Maschinenversicherung per 01.10.2026
Abschluss einer Maschinenversicherung für den Zeitraum ab dem 01.10.2026 im offenen Verfahren. Gegenstand ist die Absicherung von Maschinen gegen unvorhergesehene Schäden oder Zerstörungen.
Angebotsfrist:08. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Abschluss einer Maschinenversicherung für den Zeitraum ab dem 01.10.2026 im offenen Verfahren. Gegenstand ist die Absicherung von Maschinen gegen unvorhergesehene Schäden oder Zerstörungen.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Kessler & Co. AG
- Veröffentlicht: 07. April 2026
- Frist: 08. Juni 2026
- Thema: Versicherungen
Ausschreibungsbeschreibung
Abschluss einer Maschinenversicherung für den Zeitraum ab dem 01.10.2026 im offenen Verfahren. Gegenstand ist die Absicherung von Maschinen gegen unvorhergesehene Schäden oder Zerstörungen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Offenes Verfahren für eine Rahmenvereinbarung (Netto-Höchstwert 1,35 Mio. EUR) zur Implementierung von Leistungen für die Generalverwaltung und 14 Max-Planck-Institute (MPI). Pilot-Implementierung ab 01.07.2026, Leistungsbeginn 01.10.2026, Laufzeit 48 Monate bis 30.09.2030. Keine Mindestabnahmeverpflichtung. Keine Losaufteilung. Weitere MPIs können während der Laufzeit beitreten; selbstständige Einrichtungen können Einzelverträge abschließen. Zuschlag ab 05.05.2026.
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Verlängerung der bestehenden 5.111 Stk. Citrix Universal Hybrid Mulit Cloud Lizenzen um 36 Monate
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Konzeptvergabe mit architektonisch-freiraumplanerischem Wettbewerb zur Veräußerung des städtischen Grundstücks 'Alte Ländcheshalle' in Hofheim-Wallau
Gegenstand der Konzeptvergabe ist das zu veräußernde städtische Grundstück Am Rheingauer Weg 21. Es umfasst das Flurstück der Gemarkung Wallau, Flur 30, Flurstück 311 mit einer Fläche von 8.112 m². Zur Festlegung eines Mindestkaufpreises für das Grundstück hat die Kreisstadt Hofheim am Taunus einen Sachverständigen für Immobilienbewertung mit der Erarbeitung eines Wertgutachtens zur Ermittlung des bedingten Verkehrswerts beauftragt. Der bedingte Verkehrswert beträgt zum Wertermittlungsstichtag 15.11.2023: 4.140.000,00 EUR. Da die Abriss- und Entsorgungskosten für die Beräumung des Grundstücks durch den Investor zu tragen sind, soll der Mindestkaufpreis mindestens dem bedingten Verkehrswert zum Wertermittlungsstichtag 15.11.2023, abzüglich der geschätzten Abriss- und Entsorgungskosten für die Beräumung des Grundstücks entsprechen. Die Abriss- und Entsorgungskosten für die Beräumung des Grundstücks wurden von einem Ingenieurbüro für Umweltplanung, das von der Ausloberin beauftragt wurde, auf 493.612,00 EUR brutto geschätzt. Der Mindestkaufpreis für das Grundstück beträgt damit 3.646.388 EUR. Bei der Bewertung der Angebote werden die Qualität der Planung mit 70 % und das Kaufpreisangebot mit 30 % gewichtet. Das Kaufpreisangebot wird in einem verschlossenen Umschlag eingereicht, der erst nach Abschluss der Preisgerichtssitzung geöffnet wird ('Zweiumschlagverfahren'). Nach Abschluss des Verfahrens wird die Kreisstadt Hofheim am Taunus zur Absicherung der Ausloberziele sowie zur Sicherstellung der Schaffung von Planungsrecht, einen Grundstückskauf- und Baurealisierungsvertrag mit dem erstplatzierten Investor abschließen.
- Gemeinde Barsbüttel - Der Bürgermeister -BarsbüttelFrist: 17. Apr.
Durchführungsträger für den Offenen Ganztag an den Grundschulen Kirsten Boie Schule und Willinghusen
Der vollständige Leistungsumfang ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen, zu erbringen ist u.a.: Der Träger bietet allen SuS der Schule an 5 Tagen der Woche (Mo. – Fr.) eine verlässliche Betreuung – möglichst im Klassenverband - ergänzend zur verlässlichen Grundschulzeit an. Derzeit sind folgende Angebotszeiten vorgesehen: • 12 Uhr/13 Uhr bzw. Schulschluss bis 16.00 Uhr (= Kernzeit); • 07.00 Uhr – 08.00 Uhr (= Frühbetreuung); • 16.00 Uhr – 17.00 Uhr (= Spätbetreuung). --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Für die Randzeiten (Früh- und Spätbetreuung) ist ein bedarfsgerechtes Angebot ab einer Nachfrage von 13 Plätzen vorzuhalten ist. Das Ganztagskonzept beinhaltet neben der täglichen Hausaufgaben- sowie Mittagessenbetreuung und freier Verfügungszeiten für z. B. freies Spiel, Bewegungs- und Ruhezeiten auch Kurs- oder Themenangebote (AGs). --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Träger bietet in den Ferienzeiten eine Ferienbetreuung in der Zeit von mindestens 8.00 Uhr – 16.00 Uhr an und sieht hierbei eine Schließzeit von 4 Wochen vor, davon 2 Wochen in der 2.-5. Woche der Sommerferien, eine Woche in den Winterferien und eine Woche in den Herbst- oder Frühjahrsferien. Die Schließzeiten sollen zeitversetzt zur jeweils anderen Schule sein, damit eine Alternativbetreuung an der anderen Schule gewährleistet ist. Die Schließzeiten legt der Träger nach Abstimmung mit den Schulleitungen fest. Diese sind den Eltern rechtzeitig vorab bekannt zu geben. Darüber hinaus ist an den beweglichen Ferientagen sowie den Tagen der Schulentwicklung die Betreuung im vollen Umfang sicherzustellen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Träger hat die Aufsichtspflicht außerhalb der Unterrichtszeit im Rahmen der Angebotszeit des Offenen Ganztags. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Träger sorgt für eine funktionierende und tragfähige Kommunikation mit den Erziehungsberechtigten (z. B. durch Informationsveranstaltung, Elternabende, Elterngespräche, App-basierte Kommunikations-Plattform…) und bietet Mitgestaltungsmöglichkeiten in der Angebotsgestaltung an. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Teilnahme am Offenen Ganztag ist generell freiwillig, nach Anmeldung jedoch für einen bestimmten Zeitraum (mindestens für ein Schulhalbjahr) verbindlich. Zu Beginn eines Schuljahres bzw. -halbjahres (je nach zeitlichem Zuschnitt des jeweiligen Angebotes) können alle SuS mit ihren Erziehungsberechtigten entscheiden, an welchen Angeboten sie teilnehmen möchten. Damit besteht für alle SuS die Möglichkeit, je nach Neigung, Notwendigkeit und Interesse eine individuelle Auswahl zu treffen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Ganztags- und Betreuungsangebote im Offenen Ganztag sind regelmäßig zu evaluieren und in Abstimmung mit der Schulleitung in Art und Umfang zu aktualisieren, damit ein bedarfsgerechtes und attraktives Angebot für die SuS und Eltern/Erziehungsberechtigten vorgehalten wird. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Aufgrund der Vorgaben in der Richtlinie Ganztag und Betreuung sind die Angebote in halben oder vollen Zeitstunden vorzuhalten und sollen jeweils mindestens zehn SuS umfassen, sofern nicht in pädagogisch oder organisatorisch begründeten Fällen Ausnahmen erforderlich sind. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes hat sich der Bieter zwingend durch eine verpflichtende Besichtigung aller betroffenen Objekte über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Dies bestätigt der Bieter mit seiner Unterschrift im Angebotsschreiben sowie dem mit Angebotsabgabe einzureichenden Formblatt „Nachweis der Objektbesichtigung“. Spätere Einreden wegen besonderer örtlicher Gegebenheiten werden nicht anerkannt. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Anmeldungen zur Objektbesichtigung richten Sie bitte per E-Mail bis zum 22. Mai 2026 an die Gemeinde Barsbüttel, jan.greve@barsbuettel.landsh.de. Die Termine können zwischen der 19. – 22. KW 2026 stattfinden. Der Treffpunkt für die Besichtigung ist die Kirsten Boie Schule, Soltausredder 18, 22885 Barsbüttel (danach Wechsel zur Grundschule Willinghusen, Stemwarder Landstr. 4, 22885 Barsbüttel). --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Angebote von Bietern, die nicht an der Objektbesichtigung teilgenommen haben, werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
- AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und ThüringenFrist: 30. Sept.
Abschluss nicht exkl. Arzneimittel-Rabattvereinb. nach § 130a Abs. 8 SGB V im Wege eines Open-House-Modells zum Wirkstoff Epoetin alfa und Epoetin zeta (ATC-Code nach WHO: B03XA01)
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel mit dem Wirkstoff Epoetin alfa und Epoetin zeta (ATC-Code nach WHO: B03XA01). Der Vertragsabschluss erfolgt im Rahmen eines sog. Open-House-Modells, d. h. ein Vertragsabschluss steht innerhalb des Teilnahmezeitraums allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen offen, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und akzeptieren. Dies hat zur Folge, dass individuelle Vertragsverhandlungen nicht geführt werden und eine (Liefer-)Exklusivität nicht gegeben ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Abnahmemenge unbekannt ist, da diese von der Nachfrage und der Entwicklung der Versichertenzahl, von dem Verordnungsverhalten der Ärzte sowie dem Abgabe- und Bevorratungsverhalten der öffentlichen Apotheken abhängig ist. Mindestabnahmemengen werden demensprechend nicht garantiert. Interessierte pharmazeutische Unternehmer können die Teilnahmeunterlagen über den Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP) herunterladen. Dazu ist zunächst ein Antrag auf Zugang zum Projektraum erforderlich. Nach erfolgter Freischaltung durch die Auftraggeberin kann anschließend auf die Teilnahmeunterlagen zugegriffen werden. Über den Inhalt der Teilnahmeunterlagen - insbesondere über den Inhalt der Rabattvereinbarung und den dort genannten Rabatten - ist absolutes Stillschweigen zu bewahren. Eine vollständige oder teilweise Weitergabe oder Zugänglichmachung von Inhalten der Teilnahmeunterlagen an bzw. für Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. Sofern von einer Teilnahme abgesehen wird, sind alle Unterlagen unverzüglich datenschutzgerecht zu vernichten. Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den im Projektraum hinterlegten Dokumenten "Anschreiben" und "Erläuterungen der Vertragsbedingungen". Die Kommunikation, einschließlich der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen, erfolgt elektronisch über das Vergabeportal DTVP; Einzelheiten hierzu sind den zuvor genannten Dokumenten zu entnehmen. Etwaige anderslautende Angaben in der Auftragsbekanntmachung sind technischen Gründen geschuldet und beanspruchen keine Verbindlichkeit. Teilnahmeanträge können erstmals bis zum 30. April 2026 eingereicht werden. Alle weiteren Einreichungsfristen entnehmen Sie bitte der im Projektraum hinterlegten Anlage "Einreichungsfristen". Fällt der Tag der Einreichungsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei verspätetem Zugang werden die eingereichten Teilnahmeanträge zur nächsten Einreichungsfrist berücksichtigt. Die Rabattvereinbarung endet, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses, spätestens zum 30. September 2027. Die Auftraggeberin behält sich vor, das Open-House-Verfahren vorzeitig zu beenden, insbesondere im Falle des Abschlusses exklusiver Rabattvereinbarungen; in diesem Fall enden die bereits geschlossenen Rabattvereinbarungen nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen. Den Erfahrungen der Auftraggeberin nach treten exklusive Rabattvereinbarungen in der Regel 8 bis 12 Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Auftragsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
- Verbandsgemeindeverwaltung Enkenbach-AlsenbornEnkenbach-AlsenbornFrist: 05. Mai
Energetische Sanierung Mehrzweckhalle Mehlingen
Beschreibung der Planungsaufgabe und der Baumaßnahme: Hinweis: Die LPH 1 (ohne Elektrotechnik) gemäß HOAI ist vom Ingenieurbüro Otto Reisig GmbH aus Riedenburg erbracht. Die LPH 2 + 3 und LPH 5 - 8 sind voll zu erbringen und zu honorieren. Grundlage ist die Honorarzone II, Mindestsatz gem. HOAI 2021 § 53 ff. Historie Die Mehrzweckhalle der Ortsgemeinde Mehlingen wurde in den 70er Jahren gebaut. Sie ist für das Dorfleben in der Gemeinde ein zentraler Anlaufpunkt für Jung und Alt. Mit Hilfe von Fördermittel möchte die Ortsgemeinde eine umfassende energetische Sanierung des Gebäudes vornehmen und somit zur Energieeinsparung und der Erreichung der klimapolitischen Ziele des Landes beitragen. Eine Untersuchung der Halle hinsichtlich "Brandschutz" durch das Fachbüro "Infra-Touch", Bernd Stiegler, Neulußheim ergab, dass unter anderem - die Heizanlage von der benachbarten Lüftungsanlage brandschutztechnisch getrennt werden müsste, was hohen baulichen Aufwand bedeuten würde (Einbau feuerfeste Wände, Brandschutzklappen, Leitungs-Schottungen etc.) - Dachdämmstoffe aufgrund Ihres Brandverhaltens aus dem Dachraum entfernt werden müssten. Um den zukünftigen Brandschutz und verbesserten energetischen Standard zu gewährleisten sowie des Bedarfs der Sanierung verschiedener Bauteile wurden folgende bauliche Maßnahmen geplant: 1.0 Energetische Verbesserung der Gebäudehüllen (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 1.1 Sportbodenbau (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.1 Erneuerung der Heizanlage (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.2 Abwasser, Wasser, Sanitärräume und Erneuerung Warmwasserbereitung (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.3 Erneuerung Lüftungsanlage (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) Einsparungspotential: Mit der Maßnahme muss aufgrund den Vorgaben des Fördermittelgebers eine Endenergieeinsparung der Wärme von rund 97%, ~654.080 kWh, erreicht werden. Die Einsparung beim Primärenergiebedarf liegt bei rund 95%, ~748.000 kWh. Vor diesem Hintergrund sind die Maßnahmen, welche in den im Förderantrag zugrundeliegenden Berechnungen Gegenstand waren, dem Grunde nach umzusetzen. Aktueller Projektstand: Die Leistungsphase 1 für OJP und TGA H,L,S ist vollständig erbracht. Durch das VgV-Verfahren werden geeignete Planungsbüros gesucht, die die v.g. Leistungen planen und durchzuführen. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Zunächst einmal die LPH 2 + 3 (bei OJP anteilig), LPH 1 - 3 (TGA E) und LPH 2 - 3 (TGA HLS). Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Auf die vorhandene Grundlagenermittlung und Vorplanung ist dabei aufzubauen. Die Beauftragung der Planung erfolgt voraussichtlich ab ca. Ende Juli / Anfang August 2026 (nach Abschluss dieses Verfahrens), Planungsbeginn: Unmittelbar nach Beauftragung. Bis Ende September 2026 ist ein Bauzeitenplan zu erstellen, in welchem der Bauablauf aller Gewerke terminiert ist. Zumindest mit den vorbereitenden Maßnahmen wie die Abbrucharbeiten ist noch in 2026 zu beginnen. Fertigstellung der gesamten Maßnahme: 31.08.2028. Aufgrund der Förderung des Vorhabens, muss verbindlich bestätigt werden, dass das Vorhaben bis spätestens 15.09.2028 vollständig abgeschlossen ist. Hintergrund ist, dass die EFRE-Mittel (siebenjähriger europäischer Finanzrahmen) nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen und operativ ein fristgerechter Abschluss der verwaltungsseitigen Prüfungen sichergestellt sein muss. Insofern ist es zwingend erforderlich, dass umgehend nach Beauftragung der Planungsleistungen diese zeitnah erbracht werden und ohne Verzögerung in eine bauseitige Umsetzung überführt werden. Aufgrund den stringenten Vorgaben des Zuwendungsgebers müssen alle Leistungen bis zum 31.08.2028 abgeschlossen sein. Die Bauabnahmen müssen bis zum 15.09.2028 erfolgt sein und die Schlussrechnungen bis zum 30.10.2028 vorliegen. Bei der Ausschreibung der einzelnen Gewerke gilt es enge Fristen für die Umsetzung vorzugeben. Es sind regelmäßige Besprechungstermine in enger Taktung mit allen Beteiligten durchzuführen. Die Bauüberwachung durch die beauftragten Büros hat mindestens dreimal die Woche, jedoch bei Bedarf auch öfter vor Ort zu erfolgen. Die Bauleitertätigkeit ist regelmäßig zu dokumentieren und zeitnah dem Bauherrn vorzulegen. Weiterhin sind entsprechende Bautagebücher zu führen. Es sind weiterhin wöchentliche Bauherrensitzungen abzuhalten und entsprechend zu protokollieren. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechtes ist für Kommunen verpflichtend, Abweichungen sind regelmäßig förderschädlich und können zu einem (Teil-)Widerruf oder Verwehrung der Förderung führen. Auf die Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften wird in den Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides explizit hingewiesen. Ein Verstoß stellt einen förderschädlichen Tatbestand dar, der zu einem sofortigen Widerruf des Zuwendungsbescheides führen kann. Im Rahmen der Mittelabrufe erfolgt stets eine Prüfung der Vergabeunterlagen durch die ISB. Mit dem ersten Mittelabruf sind dann erstmalig umfangreiche Nachweise zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts einzureichen. Eine Auszahlung ist erst nach dem erfolgreichen Abschluss dieser Prüfung möglich. Die Vergabe ist detailliert und frühzeitig zu dokumentieren und auf zusätzliche EFRE-Vorgaben insbesondere bei Vergaben im Oberschwellenbereich wird hingewiesen. Für eine zügige Umsetzung der Arbeiten ist während der Bauzeit keine Nutzung der Sporthalle vorgesehen. Kosten gemäß Grobkostenschätzung Stand 13.01.2026: Kgr. 300 = 1.117.000,00 netto; Kgr. 400 = 1.650.000,00 EUR netto; Kgr. 300 - 700 = 3.459.663,00 EUR netto. Die Abbruchkosten sind in der Kostengruppe 300 bzw. 400 mit enthalten. Weitere Angaben sind aus der beigefügten Projektbeschreibung vom 18.03.2026 zu entnehmen.
- Vitos gemeinnützige GmbHFrist: 09. Apr.
Rahmenvertrag über Fahrradleasing-Leistungen für Vitos Mitarbeitende
Vitos ist der größte Anbieter für die Behandlung von psychisch erkrankten Menschen in Hessen. Das Unternehmen betreibt psychiatrische, psychosomatische und forensisch-psychiatrische Kliniken sowie Einrichtungen der psychiatrischen Rehabilitation. Die begleitenden psychiatrischen Dienste richten sich mit ihrem Angebot an chronisch psychisch erkrankte Menschen. Neben seiner Kernaufgabe - der Diagnostik und Behandlung psychisch erkrankter Menschen - betreibt Vitos auch eine orthopädische Fachklinik in Kassel sowie hessenweit Einrichtungen der Jugend- und Behindertenhilfe. Vitos ist ein Unternehmen des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen. Zum Unternehmensverbund mit Zentrale in Kassel gehören 17 gemeinnützige Gesellschaften. 12.200 Mitarbeitende erwirtschaften an 115 Standorten einen jährlichen Gesamtertrag von einer Milliarde Euro. Sie behandeln insgesamt 44.000 Patient/-innen stationär/teilstationär und erbringen etwa 300.000 ambulante Behandlungen im Jahr. Für weitere Informationen wird auf die Homepage des Vitos Konzern unter der Adresse www.vitos.de verwiesen. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über Fahrradleasing für Mitarbeiter des Vitos-Konzerns. Die Laufzeit beträgt 48 Monate. Der Leistungsbeginn ist spätestens sechs Wochen nach Zuschlagserteilung. Der Zuschlag ist geplant für die KW 17. Die Vitos gGmbH schreibt den Auftrag als Öffentliche Auftraggeberin gemäß § 15 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) im Wege eines Offenen Verfahrens aus. Direkte Vertragspartner des hier geschlossenen Rahmenvertrags sind die Vitos gGmbH als Auftraggeberin und der Auftragnehmer (bezuschlagter Bieter) gemäß Ausschreibungsunterlagen. Die Tochter- und Enkelgesellschaften der Vitos gGmbH, die Vitos gGmbH und die Gemeinnützige Gesellschaft für digitale Gesundheit (bezugsberechtigte Unternehmen) werden die Leistungen zu den in dieser Rahmenvereinbarung vereinbarten Konditionen beziehen. Für die Gegenleistung der gegenüber den bezugsberechtigten Unternehmen erbrachten Leistungen ist das jeweilige bezugsberechtigte Unternehmen direkte Schuldnerin des Auftragnehmers. Die Vitos gGmbH ist diesbezüglich im Außenverhältnis vertretungsbefugt. Die nachfolgenden Vitos-Unternehmen sind aus diesem Rahmenvertrag bezugsberechtigt (im Folgenden Leasingnehmer): - Vitos gGmbH, Akazienweg 10, 34117 Kassel - Vitos MVZ gGmbH, Akazienweg 10, 34117 Kassel - Gemeinnützige Gesellschaft für digitale Gesundheit GDG mbH, Akazienweg 10, 34117 Kassel - Vitos Gießen-Marburg gGmbH, Licher Straße 106, 35394 Gießen - Vitos Haina gGmbH, Landgraf-Philipp-Platz 3, 35114 (Haina) - Vitos Herborn gGmbH, Austraße 40, 35745 Herborn - Vitos Hochtaunus gGmbH, Zeppelinstraße 38, 61352 Bad Homburg - Vitos Jugendhilfe Frankfurt gGmbH, Fichardstraße 38, 60322 Frankfurt am Main - Vitos Medizinisches Versorgungszentrum Kassel gGmbH, Wilhelmshöher Allee 345, 34131 Kassel - Vitos Nordhessen gGmbH, Landgraf-Philipp-Str. 9, 34308 Bad Emstal - Vitos Reha GmbH, Erzberger Straße 47, 34117 Kassel - Vitos Rhein-Main gGmbH, Sebastian-Kneipp-Straße 11, 65812 Bad Soden - Vitos Rheingau gGmbH, Kloster-Eberbach-Straße 4, 65346 Eltville - Vitos Service gGmbH, Sandweg 3, 35457 Lollar - Vitos Südhessen gGmbH, Philippsanlage 101, 64560 Riedstadt - Vitos Teilhabe gGmbH, Veitenmühlenweg 10, 65510 Idstein - Vitos Weil-Lahn gGmbH, Mönchberg 8, 65589 Hadamar - Vitos Pflegezentrum Weilmünster gGmbH, Weilstraße 10, 35789 Weilmünster Weitere Gesellschaften können während der Vertragslaufzeit hinzukommen oder wegfallen. Gesellschaften sind Unternehmen, die konzernrechtlich mit der Vitos gGmbH oder ihren Tochter- und Enkelgesellschaften verbunden sind.
- gematik GmbH
Implementierung Personalmanagementsystem (PMS)
Das Ziel der Beschaffung ist der Abschluss eines Vertrages über die Einführung und den Betrieb eines Personalmanagementsystems als Cloud-basierte Software-as-a-Service (SaaS)-Lösung sowie Unterstützungsleistungen für die Datenmigration aus dem bestehenden Personalmanagementsystem und - je nach Bedarf des Auftraggebers - die Erbringung von Beratungs- bzw. Entwicklungsleistungen. Mit dem avisierten Personalmanagementsystem soll die gematik in die Lage versetzt werden, mittels einer entsprechend geeigneten und hochqualitativen SaaS-Lösung Führungs-, Recruiting-, Personal-Admin- und Controlling-Aufgaben zu erfüllen. Zudem muss das Personalmanagementsystem intuitiv und benutzerfreundlich sein, da damit das Self-Service-Angebot für die Mitarbeitenden erweitert werden soll. Insgesamt wird mithin eine deutliche Ressourcenentlastung mit Blick auf Personalprozesse sowie der Ausbau einer transparenten Ressourcen- und Personalplanung in einer effizienteren und personalkostensparenden Organisation angestrebt. Des Weiteren erwartet die gematik ein Zusammenarbeitsverhältnis, das von hoher Kundenorientierung und Zuverlässigkeit auf beiden Seiten geprägt ist. Neben der Bereitstellung des Personalmanagementsystems benötigt die gematik daher vom Auftragnehmer sowohl einen adäquaten Kundensupport, als auch Beratungsleistungen zu neuen Funktionen sowie Unterstützung bei der Digitalisierung zukünftiger Personalmanagementprozesse. Der Auftragnehmer muss vor diesem Hintergrund mit personellen und technischen Ressourcen gewährleisten, dass er auch kurzfristig zur Erfüllung der Vertragsinhalte in der Lage ist. Die Beratungs- und Unterstützungsbedarfe werden anlassbezogen in Rücksprache zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber geplant und umgesetzt. Der aktuelle Vertrag für das derzeit eingesetzte Personalmanagementsystem läuft prognostisch zum 30.06.2026 aus. Dahingehend wird ein nahtloser Übergang vom Bestandssystem auf ein neues Personalmanagementsystem angestrebt. Der Auftraggeber geht insofern davon aus, dass die notwendigen Migrationsleistungen innerhalb eines Zeitraums von maximal 6 Monaten ab Zuschlagserteilung abgeschlossen werden können. Verzögert sich die Zuschlagserteilung, kann das demnach dazu führen, dass der Zieltermin (01.06.2026, um einen Parallelbetrieb von einem Monat zu gewährleisten) entsprechend verschoben werden muss. Folglich hat der Auftragnehmer in der Systemintegrationsplanung ausreichend Zeit für die Unterstützung in der Migrations- und Testphase (Übernahme der Personalstammdaten sowie Dokumente) in Abstimmung mit dem Auftraggeber einzuplanen. Folgende Leistungen sind vom künftigen Auftragnehmer zu erbringen: 1. Initiale Leistungen (Setup) - Bereitstellung des Personalmanagementsystems gem. den Anforderungen des Auftraggebers: o Vorbereitung der Implementierung des Personalmanagementsystems: Konzeptions- und Planungsleistungen o initiale Einrichtung und Konfiguration der Lösung - Planung und Begleitung der Daten-Migration aus dem bestehenden Personalmanagementsystem - Unterstützung während der sog. "Go-Live-Phase" - Durchführung von Schulungen und Bereitstellung von Schulungsmaterialien (bspw. Videoerläuterungen) 2. Fortlaufende Leistungen (Software-as-a-Service, nachfolgend: "SaaS") - Betriebsleistungen: o Technischer Betrieb und Hosting der SaaS-Lösung o Allgemeine Technische Dokumentation - Wartung und Pflege des Personalmanagementsystems als SaaS o Monitoring, Fehleranalyse und deren Beseitigung innerhalb definierter SLA-Zeiten o Kundensupport 3. Sonstige Leistungen (Leistungen auf Abruf) - Beratungsleistungen (bspw. Beratung zur Implementierung der gematik Human Resources (HR)-Prozesse) - Sonstige Entwicklungsleistungen (bspw. Implementierung von Schnittstellen) 4. Leistungen bei Vertragsende - Erbringung von Leistungen, die erforderlich sind, um einen neuen Auftragnehmer oder den Auftraggeber in die Lage zu versetzen, die Leistungen zu übernehmen. 5. Leistungen im Rahmen des Projektmanagements - Der Auftragnehmer muss zudem über ein fortlaufendes Projekt- und Qualitätsmanagement verfügen, das insbesondere folgende Teilleistungen umfasst: - Teilnahme an Kick-Offs, Workshops, und sonstigen regelmäßigen Projektmeetings - Protokollführung - Vor- und Nachbereitung von und ähnliche unterstützende Leistungen im Rahmen von Projektmeetings nach Vorgaben des AG - NICHT Bestandteil der Leistungen des Auftragnehmers ist hingegen die technische Anbindung des ausgeschriebenen Personalmanagementsystems zu dem aktuellen Zeiterfassungstool. Weitere Details zur Leistung und die Anforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage-02 der Vergabeunterlagen), dem Anforderungskatalog (Anlage-09a) und dem EVB-IT-Cloud Kriterienkatalog (Anlage-11a der Vergabeunterlagen). Die Bewerber haben insbesondere den Anforderungskatalog und die darin enthaltenen MUSS-Anforderungen bereits im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs dahingehend zu prüfen, ob sie die Anforderungen einhalten können. Stellt sich bei einem Bewerber, der zur Angebotsabgabe aufgefordert wurde, im Rahmen der Angebotsprüfung heraus, dass er eine oder mehrere MUSS-Anforderungen nicht einhalten kann, ist sein Angebot zwingend vom Vergabeverfahren auszuschließen!
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 08. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Kessler & Co. AG.
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