Monografienerwerb
Rahmenvereinbarung über den Einzelkauf von Monografien in elektronischer oder gedruckter Form, unabhängig vom Ursprungsland. Eingeschlossen ist die Beschaffung von grauer Literatur sowie von vergriffenen Werken, die nicht mehr über den regulären Buchhandel oder Verlage beziehbar sind und daher antiquarisch beschafft we...
Angebotsfrist:19. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Rahmenvereinbarung über den Einzelkauf von Monografien in elektronischer oder gedruckter Form, unabhängig vom Ursprungsland. Eingeschlossen ist die Beschaffung von grauer Literatur sowie von vergriffenen Werken, die nicht mehr über den regulären Buchhandel oder Verlage beziehbar sind und daher antiquarisch beschafft werden müssen.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Technische Universität Dortmund
- Veröffentlicht: 16. April 2026
- Frist: 19. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung über den Einzelkauf von Monografien in elektronischer oder gedruckter Form, unabhängig vom Ursprungsland. Eingeschlossen ist die Beschaffung von grauer Literatur sowie von vergriffenen Werken, die nicht mehr über den regulären Buchhandel oder Verlage beziehbar sind und daher antiquarisch beschafft werden müssen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Hinweis auf Bekanntmachungsorte.pdf
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Die Bieter müssen mindestens ein Angebot auf Los 1 und auf mindestens ein weiteres Los abgeben. Daraus ergeben sich folgende potenzielle Loskombinationen: • Los 1 und Los 2, oder • Los 1 und Los 3, oder • Los 1 und Los 2 und Los 3 Auch wenn die Abgabe eines Angebots für mehrere Lose in Form einer Kombination zwingend erforderlich ist, erfolgt die Betrachtung und Wertung der Lose ausschließlich einzeln. Das bedeutet, dass je-des Los für sich unabhängig gesehen bzw. bewertet wird, selbst wenn es Teil einer Angebotskombination ist. Es ist daher ausdrücklich möglich, dass ein Bieter den Zuschlag für Los 1 erhält, ohne in Los 2 und/oder Los 3 berücksichtigt zu werden, ebenso wie eine Zuschlagserteilung z.B. auf Los 2 nicht zwangsläufig mit einem Zuschlag auf Los 3 einhergeht. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens enthalten einzelne Vergabeunterlagen für den Leistungswettbewerb vertrauliche Informationen. Diese Unterlagen werden ausschließlich Bewerbern zur Verfügung gestellt, die zuvor eine von ihnen unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung (Verschwiegenheitserklärung) vorgelegt haben. Diese ist den Unterlagen zu entnehmen und in den Verfahrensleitfäden beschrieben. Die Vertraulichkeitserklärung ist vom Bewerber über die Nachrichtenfunktion bzw. Bieternachrichtenfunktion der Vergabeplattform einzureichen. Nach Prüfung und Anerkennung der Vertraulichkeitserklärung durch den Auftraggeber werden die betreffenden vertraulichen Unterlagen im weiteren Verlauf des Teilnahmewettbewerbs ausschließlich an diejenigen Bewerber übermittelt, die die Vertraulichkeitserklärung ordnungsgemäß eingereicht haben. Die Einreichung der unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung ist zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Leistungswettbewerb. Bewerber, die die Vertraulichkeitserklärung nicht spätestens mit Abgabe des Teilnahmeantrags form- und fristgerecht vorlegen, können am weiteren Verfahren nicht beteiligt werden.
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Der Landkreis Reutlingen beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die Beschaffung von IT-Ausstattung im Leasingmodell für die Dauer von 48 Monaten inklusive der für den störungsfreien Betrieb notwendigen Dienstleistungen, Garantien und Services. Gegenstand der bevorstehenden Ausschreibung ist die Vergabe eines Rahmenvertrags für die Beschaffung von nachfolgender IT-Ausstattung: - 1300 Notebooks in unterschiedlichen Varianten und Leistungsstufen - 150 Convertible - 20 Mobile Workstations - 100 Desktop PC - 1500 Peripherie (Tastatur und Maus) - 400 Monitore 24" und 1600 Monitore 27" - sowie die dazugehörigen Dienstleistungen. Der Auftragnehmer hat den Abbau der Altgeräte in den Räumlichkeiten des Landratsamtes sowie die Lieferung und Montage der Neugeräte grundsätzlich an die jeweiligen Standorte des Landratsamtes zu koordinieren. In den Räumlichkeiten des Landratsamtes stehen keine Lagermöglichkeiten für die Geräte und keine technischen Voraussetzungen für die Softwarebetankung dieser zur Verfügung. Die erforderliche Infrastruktur für den Austausch ist daher seitens der Vergabestelle nicht vorhanden und muss ebenfalls durch den Auftragnehmer koordiniert werden. Vor der Lieferung der Geräte müssen diese mit Parametern im BIOS (Basic Input/Output System) nach Vorgaben des Auftraggebers voreingestellt werden, sodass die Integration und Betriebssystem- und Softwareinstallation möglich ist. Alle Clients sind darüber hinaus durch den Auftragnehmer mit den entsprechenden Softwarepaketen vorinstalliert zu liefern. Für die Softwarebetankung ist Matrix42 Empirum zu verwenden. Während der Vertragslaufzeit wird die Vergabestelle bei Bedarf Unterstützungsleistungen des Auftragnehmers abrufen. Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen rund um die IT-Arbeitsplätze. Umfang der Rahmenvereinbarung: Es ist beabsichtigt, die Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen zu schließen. Folgende IT-Technik mit den unten stehenden Höchstabrufmengen wird voraussichtlich beschafft (Angaben in EUR netto): Notebooks 1.100.000,-EUR Convertibles 175.000,-EUR Desktop PC 80.000,-EUR Mobile Workstations 50.000,-EUR Tastatur und Maus 120.000,-EUR Monitore 640.000,- EUR Die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung zu erbringenden Dienstleistungen (inbs. Softwarebetankung) werden auf EUR 300.000 netto geschätzt. Die Leistungen sollen über den Leistungszeitraum hinweg kontinuierlich abgerufen werden. Bitte beachten Sie: Der Abschluss der Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers gegen die den Landkreis Reutlingen auf Leistungsabruf oder auf den Abruf einer bestimmten Mindest- oder Höchstmenge. Der Vertragsschluss ist bis zum 31. Oktober 2025 vorgesehen. Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 1. November 2025 und hat eine Laufzeit von 48 Monaten bis zum 31. Oktober 2029.
- Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung -Delivery Center Beschaffungen-Frist: 12. Mai
Bereitstellung von Videodolmetscherleistungen im Rahmen ausländerbehördlicher Tätigkeiten
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Dolmetscherleistungen in Form des Konsekutivdolmetschens durch Audio- und Videoübertragung nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer beauftragt hierfür in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Dolmetscher. Die Übersetzungsleistungen erfolgen bei Rückkehrberatungsgesprächen und weiteren Vorsprachen bei den Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) per Audio- und Videoübertragung. Dies betrifft oftmals Ausländer ohne Bleibeperspektive. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird im Folgenden der Begriff "Ausländer" entsprechend dem Aufenthaltsgesetz und dem Asylgesetz als Oberbegriff für Asylsuchende, illegale Ausländer und Flüchtlinge verwendet. Der Abruf der Dolmetscherleistung erfolgt für Sprachmittlertätigkeiten, insbesondere im Zusammenhang mit der Information und Beratung von Ausländern ohne Bleibeperspektive zur freiwilligen Rückkehr, sowie allgemeiner ausländerbehördlicher Tätigkeiten. Da die meisten dieser Personen über keine ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, ist eine Übersetzung notwendig. Die Kommunikation während der Übersetzungsleistung erfolgt in Form des Konsekutivdolmetschens per Audio- und Videoübertragung. Das Videodolmetschen ist ausschließlich in der Konstellation vorgesehen, dass die zu beratende Person mit einem Bediensteten der Zentralen Ausländerbehörde gemeinsam physisch im gleichen Raum sitzt, während der Dolmetscher über das Video-System (Ende-zu-Ende-Verbindungen) hinzu geschaltet wird. Der Inhalt des Gespräches wird fernübermittelt. Nach derzeitiger Planung ist der Einsatz von 3 mobilen Endgeräten vorgesehen. Dabei deckt ein Gerät mehrere Einsatzorte ab (portable Lösung). Der Transport der Geräte erfolgt durch den jeweiligen Nutzer (Behördenbedienstete). Ein Abruf von Übersetzungsleistungen erfolgt grundsätzlich in der Leistungsbeschreibung festgelegten Zeiträumen. Diese Zeiten sind nicht gleichzusetzen mit dem zu erwartenden Volumen an zu dolmetschenden Gesprächssituationen. Sie stellen lediglich den üblichen zeitlichen Rahmen dar, in dem ein Bedarf an Gesprächsübersetzungen entstehen kann (Bereitschaftszeiten). Während den Bereitschaftszeiten hat der Auftragnehmer stets Dolmetscher entsprechend dieser Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu halten. Die Übersetzungsleistungen müssen vom Auftragnehmer an den angegebenen Bereitschaftszeiten MO - FR, 08:00 bis 16:00 Uhr (gesetzliche Feiertage ausgenommen) bereitgestellt werden. Für welche Sprachen, Zeit und Dauer Dolmetscherleistungen benötigt werden, wird durch die aktuelle Flüchtlingssituation, die jeweiligen Aufgabenstellungen und die nicht abschließend kalkulierbaren Gesprächskontakte bestimmt. Sie unterliegen erheblichen Schwankungen und können daher nicht verbindlich prognostiziert werden. Die jeweilige Gesprächsdauer bei einem Einzelgespräch wird sich nach den bisherigen Erfahrungen im Durchschnitt zwischen 30 und 60 Minuten bewegen. Die bisher am häufigsten nachgefragten Sprachen sind (nicht abschließend): • Albanisch, • Amharisch, • Arabisch, • Bosnisch, • Dari/Persisch, • Englisch, • Farsi/Persisch, • Französisch, • Kosovo-Albanisch, • Kroatisch, • Kurdisch - Kurmanci/Sorani, • Mazedonisch, • Montenegrinisch, • Panjabi, • Paschtu, • Portugiesisch, • Russisch, • Serbisch, • Somalisch, • Spanisch, • Tigrinja, • Türkisch, • Ukrainisch, • Urdu Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass ständig eine ausreichende Anzahl von Dolmetschern zur Auftragsdurchführung zur Verfügung steht. Es kann sich ein Bedarf dahingehend ergeben, dass zeitgleich von mehreren Endstellen Dolmetscher der gleichen Sprachgruppe angefordert werden. Vereinzelt sind bislang auch Sprachen wie z. B. Armenisch, Chinesisch, Oromo, Tamil, Tschetschenisch und Vietnamesisch aufgetreten, die nach vorheriger Terminabsprache verfügbar sein sollen. Dies wird ebenso für selten vorkommende Dialekte, wie z. B. Romani, erwartet. Es ist auch nicht auszuschließen, dass vereinzelt weitere Sprachen benötigt werden. Die Höchstabrufmenge liegt bei 10.000 Stunden. Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Wirkung, wenn die Höchstabrufmenge erreicht worden ist.
- Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Beschaffungen-
Bereitstellung von Videodolmetscherleistungen im Rahmen ausländerbehördlicher Tätigkeiten
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Dolmetscherleistungen in Form des Konsekutivdolmetschens durch Audio- und Videoübertragung nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer beauftragt hierfür in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Dolmetscher. Die Übersetzungsleistungen erfolgen bei Rückkehrberatungsgesprächen und weiteren Vorsprachen bei den Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) per Audio- und Videoübertragung. Dies betrifft oftmals Ausländer ohne Bleibeperspektive. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird im Folgenden der Begriff "Ausländer" entsprechend dem Aufenthaltsgesetz und dem Asylgesetz als Oberbegriff für Asylsuchende, illegale Ausländer und Flüchtlinge verwendet. Der Abruf der Dolmetscherleistung erfolgt für Sprachmittlertätigkeiten, insbesondere im Zusammenhang mit der Information und Beratung von Ausländern ohne Bleibeperspektive zur freiwilligen Rückkehr, sowie allgemeiner ausländerbehördlicher Tätigkeiten. Da die meisten dieser Personen über keine ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, ist eine Übersetzung notwendig. Die Kommunikation während der Übersetzungsleistung erfolgt in Form des Konsekutivdolmetschens per Audio- und Videoübertragung. Das Videodolmetschen ist ausschließlich in der Konstellation vorgesehen, dass die zu beratende Person mit einem Bediensteten der Zentralen Ausländerbehörde gemeinsam physisch im gleichen Raum sitzt, während der Dolmetscher über das Video-System (Ende-zu-Ende-Verbindungen) hinzu geschaltet wird. Der Inhalt des Gespräches wird fernübermittelt. Nach derzeitiger Planung ist der Einsatz von 3 mobilen Endgeräten vorgesehen. Dabei deckt ein Gerät mehrere Einsatzorte ab (portable Lösung). Der Transport der Geräte erfolgt durch den jeweiligen Nutzer (Behördenbedienstete). Ein Abruf von Übersetzungsleistungen erfolgt grundsätzlich in der Leistungsbeschreibung festgelegten Zeiträumen. Diese Zeiten sind nicht gleichzusetzen mit dem zu erwartenden Volumen an zu dolmetschenden Gesprächssituationen. Sie stellen lediglich den üblichen zeitlichen Rahmen dar, in dem ein Bedarf an Gesprächsübersetzungen entstehen kann (Bereitschaftszeiten). Während den Bereitschaftszeiten hat der Auftragnehmer stets Dolmetscher entsprechend dieser Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu halten. Die Übersetzungsleistungen müssen vom Auftragnehmer an den angegebenen Bereitschaftszeiten MO - FR, 08:00 bis 16:00 Uhr (gesetzliche Feiertage ausgenommen) bereitgestellt werden. Für welche Sprachen, Zeit und Dauer Dolmetscherleistungen benötigt werden, wird durch die aktuelle Flüchtlingssituation, die jeweiligen Aufgabenstellungen und die nicht abschließend kalkulierbaren Gesprächskontakte bestimmt. Sie unterliegen erheblichen Schwankungen und können daher nicht verbindlich prognostiziert werden. Die jeweilige Gesprächsdauer bei einem Einzelgespräch wird sich nach den bisherigen Erfahrungen im Durchschnitt zwischen 30 und 60 Minuten bewegen. Die bisher am häufigsten nachgefragten Sprachen sind (nicht abschließend): • Albanisch, • Amharisch, • Arabisch, • Bosnisch, • Dari/Persisch, • Englisch, • Farsi/Persisch, • Französisch, • Kosovo-Albanisch, • Kroatisch, • Kurdisch - Kurmanci/Sorani, • Mazedonisch, • Montenegrinisch, • Panjabi, • Paschtu, • Portugiesisch, • Russisch, • Serbisch, • Somalisch, • Spanisch, • Tigrinja, • Türkisch, • Ukrainisch, • Urdu Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass ständig eine ausreichende Anzahl von Dolmetschern zur Auftragsdurchführung zur Verfügung steht. Es kann sich ein Bedarf dahingehend ergeben, dass zeitgleich von mehreren Endstellen Dolmetscher der gleichen Sprachgruppe angefordert werden. Vereinzelt sind bislang auch Sprachen wie z. B. Armenisch, Chinesisch, Oromo, Tamil, Tschetschenisch und Vietnamesisch aufgetreten, die nach vorheriger Terminabsprache verfügbar sein sollen. Dies wird ebenso für selten vorkommende Dialekte, wie z. B. Romani, erwartet. Es ist auch nicht auszuschließen, dass vereinzelt weitere Sprachen benötigt werden. Die Höchstabrufmenge liegt bei 10.000 Stunden. Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Wirkung, wenn die Höchstabrufmenge erreicht worden ist.
- BEW Berliner Energie und Wärme GmbH
Transparenzbekanntmachung zur Beschaffung von SmartMeter-Modems
1. Allgemeine Informationen: Titel: Transparenzbekanntmachung zur Beschaffung von SmartMeter-Modems; Die Bekanntmachung erfolgt wegen bestehender Binnenmarktrelevanz: nein 2. Auftraggeber: Name des Auftraggebers: BEW Berliner Energie und Wärme GmbH; Straße, Hausnummer: Hildegard-Knef-Platz 2; PLZ: 10829; Ort: Berlin; Land: Deutschland 3. Vergabeverfahren: Voraussichtliche Vergabeart/Rechtsrahmen: Nichtförmliche Ausschreibung - LHO 4. Auftragsgegenstand: Angaben zum Auftragsgegenstand: Rahmenvertrag zum Modemtausch und Modemnachrüstung mit der Samson AG, Adresse Weismüllerstraße 3, 60314 Frankfurt am Main 5. Ausführungsort: PLZ: 14199; Ort: Berlin; Land: Deutschland 6. Art und : CPV-Code: 324200000; Art und voraussichtlicher : Herstellung und Lieferung von 25.000 Stk. Multibandmodems 7. Ausführungszeitraum: Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung: Lieferbeginn (geplant): Juli 2026 Voraussichtliches Projektende: 31.12.2030 8. Zusätzliche Angaben: Teilnehmerkreis: Keine Angabe; Sonstiges: Die Vergabestelle beabsichtigt, die Firma Samson AG mit der Umrüstung der ca. 25.000 Bestandsmodems von 2G auf Multibandmodem (4G / NB IoT / LTE-M / 5G) zu beauftragen. Die Auftraggeberin ist Betreiberin des Fernwärmenetzes in Berlin. Die Samson AG wurde im Rahmen einer EU- Ausschreibung (EU-Nr 243401-2017 ) mit der erstmaligen Lieferung und Installation von SmartMetern (vorhandene Zähler & neue Modems & neue Softwarelösung) mit Bestellnummer 4504460426 beauftragt und die Installation der ca. 25.000 benötigten Modems wurde in den Jahren 2020 bis 2024 umgesetzt. Die von Samsung installierte Modem- und Softwarelösung basiert auf dem zum Installationszeitpunkt üblichen und dem Stand der Technik entsprechenden 2G Standard (2 Generation des Mobilfunks). Obwohl es hierzu keine gesetzliche Vorgabe gibt, planen die großen Mobilfunkanbieter, die 2G Technologie bis 2030 abzuschalten, um die Frequenzen für schnellere Netze wie 4G und 5G freizumachen. Für die Vergabestelle besteht daher die zwingende Notwendigkeit, die ausschließlich 2G-fähge Modems austauschen, damit die SmartMeter spätestens Ende 2030 via multibandfähigem Modem fernauslesbar sind. Weiterhin müssen Bestandsmodems zur Einhaltung der RED- und CRA-Vorschriften nachgerüstet werden. Das aktuell von der Vergabestelle genutzte Smartmetersystem der Samson AG ermöglicht bei Verwendung von Samson Modems der modernen Generation einen Austausch nach dem Plug-And-Play-Prinzip – die neuen Modems werden in die bestehenden Sockel gesteckt und melden sich automatisch in der Plattform an, während gleichzeitig die alten Modems in der Plattform deaktiviert werden. Modems von Wettbewerbern sind mit den Bestandssockeln nicht kompatibel und würden technische Alternativ- bzw. Parallellösungen erfordern. Unter anderem müssten alle Sockel getauscht, die Hausanschlüsse neu verdrahtet und eine erneute DGUV-V3-Prüfung durchgeführt werden. Softwareseitig wäre mit Fremdmodems ein Plug-And-Play nicht mehr unmittelbar möglich, es müssten neue Protokolle geschrieben, Verschlüsselungsmechanismen nachentwickelt, zertifiziert und getestet werden. Zudem könnte eine Umrüstung aller 25.000 Modems mit Fremdgeräten aufgrund der erforderlichen Prüfung der Sicherheitsprotokolle sowie der notwenige Neuverdrahtung, der Interoperabilitäten (Protokolle, digitale Zwillinge) sowie der Proprietät der Samson- Schnittstelle technisch bis 2030 nicht, bzw. nur mit technisch nicht vertretbarem Aufwand hergestellt werden. (§ 13 Abs.2 Nr.4 und 5 SektVO). Begründung des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung zur Modemumrüstung (ca. 25.000 Stück) mit der Samson AG als Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von dem Hersteller des bereits bestehenden SmartMeter- Systems, der Samson AG, von ausgeführt werden, da aus technischen und wirtschaftlichen Gründen kein Wettbewerb möglich ist, der Aufbau eines neuen SmartMeter/Modemsystems eines Wettbewerbers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre, die Vergabestelle eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen beschaffen müsste und dies zu technischen Unvereinbarkeiten bzw. unverhältnismäßigen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung führen würde. Weiterhin ist die notwendige Umrüstung der Modems aufgrund von externen, durch die Vergabestelle nicht beeinflussbaren Umständen erforderlich (Abschaltung der 2 G Technologie), die für sie bei der Erstbeschaffung im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht nicht erkennbar gewesen ist (§ 13 Abs.2 Nr.4 und 5 SektVO). Sonstige Begründung: Die Vergabestelle beabsichtigt, die Firma Samson AG mit der Umrüstung der ca. 25.000 Bestandsmodems von 2G auf Multibandmodem (4G / NB IoT / LTE-M / 5G) über eine Rahmenvereinbarung zu beauftragen. Die Vergabestelle betreibt in Berlin Europas größtes Fernwärmenetz mit mehr als 2000 km Leitungen, mehr als 20.000 Hausstationen und ca. 3 Millionen versorgten Haushalten. Der Fernwärmebetrieb wird als Inselnetz gefahren. Um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, hat die Vergabestelle im Zeitraum von 2020 bis 2024 ein flächendeckendes Smart-Meter-System der Samson AG eingeführt. Die Samson AG ist als Gewinner aus der EU- Ausschreibung Nr 243401-2017 hervorgegangen. In jeder Hausstation werden Messwerte aus Wärmemengenzählern, Zustände aus Reglern und bei Bedarf Druckmesswerte erfasst. Die Werte werden drahtgebunden an ein Modem in der Hausstation gegeben. Das Modem ist ein Datensammler, es kommuniziert via Mobilfunk, und überträgt die erfassten Werte alle 15 Minuten an ein zentrales Portal. Im Störungsfall werden die Werte im Modem gespeichert, und komplett nach Wiederaufbau der Mobilfunkkommunikation übertragen. Somit entstehen keine Datenlücken. Die Modems des SmartMeter- Systems der Samson AG basieren auf der 2-G Technologie. Obwohl es hierzu keine gesetzliche Vorgabe gibt, planen die großen deutschen und europäischen Mobilfunkanbieter, die 2G Technologie bis 2030 abzuschalten, um die Frequenzen für schnellere Netze wie 4G und 5G freizumachen. Für die Vergabestelle besteht daher die zwingende Notwendigkeit, die ausschließlich 2G-fähigen Bestands- Modems austauschen, damit die SmartMeter spätestens 2030 multibandfähig sind. Weiterhin müssen einige Bestandsmodems zur Einhaltung der RED- und CRA-Vorschriften nachgerüstet werden. Die Rahmenvereinbarung umfasst die Umrüstung sämtlicher ca. 25.000 Modems in Berlin. Bei Verwendung von Samson Modems der modernen Generation können nach dem sog. Plug-And-Play-Prinzip – die neuen Modems problemlos in die bestehenden Sockel gesteckt werden. Diese melden sich dann automatisch in der Plattform an, während gleichzeitig die alten Modems in der Plattform deaktiviert werden. Wie eine europaweit durchgeführte Marktrecherche gezeigt hat, sind Modems von Wettbewerbern mit den Bestandssockeln nicht kompatibel und würden technische Alternativlösungen erfordern. Unter anderem müssten alle Sockel getauscht, die Hausanschlüsse neu verdrahtet und eine erneute DGUV-V3-Prüfung durchgeführt werden. Das Modem hat festverdrahtete Anschlüsse für die Spannungsversorgung und zum Wärmemengenzähler, ebenso sind die Schnittstellen zwischen Modem und Regler fest installiert. Diese müssten bei Alternativlösungen vollständig neu hergestellt und geprüft werden. Softwareseitig wäre ein Plug-And-Play nicht mehr unmittelbar möglich, es müssten neue Protokolle geschrieben, zertifiziert und getestet werden. Zudem wären durch die erforderlichen Prüfungen der Sicherheitsprotokolle sowie durch die notwenige Neuverdrahtung erhebliche zeitliche Mehraufwände erforderlich. Die Vergabestelle wäre gezwungen, eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen zu beschaffen und dies würde zu technischen Unvereinbarkeiten bzw. unverhältnismäßigen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung führen, da die Modems der Wettbewerber nicht auf die Bestandssockel passen, es bei Gebrauch der Software zu Inkompatibilitäten und Interoperabilitäten käme und zusätzliche Schnittstellen geschaffen werden müssten. Ein lückenlos funktionierendes Smart-Meter- System ist für den laufenden Fernwärmebetrieb von größter Wichtigkeit, da das zentrale Portal das reale Fernwärmenetz wie ein digitaler Zwilling nachbildet und Fernwärmetrassen und Hausstationen im Zusammenhang und/oder im Detail untersucht werden können. Das zentrale Portal wird aktuell von über 200 Mitarbeitern der Auftraggeberin genutzt, wie z.B. von Kolleg:innen im Hausstationsbetrieb, Techniker:innen für Wartung und Entstörung, Abrechnungsgruppe, Kundenmanagement, Fernwärme Systemplanung, zentrale Wärme Leitstelle, der kaufmännische Bereich und das Smart-Meter System Admin Team. Das Smart-Meter System erfasst alle rechnungsrelevanten Größen, speichert sie und stellt diese gemäß EED dem Vertragspartner zur Verfügung (z.B. im BEW Kunden Portal). Es besteht somit die Möglichkeit der Fehleranalyse, des Vergleichs (selber Tag / Woche / Monat wie im Vorjahr) und der technischen Entscheidung, was zu tun ist. Die Analyse erlaubt eine gezielte Arbeitsvorbereitung im Wartungs– wie auch im Störungsfall. Bei einem Einsatz von parallelen Fremdsystemen würde sich das Risiko von Systemstörungen und Cyberangriffen erhöhen, da die im Modem gespeicherten Daten im Störfall nicht mehr sicher wiederhergestellt werden könnten. Aufgrund des Versorgungsauftrages der Auftraggeberin – Versorgung von ca. 3 Millionen Haushalten in Berlin mit Wärme – wären die Folgen von Datenverlusten und Datenlücken besonders gravierend. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde aufgrund der erforderlichen Neuentwicklung proprietärer Softwareprotokolle und der physischen Umgestaltung der Hardware-Anbindung zu einer technischen Systemfragmentierung führen. Die daraus resultierenden Risiken für die Cybersecurity und Datenintegrität (insb. im Hinblick auf die Wiederherstellungsfähigkeit im Störfall) sind bei einem Versorgungsauftrag für ca. 3 Mio. Haushalte (KRITIS-Relevanz) technisch nicht beherrschbar. Eine europaweite Markterkundung bestätigte, dass Drittlösungen aufgrund der notwendigen technischen Anpassungs- und Zertifizierungsprozesse eine fristgerechte Umstellung bis zur 2G-Abschaltung 2030 objektiv unmöglich machen, während nur die herstellerspezifische Lösung die notwendige Interoperabilität mit dem bestehenden digitalen Netzabbild (Digitaler Zwilling) lückenlos garantiert.; Datum, bis zu dessen Ablauf die Bekanntmachung sichtbar bleiben soll: 24.04.2026 9. Dokumente: - Hardware
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 19. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Technische Universität Dortmund.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.