Motormanuelle Holzernte inklusive Holzrücken im Forstbezirk Hochschwarzwald für ForstBW
Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen: - Motormanuelle Holzernte - Rücken des Holzes durch Transport vom Ort der Fällung bzw. Aufarbeitung zur Waldstraße. Die beiden Lose haben eine geschätzte Planmenge zwischen 800 und 2.000 Festmetern pro Jahr.
Angebotsfrist:27. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen: - Motormanuelle Holzernte - Rücken des Holzes durch Transport vom Ort der Fällung bzw. Aufarbeitung zur Waldstraße. Die beiden Lose haben eine geschätzte Planmenge zwischen 800 und 2.000 Festmetern pro Jahr.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Forst Baden-Württemberg AöR - Betriebsleitung
- Veröffentlicht: 24. April 2026
- Frist: 27. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen: - Motormanuelle Holzernte - Rücken des Holzes durch Transport vom Ort der Fällung bzw. Aufarbeitung zur Waldstraße. Die beiden Lose haben eine geschätzte Planmenge zwischen 800 und 2.000 Festmetern pro Jahr.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
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Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Vergabeunterlagen_CXR6YD0YMT8.zip
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2027/921/3
Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen: - Rücken des Holzes durch Transport vom Ort der Fällung bzw. Aufarbeitung zur Waldstraße.
- Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Rahmenvertrag Steuerberatungsleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam
2.1 Steuerliche Beratung der LHP Das Leistungsspektrum umfasst insb. in folgenden Bereichen den Abruf von Beratungsleistungen, welche tlw. kurzfristig bzw. mit einer schnellen Reaktionszeit zu erbringen sind: - Beratung der LHP zu komplexen steuerlichen Angelegenheiten, die die Stadt selbst und als Anteilseignerin betreffen; - Beratung zur Gestaltung von Geschäftsvorfällen und Planungsvorhaben mit dem Ergebnis der Optimierung der Steuerlast für die LHP; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit dem Treuhandvermögen (Entwicklungs-/Sanierungsgebiete) der LHP - Beratung bei Vertragsgestaltungen, auch von Sponsoringsachverhalten, unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten; - Vorbereitung & Begleitung während der Betriebsprüfung, Bearbeiten von komplexen Prüfungsanfragen und Beurteilung von Prüfungsfeststellungen der Betriebsprüfung des Finanzamtes sowie Überprüfung der Umsetzung von Prüfungsfeststellungen in den betroffenen Bereichen der LHP; - Führen von Rechtsbehelfsverfahren sowie ggfs. die Vertretung der LHP im Klageverfahren vor Gericht; - Beratung in Zusammenhang mit Lohnsteuerangelegenheiten in Abstimmung mit der Personalabteilung; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit der Neubesteuerung der öf. Hand (Inkrafttreten des § 2b UStG) - Beratung bei Verhandlungen inkl. ggf. Abstimmungen mit der Finanzverwaltung insb.im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des § 2b UStG für die LHP; - Mitwirkung bei der Etablierung eines TCMS bei der LHP sowie dessen Weiterentwicklung - Beratung bei der Einrichtung neuer Betriebe gewerblicher Art und Beratung inkl. steuerrechtliche Würdigung von Sachverhalten bei bereits bestehenden bzw. zukünftigen BgA Die Beratungen können insbesondere folgende Einzelleistungen umfassen: - Feststellung des Sachverhaltes - Erstberatung - Klärung von (Steuer-)Rechtsfragen - Prüfung und Anpassung von Vertragsentwürfen - Besprechungen mit Leitungskräften und Mitarbeitern aus den jeweiligen Geschäftsbereichen - Handlungsempfehlungen in Form von Stellungnahmen oder Gutachten Die LHP hat derzeit 17 BgA, wovon 4 den Gemeinnützigkeitsstatus haben. Die LHP ist mit ihren BgA steuerpflichtig. Aufgrund dessen beinhaltet das Leistungsspektrum auch die - Deklarationsarbeiten, wie z.B. Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilung bzw. Schwerpunktprüfung (inklusive Erstellungsbericht) und E-Bilanzen bei Bilanzierungspflicht sowie die elektronische Übermittlung der Unterlagen an die Finanzverwaltung. Der Arbeitsaufwand wird auf ca. 339 Stunden pro Jahr geschätzt. Somit ist von einem Arbeitsaufwand von ca. 1357 Stunden über die gesamte Vertragslaufzeit (01.05.2026 - 30.04.2030, § 6 Rahmenvertrag zu Steuerberatungsleistungen) auszugehen. Hierbei ist es grundsätzlich nicht möglich, genauere Aussagen darüber zu tätigen, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres es zur Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen kommen wird. Für den Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärungen gelten die gesetzlichen Abgabefristen unter Berücksichtigung bestimmter Fristverlängerungen durch das Finanzamt. Präsenzzeiten am Ort des Auftraggebers sind insbesondere während der Erstellung der steuerlichen Jahresabschlüsse, regelmäßigen Arbeitsgesprächen und bei Besprechungen im Rahmen von Betriebsprüfungen vorgesehen. Die Vor-Ort-Termine werden auf 5 bis 10 Tage pro Jahr mit einem Zeitaufwand von 2 bis 8 Stunden pro Tag geschätzt. Die Deklarationsarbeiten bzw. der Compliance-Anteil und der Anteil an der allgemeinen steuerlichen Beratung in Bezug auf alle anfallenden Arbeiten wird auf jeweils die Hälfte des Arbeitsumfangs geschätzt. 2.2 Schulungen Die Beratungsleistungen umfassen bei Abruf auch Schulungsleistungen inkl. der Erstellung von Schulungsunterlagen. Auf dieser Grundlage sind im Falle eines Abrufs Schulungen für die städtischen Mitarbeitenden durchzuführen. Die Schulungsunterlagen beinhalten dabei insb, Angaben über die Vermittlung des Lehrstoffes, wie z. B. ausführliche schriftliche Erläuterungen zum Inhalt und zur Didaktik, eine Präsentation und ggf. weiteres Video- oder Audiomaterial. Der AN erstellt passend zu den Schulungen zusätzlich ein Skript, das den Lernstoff vollständig wiedergibt und Übungsaufgaben zur Lernkontrolle anbietet. Die Schulungen sind digital über eine DSGVO-konforme Anwendung des Auftragnehmers durchzuführen. Fragen, die während der Schulungen aufkommen, sind inkl. Antworten schriftlich zu dokumentieren. Zusätzlich sind die Schulungen als Musterschulungen aufzuzeichnen, um sie im Intranet der AG im Videoformat zu veröffentlichen. Die Datenschutzrechte der Teilnehmenden sind in diesem Zusammenhang zu wahren. Folgende Teilbereiche sind zu schulen: - Grundlagen der Besteuerung von BgA - Umsatzsteuer: Voranmeldung & Jahreserklärung - Vermietung und Verpachtung bei juristischen Personen des öf. Rechts - Umsatzsteuerliche Behandlung von Auslandssachverhalten (Reverse-Charge-Verfahren, innergemeinschaftlicher Erwerb, Einfuhrumsatzsteuer) Es wird von einem Schulungstermin à 4 Stunden pro Jahr ausgegangen (Planmenge).
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Rahmenvertrag Steuerberatungsleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam
2.1 Steuerliche Beratung der LHP Das Leistungsspektrum umfasst insb. in folgenden Bereichen den Abruf von Beratungsleistungen, welche tlw. kurzfristig bzw. mit einer schnellen Reaktionszeit zu erbringen sind: - Beratung der LHP zu komplexen steuerlichen Angelegenheiten, die die Stadt selbst und als Anteilseignerin betreffen; - Beratung zur Gestaltung von Geschäftsvorfällen und Planungsvorhaben mit dem Ergebnis der Optimierung der Steuerlast für die LHP; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit dem Treuhandvermögen (Entwicklungs-/Sanierungsgebiete) der LHP - Beratung bei Vertragsgestaltungen, auch von Sponsoringsachverhalten, unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten; - Vorbereitung & Begleitung während der Betriebsprüfung, Bearbeiten von komplexen Prüfungsanfragen und Beurteilung von Prüfungsfeststellungen der Betriebsprüfung des Finanzamtes sowie Überprüfung der Umsetzung von Prüfungsfeststellungen in den betroffenen Bereichen der LHP; - Führen von Rechtsbehelfsverfahren sowie ggfs. die Vertretung der LHP im Klageverfahren vor Gericht; - Beratung in Zusammenhang mit Lohnsteuerangelegenheiten in Abstimmung mit der Personalabteilung; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit der Neubesteuerung der öf. Hand (Inkrafttreten des § 2b UStG) - Beratung bei Verhandlungen inkl. ggf. Abstimmungen mit der Finanzverwaltung insb.im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des § 2b UStG für die LHP; - Mitwirkung bei der Etablierung eines TCMS bei der LHP sowie dessen Weiterentwicklung - Beratung bei der Einrichtung neuer Betriebe gewerblicher Art und Beratung inkl. steuerrechtliche Würdigung von Sachverhalten bei bereits bestehenden bzw. zukünftigen BgA Die Beratungen können insbesondere folgende Einzelleistungen umfassen: - Feststellung des Sachverhaltes - Erstberatung - Klärung von (Steuer-)Rechtsfragen - Prüfung und Anpassung von Vertragsentwürfen - Besprechungen mit Leitungskräften und Mitarbeitern aus den jeweiligen Geschäftsbereichen - Handlungsempfehlungen in Form von Stellungnahmen oder Gutachten Die LHP hat derzeit 17 BgA, wovon 4 den Gemeinnützigkeitsstatus haben. Die LHP ist mit ihren BgA steuerpflichtig. Aufgrund dessen beinhaltet das Leistungsspektrum auch die - Deklarationsarbeiten, wie z.B. Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilung bzw. Schwerpunktprüfung (inklusive Erstellungsbericht) und E-Bilanzen bei Bilanzierungspflicht sowie die elektronische Übermittlung der Unterlagen an die Finanzverwaltung. Der Arbeitsaufwand wird auf ca. 339 Stunden pro Jahr geschätzt. Somit ist von einem Arbeitsaufwand von ca. 1357 Stunden über die gesamte Vertragslaufzeit (01.05.2026 - 30.04.2030, § 6 Rahmenvertrag zu Steuerberatungsleistungen) auszugehen. Hierbei ist es grundsätzlich nicht möglich, genauere Aussagen darüber zu tätigen, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres es zur Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen kommen wird. Für den Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärungen gelten die gesetzlichen Abgabefristen unter Berücksichtigung bestimmter Fristverlängerungen durch das Finanzamt. Präsenzzeiten am Ort des Auftraggebers sind insbesondere während der Erstellung der steuerlichen Jahresabschlüsse, regelmäßigen Arbeitsgesprächen und bei Besprechungen im Rahmen von Betriebsprüfungen vorgesehen. Die Vor-Ort-Termine werden auf 5 bis 10 Tage pro Jahr mit einem Zeitaufwand von 2 bis 8 Stunden pro Tag geschätzt. Die Deklarationsarbeiten bzw. der Compliance-Anteil und der Anteil an der allgemeinen steuerlichen Beratung in Bezug auf alle anfallenden Arbeiten wird auf jeweils die Hälfte des Arbeitsumfangs geschätzt. 2.2 Schulungen Die Beratungsleistungen umfassen bei Abruf auch Schulungsleistungen inkl. der Erstellung von Schulungsunterlagen. Auf dieser Grundlage sind im Falle eines Abrufs Schulungen für die städtischen Mitarbeitenden durchzuführen. Die Schulungsunterlagen beinhalten dabei insb, Angaben über die Vermittlung des Lehrstoffes, wie z. B. ausführliche schriftliche Erläuterungen zum Inhalt und zur Didaktik, eine Präsentation und ggf. weiteres Video- oder Audiomaterial. Der AN erstellt passend zu den Schulungen zusätzlich ein Skript, das den Lernstoff vollständig wiedergibt und Übungsaufgaben zur Lernkontrolle anbietet. Die Schulungen sind digital über eine DSGVO-konforme Anwendung des Auftragnehmers durchzuführen. Fragen, die während der Schulungen aufkommen, sind inkl. Antworten schriftlich zu dokumentieren. Zusätzlich sind die Schulungen als Musterschulungen aufzuzeichnen, um sie im Intranet der AG im Videoformat zu veröffentlichen. Die Datenschutzrechte der Teilnehmenden sind in diesem Zusammenhang zu wahren. Folgende Teilbereiche sind zu schulen: - Grundlagen der Besteuerung von BgA - Umsatzsteuer: Voranmeldung & Jahreserklärung - Vermietung und Verpachtung bei juristischen Personen des öf. Rechts - Umsatzsteuerliche Behandlung von Auslandssachverhalten (Reverse-Charge-Verfahren, innergemeinschaftlicher Erwerb, Einfuhrumsatzsteuer) Es wird von einem Schulungstermin à 4 Stunden pro Jahr ausgegangen (Planmenge).
- Kreiswerke Cham
Los 3
1. Betroffene EAG bei Los 3 und Metallschrott: Die bei Los 3 betroffenen Altgeräte stammen aus der Sammelgruppe 4 - ohne Nachtspeicherheizgeräte und - ohne Leuchten, Geräte der Unterhaltungs-, Informations- und Telekommunikations- und Bürotechnik, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt und einen hohen Kunststoffanteil aufweisen. Die Untergruppe batteriebetriebene EAG aus Gruppe 4 wird an den Wertstoffhöfen grds. gesondert erfasst und dem Auftragnehmer optional auch gesondert übergeben, sollten solche EAG überhaupt anfallen – bislang ist dies nicht der Fall. Der vom Los 3 überdies betroffene Metallschrott wird an den WSH bislang aufgrund von Platzengpässen und wegen der anschließenden Eigenverwertung in denselben Containern mit den vorgenannten EAG der Sammelgruppe 4 - ohne Untergruppe - erfasst. Er weist unterschiedliche Qualitäten auf, eine bestimmte Zusammensetzung kann von den Kreiswerken nicht zugesagt werden. Die insgesamt in den Letzten Jahren von den WSH abzuholenden Gesamtmasse an EAG und Metallschrott nach diesem Los betrug in 2025: 1.258,66 t, in 2024: 1.245,57 t in 2023: 1.139, 15 t. Der Anteil EAG an der erfassten Gesamtmenge machte dabei insgesamt rund 25% aus, 75% der Gesamtmasse betrafen Metallschrott. Zuzüglich wurde knapp 1 t zusätzlich pro Monat aus Direktannahmen der EAG an der EBA erzielt. Der grds. von Los 2 umfasste Anteil der EAG aus Gruppe 4 mit hohem Kunststoffanteil, welcher nur bei Aufhebung des Loses 2 auch vom hiesigen Auftragnehmer für Los 3 zu übernehmen ist, wird auf rund 12 t pro Jahr geschätzt. 4.3.2 Zu erbringende Leistungen in Los 3: Der Auftragnehmer des Loses 3 hat im Einzelnen folgende Leistungen zu erbringen: - Gestellung von Sammelcontainern an den Wertstoffhöfen wie folgt: o je mindestens einen Absetzcontainer für 38 Wertstoffhöfe mit einem Volumen von mindestens 10m³ (ca. 50 Stück), o einen Abrollcontainer (36m³) für den Wertstoffhof Cham o optional bei Bedarf sind auf gesonderte Anforderung der Kreiswerke an einzelnen Wertstoffhöfen (bis zu 39 Stück insgesamt) Gitterboxen zur Getrennterfassung etwaiger batteriebetriebener EAG der Gruppe 4 zu stellen, hierfür werden daher gesonderte Preise abgefragt. - Abholung der Sammelcontainer/Gitterboxen auf Abruf und innerhalb von 3 Werktagen nach Vollmeldung. Die Erfassung und der Transport haben so zu erfolgen, dass die spätere Vorbereitung zur Wiederverwendung, die Demontage und das Recycling nicht behindert und Brandrisiken minimiert werden. - Transport der Container zur Erstbehandlungsanlage und dortige eichrechtlich konforme Verwiegung der von den WSH insgesamt übernommenen Masse je Abholung (z.B. Differenzverwiegung der Anlieferung mit den Vorgaben aus Los 2), - Annahme von direkten Altgeräte-Anlieferungen der Gruppe 4 aus privaten Haushalten an einer Sammelstelle im Umkreis von 25 km zum Verwaltungssitz der Kreiswerke Cham, Mittelweg 15, 93413 Cham, einschließlich eichrechtlich konformer Verwiegung bei deren Anlieferung und – falls nicht mit dem Standort der Erstbehandlungsanlage identisch - Transport zur Erstbehandlungsanlage. Die Masse der auf diese Weise separat erfassten EAG ist gesondert auszuweisen und in der Statistik aufzunehmen. - Erstbehandlung der EAG von den WSH sowie aus der Direktannahme im Namen der Kreiswerke nach Maßgabe des ElektroG, der EAG-BehandV und Berücksichtigung der einschlägigen LAGA-Merkblätter; soweit eine Vorbereitung zur Wiederverwendung ausscheidet, mindestens Schadstoffentfrachtung und Wertstoffseparierung - Folgebehandlung der EAG einschl. Verwertung bzw. (soweit nicht möglich) Beseitigung - die Masse der erfassten EAG (sowie optional auch der Untergruppe batteriebetriebene Geräte) einschließlich der weiteren Angaben nach ElektroG über die Art der Verwertung, etwaige Beseitigung sowie überdies die Masse des erfassten Metallschrotts ist für Zwecke der Abfallstatistik und bei EAG auch der Mengenmeldungen an die stiftung ear vom Auftragnehmer zu ermitteln; - Zusammenstellen der erforderlichen Mengendaten nach ElektroG für die Erstellung der Monatsmeldungen über die erfassten und einer Verwertung oder Beseitigung zugeführten EAG zzgl. Untergruppe batteriebetrieben Geräte gemäß ElektroG und stiftung ear (Elektro Altgeräte Register) durch den Auftraggeber, Übersendung der Monatsstatistik nach ElektroG an den Auftraggeber bis spätestens zum 10. des dem Leistungsmonat folgenden Monats, sowie der entsprechenden Jahresstatistik bis zum 10.03. des dem Leistungsjahr folgenden Jahres, Erstellen der Monats- und Jahresstatistik über den erfassten Metallschrott und Übermittlung an den Auftraggeber zu denselben Stichtagen. - Vermarktung oder Verwertung des übernommenen Metallschrotts und Nachweis der Masse sowie der Verwertungswege Wird für Gruppe 5 nicht optiert => bei Los 3 zuzügliche Übernahme der EAG aus Gruppe 4 mit hohem Kunststoffanteil Die Ausführung des Loses 3 ist davon abhängig, dass Los 2 ebenfalls beauftragt werden kann, da sich die Sammelgruppe 4 auf diese beiden Lose verteilt. Für den Fall, dass Los 2 mangels Angeboten oder mangels Wirtschaftlichkeit nicht beauftragt werden kann, eine Optierung daher für Gruppe 5 nicht in Betracht kommt, hat der Auftragnehmer des Loses 3 zzgl. zum dargestellten Leistungsspektrum auch die EAG der Gruppe 4 mit hohem Kunststoffanteil zu übernehmen und zu verwerten. Diese betragen schätzungsweise rund 1 t pro Monat.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 27. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Forst Baden-Württemberg AöR - Betriebsleitung.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.