Mobile Netzersatzanlagen (NEA)
Dieses Qualifizierungssystem dient der regelmäßigen Vergabe von Liefer‑ und ggf. damit verbundenen Dienstleistungen an qualifizierte Unternehmen. Die Vergaben erfolgen im Rahmen künftiger Einzelabrufe bzw. Vergabeverfahren unter Teilnehmern des Qualifizierungssystems. ___ Gegenstand des Qualifizierungssystems im Leistu...
Angebotsfrist:04. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Dieses Qualifizierungssystem dient der regelmäßigen Vergabe von Liefer‑ und ggf. damit verbundenen Dienstleistungen an qualifizierte Unternehmen. Die Vergaben erfolgen im Rahmen künftiger Einzelabrufe bzw. Vergabeverfahren unter Teilnehmern des Qualifizierungssystems. ___ Gegenstand des Qualifizierungssystems im Leistungsspektrum 1 ist...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: EnBW Energie Baden-Württemberg AG
- Veröffentlicht: 04. Mai 2026
- Frist: 04. Juni 2026
- Thema: Generatoren
Ausschreibungsbeschreibung
Dieses Qualifizierungssystem dient der regelmäßigen Vergabe von Liefer‑ und ggf. damit verbundenen Dienstleistungen an qualifizierte Unternehmen. Die Vergaben erfolgen im Rahmen künftiger Einzelabrufe bzw. Vergabeverfahren unter Teilnehmern des Qualifizierungssystems. ___ Gegenstand des Qualifizierungssystems im Leistungsspektrum 1 ist die Beschaffung von: Mobilen Netzersatzanlagen (NEA) im Leistungsbereich von 60 kVA bis einschließlich 250 kVA. Das Leistungsspektrum umfasst insbesondere (nicht abschließend): - Mobile dieselbetriebene Netzersatzanlagen - Transportable bzw. fahrbare Ausführungen - Anlagen zur temporären Stromversorgung und Notstromversorgung - Ggf. zugehörige Nebenleistungen (z. B. Lieferung, Bereitstellung, Inbetriebnahme, Rücktransport, Serviceleistungen) ___ Es handelt sich um ein offenes Qualifizierungssystem. Unternehmen können jederzeit während der Laufzeit einen Antrag auf Qualifizierung stellen. Die Qualifizierung erfolgt auf Grundlage festgelegter Eignungs‑ und Auswahlkriterien. ___ Das Qualifizierungssystem wird auf unbestimmte Zeit eingerichtet. Der Auftraggeber behält sich vor, das System unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorgaben zu ändern oder aufzuheben.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Übernahme, Transport und Verwertung von im Landkreis Bayreuth erfasstem Altpapier für die Zeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2029
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind – abhängig von der Ausgestaltung der künftigen Abstimmungsvereinbarung des Landkreises bzw. des AWB mit den Systembetreibern im Sinne des VerpackG für die Zeit ab 2027 • den Betrieb einer im Radius von maximal 15 km vom Stadtzentrum Bayreuth gelegenen Umladestation (auch als Übernahmestelle bezeichnet), an der das unten näher bezeichnete im Einzugsbereich des Landkreises Bayreuth erfasste Altpapier vom Auftragnehmer zu übernehmen ist, • die Übernahme und Verwiegung des Altpapiers auf einer geeichten Fahrzeugwaage an der Umladestation, • ggf. die Bereitstellung und Herausgabe des auf die Systembetreiber entfallenden Anteils an den übernommenen Altpapiermengen, • die Bereitstellung und der Transport des übrigen Altpapiers (v.a. kommunales Altpapier) zu der/den vom Auftragnehmer benannten Verwertungsanlage(n) sowie • die dortige ordnungsgemäße und schadlose stoffliche Verwertung des im Auftrag des Auftraggebers übernommenen Altpapiers einschließlich der Entsorgung etwaiger Störstoffe und die • Mengenmeldung an Systembetreiber i.S. von wme-fact, jeweils in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Genehmigungen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Teil II) und des Entsorgungsvertrages (Teil IV). Die aktuell gültige, gemäß § 22 Abs. 1 lt. VerpackG vereinbarte Anlage 7 zur Abstimmungsvereinbarung wurde zwischen Landkreis und Systembetreibern für die Jahre 2024 bis einschl. 2028 verabredet. Im Zusammenhang damit haben sich sämtliche Systembetreiber für eine Bereitstellung der auf sie entfallenden Mengen an sie entschieden. Bis einschließlich 2028 muss der künftige Auftragnehmer den Systemen also die auf sie jeweils entfallenden Mengen gesondert bereitstellen. Nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen sind die der Übernahme vorgelagerten Leistungen der Sammlung und Beförderung von Altpapier aus den Blauen Tonnen und den Depotcontainern. Diese werden von anderen, vom Auftraggeber gesondert beauftragten Unternehmen durchgeführt. Ggf. wird es während der hier ausgeschrieben Vertragslaufzeit ab 01.07.2028 zu einem Wechsel der Unternehmen kommen, welche die Altpapiermengen an die vom Auftragnehmer zu betreibende Umladestation anliefern. Die jeweils beauftragten Unternehmen werden dem Auftragnehmer jeweils unverzüglich benannt.
- Abfallwirtschaftsunternehmen Bayreuth – Land (AWB)
Übernahme, Transport und Verwertung von im Landkreis Bayreuth erfasstem Altpapier für die Zeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2029
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind – abhängig von der Ausgestaltung der künftigen Abstimmungsvereinbarung des Landkreises bzw. des AWB mit den Systembetreibern im Sinne des VerpackG für die Zeit ab 2027 • den Betrieb einer im Radius von maximal 15 km vom Stadtzentrum Bayreuth gelegenen Umladestation (auch als Übernahmestelle bezeichnet), an der das unten näher bezeichnete im Einzugsbereich des Landkreises Bayreuth erfasste Altpapier vom Auftragnehmer zu übernehmen ist, • die Übernahme und Verwiegung des Altpapiers auf einer geeichten Fahrzeugwaage an der Umladestation, • ggf. die Bereitstellung und Herausgabe des auf die Systembetreiber entfallenden Anteils an den übernommenen Altpapiermengen, • die Bereitstellung und der Transport des übrigen Altpapiers (v.a. kommunales Altpapier) zu der/den vom Auftragnehmer benannten Verwertungsanlage(n) sowie • die dortige ordnungsgemäße und schadlose stoffliche Verwertung des im Auftrag des Auftraggebers übernommenen Altpapiers einschließlich der Entsorgung etwaiger Störstoffe und die • Mengenmeldung an Systembetreiber i.S. von wme-fact, jeweils in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Genehmigungen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Teil II) und des Entsorgungsvertrages (Teil IV). Die aktuell gültige, gemäß § 22 Abs. 1 lt. VerpackG vereinbarte Anlage 7 zur Abstimmungsvereinbarung wurde zwischen Landkreis und Systembetreibern für die Jahre 2024 bis einschl. 2028 verabredet. Im Zusammenhang damit haben sich sämtliche Systembetreiber für eine Bereitstellung der auf sie entfallenden Mengen an sie entschieden. Bis einschließlich 2028 muss der künftige Auftragnehmer den Systemen also die auf sie jeweils entfallenden Mengen gesondert bereitstellen. Nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen sind die der Übernahme vorgelagerten Leistungen der Sammlung und Beförderung von Altpapier aus den Blauen Tonnen und den Depotcontainern. Diese werden von anderen, vom Auftraggeber gesondert beauftragten Unternehmen durchgeführt. Ggf. wird es während der hier ausgeschrieben Vertragslaufzeit ab 01.07.2028 zu einem Wechsel der Unternehmen kommen, welche die Altpapiermengen an die vom Auftragnehmer zu betreibende Umladestation anliefern. Die jeweils beauftragten Unternehmen werden dem Auftragnehmer jeweils unverzüglich benannt.
- Abfallwirtschaftsunternehmen Bayreuth – Land (AWB)BayreuthFrist: 20. Mai
Übernahme, Transport und Verwertung von im Landkreis Bayreuth erfasstem Altpapier für die Zeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2029
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind – abhängig von der Ausgestaltung der künftigen Abstimmungsvereinbarung des Landkreises bzw. des AWB mit den Systembetreibern im Sinne des VerpackG für die Zeit ab 2027 • den Betrieb einer im Radius von maximal 15 km vom Stadtzentrum Bayreuth gelegenen Umladestation (auch als Übernahmestelle bezeichnet), an der das unten näher bezeichnete im Einzugsbereich des Landkreises Bayreuth erfasste Altpapier vom Auftragnehmer zu übernehmen ist, • die Übernahme und Verwiegung des Altpapiers auf einer geeichten Fahrzeugwaage an der Umladestation, • ggf. die Bereitstellung und Herausgabe des auf die Systembetreiber entfallenden Anteils an den übernommenen Altpapiermengen, • die Bereitstellung und der Transport des übrigen Altpapiers (v.a. kommunales Altpapier) zu der/den vom Auftragnehmer benannten Verwertungsanlage(n) sowie • die dortige ordnungsgemäße und schadlose stoffliche Verwertung des im Auftrag des Auftraggebers übernommenen Altpapiers einschließlich der Entsorgung etwaiger Störstoffe und die • Mengenmeldung an Systembetreiber i.S. von wme-fact, jeweils in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Genehmigungen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Teil II) und des Entsorgungsvertrages (Teil IV). Die aktuell gültige, gemäß § 22 Abs. 1 lt. VerpackG vereinbarte Anlage 7 zur Abstimmungsvereinbarung wurde zwischen Landkreis und Systembetreibern für die Jahre 2024 bis einschl. 2028 verabredet. Im Zusammenhang damit haben sich sämtliche Systembetreiber für eine Bereitstellung der auf sie entfallenden Mengen an sie entschieden. Bis einschließlich 2028 muss der künftige Auftragnehmer den Systemen also die auf sie jeweils entfallenden Mengen gesondert bereitstellen. Nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen sind die der Übernahme vorgelagerten Leistungen der Sammlung und Beförderung von Altpapier aus den Blauen Tonnen und den Depotcontainern. Diese werden von anderen, vom Auftraggeber gesondert beauftragten Unternehmen durchgeführt. Ggf. wird es während der hier ausgeschrieben Vertragslaufzeit ab 01.07.2028 zu einem Wechsel der Unternehmen kommen, welche die Altpapiermengen an die vom Auftragnehmer zu betreibende Umladestation anliefern. Die jeweils beauftragten Unternehmen werden dem Auftragnehmer jeweils unverzüglich benannt.
- Abfallwirtschaftsunternehmen Bayreuth – Land (AWB)
Übernahme, Transport und Verwertung von im Landkreis Bayreuth erfasstem Altpapier für die Zeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2029
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind – abhängig von der Ausgestaltung der künftigen Abstimmungsvereinbarung des Landkreises bzw. des AWB mit den Systembetreibern im Sinne des VerpackG für die Zeit ab 2027 • den Betrieb einer im Radius von maximal 15 km vom Stadtzentrum Bayreuth gelegenen Umladestation (auch als Übernahmestelle bezeichnet), an der das unten näher bezeichnete im Einzugsbereich des Landkreises Bayreuth erfasste Altpapier vom Auftragnehmer zu übernehmen ist, • die Übernahme und Verwiegung des Altpapiers auf einer geeichten Fahrzeugwaage an der Umladestation, • ggf. die Bereitstellung und Herausgabe des auf die Systembetreiber entfallenden Anteils an den übernommenen Altpapiermengen, • die Bereitstellung und der Transport des übrigen Altpapiers (v.a. kommunales Altpapier) zu der/den vom Auftragnehmer benannten Verwertungsanlage(n) sowie • die dortige ordnungsgemäße und schadlose stoffliche Verwertung des im Auftrag des Auftraggebers übernommenen Altpapiers einschließlich der Entsorgung etwaiger Störstoffe und die • Mengenmeldung an Systembetreiber i.S. von wme-fact, jeweils in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Genehmigungen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Teil II) und des Entsorgungsvertrages (Teil IV). Die aktuell gültige, gemäß § 22 Abs. 1 lt. VerpackG vereinbarte Anlage 7 zur Abstimmungsvereinbarung wurde zwischen Landkreis und Systembetreibern für die Jahre 2024 bis einschl. 2028 verabredet. Im Zusammenhang damit haben sich sämtliche Systembetreiber für eine Bereitstellung der auf sie entfallenden Mengen an sie entschieden. Bis einschließlich 2028 muss der künftige Auftragnehmer den Systemen also die auf sie jeweils entfallenden Mengen gesondert bereitstellen. Nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen sind die der Übernahme vorgelagerten Leistungen der Sammlung und Beförderung von Altpapier aus den Blauen Tonnen und den Depotcontainern. Diese werden von anderen, vom Auftraggeber gesondert beauftragten Unternehmen durchgeführt. Ggf. wird es während der hier ausgeschrieben Vertragslaufzeit ab 01.07.2028 zu einem Wechsel der Unternehmen kommen, welche die Altpapiermengen an die vom Auftragnehmer zu betreibende Umladestation anliefern. Die jeweils beauftragten Unternehmen werden dem Auftragnehmer jeweils unverzüglich benannt.
- Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in Vertretung der Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenFrist: 29. Mai
Umweltbundesamt - Dahlemer Dreieck - Netzersatzanlage nach DIN 18 382 nach DIN 18 382 - 87/2026
Netzersatzanlage nach DIN 18 382 nach DIN 18 382 - KKE 4403 Allgemeine Regeln Bauarbeiten ATV DIN 18299 VOB/C Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen ATV DIN 18382 VOB/C Betonarbeiten ATV DIN 18331 VOB/C Stahlbauarbeiten ATV DIN 18335 VOB/C Metallbauarbeiten ATV DIN 18360 VOB/C Raumlufttechnische Anlagen ATV DIN 18379 VOB/C Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten ATV DIN 18338 VOB/C Abdichtungsarbeiten ATV DIN 18336 VOB/C Klempnerarbeiten ATV DIN 18339 VOB/C • Netzersatzanlage 1x 770 kVA für den ausschließlichen Betrieb mit Heizöl in Dieselqualität zur Aufstellung in einer ebenfalls zum Leistungsumfang gehörenden Fertigteil-Betonstation mit den Außen-Abmessungen 12,8 m Länge x 5,0 m Breite x 3,5 m Höhe zur Errichtung auf bauseitigen Streifenfundamenten/Frostschürze sowie nebenstehende ebenfalls zum Leistungsumfang gehörende freistehende Stahlkaminanlage mit Messbühne und Kopfbühne, Höhe 15 Meter, incl. Ankerkorb zur Errichtung auf bauseitigem Kaminfundament. Die Anlieferung der Netzersatzanlage muss in transportierbaren Baugruppen (NEA-Modul mit Vorbaukühler auf Grundrahmen, Lagertank mit Zusammenbau, Verrohrung und Verkabelung vor Ort erfolgen. • Betonstation, vor Ort aus Beton-Fertigteilen mit maximal 15 Tonnen Einzel-Gewicht zusammengefügt, bestehend aus dem Aggregateraum zur Aufstellung des NEA-Moduls mit Vorbaukühler, Tagestank mindestens 0,7 m³ Nutzvolumen, mit Auffangwanne, Heizölpumpenanlage 2x 100%, Abgasanlage mit Rußfilter und Abgasschalldämpfer, Zuluft- und Abluftöffnungen mit Jalousieklappen und Schallkulissen, Steuer-/Schaltanlage sowie aus dem Tankraum im Wesentlichen zur Aufstellung des Lagertanks mit mindestens 6,5 m³ Nutzvolumen. • Ausrüstung des Aggregatraums und des Tankraums mit Stahl-Raumauskleidungen mit allseitiger Aufkantung mindestens 10 cm zur Bildung von AwSV-konformen Auffangräumen. • Einbindung in zentrale Gebäudeleittechnik und Sicherheitseinrichtungen • Inbetriebnahme, Einweisung des Betreiberpersonals und vollständige Dokumentation (inkl. Schalt- und Rohrleitungspläne, Betriebsanleitungen, Wartungshandbuch, Messprotokolle). Inklusive eigener Baustelleneinrichtung, wie Absperrungen und Schutzmaßnahmen der Baustelle, Beleuchtung, Hebezeuge für die Entladung und für das Zusammenfügen sowie das Einbringen und Aufstellen von Großkomponenten. Baustrom, Bauwasser wird bauseits gestellt. Sanitärcontainer zur Nutzung aller am Bau beteiligten Gewerke einschließlich Abwasserentsorgung und Reinigung wird bauseits gestellt. Instandhaltungsleistungen sind Bestandteil der Ausschreibung – Laufzeit: 4 Jahre Termin: Ausführungsbeginn: 08/2026 Ausführungsende: 09/2027 Verbindliche Einzelfristen, siehe Vergabeunterlagen Hinweise: Für das Befahren der Liegenschaft insbesondere mit LKW-Fahrzeugen zur Anlieferung von Bauteilen und Komponenten sowie Teleskopkrane ist ein maximal zulässiges Gesamtgewicht von 30 Tonnen auf der Liegenschaft zwingend zu beachten. Aufgrund der beschränkten Platzverhältnisse vor Ort ist das Aufstellen von gewerkeeigenen Büro-, Mannschafts- und Materiallagercontainern nicht möglich. Aufgrund der Einstufung der Anlage in die Gefährdungsstufe C nach AwSV gilt für die Herstellung/Installation der AwSV-relevanten Anlagen eine Fachbetriebspflicht nach § 62 AwSV. Ein vorliegendes und zur Verfügung gestelltes Gutachten Schallimmissionsprognose ist bei der Dimensionierung der schallrelevanten Bauteile und Komponenten zwingend zu beachten. Im nahen Umfeld in einer Entfernung von rund 55 m befinden sich Wohnhäuser, die einen Anspruch auf einen Immissionsrichtwert tagsüber von maximal 55 dB(A) haben. Der durch die NEA auf diese IO einwirkende Schall muss diesen Immissionsrichtwert um mindestens 6 dB(A) unterschreiten. Für den Standort gelten besondere Anforderungen der SNB Stromnetze Berlin GmbH.
- Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in Vertretung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Umweltbundesamt - Dahlemer Dreieck - Netzersatzanlage nach DIN 18 382 nach DIN 18 382 - 78/2026
Netzersatzanlage nach DIN 18 382 nach DIN 18 382 - KKE 4403 Allgemeine Regeln Bauarbeiten ATV DIN 18299 VOB/C Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen ATV DIN 18382 VOB/C Betonarbeiten ATV DIN 18331 VOB/C Stahlbauarbeiten ATV DIN 18335 VOB/C Metallbauarbeiten ATV DIN 18360 VOB/C Raumlufttechnische Anlagen ATV DIN 18379 VOB/C Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten ATV DIN 18338 VOB/C Abdichtungsarbeiten ATV DIN 18336 VOB/C Klempnerarbeiten ATV DIN 18339 VOB/C • Netzersatzanlage 1x 770 kVA für den ausschließlichen Betrieb mit Heizöl in Dieselqualität zur Aufstellung in einer ebenfalls zum Leistungsumfang gehörenden Fertigteil-Betonstation mit den Außen-Abmessungen 12,8 m Länge x 5,0 m Breite x 3,5 m Höhe zur Errichtung auf bauseitigen Streifenfundamenten/Frostschürze sowie nebenstehende ebenfalls zum Leistungsumfang gehörende freistehende Stahlkaminanlage mit Messbühne und Kopfbühne, Höhe 15 Meter, incl. Ankerkorb zur Errichtung auf bauseitigem Kaminfundament. Die Anlieferung der Netzersatzanlage muss in transportierbaren Baugruppen (NEA-Modul mit Vorbaukühler auf Grundrahmen, Lagertank mit Zusammenbau, Verrohrung und Verkabelung vor Ort erfolgen. • Betonstation, vor Ort aus Beton-Fertigteilen mit maximal 15 Tonnen Einzel-Gewicht zusammengefügt, bestehend aus dem Aggregateraum zur Aufstellung des NEA-Moduls mit Vorbaukühler, Tagestank mindestens 0,7 m³ Nutzvolumen, mit Auffangwanne, Heizölpumpenanlage 2x 100%, Abgasanlage mit Rußfilter und Abgasschalldämpfer, Zuluft- und Abluftöffnungen mit Jalousieklappen und Schallkulissen, Steuer-/Schaltanlage sowie aus dem Tankraum im Wesentlichen zur Aufstellung des Lagertanks mit mindestens 6,5 m³ Nutzvolumen. • Ausrüstung des Aggregatraums und des Tankraums mit Stahl-Raumauskleidungen mit allseitiger Aufkantung mindestens 10 cm zur Bildung von AwSV-konformen Auffangräumen. • Einbindung in zentrale Gebäudeleittechnik und Sicherheitseinrichtungen • Inbetriebnahme, Einweisung des Betreiberpersonals und vollständige Dokumentation (inkl. Schalt- und Rohrleitungspläne, Betriebsanleitungen, Wartungshandbuch, Messprotokolle). Inklusive eigener Baustelleneinrichtung, wie Absperrungen und Schutzmaßnahmen der Baustelle, Beleuchtung, Hebezeuge für die Entladung und für das Zusammenfügen sowie das Einbringen und Aufstellen von Großkomponenten. Baustrom, Bauwasser wird bauseits gestellt. Sanitärcontainer zur Nutzung aller am Bau beteiligten Gewerke einschließlich Abwasserentsorgung und Reinigung wird bauseits gestellt. Instandhaltungsleistungen sind Bestandteil der Ausschreibung – Laufzeit: 4 Jahre Termin: Ausführungsbeginn: 08/2026 Ausführungsende: 09/2027 Verbindliche Einzelfristen, siehe Vergabeunterlagen Hinweise: Für das Befahren der Liegenschaft insbesondere mit LKW-Fahrzeugen zur Anlieferung von Bauteilen und Komponenten sowie Teleskopkrane ist ein maximal zulässiges Gesamtgewicht von 30 Tonnen auf der Liegenschaft zwingend zu beachten. Aufgrund der beschränkten Platzverhältnisse vor Ort ist das Aufstellen von gewerkeeigenen Büro-, Mannschafts- und Materiallagercontainern nicht möglich. Aufgrund der Einstufung der Anlage in die Gefährdungsstufe C nach AwSV gilt für die Herstellung/Installation der AwSV-relevanten Anlagen eine Fachbetriebspflicht nach § 62 AwSV. Ein vorliegendes und zur Verfügung gestelltes Gutachten Schallimmissionsprognose ist bei der Dimensionierung der schallrelevanten Bauteile und Komponenten zwingend zu beachten. Im nahen Umfeld in einer Entfernung von rund 55 m befinden sich Wohnhäuser, die einen Anspruch auf einen Immissionsrichtwert tagsüber von maximal 55 dB(A) haben. Der durch die NEA auf diese IO einwirkende Schall muss diesen Immissionsrichtwert um mindestens 6 dB(A) unterschreiten. Für den Standort gelten besondere Anforderungen der SNB Stromnetze Berlin GmbH.
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Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 04. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist EnBW Energie Baden-Württemberg AG.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.