Los 2 Sachsen
Leistungsgegenstand ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß dieser Leistungsbeschreibung "B_Leistungsbeschreibung_2026-10025.pdf" auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" in der jeweils gültigen Fassung. Der Ort der Leistungserbringung muss i...
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Leistungsgegenstand ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß dieser Leistungsbeschreibung "B_Leistungsbeschreibung_2026-10025.pdf" auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" in der jeweils gültigen Fassung. Der Ort der Leistungserbringung muss in einem Gebiet de...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Die Autobahn GmbH des Bundes
- Veröffentlicht: 19. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Leistungsgegenstand ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß dieser Leistungsbeschreibung "B_Leistungsbeschreibung_2026-10025.pdf" auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" in der jeweils gültigen Fassung. Der Ort der Leistungserbringung muss in einem Gebiet der unter Ziffer 4 dieser Leistungsbeschreibung genannten Lose liegen. Zum Vertragsbeginn muss der Auftragnehmer am von ihm benannten Ort der Leistung über die unter 2.1. beschriebene Infrastruktur einschließlich der Werkzeuge und Arbeitsmaterialien - verfügen. Für den Ausbildungsjahrgang 2026
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung
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9- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest
Überbetriebliche Ausbildungszentren (ÜAZ) für Straßenwärter/Straßenwärterinnen für die NL Ost des Einstellungsjahrgangs 2026
Leistungsgegenstand ist die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung gemäß dieser Leistungsbeschreibung "B_Leistungsbeschreibung_2026-10025.pdf" auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin" in der jeweils gültigen Fassung. Der Ort der Leistungserbringung muss in einem Gebiet der unter Ziffer 4 dieser Leistungsbeschreibung genannten Lose liegen. Zum Vertragsbeginn muss der Auftragnehmer am von ihm benannten Ort der Leistung über die unter 2.1. beschriebene Infrastruktur einschließlich der Werkzeuge und Arbeitsmaterialien - verfügen. Für den Ausbildungsjahrgang 2026
- Gemeinde Haibach
Los 2: [WEST]
Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell aller ausgeschriebenen Adressen auf Basis der Gigabit-RL 2.0. Gegenstand dieses Auswahlverfahrens ist die Auftragsvergabe einer Dienstleistungskonzession für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabit-RL 2.0. Ziel dieser Maßnahme ist die Gigabitversorgung der Ausbaugebiete mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen im Ausbaugebiet, wobei sich die Up- und Downloadrate mindestens verdoppeln müssen. Das Ausbaugebiet ergibt sich im Einzelnen aus "B-Leistungsbeschreibung" und deren Anlagen , insbesondere der Karten zum Ausbaugebiet [(B1, B1.1 bis B1.x)] und der Adresslisten [(B2, B2.1 und B2.x)]. Es wird auf die Ausführungen der ergänzenden Unterlagen dieses Auswahlverfahrens verwiesen (s. obige Ziff. 2.1.4); danach gilt insbesondere: a) Technologieneutralität Der Auftraggeber stellt klar, dass dieses Auswahlverfahren des zu errichtenden und zu betreibenden Gigabit-Netzes mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen technologieneutral i.S.d. Randnummer 117 der Beihilfeleitlinien EU2023/C 26/01 (Ziff. 5.2.4.1, 5.2.4.2) sowie § 5 Abs. 7 Gigabit-RR 2.0 erfolgt, folglich die hier gewählte Bezeichnung wie "Gigabit-Netz", die Bezeichnung der Netzebenen etc., die Darstellung des Netzaufbaus und Definition des Materialkonzeptes 5.0.2, Ziff. 2, Seite 5 f. übernimmt, dies aber bei Einsatz anderer Technologien zum Ausbau und Betrieb des Gigabit-Netzes entsprechend analog zu sehen ist. b) Errichtung und Betrieb eines Netzes zur Gigabitversorgung Förderzweck der Gigabit-RL 2.0 ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Gigabitausbaus zur Erreichung eines ökologisch nachhaltigen, sicheren und hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes in unterversorgten Gebieten. Der Zuschlagsempfänger hat im Ausbaugebiet ein Gigabit-Netz mit den definierten Mindestbandbreiten zu Spitzenlastzeitbedingungen zu planen, zu errichten und zu betreiben. Dies umfasst sowohl die erforderliche passive Netzinfrastruktur (z.B. Tiefbauleistungen, Leerrohre mit Kabel sowie zugehörige Komponenten einschließlich Schächte, Verteiler, Hausanschlüsse und Netzabschlusseinrichtungen) als auch die aktive Technik zum Netzbetrieb. Das Einverständnis der Grundstückseigentümer vorausgesetzt, bezieht sich die diesem Auswahlverfahren gegenständliche Errichtung von leitungsgebundenen Gigabit-Netzen auf alle Netzteile, einschließlich Netzabschluss im Gebäude einer jeden ausgeschriebenen Adresse. c) Förderrechtliche Vorgaben Die Gigabit-Netzerrichtung und dessen Betrieb müssen sämtliche Inhalte und Vorgaben der Gigabit-RR 2.0, der Gigabit-RL 2.0, des Bescheides über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe sowie dessen zugehörige Nebenbestimmungen (BNBest-Gigabit), Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur etc. in der diesem zugrunde liegenden Fassung verpflichtend berücksichtigen. Auf die geltenden Rechtsgrundlagen im Anlagenkonvolut "A2-Förderrechtliche Rechtsgrundlagen" wird ergänzend verwiesen.
- Gemeinde Rettenbach a.Auerberg
Los 2: Frankau
Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell aller aus-geschriebenen Adressen auf Basis der Gigabit-RL 2.0. Gegenstand dieses Auswahlverfahrens ist die Auftragsvergabe einer Dienstleistungskonzession für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabit-RL 2.0. Ziel dieser Maßnahme ist die Gigabitversorgung der Ausbau-gebiete mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen im Ausbaugebiet, wobei sich die Up- und Downloadrate mindestens verdoppeln müssen. Das Ausbaugebiet der Lose ergibt sich im Einzelnen aus "B-Leistungsbeschreibung" und deren An-lagen, insbesondere der Karten zum Ausbaugebiet (B1, B1.1 bis B1.2) und der Adresslisten (B2, B2.1 bis B2.2). Es wird auf die Ausführungen der ergänzenden Unterlagen dieses Auswahlverfahrens verwiesen (siehe hierzu Auflistung in "A-Allgemeine Verfahrensbedingungen" Ziff. 4); danach gilt insbesondere: a) Technologieneutralität Der Auftraggeber stellt klar, dass dieses Auswahlverfahren des zu errichtenden und zu betreiben-den Gigabit-Netzes mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen technologieneutral i.S.d. Randnummer 117 der Beihilfeleitlinien EU2023/C 26/01 (Ziff. 5.2.4.1, 5.2.4.2) sowie § 5 Abs. 7 Gigabit-RR 2.0 erfolgt, folglich die hier gewählte Bezeichnung wie "Gigabit-Netz", die Bezeichnung der Netzebenen etc., die Darstellung des Netzaufbaus und Definition des Materialkonzeptes 5.0.2, Ziff. 2, Seite 5 f. übernimmt, dies aber bei Einsatz an-derer Technologien zum Ausbau und Betrieb des Gigabit-Netzes entsprechend analog zu sehen ist. b) Errichtung und Betrieb eines Netzes zur Gigabitversorgung Förderzweck der Gigabit-RL 2.0 ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Gigabitausbaus zur Erreichung eines ökologisch nachhaltigen, sicheren und hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes in unterversorgten Gebieten.. Der Zuschlagsempfänger hat im Ausbaugebiet ein Gigabit-Netz mit den definierten Mindestband-breiten zu Spitzenlastzeitbedingungen zu planen, zu errichten und zu betreiben. Dies umfasst so-wohl die erforderliche passive Netzinfrastruktur (z.B. Tiefbauleistungen, Leerrohre mit Kabel sowie zugehörige Komponenten einschließlich Schächte, Verteiler, Hausanschlüsse und Netzabschlusseinrichtungen) als auch die aktive Technik zum Netzbetrieb. Das Einverständnis der Grundstückseigentümer vorausgesetzt, bezieht sich die diesem Auswahl-verfahren gegenständliche Errichtung von leitungsgebundenen Gigabit-Netzen auf alle Netzteile, einschließlich Netzabschluss im Gebäude einer jeden ausgeschriebenen Adresse. c) Förderrechtliche Vorgaben Die Gigabit-Netzerrichtung und dessen Betrieb müssen sämtliche Inhalte und Vorgaben der Gigabit-RR 2.0, der Gigabit-RL 2.0, des Bescheides über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe sowie dessen zugehörige Nebenbestimmungen (BNBest-Gigabit), Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur etc. in der diesem zugrunde liegenden Fassung verpflichtend berücksichtigen. Auf die geltenden Rechtsgrundlagen im Anlagenkonvolut "Förderrechtliche Rechtsgrundlagen" (A2) wird ergänzend verwiesen.
- Gemeinde Wackersdorf
Los 2 - Wackersdorf Ost
Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell aller aus-geschriebenen Adressen auf Basis der Gigabit-RL 2.0. Gegenstand dieses Auswahlverfahrens ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Pla-nung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabit-RL 2.0. Ziel dieser Maßnahme ist die Gigabitversorgung der Ausbauge-biete mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Ad-ressen im Ausbaugebiet, wobei sich die Up- und Downloadrate mindestens verdoppeln müssen. Das Ausbaugebiet ergibt sich im Einzelnen aus "B-Leistungsbeschreibung" und deren Anlagen, insbesondere der Karten zum Ausbaugebiet (B1, B1.1 bis B1.2) und der Adresslisten (B2, B2.1 bis B2.2). Es wird auf die Ausführungen der ergänzenden Unterlagen dieses Auswahlverfahrens verwiesen (siehe hierzu Auflistung in "A-Allgemeine Verfahrensbedingungen" Ziff. 4); danach gilt insbesonde-re: a) Technologieneutralität Der Konzessionsgeber stellt klar, dass dieses Auswahlverfahren des zu errichtenden und zu betrei-benden Gigabit-Netzes mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeit-bedingungen technologieneutral i.S.d. Randnummer 117 der Beihilfeleitlinien EU2023/C 26/01 (Ziff. 5.2.4.1, 5.2.4.2) sowie § 5 Abs. 7 Gigabit-RR 2.0 erfolgt, folglich die hier gewählte Bezeich-nung wie "Gigabit-Netz", die Bezeichnung der Netzebenen etc., die Darstellung des Netzaufbaus und Definition des Materialkonzeptes 5.0.2, Ziff. 2, Seite 5 f. übernimmt, dies aber bei Einsatz an-derer Technologien zum Ausbau und Betrieb des Gigabit-Netzes entsprechend analog zu sehen ist. b) Errichtung und Betrieb eines Netzes zur Gigabitversorgung Förderzweck der Gigabit-RL 2.0 ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Gi-gabitausbaus zur Erreichung eines ökologisch nachhaltigen, sicheren und hochleistungsfähigen Gi-gabit-Netzes in unterversorgten Gebieten. Der Zuschlagsempfänger hat im Ausbaugebiet ein Gigabit-Netz mit den definierten Mindestband-breiten zu Spitzenlastzeitbedingungen zu planen, zu errichten und zu betreiben. Dies umfasst so-wohl die erforderliche passive Netzinfrastruktur (z.B. Tiefbauleistungen, Leerrohre mit Kabel sowie zugehörige Komponenten einschließlich Schächte, Verteiler, Hausanschlüsse und Netzabschluss-einrichtungen) als auch die aktive Technik zum Netzbetrieb. Das Einverständnis der Grundstückseigentümer vorausgesetzt, bezieht sich die diesem Auswahl-verfahren gegenständliche Errichtung von leitungsgebundenen Gigabit-Netzen auf alle Netzteile, einschließlich Netzabschluss im Gebäude einer jeden ausgeschriebenen Adresse. Auf die Vorga-ben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwiesen. c) Förderrechtliche Vorgaben Die Gigabit-Netzerrichtung und dessen Betrieb müssen sämtliche Inhalte und Vorgaben der Gi-gabit-RR 2.0, der Gigabit-RL 2.0, des Bescheides über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe sowie dessen zugehörige Nebenbestimmungen (BNBest-Gigabit), Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur etc. in der diesem zugrunde liegenden Fassung verpflich-tend berücksichtigen. Auf die geltenden Rechtsgrundlagen im Anlagenkonvolut "Förderrechtliche Rechtsgrundlagen" (A2) wird ergänzend verwiesen.
- Landratsamt BautzenArnsdorfFrist: 21. Mai
Sicherung des historischen maritimen Erbens des FMS GERA und Instandsetzung der fischereilichen Einrichtungen
Gegenstand des Dienstleistungsvertrages ist die Sicherung des historischen maritimen Erbens des FMS GERA und Instandsetzung der fischereilichen Einrichtungen. Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) der Europäischen Union gefördert. Es wird eine Preisobergrenze von 250.000,00 EUR (inkl. MwSt.) festgesetzt. Angebote, deren Angebotspreis über dieser Preisobergrenze liegen, werden zwingend von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Die Kernaufgabe ist es, den letzten europäischen Seitentrawlers für die Nachwelt zu erhalten. Unter der Hand wird dabei natürlich einer, das Image des "Schaufensters" schädigenden, altersbedingten Havarieren oder Umweltschäden vorgebeugt, denn für die GERA gilt nach wie vor, dass sie die maritime Galionsfigur des "Schaufenster Fischereihafen" ist. Kein Schiff vermittelt das fischwirtschaftliche Erbe der Destination originaler und umfassender. Schließlich zielt das Projekt auf den Erhalt und die Inwertsetzung des soziokulturellen, maritimen und baulichen Erbes sowie dessen Nachnutzung mit fischwirtschaftlichem Bezug ein. Dies entspricht dem Ziel des EMFAF-Programms einer Förderung und Nutzung des sozialen und kulturellen fischereigeschichtlichen Erbes sowie dem Erhalt und der Verbesserung der Lebensqualität, in diesem Fall der Stadtgesellschaft wie auch der Besuchenden von auswärts. Gleichzeitig dient es der Wissensvermittlung und der generellen Information über den Fischfang und die spezielle Lebenskultur an Bord. Ebenso dient es der Sensibilisierung für die Qualität und die Spezifika des Grundnahrungsmittels Fisch. Die dadurch erzielte Stärkung der wirtschaftlichen und kulturellen Identität liegt im kollektiven Interesse eines Gemeinwesens. Das Projekt soll Gäste und Besucher an dieser Identitätsvermittlung teilhaben lassen. Ort der zu erbringenden Leistungen ist das Museumsschiff FMS "GERA". Für die auf dem Museumsschiff durchzuführenden Tätigkeiten ist eine Dockung erforderlich, da das Schiff nicht mehr aus eigenem Antrieb fahren kann. Der AN trägt die Gefahr des Transports. Die Kernaufgaben der Ausschreibung dienen dem Erhalt der Schwimmfähigkeit und des Erscheinungsbildes des letzten Seitentrawlers in Europa sowie der Instandsetzung wesentlicher Maschinen im Hinblick auf die Vermittlung des fischeigeschichtlichen Erbes für die Nachwelt. In diesem Zusammenhang bestehen die Hauptaufgaben des Auftrags in der Prüfung der Rumpfstärken und gegebenenfalls seiner Verstärkung an kritischen Stellen. In der Reinigung des Rumpfes, seiner Beschichtung sowie der Erneuerung des historischen Anstrichs. Weitere zentrale Aufgaben liegen in der abschließenden Abdichtung des Wellenkanals, der Gangbarmachung der Netzwinde, der Reparatur der Saugleitung in einem Kühlwassertank als Voraussetzung für einen Vorführbetrieb der Antriebsmaschinen sowie in der Reinigung der Maschinenraumbilge. Einzelheiten über die Art des Leistungsumfangs sind Ziffer 4 ff. der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Der Leistungszeitraum (Vertragsbeginn) für die Instandhaltungsarbeiten beginnt mit der Zuschlagserteilung, welche spätestens für den 07.07.2026 vorgesehen ist. Der Zeitraum für die Durchführung der Arbeiten gemäß Ziffer 4 ff. beträgt maximal 4 Wochen ab Vertragsbeginn; die Fertigstellung hat spätestens bis zum 30.09.2026 zu erfolgen. Ortsbesichtigung: Die Besichtigung des Museumsschiffs FMS "GERA", Fischkai ist Voraussetzung für die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren. Eine Nichtteilnahme führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Die Bieter werden über den Ausschluss unverzüglich in Textform informiert. Die Teilnahme an der Ortsbesichtigung ist verpflichtend. Begründung: Die besonderen baulichen Merkmale des Museumsschiffs und die geforderte Instandhaltung dieses, können in dieser Leistungsbeschreibung nicht eindeutig und abschließend beschrieben werden. Hier kann der Bieter nur durch eine Ortsbesichtigung eine adäquate Einschätzung der Situation und des zu erbringenden Leistungs-Aufwandes vornehmen. Ein Vertreter des AG ist vor Ort und dokumentiert diese. Im Anschluss erhält der Bieter einen Nachweis (Anlage 3 - "Nachweis Teilnahme an der Objektbesichtigung") für die Teilnahme. Die Objektbesichtigungen finden voraussichtlich in dem Zeitraum vom 04.05.2026 bis 06.05.2026 jeweils in der Zeit von 09:00 bis max. 17:00 Uhr statt. Zur Koordination der Besichtigungstermine, benötigt der AG die verbindliche Anmeldung zur Teilnahme an der Objektbesichtigung per E-Mail an info@historisches-museum-bremerhaven.de bis spätestens 29.04.2026 eingehend bis 10:00 Uhr eines jeden Bieters. Die Teilnahme an der Objektbesichtigung ist auf maximal 2 Vertreter pro Bieter beschränkt und wird in Einzelterminen je Bieter durchgeführt. Die Bieter-Vertreter finden sich 10 Minuten vor dem vereinbarten Termin vor dem Museumsschiffs FMS "GERA", Fischkai ein. Für die Begehung ist ca. 1 Stunde einzuplanen. Details zur Begehung (Begehungsplan) werden Ihnen vor Ort ausgehändigt. Der/Die Vertreter des Bieters muss/müssen bei der Anmeldung namentlich benannt werden und sich vor Ort ausweisen können. Als Nachweis über die Teilnahme an der Objektbesichtigung ist die Anlage 3 "Nachweis Teilnahme an der Objektbesichtigung" vollständig ausgefüllt und unterzeichnet mit dem Angebot einzureichen.
- Magistrat der Stadt Bremerhaven - Historisches Museum
Sicherung des historischen maritimen Erbens des FMS GERA und Instandsetzung der fischereilichen Einrichtungen
Gegenstand des Dienstleistungsvertrages ist die Sicherung des historischen maritimen Erbens des FMS GERA und Instandsetzung der fischereilichen Einrichtungen. Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) der Europäischen Union gefördert. Es wird eine Preisobergrenze von 250.000,00 EUR (inkl. MwSt.) festgesetzt. Angebote, deren Angebotspreis über dieser Preisobergrenze liegen, werden zwingend von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Die Kernaufgabe ist es, den letzten europäischen Seitentrawlers für die Nachwelt zu erhalten. Unter der Hand wird dabei natürlich einer, das Image des "Schaufensters" schädigenden, altersbedingten Havarieren oder Umweltschäden vorgebeugt, denn für die GERA gilt nach wie vor, dass sie die maritime Galionsfigur des "Schaufenster Fischereihafen" ist. Kein Schiff vermittelt das fischwirtschaftliche Erbe der Destination originaler und umfassender. Schließlich zielt das Projekt auf den Erhalt und die Inwertsetzung des soziokulturellen, maritimen und baulichen Erbes sowie dessen Nachnutzung mit fischwirtschaftlichem Bezug ein. Dies entspricht dem Ziel des EMFAF-Programms einer Förderung und Nutzung des sozialen und kulturellen fischereigeschichtlichen Erbes sowie dem Erhalt und der Verbesserung der Lebensqualität, in diesem Fall der Stadtgesellschaft wie auch der Besuchenden von auswärts. Gleichzeitig dient es der Wissensvermittlung und der generellen Information über den Fischfang und die spezielle Lebenskultur an Bord. Ebenso dient es der Sensibilisierung für die Qualität und die Spezifika des Grundnahrungsmittels Fisch. Die dadurch erzielte Stärkung der wirtschaftlichen und kulturellen Identität liegt im kollektiven Interesse eines Gemeinwesens. Das Projekt soll Gäste und Besucher an dieser Identitätsvermittlung teilhaben lassen. Ort der zu erbringenden Leistungen ist das Museumsschiff FMS "GERA". Für die auf dem Museumsschiff durchzuführenden Tätigkeiten ist eine Dockung erforderlich, da das Schiff nicht mehr aus eigenem Antrieb fahren kann. Der AN trägt die Gefahr des Transports. Die Kernaufgaben der Ausschreibung dienen dem Erhalt der Schwimmfähigkeit und des Erscheinungsbildes des letzten Seitentrawlers in Europa sowie der Instandsetzung wesentlicher Maschinen im Hinblick auf die Vermittlung des fischeigeschichtlichen Erbes für die Nachwelt. In diesem Zusammenhang bestehen die Hauptaufgaben des Auftrags in der Prüfung der Rumpfstärken und gegebenenfalls seiner Verstärkung an kritischen Stellen. In der Reinigung des Rumpfes, seiner Beschichtung sowie der Erneuerung des historischen Anstrichs. Weitere zentrale Aufgaben liegen in der abschließenden Abdichtung des Wellenkanals, der Gangbarmachung der Netzwinde, der Reparatur der Saugleitung in einem Kühlwassertank als Voraussetzung für einen Vorführbetrieb der Antriebsmaschinen sowie in der Reinigung der Maschinenraumbilge. Einzelheiten über die Art des Leistungsumfangs sind Ziffer 4 ff. der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Der Leistungszeitraum (Vertragsbeginn) für die Instandhaltungsarbeiten beginnt mit der Zuschlagserteilung, welche spätestens für den 07.07.2026 vorgesehen ist. Der Zeitraum für die Durchführung der Arbeiten gemäß Ziffer 4 ff. beträgt maximal 4 Wochen ab Vertragsbeginn; die Fertigstellung hat spätestens bis zum 30.09.2026 zu erfolgen. Ortsbesichtigung: Die Besichtigung des Museumsschiffs FMS "GERA", Fischkai ist Voraussetzung für die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren. Eine Nichtteilnahme führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Die Bieter werden über den Ausschluss unverzüglich in Textform informiert. Die Teilnahme an der Ortsbesichtigung ist verpflichtend. Begründung: Die besonderen baulichen Merkmale des Museumsschiffs und die geforderte Instandhaltung dieses, können in dieser Leistungsbeschreibung nicht eindeutig und abschließend beschrieben werden. Hier kann der Bieter nur durch eine Ortsbesichtigung eine adäquate Einschätzung der Situation und des zu erbringenden Leistungs-Aufwandes vornehmen. Ein Vertreter des AG ist vor Ort und dokumentiert diese. Im Anschluss erhält der Bieter einen Nachweis (Anlage 3 - "Nachweis Teilnahme an der Objektbesichtigung") für die Teilnahme. Die Objektbesichtigungen finden voraussichtlich in dem Zeitraum vom 04.05.2026 bis 06.05.2026 jeweils in der Zeit von 09:00 bis max. 17:00 Uhr statt. Zur Koordination der Besichtigungstermine, benötigt der AG die verbindliche Anmeldung zur Teilnahme an der Objektbesichtigung per E-Mail an info@historisches-museum-bremerhaven.de bis spätestens 29.04.2026 eingehend bis 10:00 Uhr eines jeden Bieters. Die Teilnahme an der Objektbesichtigung ist auf maximal 2 Vertreter pro Bieter beschränkt und wird in Einzelterminen je Bieter durchgeführt. Die Bieter-Vertreter finden sich 10 Minuten vor dem vereinbarten Termin vor dem Museumsschiffs FMS "GERA", Fischkai ein. Für die Begehung ist ca. 1 Stunde einzuplanen. Details zur Begehung (Begehungsplan) werden Ihnen vor Ort ausgehändigt. Der/Die Vertreter des Bieters muss/müssen bei der Anmeldung namentlich benannt werden und sich vor Ort ausweisen können. Als Nachweis über die Teilnahme an der Objektbesichtigung ist die Anlage 3 "Nachweis Teilnahme an der Objektbesichtigung" vollständig ausgefüllt und unterzeichnet mit dem Angebot einzureichen.
- Landratsamt BautzenArnsdorfFrist: 21. Mai
Sicherung des historischen maritimen Erbens des FMS GERA und Instandsetzung der fischereilichen Einrichtungen
Gegenstand des Dienstleistungsvertrages ist die Sicherung des historischen maritimen Erbens des FMS GERA und Instandsetzung der fischereilichen Einrichtungen. Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) der Europäischen Union gefördert. Es wird eine Preisobergrenze von 250.000,00 EUR (inkl. MwSt.) festgesetzt. Angebote, deren Angebotspreis über dieser Preisobergrenze liegen, werden zwingend von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Die Kernaufgabe ist es, den letzten europäischen Seitentrawlers für die Nachwelt zu erhalten. Unter der Hand wird dabei natürlich einer, das Image des "Schaufensters" schädigenden, altersbedingten Havarieren oder Umweltschäden vorgebeugt, denn für die GERA gilt nach wie vor, dass sie die maritime Galionsfigur des "Schaufenster Fischereihafen" ist. Kein Schiff vermittelt das fischwirtschaftliche Erbe der Destination originaler und umfassender. Schließlich zielt das Projekt auf den Erhalt und die Inwertsetzung des soziokulturellen, maritimen und baulichen Erbes sowie dessen Nachnutzung mit fischwirtschaftlichem Bezug ein. Dies entspricht dem Ziel des EMFAF-Programms einer Förderung und Nutzung des sozialen und kulturellen fischereigeschichtlichen Erbes sowie dem Erhalt und der Verbesserung der Lebensqualität, in diesem Fall der Stadtgesellschaft wie auch der Besuchenden von auswärts. Gleichzeitig dient es der Wissensvermittlung und der generellen Information über den Fischfang und die spezielle Lebenskultur an Bord. Ebenso dient es der Sensibilisierung für die Qualität und die Spezifika des Grundnahrungsmittels Fisch. Die dadurch erzielte Stärkung der wirtschaftlichen und kulturellen Identität liegt im kollektiven Interesse eines Gemeinwesens. Das Projekt soll Gäste und Besucher an dieser Identitätsvermittlung teilhaben lassen. Ort der zu erbringenden Leistungen ist das Museumsschiff FMS "GERA". Für die auf dem Museumsschiff durchzuführenden Tätigkeiten ist eine Dockung erforderlich, da das Schiff nicht mehr aus eigenem Antrieb fahren kann. Der AN trägt die Gefahr des Transports. Die Kernaufgaben der Ausschreibung dienen dem Erhalt der Schwimmfähigkeit und des Erscheinungsbildes des letzten Seitentrawlers in Europa sowie der Instandsetzung wesentlicher Maschinen im Hinblick auf die Vermittlung des fischeigeschichtlichen Erbes für die Nachwelt. In diesem Zusammenhang bestehen die Hauptaufgaben des Auftrags in der Prüfung der Rumpfstärken und gegebenenfalls seiner Verstärkung an kritischen Stellen. In der Reinigung des Rumpfes, seiner Beschichtung sowie der Erneuerung des historischen Anstrichs. Weitere zentrale Aufgaben liegen in der abschließenden Abdichtung des Wellenkanals, der Gangbarmachung der Netzwinde, der Reparatur der Saugleitung in einem Kühlwassertank als Voraussetzung für einen Vorführbetrieb der Antriebsmaschinen sowie in der Reinigung der Maschinenraumbilge. Einzelheiten über die Art des Leistungsumfangs sind Ziffer 4 ff. der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Der Leistungszeitraum (Vertragsbeginn) für die Instandhaltungsarbeiten beginnt mit der Zuschlagserteilung, welche spätestens für den 07.07.2026 vorgesehen ist. Der Zeitraum für die Durchführung der Arbeiten gemäß Ziffer 4 ff. beträgt maximal 4 Wochen ab Vertragsbeginn; die Fertigstellung hat spätestens bis zum 30.09.2026 zu erfolgen. Ortsbesichtigung: Die Besichtigung des Museumsschiffs FMS "GERA", Fischkai ist Voraussetzung für die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren. Eine Nichtteilnahme führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Die Bieter werden über den Ausschluss unverzüglich in Textform informiert. Die Teilnahme an der Ortsbesichtigung ist verpflichtend. Begründung: Die besonderen baulichen Merkmale des Museumsschiffs und die geforderte Instandhaltung dieses, können in dieser Leistungsbeschreibung nicht eindeutig und abschließend beschrieben werden. Hier kann der Bieter nur durch eine Ortsbesichtigung eine adäquate Einschätzung der Situation und des zu erbringenden Leistungs-Aufwandes vornehmen. Ein Vertreter des AG ist vor Ort und dokumentiert diese. Im Anschluss erhält der Bieter einen Nachweis (Anlage 3 - "Nachweis Teilnahme an der Objektbesichtigung") für die Teilnahme. Die Objektbesichtigungen finden voraussichtlich in dem Zeitraum vom 04.05.2026 bis 06.05.2026 jeweils in der Zeit von 09:00 bis max. 17:00 Uhr statt. Zur Koordination der Besichtigungstermine, benötigt der AG die verbindliche Anmeldung zur Teilnahme an der Objektbesichtigung per E-Mail an info@historisches-museum-bremerhaven.de bis spätestens 29.04.2026 eingehend bis 10:00 Uhr eines jeden Bieters. Die Teilnahme an der Objektbesichtigung ist auf maximal 2 Vertreter pro Bieter beschränkt und wird in Einzelterminen je Bieter durchgeführt. Die Bieter-Vertreter finden sich 10 Minuten vor dem vereinbarten Termin vor dem Museumsschiffs FMS "GERA", Fischkai ein. Für die Begehung ist ca. 1 Stunde einzuplanen. Details zur Begehung (Begehungsplan) werden Ihnen vor Ort ausgehändigt. Der/Die Vertreter des Bieters muss/müssen bei der Anmeldung namentlich benannt werden und sich vor Ort ausweisen können. Als Nachweis über die Teilnahme an der Objektbesichtigung ist die Anlage 3 "Nachweis Teilnahme an der Objektbesichtigung" vollständig ausgefüllt und unterzeichnet mit dem Angebot einzureichen.
- Zentrale Vergabestelle Germersheim - Bellheim - Jockgrim - Rülzheim
Los 1: Fahrgestell MZF 2
Los 1: Fahrgestell incl. Aufbau für ein Mehrzwecktransportfahrzeug mit Ladehilfe Zusätzlich: 1. Dokumentation Für Aufbau und Beladung sind folgende Unterlagen (alle in deutscher Sprache) spätestens bei Übergabe des Fahr- zeugs in Papierform und zusätzlich in einem gängigen Dateiformat (PDF) an den Auftraggeber zu liefern: •Eine ausführliche Bedienungs- und Wartungsanleitung in einem stabilen DIN A 4 Ordner. Diese muss alle Unterbe- dienungsanleitungen von verbauten oder verlasteten Geräten, etc. enthalten. Die Ordner sind zu beschriften, klar zu gliedern und mit einem Inhaltsverzeichnis zu versehen. •Schaltplan für die Fahrzeugelektrik •ausführliche Beladungsliste für die gesamte Beladung (Stückzahl und Lagerort), in Papierform und als Datei •Messprotokolle der Funkanlage •Energiebilanz •Massenbilanz •Ersatzteillisten •Wartungshinweise und Wartungsfristen •Gutachten über die Fahrzeugabnahme •Gutachten zur Zulassung des Fahrzeugs •Zulassungsbescheinigung Teil I und II mit allen erforderlichen Eintragungen Die entsprechenden Kosten sind in den Angebotspreis einzukalkulieren. 2. Einweisung und Schulung Angebotsbestandteil ist die Einweisung von bis zu acht Vertretern des Auftraggebers bei der Übernahme des Fahrzeugs beim Auftragnehmer. Die entsprechenden Kosten für die Verpflegung sind in den Angebotspreis einzukalkulieren. Ca. 6 Wochen nach der Übergabe des Fahrzeugs, ist beim AG eine eintägige Schulung für das Werkstattpersonal durch einen Vertreter des Fahrgestelllieferanten und einen Vertreter des Aufbauherstellers durchzuführen. 3. Reparatur-, Serviceleistungen und Ersatzteilvorhaltung Um die dauerhafte Einsatzbereitschaft des Fahrzeugs zu gewährleisten, sichert der Auftragnehmer Ersatzteillieferungen binnen 24 Stunden zu. Die Anschrift des dem Sitz des Auftraggebers nächstgelegenen Service-Zentrums ist mit Angebotsabgabe anzugeben, welches sämtliche Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten fach- und sachgerecht durchführen kann. 4. Projektmanagement 4.1 Projektbeauftragter Für die reibungslose Vertragsabwicklung wird vom Auftraggeber und Auftragnehmer jeweils ein Projektbeauftragter namentlich benannt. Der Projektbeauftragte des Auftraggebers führt die Fertigungsaufsicht durch. 4.2 Projektabwicklung Spätestens 4 Wochen nach Auftragsvergabe müssen gemeinsame Gespräche zwischen den Projektbeauftragten über die noch zu klärenden Punkte in der Leistungsbeschreibung geführt werden. 4.3 Realisierungszeitplan Vom Auftragnehmer wird spätestens 8 Wochen nach Auftragsvergabe ein Zeitplan zur Auftragsrealisierung vorgelegt und mit dem Auftraggeber abgestimmt. In diesem sind die Termine für die Gebrauchsabnahme zu fixieren. Änderungen, die sich aus der Projektrealisierung oder aufgrund fehlender Zulieferungen ergeben, sind zwischen den Projekt- beauftragten unverzüglich abzustimmen. 4.4 Beladeplan Vor Baubeginn ist dem Auftraggeber ein Beladeplan zur Genehmigung vorzulegen. Hierbei ist besonders auf die be- schriebene technische Ausführung zu achten. 5. Sonstiges: 5.1 Massenbilanz Die Massenbilanz berücksichtigt das gewählte Fahrgestell in Los 1 mit Straßenantrieb 4x2 und Doppelkabine, mit Automatikgetriebe und der Standardbeladung in Los 2. 5.2 Zeichnungen. Es sind Zeichnungen beizulegen, aus denen die angebotenen Ausführungsformen hervorgehen. 6. Zuschlagskriterien: Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlich günstigste Angebot aufgrund der nachstehenden, in der Reihenfolge ihrer Priorität, geordneten Kriterien. •Preis (50 %) •Technische Ausführung (50 %) 6.1 Wertungsverfahren und Rechenwege Siehe Anlage A. 6.1.1 Preis (K1) Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 50 %. Angebote mit einer Preisüberhöhung von 25 % erhalten 0 %. 6.1.2 Technische Ausführung (K2) Für die technische Ausführung werden von einem 40- Punktekonto, je 2 Punkte für eine nicht erfüllbare Leistung und je 1 Punkt für eine nur teilweise erfüllbare Leistung abgebucht und in % umgerechnet. Der Bieter ohne Punkteabzug erhält 50 %. Ort der Leistung: Verbandsgemeinde Jockgrim -Rheinzaber- (genauer Lieferort wird nach Auftragserteilung einvernehmlich abgestimmt).
- Frist: 23. Apr.
Los 1: Fahrgestell MZF 2
Los 1: Fahrgestell incl. Aufbau für ein Mehrzwecktransportfahrzeug mit Ladehilfe Zusätzlich: 1. Dokumentation Für Aufbau und Beladung sind folgende Unterlagen (alle in deutscher Sprache) spätestens bei Übergabe des Fahr- zeugs in Papierform und zusätzlich in einem gängigen Dateiformat (PDF) an den Auftraggeber zu liefern: •Eine ausführliche Bedienungs- und Wartungsanleitung in einem stabilen DIN A 4 Ordner. Diese muss alle Unterbe- dienungsanleitungen von verbauten oder verlasteten Geräten, etc. enthalten. Die Ordner sind zu beschriften, klar zu gliedern und mit einem Inhaltsverzeichnis zu versehen. •Schaltplan für die Fahrzeugelektrik •ausführliche Beladungsliste für die gesamte Beladung (Stückzahl und Lagerort), in Papierform und als Datei •Messprotokolle der Funkanlage •Energiebilanz •Massenbilanz •Ersatzteillisten •Wartungshinweise und Wartungsfristen •Gutachten über die Fahrzeugabnahme •Gutachten zur Zulassung des Fahrzeugs •Zulassungsbescheinigung Teil I und II mit allen erforderlichen Eintragungen Die entsprechenden Kosten sind in den Angebotspreis einzukalkulieren. 2. Einweisung und Schulung Angebotsbestandteil ist die Einweisung von bis zu acht Vertretern des Auftraggebers bei der Übernahme des Fahrzeugs beim Auftragnehmer. Die entsprechenden Kosten für die Verpflegung sind in den Angebotspreis einzukalkulieren. Ca. 6 Wochen nach der Übergabe des Fahrzeugs, ist beim AG eine eintägige Schulung für das Werkstattpersonal durch einen Vertreter des Fahrgestelllieferanten und einen Vertreter des Aufbauherstellers durchzuführen. 3. Reparatur-, Serviceleistungen und Ersatzteilvorhaltung Um die dauerhafte Einsatzbereitschaft des Fahrzeugs zu gewährleisten, sichert der Auftragnehmer Ersatzteillieferungen binnen 24 Stunden zu. Die Anschrift des dem Sitz des Auftraggebers nächstgelegenen Service-Zentrums ist mit Angebotsabgabe anzugeben, welches sämtliche Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten fach- und sachgerecht durchführen kann. 4. Projektmanagement 4.1 Projektbeauftragter Für die reibungslose Vertragsabwicklung wird vom Auftraggeber und Auftragnehmer jeweils ein Projektbeauftragter namentlich benannt. Der Projektbeauftragte des Auftraggebers führt die Fertigungsaufsicht durch. 4.2 Projektabwicklung Spätestens 4 Wochen nach Auftragsvergabe müssen gemeinsame Gespräche zwischen den Projektbeauftragten über die noch zu klärenden Punkte in der Leistungsbeschreibung geführt werden. 4.3 Realisierungszeitplan Vom Auftragnehmer wird spätestens 8 Wochen nach Auftragsvergabe ein Zeitplan zur Auftragsrealisierung vorgelegt und mit dem Auftraggeber abgestimmt. In diesem sind die Termine für die Gebrauchsabnahme zu fixieren. Änderungen, die sich aus der Projektrealisierung oder aufgrund fehlender Zulieferungen ergeben, sind zwischen den Projekt- beauftragten unverzüglich abzustimmen. 4.4 Beladeplan Vor Baubeginn ist dem Auftraggeber ein Beladeplan zur Genehmigung vorzulegen. Hierbei ist besonders auf die be- schriebene technische Ausführung zu achten. 5. Sonstiges: 5.1 Massenbilanz Die Massenbilanz berücksichtigt das gewählte Fahrgestell in Los 1 mit Straßenantrieb 4x2 und Doppelkabine, mit Automatikgetriebe und der Standardbeladung in Los 2. 5.2 Zeichnungen. Es sind Zeichnungen beizulegen, aus denen die angebotenen Ausführungsformen hervorgehen. 6. Zuschlagskriterien: Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlich günstigste Angebot aufgrund der nachstehenden, in der Reihenfolge ihrer Priorität, geordneten Kriterien. •Preis (50 %) •Technische Ausführung (50 %) 6.1 Wertungsverfahren und Rechenwege Siehe Anlage A. 6.1.1 Preis (K1) Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 50 %. Angebote mit einer Preisüberhöhung von 25 % erhalten 0 %. 6.1.2 Technische Ausführung (K2) Für die technische Ausführung werden von einem 40- Punktekonto, je 2 Punkte für eine nicht erfüllbare Leistung und je 1 Punkt für eine nur teilweise erfüllbare Leistung abgebucht und in % umgerechnet. Der Bieter ohne Punkteabzug erhält 50 %. Ort der Leistung: Verbandsgemeinde Jockgrim -Rheinzaber- (genauer Lieferort wird nach Auftragserteilung einvernehmlich abgestimmt).
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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