Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Umfang und Ausgestaltung der Maßnahme bestimmen sich aus der Zielsetzung der Maßnahme. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass für jeden Teilnehmenden das Ziel der Maßnahme grundsätzlich erreicht werden kann. Dabei berücksichtigt der Auftragnehmer die individuellen Voraussetzungen der Teilnehmenden, insbesondere ihre Stä...
Angebotsfrist:30. April 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Umfang und Ausgestaltung der Maßnahme bestimmen sich aus der Zielsetzung der Maßnahme. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass für jeden Teilnehmenden das Ziel der Maßnahme grundsätzlich erreicht werden kann. Dabei berücksichtigt der Auftragnehmer die individuellen Voraussetzungen der Teilnehmenden, insbesondere ihre Stärken und Potentia...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Kreis Gütersloh
- Veröffentlicht: 18. März 2026
- Frist: 30. April 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Umfang und Ausgestaltung der Maßnahme bestimmen sich aus der Zielsetzung der Maßnahme. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass für jeden Teilnehmenden das Ziel der Maßnahme grundsätzlich erreicht werden kann. Dabei berücksichtigt der Auftragnehmer die individuellen Voraussetzungen der Teilnehmenden, insbesondere ihre Stärken und Potentiale. Der Auftragnehmer kann bei der Gestaltung, Organisation und Durchführung der Maßnahme innovative Entscheidungen umsetzen, die im Sinne der Teilnehmenden den Er
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Forschungsvorhaben zur Evaluierung der spezialpräventiven Wirkungen und technischen Rahmenbedingungen der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) im Rahmen der Führungsaufsicht
Mit Beschluss vom 1. Dezember 2020 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Regelung zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) im Rahmen der Führungsaufsicht für verfassungsgemäß erklärt, dem Gesetzgeber aber zugleich aufgegeben, „die spezialpräventiven Wirkungen und technischen Rahmenbedingungen der EAÜ empirisch zu beobachten und das gesetzliche Regelungskonzept gegebenenfalls den dabei gewonnenen Erkenntnissen anzupassen“ (4. Leitsatz). Nach den Feststellungen des BVerfG fehlt es bisher an zweifelsfreien empirischen Nachweisen, dass die EAÜ bei der von § 68b Absatz 1 Satz 1 Nummer 12, Satz 3 StGB erfassten Personengruppe zu einer Verminderung des Risikos erneuter Straffälligkeit führt. Da die EAÜ im Vergleich zu den anderen Maßnahmen der Führungsaufsicht besonders eingriffsintensiv sei, begründe dies „besondere Beobachtungs- und gegebenenfalls Nachbesserungspflichten des Gesetzgebers“ Das Hauptziel des Forschungsvorhabens besteht darin, die spezialpräventive Wirkungsweise der EAÜ zu untersuchen. Die Vorgabe des BVerfG findet auch in der Gesetzesbegründung zur Einführung des § 68b Absatz 1 Satz 1 Nummer 12, Satz 3 StGB ihren Niederschlag. Danach soll die EAÜ vor allem spezialpräventiv wirken, insbesondere indem sie eine bessere Überwachung der Einhaltung von aufenthaltsbezogenen Weisungen nach § 68b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 StGB ermöglicht, aber auch ein erhöhtes Entdeckungsrisiko im Falle einer erneuten schweren Straftat begründet. Begleitend sollen die technischen Rahmenbedingungen untersucht werden (insbesondere hinsichtlich Datenerhebung, Akkulaufzeiten, etwaigen Fehlfunktionen oder Signalstörungen und sonstigen technischen Besonderheiten). Das dargestellte Forschungsziel soll durch qualitative, empirische Forschung erreicht werden. Auf Basis der Erkenntnisse eines früheren Forschungsprojekts im Auftrag des BMJ(V), welches die praktische Implementierung der EAÜ, nicht jedoch deren spezial-präventiven Wirkungen zum Gegenstand hatte, bietet sich folgende Methodik an, welche in den Vergabeunterlagen genauer erläutert ist: I. Rückfalluntersuchung bei Vergleichsgruppenbetrachtung Eine Auswertung der Führungsaufsichts- und Strafakten seit Einführung der EAÜ im Hinblick auf erfolgte Rückfälle von elektronisch überwachten Verurteilten im Vergleich zu nicht elektronisch überwachten. Die Probanden/Probandinnen der Kontrollgruppe sollten weitestmöglich vergleichbar sein, insbesondere die formellen Voraussetzungen einer EAÜ-Weisung nach § 68b Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 und 2 StGB erfüllen und möglichst vergleichbare kriminovalente Faktoren aufweisen. II. Erkenntnisgewinnung durch Interviews Durch begleitende Interviews sollte nach einer spezialpräventiven Wirkung der EAÜ aus verschiedenen Perspektiven gefragt werden (z.B. Befragung von EAÜ-Probanden/Probandinnen, Mitarbeitenden von Führungsaufsichtsstellen, Bewährungshilfen, polizeilichen Risikoprogrammen und der Gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder („GÜL“) sowie von Richterinnen und Richtern aus den Strafvollstreckungskammern). III. Auswertung einschlägiger Forschung und Studien Begleitend sollte der kriminologische Forschungsstand zur spezialpräventiven Wirkung der EAÜ dargestellt und ausgewertet werden (einschließlich Modellprojekten sowie in- und ausländischer Studien). Der Auftragnehmer oder die Auftragnehmerin hat selbständig ein Forschungskonzept zu erstellen. Anhand der Leistungsbeschreibung werden die Forschungsthemen, -fragen, sowie gewisse methodische Ansätze – nicht abschließend – vorgegeben. Auf dieser Grundlage sind innovative Lösungsvorschläge zu erarbeiten und somit wesentliche eigene Beiträge zur strukturierten Gestaltung der Leistung zu erbringen. Es wird eine konzeptionelle Lösung im Sinne von § 14 Abs. 3 Nr. 2 VgV erwartet. Die Leistung soll als ein Gesamtauftrag vergeben werden. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ems-Nordsee
Ersatz der Schleuse Herbrum - Vergabepaket 1: Generalplanung
Projektziel gemäß genehmigter Voruntersuchung und genehmigtem E-HU Planung ist der Ersatz der in Betrieb befindlichen, linken (westlichen) Schleusenkammer der Schleuse Herbrum im Dortmund-Ems-Kanal (DEK) zur langfristigen Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt sowie der Leistungsfähigkeit der Bundeswasserstraße. Die neue Schleusenkammer soll vor Außerbetriebnahme der westlichen Schleusenkammer (restliche Nutzungsdauer ca. 15 Jahre) in Betrieb gehen und hinsichtlich ihrer Abmessungen und Leistungsfähigkeit an heutige sowie zukünftige Anforderungen angepasst werden. Der Ersatz der Schleuse Herbum wird am Standort der alten, östlichen Schleusenkammer nach deren Rückbau realisiert. Die Inberiebnahme/Verkehrsfreigabe der neuen Schleuse ist im Q2 2032 geplant. Der Auftragnehmer des Vergabepakets 1 (VP1) übernimmt die Gesamtverantwortung für die integrierte Objekt- und Fachplanung der neuen Schleusenanlage einschließlich aller Bauzustände sowie die übergreifende planerische Integration und Koordination in der integrierten Planungsphase der Allianz. VP1 stellt sicher, dass alle Fachbeiträge konsistent, genehmigungsfähig und für die Zielpreisermittlung belastbar zu einem integrierten Gesamtplanungsstand zusammengeführt werden und dass die Planung die funktionalen Anforderungen, Projektziele und technischen Randbedingungen vollständig und prüfbar abbildet. Darüber hinaus verantwortet VP1 die inhaltliche Koordination der Planungsbeteiligten, die strukturierte Einbindung der bauausführenden Vergabepakete (VP2 und VP3) in die Planung sowie die Moderation und Dokumentation planungsrelevanter Entscheidungen im Sinne des „Best for Project“-Ansatzes. Verantwortliche Leistungen: VP1 erbringt insbesondere folgende Leistungen: - vollständige Objekt- und Fachplanung der Schleusenanlage einschließlich aller wasserbaulichen, (erd- und tief-)baulichen, stahlwasserbaulichen, massivbaulichen, maschinen- und elektrotechnischen sowie EMSR-technischen Planungsanteile bis zum genehmigungsfähigen und für die Zielpreisermittlung sowie Ausführungsvorbereitung geeigneten Planungsstand, - integrierte Entwicklung der Gesamtanlage einschließlich Bauwerks- und Anlagenkonzepte, Kammerwände und -bereiche, Sohle, Häupter, Portale, Führungen, Nebenbauwerke, Stahlwasserbau, maschinentechnische, (maschinen-)hydraulische, elektrotechnische, steuerungstechnische und leittechnische Systeme sowie Verkehrs-, Betriebs- und Nebenanlagen, - Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanungen von Wegeinfrastruktur - Erarbeitung von Prüf- und Abnahmeplänen, - Erstellung sämtlicher erforderlicher Fachmodelle, Nachweise, Berechnungen und Bemessungen, - Planung aller Bauzustände, Bauzwischenzustände und Provisorien einschließlich Baugruben, Baugrubensicherungen, Bauabläufe, bauzeitlicher Verkehrs- und Schifffahrtsführung sowie Maßnahmen zur Betriebssicherung der Bestandsanlagen, - Integration der Anforderungen aus Betriebssicherung, Hochwasserschutz, Schifffahrt und wasserbaulichen Randbedingungen in alle Fachplanungen, - Ggf. Koordination und Zusammenstellung aller Unterlagen für Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren sowie fachliche Unterstützung des Auftraggebers bei Rückfragen und Auflagen, - Organisation und Koordination der modellbasierten Zusammenarbeit (BIM) einschließlich Strukturierung und Koordination der Fachmodelle, Durchführung von Modellabgleichen und Betrieb der gemeinsamen Datenumgebung (CDE), - Sicherstellung eines konsistenten digitalen und fachlichen Gesamtplanungsstandes als Grundlage für Koordination, Freigaben, Bauzustandsplanung und Übergabe an die ausführenden Vergabepakete, - Mitwirkung an der Anwendung projektbezogener LEAN-Methoden in der integrierten Planungsphase zur Abstimmung, Taktung und Steuerung der Planungsprozesse.
- Ortsgemeinde Kliding
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 30. April 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Kreis Gütersloh.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.