Los 9
1) Linienfahrten Strecke 1 zum Velden/Bahnhof; schultägig: 1 Fahrt (Henneberg „Bushaltestelle – Henneberg" – Viehhofen „Bushaltestelle – Ortsmitte" – Lungsdorf „Ortsmitte" – Rupprechtstegen/Bahnhof). 2) Linienfahrten Strecke 2 vom Rupprechstegen/Bahnhof; schultägig: 1 Fahrten (umgekehrt zu 1)).
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
1) Linienfahrten Strecke 1 zum Velden/Bahnhof; schultägig: 1 Fahrt (Henneberg „Bushaltestelle – Henneberg" – Viehhofen „Bushaltestelle – Ortsmitte" – Lungsdorf „Ortsmitte" – Rupprechtstegen/Bahnhof). 2) Linienfahrten Strecke 2 vom Rupprechstegen/Bahnhof; schultägig: 1 Fahrten (umgekehrt zu 1)).
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landratsamt Nürnberger Land
- Veröffentlicht: 31. März 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
1) Linienfahrten Strecke 1 zum Velden/Bahnhof; schultägig: 1 Fahrt (Henneberg „Bushaltestelle – Henneberg" – Viehhofen „Bushaltestelle – Ortsmitte" – Lungsdorf „Ortsmitte" – Rupprechtstegen/Bahnhof). 2) Linienfahrten Strecke 2 vom Rupprechstegen/Bahnhof; schultägig: 1 Fahrten (umgekehrt zu 1)).
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung
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- Stadt GrevenbroichFrist: 13. März
GV ST 26006 Vergabe Planungsleistungen Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen in Grevenbroich in 2 Losen LPH 6-9
Die Stadt Grevenbroich plant den barrierefreien Ausbau von 48 Bushaltestellen in städtischer Baulast, aufgeteilt in zwei Lose. Los 1 umfasst 33 Haltelinien (Förderzusage VRR liegt vor), Los 2 umfasst 15 Haltelinien (Förderzusage ausstehend). Beauftragt werden die Leistungsphasen 6–9 der HOAI sowie die örtliche Bauüberwachung. Grundlage sind vorliegende Kostenberechnungen und Ausführungspläne. Die Beauftragung für Los 2 erfolgt nach Erhalt der Förderzusage.
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Los 6 - Linie N-M3
Die Leistung umfasst die Beförderung der Kinder und Schüler der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting und der Außenstelle Burghausen von den wohnortnahen öffentlichen Haltestellen zum jeweiligen Schulstandort in Neuötting und Burghausen. Die Beförderung erfolgt bei Kindern, die die Schulvorbereitende Einrichtung (SVE-Kinder), Diagnose- und Förderklassen (DFK-Klassen) oder die Klassen 3 und 4 besuchen, an einer der Wohnung der Erziehungsberechtigten nahe gelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 2 km Entfernung). Bei Schülern der 5. bis 9. Klassen erfolgt die Beförderung ebenfalls an einer nahegelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 3 km Entfernung). Kinder bzw. Schüler dürfen nur an öffentlichen Haltestellen ein- bzw. aussteigen. Die Haltestellen und Tourenplanungen sind vom Auftragnehmer (im Nachfolgenden als „AN“ bezeichnet) grundsätzlich vor Schuljahresbeginn festzulegen und im Einvernehmen mit dem Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, abzustimmen. Es können auch Änderungen der Haltestellen- und Tourenplanung unter dem Jahr notwendig werden. Sollte aus Sicht des Landratsamtes Altötting oder des ANs eine neue Haltestelle benötigt werden, wird dies durch das Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, geprüft und das weitere Vorgehen mit dem AN besprochen. Eine Beförderung der Kinder und Schüler erfolgt nur zwischen Schule und der festgelegten öffentlichen Haltestelle. Fahrten vom und zum Hort, (Kinder-)Tagesstätte, Kindergarten oder sonstigen Nachmittagsbetreuungen (z.B. Großeltern) werden nicht vom Schulaufwandsträger übernommen. Diese Fahrten unterliegen grundsätzlich nicht dem Vertragsgegenstand. Bei den zu befördernden Kindern handelt es sich um besonders schutzbedürftige Kinder, aus diesem Grund muss der AN besondere Sorgfalt, auch bei der Auswahl des eingesetzten Personals, walten lassen. Die zu befördernden Kinder sind zum Teil anfallskrank und/oder (sehr) unbeholfen. Sie sind teilweise auf Unterstützung durch den Busfahrer/Busbegleiter angewiesen. Für jedes Kind muss ein Sitzplatz zur Verfügung stehen. Die Beförderungsleistungen sind nach Losen in Kleinbussen bzw. Kraftomnibussen (KOM) nach den Festlegungen dieser Leistungsbeschreibung und nach den angebotenen Preisen zu erbringen. Die erforderliche Buskapazität ist bei jeder Linie unter Ziffer 1.2.4 angegeben. Der AN verpflichtet sich, die Fahrten zu den vom AG festgesetzten Zeiten durchzuführen vgl. Ziffer 1.2.5. Befindet sich ein Schüler zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht am vereinbarten Haltepunkt, so hat der Fahrer 3 Minuten zu warten. Sollte innerhalb dieser Zeit der Schüler nicht erscheinen, ist die Tour plangemäß fortzusetzen. Bei einer bereits vorhandenen Verspätung entfällt die Wartepflicht. Los 6 - Linie N-M3: Schule Möhrenbachstraße Neuötting Teilgebiet Altötting (u.a. Konventstraße, Feuerwehr) Gemeindegebiet Kastl Gemeindegebiet Burgkirchen Gemeindegebiet Halsbach Gemeindegebiet Kirchweidach Gemeindegebiet Tyrlaching Gemeindegebiet Feichten Grundlinie (einfache Strecke in km): 38 km Beförderungszeiten: Montag bis Donnerstag: jeweils 1 Fahrt (mittags) keine Beförderung in den Ferien erforderliche Buskapazität: mindestens 22 Sitzplätze Busbegleiter: Montag bis Donnerstag mittags
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landratsamt Nürnberger Land.
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