Neubau Wasserwerk Langenberg Los 1.5 – Estrich- und Fliesenlegerarbeiten
Das Los 1.5 umfasst Estrich- und Fliesenlegerarbeiten für den Neubau des Wasserwerks Langenberg. Die Leistungen beinhalten die Herstellung von Estrichflächen sowie die Verlegung von Fliesen in Funktions- und Betriebsbereichen, insbesondere in technisch genutzten Räumen mit hohen hygienischen Anforderungen. Die Arbeiten...
Angebotsfrist:18. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Das Los 1.5 umfasst Estrich- und Fliesenlegerarbeiten für den Neubau des Wasserwerks Langenberg. Die Leistungen beinhalten die Herstellung von Estrichflächen sowie die Verlegung von Fliesen in Funktions- und Betriebsbereichen, insbesondere in technisch genutzten Räumen mit hohen hygienischen Anforderungen. Die Arbeiten sind in den lauf...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Trinkwasserverband Verden
- Veröffentlicht: 16. April 2026
- Frist: 18. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Das Los 1.5 umfasst Estrich- und Fliesenlegerarbeiten für den Neubau des Wasserwerks Langenberg. Die Leistungen beinhalten die Herstellung von Estrichflächen sowie die Verlegung von Fliesen in Funktions- und Betriebsbereichen, insbesondere in technisch genutzten Räumen mit hohen hygienischen Anforderungen. Die Arbeiten sind in den laufenden Bauablauf des Wasserwerksneubaus zu integrieren.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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- DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
A 44, VKE D061, Ratingen - Velbert im Abschnitt A 3 - L 156 - Prüfingenieur Los 2 Regenwasserbehandlungsanlage (RWBA), Rohrvortrieb, Rohrbrücke & Schächte
Das Projekt "A 44 Ratingen - Velbert im Abschnitt A 3 - L 156" umfasst den Neubau eines Teilstückes der A 44. Der planfestgestellte und für die Bauaufgabe gegenständliche Streckenabschnitt der A 44 beginnt westlich des Autobahndreiecks Ratingen-Ost (A 3 / A 44) bei Bau km 13+130,000 (Südseite) bzw. 13+640,000 (Nordseite) und endet im Bereich der Anschlussstelle Heiligenhaus (A 44 / B 227) bei circa Bau km 19+500. Der Neubauabschnitt verbindet das westliche Teilstück der A 44 einschließlich des Flughafen- und Messeanschlusses Düsseldorf mit dem bestehenden Teilstück der A 44 im Osten, der so genannten Nordumgehung Velbert. Durch den Lückenschluss der A 44 wird eine durchgehende Ost-West-Verbindung für den überörtlichen Verkehr zwischen Essen und Mönchengladbach geschaffen. Das im Streckenabschnitt befindliche Autobahndreick (AD) Ratingen-Ost wird in ein Autobahnkreuz (AK) umgebaut. LB RWBA Brachter Straße Die Regenwasserbehandlungs- und Rückhalteanlage Brachter Straße (ASB-ING 4707 409) befindet sich südöstlich des AK Ratingen-Ost und wird für die Behandlung des Oberflächenabflusses eines Teilstücks des Neubauabschnittes der A 44 und Teile der A 3 errichtet. Die RWBA besteht aus drei offenen Becken in Stahlbetonbauweise, die als wasserundurchlässige Betonkonstruktionen (WUB-KO) ausgeführt werden. Die Beckenanlagen werden zur dauerhaften Auftriebs-sicherung durch Mikropfähle, deren Pfahlköpfe in den Beckensohlen eingespannt sind, im darunter liegenden Baugrund rückverankert. Die Beckenanlagen erfüllen unterschiedliche Funktionen als Leichtflüssigkeitsabscheider (LFA), Retentionsbodenfilterbecken (RBF) und Regenrückhaltebecken (RRB). Für weitere Informationen siehe Leistungsbeschreibung. LB Verbau RWBA Der Baugrubenverbau zur Herstellung der RWBA Brachter Straße wird als überschnittene Bohrpfahlwand ausgeführt. Infolge des hoch anstehenden Grundwassers werden die Bohrpfahlwände als wasserundurchlässige Konstruktion ausgebildet. Für alle bewehrten und unbewehrten Bohrpfähle kommt ein Beton der Druckfestigkeitsklasse C 25/30 (bewehrt: XC2, XF1, WA; unbewehrt: X0, XF1) in Verbindung mit einem Betonstahl B 500 B zum Einsatz. Für weitere Informationen siehe Leistungsbeschreibung. LB Rohrvortrieb Der Sammelkanal DN 1600 (ASB-ING 4707 409) aus Stahlbeton wird im Rohrvortriebsverfahren grabenlos auf einer Länge von ca. 230 m unterhalb der Verbindungsrampe Düsseldorf-Köln und der A 3 hergestellt. Das Längsgefälle des Kanals beträgt 1 ‰. Die Vortriebsrohe mit einem Außendruchemsser von 1970 mm werden als Fertigteile aus einem Beton mit einer Druckfestigkeitsklasse C 45/55 (XF2, XA2, XD2, WA) in Verbindung mit einem Betonstahl B 500 B gefertigt. Der durch Oberflächenabwässer beaufschlagte Kanal ist in seiner betrieblichen Funktion planmäßig keinen erhöhten chemischen oder mechanischen Angriffen ausgesetzt. Für weitere Informationen siehe Leistungsbeschreibung. LB Rohrbrücke Die einfeldrige Rohrbrücke (ASB-ING 4607 511) in Stahlbauweise überführt den Vorflutkanal DN 300 hinter dem Bestandsschachtbauwerk E 1 über ein Siepental (tiefes Kerbtal). Die Fachwerktrogbrücke besitzt eine Stützweite von 21,76 m und eine konstante Konstruktionshöhe von 1,19 m. Die Breite des Überbaus beträgt 1,34 m. Die Rohrbrücke besitzt einen geradlinigen Verlauf und eine Längsneigung von 1%. Beim Überbau kommt ein Baustahl der Sorte S 235 zum Einsatz. Der Fachwerktrog wird aus Hohlprofilen zusammengeschweißt. Der Ausbau der Fachwerkbrücke erfolgt mittels Gitterrosten. Der Überbau wird auf Stahlbetonwinkeln aus einem Beton der Druckfestigkeitsklasse C 25/30 (XF1, XC2) in Verbindung mit einem Betonstahl B 500 B flach gegründet. 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Das geöffnete DN 1500er Rohr ist mittels Profilbeton der Druckfestigkeitsklasse C 35/45 (XD2, XF2, XA2) in das Schachtbauwerk einzubetten. Für die Einführung der Ablfussleitungen, Leerrohre und den Zugang zum Schacht sind mehrere Öffnungen in den Wänden sowie der Decke vorgesehen. Auf der Schachtdecke werden um die Einstieggsöffnung herum Schachtfertigteile bis zur Geländeoberkante aufgesetzt. Für weitere Informationen siehe Leistungsbeschreibung.
- Ortsgemeinde Kliding
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.
- Ortsgemeinde KlidingKlidingFrist: 04. Mai
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 18. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Trinkwasserverband Verden.
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