Magazinneubau Staatsarchiv Erneuerung der NSHVT im Bestandsbereich
Austausch einer Niederspannungshauptverteilung mit einem Nennstrom von 400A bestehend aus einen Trafoeinspeisefeld und drei Lasttrennschalterfeld
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Austausch einer Niederspannungshauptverteilung mit einem Nennstrom von 400A bestehend aus einen Trafoeinspeisefeld und drei Lasttrennschalterfeld
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Immobilien Bremen - Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen
- Veröffentlicht: 22. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Austausch einer Niederspannungshauptverteilung mit einem Nennstrom von 400A bestehend aus einen Trafoeinspeisefeld und drei Lasttrennschalterfeld
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung
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Der bestehende Sportstättenkomplex an der Grundschule in Hilpoltstein, ist in die Jahre gekommen. Er besteht aus den drei Nutzungsbereichen der ehemaligen Hausmeisterwohnung, dem Lehrschwimmbecken und der Einfachturnhalle, samt zugehöriger Nebenräume. Planung und Umsetzung des Bestandsgebäudes stammen aus den sechziger und siebziger Jahren. Eine wirtschaftliche Sanierung der Anlage ist nicht realisierbar, weshalb der Neubau einer Sportstätte in den Fokus tritt. Gemäß Schülerprognose wird die Zahl der Klassen dauerhaft von 18 auf 16 zurückgehen. Für die Grundschule ist eine Übungseinheit betreffend der Sportstättensituation genehmigungsfähig. Der Planung ist das Raumprogramm der Regierung von Mittelfranken zugrunde zu legen. Im Rahmen einer Zielfindungsphase, wurden dem Stadtrat der Stadt Hilpoltstein mehrere Varianten zur Art und Standortwahl der Sportstätte aufgezeigt. Dieser hat in seiner Sitzung am 29.01.2026, die Planung und den Bau einer Zweifach- Sporthalle (gemeint sind zwei Spielfelder 15x27 m, längsseits, nebeneinander angeordnet) beschlossen. Als künftiger Standort wird der Bereich am bestehenden Allwetterplatz definiert. In das Gebäude soll die Busaufsicht integriert werden. Sie steht für etwa 30 Kinder zur Verfügung. Der bestehende Sportstättenkomplex bleibt während der Bauzeit für die Schule in Betrieb. Das Baugrundstück wird über die Gemeindestraße „Am Schlossgraben“ mit folgenden Medien versorgt: - Öffentliche Kanalisation im Mischsystem - Öffentliche Trinkwasserversorgung - Strom - Telefon - Gas Außerdem betreibt die Stadt Hilpoltstein ein Fernwärmenetz. Die Erschließung erfolgt von Norden her, über den Verbindungsweg zur Mittelschule. Die Niederspannungshauptverteilung des gesamten Gebäudekomplexes liegt im Untergeschoss des Umkleidetrakts der bestehenden Sportstätte. Der Wunsch des Stadtrats ist, dass die künftigen Freisportanlagen in technischer Hinsicht den Vorgaben der Förderstelle entsprechen und dabei zusätzlich noch den Platzbedarf für ein 25m- Lehrschwimmbecken eines etwaigen weiteren Bauabschnitts berücksichtigen. Der Höhenunterschied zwischen Pausenhof und Freisportanlage beträgt ca. 5,50 m, wobei sich die Oberkante Fertigfußboden der Sporthalle bei etwa 3,30 m über dem Pausenhofniveau einpendeln wird. In den Außenanlagen ist eine Brunnenanlage integriert, welche sich nördlich, in der Nähe des derzeitigen Allwetterplatzes befindet. Außerdem quert eine Versorgungsleitung der Bürgersolaranlage den südlichen Sektor des Areals. Einer umfassenden Nachhaltigkeit bei der Erstellung von Neu- bzw. Um- und Ausbaumaßnahmen, wird gemäß diverser Grundsatzbeschlüsse der Stadt Hilpoltstein großer Stellenwert zuerkannt. Gegenstand dieser Vergabe sind Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß Teil 3, Abschnitt 2 § 38 ff. HOAI 2021 in den Leistungsphasen 1 bis 9, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist. Zur Vertragserfüllung sind besondere Leistungen angedacht. Für den Vertragsschluss ist die Verwendung von Vertragsformularen nach HAV-KOM vorgesehen.
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Der bestehende Sportstättenkomplex an der Grundschule in Hilpoltstein, ist in die Jahre gekommen. Er besteht aus den drei Nutzungsbereichen der ehemaligen Hausmeisterwohnung, dem Lehrschwimmbecken und der Einfachturnhalle, samt zugehöriger Nebenräume. Planung und Umsetzung des Bestandsgebäudes stammen aus den sechziger und siebziger Jahren. Eine wirtschaftliche Sanierung der Anlage ist nicht realisierbar, weshalb der Neubau einer Sportstätte in den Fokus tritt. Gemäß Schülerprognose wird die Zahl der Klassen dauerhaft von 18 auf 16 zurückgehen. Für die Grundschule ist eine Übungseinheit betreffend der Sportstättensituation genehmigungsfähig. Der Planung ist das Raumprogramm der Regierung von Mittelfranken zugrunde zu legen. Im Rahmen einer Zielfindungsphase, wurden dem Stadtrat der Stadt Hilpoltstein mehrere Varianten zur Art und Standortwahl der Sportstätte aufgezeigt. Dieser hat in seiner Sitzung am 29.01.2026, die Planung und den Bau einer Zweifach- Sporthalle (gemeint sind zwei Spielfelder 15x27 m, längsseits, nebeneinander angeordnet) beschlossen. Als künftiger Standort wird der Bereich am bestehenden Allwetterplatz definiert. In das Gebäude soll die Busaufsicht integriert werden. Sie steht für etwa 30 Kinder zur Verfügung. Der bestehende Sportstättenkomplex bleibt während der Bauzeit für die Schule in Betrieb. Das Baugrundstück wird über die Gemeindestraße „Am Schlossgraben“ mit folgenden Medien versorgt: - Öffentliche Kanalisation im Mischsystem - Öffentliche Trinkwasserversorgung - Strom - Telefon - Gas Außerdem betreibt die Stadt Hilpoltstein ein Fernwärmenetz. Die Erschließung erfolgt von Norden her, über den Verbindungsweg zur Mittelschule. Die Niederspannungshauptverteilung des gesamten Gebäudekomplexes liegt im Untergeschoss des Umkleidetrakts der bestehenden Sportstätte. Der Wunsch des Stadtrats ist, dass die künftigen Freisportanlagen in technischer Hinsicht den Vorgaben der Förderstelle entsprechen und dabei zusätzlich noch den Platzbedarf für ein 25m- Lehrschwimmbecken eines etwaigen weiteren Bauabschnitts berücksichtigen. Der Höhenunterschied zwischen Pausenhof und Freisportanlage beträgt ca. 5,50 m, wobei sich die Oberkante Fertigfußboden der Sporthalle bei etwa 3,30 m über dem Pausenhofniveau einpendeln wird. In den Außenanlagen ist eine Brunnenanlage integriert, welche sich nördlich, in der Nähe des derzeitigen Allwetterplatzes befindet. Außerdem quert eine Versorgungsleitung der Bürgersolaranlage den südlichen Sektor des Areals. Einer umfassenden Nachhaltigkeit bei der Erstellung von Neu- bzw. Um- und Ausbaumaßnahmen, wird gemäß diverser Grundsatzbeschlüsse der Stadt Hilpoltstein großer Stellenwert zuerkannt. Gegenstand dieser Vergabe sind Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung hinsichtlich der Anlagengruppen 4 - 6, gemäß Teil 4, Abschnitt 2 § 53 ff. HOAI 2021 in den Leistungsphasen 1 bis 9, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist. Zur Vertragserfüllung sind besondere Leistungen angedacht. Für den Vertragsschluss ist die Verwendung von Vertragsformularen nach HAV-KOM vorgesehen.
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Sportstättenneubau an der Grundschule Hilpoltstein - HLS
Der bestehende Sportstättenkomplex an der Grundschule in Hilpoltstein, ist in die Jahre gekommen. Er besteht aus den drei Nutzungsbereichen der ehemaligen Hausmeisterwohnung, dem Lehrschwimmbecken und der Einfachturnhalle, samt zugehöriger Nebenräume. Planung und Umsetzung des Bestandsgebäudes stammen aus den sechziger und siebziger Jahren. Eine wirtschaftliche Sanierung der Anlage ist nicht realisierbar, weshalb der Neubau einer Sportstätte in den Fokus tritt. Gemäß Schülerprognose wird die Zahl der Klassen dauerhaft von 18 auf 16 zurückgehen. Für die Grundschule ist eine Übungseinheit betreffend der Sportstättensituation genehmigungsfähig. Der Planung ist das Raumprogramm der Regierung von Mittelfranken zugrunde zu legen. Im Rahmen einer Zielfindungsphase, wurden dem Stadtrat der Stadt Hilpoltstein mehrere Varianten zur Art und Standortwahl der Sportstätte aufgezeigt. Dieser hat in seiner Sitzung am 29.01.2026, die Planung und den Bau einer Zweifach- Sporthalle (gemeint sind zwei Spielfelder 15x27 m, längsseits, nebeneinander angeordnet) beschlossen. Als künftiger Standort wird der Bereich am bestehenden Allwetterplatz definiert. In das Gebäude soll die Busaufsicht integriert werden. Sie steht für etwa 30 Kinder zur Verfügung. Der bestehende Sportstättenkomplex bleibt während der Bauzeit für die Schule in Betrieb. Das Baugrundstück wird über die Gemeindestraße „Am Schlossgraben“ mit folgenden Medien versorgt: - Öffentliche Kanalisation im Mischsystem - Öffentliche Trinkwasserversorgung - Strom - Telefon - Gas Außerdem betreibt die Stadt Hilpoltstein ein Fernwärmenetz. Die Erschließung erfolgt von Norden her, über den Verbindungsweg zur Mittelschule. Die Niederspannungshauptverteilung des gesamten Gebäudekomplexes liegt im Untergeschoss des Umkleidetrakts der bestehenden Sportstätte. Der Wunsch des Stadtrats ist, dass die künftigen Freisportanlagen in technischer Hinsicht den Vorgaben der Förderstelle entsprechen und dabei zusätzlich noch den Platzbedarf für ein 25m- Lehrschwimmbecken eines etwaigen weiteren Bauabschnitts berücksichtigen. Der Höhenunterschied zwischen Pausenhof und Freisportanlage beträgt ca. 5,50 m, wobei sich die Oberkante Fertigfußboden der Sporthalle bei etwa 3,30 m über dem Pausenhofniveau einpendeln wird. In den Außenanlagen ist eine Brunnenanlage integriert, welche sich nördlich, in der Nähe des derzeitigen Allwetterplatzes befindet. Außerdem quert eine Versorgungsleitung der Bürgersolaranlage den südlichen Sektor des Areals. Einer umfassenden Nachhaltigkeit bei der Erstellung von Neu- bzw. Um- und Ausbaumaßnahmen, wird gemäß diverser Grundsatzbeschlüsse der Stadt Hilpoltstein großer Stellenwert zuerkannt. Gegenstand dieser Vergabe sind Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung hinsichtlich der Anlagengruppen 1 - 3 und 8, gemäß Teil 4, Abschnitt 2 § 53 ff. HOAI 2021 in den Leistungsphasen 1 bis 9, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist. Zur Vertragserfüllung sind besondere Leistungen angedacht. Für den Vertragsschluss ist die Verwendung von Vertragsformularen nach HAV-KOM vorgesehen.
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Sportstättenneubau an der Grundschule Hilpoltstein - Tragwerk
Der bestehende Sportstättenkomplex an der Grundschule in Hilpoltstein, ist in die Jahre gekommen. Er besteht aus den drei Nutzungsbereichen der ehemaligen Hausmeisterwohnung, dem Lehrschwimmbecken und der Einfachturnhalle, samt zugehöriger Nebenräume. Planung und Umsetzung des Bestandsgebäudes stammen aus den sechziger und siebziger Jahren. Eine wirtschaftliche Sanierung der Anlage ist nicht realisierbar, weshalb der Neubau einer Sportstätte in den Fokus tritt. Gemäß Schülerprognose wird die Zahl der Klassen dauerhaft von 18 auf 16 zurückgehen. Für die Grundschule ist eine Übungseinheit betreffend der Sportstättensituation genehmigungsfähig. Der Planung ist das Raumprogramm der Regierung von Mittelfranken zugrunde zu legen. Im Rahmen einer Zielfindungsphase, wurden dem Stadtrat der Stadt Hilpoltstein mehrere Varianten zur Art und Standortwahl der Sportstätte aufgezeigt. Dieser hat in seiner Sitzung am 29.01.2026, die Planung und den Bau einer Zweifach- Sporthalle (gemeint sind zwei Spielfelder 15x27 m, längsseits, nebeneinander angeordnet) beschlossen. Als künftiger Standort wird der Bereich am bestehenden Allwetterplatz definiert. In das Gebäude soll die Busaufsicht integriert werden. Sie steht für etwa 30 Kinder zur Verfügung. Der bestehende Sportstättenkomplex bleibt während der Bauzeit für die Schule in Betrieb. Das Baugrundstück wird über die Gemeindestraße „Am Schlossgraben“ mit folgenden Medien versorgt: - Öffentliche Kanalisation im Mischsystem - Öffentliche Trinkwasserversorgung - Strom - Telefon - Gas Außerdem betreibt die Stadt Hilpoltstein ein Fernwärmenetz. Die Erschließung erfolgt von Norden her, über den Verbindungsweg zur Mittelschule. Die Niederspannungshauptverteilung des gesamten Gebäudekomplexes liegt im Untergeschoss des Umkleidetrakts der bestehenden Sportstätte. Der Wunsch des Stadtrats ist, dass die künftigen Freisportanlagen in technischer Hinsicht den Vorgaben der Förderstelle entsprechen und dabei zusätzlich noch den Platzbedarf für ein 25m- Lehrschwimmbecken eines etwaigen weiteren Bauabschnitts berücksichtigen. Der Höhenunterschied zwischen Pausenhof und Freisportanlage beträgt ca. 5,50 m, wobei sich die Oberkante Fertigfußboden der Sporthalle bei etwa 3,30 m über dem Pausenhofniveau einpendeln wird. In den Außenanlagen ist eine Brunnenanlage integriert, welche sich nördlich, in der Nähe des derzeitigen Allwetterplatzes befindet. Außerdem quert eine Versorgungsleitung der Bürgersolaranlage den südlichen Sektor des Areals. Einer umfassenden Nachhaltigkeit bei der Erstellung von Neu- bzw. Um- und Ausbaumaßnahmen, wird gemäß diverser Grundsatzbeschlüsse der Stadt Hilpoltstein großer Stellenwert zuerkannt. Gegenstand dieser Vergabe sind Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung gemäß Teil 4, Abschnitt 1 § 49 ff. HOAI 2021 in den Leistungsphasen 1 bis 6, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist. Zur Vertragserfüllung sind besondere Leistungen angedacht. Für den Vertragsschluss ist die Verwendung von Vertragsformularen nach HAV-KOM vorgesehen.
- Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonnFrist: 11. Mai
A&E Maßnahme für den Neubau der Gahmener Straßenbrücke in Lünen für den Bundesforstbetrieb Rhein-Weser, VOEK 061a-23
Lieferung und Pflanzung von Sträuchern und Hochstämmen inkl. Flächenvorbereitung, Anlage von Bewässerungsringen, Pflanzenverankerung und Kulturpflege. --- Leistungsumfang: 1. Pflanzenlieferung für insgesamt 3.578 Stück Pflanzen (Cornus sanguinea, Corylus avellana, Crataegus Spec., Prunus spinosa, Rosa canina, Viburnum opulus, Carpinus betulus, Acer campestre, Tilia cordata) 2. Flächenvorbereitung, bestehend aus Mulchen der Pflanzenfläche über 8.200 qm und Austausch von Bodensubstrat für die Tilia cordata (49 Stück) 3. Pflanzung der oben aufgeführten 3.578 Stück Pflanzen 4. Kulturpflege über eine Fläche von insgesamt 1,0 ha 5. Bedarfspositionen --- Weitere Angaben zur : Teil 1 im Leistungsverzeichnis Preisblatt: Pflanzenlieferung Ausführungszeitraum: Oktober 2026. Alle Pflanzen sind in einwandfreiem Zustand zu liefern. Die Pflanzen müssen in ihrer Qualität der DIN 18916, der FLL-Richtlinien (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen) und den Gütebestimmungen des BDB (Bund deutscher Baumschulen e. V. zertifizierte Markenbaumschule) entsprechen. Es dürfen nur heimische Herkünfte aus Nord- bzw. Westdeutschen Herkunftsgebieten (Vorkommensgebiet 1 “norddeutsches Tiefland“ oder Vorkommensgebiet 4 "Westdeutsches Bergland und Oberrheingraben") verwendet werden. Auf Verlangen ist der AG der Nachweis über die Herkunft vorzulegen. Die angegebenen Maße im Leistungsverzeichnis/Preisblatt (Anlage B-02_LV_PB_VOEK_061a-23) sind bindend. Sollten die Pflanzen nicht den ausgeschriebenen Qualitätsnormen und Herkünften bzw. Vorkommensgebiete entsprechen, werden diese von der AG nicht abgenommen. Die Anlieferung ist rechtzeitig, mindestens zwei Werktage vorher, anzuzeigen. - Teil 2 im Leistungsverzeichnis Preisblatt: Pflanzflächenvorbereitung Bei den Ausgleichsmaßnahmen handelt es sich um die Wiederbegrünung und die Bepflanzung von Ersatzflächen, sowie die Bepflanzung von Straßenrampen mit entsprechenden Bodenverhältnissen (z. T. steile Böschungen). Es ist mit Bodenverdichtungen durch die Baumaßnahme zu rechnen. Ausführungszeitraum: Oktober 2026. Pos. 2.1: Mulchen der Pflanzfläche (8.200,00 m²). Pos. 2.2: Austausch von Bodensubstrat für alle Hochstämme der Pos. 1.9 (49 Stück). Bedarfsposition 5.1: Falls die Bodenverhältnisse im Einzelfall eine Pflanzung der Sträucher nicht erlauben, ist der Pflanzlochaushub durch Oberboden und Bodensubstrat zu ersetzen. Die Entscheidung, ob der Boden für eine Bepflanzung der Sträucher ungeeignet ist, fällt die Auftraggeberin im Vorfeld während der Pflanzflächenvorbereitung oder während der Pflanzungsarbeiten und wird in dem Einweisungsprotokoll dokumentiert. - Teil 3 im Leistungsverzeichnis Preisblatt: Pflanzung Ausführungszeitraum: Oktober 2026. Die genaue Lage der Pflanzflächen (Pflanz- / Reihenabstand) wird vor Arbeitsbeginn örtlich festgelegt und, soweit erforderlich, abgesteckt. Die für diese Arbeiten erforderlichen Arbeitskräfte und Materialien (z.B. Farbe, Stäbe) müssen von der AN zur Verfügung gestellt werden. Eine Übersichtskarte mit der Pflanzfläche ist in der Anlage C-02c_Übersichtskarte_VOEK_061a-23 beigefügt. Alle Pflanzen von Teil 1 „Pflanzenlieferung“ erhalten einen Bewässerungsring. Alle Pflanzplätze sind nach der Pflanzung einzuwässern (je Hochstamm/Solitär mit 50 L Wasser bzw. je Strauch/Heister mit 20 L Wasser) und werden entsprechend der Pflanzlochgröße mit Rindenmulch abgedeckt (Hochstämme und Solitärgehölze mit 30 L, Sträucher und Heister mit 10 L). Die Kosten der Bewässerungsringen, der ersten Bewässerung nach der Pflanzung und der Abdeckung mit Rindenmulch sind im Teil 3 „Pflanzung“ zusammen mit den Kosten der Pflanzung positionsweise (Pos. 3.1 für Strauch/Heister und Pos. 3.2 für Hochstämmen) einzukalkulieren. Die Bewässerungen während der Kultursicherung in den Jahren 2027 und 2028 ist im Teil 3 „Pflanzung“ zusammen mit den restlichen Kosten der Pflanzung positionsweise (Pos. 3.1 für Strauch/Heister und Pos. 3.2 für Hochstämmen) einzukalkulieren. Alle 49 Hochstämme erhalten eine Baumverankerung mit je drei Stützpfählen aus kesseldruckimprägnierten Nadelholzpfählen, 2,50 m lang, Durchmesser 8-10 cm mit Querriegeln. Die Verbindung zur Pflanze erfolgt mit Gurtband. Die Kosten der Baumverankerung sind im Teil 3 „Pflanzung“ zusammen mit den restlichen Kosten der Pflanzung in der Position 3.2 einzukalkulieren. - Teil 4 im Leistungsverzeichnis Preisblatt: Kulturpflege Fertigstellungs- und Entwicklungspflege in den Jahren 2026, 2027, 2028. Die Fertigstellungspflege endet mit der Abnahme. Pos. 4.1: Freistellen der gepflanzten Bäume und Sträucher von Konkurrenzvegetation. Einschließlich Abräumen und Entsorgen des Materials. Der Zeitpunkt und die Anzahl der Pflegegänge (maximal 5 Pflegedurchgänge in dem Ausführungszeitraum 06.27 bis 09.28) ist mit der AG abzustimmen und in dem Einweisungsprotokoll zu dokumentieren. Die ausgesprochen landschaftspflegerischen Betreuungsarbeiten, wie z.B. das Abräumen der abgestorbenen Pflanzen, die zur fachgerechten Unterhaltung einer derartigen Bepflanzung erforderlich sind, müssen von der AN ohne besondere Kostenrechnung bei den einzelnen Pflegegängen mit ausgeführt werden. Die Kosten sind bei den einzelnen Pflegegängen mit zu veranschlagen. Pos. 4.2: Alle 49 Hochstämme erhalten als Verdunstungschutz einen Anstrich mit entsprechenden Mittel unmittelbar nach der Pflanzung und ev. im zweiten oder dritten Jahr. Pos. 4.3: Zurückschneiden bzw. Beschneiden (Erziehungsschnitt) von maximal 49 Hochstämme nach Ermessen der AN bis Oktober 2028 nach Absprache mit AG. - Teil 5 im Leistungsverzeichnis Preisblatt: Bedarfspositionen Eventuell erforderliche zusätzliche Arbeiten werden entsprechend den im Leistungsverzeichnis angegebenen maximalen Mengen und Einheiten beauftragt. Der Zeitpunkt und die Anzahl der einzelnen Arbeitsgänge werden von Fall zu Fall von der AG angeordnet. Zusätzlich erforderlich werdende Arbeiten, wie Schädlingsbekämpfung usw., die nicht vorveranschlagt werden können, werden durch Zusatzauftrag vergeben. --- Weitere Details sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Immobilien Bremen - Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.