M-006-26 ThAi1.5001 - Korrektur Grünland A2.6 - A2.10
Das Vorhaben umfasst die Baustelleneinrichtung, den Oberbodenabtrag und die Entsorgung von 450 m3 sowie Ansaatarbeiten auf einer Fläche von 9.735 m2. Zudem ist eine Fertigstellungspflege für 23.000 m2 im Jahr 2027 sowie eine Entwicklungspflege für denselben Umfang in den Jahren 2028 bis 2029 zu erbringen. Die Vergabe e...
Angebotsfrist:19. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Das Vorhaben umfasst die Baustelleneinrichtung, den Oberbodenabtrag und die Entsorgung von 450 m3 sowie Ansaatarbeiten auf einer Fläche von 9.735 m2. Zudem ist eine Fertigstellungspflege für 23.000 m2 im Jahr 2027 sowie eine Entwicklungspflege für denselben Umfang in den Jahren 2028 bis 2029 zu erbringen. Die Vergabe erfolgt als ein Los.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH
- Veröffentlicht: 14. April 2026
- Frist: 19. Mai 2026
- Thema: Grünpflege
Ausschreibungsbeschreibung
Das Vorhaben umfasst die Baustelleneinrichtung, den Oberbodenabtrag und die Entsorgung von 450 m3 sowie Ansaatarbeiten auf einer Fläche von 9.735 m2. Zudem ist eine Fertigstellungspflege für 23.000 m2 im Jahr 2027 sowie eine Entwicklungspflege für denselben Umfang in den Jahren 2028 bis 2029 zu erbringen. Die Vergabe erfolgt als ein Los.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
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Beschreibung der Beschaffung Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Nachhaltigkeitskoordination sowie der Begleitung der DGNB- und QNG-Zertifizierung fuer die geplante Neu- und Umbaumassnahme der Kinder- und Jugendpsychiatrie am Standort Marsberg. Die Gesamtmassnahme umfasst den Neubau eines Klinikgebaeudes mit einer Bruttogrundflaeche von ca. 7.740 m2, den Neubau einer Sporthalle mit einer Bruttogrundflaeche von ca. 1.330 m2 sowie den Umbau und die Sanierung eines Bestandsgebaeudes (Haus 21) mit einer Bruttogrundflaeche von ca. 5.760 m2 unter Beruecksichtigung denkmalpflegerischer Anforderungen. Ziel der Massnahme ist die Realisierung eines funktionalen, nachhaltigen und wirtschaftlichen Gebaeudeensembles unter Einhaltung der Anforderungen an das DGNB-Zertifizierungssystem (Systemversion 2018, Nutzerprofil Gesundheitsbauten) mindestens im angestrebten Zertifizierungsniveau, die Anforderungen des Qualitaetssiegels Nachhaltiges Gebaeude (QNG) sowie den Standard Effizienzgebaeude 40 NH gemaess BEG. Art und Umfang der Leistungen Der Auftrag umfasst insbesondere folgende Leistungen: Beratung und Koordination des Auftraggebers und des Planungsteams hinsichtlich der Nachhaltigkeitsanforderungen und Zertifizierungssysteme (DGNB und QNG), Durchfuehrung eines Pre-Checks einschliesslich Festlegung der projektspezifischen Nachhaltigkeitsziele und Erstellung eines Nachhaltigkeitspflichtenhefts, Begleitung der Planung insbesondere in den Leistungsphasen 2 bis 5 durch Bewertung und Optimierung von Planungsentscheidungen im Hinblick auf Nachhaltigkeitskriterien, Erstellung und Fortschreibung von gebaeudebezogenen Oekobilanzen (LCA) sowie Lebenszykluskostenberechnungen (LCC) jeweils einschliesslich Variantenuntersuchungen, Durchfuehrung von thermischen Raumsimulationen und Tageslichtsimulationen gemaess den Anforderungen der DGNB, Entwicklung eines Materialkonzepts sowie Aufbau und Fortschreibung eines Bauteilkatalogs unter Beruecksichtigung bauphysikalischer, oekologischer und gesundheitsbezogener Aspekte, Mitwirkung bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen insbesondere durch Integration von Nachhaltigkeitsanforderungen in Leistungsverzeichnisse und Vertragsunterlagen, Baubegleitende Qualitaetssicherung durch Pruefung von Materialien und stichprobenartige Kontrollen auf Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen, Erstellung der erforderlichen Nachweisdokumentationen und Durchfuehrung des Projektaudits zur Erlangung der DGNB-Zertifizierung einschliesslich Mitwirkung bei der Konformitaetspruefung, Nachweis der QNG-Anforderungen nach Fertigstellung des Bauvorhabens. Die Leistungen sind fuer alle Teilmassnahmen (Neubau Klinikgebaeude, Sporthalle, Umbau Haus 21) zu erbringen, soweit dies zur Erreichung der Zertifizierungsziele erforderlich ist. Projekt- und Rahmenbedingungen Die Planung befindet sich derzeit in der Leistungsphase 1. Der Planungsbeginn ist fuer das 3. Quartal 2026 vorgesehen. Die bauliche Umsetzung der Gesamtmassnahme erstreckt sich voraussichtlich ueber den Zeitraum von 2028 bis 2033. Die Leistungserbringung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie den beteiligten Planungsdisziplinen insbesondere Objektplanung, Tragwerksplanung und Technische Ausruestung. Der Auftragnehmer uebernimmt hierbei eine koordinierende und fachlich beratende Funktion hinsichtlich der Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen. Besondere Anforderungen Sicherstellung der Einhaltung der Foerderbedingungen sowie des vorgegebenen Kostenrahmens, transparente Darstellung und Nachverfolgung der zertifizierungsrelevanten Kosten, Beruecksichtigung der Anforderungen an Barrierefreiheit, Denkmalschutz, Energieeffizienz und Nutzerkomfort, enge Abstimmung mit der Zertifizierungsstelle (DGNB und QNG) sowie den Projektbeteiligten, strukturierte Dokumentation aller Nachweise und Zwischenergebnisse. Zielsetzung Ziel ist die fristgerechte und wirtschaftliche Realisierung der Gesamtmassnahme unter erfolgreicher Erlangung der angestrebten DGNB- und QNG-Zertifizierungen sowie unter Einhaltung der Foerdervorgaben.
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Lieferung und Pflanzung von Sträuchern und Hochstämmen inkl. Flächenvorbereitung, Anlage von Bewässerungsringen, Pflanzenverankerung und Kulturpflege. --- Leistungsumfang: 1. Pflanzenlieferung für insgesamt 3.578 Stück Pflanzen (Cornus sanguinea, Corylus avellana, Crataegus Spec., Prunus spinosa, Rosa canina, Viburnum opulus, Carpinus betulus, Acer campestre, Tilia cordata) 2. Flächenvorbereitung, bestehend aus Mulchen der Pflanzenfläche über 8.200 qm und Austausch von Bodensubstrat für die Tilia cordata (49 Stück) 3. Pflanzung der oben aufgeführten 3.578 Stück Pflanzen 4. Kulturpflege über eine Fläche von insgesamt 1,0 ha 5. Bedarfspositionen --- Weitere Angaben zur : Teil 1 im Leistungsverzeichnis Preisblatt: Pflanzenlieferung Ausführungszeitraum: Oktober 2026. Alle Pflanzen sind in einwandfreiem Zustand zu liefern. Die Pflanzen müssen in ihrer Qualität der DIN 18916, der FLL-Richtlinien (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen) und den Gütebestimmungen des BDB (Bund deutscher Baumschulen e. V. zertifizierte Markenbaumschule) entsprechen. Es dürfen nur heimische Herkünfte aus Nord- bzw. Westdeutschen Herkunftsgebieten (Vorkommensgebiet 1 “norddeutsches Tiefland“ oder Vorkommensgebiet 4 "Westdeutsches Bergland und Oberrheingraben") verwendet werden. Auf Verlangen ist der AG der Nachweis über die Herkunft vorzulegen. Die angegebenen Maße im Leistungsverzeichnis/Preisblatt (Anlage B-02_LV_PB_VOEK_061a-23) sind bindend. Sollten die Pflanzen nicht den ausgeschriebenen Qualitätsnormen und Herkünften bzw. Vorkommensgebiete entsprechen, werden diese von der AG nicht abgenommen. Die Anlieferung ist rechtzeitig, mindestens zwei Werktage vorher, anzuzeigen. - Teil 2 im Leistungsverzeichnis Preisblatt: Pflanzflächenvorbereitung Bei den Ausgleichsmaßnahmen handelt es sich um die Wiederbegrünung und die Bepflanzung von Ersatzflächen, sowie die Bepflanzung von Straßenrampen mit entsprechenden Bodenverhältnissen (z. T. steile Böschungen). Es ist mit Bodenverdichtungen durch die Baumaßnahme zu rechnen. Ausführungszeitraum: Oktober 2026. Pos. 2.1: Mulchen der Pflanzfläche (8.200,00 m²). Pos. 2.2: Austausch von Bodensubstrat für alle Hochstämme der Pos. 1.9 (49 Stück). Bedarfsposition 5.1: Falls die Bodenverhältnisse im Einzelfall eine Pflanzung der Sträucher nicht erlauben, ist der Pflanzlochaushub durch Oberboden und Bodensubstrat zu ersetzen. Die Entscheidung, ob der Boden für eine Bepflanzung der Sträucher ungeeignet ist, fällt die Auftraggeberin im Vorfeld während der Pflanzflächenvorbereitung oder während der Pflanzungsarbeiten und wird in dem Einweisungsprotokoll dokumentiert. - Teil 3 im Leistungsverzeichnis Preisblatt: Pflanzung Ausführungszeitraum: Oktober 2026. Die genaue Lage der Pflanzflächen (Pflanz- / Reihenabstand) wird vor Arbeitsbeginn örtlich festgelegt und, soweit erforderlich, abgesteckt. Die für diese Arbeiten erforderlichen Arbeitskräfte und Materialien (z.B. Farbe, Stäbe) müssen von der AN zur Verfügung gestellt werden. Eine Übersichtskarte mit der Pflanzfläche ist in der Anlage C-02c_Übersichtskarte_VOEK_061a-23 beigefügt. Alle Pflanzen von Teil 1 „Pflanzenlieferung“ erhalten einen Bewässerungsring. Alle Pflanzplätze sind nach der Pflanzung einzuwässern (je Hochstamm/Solitär mit 50 L Wasser bzw. je Strauch/Heister mit 20 L Wasser) und werden entsprechend der Pflanzlochgröße mit Rindenmulch abgedeckt (Hochstämme und Solitärgehölze mit 30 L, Sträucher und Heister mit 10 L). Die Kosten der Bewässerungsringen, der ersten Bewässerung nach der Pflanzung und der Abdeckung mit Rindenmulch sind im Teil 3 „Pflanzung“ zusammen mit den Kosten der Pflanzung positionsweise (Pos. 3.1 für Strauch/Heister und Pos. 3.2 für Hochstämmen) einzukalkulieren. Die Bewässerungen während der Kultursicherung in den Jahren 2027 und 2028 ist im Teil 3 „Pflanzung“ zusammen mit den restlichen Kosten der Pflanzung positionsweise (Pos. 3.1 für Strauch/Heister und Pos. 3.2 für Hochstämmen) einzukalkulieren. Alle 49 Hochstämme erhalten eine Baumverankerung mit je drei Stützpfählen aus kesseldruckimprägnierten Nadelholzpfählen, 2,50 m lang, Durchmesser 8-10 cm mit Querriegeln. Die Verbindung zur Pflanze erfolgt mit Gurtband. Die Kosten der Baumverankerung sind im Teil 3 „Pflanzung“ zusammen mit den restlichen Kosten der Pflanzung in der Position 3.2 einzukalkulieren. - Teil 4 im Leistungsverzeichnis Preisblatt: Kulturpflege Fertigstellungs- und Entwicklungspflege in den Jahren 2026, 2027, 2028. Die Fertigstellungspflege endet mit der Abnahme. Pos. 4.1: Freistellen der gepflanzten Bäume und Sträucher von Konkurrenzvegetation. Einschließlich Abräumen und Entsorgen des Materials. Der Zeitpunkt und die Anzahl der Pflegegänge (maximal 5 Pflegedurchgänge in dem Ausführungszeitraum 06.27 bis 09.28) ist mit der AG abzustimmen und in dem Einweisungsprotokoll zu dokumentieren. Die ausgesprochen landschaftspflegerischen Betreuungsarbeiten, wie z.B. das Abräumen der abgestorbenen Pflanzen, die zur fachgerechten Unterhaltung einer derartigen Bepflanzung erforderlich sind, müssen von der AN ohne besondere Kostenrechnung bei den einzelnen Pflegegängen mit ausgeführt werden. Die Kosten sind bei den einzelnen Pflegegängen mit zu veranschlagen. Pos. 4.2: Alle 49 Hochstämme erhalten als Verdunstungschutz einen Anstrich mit entsprechenden Mittel unmittelbar nach der Pflanzung und ev. im zweiten oder dritten Jahr. Pos. 4.3: Zurückschneiden bzw. Beschneiden (Erziehungsschnitt) von maximal 49 Hochstämme nach Ermessen der AN bis Oktober 2028 nach Absprache mit AG. - Teil 5 im Leistungsverzeichnis Preisblatt: Bedarfspositionen Eventuell erforderliche zusätzliche Arbeiten werden entsprechend den im Leistungsverzeichnis angegebenen maximalen Mengen und Einheiten beauftragt. Der Zeitpunkt und die Anzahl der einzelnen Arbeitsgänge werden von Fall zu Fall von der AG angeordnet. Zusätzlich erforderlich werdende Arbeiten, wie Schädlingsbekämpfung usw., die nicht vorveranschlagt werden können, werden durch Zusatzauftrag vergeben. --- Weitere Details sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.
- Stadt Bernau bei BerlinFrist: 03. Mai
Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Juni bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
- Stadt Bernau bei BerlinFrist: 03. Mai
Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Mitte Mai bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
- Stadt Bernau bei BerlinFrist: 03. Mai
Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Mitte Mai bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
- LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbHFrist: 28. Apr.
Rückbau Schutzzäune ASP, Abschnitt 3.1 + 3.2; Boxberg - Bahnübergang Mulkwitz - Jämlitz Hütte (LGBB)
Nationale Ausschreibung nach VOB/A Öffentliche Ausschreibung a) Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer sowie Emailadresse des Auftraggebers (Vergabestelle): Name und Anschrift: LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH Ernst-Thälmann-Straße 5 09661 Hainichen Deutschland Telefonnummer: ./. Faxnummer: ./. E-Mail: ./. b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung Vergabe-Nr.: BL-26-006-SMS c) ggf. Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel d) Art des Auftrages: Art: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: Der Baubereich 3.1 befindet sich zwischen der Bundesstraße B 156 bei Boxberg (PLZ 02943) und dem Bahnübergang über die Staatsstraße S 130 südlich der Ortslage Mulkwitz (PLZ 02959). Er verläuft weitestgehend entlang von Wald- bzw. Radwegen sowie in Teilbereichen an der S 130. Der Baubereich 3.2 beginnt an der BAB 4 und verläuft bis Bernsdorf (PLZ 02994) größtenteils parallel der Staatsstraße S 94. Der Baubereich für den Abschnitt 7.5 beginnt östlich der OL Bernsdorf und verläuft um Bernsdorf herum in nördlicher Richtung entlang der K 9202 in Richtung Leippe. f) Art und : : Rückbau von Schutzzäunen, die zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest errichtet wurden, Abschnitt 3.1 + 3.2 : Die Ausschreibung der anstehenden Beschaffung erfolgt gemäß VOB/A im Namen und für Rechnung des Freistaates Sachsen, vertreten durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Zuschlagserteilung erfolgt durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. : 24.000 m Wildschutzzäune zurückbauen 1.350 m Maschendrahtzaun zurückbauen 280 St Kleintierdurchlässe zurückbauen 115 St Tore zurückbauen 25.350 m Vegetationsfläche mähen 25.350 m2 Flächensondierung durchführen 100 St Rundhölzer entsorgen Zusätzlich ist für dieses Vergabeverfahren das Sächsische Vergabegesetz (SächsVergabeG) anzuwenden. Gemäß § 6 SächsVergabeG gilt damit ergänzend zu den Teilnahmebedingungen Pkt. 6: Die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer ist grundsätzlich nur bis zu einer Höhe von 50 Prozent des Auftragswertes und nur mit Zustimmung des Auftragsgebers zulässig. Es wird auf die Möglichkeit der Bildung von Bieter-/Arbeitsgemeinschaften hingewiesen. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform. g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrages, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: Zweck der baulichen Anlage: Zweck des Auftrags: h) Falls der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für ein, mehrere oder alle Lose einzureichen: Vergabe nach Losen: Nein i) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrags; sofern möglich Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen: Beginn: Ende: sonstiges weitere Fristen: Beginn der Ausführung: spätestens 3 Werktage nach Zuschlagserteilung Vollendung der Ausführung: spätestens 30 Tage nach Beginn der Ausführung j) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 VOB/A zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Nebenangebote sind: nicht zugelassen k) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Mehrere Hauptangebote sind: nicht zugelassen l) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer, Email-Adresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert und eingesehen werden können; bei Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung auf einem Internetportal die Angabe einer Internetadresse, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können; § 11 Absatz 7 VOB/A bleibt unberührt: Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt. unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d431a54c8-13e8db5272563f8f m) Gegebenenfalls Höhe und Bedingungen für die Zahlung des Betrags, der für die Unterlagen zu entrichten ist: Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben. o) Frist für den Eingang der Angebote und die Bindefrist: Ende der Angebotsfrist: 28.04.2026 10:00 Uhr Ablauf der Bindefrist am: 29.05.2026 p) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind, gegebenenfalls auch Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.evergabe.de Anschrift für schriftliche Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch r) Die Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden, und gegebenenfalls deren Gewichtung: 100% Preis s) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen: am: 28.04.2026 um: 10:00 Uhr Ort: Um der zunehmenden Digitalisierung bei der Durchführung von Vergabeverfahren gerecht zu werden, sind nur noch elektronische Angebote zugelassen. Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Keine. Gemäß § 14 (6) VOB/A wird die Mitteilung Ausschreibungsergebnis Öffnungstermin unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt. t) Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten: ./. u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: Abschlagszahlungen und Schlusszahlung nach VOB/B und Weitere Besondere Vertragsbedingungen. Es besteht die Möglichkeit die Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz mit dem Angebot einzureichen. v) Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters: : Von ausländischen Bietern oder ausländischen Mitgliedern der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft oder ausländischen Unterauftrag-/Nachunternehmen (UAN/NU) werden für alle benannten Angaben (Ang), Erklärungen (Erkl) und Nachweise (Nachw) entsprechend gleichwertige verlangt. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Die mit dem Angebot bzw auf gesondertes Verlangen (ges Verl) vorzulegenden Ang, Erkl und Nachw sind gemäß den Fristen der VOB/A vorzulegen. Mit dem Angebot sind mittels Eigenerklärung zur Eignung (EK Eignung) vorzulegen: Der Bieter hat zum Nachw seiner Fachkunde (FK), Leistungsfähigkeit (LF) und Zuverlässigkeit (Zuverl) die Ang gem § 6a VOB/A Eignungsnachw einzureichen. Mittel der Nachweisführung gem § 6b (1) und (2) VOB/A. Der Bieter hat die im PQ-System hinterlegten Ang, Erkl und Nachw (insbesondere die Referenzen (Ref)) projektspezifisch auf Aktualität und Eignung entsprechend den Anforderungen dieser Ausschreibung zu prüfen. Maßgebend für die Wertung des Angebotes des Bieters sind seine bis zum Ablauf der Angebotsfrist im PQ-System hinterlegten Ref. Es besteht die Möglichkeit, neben den im PQ-System hinterlegten Ref, weitere Ref mit dem Angebot abzugeben. Zum Nachw der wirtschaftlichen und finanziellen LF ist in der EK Eignung, Pkt. I Verpflichtende Eignungsnachw der Jahresumsatz (gefordert mindestens in Höhe von (iHv) 120.000 €) und der Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich (gefordert mindestens iHv 120.000 €) in den letzten 3 Jahren anzugeben. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachw seiner FK weitere Ang gem § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen. Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind auf ges Verl der Vergabestelle durch den Bieter und ggf seiner UAN/NU folgende Nachw vorzulegen: Bieter: Erkl + Nachw gem EK Eignung Ergänzung des Verzeichnisses der UAN/NU-Leistungen um die Namen der UAN/NU und ggf vorh PQ-Nr UAN/NU: Angaben, Erkl + Nachw gem § 6a (2) VOB/A Bieter und ggf UAN/NU: Nachw (Ref-Bescheinigung) von 2 Ref für vergleichbare Leistungen des Leistungserbringers (: Es sind insgesamt mindestens zwei Referenzen vorzulegen. Davon jeweils eine Referenz Errichtung oder Rückbau eines Wildschutzzaunes und eine Referenz Errichtung oder Rückbau oder Unterhaltung eines Wildschutzzaunes) der letzten 5 Kalenderjahre (seit 2021). Die Ref müssen folgende Angaben beinhalten: Bezeichnung der Leistung, Auftragswert des auf mein/unser Unternehmen entfallenden Anteils, Ausführungszeitraum, Auftraggeber inkl. Kontaktdaten. Die Ref-Bescheinigungen sind von allen Bietern für die im Angebot benannten Ref vom Ref-Geber (AG/Bauherr/bevollmächtigter Vertreter des AG/Bauherren) bestätigt, zu erbringen. Dies gilt somit auch für die Bieter, welche neben den im PQ-System hinterlegten Ref weitere Ref im Rahmen der Angebotsabgabe einreichen. Urkalkulation (Sperrvermerk führt zum Ausschluss). x) Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung, Abteilung 6 Mobilität, Referat 63 Straßen- und Ingenieurbau Albertstraße 10 01097 Dresden Abbruch/ Rückbau,Entsorgung von Abbruchmaterialien,Grünflächenpflege/ Grasmahd
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 19. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH.
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- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.