Mietverhältnis Messsystem mit Trailer (semistationär)
Mietverhältnis für ein semistationäres Geschwindigkeitsmesssystem 'POLISCAN FM1' mit ENFORCEMENT TRAILER. Vertragslaufzeit: 01.07.2026 bis 30.06.2028, mit Verlängerungsoption um jeweils 24 Monate (Kündigung 3 Monate vor Vertragsende), spätestes Ende 30.06.2032. Das bereits vorhandene Messsystem verbleibt beim Mieter.
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Mietverhältnis für ein semistationäres Geschwindigkeitsmesssystem 'POLISCAN FM1' mit ENFORCEMENT TRAILER. Vertragslaufzeit: 01.07.2026 bis 30.06.2028, mit Verlängerungsoption um jeweils 24 Monate (Kündigung 3 Monate vor Vertragsende), spätestes Ende 30.06.2032. Das bereits vorhandene Messsystem verbleibt beim Mieter.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadt Chemnitz
- Veröffentlicht: 11. Mai 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: Verkehrstechnik
Ausschreibungsbeschreibung
Mietverhältnis für ein semistationäres Geschwindigkeitsmesssystem 'POLISCAN FM1' mit ENFORCEMENT TRAILER. Vertragslaufzeit: 01.07.2026 bis 30.06.2028, mit Verlängerungsoption um jeweils 24 Monate (Kündigung 3 Monate vor Vertragsende), spätestes Ende 30.06.2032. Das bereits vorhandene Messsystem verbleibt beim Mieter.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Mietverhältniss über ein semistationäres Geschwindigkeitsmesssystem "POLISCAN FM1" mit ENFORCEMENT TRAILER Es soll ein neuer Mietvertrag über ein bereits vorhandenes Messystem mit der Fa. VETRO abgeschlossen werden. Der Vertrag soll vom 01.07.2026 bis 30.06.2028 abgeschlossen werden und sich jeweils um 24 weitere Monate verlängern, wenn er nicht durch den Auftraggeber 3 Monate vor dem Vertragsende 30.06.2028/30.06.2030 gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens zum 30.06.2032 Die Mietsache befindet sich beim Mieter und soll weitergenutzt werden.
- AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse.HannoverFrist: 27. Apr.
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Lanthan(III)-carbonat (ATC-Code: V03AE03).
Zu dem Wirkstoff Lanthan(III)-carbonat (ATC-Code: V03AE03) bietet die AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse für den Zeitraum bis zum Inkrafttreten von Exklusivverträgen in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen, ohne Auswahlentscheidung, Rabattverträge an. Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines „open-house-Modells“ und fungieren als Brücke zwischen dem Beginn des generischen Wettbewerbs (Patentablauf) und der Bezuschlagung von Exklusivverträgen. Die angebotenen Verträge sind nicht exklusiv; Verträge mit allen Marktteilnehmern (pharmazeutischen Unternehmen) sind seitens der AOK Niedersachsen gewünscht. Im open-house-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich – individuelle Verhandlungen werden grundsätzlich nicht geführt. Die Vertragslaufzeiten betragen maximal vierundzwanzig Monate, der früheste Vertragsbeginn ist der 01.07.2026. Alle Verträge enden spätestens am 30.06.2028, unabhängig vom Datum des jeweiligen Vertragsschlusses. Ein Beitritt bzw. ein Vertragsschluss kann innerhalb des vierundzwanzigmonatigen Zeitraumes jeweils zum Ersten eines Monats erfolgen. Es besteht ein Kündigungsrecht jeweils sechs Wochen zum Monatsende. Die AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit die nicht exklusiven open-house-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen. Mit dem Inkrafttreten ausgeschriebener, exklusiver Rabattverträge werden die open-house-Verträge entsprechend der vertraglichen Regelung beendet, d. h. die open-house Verträge enden automatisch. Den Erfahrungen der AOK Niedersachsen nach treten exklusive Rabattverträge in der Regel sechs bis acht Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner im open-house-Modell werden gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können die Vertragsunterlagen sowie die Vertragsbedingungen unter der unter I.1) genannten Kontaktadresse anfordern. Verträge zu dem Wirkstoff Lanthan(III)-carbonat (ATC-Code: V03AE03) werden erstmalig mit Wirkung zum 01.07.2026 abgeschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden möchten, haben die einzureichenden Vertragsunterlagen bis zum 27.05.2026 bei der in den Vertragsunterlagen genannten Adresse einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der AOK Niedersachsen an. Spätere Vertragsschlüsse sind während der vierundzwanzigmonatigen Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten eines Monats möglich. Organisatorisch ist ein Vorlauf von in der Regel 35 Kalendertagen seitens der AOK notwendig um die erforderlichen Arbeiten, z. B. die Vertragsmeldung in die Lauer-Taxe® gewährleisten zu können. Die genauen Eingangsfristen werden mit den Vertragsunterlagen bekannt gegeben. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie(2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung untervergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
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- Der Auftraggeber ist Stadt Chemnitz.
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