Messebauleistungen auf der CineHamburg 2026 für die Filmförderungsanstalt FFA
Gegenstand der Ausschreibung ist die Konzeption, Gestaltung, Produktion sowie der vollständige Auf- und Abbau eines Messestandes für die Filmförderungsanstalt (FFA) im Rahmen der Fachmesse CineHamburg 2026 in Hamburg. Die Leistung umfasst insbesondere: * Entwicklung eines gestalterischen und funktionalen Standkonzepts ...
Angebotsfrist:27. April 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Gegenstand der Ausschreibung ist die Konzeption, Gestaltung, Produktion sowie der vollständige Auf- und Abbau eines Messestandes für die Filmförderungsanstalt (FFA) im Rahmen der Fachmesse CineHamburg 2026 in Hamburg. Die Leistung umfasst insbesondere: * Entwicklung eines gestalterischen und funktionalen Standkonzepts (ca. 36 m²) unter...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Filmförderungsanstalt
- Veröffentlicht: 07. April 2026
- Frist: 27. April 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Konzeption, Gestaltung, Produktion sowie der vollständige Auf- und Abbau eines Messestandes für die Filmförderungsanstalt (FFA) im Rahmen der Fachmesse CineHamburg 2026 in Hamburg. Die Leistung umfasst insbesondere: * Entwicklung eines gestalterischen und funktionalen Standkonzepts (ca. 36 m²) unter Berücksichtigung von Kommunikations-, Beratungs- und Präsentationsanforderungen * Planung und Umsetzung eines nachhaltigen, vorzugsweise modularen bzw. mietbasierten Messestandes * Lieferung, Transport, Aufbau sowie technische Ausstattung (insbesondere Beleuchtung und Elektroinstallation) vor Veranstaltungsbeginn * Einrichtung verschiedener Funktionsbereiche (u. a. Empfang/Infocounter, Besprechungszonen, abgeschlossener Besprechungsraum, Lagerbereich) * Integration analoger und digitaler Präsentationsflächen für Inhalte und Branding * Gewährleistung von Funktionalität, Akustik (insbesondere im Besprechungsraum) und Besucherführung * Abbau, Abtransport sowie verpflichtende Einlagerung der Standelemente nach Abschluss der CineHamburg 2026, für eine mögliche Wiederverwendung des Messestandes im Rahmen der optionalen Verlängerung für die CineHamburg 2027
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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10- FilmförderungsanstaltBerlinFrist: 27. Apr.
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Gegenstand der Ausschreibung ist die Konzeption, Gestaltung, Produktion sowie der vollständige Auf- und Abbau eines Messestandes für die Filmförderungsanstalt (FFA) im Rahmen der Fachmesse CineHamburg 2026 in Hamburg. Die Leistung umfasst insbesondere: * Entwicklung eines gestalterischen und funktionalen Standkonzepts (ca. 36 m²) unter Berücksichtigung von Kommunikations-, Beratungs- und Präsentationsanforderungen * Planung und Umsetzung eines nachhaltigen, vorzugsweise modularen bzw. mietbasierten Messestandes * Lieferung, Transport, Aufbau sowie technische Ausstattung (insbesondere Beleuchtung und Elektroinstallation) vor Veranstaltungsbeginn * Einrichtung verschiedener Funktionsbereiche (u. a. Empfang/Infocounter, Besprechungszonen, abgeschlossener Besprechungsraum, Lagerbereich) * Integration analoger und digitaler Präsentationsflächen für Inhalte und Branding * Gewährleistung von Funktionalität, Akustik (insbesondere im Besprechungsraum) und Besucherführung * Abbau, Abtransport sowie verpflichtende Einlagerung der Standelemente nach Abschluss der CineHamburg 2026, für eine mögliche Wiederverwendung des Messestandes im Rahmen der optionalen Verlängerung für die CineHamburg 2027
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Die Auftraggeberin beauftragt den Auftragnehmer mit der Erbringung von Agenturleistungen. Diese umfassen im Wesentlichen Beratungs-, Konzeptions-, Umsetzungs- und Betreuungsleistungen für den Print- und Social-Media-Unternehmensauftritt der Auftraggeberin (dabei insbesondere auch die Konzeption und Produktion von Bewegtbild-Formaten und Influencer-Marketing) sowie nach Bedarf Beratungs- und Umsetzungs-Leistungen zur Weiterentwicklung der regionalen Marke "AOK Sachsen-Anhalt", insbesondere CD, Bildsprache.
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Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist ein Rahmenvertrag über Agenturleistungen, auf deren Basis die jeweilige Agentur bedarfsorientiert mit projekt- und maßnahmenbezogenen Konzept-, Strategie-, Beratungs-, Kreativ-, Ausführungs- und Umsetzungsleistungen beauftragt werden kann. Diese umfassen Konzept-, Strategie-, Beratungs-, Kreativ-, Ausführungs- und Umsetzungsleistungen für regionale, kanalübergreifende und zielgerichtete Kommunikationsmaßnahmen im Omnikanal (offline/klassisch und online/digital) in Sachsen und Thüringen inklusive Definition der Zielsetzung und Kennzahlen zur Erfolgsmessung. Die Full-Thinking-Kommunikationsagentur soll die Auftraggeberin in Fragen der Markenführung, strategischen und operativen Markenkommunikation so-wie aller dazu gehörenden, bestehenden oder in der Entwicklung befindlichen Untermarken, Dienstleistungen und Produkten und bei dafür beauftragten Planungs-, Konzeptions-, Beratungs-, und Ausführungsleistungen im Omnikanal unterstützen. Das Auftragsvolumen umfasst auf Basis der Erfahrungen der Auftraggeberin der vergangenen Jahre ein jährliches Budget in Höhe von ca. 1 Mio. EUR brutto. Bei dem dargestellten Volumen handelt es sich lediglich um eine Schätzung der Auftraggeberin und stellt kein verbindliches Abnahmevolumen dar. Die Mengenangaben können aufgrund veränderlicher Situationen unter anderem im Bereich der Rechts-, Markt- oder Haushaltslage bzw. -entwicklung, der Budget- und Prioritätenplanungen während der Vertragslaufzeit deutlich nach oben oder unten abweichen. Auch bisher nicht absehbare Innovationen und technische sowie kommunikative Neuerungen können das Leistungsspektrum verringern. Folglich besteht kein Anspruch der jeweiligen Agentur auf Beauftragung bestimmter Leistungen oder eines bestimmten Umfangs von Leistungen. Insbesondere werden keine Mindestabnahmemengen zugesichert und die Auftraggeberin geht auch keine Abnahmeverpflichtung ein. Die weiteren Einzelheiten einschließlich der allgemeinen Anforderungen an die Zusammenarbeit sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) zu entnehmen. Eine Aufteilung in Lose ist nicht vorgesehen.
- Domowina - Bund Lausitzer Sorben e.V.Frist: 16. Apr.
Servicepartner für Logistik, Auf- und Abbau, Inbetriebnahme und Wartung der interaktiven Wanderausstellung „Was heißt hier Minderheit?“ im Jahr 2026
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Domowina - Bund Lausitzer Sorben e.V.; Straße, Hausnummer: Postplatz 2; Postleitzahl: 02625; Ort: Bautzen; Land: DE Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: MS012026 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und : 1. Logistik Ein- und Ausladen der Ausstellung vom Lager in das Transportmittel. LKW mind. 7,5t oder vergleichbare Lösung, Ladungssicherung nach §22 StVO, Luftfederung, 2-Mann-Besatzung. Transport von der Lagerstätte in Löbauer Straße, 02625 Bautzen zu den Ausstellungsorten: Landesbibliothek Oldenburg – Aufbau: 05./06.05.2026, Abbau: 29./30.06.2026 Landessozialgericht München – Aufbau: 27./28.07.2026, Abbau: 14./15.09.2026 Rathaus Saarbrücken – Aufbau: 15./16.10.2026, Abbau: 23.11.2026 Bukowina Institut Augsburg – Aufbau: 24./25.11.2026, Abbau: 25.01.2027 Rücktransport zur Lagerstätte oder direkter Weitertransport zwischen Ausstellungsorten. Keine Routenlogistik mit Fremdzuladungen. Fachgerechtes Verpacken und Sichern, zusätzliches Material (Folien, Decken, Spanngurte). Telefonische Erreichbarkeit während Transport, Auf-/Abbau und Einlagerung. 2. Auf- und Abbau, Inbetriebnahme Festes Zwei-Personen-Team, idealerweise identisch bei jedem Aufbau. Aufbau nach übermitteltem Raum- und Aufbauplan; Abbau und Verpackung vor Ort. Protokollierung der Übergabe und Abnahme (Inventarliste, Mängel). Installation von Zeitschaltuhren, Inbetriebnahme von Medien- und Audiostationen. Einweisung der Kontaktperson des Ausstellungsortes in Medienstationen, LED-Panels, Lichtsysteme, Digital Panel Viewer/Gucki. Reinigung aller Oberflächen vor Übergabe. Transportverpackungen werden mitgenommen (nicht vor Ort einlagerbar). 3. Optional: Wartung Verfügbarkeit bei Störungen direkt am Ausstellungsort. Fehleranalyse innerhalb von 5 Werktagen, Behebung innerhalb von 7 Werktagen. Wartung als separate Serviceleistung. 4. Anforderungen an den Servicepartner Erfahrung in Ausstellungslogistik, Auf-/Abbau, Inbetriebnahme und Wartung multimedialer Ausstellungen. Fachgerechter Umgang und Verpackung sensibler Ausstellungsgüter, kleinere Reparaturen. Kenntnisse im Ausstellungsbau, Besucherführung, Material- und Konstruktionsverständnis. Einsatz von ausgebildeten Veranstaltungstechnikern/Elektrikern für elektrische Elemente und Medienstationen. Programmierkenntnisse (Datenbank, Wordpress, iOS) zur Fehlerbehebung der Medienstationen/Tablets. Präzises, sorgfältiges, ruhiges Arbeiten, Zusammenarbeit mit Projektmanagement und Ausstellungsorten. Einhaltung der Auf- und Abbauzeiten. Betriebshaftpflicht für Logistik, Veranstaltungstechnik/Elektrik, Auf- und Abbau (Nachweis erforderlich). Einhaltung der EU-Verordnung 2020/1054 zu Lenk- und Ruhezeiten. Ausführung nach anerkannten technischen Regeln, Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Arbeitszeitgesetz (ArbZG), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichVO). Einhaltung der Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften. Ort(e) der Leistungserbringung: Postleitzahl: 02625; Ort: Bautzen ; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 05.05.2026, Ende: 31.12.2026 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3361859/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 16.04.2026, 12:00 Uhr; Bindefrist: 01.06.2026 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Die Abrechnung erfolgt nach vollständiger und vertragsgemäßer Leistungserbringung. Eine Vorauszahlung (Vorkasse) ist ausgeschlossen. 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: Mit dem Angebot werden Referenzen über vergleichbare, erfolgreich ausgeführte Leistungen der letzten Jahre eingereicht, aus denen die fachliche Eignung hervorgeht 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Messestände/ Ausstellungen (Auf- und Abbau),Transporte (Stückgut)
- Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Rahmenvertrag Steuerberatungsleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam
2.1 Steuerliche Beratung der LHP Das Leistungsspektrum umfasst insb. in folgenden Bereichen den Abruf von Beratungsleistungen, welche tlw. kurzfristig bzw. mit einer schnellen Reaktionszeit zu erbringen sind: - Beratung der LHP zu komplexen steuerlichen Angelegenheiten, die die Stadt selbst und als Anteilseignerin betreffen; - Beratung zur Gestaltung von Geschäftsvorfällen und Planungsvorhaben mit dem Ergebnis der Optimierung der Steuerlast für die LHP; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit dem Treuhandvermögen (Entwicklungs-/Sanierungsgebiete) der LHP - Beratung bei Vertragsgestaltungen, auch von Sponsoringsachverhalten, unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten; - Vorbereitung & Begleitung während der Betriebsprüfung, Bearbeiten von komplexen Prüfungsanfragen und Beurteilung von Prüfungsfeststellungen der Betriebsprüfung des Finanzamtes sowie Überprüfung der Umsetzung von Prüfungsfeststellungen in den betroffenen Bereichen der LHP; - Führen von Rechtsbehelfsverfahren sowie ggfs. die Vertretung der LHP im Klageverfahren vor Gericht; - Beratung in Zusammenhang mit Lohnsteuerangelegenheiten in Abstimmung mit der Personalabteilung; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit der Neubesteuerung der öf. Hand (Inkrafttreten des § 2b UStG) - Beratung bei Verhandlungen inkl. ggf. Abstimmungen mit der Finanzverwaltung insb.im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des § 2b UStG für die LHP; - Mitwirkung bei der Etablierung eines TCMS bei der LHP sowie dessen Weiterentwicklung - Beratung bei der Einrichtung neuer Betriebe gewerblicher Art und Beratung inkl. steuerrechtliche Würdigung von Sachverhalten bei bereits bestehenden bzw. zukünftigen BgA Die Beratungen können insbesondere folgende Einzelleistungen umfassen: - Feststellung des Sachverhaltes - Erstberatung - Klärung von (Steuer-)Rechtsfragen - Prüfung und Anpassung von Vertragsentwürfen - Besprechungen mit Leitungskräften und Mitarbeitern aus den jeweiligen Geschäftsbereichen - Handlungsempfehlungen in Form von Stellungnahmen oder Gutachten Die LHP hat derzeit 17 BgA, wovon 4 den Gemeinnützigkeitsstatus haben. Die LHP ist mit ihren BgA steuerpflichtig. Aufgrund dessen beinhaltet das Leistungsspektrum auch die - Deklarationsarbeiten, wie z.B. Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilung bzw. Schwerpunktprüfung (inklusive Erstellungsbericht) und E-Bilanzen bei Bilanzierungspflicht sowie die elektronische Übermittlung der Unterlagen an die Finanzverwaltung. Der Arbeitsaufwand wird auf ca. 339 Stunden pro Jahr geschätzt. Somit ist von einem Arbeitsaufwand von ca. 1357 Stunden über die gesamte Vertragslaufzeit (01.05.2026 - 30.04.2030, § 6 Rahmenvertrag zu Steuerberatungsleistungen) auszugehen. Hierbei ist es grundsätzlich nicht möglich, genauere Aussagen darüber zu tätigen, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres es zur Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen kommen wird. Für den Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärungen gelten die gesetzlichen Abgabefristen unter Berücksichtigung bestimmter Fristverlängerungen durch das Finanzamt. Präsenzzeiten am Ort des Auftraggebers sind insbesondere während der Erstellung der steuerlichen Jahresabschlüsse, regelmäßigen Arbeitsgesprächen und bei Besprechungen im Rahmen von Betriebsprüfungen vorgesehen. Die Vor-Ort-Termine werden auf 5 bis 10 Tage pro Jahr mit einem Zeitaufwand von 2 bis 8 Stunden pro Tag geschätzt. Die Deklarationsarbeiten bzw. der Compliance-Anteil und der Anteil an der allgemeinen steuerlichen Beratung in Bezug auf alle anfallenden Arbeiten wird auf jeweils die Hälfte des Arbeitsumfangs geschätzt. 2.2 Schulungen Die Beratungsleistungen umfassen bei Abruf auch Schulungsleistungen inkl. der Erstellung von Schulungsunterlagen. Auf dieser Grundlage sind im Falle eines Abrufs Schulungen für die städtischen Mitarbeitenden durchzuführen. Die Schulungsunterlagen beinhalten dabei insb, Angaben über die Vermittlung des Lehrstoffes, wie z. B. ausführliche schriftliche Erläuterungen zum Inhalt und zur Didaktik, eine Präsentation und ggf. weiteres Video- oder Audiomaterial. Der AN erstellt passend zu den Schulungen zusätzlich ein Skript, das den Lernstoff vollständig wiedergibt und Übungsaufgaben zur Lernkontrolle anbietet. Die Schulungen sind digital über eine DSGVO-konforme Anwendung des Auftragnehmers durchzuführen. Fragen, die während der Schulungen aufkommen, sind inkl. Antworten schriftlich zu dokumentieren. Zusätzlich sind die Schulungen als Musterschulungen aufzuzeichnen, um sie im Intranet der AG im Videoformat zu veröffentlichen. Die Datenschutzrechte der Teilnehmenden sind in diesem Zusammenhang zu wahren. Folgende Teilbereiche sind zu schulen: - Grundlagen der Besteuerung von BgA - Umsatzsteuer: Voranmeldung & Jahreserklärung - Vermietung und Verpachtung bei juristischen Personen des öf. Rechts - Umsatzsteuerliche Behandlung von Auslandssachverhalten (Reverse-Charge-Verfahren, innergemeinschaftlicher Erwerb, Einfuhrumsatzsteuer) Es wird von einem Schulungstermin à 4 Stunden pro Jahr ausgegangen (Planmenge).
- Landeshauptstadt Potsdam, Bereich VergabemanagementFrist: 08. Mai
Rahmenvertrag Steuerberatungsleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam
2.1 Steuerliche Beratung der LHP Das Leistungsspektrum umfasst insb. in folgenden Bereichen den Abruf von Beratungsleistungen, welche tlw. kurzfristig bzw. mit einer schnellen Reaktionszeit zu erbringen sind: - Beratung der LHP zu komplexen steuerlichen Angelegenheiten, die die Stadt selbst und als Anteilseignerin betreffen; - Beratung zur Gestaltung von Geschäftsvorfällen und Planungsvorhaben mit dem Ergebnis der Optimierung der Steuerlast für die LHP; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit dem Treuhandvermögen (Entwicklungs-/Sanierungsgebiete) der LHP - Beratung bei Vertragsgestaltungen, auch von Sponsoringsachverhalten, unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten; - Vorbereitung & Begleitung während der Betriebsprüfung, Bearbeiten von komplexen Prüfungsanfragen und Beurteilung von Prüfungsfeststellungen der Betriebsprüfung des Finanzamtes sowie Überprüfung der Umsetzung von Prüfungsfeststellungen in den betroffenen Bereichen der LHP; - Führen von Rechtsbehelfsverfahren sowie ggfs. die Vertretung der LHP im Klageverfahren vor Gericht; - Beratung in Zusammenhang mit Lohnsteuerangelegenheiten in Abstimmung mit der Personalabteilung; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit der Neubesteuerung der öf. Hand (Inkrafttreten des § 2b UStG) - Beratung bei Verhandlungen inkl. ggf. Abstimmungen mit der Finanzverwaltung insb.im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des § 2b UStG für die LHP; - Mitwirkung bei der Etablierung eines TCMS bei der LHP sowie dessen Weiterentwicklung - Beratung bei der Einrichtung neuer Betriebe gewerblicher Art und Beratung inkl. steuerrechtliche Würdigung von Sachverhalten bei bereits bestehenden bzw. zukünftigen BgA Die Beratungen können insbesondere folgende Einzelleistungen umfassen: - Feststellung des Sachverhaltes - Erstberatung - Klärung von (Steuer-)Rechtsfragen - Prüfung und Anpassung von Vertragsentwürfen - Besprechungen mit Leitungskräften und Mitarbeitern aus den jeweiligen Geschäftsbereichen - Handlungsempfehlungen in Form von Stellungnahmen oder Gutachten Die LHP hat derzeit 17 BgA, wovon 4 den Gemeinnützigkeitsstatus haben. Die LHP ist mit ihren BgA steuerpflichtig. Aufgrund dessen beinhaltet das Leistungsspektrum auch die - Deklarationsarbeiten, wie z.B. Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilung bzw. Schwerpunktprüfung (inklusive Erstellungsbericht) und E-Bilanzen bei Bilanzierungspflicht sowie die elektronische Übermittlung der Unterlagen an die Finanzverwaltung. Der Arbeitsaufwand wird auf ca. 339 Stunden pro Jahr geschätzt. Somit ist von einem Arbeitsaufwand von ca. 1357 Stunden über die gesamte Vertragslaufzeit (01.05.2026 - 30.04.2030, § 6 Rahmenvertrag zu Steuerberatungsleistungen) auszugehen. Hierbei ist es grundsätzlich nicht möglich, genauere Aussagen darüber zu tätigen, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres es zur Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen kommen wird. Für den Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärungen gelten die gesetzlichen Abgabefristen unter Berücksichtigung bestimmter Fristverlängerungen durch das Finanzamt. Präsenzzeiten am Ort des Auftraggebers sind insbesondere während der Erstellung der steuerlichen Jahresabschlüsse, regelmäßigen Arbeitsgesprächen und bei Besprechungen im Rahmen von Betriebsprüfungen vorgesehen. Die Vor-Ort-Termine werden auf 5 bis 10 Tage pro Jahr mit einem Zeitaufwand von 2 bis 8 Stunden pro Tag geschätzt. Die Deklarationsarbeiten bzw. der Compliance-Anteil und der Anteil an der allgemeinen steuerlichen Beratung in Bezug auf alle anfallenden Arbeiten wird auf jeweils die Hälfte des Arbeitsumfangs geschätzt. 2.2 Schulungen Die Beratungsleistungen umfassen bei Abruf auch Schulungsleistungen inkl. der Erstellung von Schulungsunterlagen. Auf dieser Grundlage sind im Falle eines Abrufs Schulungen für die städtischen Mitarbeitenden durchzuführen. Die Schulungsunterlagen beinhalten dabei insb, Angaben über die Vermittlung des Lehrstoffes, wie z. B. ausführliche schriftliche Erläuterungen zum Inhalt und zur Didaktik, eine Präsentation und ggf. weiteres Video- oder Audiomaterial. Der AN erstellt passend zu den Schulungen zusätzlich ein Skript, das den Lernstoff vollständig wiedergibt und Übungsaufgaben zur Lernkontrolle anbietet. Die Schulungen sind digital über eine DSGVO-konforme Anwendung des Auftragnehmers durchzuführen. Fragen, die während der Schulungen aufkommen, sind inkl. Antworten schriftlich zu dokumentieren. Zusätzlich sind die Schulungen als Musterschulungen aufzuzeichnen, um sie im Intranet der AG im Videoformat zu veröffentlichen. Die Datenschutzrechte der Teilnehmenden sind in diesem Zusammenhang zu wahren. Folgende Teilbereiche sind zu schulen: - Grundlagen der Besteuerung von BgA - Umsatzsteuer: Voranmeldung & Jahreserklärung - Vermietung und Verpachtung bei juristischen Personen des öf. Rechts - Umsatzsteuerliche Behandlung von Auslandssachverhalten (Reverse-Charge-Verfahren, innergemeinschaftlicher Erwerb, Einfuhrumsatzsteuer) Es wird von einem Schulungstermin à 4 Stunden pro Jahr ausgegangen (Planmenge).
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 27. April 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Filmförderungsanstalt.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.