Mausoleum Dessau - Erneuerung der Terrasse Nordseite Mausoleum
Die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Kultur, schreibt den 3. Bauabschnitt zur Befestigung der Terrasse an der Nordseite des Herzoglichen Mausoleums in Dessau aus. Die Leistungen umfassen bauliche Maßnahmen gemäß der vorliegenden Baubeschreibung und dem Leistungsverzeichnis für dieses Projekt.
Angebotsfrist:29. April 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Kultur, schreibt den 3. Bauabschnitt zur Befestigung der Terrasse an der Nordseite des Herzoglichen Mausoleums in Dessau aus. Die Leistungen umfassen bauliche Maßnahmen gemäß der vorliegenden Baubeschreibung und dem Leistungsverzeichnis für dieses Projekt.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Dessau-Roßlau
- Veröffentlicht: 07. April 2026
- Frist: 29. April 2026
- Thema: Pflasterarbeiten
Ausschreibungsbeschreibung
Die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Kultur, schreibt den 3. Bauabschnitt zur Befestigung der Terrasse an der Nordseite des Herzoglichen Mausoleums in Dessau aus. Die Leistungen umfassen bauliche Maßnahmen gemäß der vorliegenden Baubeschreibung und dem Leistungsverzeichnis für dieses Projekt.
Weiterführende Details
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Dresdner Zwinger - Sicherheitskonzept - Technische Ausrüstung AG 4, 5
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- Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRWFrist: 05. Mai
BLB NRW Köln / Hauptgebäude Uni Bonn - Neustrukturierung / Sanierung - übergeordnete Baulogistik
Gegenstand der Planung ist das Hauptgebäude der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Der in Bonn zentral gelegene Gebäudekomplex wird derzeit von der Universitätsverwaltung sowie drei geisteswissenschaftlichen Fakultäten - der Evangelisch-Theologische, Katholisch-Theologische und Philosophische Fakultät mit dazugehörigen Instituten - genutzt und beherbergt hauptsächlich Büro- bzw. Mitarbeiterräume, Hörsäle, Seminar- und Versammlungsräume, Bibliotheken, Museumsflächen, eine Aula und die frühklassizistische Schlosskirche. Das denkmalgeschützte Hauptgebäude ist sanierungsbedürftig und er-füllt unter anderem nicht mehr die Brandschutz- und Nutzeranforderungen, sowie gibt es erhebliche Mängel bei der Barrierefreiheit. Daher soll das Hauptgebäude kernsaniert und der universitäre Betrieb gänzlich neu strukturiert werden. Der zukünftige Flächenbedarf der verschiedenen universitären Nutzungen wird im Hauptgebäude und unter anderem im Neubau Viktoriakarree neu verortet und organisiert. Die Kernsanierung des Hauptgebäudes (KSHG) ist aufgrund der Interimsnutzung des Koblenzertorflügels in zwei Bauabschnitte untergliedert. KSHG I umfasst die Kernsanierung des gesamten Gebäudes ohne den Koblenzertorflügel, KSHG II beinhaltet die anschließende Herrichtung des Koblenzertorflügels für die finale Nutzung. Es gibt daher mehrere hintereinanderliegende Bauphasen. Die Dauern sind dem Rahmenterminplan zu entnehmen. Übersicht der Einzelmaßnahmen: Das Multiprojekt umfasst folgende Teilprojekte, die sowohl eigenständig als auch im Kontext der übergreifenden Areallogistik betrachtet werden müssen: - Einzelmaßnahme 1: Interim KTFL: Interimsmaßnahme Koblenzertorflügel - Einzelmaßnahme 2: Hauptgebäude - Einzelmaßnahme 3: Finale Herrichtung Koblenzertorflügel - Einzelmaßnahme 4: VIKA: Neubau Viktoriakarree Einige vorbereitende Baumaßnahmen, wie Schadstoffsanierung und Teilabbrüche für KTFL und VIKA, beginnen bereits im dritten Quartal 2026. Die Hauptmaßnahmen, einschließlich der Kernsanierung des KSHG I und des Neubaus des VIKA, starten nach Abschluss der Planungsphasen und Erhalt der Baugenehmigungen ab 2029. Die finale Herrichtung des KTFL nach der Interimsnutzung ist bis 2037. Der Neubau Viktoriakarree startet ab 2029. Übersicht weitere Maßnahmen: Zusätzlich gibt es weitere Maßnahmen im direkten Umfeld, die räumlich und zeitlich abhängig sind und in der Planung zu berücksichtigen sind: - Interim AULA ab dem vierten Quartal 2026 - Abdichtungsarbeiten an der Tiefgarage ab dem zweiten Quartal 2026 - Der Masterplan Stadt Bonn zu "Uni trifft City" befindet sich bereits in der Ausführungsplanung - Ausbau der Infrastruktur Bonn Netz ist bereits in der Ausführung - Umbau Franziskanerstraße (Umsetzung aus B-Plan: Bau der Gasse, die Franziskanerstraße und Rathausgasse verbindet, Umbau an der Franziskanerstraße, um die Vorgaben des B-Plans und der neuen Bebauung umzusetzen.) - Weitere umliegende Baumaßnahmen Zu erbringende Leistungen: Es werden die Planungsleistungen gemäß der Leistungsbeschreibung in der Anlage 3 erwar-tet. Bezogen auf die vier Einzelmaßnahmen als auch übergeordnet mit Berücksichtigung der vier Einzelmaßnahmen. Außerdem hat der AN folgende Leistungen zu erbringen: - Mitwirken beim Risikomanagement Folgende Informationen bitten wir zu beachten: - Für die Maßnahmen VIKA Rückbaumaßnahmen und KTFL Interimsbau für das Hauptgebäude wurden bereits Baulogistikplanungen erstellt. Diese sind vom Bieter zu berücksichtigten und sollen für die Baulogistikplanung des Bieters als Grundlage weiter verwendet werden.
- Stadt Bernau bei BerlinFrist: 03. Mai
Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Mitte Mai bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
- Stadt Bernau bei BerlinFrist: 03. Mai
Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Mitte Mai bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
- Stadt Bernau bei BerlinFrist: 03. Mai
Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Juni bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
- ANregiomed Anstalt des öffentlichen Rechts
vergA_ANregiomed_Erneuerung Energiezentrale
Die ANregiomed gKU führt momentan Modernisierungsmaßnahmen am Klinikumsstandort Ansbach in der Escherichstraße durch. Die Bauabschnitte (BA) 5 und 6 umfassen Sanierungs- sowie Abbruch- und anschließende Neubaumaßnahmen. Die Versorgung aller Gebäude mit Wärme für Heizung und Warmwasserbereitung, erweitert um den BA 6, erfolgt aus der bestehenden Energiezentrale. . Ergebnis eines Energiekonzeptes war, dass die momentane Wärmeversorgung der Bestandsgebäude (aus der bestehenden Energiezentrale) nicht dem Stand der Technik und nicht den aktuellen und zukünftigen Anforderungen des Klinikums entsprechen. Die Wärmeversorgung erfolgt mittels Niederdruckdampfkesseln und entsprechend hohen Temperaturen im Verteilnetz. Ein Großteil der ehemaligen Dampfverbraucher (Sterilisation, etc.) wurde bereits die letzten Jahre ausgelagert und auch der letzte Dampfverbraucher (Küche) fällt Anfang 2025 weg. . Zudem haben die ND-Dampfkessel ihr Lebensende nahezu erreicht. Ein Leittechniksystem für Monitoring und optimierten Betrieb ist ebenfalls nicht vorhanden. Aufgrund der hohen Temperaturen im Verteilnetz kann die Einbindung von Wärme aus zwei Biogas-BHKW nur im Rücklauf erfolgen und deren Potential v.a. im Sommer nicht voll ausgeschöpft werden. Entsprechend steht, unabhängig von der zukünftigen Versorgung des BA6, die Modernisierung der bestehenden Energiezentrale zur Versorgung der Bestandsgebäude dringend an. . Der Neubau BA6 wird mittels einer eigenen Strangleitung an die zentrale Wärmeversorgung angeschlossen, die Unterverteilung mit Frischwasserstation und Strangverteilung erfolgt gesondert im BA 6. . Mit der vorliegenden Machbarkeitsuntersuchung sollte eine nachhaltige, zukunftsträchtige und sichere Wärmeversorgung für den Gesamtstandort inkl. des Neubaus BA6 aus einer gemeinsamen Energiezentrale am derzeitigen Standort mit optimierter Erzeuger- und Verteilstruktur konzeptioniert werden. . Nach dem Wegfall des letzten Dampfverbrauchers 2025 können die ND-Dampfkessel, sowie der bereits außer Betrieb befindliche HD-Dampfkessel, rückgebaut werden. Stattdessen erfolgt der Einbau einer den Anforderungen des Klinikstandortes entsprechend dimensionierten Doppelkesselanlage (Erdgas/Heizöl) zur Erzeugung von Heizwasser (VL/RL in den Verteilkreisen ca. 80/60°C). Diese Kesselanlage (Schritt 1) versorgt das Klinikum in einer Überganszeit bis zur Einbindung erneuerbarer Wärmelieferungen mit Wärme und dient im Endausbau des Konzepts als Redundanz bzw. Ausfallsicherheit. Durch die Absenkung der Temperaturen im Verteilnetz geht eine Verlustminimierung einher und es besteht zudem die Möglichkeit, die bestehende Wärmelieferung aus Biogas-BHKWs und/oder anderer Erzeuger (Schritt 2) direkt einzubinden und deren Potential voll auszuschöpfen. Mit der Umstellung der Wärmeerzeugung gehen sekundäre Maßnahmen wie etwa Prüfung und Umbau der Verteilstruktur der Energiezentrale, Einbindung von Pufferspeichern, Umstellung der Warmwassererzeugung auf Frischwasserstationen und die Implementierung eines MSR-Systems einher. . Nach dem Umbau der Energiezentrale sieht ein zweiter Schritt die Einbindung von erneuerbar gewonnener Wärme in die Wärmeversorgung vor. Diese soll nach derzeitigem Stand in unmittelbarer Nähe zum Klinikum nördlich bei den bestehenden BHKW-Anlagen (Fremdbetreiber) errichtet werden. Die Einbindung erfolgt zentral über die bestehende, modernisierte Energiezentrale. . Die Machbarkeitsstudie weist folgende Kosten der Kostengruppen 300, 400 und 500 (Stand 2024) aus: - Kostenschätzung Energiezentrale: 3.437.422 EUR brutto - Kostenschätzung Energiezentrale Außenbereich Biomasse: 2.323.600 EUR brutto - (Alternative Kostenschätzung Energiezentrale Außenbereich Luft-Wärmepumpe: 2.257.305 EUR brutto) . Das Projekt unterliegt u.a. aufgrund der bereits laufenden Modernisierungsmaßnahmen einem sehr engen zeitlichen Rahmen. Planungsergebnisse bis LP 3 sind bis April 2026 zu gewährleisten. . Mit vorliegendem Verfahren werden die Planungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1, 2 und 8 nach HOAI vergeben. Es werden außerdem (optionale) Besondere Leistungen vergeben. Mit den Leistungen ist im Anschluss an das Verfahren zu beginnen. Die Leistungen werden stufen- und bauabschnittsweise abgerufen und vergeben. Die Leistungsphasen 1-2 zunächst über das gesamte Projekt/alle Bauabschnitte zu bearbeiten. Die Beauftragung weiterer Stufen setzt außerdem eine gesicherte Förderung/Finanzierung voraus. . Weiterführende Informationen sind der Machbarkeitsstudie zu entnehmen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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