Malerarbeiten Schulstandort Hohenleipisch
Das Amt Plessa plant die malerische Instandsetzung von 4 Räumen in der Goethe-Grundschule am Standort Hohenleipisch. Die Vergabe erfolgt als Direktauftrag an die Firma Hübscher Malerbetrieb aus Elsterwerda.
Angebotsfrist:15. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Das Amt Plessa plant die malerische Instandsetzung von 4 Räumen in der Goethe-Grundschule am Standort Hohenleipisch. Die Vergabe erfolgt als Direktauftrag an die Firma Hübscher Malerbetrieb aus Elsterwerda.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Amt Plessa
- Veröffentlicht: 14. April 2026
- Frist: 15. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Das Amt Plessa plant die malerische Instandsetzung von 4 Räumen in der Goethe-Grundschule am Standort Hohenleipisch. Die Vergabe erfolgt als Direktauftrag an die Firma Hübscher Malerbetrieb aus Elsterwerda.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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OU Elsterwerda (B 169) - OU Plessa (B 169) - OU Elsterwerda (B 101), Fledermauskartierung 2026
Das Land Brandenburg plant eine großräumige, von Ortsdurchfahrten freie Verkehrsverbindung im Raum Elsterwerda und Plessa. Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH ist vom Land Brandenburg mit der Planung, der Durchführung des Grunderwerbs und der Baudurchführung für die Vorhaben B 169 OU Elsterwerda, B 169 OU Plessa und B 101 OU Elsterwerda beauftragt. Die bereits vorliegenden faunistischen Erfassungen zu dem Vorhaben stammen aus den Jahren 2006, 2007 und 2018/2019. Insbesondere zur Ermittlung und Bewertung der Flugrouten der Fledermausarten sollen umfangreiche faunistische Sonderuntersuchungen durchgeführt werden. Die Kartierungsergebnisse dienen als Datengrundlage für verschiedene naturschutzrechtlich erforderliche Fachgutachten (Landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutzbeitrag, FFH- / SPA-Verträglichkeitsprüfungen) zur Erstellung des RE-Vorentwurf / Feststellungsentwurf sowie für die Bedarfsermittlung ökologischer Bauwerke. B 169 OU Elsterwerda: In Zusammenhang mit der B 169 OU Elsterwerda sind die wichtigsten Verbindungsachsen mit durchgehenden Leitstrukturen und Jagdhabitaten die Flussläufe der Schwarzen Elster und der Pulsnitz einschließlich der sie begleitenden Altbaumbestände. Insbesondere der Deich der Schwarzen Elster weist darüber hinaus einen alten Baumbestand mit einem hohen Quartierpotenzial in zahlreichen Baumspalten auf. Ein Quartierpotenzial für gebäudebewohnende Arten ist in Krauschütz und Kahla vorhanden. Beide Ortschaften sind direkt oder über Gehölzreihen mit den Jagdgebieten und weiterführenden Leitstrukturen an der Pulsnitz bzw. der Schwarzen Elster verbunden. Durch zusammenhängenden Baumreihen entlang von Wegen und Gräben sind auch die großflächigen Ackerbaugebiete für strukturgebunden und bedingt strukturgebunden fliegende Fledermausarten überwindbar. Die Mopsfledermaus ist u. a. Erhaltungsziel des FFH-Gebiets DE4446-301 „Mittellauf der Schwarzen Elster“. Dies ist bei den Erfassungen und der artbezogenen Bewertung zu berücksichtigen. B 169 OU Plessa: Bedeutende Funktionselemente für Fledermäuse sind der Flusslauf der Schwarzen Elster und die sie begleitenden Gehölze sowie die durchgehenden Alleen entlang den Straßen L 631 und L 591 und entlang des Hammergrabens. Sie dienen als Leitstrukturen im Offenland und als Jagdgebiet, wobei sie überwiegend von bedingt strukturgebunden fliegenden Arten (Zwergfledermaus, Rauhautfledermaus), aber auch von strukturgebunden fliegenden Arten, insbesondere den Bartfledermausarten genutzt werden. Die Elsteraue schließt sich lückenlos an den südlichen Rand von Plessa an, wo ein Quartierpotenzial in Gebäuden besteht, so dass sie für gebäudebewohnende Arten (z. B. Zwergfledermaus, Breitflügelfledermaus, Langohrarten) eine bedeutende Verbindungsachse zwischen Quartier- und Jagdgebiet darstellt. In Verbindung mit den Alleen entlang der L 631 und der L 591 kann der Schradener Wald erreicht werden bzw. entlang des Hammergrabens die Waldgebiete nördlich von Plessa. Ebenso können überwiegend baumbewohnende Arten (z. B. Mopsfledermaus, Fransenfledermaus, Wasserfledermaus, Große Bartfledermaus) aus dem Waldbestand nördlich von Plessa oder dem Schradener Wald in insektenreiche gewässernahe Jagdgebiete entlang der Elster gelangen. Die Mopsfledermaus ist u. a. Erhaltungsziel des FFH-Gebiets DE4446-301 „Mittellauf der Schwarzen Elster“. Dies ist bei den Erfassungen und der artbezogenen Bewertung zu berücksichtigen. B 101 OU Elsterwerda: Der zusammenhängende Waldbestand nördlich von Elsterwerda dient zahlreichen Fledermausarten als Jagd- und Transfergebiet. Darüber hinaus weist er teilweise Quartierpotenzial auf, so dass davon auszugehen ist, dass baumbewohnende Arten (z. B. Mopsfledermaus, Große Bartfledermaus) Quartiere innerhalb des Untersuchungsgebietes besetzen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass der gesamte Bestand als Transferraum genutzt wird und bevorzugt die durchgehenden breiten Waldwege und Schneisen als Flugkorridore und Jagdhabitate genutzt werden. Dies betrifft auch die Arten, welche Quartiere in den angrenzenden Ortschaften besiedeln, insbesondere das Braune Langohr und das Graue Langohr. Außerhalb des Waldes sind die durchgehenden Alleen und mit ihnen verbundene Gehölzstrukturen als Verbindungswege im Offenland von Bedeutung. Die Mopsfledermaus ist u. a. Erhaltungsziel des FFH-Gebiets DE4446-301 „Mittellauf der Schwarzen Elster“. Dies ist bei den Erfassungen und der artbezogenen Bewertung zu berücksichtigen. Für dieses Vorhaben wurden 2025 Erfassungen zur Fledermausfauna durchgeführt. Im Rahmen der Auswertung dieser Erfassungen ergab sich das Erfordernis, vertiefte Untersuchungen zur Mopsfledermaus, zur Zwergfledermaus und dem Braunen Langohr per Telemetrie durchzuführen. Die Erfassung hat nach aktuellem Stand fachlich anerkannter Kartiertechniken und -methoden zu erfolgen. Das Gutachten „Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag“, Schlussbericht 2014 (FE 02.332/2011/LRB; Hrsg. BMVI) ist als Wissensdokument Grundlage für die zu erbringenden faunistischen Leistungen. Der Begriff „Methodenblätter“ bezieht sich auf die Methodenblätter in diesem Gutachten. Zudem sind die Angaben aus der Arbeitshilfe „Fledermäuse und Straßenverkehr“ (BMDV 2023) und die auf Basis der bisher erfolgten Kartierungen erstellten gutachterlichen Stellungnahmen zur „Prüfung der Fledermausflugrouten und Anforderungen an die geplanten Querungshilfen“ (FÖA 2023) zu berücksichtigen. Die bereits vorliegenden Kartierergebnisse sind bei der Bewertung der Daten ebenfalls zu berücksichtigen. Neben den reinen Geländearbeiten der Kartierungen gehören sowohl alle vorbereitenden Tätigkeiten als auch die Auswertungen von Datenträgern, die zur Erfassung verwendet wurden und die Erstellung von Datenlisten, Kartendarstellungen sowie eine textliche Aufbereitung zu den Leistungen.
- Stadt SchwelmFrist: 27. Apr.
Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung gem. §49ff. HOAI 2021 der LPH 1 bis 6 für den Neubau eines Anbaus an der Grundschule Engelbertstraße
Die Stadt Schwelm plant die Erweiterung der Grundschule Engelbertstraße durch einen Anbau. Gegenstand ist die Tragwerksplanung (LPH 1-6 nach HOAI 2021). Die Beauftragung erfolgt stufenweise (Stufe 1: LPH 1-4). Eignungskriterien umfassen Betriebshaftpflichtversicherung, einen Mindestumsatz von 200.000 EUR/a (letzte 3 Jahre), eine Referenz aus den letzten 5 Jahren sowie den Nachweis von mindestens drei Berufsträgern mit Hochschulabschluss. Diverse Eigenerklärungen sind einzureichen.
- SYKEHUSINNKJØP HFVADSØFrist: 30. Apr.
Voluntary ex ante transparency notice - Upgrading of patient monitoring at Sørlandet Hospital.
Sørlandet Hospital HF (SSHF) plant die Aufrüstung seines bestehenden Patientenüberwachungssystems an drei Standorten (Flekkefjord, Kristiansand, Arendal) mit insgesamt 640 Monitoren, 56 Telemetrien und 25 Zentralstationen. Der Umfang umfasst die Aktualisierung von Servern, Vermittlungsstellen und Monitoren auf die neueste Version. Die Arbeiten sollen von Vingmed AS, dem aktuellen Lieferanten, durchgeführt werden. Die Vergabe erfolgt ohne Wettbewerb gemäß § 13-4 C der Vergabevorschriften, da ein Lieferantenwechsel zu technischen Inkompatibilitäten oder unverhältnismäßigen Betriebs- und Wartungsschwierigkeiten führen würde. Die Vertragsunterzeichnung ist 10 Tage nach Veröffentlichung geplant.
- Stadt GarbsenGarbsenFrist: 18. Mai
Stadt Garbsen Aufbaus und Betriebs einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Gegenstand der zu erbringenden Leistungen ist die Errichtung und der Betrieb (einschließlich der Wartung und Instandhaltung) von öffentlicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auf dem Gebiet der Stadt Garbsen. Der im Verfahren erfolgreiche Bieter erbringt die in dieser Leistungsbeschreibung und dem Konzessionsvertrag vorgegebene Leistung auf der Grundlage einer Dienstleistungskonzession. Kon-zessionsgeber ist dabei die öffentliche Stelle, die die Errichtung und den Betrieb der Ladeinfra-struktur vergibt. Konzessionsnehmer ist das Unternehmen, das nach erfolgreichem Ablauf des Konzessionsvergabeverfahrens die Konzession erhält. Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich zur Errichtung und zum Betrieb der Ladeeinrichtungen nach Maßgabe derLeistungsbeschreibung. Die vollständige Errichtung und Inbetriebnahme aller Ladeeinrichtungen soll bis zum 31.12.2030 erfolgt sein. Davon sollen 40% der Ladesäulen bis zum 31.12.2027 errichtet und in Betrieb genommen sein. Weitere 40% der Ladesäulen sollen bis zum 31.12.2028 errichtet und in Betrieb genommen sein. Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich, den Betrieb der Ladeeinrichtungen für den Zeitraum von Auftragsvergabe bis zum 31.12.2038 nach Maßgabe dieser Leistungsbeschreibung sicherzustellen. Die Ladeeinrichtungen sind als freistehende Ladesäulen zu errichten. Die Ladesäule muss über zwei Ladepunkte verfügen. Nur In Ausnahmefällen, wegen Platzmangel, kann nach Absprache ein Ladepunkt ausreichend sein. Alternativ darf der Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger Bordsteinladen herstellen. Gegenstand des Vertrags ist die Errichtung und Inbetriebnahme von 47 Standorten, davon: 8 Standorte mit jeweils 2 Ladesäulen (4 Ladepunkte), 1 Standort nur mit einem Stellplatz, 38 Standorte mit einer Ladesäule mit zwei Ladepunkten/zwei Stellflächen.
- KfW BankengruppeFrist: 11. Mai
Audiovisuelle Medientechnik
An ihren drei Standorten in Frankfurt a.M., Berlin und Bonn möchte die KfW jeweils Teile ihrer Räumlichkeiten mit Medientechnik neu ausstatten bzw. vorhandene Medientechnik modernisieren. Der Auftragnehmer (im Folgenden: AN) wird auf rahmenvertraglicher Grundlage für die KfW tätig. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind folgende Leistungen. Beauftragt die KfW diese, vergibt sie während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung einen entsprechenden Einzelauftrag an den AN, der dann verpflichtet ist, die beauftragte Leistung auszuführen: (1) Verkauf und Lieferung neuer audiovisueller Geräte (Insbesondere: Displays, Projektoren und/oder LED-Screens). (2) Verkauf und Lieferung neuer Audiogeräte (Insbesondere: Funk-Mikrofone, Mischpulte, Lautsprecher und Audiosignaltechnik). (3) Verkauf und Lieferung der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Hard- und Softwarekomponenten des Herstellers Crestron für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support der in Ziff. (1) bezeichneten audiovisuellen medientechnischen Geräte. (4) Installation, Integration (Programmierung, Einmessung etc.) und betriebsfertige Übergabe gelieferter neuer audiovisueller medientechnischer Geräte sowie etwaiger neuer Komponenten von Crestron in die vorhandene medientechnische Infrastruktur der KfW inklusive Aushändigung der zugehörigen Dokumentation. (5) Fallweise Prüfung, Wartung und gegebenenfalls Instandsetzung der bereits in der KfW vorhandenen sowie der neu gelieferten medientechnischen Geräte und etwaigen Crestron-Komponenten. (6) Umrüstung oder Modernisierung von in den Räumlichkeiten der KfW bereits vorhandenen medientechnischen Geräten und Crestron-Komponenten (Planung und Durchführung). (7) Mit den vorbezeichneten Installations-, Wartungs- und Modernisierungstätigkeiten verbundene Projektkoordination und Abstimmung mit anderen Gewerken sowie technologiebezogene Beratung. Beides in enger Zusammenarbeit mit den Beteiligten der KfW - insbesondere aus der IT, dem Bau- und Gebäudemanagement sowie den Fachbereichen und dem externen Fachplanungsbüro Firma hmpartner, Düsseldorf. Einzelaufträge können einzelne oder mehrere der o.g. Leistungen umfassen und sowohl Einzelkomponenten als auch komplexe Systeme beinhalten. Für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support ihrer audiovisuellen Geräte nutzt die KfW ein MMS-System der Firma Crestron. Deshalb hat der AN, soweit er neue MMS-Komponenten für audiovisuelle Geräte liefert, ausschließlich die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Produkte des Herstellers Crestron zu verwenden und müssen zudem vom AN gelieferte neue audiovisuelle Geräte mit dem MMS-System von Crestron kompatibel sein. UHF-Mikrofonsysteme müssen in das Frequenzmanagement der KfW integrierbar und zur Betriebssicherheit untereinander (zwischen Räumen oder Gebäuden) austauschbar sein. Weitere Einzelheiten zur geschuldeten Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Das maximale Auftragsvolumen aller Einzelaufträge über die o.g. Leistungen, welche auf Basis der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung beauftragt werden, beträgt 6.500.000,-- € ohne Umsatzsteuer. Dieser Wert stellt eine verbindliche Obergrenze dar. Die KfW schätzt, dass sie Einzelaufträge im Umfang von insgesamt 4.510.000,-- € netto vergeben wird. Wie sich Obergrenze und geschätzter Bedarf jeweils im Detail auf die Leistungen (1) bis (7), auf die Vertragsjahre der Rahmenvereinbarung sowie auf die verschiedenen Standorte der KfW genau verteilen, lässt sich nicht vorab antizipieren. Weder das angegebene maximale Auftragsvolumen noch der mitgeteilte geschätzte Bedarf begründen eine Abnahmeverpflichtung der KfW. Der AN hat weder Anspruch darauf, dass die KfW die Obergrenze tatsächlich voll ausschöpft, noch kann er verlangen, dass die KfW ihn in einem bestimmten Mindestumfang mit Leistungen aus der Rahmenvereinbarung betraut.
- Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen
15-2026-40 Transparenzbekanntmachung - Talsperre Dröda, Sanierung Einzelschadstellen Brücke über die Hochwasserentlastungsanlage
1. Allgemeine Informationen: Titel: 15-2026-40 Transparenzbekanntmachung - Talsperre Dröda, Sanierung Einzelschadstellen Brücke über die Hochwasserentlastungsanlage; Vergabenummer: 15-2026-40; Die Bekanntmachung erfolgt wegen bestehender Binnenmarktrelevanz: nein 2. Auftraggeber: Name des Auftraggebers: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen; Bereich/Abteilung: Betrieb Zwickauer Mulde / Obere Weiße Elster; Straße, Hausnummer: Muldenstraße 3; PLZ: 08309; Ort: Eibenstock OT Neidhardtsthal; Land: Deutschland; Telefon: +49 37752-502-0; Fax: +49 37752-502-205 3. Vergabeverfahren: Voraussichtliche Vergabeart/Rechtsrahmen: Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb - VOB/A 4. Auftragsgegenstand: Angaben zum Auftragsgegenstand: Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Instandsetzung der Brücke HWE der Talsperre Dröda. Gegenstand der Ausschreibung sind folgende Hauptbauleistungen: - Erneuerung von Bauwerksfugen - Erneuerung von Fugen im Asphalt auf der Brücke, im Betriebshof und am Sperrmauerfuß im Mauervorland (3 km Fahrweg entfernt) - Erneuerung des Vogeleinflugschutzes 5. Ausführungsort: Offizielle Bezeichnung: Talsperre Dröda; Straße, Hausnummer: Straße zur Staumauer 01; PLZ: 08538; Ort: Weischlitz; Land: Deutschland 6. Art und : CPV-Code: 4543000-7; Art und voraussichtlicher : Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Instandsetzung der Brücke HWE der Talsperre Dröda. Gegenstand der Ausschreibung sind folgende Hauptbauleistungen: - Erneuerung von Bauwerksfugen - Erneuerung von Fugen im Asphalt auf der Brücke, im Betriebshof und am Sperrmauerfuß im Mauervorland (3 km Fahrweg entfernt) - Erneuerung des Vogeleinflugschutzes 7. Ausführungszeitraum: Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung: Voraussichtlicher Ausführungsbeginn: 22.06.2026 Voraussichtliches Ausführungsende: 31.07.2026 8. Zusätzliche Angaben: Teilnehmerkreis: Der Teilnehmerkreis steht bereits fest. Eine Bewerbung ist nicht mehr möglich.; Datum, bis zu dessen Ablauf die Bekanntmachung sichtbar bleiben soll: 28.04.2026 9. Dokumente: - Brücken/ Tunnel (Bau)
- Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) gGmbH
Neubau Pflegeschule mit Verwaltung und Schülerwohnheim in Forchheim - Leistungen des Brandschutzes gemäß Kapitel 1.4 des Heftes 17 der Schriftenreihe AHO - LPH 2-9
Die bfz gGmbH plant die Errichtung eines neuen Bildungsstandorts in Forchheim. Das Vorhaben umfasst: • die Umnutzung eines bestehenden Hotelgebäudes (Bamberger Straße 6a) sowie • einen Neubau auf dem benachbarten Grundstück (Waisenhausstraße 6). Beide Gebäude werden funktional zu einem zusammenhängenden Bildungscampus verbunden. Ziel ist die Schaffung eines modernen, barrierefreien und langfristig wirtschaftlich betreibbaren Standorts zur Sicherung des regionalen Fachkräftebedarfs im Pflegebereich sowie zur Durchführung arbeitsmarktpolitischer und integrationsbezogener Bildungsmaßnahmen. Am Campus werden folgende Einrichtungen betrieben: • Berufsfachschule für Pflege • Berufsfachschule für Altenpflegehilfe • Fort- und Weiterbildungszentrum für Pflegeberufe • Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Auftrag öffentlicher Kostenträger • Sprach- und Integrationskurse • Wohnheim für Auszubildende (19 Plätze) Die Teilnehmerzahlen variieren tagesabhängig aufgrund unterschiedlicher Kursformate und Maßnahmenlaufzeiten. Der Betrieb erfolgt überwiegend im Tagesbetrieb ohne regelmäßige Abend- oder Nachtveranstaltungen. Aus der Nutzung ergeben sich folgende Anforderungen an Umnutzung und Neubau: • Unterrichts- und Seminarräume unterschiedlicher Größe • Fachräume für die Pflegeausbildung • Räume für Sprach- und Integrationskurse • Verwaltungs-, Beratungs- und Besprechungsbereiche • Aufenthalts- und Pausenflächen • Barrierefreie Erschließung aller Nutzungsbereiche • Wohnheimflächen mit Einzelzimmern und Gemeinschaftsbereichen • Außenanlagen mit Erschließung, Fahrradstellplätzen und Aufenthaltsbereichen Es handelt sich um einen langfristig angelegten Bildungsbetrieb mit überwiegend öffentlich refinanzierten Maßnahmen. Die Nutzung ist nutzerspezifisch geprägt und erfordert eine hohe funktionale Flexibilität, wirtschaftliche Betriebssicherheit sowie langfristige Planungssicherheit. Für den Neubau sind ca. 3.000 m² NGF und für den Umbau ca 1.000 m² NGF geplant Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: Juli 2026 - Baubeginn: Juli 2027 - Fertigstellung: Sept 2028 Die Gesamtkosten des Projektes (KG 200-700) werden auf 9.63 Mio € Brutto geschätzt, und gliedert sich in folgende Aufteilung der KG: - KG 200 170.000 € - KG 300 5.000.000 € - KG 400 1.500.000 € - KG 500 230.000 € Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen: Leistungen des Brandschutzes gemäß Kapitel 1.4 des Heftes 17 der Schriftenreihe AHO - LPH 2-9 Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 2-4 gemäß HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 5-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 15. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Amt Plessa.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.