Markterkundung zu Telefondienstleister zur Sicherstellung von In- und Outbound-Telefonie
Fragenkatalog ### Allgemeine Fragen: 1. Welche Dienstleistungsbereiche decken Sie als Auftragnehmer ab? # 2. Welche Erfahrungen in Bezug auf gesetzliche Krankenkassen, private Krankenversicherungen, allgemeine Versicherungen oder Banken haben Sie? # 3. Welche Kontaktkanäle bieten Sie Ihren Auftraggebern an? # 4. Wie si...
Angebotsfrist:12. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Fragenkatalog ### Allgemeine Fragen: 1. Welche Dienstleistungsbereiche decken Sie als Auftragnehmer ab? # 2. Welche Erfahrungen in Bezug auf gesetzliche Krankenkassen, private Krankenversicherungen, allgemeine Versicherungen oder Banken haben Sie? # 3. Welche Kontaktkanäle bieten Sie Ihren Auftraggebern an? # 4. Wie sind Sie bei Auftra...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: DAK-Gesundheit
- Veröffentlicht: 11. April 2026
- Frist: 12. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Fragenkatalog ### Allgemeine Fragen: 1. Welche Dienstleistungsbereiche decken Sie als Auftragnehmer ab? # 2. Welche Erfahrungen in Bezug auf gesetzliche Krankenkassen, private Krankenversicherungen, allgemeine Versicherungen oder Banken haben Sie? # 3. Welche Kontaktkanäle bieten Sie Ihren Auftraggebern an? # 4. Wie sind Sie bei Auftraggebern an deren Bestandssysteme/CRM angebunden und welche Erfassungen können Sie vornehmen (Inbound/Outbound)? # 5. Wie wird die Sicherheit der zur Verfügung gestellten Daten gewährleistet? # 6. Welche Servicezeiten für Inbound werden von Ihnen abgedeckt (24/7)? # 7. Wie stellen Sie die Inbound-Telefonie in hochfrequentierten Zeitfenstern (Peaks) - z.B. 7 bis 8 Uhr und 18 bis 20 Uhr - sicher? # 8. In welchen Zeiten stellen Sie eine Outboundtelefonie sicher? In welchen Servicezeiten können dazu Rückrufe angenommen werden? # 9. Welche Daten können Sie im Rahmen der Erreichbarkeit bei Outboundkampagnen (z.B. wann sind die Kunden am besten erreichbar/Anwahlversuche) und Validität der zur Verfügung gestellten Kontaktdaten liefern (falsche Telefonnummern /automatische Erkennung von falschen Telefonnummern)? # 10. Wie viele Outboundcalls (erreicht/nicht erreicht) können Sie im Durchschnitt in der Stunde sicherstellen? # 11. Mit welchen Arten von Outboundkampagnen arbeiten Sie? # 12. Erhalten Sie feste Datensätze für eine Kampagne oder auch täglich aktualisierte Anpassungen zu den bereits gelieferten Daten? In welchem Abstand ist es Ihnen möglich, neue Datensätze entgegenzunehmen (wöchentlich/auch täglich)? # 13. Welche Datenübermittlung ist für Sie üblich, gerade auch bei einer täglich neuen Datenlieferung? # 14. Ist es üblich, dass Forecasts vom Auftraggeber erstellt und übermittelt werden? Und wenn ja, in welchem Turnus (täglich/wöchentlich/monatlich)? # 15. Wie setzen sich die Kosten für die Abrechnung der Inboundtelefonie (Kern-/Randzeiten) und Outboundtelefonie (Kampagnen) zusammen? # 16. Sind Malusregelungen bei Nichterfüllung des Servicelevels üblich? ### Technik: 1. Mit welcher Telekommunikations-Infrastruktur und IT arbeiten Sie? Welche Kosten werden an die Auftraggeber weitergegeben? # 2. Mit welchen Office-Programmen (Tabellenkalkulation etc.) arbeiten Sie bzw. Ihre Agenten? ### Qualitätsmessung: 1. Sind Gesprächsaufzeichnungen möglich? Falls, ja, wie werden diese realisiert? Können diese an den Auftraggeber übermittelt werden? # 2. Welche Art der internen Wissensvermittlung nutzen Sie (z. B. Intranet/Wissensmarkt für die Mitarbeiter)? ### Mitarbeiter: 1. Welche Grundqualifikationen sind Ihnen bei Ihren Mitarbeitern wichtig und aus welchen Beschäftigungsbereichen rekrutieren Sie Ihre Mitarbeitenden? # 2. Welche Möglichkeiten nutzen Sie, um geeignete Mitarbeitende zu rekrutieren und diese an Ihr Unternehmen zu binden (z.B. Bonussysteme)? # 3. Wie sind die "Standzeiten" (Dienstalter der Mitarbeitenden) in Ihrem Unternehmen? # 4. Wie geben Sie Schulungskosten an Auftraggeber weiter? # 5. Haben Sie Sozialversicherungsfachangestellte oder Kaufleute im Gesundheitswesen in Ihrem Team? Wenn ja, zu welchem prozentualen Anteil? # 6. Wie viel Prozent Ihrer Mitarbeitenden können in Englisch kommunizieren? Gibt es ggf. weitere Fremdsprachen und wenn ja, welche? Wie organisieren Sie die Kommunikation der fremdsprachigen Kundschaft mit diesen Mitarbeitenden? ### Organisatorisches: 1. Wie gehen Sie mit ungeplanten Personalausfällen (Krankheit) um? Gibt es die Organisation einer Notfallbesetzung? # 2. Bieten Sie das Arbeiten im Homeoffice an? Falls ja, unter welchen Voraussetzungen? # 3. An welchen Standorten erfolgt die Gesprächsannahme? # 4. Welche Maßnahmen zur Risikominimierung insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz nutzen Sie? #
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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10- DAK-Gesundheit
Markterkundung zu Telefondienstleister zur Sicherstellung von In- und Outbound-Telefonie
Fragenkatalog ### Allgemeine Fragen: 1. Welche Dienstleistungsbereiche decken Sie als Auftragnehmer ab? # 2. Welche Erfahrungen in Bezug auf gesetzliche Krankenkassen, private Krankenversicherungen, allgemeine Versicherungen oder Banken haben Sie? # 3. Welche Kontaktkanäle bieten Sie Ihren Auftraggebern an? # 4. Wie sind Sie bei Auftraggebern an deren Bestandssysteme/CRM angebunden und welche Erfassungen können Sie vornehmen (Inbound/Outbound)? # 5. Wie wird die Sicherheit der zur Verfügung gestellten Daten gewährleistet? # 6. Welche Servicezeiten für Inbound werden von Ihnen abgedeckt (24/7)? # 7. Wie stellen Sie die Inbound-Telefonie in hochfrequentierten Zeitfenstern (Peaks) - z.B. 7 bis 8 Uhr und 18 bis 20 Uhr - sicher? # 8. In welchen Zeiten stellen Sie eine Outboundtelefonie sicher? In welchen Servicezeiten können dazu Rückrufe angenommen werden? # 9. Welche Daten können Sie im Rahmen der Erreichbarkeit bei Outboundkampagnen (z.B. wann sind die Kunden am besten erreichbar/Anwahlversuche) und Validität der zur Verfügung gestellten Kontaktdaten liefern (falsche Telefonnummern /automatische Erkennung von falschen Telefonnummern)? # 10. Wie viele Outboundcalls (erreicht/nicht erreicht) können Sie im Durchschnitt in der Stunde sicherstellen? # 11. Mit welchen Arten von Outboundkampagnen arbeiten Sie? # 12. Erhalten Sie feste Datensätze für eine Kampagne oder auch täglich aktualisierte Anpassungen zu den bereits gelieferten Daten? In welchem Abstand ist es Ihnen möglich, neue Datensätze entgegenzunehmen (wöchentlich/auch täglich)? # 13. Welche Datenübermittlung ist für Sie üblich, gerade auch bei einer täglich neuen Datenlieferung? # 14. Ist es üblich, dass Forecasts vom Auftraggeber erstellt und übermittelt werden? Und wenn ja, in welchem Turnus (täglich/wöchentlich/monatlich)? # 15. Wie setzen sich die Kosten für die Abrechnung der Inboundtelefonie (Kern-/Randzeiten) und Outboundtelefonie (Kampagnen) zusammen? # 16. Sind Malusregelungen bei Nichterfüllung des Servicelevels üblich? ### Technik: 1. Mit welcher Telekommunikations-Infrastruktur und IT arbeiten Sie? Welche Kosten werden an die Auftraggeber weitergegeben? # 2. Mit welchen Office-Programmen (Tabellenkalkulation etc.) arbeiten Sie bzw. Ihre Agenten? ### Qualitätsmessung: 1. Sind Gesprächsaufzeichnungen möglich? Falls, ja, wie werden diese realisiert? Können diese an den Auftraggeber übermittelt werden? # 2. Welche Art der internen Wissensvermittlung nutzen Sie (z. B. Intranet/Wissensmarkt für die Mitarbeiter)? ### Mitarbeiter: 1. Welche Grundqualifikationen sind Ihnen bei Ihren Mitarbeitern wichtig und aus welchen Beschäftigungsbereichen rekrutieren Sie Ihre Mitarbeitenden? # 2. Welche Möglichkeiten nutzen Sie, um geeignete Mitarbeitende zu rekrutieren und diese an Ihr Unternehmen zu binden (z.B. Bonussysteme)? # 3. Wie sind die "Standzeiten" (Dienstalter der Mitarbeitenden) in Ihrem Unternehmen? # 4. Wie geben Sie Schulungskosten an Auftraggeber weiter? # 5. Haben Sie Sozialversicherungsfachangestellte oder Kaufleute im Gesundheitswesen in Ihrem Team? Wenn ja, zu welchem prozentualen Anteil? # 6. Wie viel Prozent Ihrer Mitarbeitenden können in Englisch kommunizieren? Gibt es ggf. weitere Fremdsprachen und wenn ja, welche? Wie organisieren Sie die Kommunikation der fremdsprachigen Kundschaft mit diesen Mitarbeitenden? ### Organisatorisches: 1. Wie gehen Sie mit ungeplanten Personalausfällen (Krankheit) um? Gibt es die Organisation einer Notfallbesetzung? # 2. Bieten Sie das Arbeiten im Homeoffice an? Falls ja, unter welchen Voraussetzungen? # 3. An welchen Standorten erfolgt die Gesprächsannahme? # 4. Welche Maßnahmen zur Risikominimierung insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz nutzen Sie? #
- Stadt FürthFrist: 01. Mai
Markterkundung – Freiwillige Vorinformation – Keine Auftragsbekanntmachung, hier: Formalisierte Markterkundung Sachversicherung für die Stadtentwässerung Fürth (StEF)
Die Zentrale Vergabestelle der Stadt Fürth führt für das die Stadtendwässerung Fürth eine formalisierte Markterkundung zur Feststellung des endgültigen Leistungsumfangs und zur Einschätzung der Marktsituation außerhalb des formellen Vergaberechts durch. Es wird kein öffentlicher Auftrag erteilt. Die Markterkundung dient der Überprüfung des Marktes für die Vorbereitung eines geplanten Beschaffungsvorhabens. Nach Abschluss der Markterkundung werden die Ergebnisse in die Aus-schreibungsunterlagen des beabsichtigten Vergabeverfahrens vom Auftraggeber evaluiert und neutralisiert eingearbeitet. Die Markterkundung erfolgt in 2 Phasen. Phase 1: In der 1. Phase sollen interessierte Unternehmen prüfen, ob eine Teilnahme an einer späteren Ausschreibung für sie unter den genannten Eckpunkten grundsätzlich infrage kommt. Das Interes-se ist bis zum 20.04.2026 gegenüber der Vergabestelle anzuzeigen. Phase 2: Unternehmen, die ihr Interesse angezeigt haben und als potenzielle Teilnehmer infrage kommen, erhalten – voraussichtlich bis zum 23.04.2026 – weitergehende Informationen zur Risikosituation, zum angestrebten Versicherungsschutz und zur Schadensituation. Unternehmen sind eingeladen, den Fragenkatalog der Markterkundung (s. unten) bis zum 13.05.2026, zu beantworten. Bis zum 30.04.2026 können von den Unternehmen Fragen zu den Unterlagen der Markterkundung gestellt werden. Diese Fragen sind ausschließlich, per E-Mail an vergabestelle@fuerth.de oder via Vergabeplattform (Frage-/Antworttool) entsprechend zu stellen. Die Fragen werden in Abstimmung mit dem Auftraggeber bis zum 07.05.2026 an alle interessierten Unternehmen anonymisiert beantwortet. Namen und Daten der an der Markterkundung beteiligten Unternehmen bleiben unter Verschluss. Nach Abschluss der Markterkundung werden die Ergebnisse der Markterkundung vom Auftraggeber evaluiert und neutralisiert in die Ausschreibungsunterlagen des geplanten Vergabeverfahrens eingearbeitet. Es wird ausdrücklich hervorgehoben, dass der Auftraggeber mit Veröffentlichung der gegenständlichen Vorinformation darüber hinaus auch eigenständig Unternehmen zur Teilnahme an der Markterkundung einladen wird. Dies ermöglicht die Umsetzung einer breiten und transparenten Markterkundung und hindert aber nicht, weitere Interessenten an dieser Marktrecherche teilzunehmen. Informationen zur Stadtentwässerung Fürth (StEF) Weitere Informationen zur Stadtentwässerung Fürth finden Sie unter https://www.fuerth.de/bauen-mobilitaet/stadtentwaesserung/ und im auf der Vergabeplattform zugehörigen Informationsdokument zu dieser Markterkundung. Folgende Eckpunkte für das Versicherungskonzept sind zu beachten Versicherungssumme ca. 350 Mio. €, davon ca. 70 % Hauptstandort, ca. 30 % verteilt auf mehrere Dutzend Außenstellen (Pumpwerke, Regenüberlaufbecken etc.). Die Versicherungsorte befinden sich in den Zonen ZÜRS 1 bis 4. Für alle Versicherungsorte wird gleichartiger Versicherungsschutz angestrebt. Versicherte Gefahren FLEXA mit HE 200 Mio. € inkl. Terror JHE 25 Mio. ST/H mit JHE 30 Mio. € Überschwemmung (Ausuferung Gewässer, Starkregen, Rückstau) mit JHE 30 Mio. € Weitere Gefahren: Böswillige Beschädigungen, Unbenannte Gefahren, LW, ED, weitere Elementargefahren Wording: Industrielles Versicherungskonzept mit weitgehendem Wording Weitere Informationen im Hinblick auf die betriebliche Risikosituation und zum angestrebten Ver-sicherungskonzept erhalten Interessenten von der Vergabestelle der Stadt Fürth unter der o.g. Mailadresse und dem genannten Betreff, sofern sie als potenzielle Bieter für den Versicherungs-schutz infrage kommen. Als potenzielle Bieter kommen ausschließlich Versicherungsgesellschaften infrage. Interessenten (z.B. Versicherungsvermittler), die nicht selbst potenzielle Bieter sind, müs-sen eine Vollmacht eines Versicherers beifügen, die sie zur Abfrage der Informationen und Unter-lagen berechtigt. Abfragen im Rahmen der Markterkundung an potenzielle Marktteilnehmer (Versicherer): 1) Besteht die Bereitschaft an einem etwaigen Vergabeverfahren im Anschluss an die Markter-kundung teilzunehmen? 2) Kann Ihr Unternehmen den angedachten Versicherungsschutz in Höhe und Umfang bieten? 3) Kann eine Vertragslaufzeit für 2 Jahre inkl. 2-malige Verlängerungsoption von je einem Jahr angeboten werden? Falls nein, welche maximale Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoptionen kann angeboten werden? 4) Können Sie den gewünschten Versicherungsschutz in Alleinzeichnung anbieten? 5) Würden Sie den gewünschten Versicherungsschutz als Mitversicherer innerhalb eines Konsortiums bieten? a. Falls ja, würden Sie für eine Führungsquote (ggf. wie hoch?) bieten? b. Falls ja, würden Sie für eine Beteiligungsquote (ggf. wie hoch?) bieten? 6) Bitte nennen Sie einen vorläufigen indikativen Preis im Rahmen der Markterkundung? Art der akzeptierten Einreichungen und Fristen der Markterkundung: Phase 1 bis zum 20.04.2026: Anfragen elektronisch per E-Mail an vergabestelle@fuerth.de Als potenzielle Bieter kommen ausschließlich Versicherungsgesellschaften infrage. Interessenten (z.B. Versicherungsvermittler), die nicht selbst potenzielle Bieter sind, müssen eine Vollmacht eines Versicherers (PDF) beifügen, die sie zur Abfrage der Informationen und Unterla-gen berechtigt. Phase 2 bis zum 13.05.2026 Elektronisch per E-Mail an vergabestelle@fuerth.de oder elektronisch via Vergabeplattform. Inhaltliche Fragen oder Fragen zum Verfahren können per E-Mail an vergabestelle@fuerth.de ; Betreff: Markterkundung – Sachversicherungen für die Stadtentwässerung Fürth – oder via Vergabeplattform (Frage-/Antworttool) bis zum 30.04.2026 gestellt werden. Tag bis zu dem die Unterlagen zur Fragenbeantwortung bei der Zentralen Vergabestelle einzu-reichen sind: 13.05.2026;24:00 Uhr
- Klinikum Chemnitz gGmbH; c/o Klinikum Chemnitz Logistik- und Wirtschaftsgesellschaft mbH
Lieferung/Bereitstellung eines cloudbasierten Softwaresystems zur Zeiterfassung (Zeitwirtschaft - ZWS) & Personaleinsatzplanung (PEP) für ärztlichen Dienst, pflegerischen Dienst & weitere Dienstarten
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Bereitstellung einer cloudbasierten Softwarelösung (Software as a Service) zur Zeiterfassung (Zeitwirtschaft – ZWS) und Personaleinsatzplanung (PEP) für den ärztlichen Dienst (ca. 720 Mitarbeiter:innen), den pflegerischen Dienst (ca. 2.180 Mitarbei-ter:innen) und weitere Dienstarten (ca. 1.372 Mitarbeiter:innen – medizinisch-technischer Dienst, Funktionsdienst, Verwaltungsdienst, Personal der Ausbildungsstätten). Zusätzlich müssen auch ca. 500 interne sowie ca. 300 externe Schüler:innen im System geführt werden. Es wird ausdrücklich eine marktverfügbare Standardlösung ausgeschrieben, die durch Parametrierung auf die Bedarfe der Auftraggeberin anpassbar ist. Individuallösungen oder Eigenentwicklungen sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die bidirektionale Schnittstelle zur bestehenden SAP ERP R/3 HCM-Infrastruktur sowie zur neuen SAP S/4HANA-Umgebung. Weitere Anforderungen an Implementierung, Parametrierung, Schulungen und Prozessstandardisierung sind Bestandteil der Vergabeunterlagen bzw. des Leistungsverzeichnisses. Die Software muss insbesondere folgende Aufgabenbereiche abdecken und ist in einer integrierten Gesamtlösung bereitzustellen: -Personaleinsatzplanung inkl. Urlaubs- und Abwesenheitsmanagement (PEP) -Zeitwirtschaft (ZWS) -Vorbereitende Lohnabrechnung durch Bildung tarifvertraglich relevanter Lohnarten in Stunden- oder €-Werten -Employee Self Service (ESS) -Manager Self Service (MSS) -Reporting und Statistiken Das Zusammenwirken dieser Aufgabenbereiche ist für eine effiziente und zeitgemäße Personaleinsatzplanung, -steuerung und -abrechnung unabdingbar. Aus diesem Grund müssen diese Aufgaben eng verknüpft sein und sollen sich aus technologischer Sicht und aus Nutzersicht als eine Einheit darstellen. Die Lösung muss problemlos in die im KC vorliegende IT Infrastruktur (SAP ERP R/3 HCM & SAP S/4HANA HCM & SAP IS-H/i.s.h.med) eingebunden werden können und zwingend über standardisierte Schnittstellen (aktueller Stand der Technik) mit den bereits genutzten Softwarelösungen kommunizieren. Über die Schnittstellen müssen sowohl Stammdaten, als auch An- und Abwesenheits- sowie Lohndaten uni- und bidirektional (je nach Datenart) fließen. Die Schnittstelle muss zwingend mit Änderungsdatensätzen arbeiten (zu ändernde Datensätze im SAP werden gelöscht und neu angelegt oder mit neuen Datensätzen überschrieben), um den höchsten Grad der Automatisierung zu gewährleisten und die Notwendigkeit manuellen Eingreifens bestmöglich zu minimieren. Zur Abbildung reibungsloser Prozesse muss die PEP Lösung einen konsistenten, sicheren und medienbruchfreien Datenaustausch sicherstellen. Gerade für die Abrechnung der Mitarbeiter ist dies unerlässlich und würde bei Ausbleiben den Betrieb des KC nachhaltig negativ beeinträchtigen. Eine möglichst automatisierte Übernahme erforderlicher Daten aus den Altsystemen muss sichergestellt werden. Die neue PEP-Lösung muss Daten aus dem IS-H/i.s.h.med importieren, in Personalbedarf wandeln und in die Einsatzplanung integrieren können. Mit Hilfe der PEP-Lösung müssen die aktuell am Klinikum Chemnitz für die korrekte Lohnabrechnung aller Dienstarten benötigten Lohnarten entsprechend der tariflichen Regelungen erzeugt und zeitgesteuert an das Lohn- und Gehaltssystem SAP HCM übergeben werden. Im ärztlichen Tarifvertrag müssen aktuell 39 unterschiedliche Lohnarten, im nichtärztlichen Tarifvertrag 32 Lohnarten abgebildet werden. Teilweise entstehen Lohnarten mitarbeiterindividuell und abhängig von unterschiedlichen Bedingungen wie Abteilung, Qualifikation des Mitarbeiters, individuelle Vereinbarung. Gerade bei Rufdiensten kommt es vor, dass innerhalb eines Bereichs Rufdienste nach einer festen Pauschale oder nach den tarifvertraglichen Regelungen vergütet werden. Die Softwarelösung muss in der Lage sein, diese Konstellationen auch untermonatig abzubilden (siehe hierzu auch Leistungsverzeichnis) Die Anbindung der Mitarbeiter an die neue PEP-Softwarelösung soll in vorher festgelegten Wellen erfolgen. Demnach muss sichergestellt sein, dass ein Teil der Mitarbeiter weiter am SAP PEP und andere Mitarbeiter an der neuen PEP-Lösung geführt werden. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass für den Zeitraum der Implementierung und des Rollouts beide Systeme parallel produktiv funktionieren und sich nicht gegenseitig beeinflussen. Die in 2026 geplante S/4HANA-Migration des SAP ERP R/3 HCM (Unicode-Umstellung, Datenbankmigration und S/4-Anwendung) ist zwingend zu berücksichtigen. Dies betrifft sowohl das Projektmanagement, als auch die Funktion (bidirektionale Integration mit den Altsystemen HCM und ERP und dem Migrationsziel, keine PEP-Funktion Pflege nach S/4HANA-Migration im HCM). Zusätzlich ist eine Integration mit dem Parallelprojekt S/4HANA-Migration erforderlich. Die PEP-Lösung soll auf der aktuellen SAP HCM Version ECC 8 eingeführt werden. Beginnend 2026 soll der Umstieg des SAP ERP R/3 HCM auf SAP S/4HANA HCM erfolgen und damit auch die Migration der PEP-Software auf das neue System. Demnach wird vorausgesetzt, dass der Auftragnehmer die Schnittstellen seiner Softwarelösung bereits erfolgreich von SAP ECC auf S/4HANA migriert hat und alle geforderten Funktionen vollumfänglich auch in der Integration mit einem S/4HANA System (HCM und ERP) zur Verfügung stehen. Für die Beschaffung wird ein projektspezifischer EVB-IT-Cloudvertrag & -Dienstvertrag geschlossen. Der Vertragsentwurf ist Teil dieser Veröffentlichung sowie der Vergabeunterlagen zum Erstangebot und kann durch den Auftraggeber im Rahmen der Vergabeverhandlungen weiter konkretisiert werden. Die Beschaffung erfolgt für eine Mindestvertragslaufzeit von 36 Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft. Hiernach verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, falls dieser nicht sechs Monate vor Vertragsende von einer Partei gekündigt wird. Einzelheiten hierzu ergeben sich auch aus den Vergabeunterlagen der späteren Angebotsphase bzw. Angebotsphasen.
- NRW.BANK AöR
Personalentwicklung: Training in der NRW.BANK, Los 1: Agiles Arbeiten, Arbeitsmethoden und -techniken
Die NRW.BANK sucht im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung nach Bedarf Anbieter zur Konzeption und Durchführung von internen Trainingsmaßnahmen für ein breites Themenspektrum wie Personalentwicklung, Fachthemen, Führungs-, Methoden- und Verhaltenskompetenz. Ziel ist die bestmögliche nachhaltige Sicherstellung sowie Weiterentwicklung von Wissen und Kompetenzen für Mitarbeitende und Führungskräfte im Kontext des Förderauftrages. Dabei sollen aktuelle methodisch/didaktische Trends und flexible, digitale Lernformen Berücksichtigung finden. Zu diesem Zweck wird vorliegend eine Rahmenvereinbarung mit (voraussichtlich) 8 Losen ausgeschrieben: Los 1 Agiles Arbeiten, Arbeitsmethoden & -techniken Los 2 Grundlagen Bank- und Fördergeschäft Los 3 Kommunikation, Präsentation, Kollaboration & Konflikte Los 4 Selbstführung/-organisation, Stressmanagement & Resilienz Los 5 Führungsentwicklung Los 6 Coaching & Teamentwicklungsmaßnahmen Los 7 IT-Kompetenz, Digitalisierung und KI Los 8 Sprachtraining. Bietende können ihre Teilnahmeanträge für mehrere oder alle Lose einreichen; eine Beschränkung der Zahl der Lose, für die einzelne Bietende den Zuschlag erhalten, besteht nicht. Die Lose werden zeitlich versetzt im Jahr 2026 jeweils gesondert europaweit bekannt gemacht. Die einzelnen Lose sind im Vergabemarktplatz aus technischen Gründen in jeweils eigenen Projekträumen angelegt. Die vorliegenden Bewerbungsbedingungen betreffen das Los 1: "Agiles Arbeiten, Arbeitsmethoden und -techniken". Bei mehreren Vertragspartnern erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge (Dienstleistungen) im Rahmen von Miniwettbewerben.
- NRW.BANK AöRFrist: 12. Mai
Personalentwicklung: Training in der NRW.BANK, Los 1: Agiles Arbeiten, Arbeitsmethoden und -techniken
Die NRW.BANK sucht im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung nach Bedarf Anbieter zur Konzeption und Durchführung von internen Trainingsmaßnahmen für ein breites Themenspektrum wie Personalentwicklung, Fachthemen, Führungs-, Methoden- und Verhaltenskompetenz. Ziel ist die bestmögliche nachhaltige Sicherstellung sowie Weiterentwicklung von Wissen und Kompetenzen für Mitarbeitende und Führungskräfte im Kontext des Förderauftrages. Dabei sollen aktuelle methodisch/didaktische Trends und flexible, digitale Lernformen Berücksichtigung finden. Zu diesem Zweck wird vorliegend eine Rahmenvereinbarung mit (voraussichtlich) 8 Losen ausgeschrieben: Los 1 Agiles Arbeiten, Arbeitsmethoden & -techniken Los 2 Grundlagen Bank- und Fördergeschäft Los 3 Kommunikation, Präsentation, Kollaboration & Konflikte Los 4 Selbstführung/-organisation, Stressmanagement & Resilienz Los 5 Führungsentwicklung Los 6 Coaching & Teamentwicklungsmaßnahmen Los 7 IT-Kompetenz, Digitalisierung und KI Los 8 Sprachtraining. Bietende können ihre Teilnahmeanträge für mehrere oder alle Lose einreichen; eine Beschränkung der Zahl der Lose, für die einzelne Bietende den Zuschlag erhalten, besteht nicht. Die Lose werden zeitlich versetzt im Jahr 2026 jeweils gesondert europaweit bekannt gemacht. Die einzelnen Lose sind im Vergabemarktplatz aus technischen Gründen in jeweils eigenen Projekträumen angelegt. Die vorliegenden Bewerbungsbedingungen betreffen das Los 1: "Agiles Arbeiten, Arbeitsmethoden und -techniken". Bei mehreren Vertragspartnern erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge (Dienstleistungen) im Rahmen von Miniwettbewerben.
- Stadt Bernau bei BerlinFrist: 03. Mai
Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Mitte Mai bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
- Stadt Bernau bei BerlinFrist: 03. Mai
Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Mitte Mai bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
- Stadt Bernau bei BerlinFrist: 03. Mai
Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Juni bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
- Starke Projekte GmbHFrist: 08. Mai
Freianlagen Kulturpark Manhiem-Alt, Neuland Hambach
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Planung von Freianlagen des zukünftigen Kulturparks Manheim-Alt gem. § 39 HOAI und Anlage 11 (zu § 39 Absatz 4) HOAI in vier Beauftragungsstufen: Die Leistungsphasen werden stufenweise vergeben. -- STUFE 1 -- LPH 1 Grundlagenermittlung (für Ausbaustufe 1 & 2); LPH 2 Vorplanung (für Ausbaustufe 1 & 2); LPH 3 Entwurfsplanung (für Ausbaustufe 1). -- STUFE 2 -- LPH 4 Genehmigungsplanung (für Ausbaustufe 1) -- STUFE 3 -- LPH 5 Ausführungsplanung LPH 6 Vorbereiten der Vergabe (jeweils für Ausbaustufe 1) -- STUFE 4 -- LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe LPH 8 Objektüberwachung und Dokumentation (jeweils für Ausbaustufe 1). Optional: LPH 9 Objektbetreuung Des Weiteren sind besondere Leistungen optionaler Bestandteil der Ausschreibung. Diese umfassen: - Mitwirken bei der öffentlichen Erschließung, - Berücksichtigung der Grundlagendaten der RWE Power AG, - Mitwirken bei der Beantragung von Fördermitteln, - Beurteilen und Bewerten der vorhandenen Materialien/Einbauten, der zu schützenden oder zu erhaltenden Gehölze oder Vegetationsbestände, - Vorstellung der Planung innerhalb eines Beteiligungsformates, - Erarbeiten besonderer Darstellungen, - Erarbeiten von Ausarbeitungen nach den Anforderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie des besonderen Arten- und Biotopschutzrechtes, Eingriffsgutachten, Eingriffs- oder Ausgleichsbilanz nach landesrechtlichen Regelungen (z.B. gem. LBP), - Erstellen einer Kosten-Nutzen-Analyse, - Aufstellen und Berechnen von Lebenszykluskosten, - Teilnahme an Sitzungen in politischen Gremien oder im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung (in Abstimmung mit dem Auftraggeber entsprechend dem Projektverlauf), - Erstellen von Genehmigungsunterlagen und Anträgen nach besonderen Anforderungen in Abstimmung mit der Bergbehörde Arnsberg nach Bergrecht (Einzelfallprüfung), - Erstellen von Rodungs- und Baumfällanträgen
- Starke Projekte GmbH
Freianlagen Kulturpark Manhiem-Alt, Neuland Hambach
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Planung von Freianlagen des zukünftigen Kulturparks Manheim-Alt gem. § 39 HOAI und Anlage 11 (zu § 39 Absatz 4) HOAI in vier Beauftragungsstufen: Die Leistungsphasen werden stufenweise vergeben. -- STUFE 1 -- LPH 1 Grundlagenermittlung (für Ausbaustufe 1 & 2); LPH 2 Vorplanung (für Ausbaustufe 1 & 2); LPH 3 Entwurfsplanung (für Ausbaustufe 1). -- STUFE 2 -- LPH 4 Genehmigungsplanung (für Ausbaustufe 1) -- STUFE 3 -- LPH 5 Ausführungsplanung LPH 6 Vorbereiten der Vergabe (jeweils für Ausbaustufe 1) -- STUFE 4 -- LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe LPH 8 Objektüberwachung und Dokumentation (jeweils für Ausbaustufe 1). Optional: LPH 9 Objektbetreuung Des Weiteren sind besondere Leistungen optionaler Bestandteil der Ausschreibung. Diese umfassen: - Mitwirken bei der öffentlichen Erschließung, - Berücksichtigung der Grundlagendaten der RWE Power AG, - Mitwirken bei der Beantragung von Fördermitteln, - Beurteilen und Bewerten der vorhandenen Materialien/Einbauten, der zu schützenden oder zu erhaltenden Gehölze oder Vegetationsbestände, - Vorstellung der Planung innerhalb eines Beteiligungsformates, - Erarbeiten besonderer Darstellungen, - Erarbeiten von Ausarbeitungen nach den Anforderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie des besonderen Arten- und Biotopschutzrechtes, Eingriffsgutachten, Eingriffs- oder Ausgleichsbilanz nach landesrechtlichen Regelungen (z.B. gem. LBP), - Erstellen einer Kosten-Nutzen-Analyse, - Aufstellen und Berechnen von Lebenszykluskosten, - Teilnahme an Sitzungen in politischen Gremien oder im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung (in Abstimmung mit dem Auftraggeber entsprechend dem Projektverlauf), - Erstellen von Genehmigungsunterlagen und Anträgen nach besonderen Anforderungen in Abstimmung mit der Bergbehörde Arnsberg nach Bergrecht (Einzelfallprüfung), - Erstellen von Rodungs- und Baumfällanträgen
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 12. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist DAK-Gesundheit.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.