Modernisierung ländlicher Wege Vellberg
Die Stadt Vellberg beabsichtigt die Durchführung nachfolgend aufgeführter Straßenbauarbeiten. Modernisierung ländlicher Wege Vellberg
Angebotsfrist:08. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Die Stadt Vellberg beabsichtigt die Durchführung nachfolgend aufgeführter Straßenbauarbeiten. Modernisierung ländlicher Wege Vellberg
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadt Vellberg
- Veröffentlicht: 22. April 2026
- Frist: 08. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Die Stadt Vellberg beabsichtigt die Durchführung nachfolgend aufgeführter Straßenbauarbeiten. Modernisierung ländlicher Wege Vellberg
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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2 Dateien erfasst- Bekanntmachung
- 25272296
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- Gemeinde Seebad Born a. DarßSeebad Born a. Darß
Born a. Darß: Planungsleistungen Freianlagen für das Bauvorhaben „Energetische Sanierung, Umgestaltung und Modernisierung eines Mehrfamilienhauses (ehemals Ferienunterkunft)"
Die Gemeinde Seebad Born a. Darß vergibt Fachplanungsleistungen Freianlagen für das Bauvorhaben „Energetische Sanierung, Umgestaltung und Modernisierung eines Mehrfamilienhauses (ehemals Ferienunterkunft) in Seebad Born a. Darß (BAG 235 Chausseestraße 70a)“ wie folgt: Objektplanung Freianlagen Leistungsphasen 1-9 gemäß § 39 HOAI 2021. Die nachgesuchten Leistungen beinhalten Fachplanungsleistungen Freianlagen für das Bauvorhaben „Energetische Sanierung, Umgestaltung und Modernisierung eines Mehrfa-milienhauses (ehemals Ferienunterkunft) in Seebad Born a. Darß (BAG 235 Chaussee-straße 70a)“ wie folgt: Objektplanung Freianlagen Leistungsphasen 1-9 gemäß § 39 HOAI 2021 mit Besonderen Leistungen, deren Inhalt und Umfang jedoch bisher nicht feststehen. Die Gemeinde Seebad Born a. Darß beabsichtigt Planungsleistungen für die Sanierung eines Gebäudes auf einem Gemeindegrundstück in der Chausseestraße 70a, Gemar-kung Born Flur 10, Flurstück 7/10, zu vergeben. Das Grundstück liegt in unmittelbarer Nähe zum Koppelstrom / Bodstedter Bodden und soll über die Chausseestraße erschlossen werden. Das Gebäude ist seit ca. 20 Jahren ungenutzt und leer stehend. Ein baugleiches Gebäude in unmittelbarer Nachbarschaft (Nr. 68) wurde Anfang der 2000er saniert, in welchem sich das Amt für die Gemeinden Darß/Fischland befindet. Die Gemeinde strebt eine Sanierung und Umgestaltung zum Wohngebäude sowie eine Anpassung an heutige Wohnstandards unter Berücksichtigung aktueller gesetzliche Anforderungen an. Das Projekt läuft im Amt Darß/Fischland unter der Bezeichnung „BAG 235 Chaussee-straße 70a“. Nachfolgende Planungskriterien und Vorgaben der Gemeinde sind zu beachten: Das Gebäude soll mindestens 14 Wohnungen (Dauerwohnen) und eine Allge-meinarzt-Praxis und eine Physiotherapie-Praxis enthalten. Nicht einzuplanen sind: Kellerräume, Fahrstuhl und Fensterläden. Die Wohnungen sollen eine Terrasse oder einen Balkon erhalten. Ein Fahrradabstellbereich und Abstellräume der Mieter sind einzuplanen. Das Badezimmer jeder Wohnung ist mit Fenster zu planen. Die Zufahrt für die Parkplätze und zum Gebäude soll von der Chausseestraße und separat von der Auffahrt des Gebäudes des Amtes Darß/Fischland einge-plant werden.
- Gemeinde Seebad Born a. Darß
Objektplanungsleistungen Freianlagen für das Bauvorhaben „Energetische Sanierung, Umgestaltung und Modernisierung eines Mehrfamilienhauses (ehemals Ferienunterkunft) in Seebad Born a. Darß (BAG 235 Chausseestraße 70a)
Die Gemeinde Seebad Born a. Darß vergibt Fachplanungsleistungen Freianlagen für das Bauvorhaben „Energetische Sanierung, Umgestaltung und Modernisierung eines Mehrfamilienhauses (ehemals Ferienunterkunft) in Seebad Born a. Darß (BAG 235 Chausseestraße 70a)“ wie folgt: Objektplanung Freianlagen Leistungsphasen 1-9 gemäß § 39 HOAI 2021. Die nachgesuchten Leistungen beinhalten Fachplanungsleistungen Freianlagen für das Bauvorhaben „Energetische Sanierung, Umgestaltung und Modernisierung eines Mehrfa-milienhauses (ehemals Ferienunterkunft) in Seebad Born a. Darß (BAG 235 Chaussee-straße 70a)“ wie folgt: Objektplanung Freianlagen Leistungsphasen 1-9 gemäß § 39 HOAI 2021 mit Besonderen Leistungen, deren Inhalt und Umfang jedoch bisher nicht feststehen. Die Gemeinde Seebad Born a. Darß beabsichtigt Planungsleistungen für die Sanierung eines Gebäudes auf einem Gemeindegrundstück in der Chausseestraße 70a, Gemar-kung Born Flur 10, Flurstück 7/10, zu vergeben. Das Grundstück liegt in unmittelbarer Nähe zum Koppelstrom / Bodstedter Bodden und soll über die Chausseestraße erschlossen werden. Das Gebäude ist seit ca. 20 Jahren ungenutzt und leer stehend. Ein baugleiches Gebäude in unmittelbarer Nachbarschaft (Nr. 68) wurde Anfang der 2000er saniert, in welchem sich das Amt für die Gemeinden Darß/Fischland befindet. Die Gemeinde strebt eine Sanierung und Umgestaltung zum Wohngebäude sowie eine Anpassung an heutige Wohnstandards unter Berücksichtigung aktueller gesetzliche Anforderungen an. Das Projekt läuft im Amt Darß/Fischland unter der Bezeichnung „BAG 235 Chaussee-straße 70a“. Nachfolgende Planungskriterien und Vorgaben der Gemeinde sind zu beachten: Das Gebäude soll mindestens 14 Wohnungen (Dauerwohnen) und eine Allge-meinarzt-Praxis und eine Physiotherapie-Praxis enthalten. Nicht einzuplanen sind: Kellerräume, Fahrstuhl und Fensterläden. Die Wohnungen sollen eine Terrasse oder einen Balkon erhalten. Ein Fahrradabstellbereich und Abstellräume der Mieter sind einzuplanen. Das Badezimmer jeder Wohnung ist mit Fenster zu planen. Die Zufahrt für die Parkplätze und zum Gebäude soll von der Chausseestraße und separat von der Auffahrt des Gebäudes des Amtes Darß/Fischland einge-plant werden.
- Stadtverwaltung Neuwied
Mittagsverpflegung für städtische Grundschulen der Stadt Neuwied - Los1: Geschwister Scholl Schule, Deichstadtkirche Evangelische Freikirche e.V. Ringstraße 45-47 56564 Neuwied
Die Stadt Neuwied beabsichtigt die Beschaffung von Mittagsverpflegung für 2 städtische Grundschulen. Insgesamt sollen hiernach an ca. 180 Versorgungstagen p.a. (gerechnet auf Basis einer 5-Tage-Woche) ca. 70 Kinder in der Friedrich-Ebert Schule, im Alter von 6-10 Jahren bis Schulübertritt, mit Mittagessen des Auftragnehmers versorgt werden. Eine Garantie über die Abnahmemenge gibt es nicht. Die geschätzten Tischgastzahlen dienen nur als Orientierungshilfe, die Abnahmemenge kann sich je nach Bedarf erhöhen oder verringern. . Die Laufzeit des beabsichtigten Vertrages beträgt 48 Monate beginnend ab dem Schuljahr 2025/2026. Bei den Angebotspreisen des Auftragnehmers handelt es sich für diesen Zeitraum um Festpreise. Der exakte Bedarf der Einrichtungen während der Vertragslaufzeit kann weder wert- oder mengen- noch artikelbezogen beziffert werden. Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Artikel haben nur exemplarischen Charakter. Abweichungen von den dort genannten Lebensmitteln in Menge und Art sind möglich. Die weiteren Bedarfe zur Verpflegung werden aus dem Sortiment des Vertragspartners nach Katalog gedeckt. Da nicht abzusehen ist, welche Artikel zusätzlich zu beschaffen sind, ist neben den konkreten Einzelpreisen der angefragten Artikel ein Pauschal-Rabatt auf die Listenpreise/Tagesspreise des Gesamt und Erweiterungssortiment anzubieten. Mit Mehr- oder Mindermengen bzw. einem Über- oder Unterschreiten des Auftragvolumens ist zu rechnen. Dies darf keine Auswirkungen auf die vereinbarten Preise haben. Die angebotenen Preise gelten als Festpreise bis zum 31.07.2030 und werden Bestandteil der Rahmenvereinbarung. Um einen reibungslosen Ablauf in der Auftragsausführung zu gewährleisten, beinhalten die Leistungspflichten des Auftragnehmers die nachfolgend aufgeführten „Nebenleistungen“, die keiner gesonderten Vergütung unterliegen: - Bereitstellung einer persönlichen Betreuung / eines persönlichen Ansprechpartners für den Auftraggeber in Bezug auf Fragen im Zusammenhang mit der Leistungsausführung und Kinderverpflegung durch einen fachlich qualifizierten Berater / Mitarbeiter des Auftragnehmers, - (auf Anforderung) Einweisung und Schulung des mit der Regeneration der Speisen betrauten Personals des Auftraggebers, - (auf Anforderung) Bereitstellung eines Ausdrucks der jeweils bebilderten Speisepläne, inkl. Auslobung der Allergene nach der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV), - (auf Anforderung) Speiseplangestaltung für Kinder, die nicht lesen können, - (auf Anforderung) Möglichkeit zur Besichtigung der Produktionsstätten, - (auf Anforderung) Bereitstellung von Informationen zur Unterstützung der pädagogischen Arbeit in den Einrichtungen zum Thema Ernährung, - (Auf Anforderung) Unterstützung bei der Speisenplanung u.a. durch die Einarbeitung in das elektronische Speiseplanprogramm sowie die Bereitstellung von Musterspeisenplänen.
- Stadtverwaltung NeuwiedFrist: 05. Mai
Mittagsverpflegung für städtische Grundschulen der Stadt Neuwied
Die Stadt Neuwied beabsichtigt die Beschaffung von Mittagsverpflegung für 2 städtische Grundschulen. Insgesamt sollen hiernach an ca. 180 Versorgungstagen p.a. (gerechnet auf Basis einer 5-Tage-Woche) ca. 100 Kinder in der Geschwister Scholl Schule, im Alter von 6-10 Jahren bis Schulübertritt, mit Mittagessen des Auftragnehmers versorgt werden. Eine Garantie über die Abnahmemenge gibt es nicht. Die geschätzten Tischgastzahlen dienen nur als Orientierungshilfe, die Abnahmemenge kann sich je nach Bedarf erhöhen oder verringern. Die Laufzeit des beabsichtigten Vertrages beträgt 48 Monate beginnend ab dem Schuljahr 2025/2026. Bei den Angebotspreisen des Auftragnehmers handelt es sich für diesen Zeitraum um Festpreise. Der exakte Bedarf der Einrichtungen während der Vertragslaufzeit kann weder wert- oder mengen- noch artikelbezogen beziffert werden. Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Artikel haben nur exemplarischen Charakter. Abweichungen von den dort genannten Lebensmitteln in Menge und Art sind möglich. Die weiteren Bedarfe zur Verpflegung werden aus dem Sortiment des Vertragspartners nach Katalog gedeckt. Da nicht abzusehen ist, welche Artikel zusätzlich zu beschaffen sind, ist neben den konkreten Einzelpreisen der angefragten Artikel ein Pauschal-Rabatt auf die Listenpreise/Tagesspreise des Gesamt und Erweiterungssortiment anzubieten. Mit Mehr- oder Mindermengen bzw. einem Über- oder Unterschreiten des Auftragvolumens ist zu rechnen. Dies darf keine Auswirkungen auf die vereinbarten Preise haben. Die angebotenen Preise gelten als Festpreise bis zum 31.07.2030 und werden Bestandteil der Rahmenvereinbarung. Um einen reibungslosen Ablauf in der Auftragsausführung zu gewährleisten, beinhalten die Leistungspflichten des Auftragnehmers die nachfolgend aufgeführten „Nebenleistungen“, die keiner gesonderten Vergütung unterliegen: - Bereitstellung einer persönlichen Betreuung / eines persönlichen Ansprechpartners für den Auftraggeber in Bezug auf Fragen im Zusammenhang mit der Leistungsausführung und Kinderverpflegung durch einen fachlich qualifizierten Berater / Mitarbeiter des Auftragnehmers, - (auf Anforderung) Einweisung und Schulung des mit der Regeneration der Speisen betrauten Personals des Auftraggebers, - (auf Anforderung) Bereitstellung eines Ausdrucks der jeweils bebilderten Speisepläne, inkl. Auslobung der Allergene nach der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV), - (auf Anforderung) Speiseplangestaltung für Kinder, die nicht lesen können, - (auf Anforderung) Möglichkeit zur Besichtigung der Produktionsstätten, - (auf Anforderung) Bereitstellung von Informationen zur Unterstützung der pädagogischen Arbeit in den Einrichtungen zum Thema Ernährung, - (Auf Anforderung) Unterstützung bei der Speisenplanung u.a. durch die Einarbeitung in das elektronische Speiseplanprogramm sowie die Bereitstellung von Musterspeisenplänen.
- Stadt RavensburgRavensburg
Stadt Ravensburg - Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für die schlüsselfertige Errichtung des Neubaus Wohnquartier Schmalegg
Das Angebot an bezahlbarem, preiswertem Wohnraum ist derzeit knapp. Perspektivisch dürfte der Mangel, insbesondere an geförderten Wohnungen, aufgrund der steigenden Mietpreise und wachsenden Bevölkerung weiter zunehmen und zu einer steigenden Zahl an Menschen führen, die kein Angebot mehr auf dem Wohnungsmarkt finden. Kommunen sind daher gehalten, durch schnelle Maßnahmen, wie die Realisierung von gefördertem Wohnraum, langfristig soziale und wirtschaftliche Stabilität zu sichern und dem zunehmenden Wohnraummangel entgegenzuwirken. Die Stadt Ravensburg beabsichtigt daher mit ihrem Eigenbetrieb Städtische Wohnungen die Errichtung von geförderten Wohnungen auf eigenem Grundstück in der Ortschaft Schmalegg im Neubaugebiet "Ortsmitte III, Schmalegg" (nachfolgend "Wohnquartier Schmalegg"). Für die Objektplanungsleistungen bis einschließlich LPH 4 wurde das Büro Wurm Gesamtplanung Architekt Ingenieur Sachverständiger PartG mbB (nachfolgend "Büro Wurm") beauftragt. Das Büro Wurm hat am 8. August 2024 namens und im Auftrag der Stadt den Bauantrag zur Genehmigung des Wohnquartiers Schmalegg eingereicht. Der Bauantrag umfasst die Errichtung von 3 Mehrfamilienhäusern (geförderter Wohnungsbau) mit jeweils 11 Wohneinheiten, einer Tiefgarage mit 27 Stellplätzen, 15 oberirdische Stellplätze sowie 84 Fahrradstellplätze. Die Wohnfläche beläuft sich auf ca. 2250 m². Die Kostenberechnung vom 23. Januar 2024 liegt bei ca. EUR 12,5 Mio. brutto (KG 200 - 700). Nach der Genehmigungsplanung ist nun beabsichtigt, eine Vergabe an einen Generalübernehmer vorzubereiten, um das Wohnquartier Schmalegg nach erteilter Baugenehmigung am 7. April 2025 und Förderzusage (steht noch aus) schlüsselfertig herstellen zu lassen. Als zulässige Bauweise kommen der Holzbau sowie der Holzhybridbau in Betracht. Ein hoher Vorfertigungsgrad wird seitens des Auftraggebers ausdrücklich gewünscht. Die bereits erbrachten Planungsleistungen des Büros Wurm sollen im Wege der europaweiten Vergabe als sog. Orientierungsplanung dienen. Auf Grundlage der durch das Büro Wurm erstellten funktionalen Leistungsbeschreibung, welchen den ausgewählten Bieter mit Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt wird, sollen die Unternehmen unter Beachtung der Vorgaben aus der Baugenehmigung ein Angebot mit dem Ziel erarbeiten, die Orientierungsplanung zu optimieren, damit die Stadt Ravensburg ein funktionales, qualitativ hochwertiges und gleichzeitig wirtschaftliches Angebot erhält. Ausdrückliches Ziel dieses Vergabeverfahrens ist es, die vorgenannten Kosten in Höhe von EUR 12,5 Mio. brutto (KG 200 - 700) zu unterschrei-ten. Im Ergebnis sollen die Planfortschreibungs- und Bauleistungen für die Realisierung des Neubaus des Wohnquartiers Schmalegg als Generalübernehmerleistung vergeben werden. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist nun die Beauftragung der vollständigen Planung und die anschließende für die schlüsselfertige Errichtung des Neubaus Wohnquartier Schmalegg auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung unter Berücksichtigung der Orientierungsplanung. Die vergabegegenständlichen Leistungen sind voraussichtlich ab 1. April 2026 zu erbringen. Nähere Informationen erhalten die ausgewählten Bieter, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 08. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Vellberg.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.