Modernisierung der Stadthalle, Heinrich-Heine-Platz 1, 39114 Magdeburg
LOS 325 – Leit- und Orientierungssystem Allgemeiner Projektinhalt Die Landeshauptstadt Magdeburg, vertreten durch den Eigenbetrieb Kommunales Gebäudemanagement (KGM) plant eine grundlegende Modernisierung der Stadthalle Magdeburg. Das Stadthallenensembles ist vom Landesamt für Denkmalpflege als Baudenkmal eingestuft. G...
Angebotsfrist:21. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
LOS 325 – Leit- und Orientierungssystem Allgemeiner Projektinhalt Die Landeshauptstadt Magdeburg, vertreten durch den Eigenbetrieb Kommunales Gebäudemanagement (KGM) plant eine grundlegende Modernisierung der Stadthalle Magdeburg. Das Stadthallenensembles ist vom Landesamt für Denkmalpflege als Baudenkmal eingestuft. Grundlegende Ziels...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landeshauptstadt Magdeburg, Die Oberbürgermeisterin
- Veröffentlicht: 14. April 2026
- Frist: 21. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
LOS 325 – Leit- und Orientierungssystem Allgemeiner Projektinhalt Die Landeshauptstadt Magdeburg, vertreten durch den Eigenbetrieb Kommunales Gebäudemanagement (KGM) plant eine grundlegende Modernisierung der Stadthalle Magdeburg. Das Stadthallenensembles ist vom Landesamt für Denkmalpflege als Baudenkmal eingestuft. Grundlegende Zielstellungen der Modernisierung sind: · Aufwertung des denkmalgeschützten Bestandsgebäudes hinsichtlich seiner Aufenthalts- und Nutzungsqualitäten · Gewährleistung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die Sicherheit, insbesondere im Hinblick auf den Brandschutz · denkmalgerechte Rekonstruktion der Gebäudekubatur gemäß der ursprünglichen Gestaltidee · Optimierung der Bewirtschaftungsmöglichkeiten der Stadthalle, insbesondere durch: - Verbesserung der Anliefersituation für die Bühne des Großen Saals - Verbesserung der Sichtverhältnisse auf die Bühne im Großen Saal - Erneuerung der Gebäudetechnik und der Veranstaltungstechnik - Erweiterung des Angebotes an flexibel nutzbaren Veranstaltungs- und Tagungsräumen - Erneuerung der Küchenbereiche - energetische Aufwertung der Gebäudehülle unter Berücksichtigung der Anforderungen des Denkmalschutzes · Erarbeitung eines Lichtkonzeptes für die Verbesserung der Außenwirkung im Stadtraum Magdeburgs · Verbesserung der außenräumlichen Qualitäten (Rückbau diverser Bestandsbauten) · Schaffung eines effektiven Hochwasserschutzes
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Die Landeshauptstadt Magdeburg modernisiert die denkmalgeschützte Stadthalle (Brandschutz, Gebäudetechnik, energetische Sanierung, Hochwasserschutz). Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung und Montage von Innenausstattung: 84 mobile Garderobentresen, 16 mobile Buffettresen, 4 mobile Eingangstresen, 8 feste Getränkebuffetts, 10 Sitzbänke, Einbauschränke, 12 m² Brüstungsabdeckungen und 29 m Holz-Handlauf. Realisierungszeitraum: 04.08.2026 bis 01.03.2027. Technische Vorbereitung ab 04.08.2026.
- Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Kreishaus Osnabrück / Umfassende Gebäudesanierung und Modernisierung (1. BA) - Gebäudeautomation (VE 1.480)
Für das Anfang der 1980er-Jahre erbaute Kreishaus Osnabrück wurde ein umfassender Sanierungsbedarf des Gebäudes festgestellt, der sich aus geänderten Anforderungen an das Gebäude oder auch geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften ergibt. Daher plant der Landkreis Osnabrück eine umfassende Sanierung und Modernisierung seines Kreishauses. Die Umsetzung dieser Baumaßnahme ist in vier Bauabschnitte aufgeteilt und erfolgt zeitversetzt. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die für den 1. Bauabschnitt erforderlichen Arbeiten für die Gebäudeautomation. Die Durchführung ist voraussichtlich ab April 2026 vorgesehen. Wesentliche Leistungen dabei sind: * Umbau und Erweiterung Gebäude- und Anlagenautomation inkl. Gebäudeleitsystem der Fa. Kieback & Peter GmbH & Co. KG * Umbau von 4 vorhandenen ASP / GA-Schaltschränken mit DDC und Hardwarekomponenten * Neuerrichtung von 3 ASP Heizung/Lüftung Technikzentralen * Neuerrichtung von 10 ASP Heizung/Lüftung EZR Bürobereiche * Kabel/Leitungen/Verlegesysteme GA Technikzentralen * Managementebene und Datenübertragungssystem Zu regeln sind RLT-Anlagen - Brandschutzklappen mit Motor - Variable Volumenstromregler - statische Heizkreise - diverse Stör- und Betriebsmeldungen * Erweiterung des KNX-BUS-System Einzelraumregelung - ca. 500 Datenpunkte. Es gelten folgende Mindestanforderungen an die Eignung (Leistungsfähigkeit) der Bieter: * Jahresumsatz der letzten drei Jahre: jeweils mindestens 900.000 EUR pro Jahr * Mitarbeiteranzahl gesamt zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe: mindestens 10 * Referenzprojekte: Mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt mit einem Auftragswert von mindestens 400.000 EUR (netto) sowie zusätzlich mindestens zwei abgeschlossene Referenzprojekte mit einem Auftragswert von jeweils mindestens 200.000 EUR (netto).
- Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Kreishaus Osnabrück / Umfassende Gebäudesanierung und Modernisierung (1. BA) - Gebäudeautomation (VE 1.480)
Für das Anfang der 1980er-Jahre erbaute Kreishaus Osnabrück wurde ein umfassender Sanierungsbedarf des Gebäudes festgestellt, der sich aus geänderten Anforderungen an das Gebäude oder auch geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften ergibt. Daher plant der Landkreis Osnabrück eine umfassende Sanierung und Modernisierung seines Kreishauses. Die Umsetzung dieser Baumaßnahme ist in vier Bauabschnitte aufgeteilt und erfolgt zeitversetzt. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die für den 1. Bauabschnitt erforderlichen Arbeiten für die Gebäudeautomation. Die Durchführung ist voraussichtlich ab April 2026 vorgesehen. Wesentliche Leistungen dabei sind: * Umbau und Erweiterung Gebäude- und Anlagenautomation inkl. Gebäudeleitsystem der Fa. Kieback & Peter GmbH & Co. KG * Umbau von 4 vorhandenen ASP / GA-Schaltschränken mit DDC und Hardwarekomponenten * Neuerrichtung von 3 ASP Heizung/Lüftung Technikzentralen * Neuerrichtung von 10 ASP Heizung/Lüftung EZR Bürobereiche * Kabel/Leitungen/Verlegesysteme GA Technikzentralen * Managementebene und Datenübertragungssystem Zu regeln sind RLT-Anlagen - Brandschutzklappen mit Motor - Variable Volumenstromregler - statische Heizkreise - diverse Stör- und Betriebsmeldungen * Erweiterung des KNX-BUS-System Einzelraumregelung - ca. 500 Datenpunkte. Es gelten folgende Mindestanforderungen an die Eignung (Leistungsfähigkeit) der Bieter: * Jahresumsatz der letzten drei Jahre: jeweils mindestens 900.000 EUR pro Jahr * Mitarbeiteranzahl gesamt zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe: mindestens 10 * Referenzprojekte: Mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt mit einem Auftragswert von mindestens 400.000 EUR (netto) sowie zusätzlich mindestens zwei abgeschlossene Referenzprojekte mit einem Auftragswert von jeweils mindestens 200.000 EUR (netto).
- Fraunhofer-Gesellschaft e.V. - Vergabestelle BauMünchenFrist: 05. Mai
Fraunhofer IPK Berlin - 70-00530-2200-E Fachplanung ELT AG 4,5
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Ertüchtigung der Gebäudehauptverteilung & Elektrounterverteilung des Fraunhofer-Instituts für Produktionsanlagen und Konstruktionstechnik (IPK) in Berlin. Das Gebäude dient als Forschungs- und Laborstandort mit Laboren, Maschinenhallen sowie Büro- und Seminarräumen. Schwerpunkt ist die Modernisierung der elektrotechnischen Infrastruktur, insbesondere die Erneuerung der Unterverteilungen, die Errichtung einer neuen Gebäudehauptverteilung und die Umstellung auf eine eigene Trafostation. Besondere Anforderungen ergeben sich aus der Bestandssituation (TN-C-S-System, gewachsene Verteilstruktur), dem hohen Anspruch an Betriebs- und Versorgungssicherheit sowie dem Brandschutz und der Integration energieeffizienter Lösungen. In diesem Zuge soll die Beleuchtung in den Fluren aus energetischen Gründen modernisiert werden (LED). Um die Ausfallsicherheit zu verbessern, soll außerdem die Gebäudehauptverteilung vom störanfälligen Netz der TU Berlin auf das sicherere Versorgungsnetz der Stadt Berlin umgeschlossen werden. Vertrag: Angebot von Zu- / Abschlägen auf den vorgegebenen Honorarsatz gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Honorarzone (§56 HOAI): 2, Honorarsatz (§56 HOAI): Basishonorarsatz Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt im ZBau-Verfahren inkl. Erstellung einer Antrags- und Bauunterlage sowie Wahrnehmung eines Konzeptgespräches mit den Zuwendungsgebern. Angebot von Zu- / Abschlägen auf den vorgegebenen Honorarsatz gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Honorarzone (§56 HOAI): 2, Honorarsatz (§56 HOAI): Basishonorarsatz Höhe der Nebenkosten: gem. RIFT-Bund in aktuellster Fassung Umbauzuschlag: Der Umbauzuschlag berechnet sich gem. AHO Schriftenreihe ""HOAI - Planen und Bauen im Bestand"" in der aktuellsten Fassung Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: gemäß AHO Schriftenreihe ""HOAI - Planen und Bauen im Bestand"" in der aktuellsten Fassung
- Ortsgemeinde Kliding
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.
- Ortsgemeinde KlidingKlidingFrist: 04. Mai
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 21. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landeshauptstadt Magdeburg, Die Oberbürgermeisterin.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.