Nachrüstung Fingerklemmschutz
Das Pestalozzi-Fröbel-Haus beauftragt die Nachrüstung von Fingerklemmschutzprofilen an den Nebenschließkanten von Innen- und Außentüren in zwei Kitas: Kastanienallee 4 und Pestalozzistraße 40 in Berlin.
Angebotsfrist:15. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Das Pestalozzi-Fröbel-Haus beauftragt die Nachrüstung von Fingerklemmschutzprofilen an den Nebenschließkanten von Innen- und Außentüren in zwei Kitas: Kastanienallee 4 und Pestalozzistraße 40 in Berlin.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Pestalozzi-Fröbel-Haus, Stiftung des öffentlichen Rechts
- Veröffentlicht: 05. Mai 2026
- Frist: 15. Juni 2026
- Thema: Fenster & Türen
Ausschreibungsbeschreibung
Das Pestalozzi-Fröbel-Haus beauftragt die Nachrüstung von Fingerklemmschutzprofilen an den Nebenschließkanten von Innen- und Außentüren in zwei Kitas: Kastanienallee 4 und Pestalozzistraße 40 in Berlin.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung.pdf
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BOC BG Universitätsklinikum Bergmannsheil - Brandschutz - Fachplanung Schadstoffe
Die Berufsgenossenschaftliche Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbH (im Folgenden AG genannt) ist eine der neun Akutkliniken der gesetzlichen Unfallversicherung und eine Tochtergesellschaft der BG Kliniken gGmbH. Die BG Kliniken sind medizinische Leistungserbringer der gesetzlichen Unfallversicherung. Ihre Hauptaufgabe ist es, schwer verletzte Unfallopfer und Menschen mit Berufskrankheiten zu behandeln und wiederherzustellen. In neun Akutkliniken, einer Klinik für Berufskrankheiten, einer Reha-Klinik und zwei ambulanten Einrichtungen versorgen die BG Kliniken bundesweit über eine halbe Million Patientinnen und Patienten im Jahr. Die BG Kliniken sind mit über 15.000 Beschäftigten eine der größten Klinikgruppen Deutschlands. Darüber hinaus zählt das Bergmannsheil zu den größten Akutklinken der Maximalversorgung im Ruhrgebiet. 1890 als weltweit erste Unfallklinik der zur Versorgung verunglückter Bergleute gegründet, vereint das Berg-mannsheil heute 23 hochspezialisierte Kliniken und Fachabteilungen unter einem Dach. Rund 2.200 Mitarbeitende stellen die Versorgung von rund 84.000 Patientinnen und Patienten pro Jahr sicher. Im Jahr 1977 wurde das Bergmannsheil zur Universitätsklinik der Ruhr-Universität Bochum, gemeinsam mit weiteren Kliniken aus dem Bochumer Raum. Das anfänglich als Provisorium gestartete "Bochumer Modell" wurde später zu einer dauerhaften Lösung weiterentwickelt. Als Universitätsklinik wird im Bergmannsheil auch Forschung und Lehre durchgeführt. Das Klinikgebäude ist geprägt durch eine Vielzahl unterschiedlicher Gebäude, unterschiedlicher Bauweise und Baujahre. Die Gebäude sind teil-weise verbunden, teilweise freistehend. Aus diesem Grund erfolgte im Jahr 2021 eine brandschutztechnische Bestandsanalyse und Bestandsbetrachtung. Diese wurde anschließend in eine Zielplanung Brandschutz überführt. Die Abarbeitung der festgestellten Mängel erfolgt im Rahmen dieses Projektes "Brandschutzmaßnahmen". Im Rahmen der 2021 erfolgten Bestandsanalyse und -betrachtung wurden häuserweise die vorhandenen Brandschutzmängel und die daraus resultierenden Handlungsbedarfe aufgenommen. Betrachtet wurden dabei die Häuser 1 (Flachbau), 3, 4, 5, 8, 12, 15, 16, 41. Die Häuser 51, 2 und 6 wurden aufgrund Ihrer aktuellen Baujahre im Rahmen der Bestandsanalyse nicht betrachtet. Aufgrund einer Brandschutzübung der Feuerwehr Bochum im laufenden Betrieb hat sich zudem der Bedarf der Nachrüstung einer BOS Anlage im 01. Bauabschnitt der Häuser 2 und 6 ergeben. Gleiches gilt für den Tiefkanal. Hier wurden im Rahmen von nachgelagerten Begehungen ebenfalls Brandschutzmängel festgestellt. Im Maßnahmenkatalog wurden für den Tiefkanal Punkte aus dem Begehungsbericht zum Brandschutz vom 25.03.2025 ergänzt. Zudem wurden für eine vollumfängliche Betrachtung des Brandschutzes in dem Maßnahmenkatalog Anforderungen an den Brandschutz des Haus 7 ergänzt. Es ist geplant die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen in den Gebäuden 1 (Flachbau), 3, 4, 5, 7, 8, 12, 15, 16, 41 sowie im Tiefkanal gem. Bestandsanalyse zu beseitigen sowie die BOS-Anlage in 1. BA von Haus 2 und 6 nachzurüsten. Parallel erfolgt derzeit eine Überarbeitung der Gesamtzielplanung für das Klinikgelände, welche voraussichtlich Mitte 2026 abgeschlossen wird. In dem Rahmen erfolgt ebenfalls eine Entscheidung über die zukünftige Nutzung der Häuser 4, 5, 7, 8 und 41 sowie zu deren baulichen Umsetzungen. Die verbleibende Nutzungsdauer der Gebäude erfordert, unabhängig vom Ergebnis dieser Zielplanung, dass auch diese brandschutztechnisch ertüchtigt werden müssen. Zur vollständigen Beurteilung der baulichen Substanz auch der Gebäude jüngeren Baujahrs (Haus 2 und 6, 2. Bauabschnitt, Haus 51) ist eine strukturierte brandschutztechnische Bestandsaufnahme durchzuführen. Auf Basis der erhobenen Daten ist anschließend zu evaluieren, ob weiterführende Brandschutzmaßnahmen erforderlich sind. Ebenso ist für die Gebäudes des Dienstleistungszentrums (DLZ) sowie der Wohngebäude Gilsingstraße 4 und 8 eine umfassende Bestandsaufnahme für den Brandschutz notwendig. Die Umsetzung der brandschutztechnischen Maßnahmen erfolgt in definierten Abschnitten, die jeweils einzeln beauftragt werden. Die notwendigen Handlungsbedarfe und Baumaßnahmen sind in einer "Zielplanung Brandschutz" zusammengestellt worden. Zudem wurden häuserweise Planunterlagen erstellt, die den Sollzustand nach erfolgter Sanierung darstellen. Die aktuellen Planstände der jeweiligen Gebäude können der Planliste (Anlage 06.5) entnommen werden, welche zur Angebotsabgabe nachgereicht wird. Bei der letzten Begehung des Tiefkanals Anfang 2025 wurden weitere Maßnahmen festgestellt, die in dem Maßnahmenkatalog (vgl. Anlage 06.1) ergänzt wurden. Der Maßnahmenkatalog sowie die weiteren Unterlagen der Anlagen 06.2 und 06.3 werden dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung als Planungsgrundlage bereitgestellt. Im Rahmen einer Ortsbesichtigung während der Angebotsphase besteht die Möglichkeit für die Bieter, den Maßnahmenkatalog und bereits bestehende Unterlagen zur Brandschutzplanung einzusehen. Ein konkreter Termin wird dann über die Vergabeplattform vereinbart.
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Darüber hinaus zählt das Bergmannsheil zu den größten Akutklinken der Maximalversorgung im Ruhrgebiet. 1890 als weltweit erste Unfallklinik der zur Versorgung verunglückter Bergleute gegründet, vereint das Berg-mannsheil heute 23 hochspezialisierte Kliniken und Fachabteilungen unter einem Dach. Rund 2.200 Mitarbeitende stellen die Versorgung von rund 84.000 Patientinnen und Patienten pro Jahr sicher. Im Jahr 1977 wurde das Bergmannsheil zur Universitätsklinik der Ruhr-Universität Bochum, gemeinsam mit weiteren Kliniken aus dem Bochumer Raum. Das anfänglich als Provisorium gestartete "Bochumer Modell" wurde später zu einer dauerhaften Lösung weiterentwickelt. Als Universitätsklinik wird im Bergmannsheil auch Forschung und Lehre durchgeführt. Das Klinikgebäude ist geprägt durch eine Vielzahl unterschiedlicher Gebäude, unterschiedlicher Bauweise und Baujahre. Die Gebäude sind teil-weise verbunden, teilweise freistehend. Aus diesem Grund erfolgte im Jahr 2021 eine brandschutztechnische Bestandsanalyse und Bestandsbetrachtung. Diese wurde anschließend in eine Zielplanung Brandschutz überführt. Die Abarbeitung der festgestellten Mängel erfolgt im Rahmen dieses Projektes "Brandschutzmaßnahmen". Im Rahmen der 2021 erfolgten Bestandsanalyse und -betrachtung wurden häuserweise die vorhandenen Brandschutzmängel und die daraus resultierenden Handlungsbedarfe aufgenommen. Betrachtet wurden dabei die Häuser 1 (Flachbau), 3, 4, 5, 8, 12, 15, 16, 41. Die Häuser 51, 2 und 6 wurden aufgrund Ihrer aktuellen Baujahre im Rahmen der Bestandsanalyse nicht betrachtet. Aufgrund einer Brandschutzübung der Feuerwehr Bochum im laufenden Betrieb hat sich zudem der Bedarf der Nachrüstung einer BOS Anlage im 01. Bauabschnitt der Häuser 2 und 6 ergeben. Gleiches gilt für den Tiefkanal. Hier wurden im Rahmen von nachgelagerten Begehungen ebenfalls Brandschutzmängel festgestellt. Im Maßnahmenkatalog wurden für den Tiefkanal Punkte aus dem Begehungsbericht zum Brandschutz vom 25.03.2025 ergänzt. Zudem wurden für eine vollumfängliche Betrachtung des Brandschutzes in dem Maßnahmenkatalog Anforderungen an den Brandschutz des Haus 7 ergänzt. Es ist geplant die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen in den Gebäuden 1 (Flachbau), 3, 4, 5, 7, 8, 12, 15, 16, 41 sowie im Tiefkanal gem. Bestandsanalyse zu beseitigen sowie die BOS-Anlage in 1. BA von Haus 2 und 6 nachzurüsten. Parallel erfolgt derzeit eine Überarbeitung der Gesamtzielplanung für das Klinikgelände, welche voraussichtlich Mitte 2026 abgeschlossen wird. In dem Rahmen erfolgt ebenfalls eine Entscheidung über die zukünftige Nutzung der Häuser 4, 5, 7, 8 und 41 sowie zu deren baulichen Umsetzungen. Die verbleibende Nutzungsdauer der Gebäude erfordert, unabhängig vom Ergebnis dieser Zielplanung, dass auch diese brandschutztechnisch ertüchtigt werden müssen. Zur vollständigen Beurteilung der baulichen Substanz auch der Gebäude jüngeren Baujahrs (Haus 2 und 6, 2. Bauabschnitt, Haus 51) ist eine strukturierte brandschutztechnische Bestandsaufnahme durchzuführen. Auf Basis der erhobenen Daten ist anschließend zu evaluieren, ob weiterführende Brandschutzmaßnahmen erforderlich sind. Ebenso ist für die Gebäudes des Dienstleistungszentrums (DLZ) sowie der Wohngebäude Gilsingstraße 4 und 8 eine umfassende Bestandsaufnahme für den Brandschutz notwendig. Die Umsetzung der brandschutztechnischen Maßnahmen erfolgt in definierten Abschnitten, die jeweils einzeln beauftragt werden. Die notwendigen Handlungsbedarfe und Baumaßnahmen sind in einer "Zielplanung Brandschutz" zusammengestellt worden. Zudem wurden häuserweise Planunterlagen erstellt, die den Sollzustand nach erfolgter Sanierung darstellen. Die aktuellen Planstände der jeweiligen Gebäude können der Planliste (Anlage 06.5) entnommen werden, welche zur Angebotsabgabe nachgereicht wird. Bei der letzten Begehung des Tiefkanals Anfang 2025 wurden weitere Maßnahmen festgestellt, die in dem Maßnahmenkatalog (vgl. Anlage 06.1) ergänzt wurden. Der Maßnahmenkatalog sowie die weiteren Unterlagen der Anlagen 06.2 und 06.3 werden dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung als Planungsgrundlage bereitgestellt. Im Rahmen einer Ortsbesichtigung während der Angebotsphase besteht die Möglichkeit für die Bieter, den Maßnahmenkatalog und bereits bestehende Unterlagen zur Brandschutzplanung einzusehen. Ein konkreter Termin wird dann über die Vergabeplattform vereinbart.
- Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Heilbronn
Bauphysik: Ingenieurleistungen n. Anl. 1 Ziff. 1.2 zu § 3 (1) HOAI
Gesamtsanierung der Hochschulgebäude BT E + F (Max-Planck-Str. 39, 74081 Heilbronn) inkl. PV-Anlage. Beauftragt werden Ingenieurleistungen (Bauphysik) gemäß HOAI Anlage 1 Ziffer 1.2. Ziel: Effizienzhaus-40 Standard, Barrierefreiheit sowie Umsetzung des Energie- und Klimaschutzkonzepts 2030. Baujahr 1983/84. LP 1-4 für beide Gebäude, LP 5-8 in zwei Bauabschnitten: Geb. E (3.508m² NUF 1-7) und Geb. F (3.368m² NUF 1-7).
- Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Stellung eines Brandschutzbeauftragten
Für die LAB NI soll der Betrieb der NUK Ahlhorn mit bis zu 500 Unterkunftsplätzen nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI in diversen Losen vergeben werden. Die Auftragnehmer sollen die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister bei dem Betrieb der NUK Ahlhorn mit den in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) - zu den Losen 1 bis 6 genannten Leistungen unterstützen. Die Organisation und Verwaltung der Einrichtung sowie die Koordination sämtlicher in der Notunterkunft eingesetzter Dienstleister erfolgt entweder direkt durch Mitarbeiten-de der LAB NI oder einen externen Auftragnehmer, so dass sich diverse Schnittstellen ergeben. Die Notunterkunft hat eine maximale Unterbringungskapazität von 500 Personen. In begründeten Ausnahmefällen können Vorgaben des Landes darüber hinaus dazu führen, dass weitere Personen über die maximale Aufnahmekapazität hinaus aufgenommen werden. Aufgrund von regelmäßigen Schwankungen kann keine genaue Angabe zur täglichen Anzahl von Zugängen und Abgängen und somit zur Anzahl der regelmäßig zu versorgenden Personen gemacht werden. Die zu vergebenden Dienstleistungen umfassen: Los 1 - Betrieb eines Infopoints sowie die Durchführung des Belegungsmanagements - optional mit Unterkunftsleitung (Koordination und Organisation) Los 2 - Soziale Dienste, Freizeitpädagogisches Angebot und optional Wegweiserkurse Los 3 - Med. Versorgung in Form einer Sanitätsstation mit ärztlicher Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung, ggf. unter Einsatz von Telemedizin Los 4 - Ganztägliche Verpflegung in Form von Anlieferung und Ausgabe der Verpflegung sowie Betrieb des Speisesaals Los 5 - Dienstleistungen im Bereich der Textilreinigung (Haus- und Objektwäsche) Los 6 - Stellung eines Brandschutzbeauftragten Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind den jeweiligen Leistungsbeschreibungen - Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 6 zu entnehmen. Eine Versorgung ist auch bei temporärer Überbelegung (vorübergehende Überschreitung der Unterbringungskapazität um max. 5 % für bis zu zwei Wochen) und/oder in besonderen Fällen zu gewähr-leisten. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf eine höhere Vergütung. Ein Anspruch auf höhere Vergütung besteht erst nach Überschreitung der o. g. Grenzen (5%/zwei Wochen).
- Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Fachlich-konzeptionelle Erarbeitung der Module 1-9 im Rahmen der Neukonzeption der Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung - HVE (2009)
Von den insgesamt neun Modulen werden im Jahr 2026 zwei Module verbindlich beauftragt; die weiteren sieben Module sind als einzeln zu kalkulierende Optionen ausgestaltet, auf deren Beauftragung kein Anspruch besteht, die jedoch mit einer Vorlaufzeit von jeweils zwei Monaten innerhalb der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich durch den Auftraggeber beauftragt werden. Im Jahr 2026 sind die Module 3 und 4 verbindlich zu bearbeiten. Die Bearbeitung erfolgt auf Grundlage der jeweils geltenden Fassung der §§ 13 bis 18 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie der §§ 6 und 7 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes. Zu beachten ist ferner die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts Berlin Brandenburg. Sofern sich im Zuge aktueller Gesetzgebungsaktivitäten Änderungen der Rechtslage ergeben, ist eine entsprechende Anpassung der Ausarbeitung vorzunehmen. Als Grundlagen der Bearbeitung sind verbindlich heranzuziehen: - die HVE in der Fassung von 2009 - das Gutachten zur Analyse, Bewertung und Systematisierung des Änderungsbedarfs der HVE (2009), erstellt von Fugmann Janotta Partner aus dem Jahr 2025 (welches zu Vertragsbeginn überreicht wird) - vorgegebene Gliederungsstruktur der zukünftigen HVE - die zum jeweiligen Bearbeitungszeitpunkt geltende Gesetzeslage einschließlich einschlägiger Rechtsprechung - der aktuelle Methodenstandard. Sämtliche Inhalte sind durchgängig und konsistent auf der Grundlage der verbal-argumentativen Methodik zu erarbeiten. Der Bezug zu den jeweils betroffenen Schutzgütern ist sowohl bei der Beschreibung von Beeinträchtigungen als auch bei der Herleitung und Ausgestaltung von Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen herzustellen. Bearbeitung 2026 - Modul 3 "Vermeidung, Ausgleich & Ersatz" (M3.1-M3.8) - Modul 4 "Unterlagen, Methodik & Dokumentation" (M4.1-M4.7) Für die Bearbeitung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen verbindlich zu verwenden. Dies sind insbesondere: - das Gutachten von Fugmann Janotta Partner (2025) - die Fassung der HVE aus dem Jahr 2009 - Hinweise aus der Vollzugspraxis - Arbeitshilfe Betriebsintegrierte Kompensation - Beiträge anderer Fachabteilungen des MLEUV - einschlägige Regelungen und Vollzugshinweise anderer Bundesländer Die Unterlagen werden vollständig durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer hat diese Unterlagen fachlich auszuwerten und in der Bearbeitung sachgerecht zu berücksichtigen. Sofern bei der Bearbeitung der einzelnen Module vorgeschlagene Beispiele aus dem Gutachten von Fugmann Janotta Partner aus Dokumenten anderer Bundesländer bzw. der Bundeskompensationsverordnung angewandt bzw. adaptiert werden, ist die vorherige Bestätigung des Auftraggebers erforderlich. Eine Anpassung der verbindlich vorgegebenen Gliederungsstruktur bedarf der vorherigen Bestätigung durch den Auftraggeber. Für detaillierte Beschreibungen der Module siehe Vergabeunterlagen Teil B - LeistungsVZ Nr. 2 und 3.
- Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes BrandenburgFrist: 26. Mai
Fachlich-konzeptionelle Erarbeitung der Module 1-9 im Rahmen der Neukonzeption der Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung - HVE (2009)
Von den insgesamt neun Modulen werden im Jahr 2026 zwei Module verbindlich beauftragt; die weiteren sieben Module sind als einzeln zu kalkulierende Optionen ausgestaltet, auf deren Beauftragung kein Anspruch besteht, die jedoch mit einer Vorlaufzeit von jeweils zwei Monaten innerhalb der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich durch den Auftraggeber beauftragt werden. Im Jahr 2026 sind die Module 3 und 4 verbindlich zu bearbeiten. Die Bearbeitung erfolgt auf Grundlage der jeweils geltenden Fassung der §§ 13 bis 18 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie der §§ 6 und 7 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes. Zu beachten ist ferner die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts Berlin Brandenburg. Sofern sich im Zuge aktueller Gesetzgebungsaktivitäten Änderungen der Rechtslage ergeben, ist eine entsprechende Anpassung der Ausarbeitung vorzunehmen. Als Grundlagen der Bearbeitung sind verbindlich heranzuziehen: - die HVE in der Fassung von 2009 - das Gutachten zur Analyse, Bewertung und Systematisierung des Änderungsbedarfs der HVE (2009), erstellt von Fugmann Janotta Partner aus dem Jahr 2025 (welches zu Vertragsbeginn überreicht wird) - vorgegebene Gliederungsstruktur der zukünftigen HVE - die zum jeweiligen Bearbeitungszeitpunkt geltende Gesetzeslage einschließlich einschlägiger Rechtsprechung - der aktuelle Methodenstandard. Sämtliche Inhalte sind durchgängig und konsistent auf der Grundlage der verbal-argumentativen Methodik zu erarbeiten. Der Bezug zu den jeweils betroffenen Schutzgütern ist sowohl bei der Beschreibung von Beeinträchtigungen als auch bei der Herleitung und Ausgestaltung von Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen herzustellen. Bearbeitung 2026 - Modul 3 "Vermeidung, Ausgleich & Ersatz" (M3.1-M3.8) - Modul 4 "Unterlagen, Methodik & Dokumentation" (M4.1-M4.7) Für die Bearbeitung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen verbindlich zu verwenden. Dies sind insbesondere: - das Gutachten von Fugmann Janotta Partner (2025) - die Fassung der HVE aus dem Jahr 2009 - Hinweise aus der Vollzugspraxis - Arbeitshilfe Betriebsintegrierte Kompensation - Beiträge anderer Fachabteilungen des MLEUV - einschlägige Regelungen und Vollzugshinweise anderer Bundesländer Die Unterlagen werden vollständig durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer hat diese Unterlagen fachlich auszuwerten und in der Bearbeitung sachgerecht zu berücksichtigen. Sofern bei der Bearbeitung der einzelnen Module vorgeschlagene Beispiele aus dem Gutachten von Fugmann Janotta Partner aus Dokumenten anderer Bundesländer bzw. der Bundeskompensationsverordnung angewandt bzw. adaptiert werden, ist die vorherige Bestätigung des Auftraggebers erforderlich. Eine Anpassung der verbindlich vorgegebenen Gliederungsstruktur bedarf der vorherigen Bestätigung durch den Auftraggeber. Für detaillierte Beschreibungen der Module siehe Vergabeunterlagen Teil B - LeistungsVZ Nr. 2 und 3.
- Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes BrandenburgFrist: 26. Mai
Fachlich-konzeptionelle Erarbeitung der Module 1-9 im Rahmen der Neukonzeption der Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung - HVE (2009)
Von den insgesamt neun Modulen werden im Jahr 2026 zwei Module verbindlich beauftragt; die weiteren sieben Module sind als einzeln zu kalkulierende Optionen ausgestaltet, auf deren Beauftragung kein Anspruch besteht, die jedoch mit einer Vorlaufzeit von jeweils zwei Monaten innerhalb der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich durch den Auftraggeber beauftragt werden. Im Jahr 2026 sind die Module 3 und 4 verbindlich zu bearbeiten. Die Bearbeitung erfolgt auf Grundlage der jeweils geltenden Fassung der §§ 13 bis 18 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie der §§ 6 und 7 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes. Zu beachten ist ferner die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts Berlin Brandenburg. Sofern sich im Zuge aktueller Gesetzgebungsaktivitäten Änderungen der Rechtslage ergeben, ist eine entsprechende Anpassung der Ausarbeitung vorzunehmen. Als Grundlagen der Bearbeitung sind verbindlich heranzuziehen: - die HVE in der Fassung von 2009 - das Gutachten zur Analyse, Bewertung und Systematisierung des Änderungsbedarfs der HVE (2009), erstellt von Fugmann Janotta Partner aus dem Jahr 2025 (welches zu Vertragsbeginn überreicht wird) - vorgegebene Gliederungsstruktur der zukünftigen HVE - die zum jeweiligen Bearbeitungszeitpunkt geltende Gesetzeslage einschließlich einschlägiger Rechtsprechung - der aktuelle Methodenstandard. Sämtliche Inhalte sind durchgängig und konsistent auf der Grundlage der verbal-argumentativen Methodik zu erarbeiten. Der Bezug zu den jeweils betroffenen Schutzgütern ist sowohl bei der Beschreibung von Beeinträchtigungen als auch bei der Herleitung und Ausgestaltung von Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen herzustellen. Bearbeitung 2026 - Modul 3 "Vermeidung, Ausgleich & Ersatz" (M3.1-M3.8) - Modul 4 "Unterlagen, Methodik & Dokumentation" (M4.1-M4.7) Für die Bearbeitung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen verbindlich zu verwenden. Dies sind insbesondere: - das Gutachten von Fugmann Janotta Partner (2025) - die Fassung der HVE aus dem Jahr 2009 - Hinweise aus der Vollzugspraxis - Arbeitshilfe Betriebsintegrierte Kompensation - Beiträge anderer Fachabteilungen des MLEUV - einschlägige Regelungen und Vollzugshinweise anderer Bundesländer Die Unterlagen werden vollständig durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer hat diese Unterlagen fachlich auszuwerten und in der Bearbeitung sachgerecht zu berücksichtigen. Sofern bei der Bearbeitung der einzelnen Module vorgeschlagene Beispiele aus dem Gutachten von Fugmann Janotta Partner aus Dokumenten anderer Bundesländer bzw. der Bundeskompensationsverordnung angewandt bzw. adaptiert werden, ist die vorherige Bestätigung des Auftraggebers erforderlich. Eine Anpassung der verbindlich vorgegebenen Gliederungsstruktur bedarf der vorherigen Bestätigung durch den Auftraggeber. Für detaillierte Beschreibungen der Module siehe Vergabeunterlagen Teil B - LeistungsVZ Nr. 2 und 3.
- Landkreis Kelheim
Landkreis Kelheim - Schülerwohnheim Mainburg Fassadensanierung
Landkreis Kelheim - Schülerwohnheim Mainburg Fassadensanierung Objektplanung Gebäude und Innenräume - Leistungsphasen 1-9 einschl. SiGeKo-Leistungen (die Leistungsphase 4 „Genehmigungsplanung“ ist voraussichtlich nicht zu erbringen) Am Schülerwohnheim Mainburg des Landkreises Kelheim ist die Fassadensanierung inkl. Fenster-/Außentürentausch geplant, dies voraussichtlich in zwei Bauabschnitten und auf zwei Haushaltsjahre verteilt. Das Schülerwohnheim Mainburg dient überwiegend zur Unterbringung der Auszubildenden des Raumausstatter-, Sattler- u. Industriepolsterhandwerks für die Zeit der Blockbeschulung an der Staatlichen Berufsschule Mainburg sowie den Teilnehmern an überbetrieblichen Lehrgängen und Meisterprüfungen. Das Schülerwohnheim hat eine Belegungskapazität von 150 Betten in Zweibettzimmern und bietet Vollverpflegung an. Das Schülerwohnheim wurde in den letzten Jahren im Innenbereich komplett saniert. Dies beinhaltete insbesondere Trinkwasserleitungen, Heizungsleitungen, Fliesenarbeiten, Elektro, Brandschutz, Brandmeldeanlage. Die Fassade inkl. der Fenster ist noch im Urzustand von 1980. Um das Gebäude energetisch auf den neusten Stand zu bringen, ist jetzt geplant die Fassade zu sanieren, nach aktuellem Stand mittels Vollwärmeschutz WDVS mit Fassadenplatten und neuer 3-fach verglaster Fenster und Außentüren. Die Leistungen sind nach den Vorgaben des Landkreises Kelheim und des beauftragten Energieberaters zu planen. Es ist auch geplant Fördermittel, insbesondere BEG als Einzelmaßnahmen zu beantragen. Dies ist mit der Architektenleistung zu betreuen. Der Energieberater wird separat durch den Auftraggeber beauftragt. Die Liegenschaft Schülerwohnheim gliedert sich in 3 Bauteile: 1. Haupttrakt (Schlaftrakt) (4-Geschossig mit KG) 2. Verbindungsbau (2-geschossig mit KG) 3. Nebentrakt (Speisesaal) (2-geschossig mit KG) Nach aktuellem Stand ist geplant: Hinterlüftetes, vorgehängtes und wärmegedämmtes Fassadenplattensystem z.B. aus Hochdruck-Schichtpressstoffplatten HPL mit Alu-Unterkonstruktion; Wärmedämmung aus Steinwolle voraussichtlich min. 200 mm nach Angabe des Energieberaters. 3-fach verglaste Fenster und Außentüren. Der Umfang der Baumaßnahme ist voraussichtlich wegen haushaltstechnischen Gründen auf zwei Kalenderjahre zu planen. Dabei sind folgende Bauabschnitte möglich: Bauabschnitt 1: Haupttrakt (Schlaftrakt) (4-Geschossig mit KG) Bauabschnitt 2: Verbindungsbau (2-geschossig mit KG) und Nebentrakt (Speisesaal) (2-geschossig mit KG) Die geplante Fassadensanierung ist im laufenden Betrieb durchzuführen. Fluchtwege sind frei zu halten. Die Fensterflächen betragen ca.: Haupttrakt (Schlaftrakt) 322 m², Verbindungsbau 150 m², Nebentrakt (Speisesaal) 44 m², Summe 516 m². Die Fassadenflächen betragen ca.: Haupttrakt (Schlaftrakt) 1.808 m², Verbindungsbau 677 m², Nebentrakt (Speisesaal) 115 m², Summe 2.600 m². Die relevanten Oberflächen und Konstruktionsdetails sind im Rahmen einer fortlaufend geführten Bemusterung mit dem Bauherrn abzustimmen. Es wird eine hochwärmegedämmte Hülle erwartet. Ein Lüftungskonzept ist Teil der Planungsaufgabe, dabei wird aber erwartet, dass keine Lüftungsanlagen erforderlich werden. Leitgedanke ist ein ökologisch und ökonomisch ganzheitlicher Ansatz in Bezug auf die Betrachtung des gesamten Lebenszyklus. Die Sanierung soll den anspruchsvollen Klimaschutzzielen des Landkreises Kelheim (CO2-Neutralität seiner Liegenschaften bis 2030) dienlich sein. Die eingesetzten Werkstoffe sollen nach Ablauf der Nutzungsperiode leicht demontiert und recycelt werden können.
- Stadt Hoyerswerda, Fachbereich Innerer Service und Finanzen
Vergebener Auftrag: Energetische Optimierung – Haus der Begegnung Vbff, Jan-Amos-Comenius-Straße 23 und 25, 02977 Hoyerswerda; Los 05 - Stahlbauarbeiten
1. Allgemeine Informationen: Titel: Vergebener Auftrag: Energetische Optimierung – Haus der Begegnung Vbff, Jan-Amos-Comenius-Straße 23 und 25, 02977 Hoyerswerda; Los 05 - Stahlbauarbeiten 2. Auftraggeber: Name des Auftraggebers: Stadt Hoyerswerda, Fachbereich Innerer Service und Finanzen; Bereich/Abteilung: Zentrale Vergabestelle; Straße, Hausnummer: S.-G.-Frentzel-Str. 1; PLZ: 02977; Ort: Hoyerswerda; Land: Deutschland; Telefon: +49 3571456549; E-Mail: vergabestelle@hoyerswerda-stadt.de; Internet-Adresse: https://www.hoyerswerda.de 3. Vergabeverfahren: Vergabeart/Rechtsrahmen: Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb - VOB/A; Vergabenummer: I/60.12/26/10-VOB 4. Auftragsgegenstand: CPV-Code: 45223210-1; Art und : Diese Maßnahme umfasst die energetische Optimierung und die Verbesserung des baulichen Brandschutzes an zwei baugleichen Gebäuden. Die Gebäude befinden sich in der Jan-Amos-Comenius-Straße 23 und 25 und werden durch den Verein zur beruflichen Förderung von Frauen in Sachsen e.V. (Vbff) genutzt. Die Gebäude sind zweigeschossig und teilunterkellert. Die Sanierungsarbeiten erfolgen während der gleichzeitigen Nutzung der Gebäude. Die Lage des Grundstückes sowie die Zufahrt ist aus dem Baustelleneinrichtungsplan ersichtlich. Zu Los 05 Stahlbau: Die Ausschreibung umfasst die Herstellung, Lieferung und Montage von zwei einläufigen Fluchttreppen mit Podest sowie diverse Geländer und Handläufe. 5. Ausführungsort: Offizielle Bezeichnung: Haus der Begegnung Vbff; Straße, Hausnummer: Jan-Amos-Comenius-Straße 23 und 25; PLZ: 02977; Ort: Hoyerswerda; Land: Deutschland 6. Ausführungszeitraum: Zeitraum der Ausführung: 27.04.2026 - 19.06.2026 7. Auftragnehmer: Name des Auftragnehmers: Bauschlosserei Pethow, Inh. Jens Pethow; Straße, Hausnummer: Bautzener Straße 31; PLZ: 02977; Ort: Hoyerswerda; Land: Deutschland; Telefon: +49 3571418282; Fax: +49 3571418283; E-Mail: bauschlossereipethow@gmx.de 8. Zusätzliche Angaben: Datum, bis zu dessen Ablauf die Bekanntmachung sichtbar bleiben soll: 30.10.2026 Metallbau/ Stahlbau (konstruktiv)
- Frist: 23. Apr.
Fachplanungsleistungen für Brandschutz gemäß AHO, Leistungsphasen 1-5 und 8
Auftragsgegenstand dieses Ausschreibungsverfahrens sind die Fachplanungsleistungen für Brandschutz gemäß AHO, Leistungsphasen 1-5 und 8. Auf zwei Ebenen soll der Bereich des Offenen Ganztags saniert und durcheinen Anbau ergänzt werden. lm Anbau sollen über zwei Geschosse vier neue Betreuungsräume (ca. 90m2/Raum) für die Ganztagesbetreuung entstehen. Die Erschließung erfolgt über den Bestand. Die Gesamtfläche des zu planenden Anbaus beträgt ca. 600 rn2. lm Bestand soll die Lehrküche zur Küche für die OGS und der Zahnputzraum zu WCs umgebaut werden. Es finden in mehreren Räumen Maler- und Bodenbelagsarbeitenstatt. Die Baumaßnahmen müssen im laufenden Schul- und Ganztagsbetrieb durchgeführt werden. I Eignungskriterien (siehe Anlage 2:Mindestanforderungen): 1. Wirtschaftliche und finanzielle Eignung : a) Berufshaftpflichtversicherung: mindest. 2.500.000 € für Personenschäden, Vermögensschäden mindest. 300.000 EUR (siehe Anlage 2 Mindestanforderungen b) jährl. Mindestumsatz: Gesamtumsatz von mindestens 100.000,00 EUR/a im Leistungsbild (siehe Anlage 2 Mindestanforderungen) 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit: a) zwei Referenzprojekte aus den letzten fünf Jahren (siehe Anlage2 Mindestanforderungen) b) Nachweis der berufl. Qualifikation mindest. zwei Berufsträger mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (siehe Anlage 2 Mindestanforderungen) II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : Juni 2026 - Januar 2027 VII. Zuschlagskriterien: Honorar 60%, Qualifikation des Bieters 40%, !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!!
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 15. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Pestalozzi-Fröbel-Haus, Stiftung des öffentlichen Rechts.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.