Neubau eines Stadtteiltreffs in Holzmodulbauweise als Generalunternehmer in der Stadt Lingen (Ems)
Art der Leistung Ausführung: Baugrube, Gründung, Holzmodulbau, Innenausbau, HLSE, Außenanlagen Planung: ab Leistungsphase 5 Umfang der Leistung Planung ab Leistungsphase 5, und Ausführung
Angebotsfrist:23. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Art der Leistung Ausführung: Baugrube, Gründung, Holzmodulbau, Innenausbau, HLSE, Außenanlagen Planung: ab Leistungsphase 5 Umfang der Leistung Planung ab Leistungsphase 5, und Ausführung
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadt Lingen (Ems)
- Veröffentlicht: 07. Mai 2026
- Frist: 23. Juni 2026
- Thema: Erdarbeiten
- Bauobjekt: Gemeinde- / Bürgerzentrum
Bauobjekt-Klassifikation
- Gemeinde- / BürgerzentrumHauptobjekt
Ausschreibungsbeschreibung
Art der Leistung Ausführung: Baugrube, Gründung, Holzmodulbau, Innenausbau, HLSE, Außenanlagen Planung: ab Leistungsphase 5 Umfang der Leistung Planung ab Leistungsphase 5, und Ausführung
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
2 Dateien erfasst- VVB 121 - Bekanntmachung Oeffentliche Ausschreibung.pdf
- Vergabeunterlagen_CXS0Y55YTV6B50BR.zip
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- Stadt Garching b. München
Neubau Kinderhaus am Hüterweg in Holzhybrid-Modulbauweise in Garching - Tragwerksplanung
LPH 1 bis LPH 3 Auftragsumfang sind die Grundleistungen zu § 51 HOAI gem. ZVB. Auszugehen ist von einem Gebäude in Holzhybrid-Modulbauweise für eine Errichtung ohne Abweichungen von der Bayerischen Bauordnung und Einbau des Aufzuges. Möglich sind sowohl eine Holzständerbauweise wie auch eine Holz-Massivbauweise. Erforderlichen Unterlagen gem. GEG und zum Nachweis der Einhaltung der Anforderungen des Brandschutzes werden von Dritten geleistet, ebenso Raumakustische Nachweise. Der Auftraggeber stellt ein zugrunde zu legendes Baugrundgutachten zur Verfügung. LPH 4 Auftragsumfang sind teilweise Grundleistungen zu § 51 HOAI gem. ZVB. Sofern im Zuge der Planung des Totalunternehmers eine geänderte Statik erforderlich wird, ist die Erstellung dieser Leistung des Totalunternehmers. LPH 5 Diese wird komplett vom Totalunternehmer geleistet. LPH 6 Auftragsumfang sind teilweise Grundleistungen gem. ZVB für eine Funktionalausschreibung des Gebäudes einschließlich Gründung und Bodenplatte d.h. Zuarbeit zur Ausschreibung des Architekten auf Grundlage der LPH 4 sowie der zur Sicherstellung der Qualität dem Bauherrn zu übergebenden Planungs- und Dokumentationsleistungen des Totalunternehmers. Besondere Leistung LPH 7 Leistung ist das Mitwirken bei der Prüfung und Wertung der Angebotsplanung samt Berechnungen in dieser mit Prüfung der groben Dimensionierungen der Tragwerksteile sofern erforderlich, Mitwirken beim Kostenanschlag nach DIN 276 auf Grundlage der Pauschalangebote. Besondere Leistung LPH 8 Auftragsumfang ist im Wesentlichen die Durchsicht von Tekturplänen, die vom Totalunternehmer zur Tektur eingereicht wurden sowie die Durchsicht der Werkstattplanung hinsichtlich der einzuhaltenden Regeln der Technik und der einzuhaltenden Normen. Die Planungsleistungen bis einschl. LPH 4 sowie teilweise LPH 6 und 7 für eine Totalunternehmerausschreibung der Objektplanung § 34 HOAI, der Tragwerksplanung § 51 HOAI, der HLS-Planung § 53 HOAI und der Elektroplanung § 53 HOAI als Funktionalausschreibung sowie die Freianlagenplanung § 39 HOAI werden in eigenständigen Vergabeverfahren vergeben. In die Qualitätskontrolle sollen auch externe Sachverständige eingebunden werden. Neben diesen werden von der Stadt Garching ein Brandschutzplaner mit der Erstellung des Brandschutznachweises und ein Bauphysiker beauftragt. Ab LPH 5 werden die Planungsleistungen, jedoch nicht Ausschreibung und Vergabe, an den Totalunternehmer vergeben, der auch alle Bauleistungen außer den Freianlagen ausführt. Sofern der Totalunternehmer Abweichungen von der bauordnungsrechtlich genehmigten Planung vornehmen möchte, ist die Änderungsleistung sowie eine evtl. Tektur Leistung des Totalunternehmers. Der Bau soll voraussichtlich dreigeschossig gem. Bebauungsplan errichtet werden, eine Tiefgarage oder ein Untergeschoss soll jedoch nicht realisiert werden. Laut Raumprogramm ist mit einer Nutzfläche von max. ca. 761m² zu rechnen. Grundlage der Planung ist der rechtskräftige Bebauungsplan für das Baugrundstück, eine Bebauungsplan-Änderung ist ausgeschlossen. Es ist von einer dezentralen, mechanischen Zusatzlüftung für die Aufenthaltsräume auszugehen. Der vom Auftraggeber zu beauftragender Freianlagenplaner plant die Freianlagen und die Regenwasser-Versickerungsanlage. Die Bediensteten-, Besucher- sowie Hol- und Bringstellplätze werden in der Nähe auf einer separaten, gesondert fertigzustellenden Anlage untergebracht, dies liegt der Planung zugrunde und ist nicht neu abzustimmen. Nach jetzigem Planungsstand ist ein Anschluss an die Fernwärme vorgesehen.
- Stadt Garching b. MünchenGarching b. München
Neubau Kinderhaus am Hüterweg in Holzhybrid-Modulbauweise in Garching - Tragwerksplanung
LPH 1 bis LPH 3 Auftragsumfang sind die Grundleistungen zu § 51 HOAI gem. ZVB. Auszugehen ist von einem Gebäude in Holzhybrid-Modulbauweise für eine Errichtung ohne Abweichungen von der Bayerischen Bauordnung und Einbau des Aufzuges. Möglich sind sowohl eine Holzständerbauweise wie auch eine Holz-Massivbauweise. Erforderlichen Unterlagen gem. GEG und zum Nachweis der Einhaltung der Anforderungen des Brandschutzes werden von Dritten geleistet, ebenso Raumakustische Nachweise. Der Auftraggeber stellt ein zugrunde zu legendes Baugrundgutachten zur Verfügung. LPH 4 Auftragsumfang sind teilweise Grundleistungen zu § 51 HOAI gem. ZVB. Sofern im Zuge der Planung des Totalunternehmers eine geänderte Statik erforderlich wird, ist die Erstellung dieser Leistung des Totalunternehmers. LPH 5 Diese wird komplett vom Totalunternehmer geleistet. LPH 6 Auftragsumfang sind teilweise Grundleistungen gem. ZVB für eine Funktionalausschreibung des Gebäudes einschließlich Gründung und Bodenplatte d.h. Zuarbeit zur Ausschreibung des Architekten auf Grundlage der LPH 4 sowie der zur Sicherstellung der Qualität dem Bauherrn zu übergebenden Planungs- und Dokumentationsleistungen des Totalunternehmers. Besondere Leistung LPH 7 Leistung ist das Mitwirken bei der Prüfung und Wertung der Angebotsplanung samt Berechnungen in dieser mit Prüfung der groben Dimensionierungen der Tragwerksteile sofern erforderlich, Mitwirken beim Kostenanschlag nach DIN 276 auf Grundlage der Pauschalangebote. Besondere Leistung LPH 8 Auftragsumfang ist im Wesentlichen die Durchsicht von Tekturplänen, die vom Totalunternehmer zur Tektur eingereicht wurden sowie die Durchsicht der Werkstattplanung hinsichtlich der einzuhaltenden Regeln der Technik und der einzuhaltenden Normen. Die Planungsleistungen bis einschl. LPH 4 sowie teilweise LPH 6 und 7 für eine Totalunternehmerausschreibung der Objektplanung § 34 HOAI, der Tragwerksplanung § 51 HOAI, der HLS-Planung § 53 HOAI und der Elektroplanung § 53 HOAI als Funktionalausschreibung sowie die Freianlagenplanung § 39 HOAI werden in eigenständigen Vergabeverfahren vergeben. In die Qualitätskontrolle sollen auch externe Sachverständige eingebunden werden. Neben diesen werden von der Stadt Garching ein Brandschutzplaner mit der Erstellung des Brandschutznachweises und ein Bauphysiker beauftragt. Ab LPH 5 werden die Planungsleistungen, jedoch nicht Ausschreibung und Vergabe, an den Totalunternehmer vergeben, der auch alle Bauleistungen außer den Freianlagen ausführt. Sofern der Totalunternehmer Abweichungen von der bauordnungsrechtlich genehmigten Planung vornehmen möchte, ist die Änderungsleistung sowie eine evtl. Tektur Leistung des Totalunternehmers. Der Bau soll voraussichtlich dreigeschossig gem. Bebauungsplan errichtet werden, eine Tiefgarage oder ein Untergeschoss soll jedoch nicht realisiert werden. Laut Raumprogramm ist mit einer Nutzfläche von max. ca. 761m² zu rechnen. Grundlage der Planung ist der rechtskräftige Bebauungsplan für das Baugrundstück, eine Bebauungsplan-Änderung ist ausgeschlossen. Es ist von einer dezentralen, mechanischen Zusatzlüftung für die Aufenthaltsräume auszugehen. Der vom Auftraggeber zu beauftragender Freianlagenplaner plant die Freianlagen und die Regenwasser-Versickerungsanlage. Die Bediensteten-, Besucher- sowie Hol- und Bringstellplätze werden in der Nähe auf einer separaten, gesondert fertigzustellenden Anlage untergebracht, dies liegt der Planung zugrunde und ist nicht neu abzustimmen. Nach jetzigem Planungsstand ist ein Anschluss an die Fernwärme vorgesehen.
- Frist: 30. Apr.
Totalunternehmerleistungen für den Neubau des Studierendenwohnheimes am Campus der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden (OTH)
Das Studierendenwerk Oberfranken beabsichtigt, auf dem Grundstück in Weiden die schlüsselfertige Errichtung (Planung und Bau) eines Studierendenwohnheims. Eigentümer des Grundstücks ist das Studierendenwerk Oberfranken. Das Studierendenwohnheim muss mindestens 140 und maximal 147 Einzel-Apartments sowie 29 Pkw-Stellplätze in den Außenanlagen aufweisen. Die Zuwegung zu dem Grundstück soll teilweise über das Grundstück mit der Fl.-Nr. 3762 erfolgen. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist daher die Beschaffung von Totalunternehmerleistungen mit sämtlichen erforderlichen Planungsleistungen der HOAI für alle erforderlichen Leistungsbilder der HOAI für den Neubau des Studierendenwohnheims am Campus der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden (OTH). Es sind alle für das Projekt notwendigen Planungsleistungen von dem Auftragnehmer oder von ihm zu beauftragenden Unterauftragnehmern zu erbringen. Dies umfasst alle jeweils erforderlichen Leistungsbereiche analog HOAI 2021 (Grundleistungen und Besondere Leistungen), wie beispielsweise Planungsleistungen der Objektplanung, der Freiflächen- und Infrastrukturplanung, der Technischen Ausrüstung, der Tragwerksplanung sowie sonstige erforderliche Planungs- und Gutachterleistungen. Der Umfang der jeweils erforderlichen Planungsleistungen bzw. die zu erbringenden Leistungsphasen und die speziellen Anforderungen an die Planung richten sich nach den objektspezifischen Gegebenheiten und variantenabhängigen Anforderungen. Es wird hierfür Bezug genommen auf die fördermittelrechtlichen Anforderungen an Studierendenwohnheime des Studentenwerks Oberfranken gemäß der Anlage 807, die vom Auftragnehmer zwingend zu beachten sind. Der Planung und Ausführung sind die (gesetzlich) öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Genehmigungsverfahren zugrunde zu legen. Die vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr durch öffentliche Bekanntmachung als Technische Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln sind zu beachten und einzuhalten. Alle Bauleistungen sind vollumfänglich durch den Auftragnehmer und dessen Unterauftragnehmer durchzuführen und die Räumlichkeiten funktionsfähig, betriebsbereit und schlüsselfertig herzustellen. Der Auftragnehmer hat nach der Erteilung des Zuschlags einen eingekapselten Planungswettbewerb in Form eines Realisierungswettbewerbs nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013), erlassen vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, gemäß der Bekanntmachung vom 31. Januar 2013 (BAnz AT 22.02.2013 B4), für die Beschaffung von Leistungen der Objektplanung - Leistungsbild Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI und Leistungen der Objektplanung - Leistungsbild Freianlagen nach § 39 HOAI für die Errichtung des Studierendenwohnheims durchzuführen. Für die Durchführung des Realisierungswettbewerbs sind neben den in der funktionalen Leistungsbeschreibung (Anlage 802) genannten Inhalten der Leitfaden und der Mustertext für die Auslobung (Anlage 808) zu beachten. Die Übergabe des bezugsfertigen Gebäudes sowie die Abnahme sollen spätestens zum 31.01.2029 erfolgen. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Für nähere Informationen wird verwiesen auf den Totalunternehmervertrag im Entwurf [Anlage 907].
- Stadt Garching b. MünchenGarching b. München
Neubau Kinderhaus am Hüterweg in Holzhybrid-Modulbauweise in Garching - HLS-Planung
LPH 1 bis LPH 3 Auftragsumfang sind die Grundleistungen zu § 55 HOAI gem. ZVB für die Anlagengruppen 1 (Abwasser- und Wasseranlagen), 2 (Wärmeversorgungsanlagen), 3 (Lufttechnische Anlagen) und 8 (Gebäudeautomation) gem. HOAI § 53. Es soll ein Gebäude in Holzhybrid-Modulbauweise realisiert werden. Möglich sind sowohl eine Holzständerbauweise wie auch eine Holz-Massivbauweise. Grundleistung ist die Entwicklung von Varianten für die Raumlüftung und Nachtauskühlung, es ist von einer dezentralen Lüftungsanlage oder einer Zusatzlüftung für die Aufenthaltsräume auszugehen. Eine Wärmeerzeugung im Gebäude ist nicht vorgesehen, das Gebäude soll in die Fernwärme angeschlossen werden. Die Niederschlagswassermengen sind zu ermitteln, die Planung der Regenwasserversickerung ist Leistung des Freianlagenplaners. Neben diesen werden von der Stadt Garching ein Brandschutzplaner mit der Erstellung des Brandschutznachweises und ein Bauphysiker beauftragt. LPH 4 Auftragsumfang ist die Erstellung der Entwässerungsplanung gem. ZVB. Auch die Zuarbeit zum GeG-Nachweis und Brandschutznachweis ist zu leisten. LPH 5 Diese wird komplett vom Totalunternehmer geleistet. LPH 6 Auftragsumfang sind die teilweise Grundleistungen gem. Anlage 15 zur HOAI und ZVB für eine Funktionalausschreibung der beplanten Anlagen sowie der zur Sicherung der Qualität dem Bauherrn zu übergebenden Planungs- und Dokumentationsleistungen des Totalunternehmers. Die Totalunternehmer-Ausschreibung ist so zu gestalten, dass für alle Anlagen Leistungsdetails zur Ausführungsplanung der TGA mit dem Angebot übergeben werden. Sämtliche Sparten, Hauszuführungen und Hausanschlüsse sind vorab zu koordinieren und in der Leistungsbeschreibung zur Ausführung zu definieren. LPH 7 Auftragsumfang sind die teilweise Grundleistungen gem. ZVB sowie Anlage 15 der HOAI für alle in LPH 6 ausgeschriebenen Anlagen und Planungsleistungen der Totalunterleistung. Vom Auftragnehmer aus den Angeboten, sofern diese von der Entwurfs- und Genehmigungsplanung abweichen sind zu prüfen: • Abweichungen in der Entwässerungsplanung • abweichend angebotene Wärmeübergabeelemente (i.d.R. Fußbodenheizung) sowie Wärmetauscher und Leitungsdimensionierungen Besondere Leistungen LPH 8 Auftragsumfang ist Durchsicht der Werkstattzeichnungen für das vom Totalunternehmer zu errichtende Anlagen, ausschließlich hinsichtlich der einzuhaltenden Regeln der Technik und der einzuhaltenden Normen. Messungen sind nicht Gegenstand der Leistung weil vom Totalunternehmer zu leisten. Für technische Abnahmen der vom Auftragnehmer ausgeschriebenen Teile der Technischen Anlagen werden Fachgutachter beauftragt. LPH 9 Auftragsumfang sind die Einzelleistungen gem. ZVB und Besondere Leistungen gem. Honorarangebot. Die Planungsleistungen bis einschl. LPH 4 sowie teilweise LPH 6 und 7 für eine Totalunternehmerausschreibung der Objektplanung § 34 HOAI, der Tragwerksplanung § 51 HOAI, der HLS-Planung § 53 HOAI und der Elektroplanung § 53 HOAI als Funktionalausschreibung sowie die Freianlagenplanung § 39 HOAI werden in eigenständigen Vergabeverfahren vergeben. Ab LPH 5 werden die Planungsleistungen, jedoch nicht Ausschreibung und Vergabe an den Totalunternehmer vergeben, der auch alle Bauleistungen außer den Freianlagen ausführt. Sofern der Totalunternehmer Abweichungen von der bauordnungsrechtlich genehmigten Planung vornehmen möchte, ist die Änderungsleistung sowie eine evtl. Tektur Leistung des Totalunternehmers. Der Bau soll voraussichtlich dreigeschossig gem. Bebauungsplan errichtet werden, ein Untergeschoss und die im Bebauungsplan eingezeichnete Tiefgarage sollen nicht realisiert werden. Laut Raumprogramm ist mit einer Nutzfläche von max. ca. 761m² zu rechnen. Grundlage der Planung ist der rechtskräftige Bebauungsplan für das Baugrundstück, eine Bebauungsplan-Änderung ist ausgeschlossen. Es ist von einer dezentralen, mechanischen Zusatzlüftung für die Aufenthaltsräume auszugehen. Der vom Auftraggeber zu beauftragender Freianlagenplaner plant die Freianlagen und die Regenwasser-Versickerungsanlage. Die Bediensteten-, Besucher- sowie Hol- und Bringstellplätze werden in der Nähe auf einer separaten, gesondert fertigzustellenden Anlage untergebracht, dies liegt der Planung zugrunde und ist nicht neu abzustimmen. Nach jetzigem Planungsstand ist ein Anschluss an die Fernwärme vorgesehen.
- Stadt Garching b. München
Neubau Kinderhaus am Hüterweg in Holzhybrid-Modulbauweise in Garching - HLS-Planung
LPH 1 bis LPH 3 Auftragsumfang sind die Grundleistungen zu § 55 HOAI gem. ZVB für die Anlagengruppen 1 (Abwasser- und Wasseranlagen), 2 (Wärmeversorgungsanlagen), 3 (Lufttechnische Anlagen) und 8 (Gebäudeautomation) gem. HOAI § 53. Es soll ein Gebäude in Holzhybrid-Modulbauweise realisiert werden. Möglich sind sowohl eine Holzständerbauweise wie auch eine Holz-Massivbauweise. Grundleistung ist die Entwicklung von Varianten für die Raumlüftung und Nachtauskühlung, es ist von einer dezentralen Lüftungsanlage oder einer Zusatzlüftung für die Aufenthaltsräume auszugehen. Eine Wärmeerzeugung im Gebäude ist nicht vorgesehen, das Gebäude soll in die Fernwärme angeschlossen werden. Die Niederschlagswassermengen sind zu ermitteln, die Planung der Regenwasserversickerung ist Leistung des Freianlagenplaners. Neben diesen werden von der Stadt Garching ein Brandschutzplaner mit der Erstellung des Brandschutznachweises und ein Bauphysiker beauftragt. LPH 4 Auftragsumfang ist die Erstellung der Entwässerungsplanung gem. ZVB. Auch die Zuarbeit zum GeG-Nachweis und Brandschutznachweis ist zu leisten. LPH 5 Diese wird komplett vom Totalunternehmer geleistet. LPH 6 Auftragsumfang sind die teilweise Grundleistungen gem. Anlage 15 zur HOAI und ZVB für eine Funktionalausschreibung der beplanten Anlagen sowie der zur Sicherung der Qualität dem Bauherrn zu übergebenden Planungs- und Dokumentationsleistungen des Totalunternehmers. Die Totalunternehmer-Ausschreibung ist so zu gestalten, dass für alle Anlagen Leistungsdetails zur Ausführungsplanung der TGA mit dem Angebot übergeben werden. Sämtliche Sparten, Hauszuführungen und Hausanschlüsse sind vorab zu koordinieren und in der Leistungsbeschreibung zur Ausführung zu definieren. LPH 7 Auftragsumfang sind die teilweise Grundleistungen gem. ZVB sowie Anlage 15 der HOAI für alle in LPH 6 ausgeschriebenen Anlagen und Planungsleistungen der Totalunterleistung. Vom Auftragnehmer aus den Angeboten, sofern diese von der Entwurfs- und Genehmigungsplanung abweichen sind zu prüfen: • Abweichungen in der Entwässerungsplanung • abweichend angebotene Wärmeübergabeelemente (i.d.R. Fußbodenheizung) sowie Wärmetauscher und Leitungsdimensionierungen Besondere Leistungen LPH 8 Auftragsumfang ist Durchsicht der Werkstattzeichnungen für das vom Totalunternehmer zu errichtende Anlagen, ausschließlich hinsichtlich der einzuhaltenden Regeln der Technik und der einzuhaltenden Normen. Messungen sind nicht Gegenstand der Leistung weil vom Totalunternehmer zu leisten. Für technische Abnahmen der vom Auftragnehmer ausgeschriebenen Teile der Technischen Anlagen werden Fachgutachter beauftragt. LPH 9 Auftragsumfang sind die Einzelleistungen gem. ZVB und Besondere Leistungen gem. Honorarangebot. Die Planungsleistungen bis einschl. LPH 4 sowie teilweise LPH 6 und 7 für eine Totalunternehmerausschreibung der Objektplanung § 34 HOAI, der Tragwerksplanung § 51 HOAI, der HLS-Planung § 53 HOAI und der Elektroplanung § 53 HOAI als Funktionalausschreibung sowie die Freianlagenplanung § 39 HOAI werden in eigenständigen Vergabeverfahren vergeben. Ab LPH 5 werden die Planungsleistungen, jedoch nicht Ausschreibung und Vergabe an den Totalunternehmer vergeben, der auch alle Bauleistungen außer den Freianlagen ausführt. Sofern der Totalunternehmer Abweichungen von der bauordnungsrechtlich genehmigten Planung vornehmen möchte, ist die Änderungsleistung sowie eine evtl. Tektur Leistung des Totalunternehmers. Der Bau soll voraussichtlich dreigeschossig gem. Bebauungsplan errichtet werden, ein Untergeschoss und die im Bebauungsplan eingezeichnete Tiefgarage sollen nicht realisiert werden. Laut Raumprogramm ist mit einer Nutzfläche von max. ca. 761m² zu rechnen. Grundlage der Planung ist der rechtskräftige Bebauungsplan für das Baugrundstück, eine Bebauungsplan-Änderung ist ausgeschlossen. Es ist von einer dezentralen, mechanischen Zusatzlüftung für die Aufenthaltsräume auszugehen. Der vom Auftraggeber zu beauftragender Freianlagenplaner plant die Freianlagen und die Regenwasser-Versickerungsanlage. Die Bediensteten-, Besucher- sowie Hol- und Bringstellplätze werden in der Nähe auf einer separaten, gesondert fertigzustellenden Anlage untergebracht, dies liegt der Planung zugrunde und ist nicht neu abzustimmen. Nach jetzigem Planungsstand ist ein Anschluss an die Fernwärme vorgesehen.
- Stadt Offenbach am MainFrist: 08. Juni
Uhlandschule Objektplanung Gebäude und Innenräume
Die Gebäude sollen im Rahmen des Investitionsprogramms Ganztagsausbau innenräumlich überarbeitet werden. Zudem ist zu prüfen, ob die zusätzlich erforderlichen Flächen im Dachgeschoss des Hauptgebäudes oder an anderer Stelle als Ergänzung oder Aufstockung realisert werden können. Eine Machbarkeitsstudie für ein räumlich-pädagogisches Konzept wurde bereits erstellt. Im Rahmen des Konzepts wurden bereits Optionen untersucht, von welchen mindestens 2 vertieft werden sollen. Die zu erhaltenden Gebäude sind durchweg in Massivbauweise errichtet. Die Fenster als auch die Gebäudehülle sollen denkmalgerecht energetisch saniert werden und einen Sonnenschutz erhalten. Im Rahmen der Planungsleistung ist eine auf die Schulgemeinde abgestimmte Entwurfs- und Ausführungsunterlage zu erarbeiten und die Baumaßnahme im laufenden Betrieb zu realisieren. Die bestehenden Schulgebäude als auch der Schulhof sollen die Anforderungen und Bedürfnisse einer zeitgemäßen Grundschule als ganzheitlichem Lern- und Lebensort mit ganztägiger Bildung und Betreuung erfüllen. Der schützenswerte Baumbestand ist möglichst zu erhalten. Wie bereits unter Punkt 3.3. beschrieben, wurde die innere Struktur der Bestandsgebäude (aller im Teil 2 genannten Gebäude) im Zuge der pädagogischen Fachberatung gesamtkonzeptionell betrachtet und der Umfang einer eventuell erforderlichen baulichen Erweiterung definiert. Die Ergebnisse sind in eine Machbarkeitsstudie eingeflossen, in welcher mehrere Szenarien entwickelt wurden. Die Cafeteria ist so zu planen, dass der Raum auch für andere schulische Zwecke oder als Aula für die Schule nutzbar ist. Alle Gebäudeteile der Uhlandschule stehen unter Denkmalschutz. Die Planung von neuer Bausubstanz muss dies entsprechend berücksichtigen. Die Machbarkeitsstudie mit dem Raum- und Nutzungskonzept sowie dem zugehörigen Raumprogramm und erste Studien zu Statik, Brandschutz und energetischer Sanierung, werden den Planenden in Stufe II des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt. Die Organisation der Nutzungen aus der Machbarkeitsstudie ist in der Planungsphase durch die Planenden zu prüfen und ggfs. entsprechend der Ergebnisse weiterer Voruntersuchungen und -planungen weiterzuentwickeln. Ziel ist es, eine zukunftsfähige Schule mit unterschiedlichen und individuell nutzbaren Lern- und Aufenthaltsmöglichkeiten zu schaffen. Dabei ist mit der verfügbaren Fläche möglichst wirtschaftlich umzugehen, bei gleichzeitigem Wunsch nach großzügigen Gemeinschafts- und wenig Verkehrsflächen. Dies kann und soll durch sinnvollerweise mehrfach zu nutzende Räume erreicht werden, welche die traditionelle Unterscheidung zwischen Beschulung am Vormittag und Betreuung am Nachmittag durchbricht, ohne das Bedürfnis nach individueller Ausstattung und Nutzung einzelner Räume zu missachten. Durch die künftig längere Aufenthaltsdauer der Schüler*innen in den schulischen Räumen ist es insbesondere wichtig, dass die Gebäude incl. Freianlagen den Kindern als "zweite Heimat" dient und die dafür erforderliche Aufenthaltsqualität bietet. Hervorzuheben sind, neben der gewünschten räumlichen Qualität, insbesondere auch ein funktionierender sommerlicher Wärmeschutz sowie die Erfüllung des erforderlichen Schallschutzes bzw. der Raumakustik. Zusammenfassend ist dem Auftraggeber eine zukunftsfähige Weiterentwicklung der Schule auf Basis einer verbindenden Architektur von Bestand, Sanierung, ggf. Ersatzneubau und Schulhof wichtig sowie ein respektvoller Umgang mit dem Ensembleschutz innerhalb der spezifischen städtebaulichen Umgebung. Mit dem Angebot (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) ist u.a. folgendes einzureichen: Ein kurzer Stegreifentwurf als Arbeitsprobe mit Lösungsansätzen für die Planungsaufgabe (Zuschlagskriterium 2.3) Hierfür wird ein Honorar i.H.v. 1.500 Euro brutto vergütet, sollten Bietende keinen Zuschlag erhalten. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Leistungsstufen sind: Leistungsstufe I: Vorentwurf Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung Leistungsphase 2: Vorentwurfsplanung Leistungsstufe II: Entwurf Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (50%) Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (50%) Leistungsstufe III: Ausführung: Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung/Erstellen Bauanträge Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (Rest 50%) Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (Rest 50%) Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe Leistungsphase 8: Objektüberwachung Leistungsphase 9: Objektbetreuung Ab Leistungsstufe III wird die mittelbar im städtischen Eigentum stehende Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (nachfolgend "OPG" genannt) im Namen und im Auftrag der Stadt Offenbach beauftragt (u.a. zur Durchführung von Vergabeverfahren und Beauftragung sämtlicher nach Projektbeschluss noch erforderlicher Planungs-, und Beratungsleistungen sowie aller der Bauausführung zuzurechnenden Leistungen). Die OPG ist eine 100%ige Unternehmenstochter der SOH GmbH, die direkt selbst zu 100 % im Eigentum der Stadt Offenbach am Main ist. Die Stadt Offenbach am Main hat mit der OPG einen Rahmenvertrag über die Betreuung von Baumaßnahmen in und an öffentlich genutzten Gebäuden der Stadt abgeschlossen. Der Auftragnehmer ist auf Dauer von 3 Jahren zur Annahme der Beauftragung mit weiteren Auftragsstufen auf der Grundlage dieses Vertrages verpflichtet, sobald der Auftraggeber dies schriftlich verlangt. Die Frist beginnt mit der Abnahme der jeweils letzten Auftragsstufe. Einen Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Auftragsstufen hat der Auftragnehmer nur, wenn dies gesondert vereinbart ist weitere Details siehe Funktionale Leistungsbeschreibung.
- Stadt Offenbach am Main
Uhlandschule Objektplanung Gebäude und Innenräume
Die Gebäude sollen im Rahmen des Investitionsprogramms Ganztagsausbau innenräumlich überarbeitet werden. Zudem ist zu prüfen, ob die zusätzlich erforderlichen Flächen im Dachgeschoss des Hauptgebäudes oder an anderer Stelle als Ergänzung oder Aufstockung realisert werden können. Eine Machbarkeitsstudie für ein räumlich-pädagogisches Konzept wurde bereits erstellt. Im Rahmen des Konzepts wurden bereits Optionen untersucht, von welchen mindestens 2 vertieft werden sollen. Die zu erhaltenden Gebäude sind durchweg in Massivbauweise errichtet. Die Fenster als auch die Gebäudehülle sollen denkmalgerecht energetisch saniert werden und einen Sonnenschutz erhalten. Im Rahmen der Planungsleistung ist eine auf die Schulgemeinde abgestimmte Entwurfs- und Ausführungsunterlage zu erarbeiten und die Baumaßnahme im laufenden Betrieb zu realisieren. Die bestehenden Schulgebäude als auch der Schulhof sollen die Anforderungen und Bedürfnisse einer zeitgemäßen Grundschule als ganzheitlichem Lern- und Lebensort mit ganztägiger Bildung und Betreuung erfüllen. Der schützenswerte Baumbestand ist möglichst zu erhalten. Wie bereits unter Punkt 3.3. beschrieben, wurde die innere Struktur der Bestandsgebäude (aller im Teil 2 genannten Gebäude) im Zuge der pädagogischen Fachberatung gesamtkonzeptionell betrachtet und der Umfang einer eventuell erforderlichen baulichen Erweiterung definiert. Die Ergebnisse sind in eine Machbarkeitsstudie eingeflossen, in welcher mehrere Szenarien entwickelt wurden. Die Cafeteria ist so zu planen, dass der Raum auch für andere schulische Zwecke oder als Aula für die Schule nutzbar ist. Alle Gebäudeteile der Uhlandschule stehen unter Denkmalschutz. Die Planung von neuer Bausubstanz muss dies entsprechend berücksichtigen. Die Machbarkeitsstudie mit dem Raum- und Nutzungskonzept sowie dem zugehörigen Raumprogramm und erste Studien zu Statik, Brandschutz und energetischer Sanierung, werden den Planenden in Stufe II des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt. Die Organisation der Nutzungen aus der Machbarkeitsstudie ist in der Planungsphase durch die Planenden zu prüfen und ggfs. entsprechend der Ergebnisse weiterer Voruntersuchungen und -planungen weiterzuentwickeln. Ziel ist es, eine zukunftsfähige Schule mit unterschiedlichen und individuell nutzbaren Lern- und Aufenthaltsmöglichkeiten zu schaffen. Dabei ist mit der verfügbaren Fläche möglichst wirtschaftlich umzugehen, bei gleichzeitigem Wunsch nach großzügigen Gemeinschafts- und wenig Verkehrsflächen. Dies kann und soll durch sinnvollerweise mehrfach zu nutzende Räume erreicht werden, welche die traditionelle Unterscheidung zwischen Beschulung am Vormittag und Betreuung am Nachmittag durchbricht, ohne das Bedürfnis nach individueller Ausstattung und Nutzung einzelner Räume zu missachten. Durch die künftig längere Aufenthaltsdauer der Schüler*innen in den schulischen Räumen ist es insbesondere wichtig, dass die Gebäude incl. Freianlagen den Kindern als "zweite Heimat" dient und die dafür erforderliche Aufenthaltsqualität bietet. Hervorzuheben sind, neben der gewünschten räumlichen Qualität, insbesondere auch ein funktionierender sommerlicher Wärmeschutz sowie die Erfüllung des erforderlichen Schallschutzes bzw. der Raumakustik. Zusammenfassend ist dem Auftraggeber eine zukunftsfähige Weiterentwicklung der Schule auf Basis einer verbindenden Architektur von Bestand, Sanierung, ggf. Ersatzneubau und Schulhof wichtig sowie ein respektvoller Umgang mit dem Ensembleschutz innerhalb der spezifischen städtebaulichen Umgebung. Mit dem Angebot (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) ist u.a. folgendes einzureichen: Ein kurzer Stegreifentwurf als Arbeitsprobe mit Lösungsansätzen für die Planungsaufgabe (Zuschlagskriterium 2.3) Hierfür wird ein Honorar i.H.v. 1.500 Euro brutto vergütet, sollten Bietende keinen Zuschlag erhalten. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Leistungsstufen sind: Leistungsstufe I: Vorentwurf Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung Leistungsphase 2: Vorentwurfsplanung Leistungsstufe II: Entwurf Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (50%) Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (50%) Leistungsstufe III: Ausführung: Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung/Erstellen Bauanträge Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (Rest 50%) Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (Rest 50%) Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe Leistungsphase 8: Objektüberwachung Leistungsphase 9: Objektbetreuung Ab Leistungsstufe III wird die mittelbar im städtischen Eigentum stehende Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (nachfolgend "OPG" genannt) im Namen und im Auftrag der Stadt Offenbach beauftragt (u.a. zur Durchführung von Vergabeverfahren und Beauftragung sämtlicher nach Projektbeschluss noch erforderlicher Planungs-, und Beratungsleistungen sowie aller der Bauausführung zuzurechnenden Leistungen). Die OPG ist eine 100%ige Unternehmenstochter der SOH GmbH, die direkt selbst zu 100 % im Eigentum der Stadt Offenbach am Main ist. Die Stadt Offenbach am Main hat mit der OPG einen Rahmenvertrag über die Betreuung von Baumaßnahmen in und an öffentlich genutzten Gebäuden der Stadt abgeschlossen. Der Auftragnehmer ist auf Dauer von 3 Jahren zur Annahme der Beauftragung mit weiteren Auftragsstufen auf der Grundlage dieses Vertrages verpflichtet, sobald der Auftraggeber dies schriftlich verlangt. Die Frist beginnt mit der Abnahme der jeweils letzten Auftragsstufe. Einen Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Auftragsstufen hat der Auftragnehmer nur, wenn dies gesondert vereinbart ist weitere Details siehe Funktionale Leistungsbeschreibung.
- Stadt HeidelbergHeidelbergFrist: 29. Mai
Neubau einer Mensa mit Betreuungsräumen an der Mönchhof-Grundschule in Heidelberg
Planungsleistungen für Abbruch- und Gebäudeplanung in Heidelberg Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb - Vergabe Nr. HD_65_2026_002 Neubau einer Mensa mit Betreuungsräume an der Mönchhof-Grundschule in Heidelberg Die Essens- und Betreuungssituation an der Mönchhofschule soll durch den Neubau einer Mensa und durch die Schaffung von modernen Räumen zur Betreuung der Grundschüler grundlegend verbessert werden. Der vorhandene, in den 1960er Jahren errichtetet Betreuungspavillon weist bereits seit vielen Jahren Mängel auf und heizt sich im Sommer unerträglich stark auf, daher soll er abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Die Mönchhofschule verfügt über keinen Speiseraum, aktuell essen die Schüler und Schülerinnen dezentral verteilt in den Betreuungsräumen des Pavillons und des Untergeschosses. Der Neubau ist als zweigeschossiges, nicht unterkellertes Gebäude geplant. Das barrierefrei erschlossene Erdgeschoss beinhaltet neben der Aufwärmküche und dem Speiseraum, ein Büro für die Einrichtungsleitung, Lagerräume sowie die notwendigen Sanitär- und Haustechnikräume. Im Außenbereich befindet sich eine Müllbox sowie ein Lager für Außengeräte. Im Obergeschoss befinden sich die insgesamt 7 Betreuungsräume, die über einen auf der Südseite verlaufenden Flur erschlossen sind. Durch die Nordorientierung der Betreuungsräume sind auch diese vor Aufheizung geschützt. Der Flurbereich kann in Abstimmung mit dem Brandschutzplaner auch für Differenzierungsangebote genutzt werden, Fensternischen mit Sitzbänken laden zum Beispiel zum Lesen ein. Die Ausstattung der Räume beinhaltet ausreichenden Stauraum, Garderoben sowie in jedem zweiten Raum eine kleine Küchenzeile, die für pädagogische Zwecke (gesunde Ernährung, gemeinsames Backen, etc.) genutzt werden können. Für den Innenausbau werden natürliche Materialien, wie Holzwerkstoffe und Linoleumböden vorgeschlagen. Energetisch ist das Gebäude in Passivhausbauweise geplant, die Fassaden bestehen im Erdgeschoss aus robusten Faserbetonplatten und im Obergeschoss aus einer Holzverkleidung. An den Stirnseiten führen an beiden Gebäudeenden Fluchttreppen auf den Schulhof. Das Dach erhält eine Dachbegrünung sowie eine Photovoltaikanlage, die durch die Stadtwerke Heidelberg errichtet wird. Haustechnisch wird das Gebäude an den Altbau angebunden und von dort versorgt. Die angrenzenden Außenanlagen werden nach Abschluss der Maßnahme wieder hergestellt, die vorhanden Bäume während der Bauzeit geschützt. Während der Bauzeit wird im Schulhof eine eingeschossige Containeranlage aufgestellt die vier Betreuungsräume erhält, da im Altbau keine ausreichenden Platzreserven vorhanden sind. Grundlage der zu beauftragenden Leistungen ist die vorhandene Entwurfs- bzw. die Genehmigungsplanung. Das Projekt wurde aufgrund fehlender Haushaltsmittel Ende 2024 unterbrochen. Vor der Unterbrechung wurde der Bauantrag noch eingereicht. Eine Baugenehmigung steht noch aus und wird nachgereicht. Zwischenzeitlich teilte uns der Entwurfsarchitekt mit, dass er die Planung nicht weiter durchführen könne. Die weiteren Fachplaner sind beauftragt und haben die LPH3 weitestgehend abgeschlossen. Sie erhalten zeitnah die Weiterbeauftragung. Brutto-Grundfläche (BGF): 1.304 m² Brutto-Rauminhalt (BRI): 6.917 m³ Nutzungsfläche (NUF): 907 m² Der zweigeschossige Neubau soll in Holz-Hybrid-Bauweise erstellt werden. Das Erdgeschoss wird aufgrund der großen Deckenspannweiten in Stahlbeton errichtet; das Obergeschoss in Holzbauweise. Im Zuge der politischen und fachlichen Diskussionen zum "Einfachen Bauen" wurde geprüft, auf umfassende Lüftungstechnik zu verzichten. Nach Abstimmung mit den Planungsbeteiligten wurde entschieden, Lüftungsanlagen weiterhin zumindest für die Mensaküche Toiletten und innenliegende Räume vorzusehen. Küche und Personal-WC erhalten eine zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, die Sanitärbereiche eine separate Lüftung. Die Mensa und Betreuungsräume werden primär über Fenster gelüftet. Das Gebäude wird an Trinkwasser, Fernwärme und MSR Technik des Bestands angeschlossen. Ausgeschrieben sind die Grundleistungen für die Gebäudeplanung gemäß HOAI §34 Anlage 10 Nummer 10.1 mit den Leistungsphasen 5-9, Einstufung in Honorarzonen IV sowie die Abbruchplanung angelehnt an HOAI §34 mit den Leistungsphasen 1-3 und 5-8, Einstufung in Honorarzone III. (Einige Grundleistungen entfallen - dies ist im Preisblatt kenntlich gemacht). Die DWG-Dateien werden in 2D zur Verfügung gestellt. Der Kostenrahmen für das Projekt beläuft sich auf ca. 6 Mio. EUR brutto (KG 300+400). Mit den Planungsleistungen ist spätestens im September 2026 zu beginnen. Das ersten Ausschreibungspaket muss im Februar 2027 versendet werden.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 23. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Lingen (Ems).
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- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.