Neubau Kinderhaus am Hüterweg in Holzhybrid-Modulbauweise in Garching - HLS-Planung
Auftraggeber: Stadt Garching b. München Verfahren: Bekanntmachung vergebener Aufträge Vergabeordnung: VGV Aktenzeichen: 621-01/061 Ort: 85748 Bayern
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Auftraggeber: Stadt Garching b. München Verfahren: Bekanntmachung vergebener Aufträge Vergabeordnung: VGV Aktenzeichen: 621-01/061 Ort: 85748 Bayern
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadt Garching b. München
- Veröffentlicht: 04. Mai 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: TGA-Planung
Ausschreibungsbeschreibung
Auftraggeber: Stadt Garching b. München Verfahren: Bekanntmachung vergebener Aufträge Vergabeordnung: VGV Aktenzeichen: 621-01/061 Ort: 85748 Bayern
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Neubau Kinderhaus am Hüterweg in Holzhybrid-Modulbauweise in Garching - HLS-Planung
LPH 1 bis LPH 3 Auftragsumfang sind die Grundleistungen zu § 55 HOAI gem. ZVB für die Anlagengruppen 1 (Abwasser- und Wasseranlagen), 2 (Wärmeversorgungsanlagen), 3 (Lufttechnische Anlagen) und 8 (Gebäudeautomation) gem. HOAI § 53. Es soll ein Gebäude in Holzhybrid-Modulbauweise realisiert werden. Möglich sind sowohl eine Holzständerbauweise wie auch eine Holz-Massivbauweise. Grundleistung ist die Entwicklung von Varianten für die Raumlüftung und Nachtauskühlung, es ist von einer dezentralen Lüftungsanlage oder einer Zusatzlüftung für die Aufenthaltsräume auszugehen. Eine Wärmeerzeugung im Gebäude ist nicht vorgesehen, das Gebäude soll in die Fernwärme angeschlossen werden. Die Niederschlagswassermengen sind zu ermitteln, die Planung der Regenwasserversickerung ist Leistung des Freianlagenplaners. Neben diesen werden von der Stadt Garching ein Brandschutzplaner mit der Erstellung des Brandschutznachweises und ein Bauphysiker beauftragt. LPH 4 Auftragsumfang ist die Erstellung der Entwässerungsplanung gem. ZVB. Auch die Zuarbeit zum GeG-Nachweis und Brandschutznachweis ist zu leisten. LPH 5 Diese wird komplett vom Totalunternehmer geleistet. LPH 6 Auftragsumfang sind die teilweise Grundleistungen gem. Anlage 15 zur HOAI und ZVB für eine Funktionalausschreibung der beplanten Anlagen sowie der zur Sicherung der Qualität dem Bauherrn zu übergebenden Planungs- und Dokumentationsleistungen des Totalunternehmers. Die Totalunternehmer-Ausschreibung ist so zu gestalten, dass für alle Anlagen Leistungsdetails zur Ausführungsplanung der TGA mit dem Angebot übergeben werden. Sämtliche Sparten, Hauszuführungen und Hausanschlüsse sind vorab zu koordinieren und in der Leistungsbeschreibung zur Ausführung zu definieren. LPH 7 Auftragsumfang sind die teilweise Grundleistungen gem. ZVB sowie Anlage 15 der HOAI für alle in LPH 6 ausgeschriebenen Anlagen und Planungsleistungen der Totalunterleistung. Vom Auftragnehmer aus den Angeboten, sofern diese von der Entwurfs- und Genehmigungsplanung abweichen sind zu prüfen: • Abweichungen in der Entwässerungsplanung • abweichend angebotene Wärmeübergabeelemente (i.d.R. Fußbodenheizung) sowie Wärmetauscher und Leitungsdimensionierungen Besondere Leistungen LPH 8 Auftragsumfang ist Durchsicht der Werkstattzeichnungen für das vom Totalunternehmer zu errichtende Anlagen, ausschließlich hinsichtlich der einzuhaltenden Regeln der Technik und der einzuhaltenden Normen. Messungen sind nicht Gegenstand der Leistung weil vom Totalunternehmer zu leisten. Für technische Abnahmen der vom Auftragnehmer ausgeschriebenen Teile der Technischen Anlagen werden Fachgutachter beauftragt. LPH 9 Auftragsumfang sind die Einzelleistungen gem. ZVB und Besondere Leistungen gem. Honorarangebot. Die Planungsleistungen bis einschl. LPH 4 sowie teilweise LPH 6 und 7 für eine Totalunternehmerausschreibung der Objektplanung § 34 HOAI, der Tragwerksplanung § 51 HOAI, der HLS-Planung § 53 HOAI und der Elektroplanung § 53 HOAI als Funktionalausschreibung sowie die Freianlagenplanung § 39 HOAI werden in eigenständigen Vergabeverfahren vergeben. Ab LPH 5 werden die Planungsleistungen, jedoch nicht Ausschreibung und Vergabe an den Totalunternehmer vergeben, der auch alle Bauleistungen außer den Freianlagen ausführt. Sofern der Totalunternehmer Abweichungen von der bauordnungsrechtlich genehmigten Planung vornehmen möchte, ist die Änderungsleistung sowie eine evtl. Tektur Leistung des Totalunternehmers. Der Bau soll voraussichtlich dreigeschossig gem. Bebauungsplan errichtet werden, ein Untergeschoss und die im Bebauungsplan eingezeichnete Tiefgarage sollen nicht realisiert werden. Laut Raumprogramm ist mit einer Nutzfläche von max. ca. 761m² zu rechnen. Grundlage der Planung ist der rechtskräftige Bebauungsplan für das Baugrundstück, eine Bebauungsplan-Änderung ist ausgeschlossen. Es ist von einer dezentralen, mechanischen Zusatzlüftung für die Aufenthaltsräume auszugehen. Der vom Auftraggeber zu beauftragender Freianlagenplaner plant die Freianlagen und die Regenwasser-Versickerungsanlage. Die Bediensteten-, Besucher- sowie Hol- und Bringstellplätze werden in der Nähe auf einer separaten, gesondert fertigzustellenden Anlage untergebracht, dies liegt der Planung zugrunde und ist nicht neu abzustimmen. Nach jetzigem Planungsstand ist ein Anschluss an die Fernwärme vorgesehen.
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LPH 1 bis LPH 3 Auftragsumfang sind die Grundleistungen zu § 51 HOAI gem. ZVB. Auszugehen ist von einem Gebäude in Holzhybrid-Modulbauweise für eine Errichtung ohne Abweichungen von der Bayerischen Bauordnung und Einbau des Aufzuges. Möglich sind sowohl eine Holzständerbauweise wie auch eine Holz-Massivbauweise. Erforderlichen Unterlagen gem. GEG und zum Nachweis der Einhaltung der Anforderungen des Brandschutzes werden von Dritten geleistet, ebenso Raumakustische Nachweise. Der Auftraggeber stellt ein zugrunde zu legendes Baugrundgutachten zur Verfügung. LPH 4 Auftragsumfang sind teilweise Grundleistungen zu § 51 HOAI gem. ZVB. Sofern im Zuge der Planung des Totalunternehmers eine geänderte Statik erforderlich wird, ist die Erstellung dieser Leistung des Totalunternehmers. LPH 5 Diese wird komplett vom Totalunternehmer geleistet. LPH 6 Auftragsumfang sind teilweise Grundleistungen gem. ZVB für eine Funktionalausschreibung des Gebäudes einschließlich Gründung und Bodenplatte d.h. Zuarbeit zur Ausschreibung des Architekten auf Grundlage der LPH 4 sowie der zur Sicherstellung der Qualität dem Bauherrn zu übergebenden Planungs- und Dokumentationsleistungen des Totalunternehmers. Besondere Leistung LPH 7 Leistung ist das Mitwirken bei der Prüfung und Wertung der Angebotsplanung samt Berechnungen in dieser mit Prüfung der groben Dimensionierungen der Tragwerksteile sofern erforderlich, Mitwirken beim Kostenanschlag nach DIN 276 auf Grundlage der Pauschalangebote. Besondere Leistung LPH 8 Auftragsumfang ist im Wesentlichen die Durchsicht von Tekturplänen, die vom Totalunternehmer zur Tektur eingereicht wurden sowie die Durchsicht der Werkstattplanung hinsichtlich der einzuhaltenden Regeln der Technik und der einzuhaltenden Normen. Die Planungsleistungen bis einschl. LPH 4 sowie teilweise LPH 6 und 7 für eine Totalunternehmerausschreibung der Objektplanung § 34 HOAI, der Tragwerksplanung § 51 HOAI, der HLS-Planung § 53 HOAI und der Elektroplanung § 53 HOAI als Funktionalausschreibung sowie die Freianlagenplanung § 39 HOAI werden in eigenständigen Vergabeverfahren vergeben. In die Qualitätskontrolle sollen auch externe Sachverständige eingebunden werden. Neben diesen werden von der Stadt Garching ein Brandschutzplaner mit der Erstellung des Brandschutznachweises und ein Bauphysiker beauftragt. Ab LPH 5 werden die Planungsleistungen, jedoch nicht Ausschreibung und Vergabe, an den Totalunternehmer vergeben, der auch alle Bauleistungen außer den Freianlagen ausführt. Sofern der Totalunternehmer Abweichungen von der bauordnungsrechtlich genehmigten Planung vornehmen möchte, ist die Änderungsleistung sowie eine evtl. Tektur Leistung des Totalunternehmers. Der Bau soll voraussichtlich dreigeschossig gem. Bebauungsplan errichtet werden, eine Tiefgarage oder ein Untergeschoss soll jedoch nicht realisiert werden. Laut Raumprogramm ist mit einer Nutzfläche von max. ca. 761m² zu rechnen. Grundlage der Planung ist der rechtskräftige Bebauungsplan für das Baugrundstück, eine Bebauungsplan-Änderung ist ausgeschlossen. Es ist von einer dezentralen, mechanischen Zusatzlüftung für die Aufenthaltsräume auszugehen. Der vom Auftraggeber zu beauftragender Freianlagenplaner plant die Freianlagen und die Regenwasser-Versickerungsanlage. Die Bediensteten-, Besucher- sowie Hol- und Bringstellplätze werden in der Nähe auf einer separaten, gesondert fertigzustellenden Anlage untergebracht, dies liegt der Planung zugrunde und ist nicht neu abzustimmen. Nach jetzigem Planungsstand ist ein Anschluss an die Fernwärme vorgesehen.
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