NESP_Los 04_elektronische Anlagen
Im Rahmen eines geförderten Projekts sind folgende Maßnahmen geplant: Errichtung der elektrischen Vorrüstung für Mittelspannung (Mittelspannungsring), elektrische Niederspannungsversorgung inklusive Trafostation für Beleuchtung und Infrastruktur, Bau einer Straßenbeleuchtung sowie die informationstechnische Vorrüstung ...
Angebotsfrist:30. April 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Im Rahmen eines geförderten Projekts sind folgende Maßnahmen geplant: Errichtung der elektrischen Vorrüstung für Mittelspannung (Mittelspannungsring), elektrische Niederspannungsversorgung inklusive Trafostation für Beleuchtung und Infrastruktur, Bau einer Straßenbeleuchtung sowie die informationstechnische Vorrüstung mittels Leerrohre...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Entwicklungsgesellschaft Industriegebiet Halle-Saalkreis mbH & Co. KG
- Veröffentlicht: 17. Februar 2026
- Frist: 30. April 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Im Rahmen eines geförderten Projekts sind folgende Maßnahmen geplant: Errichtung der elektrischen Vorrüstung für Mittelspannung (Mittelspannungsring), elektrische Niederspannungsversorgung inklusive Trafostation für Beleuchtung und Infrastruktur, Bau einer Straßenbeleuchtung sowie die informationstechnische Vorrüstung mittels Leerrohren und Micropipe-Verbänden.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Im Rahmen des von Fördermitteln finanzierten Projekts ist beabsichtigt die folgenden Maßnahmen auszuführen: • die elektrische Vorrüstung zur Versorgung mit Mittelspannung (Mittelspannungsring), • die elektrische Versorgung mit Niederspannung einschließlich Trafostation (Beleuchtung, Versorgung Infrastruktur), • die Errichtung einer Straßenbeleuchtung • die Vorrüstung zur informationstechnischen Versorgung (Leerrohre, Micropipe-Verbände)
- Dortmunder Netz GmbHFrist: 17. Apr.
Beratungsleistungen strategische Beschaffung
Beschaffungsvorgänge der DEW21 und DONETZ werden derzeit überwiegend über den Konzerneinkauf der Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) abgewickelt. Zur Beschaffung von Dienstleistungen und Material werden Einzelbestellungen oder Abrufe aus Kontrakten (Rahmenverträgen) genutzt. Das Beschaffungswesen ist von der Bedarfsmeldung bis zur Abrechnung der Leistungen im SAP abgebildet und wir beispielsweise im Bereich Planung von Bau von Versorgungsnetzen durch weitere Systeme wie Extranet zur Kalkulation und Abrechnung von Bauleistungen unterstützt. Die Beschaffung mittels Einzelbestellungen sowie die Einrichtung von Kontrakten bzw. Rahmenverträgen wird vollständig über den Konzerneinkauf realisiert. Abrufe aus bestehenden Kontrakten bzw. Rahmenverträgen werden dezentral über die Fachbereiche der DEW21 und DONETZ als Bedarfsträger initiiert. Das über den Konzerneinkauf abgewickelte Beschaffungsvolumen der DEW21 und DONETZ umfasst insgesamt rund 120 bis 150 Mio. EUR pro Jahr. Jährlich werden etwa 3.100 Beschaffungsvorgänge über den Konzerneinkauf abgewickelt. Derzeit sind etwa 300 Rahmenverträge für Fremddienstleistungen und Materiallieferungen geschlossen. Die Laufzeit der Verträge variiert und kann zwischen einem und vier Jahren betragen. Teilweise werden Rahmenverträge mit Verlängerungsoption vereinbart, so dass sich die Laufzeit auf bis zu acht Jahre verlängern kann. Rahmenverträge werden grundsätzlich ohne Abnahmeverpflichtung geschlossen und stellen somit lediglich eine Abrechnungsbasis für wiederkehrende Fremdleistungen und Materiallieferungen dar. Zur Vorbereitung des organisatorischen und prozessualen Aufbaus einer strategischen Beschaffung wurden in einer Analysephase die Beschaffungsvorgänge bei DEW21 und DONETZ betrachtet. Die Betrachtung ist geschäftsbereichs- und spartenübergreifend erfolgt, so dass alle Unternehmensbereiche in die Betrachtung eingeflossen sind. Im Rahmen des Umsetzungsprojekts soll eine Fokussierung auf ausgewählte Handlungsfelder erfolgen. Diese Handlungsfelder sind im Rahmen des Umsetzungsprojektes zu Priorisieren und kurzfristige wie langfristige Einsparpotentiale heben. In der ersten Projektphase -Analysephase- wurden Handlungsfelder für die Umsetzung einer Strategischen Beschaffung in folgenden Bereichen identifiziert: - Bauleistungen (Hoch- und Tiefbau) sowie Schadensbeseitigung in Versorgungsnetzen der Sparten Gas, Wasser, Strom und Fernwärme - Stationsbau mit einem Schwerpunkt im Bereich Mittel- und Niederspannung - IT-Dienstleistungen sowie Beschaffung von Hard- und Software - Sales and Operation und Meter to cash, hier Dienstleistersteuerung/-entwicklung, Prozessoptimierung und Effizienzsteigerung Beschaffung - Indirekte Warengruppen wie Gebäudemanagement, Fuhrpark oder Beratungsleistungen im Bereich Unternehmensentwicklung, Prozessverbesserung oder rechtliche Fragestellungen Basis für den Aufbau bzw. für die Implementierung und Umsetzung einer Strategischen Beschaffung sind die Ergebnisse der Ende 2025 durchgeführten Analysephase. Die Umsetzungsphase soll mit einer Projektlaufzeit von. 12 Monate abgeschlossen werden. Das in der Analysephase identifizierte Einsparpotential beträgt etwa 5 bis 7,5 Mio. EUR . Dieses soll mindestens in der Umsetzungsphase durch konkrete Maßnahmen gehoben werden. Die konkret identifizierten Maßnahmenansätze der Analysephase werden mit Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt. Diese sind vorrangig im Rahmen des Umsetzungsprojekts auszugestalten und ggf. durch weitere Maßnahmen zu ergänzen. Für die Umsetzung einer Strategischen Beschaffung wird eine Koordinierungsstelle bei DEW21 aufgebaut, die als Bindeglied zwischen dem Konzerneinkauf der DSW21 und der DEW21 sowie DONETZ internen Bedarfsträgern agiert. Die Koordinationsstelle ist als Interimsstelle ausgelegt und wird mindestens bis zum Abschluss des Umsetzungsprojektes bei DEW21 verankert sein. Eine langfristige Ausprägung sowie eine Einordnung zur organisatorischen Verankerung sind im Rahmen des Umsetzungsprojektes zu beschreiben. Grundsätzlich ist ein Prozess zur strategischen Beschaffung innerhalb der DEW21 / DONETZ oder ggf. übergeordnet bei DSW21 zu implementieren. Beispielsweise sollen nachfolgende Anforderungen ausgestaltet und implementiert werden: Daten & Transparenz: - Beschreibung und Aufbau einer zentralen Stelle bzw. eines zentralen Berichtswesens für die Bereitstellung von Bestell-, Vertrags- und Lieferantendaten - Implementierung einheitlicher Reporting-Möglichkeiten mittels Standard-Reports und Visualisierung von Berichten in Dashboards Prozesse und Systeme: - IT-seitige Abbildung des Beschaffungsprozesses von der Bedarfsentstehung bis zum Abschluss des jeweiligen Beschaffungsprozesses - IT-gestützte Warengruppensystematik mittels Standardsystematik beispielsweise Anwendung von eClasses - Aufbau einer Lieferantenklassifizierung Steuerung und Analyse: - Beschreibung und Aufbau einer KPI-gestützte Steuerung von Beschaffungsprozessen - Aufbau eines Berichtswesens zum Monitoring des Wertbeitrages strategischer Beschaffungsprozesse - Einsatz von Analytik-Tools beispielsweise für Benchmarking von Beschafften Leistungen, Beschaffungsszenarien und Mustererkennung von Beschaffungsprozessen Zudem sollen weitere Anforderungen an die Prozesse, Organisation und Systeme beschrieben und kontinuierlich optimiert werden. Für Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Es sind Kennzahlen zum Monitoring der Wertbeiträge der strategischen Beschaffungsaktivitäten zu entwickeln und ein Kennzahlensystem zur Fortschreibung und zum Monitoring des Erfolgs von Beschaffungsstrategien zur Implementierung vorzubereiten sowie umzusetzen. Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Die Leistungsbeschreibung einschließlich seiner Anhänge enthält schutzbedürftige vertrauliche Informationen im Sinne des §5Abs.3 SektVO. Diese Unterlagen werden erst nach Vorlage einer vom Bewerber rechtsverbindlich unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung.
- Landkreis Dahme-Spreewald
Bereitstellung eines geeigneten Grundstückes, der Neubau einer 4-zügigen Oberschule mit einer Erweiterungsoption auf eine 6-zügige Gesamtschule sowie der anschließende Betrieb (ÖPP)
Der Landkreis Dahme-Spreewald beabsichtigt die Realisierung eines integrierten Vertragsgeschäfts im Rahmen eines Öffentlich-Privaten Partnerschaftsprojekts (ÖPP) zur Errichtung und zum langfristigen Betrieb einer weiterführenden Schule in der Region ZEWS (Zeuthen, Eichwalde, Wildau, Schulzendorf). Das Projekt umfasst die schlüsselfertige Planung und den Bau einer vierzügigen Oberschule für ca. 450 Schüler inklusive einer Zweifeldsporthalle in Massivbauweise (auch massive Modulbauweise), Außensportanlagen und eines Schulhofs nach den geltenden Baustandards des Landes Brandenburg. Ein wesentliches Merkmal des Modells ist, dass der Erwerb des Eigentums oder die Bestellung eines Erbbaurechts durch den Landkreis erst nach vollständiger Fertigstellung des Objekts erfolgt, wobei der Vertragspartner zudem den Betrieb der gesamten Anlage für einen Zeitraum von 25 Jahren übernimmt. Gesucht wird ein Partner, der für das Vorhaben ein geeignetes Grundstück mit einer Mindestfläche von 25.000 m² im genannten Einzugsgebiet bereitstellt, welches für die Schülerschaft innerhalb von maximal 30 Minuten fußläufig oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist. Dabei muss der potenzielle Vertragspartner nicht zwingend selbst Eigentümer der Fläche sein; eine Bereitstellung des Grundstücks durch Dritte im Rahmen eines Dreiecksgeschäfts oder vergleichbarer vertraglicher Gestaltungen ist ausdrücklich zulässig. Die bauliche Konzeption muss zwingend die Option zur Erweiterung auf eine sechszügige Gesamtschule sowie eine Dreifeldsporthalle vorsehen und anbieten. Interessenten haben bereits im Rahmen der Interessenbekundung die Verfügbarkeit des Grundstücks nachzuweisen. Sofern der Interessent nicht selbst Eigentümer ist, muss dies durch eine verbindliche Erklärung des Grundstückseigentümers nebst aktuellem Grundbuchauszug erfolgen, um die gesicherte Verschaffung des Eigentums oder eines Erbbaurechts nach Abschluss der Baumaßnahme an den Landkreis zu garantieren. Für die Durchführung der Maßnahme sind die Baustandards des Landes Brandenburg einzuhalten. Zusätzliche Angaben Der Interessent hat im Rahmen einer noch folgenden Interessenbekundung nachzuweisen, dass er entweder selbst Eigentümer eines geeigneten Grundstücks ist (durch Vorlage eines aktuellen Grundbuchauszugs) oder aufgrund einer verbindlichen Erklärung des Grundstückseigentümers (Erklärung des Grundstückeigentümers nebst Grundbuchauszug) in der Lage ist, dem Auftraggeber das Eigentum oder ein Erbbaurecht an einem geeigneten Grundstück zu verschaffen.
- Landkreis Dahme-SpreewaldLübbenFrist: 07. Mai
Bereitstellung eines geeigneten Grundstückes, der Neubau einer 4-zügigen Oberschule mit einer Erweiterungsoption auf eine 6-zügige Gesamtschule sowie der anschließende Betrieb (ÖPP)
Der Landkreis Dahme-Spreewald beabsichtigt die Realisierung eines integrierten Vertragsgeschäfts im Rahmen eines Öffentlich-Privaten Partnerschaftsprojekts (ÖPP) zur Errichtung und zum langfristigen Betrieb einer weiterführenden Schule in der Region ZEWS (Zeuthen, Eichwalde, Wildau, Schulzendorf). Das Projekt umfasst die schlüsselfertige Planung und den Bau einer vierzügigen Oberschule für ca. 450 Schüler inklusive einer Zweifeldsporthalle in Massivbauweise (auch massive Modulbauweise), Außensportanlagen und eines Schulhofs nach den geltenden Baustandards des Landes Brandenburg. Ein wesentliches Merkmal des Modells ist, dass der Erwerb des Eigentums oder die Bestellung eines Erbbaurechts durch den Landkreis erst nach vollständiger Fertigstellung des Objekts erfolgt, wobei der Vertragspartner zudem den Betrieb der gesamten Anlage für einen Zeitraum von 25 Jahren übernimmt. Gesucht wird ein Partner, der für das Vorhaben ein geeignetes Grundstück mit einer Mindestfläche von 25.000 m² im genannten Einzugsgebiet bereitstellt, welches für die Schülerschaft innerhalb von maximal 30 Minuten fußläufig oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist. Dabei muss der potenzielle Vertragspartner nicht zwingend selbst Eigentümer der Fläche sein; eine Bereitstellung des Grundstücks durch Dritte im Rahmen eines Dreiecksgeschäfts oder vergleichbarer vertraglicher Gestaltungen ist ausdrücklich zulässig. Die bauliche Konzeption muss zwingend die Option zur Erweiterung auf eine sechszügige Gesamtschule sowie eine Dreifeldsporthalle vorsehen und anbieten. Interessenten haben bereits im Rahmen der Interessenbekundung die Verfügbarkeit des Grundstücks nachzuweisen. Sofern der Interessent nicht selbst Eigentümer ist, muss dies durch eine verbindliche Erklärung des Grundstückseigentümers nebst aktuellem Grundbuchauszug erfolgen, um die gesicherte Verschaffung des Eigentums oder eines Erbbaurechts nach Abschluss der Baumaßnahme an den Landkreis zu garantieren. Für die Durchführung der Maßnahme sind die Baustandards des Landes Brandenburg einzuhalten. Zusätzliche Angaben Der Interessent hat im Rahmen einer noch folgenden Interessenbekundung nachzuweisen, dass er entweder selbst Eigentümer eines geeigneten Grundstücks ist (durch Vorlage eines aktuellen Grundbuchauszugs) oder aufgrund einer verbindlichen Erklärung des Grundstückseigentümers (Erklärung des Grundstückeigentümers nebst Grundbuchauszug) in der Lage ist, dem Auftraggeber das Eigentum oder ein Erbbaurecht an einem geeigneten Grundstück zu verschaffen.
- Stadt BochumFrist: 08. Mai
Totalübernehmer- / Totalunternehmerleistungen für den Erweiterungsneubau der Gertrudis-Schule - Angebotswettbewerb
Die Stadt Bochum (im Folgenden: Auftraggeber) steht als Schulträgerin vor der Herausforderung, dem stetig wachsenden Raumbedarf aufgrund der steigenden Schulanmeldungen im Bochumer Stadtgebiet zu entsprechen. In diesem Zusammenhang herrscht - neben dem Erfordernis an Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen bereits bestehender Schulgebäude - ein erheblicher Bedarf an der Schaffung neuer Sport- und Lernräume. Der Auftraggeber beabsichtigt daher Totalübernehmer- / Totalunternehmerleistungen zur Planung und baulichen Erweiterung der Gertrudis-Schule, Vorstadtstraße 14, 44866 Bochum zu vergeben. Die Gertrudisschule ist im Rahmen der Schulentwicklungsplanung im Bereich der Betreuungsangebote des offenen Ganztages, der Verwaltung und des Unterrichts zu erweitern. Entsprechend ist ein Ausbau der 3-zügigen Grundschule zu einer 4-Zügigkeit geplant. Das bestehende Grundstück der Getrudisschule befindet sich zentral im Stadtteil Wattenscheid und erstreckt sich über die Flurstücke 226 (3.643 m²) und 222 (1.219 m²). Um dem gestiegenen Platzbedarf besser gerecht werden zu können, wurde das Grundstück Hüller Str. 1/Flurstück 23 (1.040 m²), welches unmittelbar an das derzeitige Schulgrundstück angrenzt, erworben. Die Schule besteht derzeit aus einem Bestandsschulgebäude, einer Containeranlage mit zwei Klassenräumen sowie einem OGS-Gebäude mit zwei Betreuungsräumen und einer Einfachturnhalle. Zusätzlich befindet sich auf dem Schulgelände ein Trafogebäude inkl. einer derzeit in Betrieb befindlichen Trafostation sowie auf dem hinzukommenden Grundstück ein mehrgeschossiges Wohnhaus mit angebautem Kiosk. Die Erschließung des Schulgebäudes erfolgt aus nördlicher Richtung über die Vorstadtstraße, fußläufig kann man das Grundstück außerdem von der südlich gelegenen Friedrich-Ebert-Straße (2-spurig je Fahrtrichtung, Straßenbahn) erreichen. Über das Grundstück Hüller Str. 1 besteht außerdem eine Zuwegung in Form einer Durchfahrt des Nachbargebäudes Hüller Str. 3. Über ein Wegerecht ist die Zuwegung der Trafostation geregelt und von Bebauung freizuhalten. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Planung und Errichtung des Erweiterungsneubaus inklusive vorbereitender Arbeiten gemäß der Beschreibung der Schnittstellen der Ausführung in der funktionalen Leistungsbeschreibung. Die vollständige funktionale Leistungsbeschreibung wird mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Aus dieser werden die planerischen Schnittstellen zwischen den verschiedenen Disziplinen, Gewerken und Fachbereichen zu entnehmen sein. Die Planung (und Realisierung) in Bezug auf die Bestandstechnik (u.a. Schließanlage, Brandschutz und Amok), die im Rahmen des Erweiterungsneubaus zu integrieren ist, liegt im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers. Da keine Bestandsunterlagen vorliegen, sind notwendige Leistungen zur Bestandsaufnahme einzukalkulieren. Der Schnittstellenliste (wird ebenfalls zum Angebotswettbewerb zur Verfügung gestellt) ist zu entnehmen, dass die Rückbaumaßnahmen inklusive dessen Sicherungsmaßnahmen teilweise dem Auftraggeber und teilweise dem Auftragnehmer zugeordnet sind. Mit dieser EU-weiten Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb eingeleitet. Weitere Informationen sind den auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. Es wird auf den möglichen Aufwandsersatz in Ziff. 6 der Angebotsbedingungen im Rahmen des Angebotswettbewerbs verwiesen. Die Baumaßnahme wird durch Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln gefördert. Das Vergabeverfahren und die Ausführung des Auftrags erfolgen unter Beachtung der hierfür geltenden förderrechtlichen Bestimmungen.
- Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRWFrist: 05. Mai
BLB NRW Köln / Hauptgebäude Uni Bonn - Neustrukturierung / Sanierung - übergeordnete Baulogistik
Gegenstand der Planung ist das Hauptgebäude der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Der in Bonn zentral gelegene Gebäudekomplex wird derzeit von der Universitätsverwaltung sowie drei geisteswissenschaftlichen Fakultäten - der Evangelisch-Theologische, Katholisch-Theologische und Philosophische Fakultät mit dazugehörigen Instituten - genutzt und beherbergt hauptsächlich Büro- bzw. Mitarbeiterräume, Hörsäle, Seminar- und Versammlungsräume, Bibliotheken, Museumsflächen, eine Aula und die frühklassizistische Schlosskirche. Das denkmalgeschützte Hauptgebäude ist sanierungsbedürftig und er-füllt unter anderem nicht mehr die Brandschutz- und Nutzeranforderungen, sowie gibt es erhebliche Mängel bei der Barrierefreiheit. Daher soll das Hauptgebäude kernsaniert und der universitäre Betrieb gänzlich neu strukturiert werden. Der zukünftige Flächenbedarf der verschiedenen universitären Nutzungen wird im Hauptgebäude und unter anderem im Neubau Viktoriakarree neu verortet und organisiert. Die Kernsanierung des Hauptgebäudes (KSHG) ist aufgrund der Interimsnutzung des Koblenzertorflügels in zwei Bauabschnitte untergliedert. KSHG I umfasst die Kernsanierung des gesamten Gebäudes ohne den Koblenzertorflügel, KSHG II beinhaltet die anschließende Herrichtung des Koblenzertorflügels für die finale Nutzung. Es gibt daher mehrere hintereinanderliegende Bauphasen. Die Dauern sind dem Rahmenterminplan zu entnehmen. Übersicht der Einzelmaßnahmen: Das Multiprojekt umfasst folgende Teilprojekte, die sowohl eigenständig als auch im Kontext der übergreifenden Areallogistik betrachtet werden müssen: - Einzelmaßnahme 1: Interim KTFL: Interimsmaßnahme Koblenzertorflügel - Einzelmaßnahme 2: Hauptgebäude - Einzelmaßnahme 3: Finale Herrichtung Koblenzertorflügel - Einzelmaßnahme 4: VIKA: Neubau Viktoriakarree Einige vorbereitende Baumaßnahmen, wie Schadstoffsanierung und Teilabbrüche für KTFL und VIKA, beginnen bereits im dritten Quartal 2026. Die Hauptmaßnahmen, einschließlich der Kernsanierung des KSHG I und des Neubaus des VIKA, starten nach Abschluss der Planungsphasen und Erhalt der Baugenehmigungen ab 2029. Die finale Herrichtung des KTFL nach der Interimsnutzung ist bis 2037. Der Neubau Viktoriakarree startet ab 2029. Übersicht weitere Maßnahmen: Zusätzlich gibt es weitere Maßnahmen im direkten Umfeld, die räumlich und zeitlich abhängig sind und in der Planung zu berücksichtigen sind: - Interim AULA ab dem vierten Quartal 2026 - Abdichtungsarbeiten an der Tiefgarage ab dem zweiten Quartal 2026 - Der Masterplan Stadt Bonn zu "Uni trifft City" befindet sich bereits in der Ausführungsplanung - Ausbau der Infrastruktur Bonn Netz ist bereits in der Ausführung - Umbau Franziskanerstraße (Umsetzung aus B-Plan: Bau der Gasse, die Franziskanerstraße und Rathausgasse verbindet, Umbau an der Franziskanerstraße, um die Vorgaben des B-Plans und der neuen Bebauung umzusetzen.) - Weitere umliegende Baumaßnahmen Zu erbringende Leistungen: Es werden die Planungsleistungen gemäß der Leistungsbeschreibung in der Anlage 3 erwar-tet. Bezogen auf die vier Einzelmaßnahmen als auch übergeordnet mit Berücksichtigung der vier Einzelmaßnahmen. Außerdem hat der AN folgende Leistungen zu erbringen: - Mitwirken beim Risikomanagement Folgende Informationen bitten wir zu beachten: - Für die Maßnahmen VIKA Rückbaumaßnahmen und KTFL Interimsbau für das Hauptgebäude wurden bereits Baulogistikplanungen erstellt. Diese sind vom Bieter zu berücksichtigten und sollen für die Baulogistikplanung des Bieters als Grundlage weiter verwendet werden.
- Ortsgemeinde Kliding
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.
- Ortsgemeinde KlidingKlidingFrist: 04. Mai
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.
- Sprinkenhof GmbHHamburgFrist: 27. Apr.
TGA für den Neubau des Hörsaalzentrums der Universität Hamburg in der Science City Hamburg Bahrenfeld
Das Hörsaalzentrum auf dem Campus Ost wird als erster Baustein der „Quartiere am Volkspark“ realisiert und das Aushängeschild des Universitätscampus in der Science City Hamburg Bahrenfeld bilden. Es soll zum zentralen Begegnungsort avancieren, der zwar primär der Lehre gewidmet ist, doch ebenso den Austausch zwischen Studierenden, Lehrenden und der Öffentlichkeit fördern soll. Unter einem Dach vereint es flexibel nutzbare Lehrflächen der Fachbereiche Chemie, Physik und Biologie sowie der digitalen Naturwissenschaften. In Ergänzung zu den exzellenten, international konkurrenzfähigen Forschungsbedingungen in der Science City Hamburg Bahrenfeld (SCHB) soll in den Quartieren am Volkspark auf dem Campus-Ost, gegenüber des geplanten Learning Centers, ein Hörsaalzentrum (HZ) realisiert werden, um modernste Lehr- und Lernbedingungen für die ca. 5.000 Studierenden der Universität Hamburg aus den Fachbereichen Physik, Chemie, Datascience und Teilen der Biologie modernste Lehr- und Lernbedingungen zu schaffen, die im nationalen und internationalen Wettbewerb vollumfänglich bestehen sollen. An der Luruper Chaussee gelegen soll das Hörsaalzentrum ein zentraler Anziehungspunkt für die Studierenden und Lehrenden werden, die zukünftig in einem Gebäude mit attraktiver Lehr- und Lerninfrastruktur arbeiten möchten. Weitere Details zur Projektbeschreibung können der beiliegenden Auslobungsbroschüre zum abgeschlossenen RPW-Wettbewerb entnommen werden. Der zu erwartende Leistungsumfang im Rahmen der TGA-Planung ist dem ebenfalls beigefügten Wettbewerbsergebnis zu entnehmen. Es ist beabsichtigt folgende Werkvertragsleistungen zu übertragen: Grundleistungen und ggf. auch teilweise besondere Leistungen der technischen Gebäudeausrüstung gemäß § 53 HOAI i. V. m. Anlage 15.1 HOAI Anlagengruppe 1: Abwasser- Wasser- und Gasanlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 1 HOAI 2021. Anlagengruppe 2: Wärmeversorgungsanlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 2 HOAI 2021 Anlagengruppe 3: Lufttechnische Anlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 3 HOAI 2021 Anlagengruppe 4: Starkstromanlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 4 HOAI 2021 Anlagengruppe 5: Fernmelde- und informationstechnische Anlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 5 HOAI 2021 Anlagengruppe 6: Förderanlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 6 HOAI 2021 Anlagengruppe 7: nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 7 HOAI 2021 Anlagengruppe 8: Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken gem. § 53 Abs. 2 Nr. 8 HOAI 2021. Die Beauftragung erfolgt dabei stufenweise, wobei sich die einzelnen Leistungsphasen wie folgt auf die Stufen aufteilen: Stufe 1: Leistungsphasen 1-2 Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI Stufe 2: Leistungsphasen 3-4 Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI Stufe 3: Leistungsphasen 5-8 Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI Mit dem Zuschlag wird die Stufe 1 beauftragt. Eine Beauftragung der weiteren Leistungen erfolgt stufenweise und optional. Ein Anspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen besteht nicht. Hinweis: Eine weitere stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen der Stufen 2 und 3 der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Projektfinanzierung. Nach Leistungsphase 3 wird die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung die Projektfinanzierung der Hamburger Bürgerschaft zur Entscheidung vorlegen.
- München Klinik gGmbHFrist: 14. Apr.
MüK - KS EWP Fachplanung Technische Ausrüstung ELT
Gegenstand des Auftrags ist Fachplanung Technische Ausrüstung, stufenweise Leistungsphasen 1-9, gem. §§ 53 ff. HOAI, Anlage 15 (Fachplanung ELT: Anlagengruppen 4-6) (ELT) für das oben genannte Bauvorhaben am Standort Schwabing. Die München Klinik gGmbH (MÜK) beabsichtigt die Realisierung eines dreiteiligen Gebäudekomplexes auf dem Gelände des Klinikums Schwabing (Baufeld Haus 77). Das Projekt umfasst drei Bestandteile mit unterschiedlichen Nutzerprofilen. Elternhaus: Am Standort Schwabing ist es geplant, ein Elternhaus als Neubau zu errichten. Das Elternhaus hilft Familien aus nah und fern, dass sie bei ihren schwer kranken Kindern in der Nähe bleiben können. Ein Zuhause auf Zeit für Familien, deren Kinder in der München Kinderklinik Schwabing behandelt werden. Hierzu ist die Stiftung "Wir helfen München" bereit, das Elternhaus gänzlich aus Spendenmitteln zu planen (ab LP 5), zu bauen und zu finanzieren. Das Elternhaus wird komplett von der München Klinik gGmbH medientechnisch versorgt. Wirtschaftshof: Mit dem Neubau der Kinderklinik wurde im ersten Schritt ein Wirtschaftshof zur Versorgung der Klinik errichtet. Die Entsorgung (jeglichen Klinikmüll sammeln und abtransportieren) ist aktuell noch in Haus 27 untergebracht, das Gebäude wird jedoch an die LHM zurückgegeben. Aufgrund des neuen Medizinkonzeptes MüK20++ und dem Bedarf des Elternhauses kommt es zu einer Neuverteilung der Flächen, ohne die die Errichtung des Elternhauses nicht möglich wäre. Um den Wirtschaftshof beim Haus 27 zu kompensieren, am Standort zu zentralisieren und die dringend notwendigen Wirtschafsflächen aufbauen zu können, wird der Wirtschaftshof im Zuge dieses Projektes realisiert. Weiterhin wird ein logistikfähiger Tunnelgang vom Wirtschaftshof an die Tunnelverbindung der MüK angeschlossen. Gefahrstofflager wird eventuell auch im Wirtschaftshof verortet,. Zentrale Energieversorgung: Teile und Anlagen der zentralen Energieversorgung in Klinikum Schwabing sollen im Projektumfang (Wirtschaftshof) aufgenommen werden. Es werden zukünftig Häuser und Strukturen am Campus an die LHM abgegeben werden, welche zentrale Anlagentechniken (Kälte, Heizung, TW, ELT, Rohrpost) beherbergen, die vorher neu verortet werden müssen. Parkhaus: Im Zuge der Errichtung des Elternhauses soll nicht nur ein Wirtschaftshof, sondern auch ein Parkhaus entstehen, um die angespannte Parksituation zu entschärfen. Das Parkhaus wird als Split-Level-Bau mit offener Fassade errichtet, die eine natürliche Belüftung gewährleistet. Es entstehen 198 Stellplätze, darunter ein barrierefreier Stellplatz. Die Zufahrt erfolgt über das Erdgeschoss. Hier ist auch das Ladesäulenkonzept der München Klinik gGmbH zu berücksichtigen. Der AG beabsichtigt, die notwendigen Leistungen nach HOAI zu beauftragen. Die Machbarkeitsstudie Hochbau liegt vor, siehe Anlage. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise, wobei kein Anspruch auf einen vollständigen Abruf aller Leistungsphasen und auf eine vollständige bauliche Umsetzung der angesetzten anrechenbaren Kosten besteht. Aus einem Einzelabruf der Leistungsphasen kann der AN keine Erhöhung des angebotenen Honorars oder sonstigen Ansprüche geltend machen. Aufgrund der unterschiedlichen Realisierungsmodelle ergeben sich folgende Besonderheiten. - Elternhaus: Beauftragung der Fachplanung ELT nur bis einschließlich LPH 4. Danach erfolgt die Übergabe an die Stiftung zur weiteren Planung und Realisierung, vrs. durch einen Generalübernehmer (GÜ). - Wirtschaftshof & Parkhaus: stufenweise Beauftragung bis LPH 9. - Vorabmaßnahme Baugrube: Die Baugrube inkl. Bodenplatte wird als einheitliche Maßnahme für alle drei Gebäude vorab durch die Stiftung errichtet. Die Ingenieurleistungen hierfür (Verbau) werden separat vergeben; der AN hat hierbei die notwendigen Koordinations- und Zuarbeitungsleistungen zu erbringen. Einzelne Stufen: - LPH 1-2 (soweit noch erforderlich) und LPH 3-4 - LPH 5 - LPH 6-7 - LPH 8 - LPH 9 Die überschlägig ermittelten Kosten für die KG 100 - 700, belaufen sich vorläufig auf insgesamt 25,017 Mio EUR brutto inkl. Nebenkosten (21,417 Mio EUR brutto ohne KG 700). Grobgeschätzte Kosten (Kostenrahmen): - Elternhaus: ca. 10,0 Mio EUR brutto inkl. Nebenkosten, finanziert durch die Stiftung "Wir helfen München"; MüK gGmbH: Grundstückseigner + Vertragspartner, steuert die Baumaßnahme vollumfänglich - Parkhaus: ca. 7,57 Mio EUR brutto inkl. NK - Wirtschaftshof: ca. 7,23 Mio EUR brutto inkl. NK Die Details der Kostenschätzung ist der Anlage zu entnehmen. Mit der Leistungserbringung ist sofort nach Auftragserteilung zu beginnen. Besondere Leistungen: a) Einarbeitung in die Machbarkeitsstudie inkl. mehrerer Ortsbesichtigungen. b) Verwendungsnachweis (Kostenfeststellung bis zur 3. Ebene nach DIN 276, Erläuterungsbericht, Übersicht zur Vergabe- und Auftragsabwicklung etc. - gem. Vorgaben der Regierung von Oberbayern) c) Antrag auf Vorbescheid d) Förderantrag (- gem. Vorgaben der Regierung von Oberbayern) e) Mitwirkung an der Teilbaugenehmigung zusätzlich zur Baugenehmigung. f) Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung eines Raumbuchs. Weitere besondere Leistungen werden nur nach Bedarf beauftragt. Die Abstimmung der zu erbringenden (Teil-)Leistungen erfolgt in Abstimmung mit dem AG und dem Planungsteam.
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- Der Auftraggeber ist Entwicklungsgesellschaft Industriegebiet Halle-Saalkreis mbH & Co. KG.
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