Los 2: Arbeitsmarktdienstleistung - "Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen" - integratives Modell
siehe Leistungsbeschreibung Teil A und C: 1. Angebotsjahr: 3 Teilnehmendenplätze 2. Angebotsjahr: 2 Teilnehmendenplätze 3. Angebotsjahr: 2 Teilnehmendenplätze weitere Angaben siehe Leistungsbeschreibung
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
siehe Leistungsbeschreibung Teil A und C: 1. Angebotsjahr: 3 Teilnehmendenplätze 2. Angebotsjahr: 2 Teilnehmendenplätze 3. Angebotsjahr: 2 Teilnehmendenplätze weitere Angaben siehe Leistungsbeschreibung
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadt Münster - Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement
- Veröffentlicht: 28. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
siehe Leistungsbeschreibung Teil A und C: 1. Angebotsjahr: 3 Teilnehmendenplätze 2. Angebotsjahr: 2 Teilnehmendenplätze 3. Angebotsjahr: 2 Teilnehmendenplätze weitere Angaben siehe Leistungsbeschreibung
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Arbeitsmarktdienstleistung - "Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen" in zwei Losen
Los 1: 1. Angebotsjahr:10 Teilnehmendenplätze 2. Angebotsjahr: 7 Teilnehmendenplätze 3. Angebotsjahr: 7 Teilnehmendenplätze weitere Angaben siehe Leistungsbeschreibung Los 2: 1. Angebotsjahr: 3 Teilnehmendenplätze 2. Angebotsjahr: 2 Teilnehmendenplätze 3. Angebotsjahr: 2 Teilnehmendenplätze weitere Angaben siehe Leistungsbeschreibung
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Arbeitsmarktdienstleistung - "Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen" in zwei Losen
Viele Jugendliche, die die Möglichkeiten und Fähigkeiten für eine reguläre Ausbildung mitbringen, finden derzeit aufgrund der guten Arbeitsmarktlage einen Ausbildungsplatz. Zugute kommt ihnen dabei der gute Schlüssel der Bewerber/innen und Stellenrelation. Dennoch gibt es im SGB II-Bezug zahlreiche Jugendliche, die sich eine Ausbildung wünschen, aber dennoch aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialer Benachteiligungen besonderer Hilfen bedürfen. Um Langzeitarbeitslosigkeit bereits bei Jugendlichen zu vermindern und ihnen die Möglichkeit zu eröffnen einen Ausbildungsabschluss zu erlangen, ist es erforderlich, durch eine außerbetriebliche Berufsausbildung die Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung zu ermöglichen und einen erfolgreichen Abschluss zu erlagen. Auch für Ausbildungsabbrecher/innen ist dies eine gute Möglichkeit dennoch einen Abschluss zu erhalten. Bei der "BaE - kooperativen Modell" (Los 1) wird die fachpraktische Unterweisung in den betrieb-lichen Phasen durch einen Kooperationsbetrieb durchgeführt. Die Auftragnehmenden sind für die Gewinnung des Kooperationsbetriebes sowie die Koordinierung der Ausbildung mit allen beteiligten Stellen verantwortlich und unterstützten diese in ihrer Aufgabenwahrnehmung, insbesondere durch fachtheoretische Unterweisung sowie sozialpädagogische Begleitung. Bei der "BaE - integrativen Modell" (Los 2) obliegt den Auftragnehmenden sowohl die fachtheo-retische als auch die fachpraktische Unterweisung. Letztere wird durch betriebliche Ausbildungsphasen von in der Regel mindestens 40 Arbeitstagen je Ausbildungsjahr ergänzt. Sowohl das Los 1 als auch das Los 2 werden für den Zeitraum vom 01.08.2026 bis 31.07.2029 und den Optionszeitraum vom 01.08.2027 bis 31.07.2030 ausgeschrieben.
- Kreis Recklinghausen, Der LandratFrist: 20. Apr.
Arbeitsmarktdienstleistung: Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE kooperativ)
Durchführung von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) nach § 16 SGB II i.V.m. § 76 SGB III für lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Jugendliche ohne Erstausbildung. Ziel ist der erfolgreiche Abschluss und der Übergang in betriebliche Ausbildung. Im kooperativen Modell erfolgt die Ausbildung in Kooperationsbetrieben. Die beauftragte Organisation übernimmt die Akquise, Koordination, fachtheoretische Unterweisung und sozialpädagogische Begleitung.
- Landkreis Görlitz, Jobcenter Landkreis GörlitzGörlitzFrist: 27. Apr.
Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) 2026 - kooperatives Modell -
Gegenstand der Leistung ist die Durchführung von außerbetrieblichen Berufsausbildungen (BaE) im kooperativen Modell. Die Ausbildung erfolgt auf Grundlage von § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB II i. V. m. § 76 SGB III sowie den geltenden Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO).
- Landkreis Görlitz, Jobcenter Landkreis GörlitzGörlitzFrist: 27. Apr.
Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) 2026 - kooperatives Modell -
Option zur Verlängerung ab dem 01.09.2027 für die Dauer der Regelausbildungszeiten. Die Ausübung erfolgt durch schriftliche Erklärung des Auftraggebers bis spätestens 01.06.2027. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Option. Bei Ausübung sind die Leistungen des ursprünglichen Zeitraums zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Berufsbereiche zu ändern und die Anzahl der Ausbildungsplätze um bis zu 2 Plätze gemäß Losblatt zu reduzieren.
- Landratsamt BautzenFrist: 19. Mai
Assistierte Ausbildung in Kombination mit Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell
Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer kombinierten Maßnahme bestehend aus Assistierter Ausbildung (AsA) und Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell (BaE koop.). Sofern im Folgenden keine Differenzierung erfolgt, beziehen sich die Ausführungen gleichermaßen auf beide Maßnahmebereiche. Abweichende oder spezifische Bestimmungen werden jeweils gesondert ausgewiesen. Im Rahmen dieser Maßnahme ist durch den Auftragnehmer bei Bedarf ein nahtloser Übergang eines Teilnehmers von der AsA in die BaE koop. bzw. umgekehrt zu gewährleisten. Dieser begleitete Wechsel hat grundsätzlich in enger Abstimmung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zu erfolgen und wird individuell an die jeweilige Situation des Teilnehmenden angepasst. Die Assistierte Ausbildung in Kombination mit der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell soll im Rahmen dieser Ausschreibung als lernendes Projekt verstanden werden. Modifizierungen und Anpassungen sind in gemeinsamer Absprache möglich. a) AsA: Förderungsbedürftige junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe können während einer betrieblichen Berufsausbildung durch Maßnahmen der Assistierten Ausbildung mit dem Ziel des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung unterstützt werden. Förderungsbedürftige junge Menschen können auch während einer Einstiegsqualifizierung unterstützt werden, nach der vorzeitigen Lösung eines betrieblichen Berufsausbildungsverhältnisses bis zur Aufnahme einer weiteren betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung und nach erfolgreicher Beendigung einer mit ausbildungsbegleitenden Hilfen geförderten betrieblichen Berufsausbildung bis zur Begründung oder Festigung eines Arbeitsverhältnisses. Die jungen Menschen werden, auch im Betrieb, individuell und kontinuierlich unterstützt und sozialpädagogisch begleitet. Hierzu gehören Maßnahmen: 1. zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten 2. zur Förderung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und 3. zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. Weitere Inhalte der AsA sind Maßnahmen zur Unterstützung der Ausbildungsbetriebe bei administrativen und organisatorischen Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der Ausbildung und zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. b) BaE koop.: Außerbetriebliche Berufsausbildungen zielen darauf ab, Auszubildenden, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialer Benachteiligungen besonderer Hilfen bedürfen, durch Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Im kooperativen Modell werden die fachpraktischen Ausbildungsinhalte unter Einbeziehung von persönlich und fachlich geeigneten Kooperationsbetrieben vermittelt. Dabei ist für jeden Teilnehmer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein frühzeitiger Übergang in eine betriebliche Ausbildung anzustreben. Vorzugsweise sollen die Teilnehmer dabei in den Kooperationsbetrieb vermittelt werden. Dem Auftragnehmer obliegen die Koordinierung der Ausbildung, die sozialpädagogische Betreuung, die fachtheoretische Unterweisung und die Erteilung von Stützunterricht. Der Auftragnehmer hat die aktuell gültigen Ausbildungsordnungen/ Ausbildungsregelungen der einzelnen Berufsausbildungen anzuwenden. Im Vorfeld der außerbetrieblichen Berufsausbildung sollen die geplanten Teilnehmer im Rahmen einer individuellen Vorbereitungsphase – Eignungsfeststellung bei der Suche nach einem Kooperationsbetrieb und der organisatorischen Vorbereitung der Ausbildung unterstützt werden. Dazu stehen dem Auftragnehmer während des Zeitraums vom 01.08.2026 bis 31.10.2026 bis zu 20 sozialpädagogische Fachleistungsstunden je Teilnehmer zur Verfügung. In begründeten Einzelfällen können bei Bedarf und nach vorheriger Zustimmung durch den Auftraggeber mehr als 20 sozialpädagogische Fachleistungsstunden absolviert werden. Die Umsetzung dieser sozialpädagogischen Fachleistungsstunden kann im Falle eines späteren Beginns der BaE koop. eines Teilnehmers im Einzelfall und nach vorheriger Abstimmung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt (auch nach dem 31.10.2026) erfolgen. Zielgruppe: Zur Zielgruppe gehören – unabhängig von der erreichten Schulbildung – Jugendliche und junge Erwachsene ohne Berufsabschluss, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und die über die notwendige Ausbildungs- und Berufsreife verfügen. a) AsA: Zum förderungsfähigen Personenkreis der AsA gehören erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die wegen in ihrer Person liegender Gründe ohne die Förderung eine Einstiegsqualifizierung oder eine Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können. Junge Menschen mit Behinderung können an der Assistierten Ausbildung im Sinne der Inklusion teilnehmen. In begründeten Einzelfällen können im Rahmen der AsA auch junge Menschen gefördert werden, die zum Maßnahmebeginn noch nach einer dualen Ausbildung suchen, wenn zu erwarten ist, dass sie diese Unterstützung auch während der Ausbildung benötigen werden. Ebenso ist eine Förderung junger Menschen, die eine schulische Ausbildung absolvieren möglich, wenn sie langzeitarbeitslos sind oder das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und ihre berufliche Eingliederung auf Grund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen besonders erschwert ist (§ 16f SGB II). Förderfähig sind ebenso Betriebe, die einen Teilnehmenden in betriebliche Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung nehmen möchten oder einen Teilnehmenden in betriebliche Ausbildung übernommen haben. b) BaE koop.: Bei der BaE koop. gehören zum förderungsfähigen Personenkreis lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche, die wegen in ihrer Person liegenden Gründen ohne diese Förderung eine betriebliche Berufsausbildung auch mit der Unterstützung durch ausbildungsbegleitende Hilfen oder AsA nicht beginnen können und deswegen auf eine außerbetriebliche Berufsausbildung angewiesen sind. Förderfähig sind zudem junge Menschen, deren betriebliches oder außerbetriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist und deren Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist, sofern zu erwarten ist, dass sie die Berufsausbildung erfolgreich abschließen können. Zeitlicher Umfang: Maßnahmenbeginn 01.09.2026, Maßnahmenende 28.02.2030. Die sozialpädagogischen Fachleistungsstunden zur Eignungsfeststellung der BaE koop. können während des Zeitraums vom 01.08.2026 bis 31.10.2026 (im Einzelfall auch zu einem späteren Zeitpunkt nach vorheriger Abstimmung) geleistet werden. a) AsA: Die Maßnahme erstreckt sich für die Teilnehmer ab Ausbildungsbeginn bis zum individuellen erfolgreichen Abschluss und beinhaltet die Unterstützung der Teilnehmenden und der Betriebe während der betrieblichen Ausbildung sowie die Vorbereitung des anschließenden Überganges in versicherungspflichtige Beschäftigung. b) BaE koop.: Für die Teilnehmer wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein frühzeitiger Übergang in eine betriebliche Ausbildung angestrebt. Rechtzeitig (in der Regel 4 Monate) vor Ende des ersten Ausbildungsjahres sind bei entsprechender Eignung Vermittlungsbemühungen zur Fortsetzung der Ausbildung im Betrieb einzuleiten. Die Maßnahme endet für den einzelnen Teilnehmer mit Übergang in eine betriebliche Ausbildung bzw. mit dem erfolgreichen Abschluss der außerbetrieblichen Ausbildung. Die kombinierte Maßnahme ist für insgesamt 16 Teilnehmerplätze zu konzipieren. Hierbei gibt es keine Vorgabe, wie viele dieser 16 Teilnehmerplätze für die AsA bzw. für die BaE koop. zu besetzen sind. Die Besetzung dieser 16 Teilnehmerplätze erfolgt durch den Auftraggeber nach Bedarf. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2026 bis 31.08.2027 eine Mindestvergütung für 12 Teilnehmerplätze zu. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2027 bis 31.08.2028 eine Mindestvergütung für 10 Teilnehmerplätze zu. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2028 bis 31.08.2029 eine Mindestvergütung für 6 Teilnehmerplätze zu. Hierbei gibt es jeweils keine Vorgabe, wie viele dieser Teilnehmerplätze für die AsA bzw. für die BaE koop. zu besetzen sind. Dies gilt auch im Falle einer nicht vollständigen Besetzung, sofern diese der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Im Falle einer vom Auftragnehmer zu vertretenden Unterbesetzung wird die Vergütung entsprechend gekürzt. Ab dem 01.09.2029 erhält der Auftragnehmer nur noch die teilnehmerbezogene Vergütung. Pro AsA-Teilnehmer sind mindestens 2 Stunden und maximal 6 Stunden (Zeitstunden) pro Woche aufzuwenden. Die Betreuung des AsA-Teilnehmers richtet sich nach dem individuellen Bedarf und umfasst dabei den Stütz- und Förderunterricht, die sozialpädagogische Begleitung und die Unterstützung der Ausbildungsbetriebe. Sofern im Einzelfall weniger als 2 Stunden pro Woche geleistet werden, sollen die ausgefallenen Betreuungszeiten zeitnah nachgeholt werden. Ist dies im Ausnahmefall nicht möglich, sind die Gründe zu dokumentieren und dem Auftraggeber zeitnah mitzuteilen. Eine aus Sicht des Auftragnehmers notwendige abweichende Betreuungsfrequenz im Sinne einer Unterschreitung ist schriftlich ausführlich zu begründen und benötigt die Zustimmung durch den Auftraggeber (Fallmanagement). Urlaubszeiten des Teilnehmers bleiben unberücksichtigt. Die Wochenstundenzahl der BaE-Teilnehmer beträgt einschließlich des Berufsschulunterrichtes 40 Zeitstunden ohne Pausen. Die wöchentliche Verteilung der Unterrichtsstunden orientiert sich am Ausbildungsrahmenplan. Die Schutzbestimmungen für Jugendliche, z.B. JArbSchG, sind zu beachten. Dies gilt insbesondere auch für Zeiten der betrieblichen Ausbildungsphasen. Bei einer Teilzeitausbildung des BaE-Teilnehmers reduziert sich die Anzahl der Wochenstunden beim Bildungsträger und im Betrieb anteilig. Im Rahmen dieser kombinierten Maßnahme sind Jugendliche und junge Erwachsene förderfähig, die eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung im Freistaat Sachsen oder im grenznahen Bereich des angrenzenden Bundeslandes Brandenburg absolvieren. Sofern Jugendliche und junge Erwachsene eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung in einem Bereich absolvieren, welcher nicht hiervon umfasst ist, findet im Vorfeld eine Abstimmung hinsichtlich der Förderfähigkeit des jeweiligen Einzelfalles zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer statt. Der Auftragnehmer hat die Teilnehmer der AsA und der BaE koop. in Wohnortnähe, ggf. auch in der Berufsschule oder im Ausbildungs- bzw. Kooperationsbetrieb, aufzusuchen und die Angebote vor Ort durchzuführen. Notwendige Fahrzeiten des Auftragnehmers sind bei der Kalkulation des Personalbedarfs zu berücksichtigen. Sofern es für die Teilnehmer zielführend ist, kann der Auftragnehmer die Maßnahmeangebote auch an seinen bestehenden Standorten umsetzen. Alle weiteren Einzelheiten sind den beigefügten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Orte der Leistungserbringung: Postleitzahl: 02625; Ort: Landkreis Bautzen; Land: Deutschland
- Stadt Wittstock/Dosse
Straßen Los 2
Winterdienstleistungen Straße. Weitere Informationen siehe Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis Teil B und C.
- Stadt Münster - Zentrale Rechtsdienstleistungen und VergabemanagementFrist: 05. Mai
Arbeitsmarktdienstleistung - Assistierte Ausbildung
Das Angebot "Assistierte Ausbildung" beginnt am 01.08.2026 und endet am 31.07.2028. Der Vertrag verlängert sich um 12 Monate (Optionszeitraum: 01.08.2028 bis 31.07.2029), wenn die Auftraggeberin die Optionsziehung bis zum 30.04.2028 schriftlich mitgeteilt. Es sind durchgehend 35 Teilnehmendenplätze vorgesehen. Das Angebot umfasst folgende Inhalte: - Stütz- und Förderunterricht - Sozialpädagogische Begleitung - Sprachförderung - Entwicklung und Förderung von Schlüsselkompetenzen Jede/r Teilnehmende soll grundsätzlich mindestens 3 Unterrichtseinheiten (á 45 Minuten) wöchentlich am Angebot teilnehmen. Hierbei kann der Anteil an Stütz- und Förderunterricht und sozialpädagogischer Betreuung je nach Bedarf des Teilnehmenden variieren. Bei Bedarf kann ein wöchentlicher Teilnahmeumfang von bis zu 6 Unterrichtseinheiten (á 45 Min.) erfolgen." Teilnehmenden, die eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung absolvieren und eine regelmäßige sozialpädagogische Begleitung nicht in Anspruch nehmen (möchten), ist einmal im Monat ein sozalpädagogisches Coaching im Umfang von 1 UE (à 45 Minuten) anzubieten. Wenn der/die Teilnehmende und der Sozialpädagoge/die Sozialpädagogin bzw. der Sozialarbeiter/die Sozialarbeiterin in ihrem monatlichen Austausch hinsichtlich des sozialpädagogischen Unterstützungsbedarfs zu unterschiedlichen Einschätzungen gelangen, dann sollte der/die Teilnehmende zu einer regelmäßigen Teilnahme am begleitenden Coaching motiviert werden. In Einzelfällen kann die regelmäßige sozialpädagogische Begleitung entfallen, sofern ein regelmäßiges sozialpädagogisches Coaching des/der Teilnehmenden nicht erforderlich ist oder sich der/die Teilnehmende von der Relevanz der sozialpädagogischen Begleitung nicht überzeugen lässt. Für die Teilnehmenden im Angebot, die Unterstützung bei der Suche nach einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis benötigen, ist eine sozialpädagogische Begleitung in einem Umfang von mindestens 2 Unterrichtseinheiten (á 45 Minuten) wöchentlich verbindlich. Diese kann bei Bedarf erhöht und/oder um eine individuelle Sprachförderung ergänzt werden.
- Frist: 05. Mai
Arbeitsmarktdienstleistung - Assistierte Ausbildung
Das Angebot "Assistierte Ausbildung" beginnt am 01.08.2026 und endet am 31.07.2028. Der Vertrag verlängert sich um 12 Monate (Optionszeitraum: 01.08.2028 bis 31.07.2029), wenn die Auftraggeberin die Optionsziehung bis zum 30.04.2028 schriftlich mitgeteilt. Es sind durchgehend 35 Teilnehmendenplätze vorgesehen. Das Angebot umfasst folgende Inhalte: - Stütz- und Förderunterricht - Sozialpädagogische Begleitung - Sprachförderung - Entwicklung und Förderung von Schlüsselkompetenzen Jede/r Teilnehmende soll grundsätzlich mindestens 3 Unterrichtseinheiten (á 45 Minuten) wöchentlich am Angebot teilnehmen. Hierbei kann der Anteil an Stütz- und Förderunterricht und sozialpädagogischer Betreuung je nach Bedarf des Teilnehmenden variieren. Bei Bedarf kann ein wöchentlicher Teilnahmeumfang von bis zu 6 Unterrichtseinheiten (á 45 Min.) erfolgen." Teilnehmenden, die eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung absolvieren und eine regelmäßige sozialpädagogische Begleitung nicht in Anspruch nehmen (möchten), ist einmal im Monat ein sozalpädagogisches Coaching im Umfang von 1 UE (à 45 Minuten) anzubieten. Wenn der/die Teilnehmende und der Sozialpädagoge/die Sozialpädagogin bzw. der Sozialarbeiter/die Sozialarbeiterin in ihrem monatlichen Austausch hinsichtlich des sozialpädagogischen Unterstützungsbedarfs zu unterschiedlichen Einschätzungen gelangen, dann sollte der/die Teilnehmende zu einer regelmäßigen Teilnahme am begleitenden Coaching motiviert werden. In Einzelfällen kann die regelmäßige sozialpädagogische Begleitung entfallen, sofern ein regelmäßiges sozialpädagogisches Coaching des/der Teilnehmenden nicht erforderlich ist oder sich der/die Teilnehmende von der Relevanz der sozialpädagogischen Begleitung nicht überzeugen lässt. Für die Teilnehmenden im Angebot, die Unterstützung bei der Suche nach einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis benötigen, ist eine sozialpädagogische Begleitung in einem Umfang von mindestens 2 Unterrichtseinheiten (á 45 Minuten) wöchentlich verbindlich. Diese kann bei Bedarf erhöht und/oder um eine individuelle Sprachförderung ergänzt werden.
- Stadt Münster - Zentrale Rechtsdienstleistungen und VergabemanagementFrist: 11. Mai
Arbeitsmarktdienstleistung - Potenzialanalyse für (Neu-)Kunden und (Neu-)Kundinnen
Das Angebot "Potenzialanalyse für (Neu-)Kunden und (Neu-)Kundinnen" beginnt am 15.06.2026 und endet am 14.07.2027. Der Vertrag verlängert sich um 12 Monate (Optionszeitraum: 15.06.2027 bis 14.06.2028), wenn die Auftraggeberin die Optionsziehung bis zum 14.03.2027 schriftlich mitteilt. In den ersten beiden Wochen des Angebots sind 16 Teilnehmendenplätze und ab der dritten Woche des Angebots 32 Teilnehmendenplätze vorzuhalten. Die Teilnehmenden werden dem Angebot im 14-tägigen Rhythmus für insgesamt 4 Wochen zugewiesen. In Absprache mit dem Jobcoach vom Jobcenter ist eine Verlängerung möglich (z.B. bei krankheitsbedingten Ausfallzeiten). Das Angebot unterteilt sich in 3 Bausteine: - Potenzialanalyse und Erstellung des Profilings (2 Wochen) - Orientierung auf dem Arbeitsmarkt unter Berücksichtigung der Potenziale (1 Woche) - Beratung zu lebenspraktischen Themen (1 Woche) 40 Beratungseinheiten entfallen auf die Potenzialanalyse und 20 Beratungseinheiten auf die Orientierung auf dem Arbeitsmarkt. Die 60 Beratungseinheiten verteilen sich im Verhältnis 1:2 auf Einzelgespräche (20 Beratungseinheiten) und Gruppenangebote (40 Beratungseinheiten). Weitere 20 Beratungseinheiten entfallen auf die Beratung zu lebenspraktischen Themen, davon sind 5 Beratungseinheiten für Einzelgespräche und 15 Beratungseinheiten für Gruppenangebote vorzuhalten. Insgesamt ist eine tägliche Teilnahme der (Neu-)Kunden und (Neu-)Kundinnen am Angebot von 4 Zeitstunden vorgesehen. Das Angebot richtet sich vorrangig an alle (Neu-)Kunden und (Neu-)Kundinnen, die in den Jobcoaching-Prozess eintreten und bei denen die Notwendigkeit eines Profilings besteht. Es können ebenso Bestandskunden und -kundinnen am Angebot teilnehmen, zu denen (noch) keine aktuelle ausführliche Potenzialanalyse (mehr) vorliegt oder erhoben werden konnte. Personen, die neu in das Jobcenter kommen und über keine Deutschkenntnisse verfügen, sind vorrangig in einen Integrationskurs zuzuweisen. Personen, denen aktuell keine Teilnahme an einem Angebot zumutbar ist, sind ebenso aus der Zielgruppe ausgenommen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Münster - Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.