Neubau KITA => Baufeinreinigung
Baufeinreinigung eines Kita-Neubaus nach Abschluss aller Bau- und Ausstattungsarbeiten. Die Leistung umfasst die komplette Reinigung von Boden- und Glasflächen, Oberflächen, Türprofilen, Sanitärbereichen, Küchen, Möblierungen, Lampen und Schaltern im Innen- sowie entsprechenden Außenbereich, um das Gebäude bezugsfertig...
Angebotsfrist:24. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Baufeinreinigung eines Kita-Neubaus nach Abschluss aller Bau- und Ausstattungsarbeiten. Die Leistung umfasst die komplette Reinigung von Boden- und Glasflächen, Oberflächen, Türprofilen, Sanitärbereichen, Küchen, Möblierungen, Lampen und Schaltern im Innen- sowie entsprechenden Außenbereich, um das Gebäude bezugsfertig zu übergeben.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadt Beeskow
- Veröffentlicht: 23. April 2026
- Frist: 24. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Baufeinreinigung eines Kita-Neubaus nach Abschluss aller Bau- und Ausstattungsarbeiten. Die Leistung umfasst die komplette Reinigung von Boden- und Glasflächen, Oberflächen, Türprofilen, Sanitärbereichen, Küchen, Möblierungen, Lampen und Schaltern im Innen- sowie entsprechenden Außenbereich, um das Gebäude bezugsfertig zu übergeben.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung.pdf
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Das Gebäude 28 erhält eine umfassende bauliche Sanierung und Umstrukturierung im laufenden Betrieb. Ziel der Maßnahme ist die funktionale, gestalterische und brandschutztechnische Erneuerung bei gleichzeitiger Berücksichtigung des Denkmalschutzes. Der Schwerpunkt liegt auf dem Rückbau veralteter Bauteile und Oberflächen sowie auf dem Neuaufbau zeitgemäßer Raum- und Nutzungskonzepte. Im Gebäudeinneren werden Böden, Decken, Wände und Türen vollständig erneuert. Bestehende Bodenaufbauten und Beläge werden entfernt und durch neue, langlebige und stark beanspruchbare Beläge ersetzt, insbesondere in Lehrsälen, Fluren und Sanitärräumen. Doppelböden werden zurückgebaut und durch neue Unterkonstruktionen ersetzt. In Sanitärbereichen kommen robuste, pflegeleichte Oberflächen zum Einsatz, ergänzt durch neue Trennwandsysteme und Sanitäreinbauten. Die Innenwände werden teilweise neu errichtet, angepasst oder geschlossen, um geänderte Raumzuschnitte zu ermöglichen. Dazu gehören neue Leichtbau- und Trockenbauwände sowie punktuelle Eingriffe in tragende Bauteile, die statisch abgesichert werden. Risse und Schadstellen im Bestand werden instandgesetzt, Oberflächen gespachtelt und einheitlich neu beschichtet. Decken werden vollständig erneuert und erhalten neue abgehängte Konstruktionen mit akustischen und brandschutzrelevanten Eigenschaften. Fenster und Außentüren werden überarbeitet oder ersetzt, wobei Gestaltung, Abmessungen und Farbgebung an den Bestand angepasst bleiben. Im Treppenhaus werden feuerhemmende Fenster eingebaut und Rauch- und Wärmeabzugsöffnungen modernisiert. Im Eingangsbereich wird die Barrierefreiheit durch den Einbau eines elektrischen Türöffners verbessert. Zusätzlich wird an der Süd-fassade ein Sonnenschutz vorgesehen. Ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahme ist der umfangreiche Rückbau bestehender Bauteile. Dazu zählen Decken, Innenwände, Türen, Bodenbeläge und Trennwandsysteme. Alle Abbrucharbeiten erfolgen fachgerecht mit entsprechender Entsorgung, einschließlich möglicher schadstoffbelasteter Materialien. Nach Abschluss der Bauarbeiten ist eine abschnittsweise Bauendreinigung vorgesehen. Auch die Dach- und Brandschutzanforderungen werden angepasst, insbesondere im Zusammenhang mit neuen Durchdringungen. Eine neue Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und Klimatisierung wird eingebaut. Im Außenbereich werden Erd- und Tiefbauarbeiten durchgeführt, vor allem zur Herstellung von Leitungsgräben. Wege, Straßen und Grünflächen, die durch die Bauarbeiten betroffen sind, werden nach Abschluss wiederhergestellt. Pflasterflächen und Asphaltbeläge werden aufgenommen und fachgerecht neu eingebaut, Grünflächen werden mit Oberboden versehen und neu angesät. Beschreibung der zu vergebenden Leistungen Anrechenbare Kosten nach relevanten Kostengruppen Kostengruppe 300 ca. 2.055.529,90€ netto Kostengruppe 400 ca. 10.182.917,35€ netto Termine Baubeginn 01.06.2027 Ende der Bauzeit 31.12.2031
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- Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Hauptverwaltung HamburgN/AFrist: 27. Mai
Fensterinnenreinigung eines Verwaltungsgebäudes der VBG - Hauptverwaltung Hamurg-Barmbek
Art der Leistung Ziel der VBG (nachfolgend auch die "AG") ist es für die AG am Standort Hamburg-Barmbek (Hauptverwaltung), Massaquoipassage 1 in 22303 Hamburg, die Dienstleistung für Fensterinnenreinigung incl. Prallscheiben und Jalousien im Wege einer Öffentlichen Ausschreibung zu vergeben. Der Vertrag beginnt am 01.09.2026 und endet am 31.08.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Durch eine einseitige Erklärung der AG ist eine zweimalige Verlängerungsoption für jeweils 24 Monate möglich. Die 1. Verlängerungsoption beginnt am 01.09.2028 und endet am 31.08.2030, die 2. Verlängerungsoption beginnt am 01.09.2030 und endet am 31.08.2032. Beide Verlängerungsoptionen enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Jede Verlängerungsoption bedarf der Schriftform. Die AG wird die Verlängerungsoption spätestens 4 Monate vor Ablauf der Regellaufzeit gegenüber dem AN schriftlich erklären. Eine Vertragsverlängerung über den 31.08.2032 hinaus ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es treten unvorhergesehene Ereignisse ein, die eine weitere, kurzfristige Vertragsverlängerung bedingen, wie z. B. die Aufhebung einer für diesen Leistungsgegenstand durchgeführten Ausschreibung oder Verzögerungen bei Bauverläufen. Sollte die AG das zu betreuende Gebäude oder Teile des Gebäudes (Untervermietung) nicht weiter betreiben, kann sie den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalendermonats gegenüber dem AN schriftlich kündigen. Das in den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen geregelte Recht zur Beendigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Regelungen des BGB gelten unbenommen. Einer klarstellenden Regelung, dass eine außerordentliche Kündigung möglicherweise Schadensersatzansprüche nach sich zieht, ist daher nicht erforderlich. Die ersten sechs Monate der Vertragslaufzeit gelten als Probezeit. Falls in diesem Zeitraum von der VBG (AG) festgestellt werden sollte, dass die Leistungen des bezuschlagten (AN) nicht den gestellten Ansprüchen entsprechen, kann die AG innerhalb der Probezeit den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von spätestens 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sofern der Vertrag aus diesem Vergabeverfahren aus besonderem Grund, insbesondere auch durch Insolvenz oder Kündigung, während der Probezeit beendet wird, behält sich die AG vor, den im Rang 2 und 3 nachfolgenden Bieter aus dem abgeschlossenen Vergabeverfahren für die Restlaufzeit zu beauftragen. Die Nachrückerklausel wird durch die AG nur binnen der Probezeit angewendet. Dabei würde nach schriftlicher Erklärung durch den Bieter auf Anfrage der AG die Beauftragung zu den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens eingereichten Angebots- und Preisbedingungen erfolgen. Tritt die Nachrückerklausel nicht in Kraft, wird die Vergabestelle in diesem Fall eine erneute Ausschreibung der in Rede stehenden Leistungen durchführen. Daher ist es offensichtlich, dass sie von diesem Recht zur außerordentlichen Kündigung nur sehr zurückhaltend Gebrauch machen wird. Es ist also in keiner Weise zu erwarten, dass die Vergabestelle völlig grundlos eine außerordentliche Kündigung erklärt. Sie haben die Möglichkeit, das Objekt zwischen dem 04.05.2026 bis 08.05.2026 (Mo. - Fr.) zu besichtigen. Termine sind mit Frau Elena Fürle, Tel.: +49 (40) 51 46 25 81 (E-Mail: elena.fuerle@vbg.de) rechtzeitig zu vereinbaren. Eine Objektbesichtigung ist nicht verpflichtend. Allerdings weist die Vergabestelle darauf hin, dass aus ihrer Sicht eine vorherige Objektbesichtigung für eine sachgerechte Kalkulation erforderlich ist, da trotz sorgfältiger Erstellung der Vergabeunterlagen Umstände vorliegen könnten, die im Hinblick auf die Arbeitsorganisation eines Bieters zu Mehr- oder Minderaufwand führen könnten. Nachteile infolge einer versäumten Objektbesichtigung liegen im Risiko des Bieters; berechtigen insbesondere nicht zu Mehr- oder Ersatzansprüchen des Auftragnehmers und können keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Vertragsanpassung oder -aufhebung begründen. Das Verwaltungsgebäude der VBG befindet sich in der Massaquoipassage 1 in 22305 Hamburg. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen Neubau, der am 09.01.2017 von der VBG bezogen wurde. Das Gebäude liegt zentral im Hamburger Stadtteil Barmbek, unmittelbar am Bus-, U- und S-Bahnhof Barmbek. Im Norden verläuft die Drosselstraße, im Osten die Massaquoipassage und im Süden die Krüsistraße. Das Haus besteht aus drei Gebäudeteilen, zwei äußere fünfgeschossige Gebäudeteile "K" (Krüsistraße) und "D" (Drosselstraße) und das mittige fünfzehngeschossige Gebäudeteil (Turm) "M" (Massaquoipassage) umschließen. Im Gebäudebereich der VBG Hamburg arbeiten bis zu 600 Mitarbeiter in der Zeit von 06:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Die ersten fünf Geschossebenen erstrecken sich über die gesamte Gebäudefläche und sind jeweils miteinander verbunden. Im Erdgeschoss befinden sich der Empfang, die Poststelle, das Betriebsrestaurant, die Cafeteria, einige Büroräume sowie die Kraft- und Sporträume mit Umkleiden und Duschen und einen Erste-Hilfe-Raum. In der 1. Etage sind sowohl Tagungs- und Konferenzbereiche mit einer Vorstandspantry als auch Büro- und Besprechungsräume. In allen anderen Etagen befinden sich im Wesentlichen Büro- und Besprechungsräume. Die Etagen 2 -14 sind identisch aufgebaut. Die einzelnen Etagen sind über Treppenhäuser und Aufzüge erreichbar. Die weiteren innenliegenden Gebäudeflächen im Erdgeschoss sind von der AG vermietet und gehören nicht zum Leistungsumfang. Die zu reinigende Bereiche befinden sich hauptsächlich in zugangsgeschützten Bereichen. Räume mit Sonderzutrittsbestimmungen werden nach vorheriger Absprache durch zutrittsberechtigtes Personal der AG geöffnet. Die Räume sind im Raumverzeichnis (s. "Raumverzeichnis") entsprechend gekennzeichnet. Das Reinigungspersonal hat vorbereitende Tätigkeiten frühestens 15 Minuten vor Beginn der Reinigungsarbeiten durchzuführen. Der Zutritt zum Gebäude ist ebenfalls 15 Minuten vor Beginn der Reinigungsarbeiten möglich. Umfang der Leistung Auftragsgegenstand ist die Glasflächen- und Fensterrahmenreinigung sowie Jalousien und Prallscheiben Reinigung am Verwaltungsgebäude der VBG am Standort Hamburg-Barmbek. Die Reinigung beinhaltet: - Glasinnenflächen der Lochfenster incl. Fensterrahmen, - Glasinnenflächen der Pfosten-Riegel-Fassaden incl. Fensterrahmen, - Glasinnenflächen der Prallscheiben, - Oberflächen der Jalousien mit dem Ziel optisch sauberer, trockener, staubfreier, schlieren freier und wasserfleckenfreier Glasflächen, Fensterrahmen, der Prallscheiben und der Pfosten-Riegel-Fassaden. Fensterbänke, Heizkörper, Einrichtungsgegenstände, Bodenbeläge und andere unter den Fenstern befindliche Objekte sind durch geeignete Maßnahmen (z. B. durch Abdecken) vor Verschmutzungen oder Beschädigungen zu schützen. Insbesondere ist abgelaufenes Schmutzwasser zügig und restlos zu entfernen. Der AN muss sicherstellen, dass er über umfassende, dem Stand der Technik entsprechende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten sowie die erforderlichen Geräte, Maschinen und Mittel verfügt, um die jeweilige Leistung fachgerecht vorzubereiten und auszuführen. Für die Bedienung von Reinigungsmaschinen darf nur entsprechend geschultes und eingewiesenes Personal eingesetzt werden. Der AN stellt das erforderliche Reinigungspersonal für die Reinigungsarbeiten. Die Reinigungsarbeiten erfolgen 2-mal jährlich im Zeitraum März/April und September/Oktober und finden montags bis freitags (gesetzliche Feiertage in Hamburg sowie der 24.12. und 31.12. eines Jahres sind ausgenommen) in der Zeit montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr, freitags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr statt. Die Glasreinigungsarbeiten sind in einem Zuge ohne Unterbrechung und max. eine Woche (Mo-Fr) durchzuführen. Die gesamte Grasfläche incl. Rahmen beträgt ca. 9.144 m2 (Glasflächen Fenster: 8.801,91 m2, Pfosten-Riegel-Fassade: 342,42 m2). Die Fensterelemente (breit) werden dreiseitig gereinigt. Die Fensterelemente (schmal) werden zweiseitig (Fensterelemente mit Prallscheiben) oder dreiseitig (Fensterelemente ohne Prallscheiben) gereinigt. Im Bereich der erdgeschossigen Nutzung Gastronomie und dem Haupteingang der AG ist eine Pfosten-Riegel-Konstruktion ausgeführt worden. Die Pfosten-Riegel-Konstruktion schließt die Fenster im 1.OG mit ein. Vereinzelt gibt es im 1.OG Fensterelemente, die von der Pfosten-Riegel-Konstruktion losgelöst sind. Ab dem 2.Obergeschoss handelt es sich um eine Lochfassade. Die Fensterelemente sind vorwiegend dreiteilig gegliedert. Die beiden äußeren, kleineren Flügel (Seitenflügel) sind aus schallschutztechnischen Gründen mit einer Prallscheibe vor den Öffnungsflügeln ausgestattet. Diese Seitenflügel dienen als individuelle Belüftungsmöglichkeit der Mitarbeiter. Der mittlere Flügel kann für Reinigungszwecke ebenfalls geöffnet werden. Die Fensterbankreinigung gehört nicht zu den Leistungen dieser Ausschreibung. Die Pfosten-Riegel-Fassade im Erdgeschoss (Bereich Empfang) wird mit Einsatz von Leiter gereinigt. Diese ist in der Technischen Regel zur Betriebssicherheitsverordnung (TRBS) 2121 Teil 2 geregelt. Die gesamte Grasfläche Jalousien beträgt ca. 3.534 m2. Jalousien Reinigung ist die Reinigung der Sonnenschutzlamellen und der Lamellenführungs-schienen inklusive der Innenauskleidung und Wandhalterung der Schienen mit dem Ziel optisch sauberer, trockener, staubfreier, schlieren freier und wasserfleckenfreier Lamellen und Führungsschienen. Vorsicht! Verletzungsgefahr an den Kanten der Flachlamellen! Flachlamellen bestehen aus dünnwandigem Material. An den Kanten der Flachlamellen kann es zu Schnittverletzungen an Händen und Unterarmen kommen. Beim Reinigen der Lamellen nicht über die Kanten streichen! Beim Reinigen nicht durch Lamellen hindurchstreifen! Die gesamte Grasfläche Prallscheiben beträgt ca. 1.813 m2. Prallscheiben Reinigung ist die Reinigung der Glasoberflächen (innen) mit dem Ziel optisch sauberer, trockener, staubfreier, schlieren freier und wasserfleckenfreier Flächen. Reinigungsmittel müssen entsprechend den Herstellervorschriften verarbeitet und gegebenenfalls mit geeigneten Dosiersystemen verdünnt werden. Der AN hat den Mitarbeitern sämtliche erforderlichen Materialien und Werkzeuge in ausreichender Qualität und Menge zur Verfügung zu stellen. Weiterhin sind die gesetzlichen Grundlagen wie z.B. Infektionsschutzgesetz, technische Regel für Arbeitsstätten, Arbeitsstättenverordnung, Chemikaliengesetz und Gefahrstoffverordnung nach jeweils aktuellem Stand, der AN hat sich bezüglich dieser Grundlagen ständig auf dem aktuellen Stand zu halten und seine Mitarbeiter entsprechend zu unterweisen, einzuhalten, um den allgemeinen Hygienezustand und den Gesundheitszustand für die Mitarbeiter der AG und seines eingesetzten Personals zu sichern .Der AN hat sämtliche geltenden Sicherheitsvorschriften (insbesondre die TRBS 2121, "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz" Teil 1 bis 4) für die zu erbringenden und beauftragten Leistungen zu befolgen und seine Mitarbeiter diesbezüglich ordnungsgemäß zu unterweisen. Reinigungsleistungen, deren Art und Umfang jeweils vorab von der AG festgelegt werden und die nicht in der beschriebenen Innenglasreinigung enthalten sind, werden separat schriftlich beauftragt und nach dem im Preisblatt angegebenen Stundenverrechnungssätzen zzgl. der Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge gemäß Rahmentarifvertrag für gewerbliche Beschäftigte im Gebäudereiniger-Handwerk abgerechnet. Das Beseitigen von hartnäckigen Verschmutzungen auf Glasflächen, z. B. durch Bemalungen, Klebstoffe, Folien, Verkrustungen, Beläge etc., erfolgt gegen gesonderten Auftrag. Verschmutzungen, die durch die Glasreinigung erfolgen, sind durch den AN kostenfrei zu beseitigen. Bei einmaliger Sonderreinigung/Regieleistung erfolgt die, ggf. abschnittsweise, Abnahme spätestens drei Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch den AN. Die Abnahme kann nur an Arbeitstagen während der Servicezeit der AG.
- Kreis Offenbach - FD Gebäudewirtschaft
Kreis Offenbach, Sanierung und Neubau der Dreieichschule in Langen Leistungen der Ausstattungsplanung nach dem Leistungsbild Planung Innenraum gemäß §§ 33 ff. HOAI, LPH 1-9
Diese Beschreibung taucht bei der Los-Beschreibung auf, hier also Infos das Los bzw. den Auftrag betreffend, als Ergänzung zum Feld ganz oben. Vergeben werden die Leistungen der Ausstattungsplanung nach dem Leistungsbild Planung Innenraum gemäß §§ 33 ff. HOAI, LPH 1-9 mit teilweise angepassten Teilleistungssätzen sowie besondere Leistungen. Für die Ausstattungsplanung werden drei Objekte gebildet. Objekt 1 umfasst die Fachklassenräume. Hier wird vom Auftraggeber eine umfassende Fachklassenplanung (lose und feste Möblierung) erwartet, inkl. der Planung für die technische Ausrüstung ab zu definierenden Übergabepunkten. Die anrechenbaren Kosten sind mit 300.000 € kalkuliert worden. Das Objekt wird in die Honorarzone IV eingeordnet. Objekt 2 umfasst die Ausstattungsplanung für die Bestandsmöbel aus dem Bestandsbau und den Containeranlagen sowie die Umzugsplanung für die Objekte. Als anrechenbaren Kosten für die Honorierung werden 50% des Neubeschaffungswert pro Klassenraum definiert. Aktuell wird von schätzungsweise 506.250,00 € anrechenbaren Kosten für den Bestand ausgegangen. Die Leistungen für das Objekt 2 werden in HZ III eingeordnet. Als Objekt 3 sind Ersatzbeschaffungen von loser Möblierung sowie die Planung von Bau- und Montageleistungen für festverbaute Einrichtung erfasst, soweit diese gemäß Schnittstellenabstimmung zur Ausstattungsplanung gehört. Aktuell wird hier von anrechenbaren Kosten von 158.760 € ausgegangen. Das Objekt 3 wird in HZ III eingeordnet. Die Leistungen der Ausstattungsplanung sind in intensiver Abstimmung und Kooperation mit dem Schulbetreiber und der Schulleitung zu erbringen. Zudem wird ein intensiver Austausch mit der Objektplanung Gebäude und den weiteren Fachplanungs-/Beratungsleistungen (insb. Technische Ausrüstung) - die separat ausgeschrieben wurden - erwartet. Die Schnittstellen sind gemeinsam abzustimmen. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die einzelnen Projektstufen werden nach Projektfortschritt sukzessive abgerufen. Sollte der Auftraggeber entscheiden, dass das Projekt oder einzelne Objekte nach Abschluss einer Projektstufe beendet wird, erfolgt kein weiterer Abruf. Ein Anspruch des Auftragnehmers zum Abruf weiterer Projektstufen besteht nicht. Die Nutzungsfläche umfasst insgesamt etwa 10.000 qm (NUF Bestandsgebäude und NUF Erweiterungsgebäude). Es soll die Planung der Ausstattung erfolgen, in den Bestandsgebäuden u.a. für Unterrichts-/Schulungs-/Verwaltungs-/Sozialräume, sowie für den Mensabereich, unter Weiterverwendung vorhandene (technischer) Ausstattung. Die Planung der losen Ausstattung soll allen Anforderungen an eine moderne Schule gerecht werden. Gültige Vorschriften in Bezug auf Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Ergonomie sind zu berücksichtigen (insb. bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen). Es sind sowohl (Teil-)Ausstattungen für den allgemeinen als auch für den Fachunterricht (u.a. im Bereich Chemie, Physik, Biologie wie auch Musik und Kunst) abzustimmen und auszuschreiben. Die Lieferung und Aufstellung neu angeschaffter Möbel im Objekt (ggf. zunächst im neu zu errichtenden Interimsstandort, nach Abschluss der baulichen Maßnahmen dann in den sanierten/umgebauten Bestandgebäuden oder in den Erweiterungsbau) sind zu koordinieren sowie das Raumbuch fortzuschreiben. Die Umzugsplanung für das von Auslagerungen betroffene Mobiliar/Gegenstände (zum Interimsstandort sowie zurück in die sanierten Bestandsgebäude) ist Bestandteil der beauftragten Leistungen. Die Schnittstelle zwischen Ausstattungsplanung und Planung Interim (Teil der Leistung der Objektplanung Gebäude) ist mit Leistungsbeginn festzulegen. Grundsätzlich sind die Einbaumöbel (zB. Teeküchen) und sonstige fest installierte Ausstattungen außerhalb der naturwissenschaftlichen Fachklassen bereits als Grundleistungen bei der Objektplanung Gebäude beauftragt. Sollten Konzept bedingt Montage oder Bauleistungen von Baukonstruktive Einbauten (KG381) durch die Ausstattungsplanung erfolgen, ist dies frühzeitig mit der Objektplanung Gebäude abzustimmen und entsprechende Möblierungspläne mit farblicher Kennzeichnung der Zuständigkeiten dem Auftraggeber vorzulegen.
- BayernGrund Grundstücksbeschaffungs- und -erschließungs-GmbHMünchen
Hallbergmoos "Neubau Feuerwehr Goldach'' - Netzersatzanlage
Baumaßnahme: Die Gemeinde Hallbergmoos errichtet im Ortsteil Goldach auf einer bisher unbebauten Ackerfläche von ca. 10.000 qm ein Feuerwehrgerätehaus mit Waschhalle und Übungsturm. Lage: Gemeinde: Hallbergmoos Gemarkung: 85399 Goldach Flurstück Nr. 2024/2 Hauptstraße Baugrundstück: Höhe Erchinger Weg Baustelle: Grundstücksfläche ca. 10.000 m² Grundfläche ca. 6.500 m² Brutto-Rauminhalt: ca. 19.100.00 m³ Der Gebäudekomplex ist in drei Bereiche unterteilt: Die Fahrzeughalle, den Sozialtrakt und den Werkstatt- und Technikbereich. In der Fahrzeughalle sind 7 Stellplätze für Feuerwehrfahrzeuge untergebracht. Die Umkleiden mit den dazugehörigen Sanitärräumen sind zentral angelegt. Im Sozialtrakt sind Aufenthaltsräume, sowie Schulungsraum mit angegliederter Küche, das Stüberl, sowie ein Jugend- und Fitnessraum mit Sanitärräumen untergebracht. Im Obergeschoss befinden sich die Büro- und Bereitschaftsräume. Der dritte Gebäudetrakt, ist der Werkstatt- und Technikbereich, in dem feuerwehrspezifische Räume, wie z.B. der First Responder, Schlauchlager, Atemschutzlager, sowie Werkstätten und Technikräume untergebracht sind. Im Obergeschoss sind weitere Technikräume geplant. In der Planung ist die Möglichkeit einer Erweiterung um zwei Feuerwehr Fahrzeugplätzen berücksichtigt. Angrenzend an den Technik- und Werkstatttrakt wird der Übungsturm (Halbturm) erstellt, mit einem untergeschobenen Kubus für die Unterbringung des Notstromaggregates. Der Übungsturm ist als offener Treppenturm mit einer dreiseitigen Verkleidung geplant. Im Außenanlagenbereich werden die Feuerwehrübungsflächen, Alarmparkplätze, Zu- und Abfahrten, sowie Multifunktionsflächen von dem Außenanlagenplaner geplant. In der nord-westlichen Grundstücksecke wird eine Waschhalle mit Unterstand als Kalthalle errichtet. Höhenlage und Grundwasser: OKFB 462.60 m ü.NN = 0.00 GOK i.M. 461.95 m ü.NN. HHW 461.15 m ü.NN. GW i.M. 460.50 m ü.NN. (19.01.24) MW 459.75 m ü.NN Zufahrt, Verkehrsführung: Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt direkt von der Hauptstraße (Kreisstraße FS12) aus. Es werden 2 Baustellenzufahrten errichtet. Die Punkte 500-584 der Baugenehmigung 829-240 vom 19.11.2024 sind zu beachten. Durch den AN verursachte Verschmutzungen der öffentlichen Straßen müssen unverzüglich beseitigt werden. Baukonstruktion: Die Fahrzeughalle wird mit einer Stahlbetonplatte, Frostschürzen und Einzelfundamenten gegründet. Die statische Konstruktion wird eine Kombination aus statisch notwendigen Stahlbetonstützen und Holzstützen. Die Hauptbinder sind als BSH-Binder geplant. Die Halle erhält eine Metall-Kassettenfassade mit einem vorgehängten, hinterlüfteten Trapezprofil. Das Dach bekommt eine tragende Trapezblechschale mit Aufdach-Dämmung und einer extensiven Dachbegrünung. Die drei Gebäudetrakte, Sozialtrakt und Werkstatt und Techniktrakt werden in konventioneller Bauweise mit hochdämmendem, monolithischen Ziegelmauerwerk als verputzte Außenwand und überwiegend gemauerten Innenwänden erstellt. Die Dächer sind bei allen drei Gebäudetrakten als 5 Grad geneigtes, begrüntes Pultdach geplant. Auf diesen Dächern ist eine PV-Anlage geplant. Baustellenflächen, -einrichtung, -Zu.- und Abfahrt: Das Baugelände ist mit einem Bauzaun umschlossen. Auf der Nordseite sind zwei Zufahrtsmöglichkeiten auf das Baugelände. Bei der Ausfahrt auf die Kreisstraße ist erhöhte Vorsicht geboten. Diese Tore sind arbeitstäglich geschlossen zu halten und beim Verlassen der Baustelle zu schließen. Auf einem Teilbereich des Grundstücks steht eine Fläche von etwa 500 m² als Baustelleneinrichtung für die Ausbaugewerke zur Verfügung. Der Auftragnehmer hat seine Baustelleneinrichtung in Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung und dem SiGe Koordinator auf ausgewiesenen Flächen vorzunehmen. Abstimmungen haben rechtzeitig, min. mit einem Vorlauf von 7 Tagen zu erfolgen. Materialien, Maschinen und Geräte und Entsorgungsmaterialien sind dem Arbeitsfortschritt entsprechend auf die Baustelle zu bringen oder zu entfernen. Die Auftragnehmer sind verpflichtet die sanitären Anlagen sachgerecht zu Nutzen und in Ordnung zu halten. Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss der Nutzung und zur Kostenübernahme der Folgen des Fehlverhaltens. Für die am Bau beteiligten Firmen sind Sanitäreinrichtungen (Toiletten- u. Waschräume), sowie Anschlussmöglichkeiten für Baustrom und Bauwasser auf dem Baugelände durch den AG errichtet. Verbrauchskosten werden vom Auftraggeber (AG) bezahlt. Baubeleuchtung: Die allgemeine Baustellenbeleuchtung umfasst ausschließlich Verkehrs- und Flucht- und Rettungswege. Weitere erforderliche Beleuchtungen wie z.B. Arbeitsplatzbeleuchtung sind durch den Auftragsnehmer im Rahmen seiner Baustelleneinrichtung zu erbringen. Mögliche Arbeitszeiten: Montag bis Samstag: von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr Die Terminvorgaben des Auftraggebers basieren auf einer 6 Tage Woche. Die wesentlichen zu erbringenden Leistungen sind: Errichtung einer Netzersatzanlage (NEA), um bei Stromausfall die Funktion erfor-derlicher Einrichtungen und Geräte des Feuerwehrhauses sicherzustellen. Netzersatzanlage mit Tankanlage in eigenem Gebäude im Außenbereich, Leis-tungsvermögen der NEA bis 80kVA.
- BayernGrund Grundstücksbeschaffungs- und -erschließungs-GmbH
Hallbergmoos "Neubau Feuerwehr Goldach'' - Netzersatzanlage
Baumaßnahme: Die Gemeinde Hallbergmoos errichtet im Ortsteil Goldach auf einer bisher unbebauten Ackerfläche von ca. 10.000 qm ein Feuerwehrgerätehaus mit Waschhalle und Übungsturm. Lage: Gemeinde: Hallbergmoos Gemarkung: 85399 Goldach Flurstück Nr. 2024/2 Hauptstraße Baugrundstück: Höhe Erchinger Weg Baustelle: Grundstücksfläche ca. 10.000 m² Grundfläche ca. 6.500 m² Brutto-Rauminhalt: ca. 19.100.00 m³ Der Gebäudekomplex ist in drei Bereiche unterteilt: Die Fahrzeughalle, den Sozialtrakt und den Werkstatt- und Technikbereich. In der Fahrzeughalle sind 7 Stellplätze für Feuerwehrfahrzeuge untergebracht. Die Umkleiden mit den dazugehörigen Sanitärräumen sind zentral angelegt. Im Sozialtrakt sind Aufenthaltsräume, sowie Schulungsraum mit angegliederter Küche, das Stüberl, sowie ein Jugend- und Fitnessraum mit Sanitärräumen untergebracht. Im Obergeschoss befinden sich die Büro- und Bereitschaftsräume. Der dritte Gebäudetrakt, ist der Werkstatt- und Technikbereich, in dem feuerwehrspezifische Räume, wie z.B. der First Responder, Schlauchlager, Atemschutzlager, sowie Werkstätten und Technikräume untergebracht sind. Im Obergeschoss sind weitere Technikräume geplant. In der Planung ist die Möglichkeit einer Erweiterung um zwei Feuerwehr Fahrzeugplätzen berücksichtigt. Angrenzend an den Technik- und Werkstatttrakt wird der Übungsturm (Halbturm) erstellt, mit einem untergeschobenen Kubus für die Unterbringung des Notstromaggregates. Der Übungsturm ist als offener Treppenturm mit einer dreiseitigen Verkleidung geplant. Im Außenanlagenbereich werden die Feuerwehrübungsflächen, Alarmparkplätze, Zu- und Abfahrten, sowie Multifunktionsflächen von dem Außenanlagenplaner geplant. In der nord-westlichen Grundstücksecke wird eine Waschhalle mit Unterstand als Kalthalle errichtet. Höhenlage und Grundwasser: OKFB 462.60 m ü.NN = 0.00 GOK i.M. 461.95 m ü.NN. HHW 461.15 m ü.NN. GW i.M. 460.50 m ü.NN. (19.01.24) MW 459.75 m ü.NN Zufahrt, Verkehrsführung: Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt direkt von der Hauptstraße (Kreisstraße FS12) aus. Es werden 2 Baustellenzufahrten errichtet. Die Punkte 500-584 der Baugenehmigung 829-240 vom 19.11.2024 sind zu beachten. Durch den AN verursachte Verschmutzungen der öffentlichen Straßen müssen unverzüglich beseitigt werden. Baukonstruktion: Die Fahrzeughalle wird mit einer Stahlbetonplatte, Frostschürzen und Einzelfundamenten gegründet. Die statische Konstruktion wird eine Kombination aus statisch notwendigen Stahlbetonstützen und Holzstützen. Die Hauptbinder sind als BSH-Binder geplant. Die Halle erhält eine Metall-Kassettenfassade mit einem vorgehängten, hinterlüfteten Trapezprofil. Das Dach bekommt eine tragende Trapezblechschale mit Aufdach-Dämmung und einer extensiven Dachbegrünung. Die drei Gebäudetrakte, Sozialtrakt und Werkstatt und Techniktrakt werden in konventioneller Bauweise mit hochdämmendem, monolithischen Ziegelmauerwerk als verputzte Außenwand und überwiegend gemauerten Innenwänden erstellt. Die Dächer sind bei allen drei Gebäudetrakten als 5 Grad geneigtes, begrüntes Pultdach geplant. Auf diesen Dächern ist eine PV-Anlage geplant. Baustellenflächen, -einrichtung, -Zu.- und Abfahrt: Das Baugelände ist mit einem Bauzaun umschlossen. Auf der Nordseite sind zwei Zufahrtsmöglichkeiten auf das Baugelände. Bei der Ausfahrt auf die Kreisstraße ist erhöhte Vorsicht geboten. Diese Tore sind arbeitstäglich geschlossen zu halten und beim Verlassen der Baustelle zu schließen. Auf einem Teilbereich des Grundstücks steht eine Fläche von etwa 500 m² als Baustelleneinrichtung für die Ausbaugewerke zur Verfügung. Der Auftragnehmer hat seine Baustelleneinrichtung in Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung und dem SiGe Koordinator auf ausgewiesenen Flächen vorzunehmen. Abstimmungen haben rechtzeitig, min. mit einem Vorlauf von 7 Tagen zu erfolgen. Materialien, Maschinen und Geräte und Entsorgungsmaterialien sind dem Arbeitsfortschritt entsprechend auf die Baustelle zu bringen oder zu entfernen. Die Auftragnehmer sind verpflichtet die sanitären Anlagen sachgerecht zu Nutzen und in Ordnung zu halten. Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss der Nutzung und zur Kostenübernahme der Folgen des Fehlverhaltens. Für die am Bau beteiligten Firmen sind Sanitäreinrichtungen (Toiletten- u. Waschräume), sowie Anschlussmöglichkeiten für Baustrom und Bauwasser auf dem Baugelände durch den AG errichtet. Verbrauchskosten werden vom Auftraggeber (AG) bezahlt. Baubeleuchtung: Die allgemeine Baustellenbeleuchtung umfasst ausschließlich Verkehrs- und Flucht- und Rettungswege. Weitere erforderliche Beleuchtungen wie z.B. Arbeitsplatzbeleuchtung sind durch den Auftragsnehmer im Rahmen seiner Baustelleneinrichtung zu erbringen. Mögliche Arbeitszeiten: Montag bis Samstag: von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr Die Terminvorgaben des Auftraggebers basieren auf einer 6 Tage Woche. Die wesentlichen zu erbringenden Leistungen sind: Errichtung einer Netzersatzanlage (NEA), um bei Stromausfall die Funktion erfor-derlicher Einrichtungen und Geräte des Feuerwehrhauses sicherzustellen. Netzersatzanlage mit Tankanlage in eigenem Gebäude im Außenbereich, Leis-tungsvermögen der NEA bis 80kVA.
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- Die Angebotsfrist endet am 24. Mai 2026.
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- Der Auftraggeber ist Stadt Beeskow.
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