Markierungsarbeiten i.R.d. Radverkehrskonzeptes Bornheim, 2. BA
Durchführung von Markierungsarbeiten im Rahmen des Radverkehrskonzeptes Bornheim, 2. Bauabschnitt. Die Ausführung erfolgt gemäß der Leistungsbeschreibung 595-2-1 des Ingenieurbüros Kleinfeld GmbH vom 30.01.2026.
Angebotsfrist:30. April 2026
Typ:Ausschreibung
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Durchführung von Markierungsarbeiten im Rahmen des Radverkehrskonzeptes Bornheim, 2. Bauabschnitt. Die Ausführung erfolgt gemäß der Leistungsbeschreibung 595-2-1 des Ingenieurbüros Kleinfeld GmbH vom 30.01.2026.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadt Bornheim
- Veröffentlicht: 13. April 2026
- Frist: 30. April 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Durchführung von Markierungsarbeiten im Rahmen des Radverkehrskonzeptes Bornheim, 2. Bauabschnitt. Die Ausführung erfolgt gemäß der Leistungsbeschreibung 595-2-1 des Ingenieurbüros Kleinfeld GmbH vom 30.01.2026.
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Objektplanung Innenräume gemäß § 34 ff. i.V. mit Anlage 10.3 HOAI
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 34 ff. HOAI i.V. mit Anlage 10.3 HOAI über die LP 1 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LP 1 bis 4 bezüglich des gesamten Scheunengebäudes (1. Bauabschnitt Nordteil und 2. Bauabschnitt Südteil) beauftragt. Eine Beauftragung der LP 5 bis 9 für den 1. Bauabschnitt Nordteil erfolgt optional in einer 2. Stufe. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt). 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt). 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): Leistungsbild Raumakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LP 1 bis 4 Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 34 Abs. 3 HOAI bezogen auf den 1. Bauabschnitt (Scheune Nordteil). Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt). 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt), 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): Leistungsbild Raumakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LP 5 - 7. Schließlich behält sich der Auftraggeber vor, im Rahmen einer Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB (Option) die LP 5 – 9 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI für den 2. Bauabschnitt (Scheune Südteil) zu beauftragen. Dies auf der Grundlage der dann vorliegenden Kostenberechnung gemäß DIN 276 für den 2. Bauabschnitt (Scheune Südteil). Übergabe Unterlagen/Datenaustausch: Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen, welches erst mit Einleitung der 2. Stufe herausgegeben wird. Honorar: Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone: III, Stufe 1 (LP 1 bis 4), KG 600 (netto, gesamt) 193.277,31, Stufe 2, (LP 5 bis 9), KG 600 (netto, 1. Bauabschnitt Teilkosten Nordteil) 115.966,39. Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI für jede Stufe zu berechnen. Es wird auf § 35 HOAI und Anlagen 1.2.2 HOAI sowie AHO, Heft 17 verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den Projektleiter, Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker), Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter, für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzlich bitten wir um Benennung der Pauschale für zusätzliche Termine vor Ort inklusive aller Nebenkosten gem. § 14 HOAI. Vertragsmuster: Mit der Einladung zur 2. Stufe wird der Architektenvertrag veröffentlicht. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu bindenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die im Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt.
- St. Josefs Hospital Wiesbaden GmbH
Technischen Gebäudeausrüstung - Elektrotechnik, LPH 4 bis 9 für das Projekt 2. Bauabschnitt des Teilneubaus im St. Josefs-Hospital Wiesbaden
Die St. Josefs-Hospital Wiesbaden GmbH ist ein freigemeinnütziges Akutkrankenhaus der Schwerpunktversorgung und Akademisches Lehrkrankenhaus der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz. In zwei Bauabschnitten realisiert sie derzeit zwei voneinander unabhängigen Ersatzneubauten auf einem Areal zwischen Beethoven- und Solmsstraße in Wiesbaden. Die Realisierung des ersten Bauabschnitts des Teilneubaus ist zwischenzeitlich abgeschlossen und der Betrieb wurde im 1. Quartal 2025 aufgenommen. Die Fertigstellung des zweiten Bauabschnitts soll dann bis zum August 2033 erfolgen. Die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) für den zweiten Bauabschnitt liegt bereits vor. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4), die Ausführungsplanung (Leistungsphase 5), die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphasen 6 und 7), die Objektüberwachung (Leistungsphase 8) sowie die Objektbetreuung (Leistungsphase 9) gemäß § 55 HOAI i.V.m. der Anlage 15 HOAI des Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung bezogen auf den zweiten Bauabschnitt für die Anlagengruppen Starkstromanlagen (Anlagengruppe 4 gem. § 53 Abs. 2 HOAI), Fernmelde- und Informations-technische Anlagen (Anlagengruppe 5 gem. § 53 Abs. 2 HOAI) sowie die Planung der elektrotechnischen Belange zu den KG 440 bis 459, 470 und 546 gem. DIN 276 in Form einer stufenweisen Beauftragung. Für den zweiten Bauabschnitt stehen derzeit verschiedene Planvarianten als mögliche Ausbauszenarien zur Verfügung, die Grundlage der Umsetzung des Bauvorhabens werden sollen. Sicher wird eine Grundausbaustufe als Minimalvariante umgesetzt werden. Darüber hinaus können weitere Ausbauvarianten, die flexibel kombiniert werden können, zur Ausführung gelangen. Die Baukosten KG 200 bis 700 des zweiten Bauabschnitts liegen nach aktueller Kostenschätzung - abhängig davon, welche Ausbauvarianten zur Ausführung kommen werden - zwischen ca. EUR 89,009 Mio. (brutto) für die Grundausbaustufe und ca. EUR 149,789 Mio. (brutto) für die maximalen Ausbaustufe.
- Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, NL Dresden 2Frist: 05. Mai
Dresdner Zwinger - Sicherheitskonzept - Technische Ausrüstung AG 4, 5
Die Planungsaufgabe umfasst die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes für den Zwinger und die Umsetzung der sich daraus ergebenden Maßnahmen. Für alle Bereiche des Dresdner Zwingers liegen "Baulich-technische und personell-organisatorische Sicherungsempfehlungen" des LKA vor. Diese bilden die Grundlage für das in Abstimmung mit dem Bauherrn, den Nutzern und den weiteren Planungsbeteiligten zu erstellende Sicherheitskonzept. Zu berücksichtigen ist dabei der "Leitfaden zur Planung von baulichen, technischen und organisatorischen Sicherungsmaßnahmen an Gebäuden und Liegenschaften des Freistaates Sachsen im Zuständigkeitsbereich des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) (Leitfaden Sicherheit) - Stand 2021". Das Sicherheitskonzept ist gemäß RLBau Sachsen - Ausgabe 2018, Stand 2021, Teil der Entwurfsunterlage - Bau (EW-Bau). Die sich aus dem Optimierungsbedarf ergebenden baulichen und technischen Leistungen sind im Bestand zu integrieren, ohne das Erscheinungsbild zu ändern oder wesentlich in die historische Substanz einzugreifen. Ein örtlich und zeitlich paralleler Museumsbetrieb muss prinzipiell möglich bleiben. Alle Maßnahmen müssen mit den Anforderungen des Denkmalschutzes übereinstimmen. Die Planungsaufgabe umfasst die Gesamtheit der sicherheitstechnischen Maßnahmen und Anlagen im Zwinger. Der im Titel der Baumaßnahme genannte "2. BA" umfasst komplett den Dresdner Zwinger. Die weiteren Bauabschnitte betreffen andere Gebäude wie bspw. das Dresdner Schloss. Ziel ist der Aufbau einer homogenen Anlagenstruktur auf aktuellem Stand der Technik, nach dem die EMA der VdS 2311 Klasse C und die VÜA der VdS 2366 und der DIN EN 62676 Grad 4 entsprechen sollen. Des Weiteren ist es vorgesehen, im geringen Umfang auch Planungsleistungen für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, die im unmittelbaren Zusammenhang mit den zu vergebenen Leistungen der Anlagengruppen 4 und 5 stehen und die im Planungsprozess ermittelt werden, ebenfalls beim Bieter zu beauftragen. Die zu bearbeitende BGF beträgt ca. 36.300 m³, die NGF beträgt ca. 21.100 m². Gegenstand der geplanten Beauftragung sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung nach §§ 55 ff. i.V.m. Anlage 15 HOAI 2021 mit den Leistungsphasen 2 bis 8 entsprechend des Vertrages (der Vertrag inkl. Anlagen wird den Bietern im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt). Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Ab der Leistungsstufe 2 (d. h. ab Leistungsphase 5) wird die Planung in die vier Teilobjekte Porzellansammlung, Mathematisch-Physikalischer Salon, Zwinger Xperience und Galerie Alte Meister aufgeteilt. Der in Vorbereitung dieses Verfahrens ermittelte Kostenkennwert beträgt 15,9 Mio. Euro brutto für die KG 300, 400 und 500 einschl. 700. Davon wurden 5,0 Mio. Euro auf die KG 300, 5,0 Mio. Euro auf die KG 400 und 3,0 Mio. Euro auf die KG 500 zugewiesen. Die genauen Kosten und Kostenanteile sind in Vorplanung und Entwurfsplanung zu ermitteln. Die Beauftragung ist umgehend nach Ablauf der Informations- und Wartefrist gemäß § 134 (2) GWB, geplant. Die maßgebenden Meilensteine des Projektes sind: Projektstart (Leistungsbeginn): spätestens sechs Wochen nach Beauftragung Vorplanung und Entwurfsplanung: 24 Monate nach Planungsbeginn Gesamtfertigstellung: voraussichtl. im Jahr 2034 (nach aktueller Terminvorstellung), wird mit Beauftragung der Leistungsstufe 2 konkretisiert DIE BAUMAßNAHME IST ALS "VERSCHLUSSSACHE - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NFD)" EINGESTUFT. WEITERE UNTERLAGEN WIE PROJEKTBESCHREIBUNG UND VERTRAG INKL. ANLAGEN SOWIE WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN ÜBER DIE BAUMAßNAHME WERDEN DEN BIETERN DAHER ERST IM RAHMEN DER AUFFORDERUNG ZUR ANGEBOTSABGABE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT.
- ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AktiengesellschaftFrist: 07. Mai
ÜSTRA_FE_2026_TNW
Ziel des Ausschreibungsverfahrens ist es, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen, der die Kundendaten aus Vorfällen, in denen erhöhte Beförderungsentgelte fällig werden (sog. EBE-Fälle) oder fällige Forderungen aus Abonnementverträgen gem. Ziffer 1 und 2 der Leistungsbeschreibung sowie im Bedarfsfall Forderungen aus Vertriebsstellen gem. Ziffer 9 der Leistungsbeschreibung nicht beglichen werden, erfasst, aktualisiert und die Forderungen außergerichtlich sowie im gerichtlichen Mahnverfahren geltend macht und bei titulierten Forderungen vollstreckungsmaßnahmen einleitet. Ausgenommen ist die Durchführung streitiger Verfahren. Sicherzustellen ist ein ständiger Datenaustausch zwischen den Kundenstammdaten im System des Auftraggebers und dem künftigen Auftragnehmer zur Datenaktualisierung. Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung ist auch der Betrieb einer technischen Infrastruktur zur Erfassung und Aktualisierung der Kundendaten sowie für einen ständigen Datenaustausch mit Zugriffsrechten für den Auftraggeber. Abzuschließen ist ein Rahmenvertrag, auf dessen Grundlage die Leistungserbringung erfolgt und der Gegenstand der Verhandlungen sein wird. Abzuschließen ist weiter eine Auftragsdatenvereinbarung nebst eines Konzepts über Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOM), um die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen sicher zu stellen. Das TOM-Konzept wird zusammen mit dem Angebot eines Bieters durch den Auftraggeber geprüft. Gegenstand der Ausschreibung sind unverjährte fällige Forderungen, die seit 2013 entstanden sind. Der vorhandene Datenbestand wird nach Auftragserteilung an den künftigen Auftragnehmer übermittelt. Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag mit einer Grundlaufzeit von insgesamt maximal acht (8) Jahren. Aktuell geplant ist eine Grundlaufzeit von vier (4) Jahren mit zwei Verlängerungsoptionen über jeweils vierundzwanzig (24) Monate. Das maximale Auftragsvolumen über die gesamte Vertragslaufzeit, das auf Grundlage dieses Vertrages erzielt werden darf, beträgt drei (3) Millionen EUR netto. Details ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 30. April 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Bornheim.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.