Los 2 - Schul- und Sportfahrten
Für besondere Schulfahrten und Fahrten zu Sportstätten sind Busse in einem festen Zeitraum einzusetzen. Der früheste Fahrtbeginn ist 7.50 Uhr, die letzte Fahrt kann spätestens um 14.00 Uhr bzw. 17.30 Uhr beginnen. Einzelfahrten sind in diesem Rahmen ebenfalls durchzuführen. Grundsätzlich wird eine Schulklasse (ca. 30 P...
Typ:Ausschreibung