Malerarbeiten, Auftragsänderung Nr. 5
Ergänzung zu Ziffer 2.1: Gemäß EU-Bekanntmachung Nr. 634884-2024 vom 21.10.2024 wurde folgender Auftrag am 07.10.2024 an die Firma Design& Color GmbH, Hofstattstraße 7 in 85609 Aschheim erteilt: Umbau der Bettenhäuser 1 und 2 am Klinikstandort Schwabing zu Wohnen mit KiTa und Neubau TG: Die beiden denkmalgeschützten Ge...
Typ:Ausschreibung
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Ergänzung zu Ziffer 2.1: Gemäß EU-Bekanntmachung Nr. 634884-2024 vom 21.10.2024 wurde folgender Auftrag am 07.10.2024 an die Firma Design& Color GmbH, Hofstattstraße 7 in 85609 Aschheim erteilt: Umbau der Bettenhäuser 1 und 2 am Klinikstandort Schwabing zu Wohnen mit KiTa und Neubau TG: Die beiden denkmalgeschützten Gebäude Haus 1 (Bau...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landeshauptstadt München vertreten durch MRG Münchner Raumentwicklungsgesellschaft mbH
- Veröffentlicht: 14. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Ergänzung zu Ziffer 2.1: Gemäß EU-Bekanntmachung Nr. 634884-2024 vom 21.10.2024 wurde folgender Auftrag am 07.10.2024 an die Firma Design& Color GmbH, Hofstattstraße 7 in 85609 Aschheim erteilt: Umbau der Bettenhäuser 1 und 2 am Klinikstandort Schwabing zu Wohnen mit KiTa und Neubau TG: Die beiden denkmalgeschützten Gebäude Haus 1 (Baujahr 1906, GF 1.970 m²) und Haus 2 (Baujahr 1909, GF 2.075 m²), welche bis vor Kurzem durchgehend als Bettenhäuser genutzt wurden, werden in 132 Wohnungen für Pflegekräfte der Münchenstift GmbH und der München Klinik gGmbH einschließlich einer KiTa umgebaut, zusätzlich erfolgt die Errichtung einer TG. Die Gebäude haben jeweils UG, EG, 3 OGs und DG. Zudem existieren 2 Verbindungsgänge mit UG, EG, 1 OG). Gegenstand des Auftrags sind Malerarbeiten, bestehend aus: Gerüste für eigene Leistung innen/außen (vorbereitende/übergeordnete Arbeiten); Spachtelarbeiten innen: 7.000 m² GK-Decken Q3, 13.000 m² GK-Wände Q3, 3.400 m² StB-Binder; Beschichtung innen Decken/Wände: Dispersionssilikatfarbe a) auf Putz: 3.500 m² Decken, 30.000 m² Wände, b) auf GK: 7.000 m² Decken, 13.000 m² Wände, Acryldispersion 5.400 m² auf BSH/Decken; Beschichtung innen Stahlzargen/Türanlagen: 50 St. acrylat. Copolymer-Dispersion, 400 St. Copolymer-Dispersion; 325 m Beschichtung innen TG-Markierung; 1.500 m² Rückbau/Entsorgung Bestandsputz außen; Sanierung/Putz/Beschichtung: 1.900 m² Kaminköpfe, 500 m² Neuputz System Kalk-Zement, 500 m² Beschichtung Neu Kieselsol-Silikatfarbe, 8.000 m² Überarbeiten/Sanieren Bestandsputz, 8000 m² Überholungsanstrich Kieselsol-Silikatfarbe. Der bestehende Auftrag wird nunmehr um folgende Leistungen erweitert/geändert (Auftragsänderung Nr. 5): Zusätzliche Leistungen gemäß Nachtragsangeboten Nr. 6-9: Zusatzleistungen beim Verschließen der Fugen im mittleren Treppenhaus von Haus 2, Ersatzvornahme für offene Restleistungen der Innenputzarbeiten der gekündigten Putzfirma, zusätzliche Putzarbeiten wg. Nachbelegung der ELT-Installationen in den Wänden, zusätzliche Beschichtungsarbeiten der Innenwände in den UGs von HS1+2 mit Kalkfarbe. Auftragswert bei der letzten Änderungsbekanntmachung: 1 121 558.45 EUR (EU-Bekanntmachung Nr. 634884-2024 vom 21.10.2024); Wert zwischenzeitlicher Änderungen: nach der „de-minimis“-Regel, § 132 Abs. 3 GWB): 43 757.00 EUR; Wert der aktuellen Änderung: 492 195.96 EUR; Auftragswert nach vorliegender Änderung: 1 657 511.41 EUR.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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Ingenieurleistungen Techn. Gebäudeausrüstung Elektrotechnik , Auftragsänderung Nr. 116+117
Erweiterung des Auftrags für Ingenieurleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (Elektrotechnik, Anlagengruppen 4, 5, 6) für den Neubau des Bildungscampus Riem (Gymnasium, Realschule, Sporthallen, Schwimmhallen, Volkshochschule, Sportpark). Leistungsumfang: HOAI Lph. 1-9 sowie besondere Leistungen. BGF 48.000 m², BRI 215.000 m³, Kostenrahmen 100 Mio. EUR (KG 300+400). Die Änderung umfasst zusätzliche Leistungen gemäß den Sammelnachträgen 116 und 117.
- Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
ZUG / Malerarbeiten
Malerarbeiten inkl. Vorbereiten der Untergründe im Innenbereich und in geringem Umfang im Außenbereich des Neubaus BT 3 und der Bestandsbauteile 1 und 2. Ausführung auf mineralischen Untergründen (Neu- und Bestandsputz, Sichtbeton, Gipskarton) an Wänden und Decken, Metalluntergründen von Zargen und Türblättern, Heizkörpern und Rohren, Holzuntergründe (Dachbalken), sowie Lasurarbeiten an Sichtbetonwänden und Decken. Ausführung in 4 Stockwerken von UG bis DG. Ausführungshöhe größtenteils 3,70 m, in DG und Treppenhäusern bis 7,50 m. Übersicht wesentliche Einzelleistungen mit Mengen: Vorbereiten Untergründe: Schutzabdeckungen ca. 250 m2, Abkleben ca. 5800 m, Reinigen Innenwand inkl. Spachteln von Fehlstellen ca. 8000 m2, Reinigen Decken inkl. Spachteln von Fehlstellen ca. 1400 m2, Spachteln vollflächig Innenwand GK, Putz, Beton ca. 600 m2, wie vor, jed. Decken ca. 100 m2, Flächenspachteln Treppenhausbrüstungen ca. 150 m2, Nachspachteln Kanten ca. 90 m, Spachteln Fugen ca. 100 m. Beschichtung min. Untergründe als Erst- und Überholungsbeschichtung mit Dispersionssilikatfarbe: Erstbeschichtung Wände ca. 6200 m2, Leibungen, Stützen bis 30 cm Breite ca. 100 m, Leibungen, Stützen bis 60 cm Breite ca. 100 m, Überholungsbeschichtungen Wände ca. 1500 m2, Leibungen, Stützen bis 30 cm Breite ca. 60 m, Leibungen, Stützen bis 60 cm Breite ca. 40 m, Überholungsbeschichtung Brüstungen Treppenhaus ca. 150 m2. Erstbeschichtung Decken ca. 600 m2, Überholungsbeschichtung Decken und Treppenläufe ca. 450 m2, Erstbeschichtung von Oberlichtbekleidungen, Deckenschürzen und Deckenabstellungen und Verkofferungen aus GK ca. 500 m2. Retusche und Lasurarbeiten an neuen Sichtbetonwänden und Decken in 2 Treppenhäusern, SB-Qualität 2: Reinigen Wandflächen ca. 1000 m2, Reinigen Deckenflächen ca. 200 m2, Reinigen Wandflächen zus. mit Betonschnellreiniger ca. 1000 m2, Reinigen Deckenflächen zus. mit Betonschnellreiniger ca. 200 m2, Spachteln Schadstellen ca. 50 St., Spachteln Kanten und Fugen ca. 60 m, Retusche von Fehlstellen mit Lasur ca. 200 m2, egalisierendes, pigmentiertes Lasursystem mit Dünnschichtfarbe für Beton auf Sol-Silikatbasis als Grundierung, 1. und 2. Lasuranstrich an Wänden ca. 1000 m2, an Decken und Treppenläufen ca. 200 m2, Schutzlasur farblos Wände ca. 1000 m2, Schutzlasur farblos Decken und Treppenläufe ca. 200 m2, Anlegen Musterflächen ca. 8 St. Lackieren Stahlumfassungszargen als Erstbeschichtung ca. 80 St., Erstbeschichtung Türblatt Stahl ca. 8 St., Lackieren Stahlumfassungszargen als Überholungsbeschichtung ca. 28 St., Erstbeschichtung Türblatt Stahl ca. 5 St., Lackieren als Erstbeschichtung Treppengeländer Stahlblech ca. 180 m2, Lackieren Handlauf als Erstbeschichtung ca. 170 m, Lackieren Handlauf als Überholungsbeschichtung ca. 130 m, Lackieren Rohrleitungen Sprinkler als Erstbeschichtung ca. 190 m, Lackieren Rohrleitungen Heizung als Erstbeschichtung ca. 20 m, als Überholungsbeschichtung ca. 35 m, Überholungsbeschichtung Plattenheizkörper ca. 35 m2. Überholungsbeschichtung Kellerfenster Holz ca. 3 St., Überholungsbeschichtung Holzbalken Dachtragwerk Bestand versch. Abwicklungen ca. 280 m. Sichtbetonwände der Tiefgaragenabfahrt im Außenbereich, Reinigen durch Wasserstrahlen, Hydrophobierung und 2-lagiger Lasuranstrich, pigmentiert ca. 270 m2. Etagenbeschriftung an Innenwänden ca. 60 St., Stellplatznummerierung Tiefgarage ca. 50 St.
- Stadt HammHammFrist: 07. Mai
Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste der Stadt Hamm
Die Stadt Hamm ist in ihrem Zuständigkeitsgebiet gemäß §§ 3 Abs. 1 und 2, § 4 Abs. 1 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) Aufgabenträger für den ÖPNV und zuständige Behörde im Sinne von Art. 2 lit. c) VO 1370/2007. Sie beabsichtigt die Direktvergabe eines öDA an den Verkehrsbetrieb Hamm GmbH (VBH). Der öDA wird entsprechend § 8a Abs. 2 Satz 1 PBefG im Wege der Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i. V. m. § 108 GWB erteilt (vgl. EuGH, Urteil v. 21.3.2019, Az. C-266/17 und C267/17 sowie BGH, B. v. 12.11.2019 – XIII ZB 120/19). Gegenstand des beabsichtigten öDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige, funktional zum Stadtverkehrsnetz Hamm gehörende öffentliche Personenverkehrsdienste. Der öDA bezieht sich auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr i.S.v. § 42 PBefG und Linienbedarfsverkehr i.S.v. 44 PBefG). Die Einzelheiten zu den (Mindest-)Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards der von dem beabsichtigten öDA umfassten öffentlichen Personenverkehrsdiensten sind gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. Satz 5 PBefG dem "Ergänzenden Dokument" zu entnehmen. Das "Ergänzende Dokument" ist unter https://www.hamm.de/verkehr/bus-und-bahn/eu-amtsblatt-direktvergabe-busverkehr öffentlich zugänglich und abrufbar. Darüber hinaus wird auf den aktuellen Nahverkehrsplan der Stadt Hamm verwiesen. Der Nahverkehrsplan ist unter https://www.hamm.de/verkehr/bus-und-bahn/nahverkehrsplan/nahverkehrsplan-2023 abrufbar. Die jeweils gültigen Tarife und Beförderungsbedingungen des Westfalentarifs einschließlich der Anerkennungstarife sind ohne Abweichung anzuwenden und unter https://www.westfalentarif.de/service/befoerderungsbedingungen-tarifbestimmungen einsehbar. Der geplante Beginn des öDA bzw. die Betriebsaufnahme ist der 01.01.2028. Der öDA endet planmäßig nach einer Laufzeit von 10 Jahren. Er kann unter Berücksichtigung der Amortisierungsdauer der eingesetzten Wirtschaftsgüter insbesondere Investitionen in Fahrzeuge mit alternativen Antrieben und dazugehöriger Ladeinfrastruktur nach Art. 4 Abs. 4 UAbs. 1 VO 1370/2007 optional um bis zu fünf Jahre verlängert werden. Es ist beabsichtigt, dem Betreiber ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG zu erteilen. Der öDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb eines bestimmten Rahmens quantitativ und qualitativ angepasst werden kann. Änderungen kommen insbesondere zur Anpassung an veränderte Verkehrsbedürfnisse und an sonstige Rahmenbedingungen zur Herstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung (§ 8 Abs. 3 PBefG, § 2 ÖPNVG NRW) in Betracht (wie z.B. technische Entwicklungen, Belange der Umwelt und Klimaschutzes, Veränderungen der Raum, Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur, Anpassung des Verkehrsangebots an kurz oder langfristige Nachfrageentwicklungen, Anpassung an sozial oder umweltpolitische Vorgaben (z. B. alternative Antriebsformen, Luftreinhaltepläne, Fahrverbote), das Entstehen bzw. Entfallen anderer Verkehrsträger mit Auswirkungen auf die Nachfrage des nach diesem öDA betrauten Verkehrsangebots); sie sind insbesondere erforderlich im Falle von Erweiterungen und Veränderungen der planerischen Vorgaben der Stadt Hamm. Quantitative Änderungen umfassen u. a. die Einrichtung neuer Linien und die Einstellung bestehender Linien, die Veränderung bestehender Linien hinsichtlich Führung, Ausgangs- und Endpunkten und Bedienumfang, die Änderung von Bedienzeiten und Taktung, die Änderung von Anschlussvorgaben, die Umwandlung von regulärer Bedienung in Bedarfsverkehre und von Bedarfsverkehre in reguläre Bedienung, sonstige Aufnahme von innovativen Bedienungsformen (z.B. On-Demand-Verkehre) sowie die Änderung der verkehrsgenehmigungsrechtlichen Grundlage. Die vom öDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Insbesondere wird aus Gründen der Transparenz darauf hingewiesen, dass aktuell auf den Linien 1/3 (Ost-West-Achse) sowie 10/11 (Ring über den Hauptbahnhof nach Bockum-Hövel) von montags bis freitags in den Hauptverkehrszeiten (zwischen 6.30 und 8.30 Uhr sowie 13 und 18 Uhr) ein 10-Minuten-Takt besteht, dessen dauerhafte Fortsetzung politisch noch nicht gesichert ist (vgl. "Ergänzendes Dokument"). Als qualitative Änderungen kommen insbesondere Änderungen der Vorgaben zu den Qualitäten der einzusetzenden Fahrzeuge (alternative Antriebsformen wie z.B. Batterie- und Brennstoffzellbusse), zur Betriebssteuerung, zum Fahrzeug-Management, zum Beschwerde-Management und zu Tarif und Vertrieb in Betracht. Die Modalitäten der Anpassung nach § 132 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 GWB regelt der öDA. Eine Vergabe an Unterauftragnehmer ist unter Beachtung des Gebots der bedeutenden Selbsterbringung gemäß Art. 4 Abs. 7 S. 1 und S. 2 VO 1370/2007 zulässig. Der Eigenanteil des Verkehrsbetrieb Hamm (VBH) wird mindestens durchgängig 20 - 30 % der vergebenen Verkehrsleistung betragen (OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 19.02.20 Verg 26/7 und VIIVerg 2/19). Bei der Vergabe an Unterauftragnehmer beachtet der VBH das für ihn geltende Vergaberecht. Die Stadt Hamm kommt mit dieser Information ihrer Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 nach.
- Landkreis Donau-RiesDonauwörthFrist: 01. Mai
Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) in den Zellen Nr. 3 „Wemding/Monheim“ (Los 1) und Nr. 5 „Lech“ (Los 2)
Der Landkreis Donau-Ries als Aufgabenträger beabsichtigt die Verkehrsleistung des Linienbedarfsverkehrs nach § 44 PBefG im Los 1 Wemding/Monheim mit Wirkung zum 01.02.2027 bis 31.12.2034 mit der Option zur einseitig einmaligen Verlängerung durch den Auftraggeber um bis zu 24 Monate bis zu 12 Monate vor Vertragsende im offenen Verfahren gemäß § 15 VgV europaweit auszuschreiben (Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 1370/2007). Der Einsatz von Sub-Unternehmern ist zulässig, muss aber vom Auftraggeber genehmigt werden. Der Auftragnehmer muss mindestens 50 % der Betriebsleistungen selbst erbringen. Auf Art. 4 Abs. 7 VO 1370/2007 wird verwiesen. Menge und Wert der Dienstleistung: Da es sich um einen Linienbedarfsverkehr handelt, kann nur eine Abschätzung der Leistungsmenge anhand des bereits aktuell in ähnlicher Weise erbrachten Verkehrs in einer Größenordnung von ca. 200.000 Fahrzeugkilometern/Jahr erfolgen. Es kommen 2 Fahrzeuge für die Beförderung von bis zu acht Personen (ohne Fahrersitz) und einer Sondernutzungsfläche zur Mitnahme eines Rollstuhles bzw. von Kinderwägen zum Einsatz. Nähere Informationen zum Angebot: Der Verkehr wird bereits im Bestand in anderen Teilen des Landkreises erbracht und soll nach dem Willen des Aufgabenträgers auch in der Zelle Wemding/Monheim künftig in ähnlicher Weise erbracht werden. Das Bediengebiet, die Angebotszeiten, differenziert nach Wochentagen, sowie die Zahl der einzusetzenden Fahrzeuge, differenziert nach Wochentagen und Tageszeiten, sind der Homepage des Landkreises Donau-Ries als Information zur Vorabbekanntmachung unter www.donau-ries.de/oepnv/oepnv ersichtlich. Weitere Einzelheiten hierzu werden im Kapitel 7.2.3 des Nahverkehrsplans des Landkreises Donau-Ries gemacht. Bei den Vorgaben im Nahverkehrsplan handelt es sich um Vorgaben, die mindestens einzuhalten sind. Das Kapitel 7.2.3 ist ebenfalls einsehbar auf der Homepage des Landkreises Donau-Ries (www.donau-ries.de/oepnv/oepnv). Die Clean Vehicles Directive (CVD) findet keine Anwendung. Das Verkehrsunternehmen hat das Deutschlandticket anzuerkennen und an der Einnahmenaufteilung zum Deutschlandticket teilzunehmen. Ab Beitritt des Landkreises Donau-Ries zu einem Verkehrs- und Tarifverbund sind dessen Tarif, einschließlich dessen Tarif- und Beförderungsbedingungen anzuwenden. Nähere Informationen zum Nahverkehrsplan: Der Landkreis Donau-Ries hat einen Nahverkehrsplan in der Fassung vom 13.05.2015 beschlossen und seitdem mehrfach fortgeschrieben. Die Originalfassung und die relevanten fortgeschriebenen Kapitel sind einsehbar unter www.donau-ries.de/oepnv/oepnv. Im Kapitel 7.2.3 „Bedarfsorientierte Verkehre (On-Demand-Verkehre)“ werden Vorgaben zur gegenständlich vorabbekanntgemachten Leistung gemacht. Die darin gemachten Vorgaben sind mindestens einzuhalten. Auf die Regelungen gemäß § 8a Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG wird hingewiesen. Ausschließliche Rechte werden eingeräumt. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Der Auftraggeber beabsichtigt zusätzlich zur gegenständlich vorabbekanntgemachten Leistung Linienverkehre nach § 42 PBefG im gleichen Bedienungsgebiet zu vergeben. Aktuell werden hier bereits eigenwirtschaftliche Linienverkehre nach § 42 PBefG betrieben. Der gegenständlich vorabbekanntgemachte Verkehr umfasst Leistungen gemäß § 44 PBefG. Die Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen ähnliche Leistungen bereits mit Erfolg erbracht haben. Die Erbringung der Dienstleistungen ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen - Angabe zu Inhabern, Gesellschaftern und zur Führung der Geschäfte bestellten Personen des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft).
- Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement
25D511060 - HSF Meißen, Neubau Lehrsaalgebäude - Fachplanung Technische Ausrüstung - AnlGr. 4, 5
Gegenstand der Beschaffung sind Leistungen der Fachplanung technische Ausrüstung Elektrotechnik der Anlagengruppen 4 und 5 gem. § 53 ff. i. V. m. Nr. 15.1 der Anlage 15 HOAI mit Planungsleistungen der Leistungsphase 2, 3 und 5 bis 9 für den Neubau eines Lehrgebäudes auf dem Campus der HSF Meißen. Die Beauftragung der Gesamtleistung erfolgt stufenweise an einen Auftragnehmer. Die HSF Meißen besteht aus der Hochschule Meißen (FH) und dem Fortbildungszentrum. Die Hochschule Meißen (FH) bildet in fünf Fachbereichen mittlere Führungskräfte für sächsische Behörden und die Justiz aus. Im Fortbildungszentrum können Beschäftigte der Staatsverwaltung ressortübergreifende Fort- und Weiterbildungen absolvieren. Der Campus befindet sich auf der landeseigenen Liegenschaft "Herbert-Böhme-Straße 11". Diese liegt rechtselbisch im Meißner Stadtteil Cölln, unweit des Stadtzentrums von Meißen. Im Zuge der Ausbildungsoffensive des Freistaates Sachsen wurde für die HSF Meißen ein zusätzlicher Raumbedarf anerkannt. Vorgesehen ist ein Neubau mit insgesamt 60 Lehrsälen, Seminar- und Gruppenräumen für Gruppengrößen von 8 bis 60 Personen, einem Audimax, einem Foyer einschließlich Informationszentrum und Nebenräumen. Das zu realisierende Raumprogramm umfasst eine Nutzungsfläche (NUF 1-6) von ca. 4.000 m². Der Neubau soll im südlichen Bereich des Campus auf einer ehemaligen Sportplatzfläche errichtet werden. In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich das denkmalgeschützte Hauptlehrgebäude (Haus 1) und die Mehrzweckhalle /Mensa (Haus 4). Die HSF Meißen möchte sich mit der Campuserweiterung als moderne Bildungseinrichtung des Freistaates Sachsen präsentieren und ein attraktives und innovatives Lern- und Arbeitsumfeld schaffen. Gemeinschaft und Zusammenhalt sollen zentrale Aspekte der Gestaltung sein. Umzusetzen ist eine Zertifizierung nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen des Bundes (BNB) mit dem Standard "Silber" (Modul Unterrichtsgebäude, Neubau UN 2017). Die Baumaßnahme ist in dem veranschlagten Kostenrahmen von 32,6 Mio. Euro brutto (Bauwerkskosten - KG 300 und 400 gem. DIN 276) bis 2030 zu realisieren. Weiterführende Beschreibungen siehe Vergabeunterlagen - Projektbeschreibung
- Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und VertragsmanagementFrist: 18. Mai
25D511060 - HSF Meißen, Neubau Lehrsaalgebäude - Fachplanung Technische Ausrüstung - AnlGr. 4, 5
Gegenstand der Beschaffung sind Leistungen der Fachplanung technische Ausrüstung Elektrotechnik der Anlagengruppen 4 und 5 gem. § 53 ff. i. V. m. Nr. 15.1 der Anlage 15 HOAI mit Planungsleistungen der Leistungsphase 2, 3 und 5 bis 9 für den Neubau eines Lehrgebäudes auf dem Campus der HSF Meißen. Die Beauftragung der Gesamtleistung erfolgt stufenweise an einen Auftragnehmer. Die HSF Meißen besteht aus der Hochschule Meißen (FH) und dem Fortbildungszentrum. Die Hochschule Meißen (FH) bildet in fünf Fachbereichen mittlere Führungskräfte für sächsische Behörden und die Justiz aus. Im Fortbildungszentrum können Beschäftigte der Staatsverwaltung ressortübergreifende Fort- und Weiterbildungen absolvieren. Der Campus befindet sich auf der landeseigenen Liegenschaft "Herbert-Böhme-Straße 11". Diese liegt rechtselbisch im Meißner Stadtteil Cölln, unweit des Stadtzentrums von Meißen. Im Zuge der Ausbildungsoffensive des Freistaates Sachsen wurde für die HSF Meißen ein zusätzlicher Raumbedarf anerkannt. Vorgesehen ist ein Neubau mit insgesamt 60 Lehrsälen, Seminar- und Gruppenräumen für Gruppengrößen von 8 bis 60 Personen, einem Audimax, einem Foyer einschließlich Informationszentrum und Nebenräumen. Das zu realisierende Raumprogramm umfasst eine Nutzungsfläche (NUF 1-6) von ca. 4.000 m². Der Neubau soll im südlichen Bereich des Campus auf einer ehemaligen Sportplatzfläche errichtet werden. In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich das denkmalgeschützte Hauptlehrgebäude (Haus 1) und die Mehrzweckhalle /Mensa (Haus 4). Die HSF Meißen möchte sich mit der Campuserweiterung als moderne Bildungseinrichtung des Freistaates Sachsen präsentieren und ein attraktives und innovatives Lern- und Arbeitsumfeld schaffen. Gemeinschaft und Zusammenhalt sollen zentrale Aspekte der Gestaltung sein. Umzusetzen ist eine Zertifizierung nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen des Bundes (BNB) mit dem Standard "Silber" (Modul Unterrichtsgebäude, Neubau UN 2017). Die Baumaßnahme ist in dem veranschlagten Kostenrahmen von 32,6 Mio. Euro brutto (Bauwerkskosten - KG 300 und 400 gem. DIN 276) bis 2030 zu realisieren. Weiterführende Beschreibungen siehe Vergabeunterlagen - Projektbeschreibung
- Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in Vertretung für die BImABerlinFrist: 06. Mai
VE03.03 Abbruch und erweiterter Rohbau nach DIN 18 459, 18 330 ff - 864/2026
VE03.03 Abbruch und erweiterter Rohbau nach DIN 18 459, 18 330 ff Das Bauvorhaben sieht den Umbau des unterkellerten Hauses 7 auf dem "Dahlemer Dreieck" zu einem S2-Laborgebäude für Wassertechnikforschungen vor. Das Gebäude ist aufgrund seines Tragwerks in die Gebäudeklasse 3 eingeordnet. Beginn der Ausführung: spätestens 12 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens Fertigstellung: 11.2027 Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen - BNB-Formblatt 1-3 Mindestanforderungen an die Eignungsnachweise/Referenzen: - 1 Referenzobjekt für statisch relevanten Umbau von Bestandsgebäuden mind. Auftragssumme > 500t € - 1 Referenzobjekt über nachträgliche Abdichtung Leistungen: Für die o. g. Baumaßnahme werden im Zuge der Ausschreibung die folgenden Leistungen erforderlich: - Absteifungen zur statischen Sicherung des Gebäudes während der Bauzeit - ca. 320m³ Erdaushub- teilweise im Gebäude, einschließlich Verbau im Außenraum - Abbruch und Herstellen von ca. 250 m² Bodenplatte samt Abdichtung, sowie Streifen- und Einzelfundamente im Bestandsbau - Abbruch von ca. 380 m² Stahlbetondecken inklusive Abbruchschalung - Abbruch und Herstellen von ca. 50 m² Ortbetontreppenläufen und 500 m² Ortbetondecken ein-schließlich Schalung - Herstellen von ca. 250 m² KS-Innenwänden, inkl. Durchbrüchen und Kernbohrungen div. Größen-ordnung, sowie 27 Stck. Schließung der Außenwand in div. Formaten - Montage div. Stahlstützen, sowie Fassaden- und Deckenträgern unterschiedlicher Profile - Herstellen von ca. 2.000 m² Innenputzfläche auf MW und Beton, sowie ca. 1.000 m² Spritzbewurf innen auf MW-Wand und -decke - Blitzschutzanlagen mit Messung und Prüfbericht - ca. 40m Abwasser- und Druckleitungen inklusive Dichtheitsprüfung der Grundleitungen Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingegangene Bieteranfragen beantwortet werden können. Fristende: 28.04.2026 ACHTUNG Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen,Bieterfragen, Antwortschreiben u.ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierungautomatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen. „Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind den Vergabeunterlagen aus dem beiliegenden Informationsblatt zu entnehmen“.
- Gemeinde TuntenhausenTuntenhausenFrist: 11. Mai
Ortsmitte Ostermünchen-Leistungen gem.§§53 ff HOAI-LPH 5-9, Anlagengruppe 1, 2, 3, 8 - HLS
Gegenstand des Auftrages ist die Erbringung von stufenweise zu beauftragenden Leistungen der Fachplanung für Technische Ausrüstung gem. §§53 ff HOAI - LPH 5 - 9; Anlagengruppe 1, 2, 3, 8. Die Gemeinde Tuntenhausen entwickelt im Ortsteil Ostermünchen auf einer knapp 10.000 m² großen gemeindeeigenen Fläche eine lebendige Ortsmitte mit Einzelhandel, Praxen, sozialen Angeboten und teilweise geförderten Wohnungen. Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage einer bereits im Jahr 2022 durchgeführten Konzeptvergabe in Zusammenarbeit mit einem Investor, der einen Teil der Fläche erworben hat und diese auf Grundlage eines städtebaulich, freiräumlich und architektonisch hochwertigen Konzepts bebaut. Ein wesentliches städtebauliches Ziel der Gemeinde ist es dabei, durch die innerörtliche Nachverdichtung die ortsspezifische Nachfrage nach Wohnraum zu decken. Unter Berücksichtigung des demografischen Wandels soll ein Wohnungsangebot mit verschiedenen Wohnungsgrößen und -zuschnitten entstehen. Darüber hinaus sollen Nutzungen zur unmittelbaren Versorgung der Bewohnerschaft wie ein Dorfladen und Arztpraxen vorgesehen werden. Entsprechend dem Konzept werden auf dem gesamten Gebiet sechs dreigeschossige Häuser geplant: vier davon als reine Wohnhäuser in einem „Teilbereich B“ sowie zwei als Wohn- und Gewerbehäuser im „Teilbereich A“ des Gebiets. Während die vier Wohnhäuser im Teilbereich B durch den Investor errichtet werden, werden die beiden Wohn- und Gewerbehäuser im Teilbereich A des Gebiets durch die Gemeinde selbst als Bauherrin umgesetzt und sollen in deren Eigentum verbleiben (in den Planunterlagen als „Gebäude A1“ und „Gebäude A2“ bezeichnet). In den beiden Gebäuden sind unter anderem die Unterbringung einer Apotheke, einer Arztpraxis, einer Zahnarztpraxis, eines Cafés oder eines Dorfladens, einer Tagespflegeeinrichtung, betreutes Seniorenwohnen sowie eines großzügigen Gemeinschaftsraums für die gesamte Bürgerschaft vorgesehen. Die Objekt- und Fachplanung der beiden Gebäude wurde bis einschließlich der Leistungsphase 4 von dem Investor übernommen. Ein Bauantrag wurde bereits eingereicht. Für das Vorhaben existiert der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 65 „Niedergarten Feld“. Die weitere Planung ist Gegenstand dieses Auftrags. Die Bauantragsunterlagen, die Unterlagen zur bisherigen Planung sowie der Bebauungsplan sind dieser Veröffentlichung im Konvolut als Anlage beigefügt. Weitere Informationen im Detail zu Kosten, Terminen, Lage, Nutzung und Materialität der Maßnahme entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen sowie der dieser Veröffentlichung beiliegenden Maßnahmenbeschreibung. Die bereits festgelegten Termine für die Verhandlungsgespräche im Rahmen der 2. Stufe sind in der Woche vom 14./15. Juli 2026 (KW29/2026).
- Gemeinde AltheimAltheimFrist: 28. Mai
Vergabe Objekt-/Fachplanungsleistungen Ersatzneubau Sporthalle Gemeinde Altheim
Die Gemeinde Altheim im Landkreis Biberach beabsichtigt einen Ersatzneubau einer Sporthalle für den Vereins-, Breiten- und Schulsport zu errichten. Dieser dient als Ersatz der bisherigen Sporthalle, die altersbedingt aufgegeben wird. Der Ersatzneubau soll eine Feldgröße von 36 m x 21 m umfassen. Der Ersatzneubau soll auf Teilflächen der Grundstücke der Flst.-Nr. 1213/0 und Flst.-Nr. 1210/0 der Gemarkung Altheim errichtet werden. Das Grundstück steht im Eigentum der Gemeinde Altheim. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über einen Kreisverkehr mit direkter Anbindung an die Landesstraße L 277. Die neue Sporthalle ist am Standort von der Grundschule der Gemeinde Altheim aus in wenigen Minuten fußläufig erreichbar. Die bestehende Gemeindehalle stammt aus den 1970er Jahren und befindet sich in einem bautypisch veralteten Zustand. Diese soll bestehen bleiben und zu einem späteren Zeitpunkt grundlegend für eine Mehrzwecknutzung saniert werden. Für die neue Sporthalle ist ein Anbau mit einem Weichlandebereich (Schnitzelgrube) vorgesehen, um das Verletzungsrisiko zu mindern. Der ortsansässige Sportverein beheimatet eine Turnabteilung, welche ambitionierten Breitensport betreibt. Hobbyturnerinnen aus dem gesamten westlichen Landkreis Biberach üben in Altheim ihren Sport aus. Der Gemeinde liegen sowohl die Grundlagenermittlung, Vorplanung und Bestandteile der Entwurfsplanung der Objektplanung vor. Diese sind bei der Auftragsausführung vom jeweiligen Auftragnehmer zu beachten. Anpassungen hieran sind zulässig, soweit sie nachvollziehbare Einsparungsmöglichkeiten der Bau- und Betriebskosten beinhalten. Des Weiteren soll der Ersatzneubau der Sporthalle ca. 42 m x 37,50 m groß sein, eingeschossig, die Halle teilbar sein und zudem über einen Mehrzweckraum für Kleingruppen und Betreuung bei Turnieren verfügen. Es ist die Errichtung einer optionalen Schnitzelgrube für Turner, eine Tribüne für ca. 140 Zuschauer vorgesehen. Außerdem 4 Umkleiden und 2 Duschräume, Umkleide/Duschräume für Lehrer/Schiedsrichter sowie WC-Anlagen, 3 Geräteräume, Regieraum und Technikräume. Die Ausführung ist als Holzkonstruktion auf tragender Bodenplatte angedacht (Baugrundverbesserung erforderlich). Für das Dach und die Wände sind Sandwichpaneelen vorgesehen, in der Halle und im Mehrzweckraum soll flächenelastischer Sportboden verlegt werden, es soll 3-fach-Isoverglasung, Nahwärmeversorgung und Luftheizung/Betonkernaktivierung geben. Die Außenanlage muss weitgehend wassergebunden sein, außerdem soll es Stellplätze für Sport- und Turnierbetrieb geben, sowie Oberflächenwasserversickerung (Rigolen). Änderungen an den vorstehenden Ausführungsmerkmalen sind nach vorheriger Absprache mit der Gemeinde grundsätzlich denkbar, insbesondere zur Erfüllung etwaiger Vorgaben einschlägiger, staatlicher Förderprogramme. Der bisherige Planer wird sich nicht am Ausschreibungsverfahren beteiligen. Da der maßgebliche EU-Schwellenwert von 216.000 Euro netto der zu erwartenden Planerhonorare (Nettohonorarwert) gemäß HOAI 2021 überschritten wird, erfolgt die Vergabe der fortgesetzten Planungsleistungen im Wege dieser europaweiten Ausschreibung im Verhandlungsverfahren nach §§ 73 ff. Vergabeverordnung (VgV). Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Objektplanung Gebäude ab LPh 3 bis LPh 9 (Los 1) gem. §§ 34 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk ab LPh 1 bis LPh 6 (Los 2) gem. §§ 51 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab LPh 1 bis LPh 9 (Los 3) gem. §§ 55 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab LPh 1 bis LPh 9 (Los 4) gem. §§ 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Objektplanung zunächst für die LPh 3. Die Fachplanung Tragwerk sowie die Fachplanungen technische Ausrüstung HLS und Elektro erfolgt ebenfalls eine stufenweise Beauftragung zunächst für die LPh 1 bis zur LPh 3. Zwischen der Gemeinde Altheim als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Die Gemeinde Altheim hat Fördermittel sowohl nach der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Baden-Württemberg für die Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen sowie nach der Verwaltungsvorschrift Ausgleichsstock sowie Bundesmittel aus dem Förderaufruf „SKS – Sanierung kommunaler Sportstätten“ als Gewährung einer Investitionshilfe beantragt. Der Gemeinde stehen maximal 5,25 Mio. EUR brutto für die Realisierung der neuen Sporthalle zur Verfügung (Kostenobergrenze). Diese ist bei der Ausführung der Planungsleistungen zwingend zu beachten. Die Vorgaben der vorstehenden Fördervorschriften haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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