfältigen Nachteilen behoben werden. Die Universitätsbibliothek (Bestandsgebäude im Phil I) soll im 1. Bauabschnitt durch einen Neubau so erweitert werden, dass die 6 Fachbibliotheken des Philosophikums (Anglistik, Germanistik, Klassische Philologie, Geschichte, Klassische Archäologie im Phil I und Romanistik im Phil II) sowie die im Gebäude F untergebrachte Zweigbibliothek im Philosophikum II mit einem derzeitigen Gesamtbestand von zusammen gut 620 000 Bänden in einem zusammenhängenden Gebäudekomplex aufgenommen werden können. Neben den Funktionen eines Bibliotheksgebäudes sind Einrichtungen des Hochschulrechenzentrums sowie das Studentenwerk mit einer Cafebar im 1. BA des Neubaus verortet. Wesentliches Ziel des 1. BA ist es, sieben derzeit im Campusgebiet liegende Fach- und Zweigbibliotheken in den Bestand der Universitätsbibliothek zu integrieren. Zukünftig soll die Universitätsbibliothek die Funktion einer Zentralbibliothek für den Gesamtbereich der kultur- und geisteswissenschaftlichen Fächer übernehmen, deren Lehreinrichtungen in unmittelbarer Nähe angesiedelt sind. Daneben bleibt die Universitätsbibliothek Sitz der zentralen Funktionen für das gesamte Bibliothekssystem (EDV, Digitalisierungszentrum/ Fotostelle, Direktion, etc.) und beherbergt die Sonderbestände (Rara, Papyrussammlung, Kartensammlung, Bildarchiv, etc.). Ferner sind als integraler Bestandteil das Universitätsarchiv, Einrichtungen des Hochschulrechenzentrums sowie das Studierendenwerk mit einer Caféteria im Neubau 1. Bauabschnitt (= Realisierungsteil im bereits abgeschlossenen hochbaulichen Wettbewerb) zu verorten. Zeitlich und inhaltlich definiert der Bibliotheksneubau als erster großer Baustein des städtebaulichen Masterplans die neue Mitte des Campus. Es ist von einer Zuordnung zu Gebäudeklasse 5 (HBO) auszugehen. Die im Kabinettsbeschluss "CO2-neutrale Landesverwaltung" vom 17.5.2010 definierten Energiestandards sind zu berücksichtigen. Die aktuelle EnEV und die Richtlinie "energieeffizientes Bauen und Sanieren des Landes Hessen" sind einzuhalten. Ziel dieses Verhandlungsverfahrens nach VgV § 14 Abs. 4 Satz 1 war die Vergabe der Fachplanerleistungen der Technische Ausrüstung: — Anlagengruppe 1 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen), — Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen), — Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen), — Anlagengruppe 7 (Nutzungsspezifische Anlagen / Feuerlöschtechnik), — Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation), Gemäß § 53 HOAI (2013) sowie § 55 HOAI (2013) i. V. mit Anlage 15.1: Leistungsphasen 2-8.
Weiterführende Details
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Klinikum Esslingen - TGA-HLSK-Planung LPH3 bis 9 der Kostengruppen 410, 420, 430, 470 - 7420_0600
Das Klinikum Esslingen hat im Jahr 2020 in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg einen Masterplan Bau für das Klinikum entwickelt. Dabei sieht dieser Masterplan Bau insgesamt drei Bauabschnitte mit der Erstellung von drei Neubauten vor. Die künftigen Bauten fassen gleichartige Funktionen in Einheiten konsequent zusammen, wie z. B. die Ambulanzen und Funktionsbereiche und sehen dabei eine Trennung stationärer und ambulanter Leistungen vor. Die übersichtliche neue Struktur soll dem Klinikum die Organisation erleichtern und die Patienten sollen von patientenorientierten Abläufen mit deutlich kürzeren Wegen profitieren. Am Klinikum Esslingen hat der Abriss des alten Bettenhauses 2 begonnen und damit die erste Phase eines umfassenden Modernisierungsprojekts gestartet. Der Neubau des ersten Bauabschnittes soll im kommenden Jahr beginnen. In dem siebenstöckigen Gebäude entstehen acht hochmoderne Operationssäle, eine zentrale Notaufnahme, eine Intensivstation sowie neue Pflege- und Fachbereiche. Während der Bauarbeiten läuft der Klinikbetrieb uneingeschränkt weiter. Als Übergangslösung wurde ein Modulgebäude mit 150 Betten errichtet. Parallel entstehen eine neue Technikzentrale und eine Ringtrasse für die zentrale Steuerung von Energie und Versorgung. Der Neubau wird auf einer bis zu 16 Meter tiefen Baugrube errichtet und bietet künftig etwa 16.000 Quadratmeter Nutzfläche. Die Neubauten innerhalb des ersten Bauabschnitts sind im Landeskrankenhau Bauprogramm aufgenommen. Durch den Fördermittelgeber liegen die Förderzusagen für diese Bauabschnitt vor. Für den Neubau der Häuser 2 und 12 liegen die Baugenehmigungen der Stadt Esslingen vor. Zwei weitere Bauabschnitte sind bereits geplant, jedoch noch nicht genehmigt. Mit insgesamt drei Projektphasen über 15 Jahre handelt es sich um die größte Einzelbaumaßnahme in der Geschichte der Stadt Esslingen. Das Klinikum - eine 100-prozentige Tochter der Stadt - beschäftigt rund 2.000 Mitarbeitende und versorgt jährlich über 140.000 Patientinnen und Patienten. Die im Zuge der Entwurfsplanung getroffenen Projektentscheidungen bilden die Grundlagen für die weiteren Leistungsphasen. Die Vor- und Entwurfsplanungsergebnisse sind durch den Fachplaner zu übernehmen. Die Planungsprämissen der LPH 2 und 3 sind weiterhin gültig und werden im Zuge der Vorbereitung und mit der LPH 5 ff. fortgeschrieben. Folgende Projektgliederung ist zu Grunde zu legen: Die Planung des Neubaus der Häuser 2, 7 und 8 teilt sich somit in die Planung für den 1.BA (Haus 2) inkl. Interimslösungen innerhalb Neubau, die Planung für den 2. BA (Haus 7 und 8) inkl. endständige Lösungen für Interimsbereiche 1.BA. Die Neubauten Haus 2 und Haus 7 und 8 bilden einen baulich und funktional zusammenhängenden Gebäudekomplex. Dieser ist über diverse Anbindungen mit den umliegenden ober- und unterirdischen Bestandsbauwerken verbunden. Das zu bearbeitende Bauvorhaben gliedert sich in die Teilprojekte Haus 2 im 1. Bauabschnitt und Neubau Haus 7 und 8 im 2. Bauabschnitt jeweils inklusive Rückbau Bestandsgebäude (Ausnahme BA2), Baugrube und Verbau. Die Neubauten sind unter laufendem Krankenhausbetrieb am Standort zu realisieren. Es ergeben sich folgende Kennwerte für die Neubauten: Planung 1. BA mit Interimen (Haus 2): Stand Entwurfsplanung: 6.452 m² NF, 18.225 m² BGF Planung 1. BA mit Interimen (Haus 12): Stand Entwurfsplanung: 176 m² NF, 1.333 m² BGF Planung 2. BA (Haus 7 und 8) mit endständigem Umbau und Ausbau von Interimen: Stand Vorplanung: 12.775 m² NF, 28.497 m² BGF Zu den wesentlichen Funktionseinheiten gehören Zentral-OP, Ambulanz-OPs, Intensivstationen, AEMP (Sterilgutaufbereitung), Interdisziplinäre Notaufnahme sowie weitere Funktionsbereiche (u.a. Funktionsdiagnostik und Pflegestation, Technik und Administrationsflächen) und zugeordnete Pflegestationen. notwendige Interimsmaßnahmen innerhalb der Bauabschnitte sind planerisch mit umzusetzen.
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Generalplanung: Erstellung eines städtebaulichen und freiräumlichen Gesamtkonzepts
Für das Department of Aerospace and Geodesy der Technischen Universität München soll ein neuer Campus auf dem Gemeindegebiet Taufkirchen südlich von München entstehen. Die dem Verfahren zugrunde gelegte Aufgabenstellung umfasst sowohl die Erstellung eines Masterplans für den Gesamtumgriff als auch die Objekt- und Freianlagenplanung für einen bereits definierten ersten Bauabschnitt (BA 1). Die insgesamt zu bebauende Fläche beträgt rund 5,3 Hektar. Das Gesamtareal des Freistaats Bayern am Standort umfasst etwa 7 Hektar, von denen bereits rund 1,7 Hektar durch Interimsgebäude belegt sind. Die geplante Gesamtfläche des Campus über alle Bauabschnitte hinweg beläuft sich auf etwa 42.000 Quadratmeter Nutzungsfläche (NUF 1–6). Im BA 1 entstehen rund 9.800 Quadratmeter NUF 1–6. Davon entfallen etwa 4.520 Quadratmeter auf die Nutzungsfläche NUF 2 sowie rund 5.280 Quadratmeter auf die NUF 3. Innerhalb der NUF 3 sind circa 3.000 Quadratmeter für Werkhallen vorgesehen. Dazu gehören vier Hallen mit mehr als 250 Quadratmetern Fläche, von denen zwei lichte Raumhöhen von bis zu 10 Metern und eine Höhe von bis zu 5,5 Metern erreichen. Zusätzlich entstehen sieben Hallen mit weniger als 250 Quadratmetern Fläche, darunter zwei mit lichten Raumhöhen bis zu 10 Metern. Die Bindung der NUF 3 im Erdgeschoss liegt bei etwa 80 Prozent. Die späteren Bauabschnitte umfassen weitere rund 32.120 Quadratmeter NUF 1–6. Vorgesehen sind dort unter anderem Büro- und Forschungsflächen, Hörsäle, eine Mensa sowie eine Bibliothek. Weitere Informationen zum Vorhaben können der Anlage 6 "Vergabeunterlage II_Kurzfassung" entnommen werden. Darüber hinaus wird eine ausführliche Aufgabenbeschreibung (Vergabeunterlage II) mit dem Start des Wettbewerblichen Dialogs den zum Verfahren ausgewählten Teilnehmenden zur Verfügung gestellt werden.
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- Klinikum Esslingen GmbHFrist: 20. Apr.
Klinikum Esslingen - Planung ALG8 ab LPH3 bis 9 der Kostengruppe 480 - 7420_0700
Das Klinikum Esslingen hat im Jahr 2020 in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg einen Masterplan Bau für das Klinikum entwickelt. Dabei sieht dieser Masterplan Bau insgesamt drei Bauabschnitte mit der Erstellung von drei Neubauten vor. Die künftigen Bauten fassen gleichartige Funktionen in Einheiten konsequent zusammen, wie z. B. die Ambulanzen und Funktionsbereiche und sehen dabei eine Trennung stationärer und ambulanter Leistungen vor. Die übersichtliche neue Struktur soll dem Klinikum die Organisation erleichtern und die Patienten sollen von patientenorientierten Abläufen mit deutlich kürzeren Wegen profitieren. Am Klinikum Esslingen hat der Abriss des alten Bettenhauses 2 begonnen und damit die erste Phase eines umfassenden Modernisierungsprojekts gestartet. Der Neubau des ersten Bauabschnittes soll im kommenden Jahr beginnen. In dem siebenstöckigen Gebäude entstehen acht hochmoderne Operationssäle, eine zentrale Notaufnahme, eine Intensivstation sowie neue Pflege- und Fachbereiche. Während der Bauarbeiten läuft der Klinikbetrieb uneingeschränkt weiter. Als Übergangslösung wurde ein Modulgebäude mit 150 Betten errichtet. Parallel entstehen eine neue Technikzentrale und eine Ringtrasse für die zentrale Steuerung von Energie und Versorgung. Der Neubau wird auf einer bis zu 16 Meter tiefen Baugrube errichtet und bietet künftig etwa 16.000 Quadratmeter Nutzfläche. Die Neubauten innerhalb des ersten Bauabschnitts sind im Landeskrankenhau Bauprogramm aufgenommen. Durch den Fördermittelgeber liegen die Förderzusagen für diese Bauabschnitt vor. Für den Neubau der Häuser 2 und 12 liegen die Baugenehmigungen der Stadt Esslingen vor. Zwei weitere Bauabschnitte sind bereits geplant, jedoch noch nicht genehmigt. Mit insgesamt drei Projektphasen über 15 Jahre handelt es sich um die größte Einzelbaumaßnahme in der Geschichte der Stadt Esslingen. Das Klinikum - eine 100-prozentige Tochter der Stadt - beschäftigt rund 2.000 Mitarbeitende und versorgt jährlich über 140.000 Patientinnen und Patienten. Die im Zuge der Entwurfsplanung getroffenen Projektentscheidungen bilden die Grundlagen für die weiteren Leistungsphasen. Die Vor- und Entwurfsplanungsergebnisse sind durch den Fachplaner zu übernehmen. Die Planungsprämissen der LPH 2 und 3 sind weiterhin gültig und werden im Zuge der Vorbereitung und mit der LPH 5 ff. fortgeschrieben. Die Neubauten Haus 2 und Haus 7 und 8 bilden einen baulich und funktional zusammenhängenden Gebäudekomplex. Dieser ist über diverse Anbindungen mit den umliegenden ober- und unterirdischen Bestandsbauwerken verbunden. Das zu bearbeitende Bauvorhaben gliedert sich in die Teilprojekte Haus 2 im 1. Bauabschnitt und Neubau Haus 7 und 8 im 2. Bauabschnitt jeweils inklusive Rückbau Bestandsgebäude (Ausnahme BA2), Baugrube und Verbau. Die Neubauten sind unter laufendem Krankenhausbetrieb am Standort zu realisieren. Es ergeben sich folgende Kennwerte für die Neubauten:: Planung 1. BA mit Interimen (Haus 2): Stand Entwurfsplanung: 6.452 m² NF, 18.225 m² BGF Planung 1. BA mit Interimen (Haus 12): Stand Entwurfsplanung: 176 m² NF, 1.333 m² BGF Planung 2. BA (Haus 7 und 8) mit endständigem Umbau und Ausbau von Interimen: Stand Vorplanung: 12.775 m² NF, 28.497 m² BGF Zu den wesentlichen Funktionseinheiten gehören Zentral-OP, Ambulanz-OPs, Intensivstationen, AEMP (Sterilgutaufbereitung), Interdisziplinäre Notaufnahme sowie weitere Funktionsbereiche (u.a. Funktionsdiagnostik und Pflegestation, Technik und Administrationsflächen) und zugeordnete Pflegestationen. notwendige Interimsmaßnahmen innerhalb der Bauabschnitte sind planerisch mit umzusetzen.
- Landkreis RothRothFrist: 05. Mai
TNW_HLS_Landkreis Roth_Neubau Bauhof Abenberg
Der Landkreis Roth beabsichtigt, das bestehende Betriebsgebäude des Kreisbauhofs Abenberg durch einen zeitgemäßen Neubau zu ersetzen. Das vorhandene Gebäude ist in wesentlichen Teilen überaltert und hat das Ende seines Lebensdauerzyklus erreicht. Darüber hinaus entspricht es insbesondere im Werkstatt- und Lagerbereich nicht mehr den aktuellen Anforderungen hinsichtlich Raumgeometrie und Funktionalität. Der Neubau soll auf die derzeitigen Erfordernisse des Bauhofbetriebs ausgelegt werden. Nach eingehender Untersuchung und Abwägung von drei ursprünglich vorgesehenen Varianten wird ausschließlich Ursprungsvariante 1 weiterverfolgt. Diese sieht den Abbruch des bestehenden Betriebsgebäudes sowie die Errichtung eines Neubaus an gleicher Stelle vor, der sämtliche erforderlichen Nutzungsbereiche - Verwaltung, Sozialflächen, Werkstätten und Lagerräume - in einem zusammenhängenden Gebäude vereint. Die Ursprungsvarianten 2 und 3, die eine Umnutzung bzw. einen Ersatzneubau des bestehenden Wohnhauses für den Verwaltungs- und Sozialbereich vorsahen, wurden verworfen. Beide Varianten ermöglichen keine direkte interne Verbindung zwischen Werkstatt-/ Lagerflächen und Verwaltungs-/ Sozialbereich, bieten gegenüber Variante 1 keine Kostenvorteile und gelten für den laufenden Betrieb des Bauhofs als nicht funktionsfähig. Grundlage des Projekts bildet ein Raumprogramm, das sowohl die Vorgaben des Landkreises als auch die Empfehlungen der Bundesanstalt für Straßenwesen (Heft V 212) berücksichtigt. Nach einer Überarbeitung und Abstimmung mit dem Landkreis ergibt sich ein reduzierter, aber bedarfsgerechter Flächenansatz. Der Neubau gliedert sich in zwei Hauptbereiche: Sozial- und Bürobereich (zweigeschossig geplant) mit u. a.: - 4 Büros (je 2 Arbeitsplätze), Plotterraum/Archiv, Erste Hilfe - Sozial- und Schulungsraum (ca. 75 m²) mit Küchenzeile - Sanitär- und Umkleideräume für männliche und weibliche Mitarbeiter - Behindertentoilette, Lagerräume, Technikräume Werkstatt- und Hallenbereich (überwiegend eingeschossig) mit u. a.: - KFZ-Werkstatt mit Hebebühne, Grube und Durchfahrtsmöglichkeit - Schreinerei mit Lager, Schilderdruckraum, Gefahrstofflager mit Außenzugang - Werkzeug- und Materiallager, Waschhalle sowie LKW-Unterstellhalle Die Machbarkeitsstudie sowie Bestandsunterlagen werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Realisierung soll in zwei Bauabschnitten erfolgen, um den durchgehenden Betrieb des Kreisbauhofs - insbesondere der Kfz-Werkstatt - während der gesamten Bauzeit sicherzustellen. Es ist vorgesehen, im ersten Bauabschnitt die entbehrlicheren Gebäudeteile (Unterstellbereiche, bestehende Waschhalle) abzubrechen und die neuen, prioritären Werkstatt- und Lagerflächen zu errichten. Im zweiten Bauabschnitt soll der Abbruch der verbleibenden Bestandsgebäude sowie der Neubau der Verwaltungs- und Sozialflächen erfolgen. Die Leistungsphasen 1-4 sollen als Gesamtplanung über beide Bauabschnitte durchgeführt werden. Welches der drei untersuchten Realisierungskonzepte (1, 2 oder 3) zur Ausführung kommt, ist zum gegenwärtigen Planungsstand noch nicht abschließend festgelegt. Die wesentlichen Unterschiede zwischen den Konzepten betreffen vor allem die Anordnung der Waschhalle und die Verteilung des Bauumfangs auf die beiden Bauabschnitte. Diese Frage ist im Zuge der weiteren Planungen unter Berücksichtigung von Funktionalität, Kosten und Terminzielen zu erörtern und abschließend zu entscheiden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Baumaßnahme alternativ im Wege des Systembaus umzusetzen. Kosten: Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) liegt für beide Bauabschnitte bei ca. 3,9 Mio. EUR netto. Die KG 400 umfasst für beide Bauabschnitte ca. 976.000 EUR netto Termine: Die Planung beginnt unmittelbar nach Beauftragung (voraussichtlich Ende Juli/August 2026). Die Einreichung des Bauantrags ist für Ende Februar 2027 vorgesehen. Der erste Bauabschnitt (BA 1) soll ab Herbst 2027 beginnen und bis Herbst 2028 fertiggestellt sein. Im Anschluss daran startet der zweite Bauabschnitt (BA 2) ebenfalls im Herbst 2028; dessen Fertigstellung ist für Ende 2029 geplant. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorstehenden Terminen um Orientierungswerte handelt, die den aktuellen Projektstand widerspiegeln. Im Zuge des Planungsprozesses können sich diese Daten ändern und werden bei Bedarf entsprechend angepasst. Leistungsumfang: Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 bzw. 1-3 und 5-9 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 8 (HLS) gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 - Besondere Leistungen
- St. Josefs Hospital Wiesbaden GmbH
Technischen Gebäudeausrüstung - Elektrotechnik, LPH 4 bis 9 für das Projekt 2. Bauabschnitt des Teilneubaus im St. Josefs-Hospital Wiesbaden
Die St. Josefs-Hospital Wiesbaden GmbH ist ein freigemeinnütziges Akutkrankenhaus der Schwerpunktversorgung und Akademisches Lehrkrankenhaus der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz. In zwei Bauabschnitten realisiert sie derzeit zwei voneinander unabhängigen Ersatzneubauten auf einem Areal zwischen Beethoven- und Solmsstraße in Wiesbaden. Die Realisierung des ersten Bauabschnitts des Teilneubaus ist zwischenzeitlich abgeschlossen und der Betrieb wurde im 1. Quartal 2025 aufgenommen. Die Fertigstellung des zweiten Bauabschnitts soll dann bis zum August 2033 erfolgen. Die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) für den zweiten Bauabschnitt liegt bereits vor. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4), die Ausführungsplanung (Leistungsphase 5), die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphasen 6 und 7), die Objektüberwachung (Leistungsphase 8) sowie die Objektbetreuung (Leistungsphase 9) gemäß § 55 HOAI i.V.m. der Anlage 15 HOAI des Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung bezogen auf den zweiten Bauabschnitt für die Anlagengruppen Starkstromanlagen (Anlagengruppe 4 gem. § 53 Abs. 2 HOAI), Fernmelde- und Informations-technische Anlagen (Anlagengruppe 5 gem. § 53 Abs. 2 HOAI) sowie die Planung der elektrotechnischen Belange zu den KG 440 bis 459, 470 und 546 gem. DIN 276 in Form einer stufenweisen Beauftragung. Für den zweiten Bauabschnitt stehen derzeit verschiedene Planvarianten als mögliche Ausbauszenarien zur Verfügung, die Grundlage der Umsetzung des Bauvorhabens werden sollen. Sicher wird eine Grundausbaustufe als Minimalvariante umgesetzt werden. Darüber hinaus können weitere Ausbauvarianten, die flexibel kombiniert werden können, zur Ausführung gelangen. Die Baukosten KG 200 bis 700 des zweiten Bauabschnitts liegen nach aktueller Kostenschätzung - abhängig davon, welche Ausbauvarianten zur Ausführung kommen werden - zwischen ca. EUR 89,009 Mio. (brutto) für die Grundausbaustufe und ca. EUR 149,789 Mio. (brutto) für die maximalen Ausbaustufe.
Gewerk: Sanitär - Gesamtsanierung Dermatologie Geb. A11 - 1. BA. BT 1-3 / EG / 1.OG
1. Vorhaben Das Gebäude Dermatologie befindet sich im Norden des Venusberg-Campus. Es grenzt westlich unmittelbar an die Sigmund-Freud-Straße und östlich an eine der Hauptverkehrsstraßen von Nord nach Süd innerhalb des Campus an. Der Bau ist gegliedert in die Bauteile B1 bis B7. Da der Bauteil B5 aufgrund der Errichtung Seilbahn abgerissen werden muss, müssen die dortigen Büroflächen der Dermatologie und der MKG anderweitig verortet werden. Hierfür sollen die derzeitigen Nutzungen aus Bauteil B6 (IMBIE) aus den Räumen im 1. und teilweise im 2. Obergeschoss umgezogen werden. Die freiwerdenden Flächen müssen teils geringfügig renoviert, teils umgebaut werden. Die Renovierungs-arbeiten im 2.OG im Bereich der neuen Büros sind nicht Bestandteil der Maßnahme. Des Weiteren ist aufgrund des gestiegenen Bedarfs der Dermatologie eine Neustrukturierung der Funktionen notwendig. Hiermit verbunden sind Umzugsrochaden, damit jeweils freie Flächen saniert werden können. Auch die Pflegestationen im EG und 1.OG sind sanierungsbedürftig. Zudem werden im 1.OG in Bau-teil B3 insgesamt 5 Patientenzimmer gemäß PKV Standard ertüchtigt. Zur Versorgung der PKV Zimmer dort und im 2.OG wird in B6 im 2.OG eine PKV Küche untergebracht. Ebenfalls Bestandteil der Maßnahme ist die Neustrukturierung und Sanierung der MKG Arztzimmer in B4 im 2.OG. Beschreibung der Sanitärtechnik : Das Leistungsverzeichnis umfasst die Leistungen TGA Sanitärtechnikarbeiten für die Umbaumaßnahme des Gebäudeteiles B3 im 1.Obergeschoss.der Dermatologie Dabei handelt es sich um die Installation der Entwässerung, Trink-Wasserinstallation. Die Entwässerung beinhaltet die WC Anlagen der PKV Zimmer. Die Trinkwasserversorgung muss mit Kalt- und Warmwasser für die WC Kerne, gemäß Trinkwasserverordnung erstellt werden. Hierzu werden alle neu zu erstellenden Leitungen in den Bestand eingebunden. Die Station wird für die Dauer der Arbeiten vollständig geräumt, während der Klinikbetrieb in den an-grenzenden Bereichen weiterhin aufrechterhalten bleibt. Entsprechend sind alle Arbeiten mit besonde-rer Rücksicht auf die betrieblichen Abläufe, die Sicherheitsbestimmungen und die Koordination mit der Bauleitung auszuführen. Die Maßnahme umfasst die Kernsanierung von fünf PKV-Zimmern einschließlich der zugehörigen Sanitärbereiche (WC/Dusche) sowie eine Pinselsanierung der übrigen Stationsflächen. Im Rahmen einer europaweiten offenen Ausschreibung sollen Leistungen für das Gewerk Starkstromanlagen und Nachrichtentechnik beauftragt werden.
- Landkreis RothRothFrist: 05. Mai
TNW_ELT_Landkreis Roth_Neubau Bauhof Abenberg
Der Landkreis Roth beabsichtigt, das bestehende Betriebsgebäude des Kreisbauhofs Abenberg durch einen zeitgemäßen Neubau zu ersetzen. Das vorhandene Gebäude ist in wesentlichen Teilen überaltert und hat das Ende seines Lebensdauerzyklus erreicht. Darüber hinaus entspricht es insbesondere im Werkstatt- und Lagerbereich nicht mehr den aktuellen Anforderungen hinsichtlich Raumgeometrie und Funktionalität. Der Neubau soll auf die derzeitigen Erfordernisse des Bauhofbetriebs ausgelegt werden. Nach eingehender Untersuchung und Abwägung von drei ursprünglich vorgesehenen Varianten wird ausschließlich Ursprungsvariante 1 weiterverfolgt. Diese sieht den Abbruch des bestehenden Betriebsgebäudes sowie die Errichtung eines Neubaus an gleicher Stelle vor, der sämtliche erforderlichen Nutzungsbereiche - Verwaltung, Sozialflächen, Werkstätten und Lagerräume - in einem zusammenhängenden Gebäude vereint. Die Ursprungsvarianten 2 und 3, die eine Umnutzung bzw. einen Ersatzneubau des bestehenden Wohnhauses für den Verwaltungs- und Sozialbereich vorsahen, wurden verworfen. Beide Varianten ermöglichen keine direkte interne Verbindung zwischen Werkstatt-/ Lagerflächen und Verwaltungs-/ Sozialbereich, bieten gegenüber Variante 1 keine Kostenvorteile und gelten für den laufenden Betrieb des Bauhofs als nicht funktionsfähig. Grundlage des Projekts bildet ein Raumprogramm, das sowohl die Vorgaben des Landkreises als auch die Empfehlungen der Bundesanstalt für Straßenwesen (Heft V 212) berücksichtigt. Nach einer Überarbeitung und Abstimmung mit dem Landkreis ergibt sich ein reduzierter, aber bedarfsgerechter Flächenansatz. Der Neubau gliedert sich in zwei Hauptbereiche: Sozial- und Bürobereich (zweigeschossig geplant) mit u. a.: - 4 Büros (je 2 Arbeitsplätze), Plotterraum/Archiv, Erste Hilfe - Sozial- und Schulungsraum (ca. 75 m²) mit Küchenzeile - Sanitär- und Umkleideräume für männliche und weibliche Mitarbeiter - Behindertentoilette, Lagerräume, Technikräume Werkstatt- und Hallenbereich (überwiegend eingeschossig) mit u. a.: - KFZ-Werkstatt mit Hebebühne, Grube und Durchfahrtsmöglichkeit - Schreinerei mit Lager, Schilderdruckraum, Gefahrstofflager mit Außenzugang - Werkzeug- und Materiallager, Waschhalle sowie LKW-Unterstellhalle Die Machbarkeitsstudie sowie Bestandsunterlagen werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Realisierung soll in zwei Bauabschnitten erfolgen, um den durchgehenden Betrieb des Kreisbauhofs - insbesondere der Kfz-Werkstatt - während der gesamten Bauzeit sicherzustellen. Es ist vorgesehen, im ersten Bauabschnitt die entbehrlicheren Gebäudeteile (Unterstellbereiche, bestehende Waschhalle) abzubrechen und die neuen, prioritären Werkstatt- und Lagerflächen zu errichten. Im zweiten Bauabschnitt soll der Abbruch der verbleibenden Bestandsgebäude sowie der Neubau der Verwaltungs- und Sozialflächen erfolgen. Die Leistungsphasen 1-4 sollen als Gesamtplanung über beide Bauabschnitte durchgeführt werden. Welches der drei untersuchten Realisierungskonzepte (1, 2 oder 3) zur Ausführung kommt, ist zum gegenwärtigen Planungsstand noch nicht abschließend festgelegt. Die wesentlichen Unterschiede zwischen den Konzepten betreffen vor allem die Anordnung der Waschhalle und die Verteilung des Bauumfangs auf die beiden Bauabschnitte. Diese Frage ist im Zuge der weiteren Planungen unter Berücksichtigung von Funktionalität, Kosten und Terminzielen zu erörtern und abschließend zu entscheiden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Baumaßnahme alternativ im Wege des Systembaus umzusetzen. Kosten: Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) liegt für beide Bauabschnitte bei ca. 3,9 Mio. EUR netto. Die KG 400 umfasst für beide Bauabschnitte ca. 976.000 EUR netto Termine: Die Planung beginnt unmittelbar nach Beauftragung (voraussichtlich Ende Juli/August 2026). Die Einreichung des Bauantrags ist für Ende Februar 2027 vorgesehen. Der erste Bauabschnitt (BA 1) soll ab Herbst 2027 beginnen und bis Herbst 2028 fertiggestellt sein. Im Anschluss daran startet der zweite Bauabschnitt (BA 2) ebenfalls im Herbst 2028; dessen Fertigstellung ist für Ende 2029 geplant. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorstehenden Terminen um Orientierungswerte handelt, die den aktuellen Projektstand widerspiegeln. Im Zuge des Planungsprozesses können sich diese Daten ändern und werden bei Bedarf entsprechend angepasst. Leistungsumfang: Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3 und 5-9 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 4, 5 (ELT) gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 - Besondere Leistungen
- Landkreis RothRothFrist: 05. Mai
TNW_TWP_Landkreis Roth_Neubau Bauhof Abenberg
Der Landkreis Roth beabsichtigt, das bestehende Betriebsgebäude des Kreisbauhofs Abenberg durch einen zeitgemäßen Neubau zu ersetzen. Das vorhandene Gebäude ist in wesentlichen Teilen überaltert und hat das Ende seines Lebensdauerzyklus erreicht. Darüber hinaus entspricht es insbesondere im Werkstatt- und Lagerbereich nicht mehr den aktuellen Anforderungen hinsichtlich Raumgeometrie und Funktionalität. Der Neubau soll auf die derzeitigen Erfordernisse des Bauhofbetriebs ausgelegt werden. Nach eingehender Untersuchung und Abwägung von drei ursprünglich vorgesehenen Varianten wird ausschließlich Ursprungsvariante 1 weiterverfolgt. Diese sieht den Abbruch des bestehenden Betriebsgebäudes sowie die Errichtung eines Neubaus an gleicher Stelle vor, der sämtliche erforderlichen Nutzungsbereiche - Verwaltung, Sozialflächen, Werkstätten und Lagerräume - in einem zusammenhängenden Gebäude vereint. Die Ursprungsvarianten 2 und 3, die eine Umnutzung bzw. einen Ersatzneubau des bestehenden Wohnhauses für den Verwaltungs- und Sozialbereich vorsahen, wurden verworfen. Beide Varianten ermöglichen keine direkte interne Verbindung zwischen Werkstatt-/ Lagerflächen und Verwaltungs-/ Sozialbereich, bieten gegenüber Variante 1 keine Kostenvorteile und gelten für den laufenden Betrieb des Bauhofs als nicht funktionsfähig. Grundlage des Projekts bildet ein Raumprogramm, das sowohl die Vorgaben des Landkreises als auch die Empfehlungen der Bundesanstalt für Straßenwesen (Heft V 212) berücksichtigt. Nach einer Überarbeitung und Abstimmung mit dem Landkreis ergibt sich ein reduzierter, aber bedarfsgerechter Flächenansatz. Der Neubau gliedert sich in zwei Hauptbereiche: Sozial- und Bürobereich (zweigeschossig geplant) mit u. a.: - 4 Büros (je 2 Arbeitsplätze), Plotterraum/Archiv, Erste Hilfe - Sozial- und Schulungsraum (ca. 75 m²) mit Küchenzeile - Sanitär- und Umkleideräume für männliche und weibliche Mitarbeiter - Behindertentoilette, Lagerräume, Technikräume Werkstatt- und Hallenbereich (überwiegend eingeschossig) mit u. a.: - KFZ-Werkstatt mit Hebebühne, Grube und Durchfahrtsmöglichkeit - Schreinerei mit Lager, Schilderdruckraum, Gefahrstofflager mit Außenzugang - Werkzeug- und Materiallager, Waschhalle sowie LKW-Unterstellhalle Die Machbarkeitsstudie sowie Bestandsunterlagen werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Realisierung soll in zwei Bauabschnitten erfolgen, um den durchgehenden Betrieb des Kreisbauhofs - insbesondere der Kfz-Werkstatt - während der gesamten Bauzeit sicherzustellen. Es ist vorgesehen, im ersten Bauabschnitt die entbehrlicheren Gebäudeteile (Unterstellbereiche, bestehende Waschhalle) abzubrechen und die neuen, prioritären Werkstatt- und Lagerflächen zu errichten. Im zweiten Bauabschnitt soll der Abbruch der verbleibenden Bestandsgebäude sowie der Neubau der Verwaltungs- und Sozialflächen erfolgen. Die Leistungsphasen 1-4 sollen als Gesamtplanung über beide Bauabschnitte durchgeführt werden. Welches der drei untersuchten Realisierungskonzepte (1, 2 oder 3) zur Ausführung kommt, ist zum gegenwärtigen Planungsstand noch nicht abschließend festgelegt. Die wesentlichen Unterschiede zwischen den Konzepten betreffen vor allem die Anordnung der Waschhalle und die Verteilung des Bauumfangs auf die beiden Bauabschnitte. Diese Frage ist im Zuge der weiteren Planungen unter Berücksichtigung von Funktionalität, Kosten und Terminzielen zu erörtern und abschließend zu entscheiden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Umsetzung der Baumaßnahme in Systembauweise eine mögliche Variante darstellt. Kosten: Die Kostenprognose für die KG 300 und 400 liegt für beide Bauabschnitte bei ca. 2,6 Mio. EUR netto. Termine: Die Planung beginnt unmittelbar nach Beauftragung (voraussichtlich Ende Juli/August 2026). Die Einreichung des Bauantrags ist für Ende Februar 2027 vorgesehen. Der erste Bauabschnitt (BA 1) soll ab Herbst 2027 beginnen und bis Herbst 2028 fertiggestellt sein. Im Anschluss daran startet der zweite Bauabschnitt (BA 2) ebenfalls im Herbst 2028; dessen Fertigstellung ist für Ende 2029 geplant. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorstehenden Terminen um Orientierungswerte handelt, die den aktuellen Projektstand widerspiegeln. Im Zuge des Planungsprozesses können sich diese Daten ändern und werden bei Bedarf entsprechend angepasst. Leistungsumfang: Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 für die Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 1 i. V. m. Anlage 14 HOAI 2021 - Besondere Leistungen
- Frist: 27. Apr.
TGA für den Neubau des Hörsaalzentrums der Universität Hamburg in der Science City Hamburg Bahrenfeld
Das Hörsaalzentrum auf dem Campus Ost wird als erster Baustein der „Quartiere am Volkspark“ realisiert und das Aushängeschild des Universitätscampus in der Science City Hamburg Bahrenfeld bilden. Es soll zum zentralen Begegnungsort avancieren, der zwar primär der Lehre gewidmet ist, doch ebenso den Austausch zwischen Studierenden, Lehrenden und der Öffentlichkeit fördern soll. Unter einem Dach vereint es flexibel nutzbare Lehrflächen der Fachbereiche Chemie, Physik und Biologie sowie der digitalen Naturwissenschaften. In Ergänzung zu den exzellenten, international konkurrenzfähigen Forschungsbedingungen in der Science City Hamburg Bahrenfeld (SCHB) soll in den Quartieren am Volkspark auf dem Campus-Ost, gegenüber des geplanten Learning Centers, ein Hörsaalzentrum (HZ) realisiert werden, um modernste Lehr- und Lernbedingungen für die ca. 5.000 Studierenden der Universität Hamburg aus den Fachbereichen Physik, Chemie, Datascience und Teilen der Biologie modernste Lehr- und Lernbedingungen zu schaffen, die im nationalen und internationalen Wettbewerb vollumfänglich bestehen sollen. An der Luruper Chaussee gelegen soll das Hörsaalzentrum ein zentraler Anziehungspunkt für die Studierenden und Lehrenden werden, die zukünftig in einem Gebäude mit attraktiver Lehr- und Lerninfrastruktur arbeiten möchten. Weitere Details zur Projektbeschreibung können der beiliegenden Auslobungsbroschüre zum abgeschlossenen RPW-Wettbewerb entnommen werden. Der zu erwartende Leistungsumfang im Rahmen der TGA-Planung ist dem ebenfalls beigefügten Wettbewerbsergebnis zu entnehmen. Es ist beabsichtigt folgende Werkvertragsleistungen zu übertragen: Grundleistungen und ggf. auch teilweise besondere Leistungen der technischen Gebäudeausrüstung gemäß § 53 HOAI i. V. m. Anlage 15.1 HOAI Anlagengruppe 1: Abwasser- Wasser- und Gasanlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 1 HOAI 2021. Anlagengruppe 2: Wärmeversorgungsanlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 2 HOAI 2021 Anlagengruppe 3: Lufttechnische Anlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 3 HOAI 2021 Anlagengruppe 4: Starkstromanlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 4 HOAI 2021 Anlagengruppe 5: Fernmelde- und informationstechnische Anlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 5 HOAI 2021 Anlagengruppe 6: Förderanlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 6 HOAI 2021 Anlagengruppe 7: nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 7 HOAI 2021 Anlagengruppe 8: Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken gem. § 53 Abs. 2 Nr. 8 HOAI 2021. Die Beauftragung erfolgt dabei stufenweise, wobei sich die einzelnen Leistungsphasen wie folgt auf die Stufen aufteilen: Stufe 1: Leistungsphasen 1-2 Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI Stufe 2: Leistungsphasen 3-4 Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI Stufe 3: Leistungsphasen 5-8 Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI Mit dem Zuschlag wird die Stufe 1 beauftragt. Eine Beauftragung der weiteren Leistungen erfolgt stufenweise und optional. Ein Anspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen besteht nicht. Hinweis: Eine weitere stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen der Stufen 2 und 3 der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Projektfinanzierung. Nach Leistungsphase 3 wird die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung die Projektfinanzierung der Hamburger Bürgerschaft zur Entscheidung vorlegen.
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