Löschwasserabwurf Waldbränden im Freistaat Sachsen 4-2119/14/31
Beschreibung: Für jeden Einsatz ist mindestens ein Hubschrauber bereitzustellen, der über geeignete Luftabwurf- oder andere unterstützende Löschtechniken verfügt und diese während des Einsatzes für einen Zeitraum von 3 oder 5 Tagen einsetzen kann
Angebotsfrist:04. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Beschreibung: Für jeden Einsatz ist mindestens ein Hubschrauber bereitzustellen, der über geeignete Luftabwurf- oder andere unterstützende Löschtechniken verfügt und diese während des Einsatzes für einen Zeitraum von 3 oder 5 Tagen einsetzen kann
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: oben genannte Kontaktstelle
- Veröffentlicht: 04. Mai 2026
- Frist: 04. Juni 2026
- Thema: Gütertransport
Ausschreibungsbeschreibung
Beschreibung: Für jeden Einsatz ist mindestens ein Hubschrauber bereitzustellen, der über geeignete Luftabwurf- oder andere unterstützende Löschtechniken verfügt und diese während des Einsatzes für einen Zeitraum von 3 oder 5 Tagen einsetzen kann
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
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10- Landratsamt BautzenFrist: 04. Mai
VR-Technik mit Software und dem dazugehörigen Lager- und Reinigungskonzept
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung, betriebsbereite Bereitstellung sowie Integration eines Gesamtsystems aus Virtual-Reality-(VR)-Technik für den Einsatz im schulischen Ausbildungsbetrieb am Beruflichen Schulzentrum Bautzen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: • Lieferung von VR-Endgeräten einschließlich erforderlichem Zubehör, • Bereitstellung geeigneter Lade-, Aufbewahrungs- und Hygienelösungen, • Bereitstellung, Einrichtung und Konfiguration einer zentralen Geräteverwaltungssoftware (MDM), • Lieferung und Einrichtung geeigneter VR-Anwendungssoftware für den Einsatz in technischen Ausbildungsberufen, • Durchführung von Installations-, Integrations- und Konfigurationsleistungen, • Schulung des eingesetzten Personals, • Support- und Wartungsleistungen über den festgelegten Zeitraum. Die Leistung ist als funktionsfähiges, vollständig integriertes Gesamtsystem zu erbringen. Sämtliche Komponenten müssen technisch aufeinander abgestimmt sein und sind so zu liefern und zu konfigurieren, dass ein unmittelbarer Einsatz im Unterrichtsbetrieb möglich ist. Soweit in den Leistungspositionen technische Anforderungen beschrieben sind, gelten diese als Mindestanforderungen. Etwaige Verweise auf Produkte, Hersteller oder Systeme dienen ausschließlich der Beschreibung des Leistungsniveaus und sind als „oder gleichwertig“ zu verstehen. Die angebotenen Leistungen müssen den geltenden gesetzlichen Anforderungen sowie den einschlägigen Sicherheits-, Datenschutz- und Qualitätsstandards entsprechen. Die Installation und Inbetriebnahme der Systeme hat durch qualifiziertes Fachpersonal zu erfolgen. Nach erfolgreicher Inbetriebnahme ist eine Einweisung der Nutzer in die Bedienung der Systeme durchzuführen. Es sind ausschließlich fabrikneue, unbenutzte Geräte anzubieten. Die angebotenen Produkte dürfen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe seitens des Herstellers nicht als „End of Sale“ oder „End of Life“ gekennzeichnet sein. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass für alle gelieferten Komponenten ein technischer Support verfügbar ist. Der Support ist in deutscher Sprache und zu üblichen Geschäftszeiten bereitzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Leistungserbringung geeignete Nachweise zur Herkunft und Lieferfähigkeit der angebotenen Produkte anzufordern. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Formblatt (FB) 633 Angebotsschreiben - Leistungsbeschreibung mit Preisangaben - Technische Datenblätter - FB 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung'' - mind. 3 geeignete Referenzen über vergleichbare Leistungen Folgende Erklärungen werden Ihnen zur Verfügung gestellt und sind dem Angebot im Bedarfsfall entsprechend der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (FB 631) beizufügen: - FB 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen - FB 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft - FB 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.;
- Landratsamt BautzenFrist: 04. Mai
VR-Technik mit Software und dem dazugehörigen Lager- und Reinigungskonzept
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung, betriebsbereite Bereitstellung sowie Integration eines Gesamtsystems aus Virtual-Reality-(VR)-Technik für den Einsatz im schulischen Ausbildungsbetrieb am Beruflichen Schulzentrum Bautzen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: • Lieferung von VR-Endgeräten einschließlich erforderlichem Zubehör, • Bereitstellung geeigneter Lade-, Aufbewahrungs- und Hygienelösungen, • Bereitstellung, Einrichtung und Konfiguration einer zentralen Geräteverwaltungssoftware (MDM), • Lieferung und Einrichtung geeigneter VR-Anwendungssoftware für den Einsatz in technischen Ausbildungsberufen, • Durchführung von Installations-, Integrations- und Konfigurationsleistungen, • Schulung des eingesetzten Personals, • Support- und Wartungsleistungen über den festgelegten Zeitraum. Die Leistung ist als funktionsfähiges, vollständig integriertes Gesamtsystem zu erbringen. Sämtliche Komponenten müssen technisch aufeinander abgestimmt sein und sind so zu liefern und zu konfigurieren, dass ein unmittelbarer Einsatz im Unterrichtsbetrieb möglich ist. Soweit in den Leistungspositionen technische Anforderungen beschrieben sind, gelten diese als Mindestanforderungen. Etwaige Verweise auf Produkte, Hersteller oder Systeme dienen ausschließlich der Beschreibung des Leistungsniveaus und sind als „oder gleichwertig“ zu verstehen. Die angebotenen Leistungen müssen den geltenden gesetzlichen Anforderungen sowie den einschlägigen Sicherheits-, Datenschutz- und Qualitätsstandards entsprechen. Die Installation und Inbetriebnahme der Systeme hat durch qualifiziertes Fachpersonal zu erfolgen. Nach erfolgreicher Inbetriebnahme ist eine Einweisung der Nutzer in die Bedienung der Systeme durchzuführen. Es sind ausschließlich fabrikneue, unbenutzte Geräte anzubieten. Die angebotenen Produkte dürfen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe seitens des Herstellers nicht als „End of Sale“ oder „End of Life“ gekennzeichnet sein. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass für alle gelieferten Komponenten ein technischer Support verfügbar ist. Der Support ist in deutscher Sprache und zu üblichen Geschäftszeiten bereitzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Leistungserbringung geeignete Nachweise zur Herkunft und Lieferfähigkeit der angebotenen Produkte anzufordern. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Formblatt (FB) 633 Angebotsschreiben - Leistungsbeschreibung mit Preisangaben - Technische Datenblätter - FB 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung'' - mind. 3 geeignete Referenzen über vergleichbare Leistungen Folgende Erklärungen werden Ihnen zur Verfügung gestellt und sind dem Angebot im Bedarfsfall entsprechend der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (FB 631) beizufügen: - FB 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen - FB 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft - FB 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.; Orte der Leistungserbringung: Postleitzahl: 02625; Ort: Bautzen; Land: Deutschland
- Wismut GmbH
Fachtechnische Begleitung des Probestaus und Erstellung des Stauanlagenbuches für das Hochwasserrückhaltebecken 4 nach DIN 19700
Vergabe-Nr.: 1244069-U51 Aufruf zur Interessenbekundung zu einer beabsichtigten Unterschwellenwertvergabe mit Binnenmarktrelevanz 1. Name und Adresse / Kommunikation / Öffentlicher Auftraggeber: 1.1 Name und Adresse: Wismut GmbH, Projektträger des Freistaates Sachsen für die Sanierung der Wismut Altstandorte, Jagdschänkenstraße 29, D-09117 Chemnitz, Deutschland, Telefon: +49 3718120-431, E-Mail: beschaffung@wismut.de, Fax: +49 3718120-430, Internet-Adresse(n): http://www.wismut.de, Adresse des Beschafferprofils: https://www.wismut.de/ausschreibungen-und-verkaeufe/ausschreibungen 1.2 Kommunikation: Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen; Interessenbekundungen sind einzureichen per E-Mail an: beschaffung@wismut.de 1.3 Art des öffentlichen Auftraggebers: Die Wismut GmbH ist ein Unternehmen des Bundes in Sachsen und Thüringen. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Stilllegung, Sanierung und Rekultivierung von Urangewinnungs- und Uranaufbereitungsbetrieben. 2. : Ingenieurleistung 3. Bezeichnung: Fachtechnische Begleitung des Probestaus und Erstellung des Stauanlagenbuches für das Hochwasserrückhaltebecken 4 nach DIN 19700 4. Leistungsort: 07580 Seelingstädt 4.1 Örtliche Lage: Das Objekt liegt in Seelingstädt; Adresse: An der B175 , Ortsausgang Richtung Berga, 07580 Seelingstädt 4.2 Liegenschaften zum Bearbeitungsgebiet: Bundesland: Freistaat Thüringen, Landkreis: Greiz, Gemeinde: Seelingstädt, OT Zwirtzschen, Örtlichkeit: Wolfersdorf 5. Beschreibung der Maßnahme: Im Zuge der Vorflutanbindung der Industriellen Absetzanlage (IAA) Culmitzsch Ableitung E wurde das Hochwasserrückhaltebecken 4 (HRB 4) errichtet. Sein Stauvolumen beträgt: 30.200 m3. Aktuell wird das Becken noch zur Bauwasserhaltung genutzt. Mit der Fertigstellung der zulaufenden Ableitungsgerinne wird die Technik der Bauwasserhaltung zurückgebaut und das Hochwasserrückhaltebecken soll in Betrieb gehen. Voraussetzungen hierfür sind gemäß dem Planfeststellungsbeschluss zum Gewässerausbau für die Vorflutanbindung der IAA Culmitzsch ein erfolgreicher Probestau, die Übergabe des Stauanlagenbuches an die Stauanlagenaufsicht und eine wasserrechtliche Abnahme. 6. Zielstellung: Das Probestauprogramm soll den Auftraggeber (AG) in die Lage versetzen einen ordnungsgemäßen Probestau durchzuführen. Seine Dokumentation und nachfolgende Auswertung sind Basis für die spätere wasserrechtliche Abnahme. Gemäß DIN 19700 muss das Stauanlagenbuch vor allem über die Zweckbestimmung der Anlage und die konstruktive Gestaltung der Einzelbauwerke Auskunft geben sowie alle Angaben enthalten, die für die Überwachung, den Betrieb und die Unterhaltung der Stauanlage von Bedeutung sind. Im Stauanlagenbuch sollten wichtige Planunterlagen, statische und hydraulische Berechnungen, Ergebnisse der Bauwerksüberwachung etc. enthalten sein. 7. Leistungsinhalt: - Auftaktberatung; - Erstellung Probestauprogramm; - Begleitung Probestau; - Auswertebericht Probestau; - Zusammenstellung der benötigen Unterlagen für das Stauanlagenbuch; - Erarbeitung Betriebsvorschrift mit allen erforderlichen Dokumenten; - Digitalisierung/Qualitätsmanagement; - An- und Abfahrt HRB 4 8. Anforderungen an die Eignung: Für die Erfüllung des Auftrages wird folgender Mindeststandard gefordert, um als geeignet betrachtet zu werden: - Mindestens 2 Referenzprojekte über die Erstellung von Stauanlagenbüchern. Die Unterlagen/Angaben sind mit dem Angebot einzureichen. 9. Geschätzte Baukosten: nicht zutreffend 10. Leistungszeitraum: Das Probestauprogramm ist bis zum 30.11.2026 fertigzustellen. Der Probestau ist in 2027 geplant. Die Auswertung und das Stauanlagenbuch sind 8 Wochen nach erfolgreichem Probestau zu übergeben. 11. Frist zur Interessenbekundung: Wenn Sie Interesse an der Teilnahme an der beabsichtigten Vergabe haben, teilen Sie uns dies bitte unter Angabe der Vergabenummer und Ihrer Kontaktdaten bis spätestens 11.05.2026 mit. 12. Hinweise: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Aufruf nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages handelt und die Interessenten nicht an ihre Interessenbekundungen gebunden sind. Es werden keine Kosten für die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren erstattet. Ausführungsplanung (Technische Ausrüstung),Beratung/ Gutachten/ Studie (Technik)
- Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement
25D511080 - HSF Meißen, Haus 4, Sanierung Mensaküche (TA AG 7.1 Küchentechnische Anlagen)
Gegenstand der Beschaffung ist die Modernisierung und Erneuerung der bestehenden Mensaküche im Mehrzweckgebäude Haus 4 auf dem Campus der HSF Meißen. Es sind Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppe 7.1 Küchentechnische Anlagen gem. § 53 ff i. V. m. Nr. 15.1 der Anlage 15 HOAI mit Planungsleistungen der Leistungsphasen 2, 3 und 5 bis 9 auszuführen. Die Beauftragung der Gesamtleistung erfolgt an einen Auftragnehmer. Die HSF Meißen besteht aus der Hochschule Meißen (FH) und dem Fortbildungszentrum. Die Hochschule Meißen bildet in fünf Fachbereichen mittlere Führungskräfte für sächsische Behörden und die Justiz aus. Im Fortbildungszentrum können Beschäftigte der Staatsverwaltung ressortübergreifende Fort- und Weiterbildungen absolvieren. Der Campus befindet sich auf der landeseigenen Liegenschaft "Herbert-Böhme-Straße 11". Diese liegt rechtselbisch im Meißner Stadtteil Cölln, unweit des Stadtzentrums von Meißen. Die Mensaküche soll weiterhin täglich ca. 1.000 Essensportionen für Frühstück, Mittag und Abendessen bereitstellen. Ziel ist die Entwicklung eines zeitgemäßen Küchenkonzepts, welches eine effiziente und hygienische Produktion in allen Prozessschritten ermöglicht - von der Warenannahme über die Lagerung und Zubereitung bis hin zur Ausgabe und Spültechnik. Die Planung umfasst die funktionale Überarbeitung und Erneuerung der bestehenden Küchenbereiche einschließlich der Koch-, Vorbereitungs-, Kühl- und Lagerräumen sowie die Auswahl geeigneter neuer Großküchentechnik. Die bestehenden Abläufe sollen überprüft und - wo sinnvoll - optimiert werden, um kurze Wege, klare Prozessketten und einen reibungslosen Küchenbetrieb sicherzustellen. Zusätzlich gehören planerische Tätigkeiten für eine Interimsküche zum Leistungsumfang, um den laufenden Betrieb während der Modernisierung aufrechterhalten zu können. Betriebsunterbrechungen sind dabei auf ein Minimum zu reduzieren, um die kontinuierliche Versorgung mit Mahlzeiten sicherzustellen. Die Baumaßnahme ist in dem veranschlagten Kostenrahmen von 1,0 Mio. Euro brutto (KG 471) bis Ende 2027 zu realisieren. Weiterführende Beschreibungen siehe Vergabeunterlagen - Projektbeschreibung.
- Stadt Rothenburg/O.L.Rothenburg/O.L.Frist: 29. Apr.
25D511080 - HSF Meißen, Haus 4, Sanierung Mensaküche (TA AG 7.1 Küchentechnische Anlagen)
Gegenstand der Beschaffung ist die Modernisierung und Erneuerung der bestehenden Mensaküche im Mehrzweckgebäude Haus 4 auf dem Campus der HSF Meißen. Es sind Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppe 7.1 Küchentechnische Anlagen gem. § 53 ff i. V. m. Nr. 15.1 der Anlage 15 HOAI mit Planungsleistungen der Leistungsphasen 2, 3 und 5 bis 9 auszuführen. Die Beauftragung der Gesamtleistung erfolgt an einen Auftragnehmer. Die HSF Meißen besteht aus der Hochschule Meißen (FH) und dem Fortbildungszentrum. Die Hochschule Meißen bildet in fünf Fachbereichen mittlere Führungskräfte für sächsische Behörden und die Justiz aus. Im Fortbildungszentrum können Beschäftigte der Staatsverwaltung ressortübergreifende Fort- und Weiterbildungen absolvieren. Der Campus befindet sich auf der landeseigenen Liegenschaft "Herbert-Böhme-Straße 11". Diese liegt rechtselbisch im Meißner Stadtteil Cölln, unweit des Stadtzentrums von Meißen. Die Mensaküche soll weiterhin täglich ca. 1.000 Essensportionen für Frühstück, Mittag und Abendessen bereitstellen. Ziel ist die Entwicklung eines zeitgemäßen Küchenkonzepts, welches eine effiziente und hygienische Produktion in allen Prozessschritten ermöglicht - von der Warenannahme über die Lagerung und Zubereitung bis hin zur Ausgabe und Spültechnik. Die Planung umfasst die funktionale Überarbeitung und Erneuerung der bestehenden Küchenbereiche einschließlich der Koch-, Vorbereitungs-, Kühl- und Lagerräumen sowie die Auswahl geeigneter neuer Großküchentechnik. Die bestehenden Abläufe sollen überprüft und - wo sinnvoll - optimiert werden, um kurze Wege, klare Prozessketten und einen reibungslosen Küchenbetrieb sicherzustellen. Zusätzlich gehören planerische Tätigkeiten für eine Interimsküche zum Leistungsumfang, um den laufenden Betrieb während der Modernisierung aufrechterhalten zu können. Betriebsunterbrechungen sind dabei auf ein Minimum zu reduzieren, um die kontinuierliche Versorgung mit Mahlzeiten sicherzustellen. Die Baumaßnahme ist in dem veranschlagten Kostenrahmen von 1,0 Mio. Euro brutto (KG 471) bis Ende 2027 zu realisieren. Weiterführende Beschreibungen siehe Vergabeunterlagen - Projektbeschreibung.
- Landkreis Anhalt-BitterfeldFrist: 20. Apr.
Lieferung von Feuerwehrdruckschläuchen nach DIN 14 811
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: Ö/UVgO/38/106-26/jn 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Landkreis Anhalt-Bitterfeld Am Flugplatz 1 06366 Köthen (Anhalt) Deutschland Telefonnummer: +49 3496601175 Telefaxnummer: +49 3496601193 E-Mail-Adresse: johannes.neumann@anhalt-bitterfeld.de Internet-Adresse: https://www.anhalt-bitterfeld.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Lieferung von Feuerwehrdruckschläuchen nach DIN 14 811 Menge und Umfang: Lieferung von 300 Stck. B 75 L1, 6 Stck. B 75 L1, 200 Stck. C 42 L1, 30 Stck. C 42 L 3, 50 Stck. D 25 L1, 30 Stck. D 25 L 1 Feuerwehrdruckschläuchen und 100 Stck. Druckkupplungen PN 16 B 75 Ort der Leistung: FTZ Richard-Schütze-Straße 6 06749 Bitterfeld-Wolfen 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.07.2026 Ende der Ausführungsfrist: 30.10.2026 Bemerkung zur Ausführungsfrist: 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d057c05d0-6788138cb89e31d 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 20.04.2026 10:00 Ablauf der Bindefrist: 12.06.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : KEINE 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung binnen 30 Tagen nach Rechnungseingang. 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: a) Angebotsschreiben b) Leistungsbeschreibung c) Eigenerklärung zur Eignung d) ggf. TVergG Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: a) Nachweis über Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. (z. B. Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer) Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebot die Erlaubnis der Berufsaus-übung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür ein im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied. b) eine Referenzliste aus den letzten drei Jahren bestehend aus mindestens drei geeigneten Referenzen und den folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum Geeignet ist eine Referenz, wenn hierdurch tragfähige Rückschlüsse zur auftragsbezogenen Leistungsfähigkeit des Bieters abgeleitet werden können. c) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern keine abweichender Geschäftszyklus; Eigenerklärung ist ausreichend d) Angabe, ob Liquidation vorliegt e) Angabe, dass keine schweren Verfehlungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit vorliegen Hinweise gemäß § 8 TVergG LSA Der Auftraggeber behält sich vor, alle im Verfahren verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise auch von den nachrangigen Bietern abzufordern, um Verzögerungen im Vergabeverfahren zu vermeiden. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind elektronisch, innerhalb einer nach Kalendertagen bestimmten Frist, über die Vergabeplattform zu übermitteln. Die nicht fristgerechte Einreichung der geforderten Erklärungen und Nachweise führt gemäß § 8 Abs. 4 TVergG LSA dazu, dass das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden kann. Die Frist zur Einreichung der nachgeforderten Erklärungen und Nachweise muss gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 TVergG LSA mindestens drei Kalendertage betragen und darf zehn Kalendertage nicht überschreiten. Hinweise zum Nachweis der Eignung Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters können im Rahmen eines Präqualifikationsverzeichnis oder anhand einer Eigenerklärungen oder an-hand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die geforderten Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Vergabeunterlagen/Bekanntmachung auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen. Hinweis gemäß § 14 TVergG LSA Nachunternehmen sind gemäß § 14 Abs. 1 TVergG LSA bei Angebotsabgabe schriftlich zu benennen. Gemäß § 14 Abs. 2 TVergG LSA werden Öffentliche Aufträge nur an Bieter vergeben, die schriftlich oder elektronisch erklären, dass eine Beauftragung von Nachunternehmern oder Verleihern nur erfolgt, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, die der Bieter selbst einzuhalten verspricht. Der Bieter hat die schriftliche Übertragung der Verpflichtung und ihre Einhaltung durch die beteiligten Nachunternehmer oder Verleiher sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Sollte das Angebot für den Zuschlag in Betracht kommen, werden die gleichen Eignungsnachweise, die der Bieter zu erbringen hat (Angabe der jeweiligen Nummer im Präqualifikationsverzeichnis bzw. Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Bekanntmachung), auch von den Nachunternehmen abgefordert. Zusätzlich kann gleichzeitig seitens des Auftraggebers auf gesondertes Verlangen das Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen abgefordert werden. Zusätzlich kann gleichzeitig seitens des Auftraggebers auf gesondertes Verlangen das Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen abgefordert werden. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Feuerwehrfahrzeuge,Feuerwehrtechnik
- Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für DatenverarbeitungFrist: 27. Mai
Dienstleistungen im Bereich Client-Management (Anwendungsmanagement des HLT)
Es wird ein Bedarf in Höhe von insgesamt ca. 28.160 Personenstunden für die gesamte Vertragslaufzeit von vier Jahren (entsprechend 7.040 Personenstunden pro Jahr) erwartet. Es wird eine Mindestabnahmemengen von 3 Personenjahren über die Mindestvertragslaufzeit (zwei Jahre) zugesichert. Die angeforderten Unterstützungsleistungen sollen im Bereich Anwendungsmanagement (AM) des genannten Ressorts eingesetzt werden und erfolgen in unterschiedlichen Funktionseinheiten bzw. AM-Teams. Der Schwerpunkt des Arbeitsumfelds liegt hierbei auf dem technischen Verfahrensbetrieb, d. h. der Einrichtung, dem Betrieb und der Weiterentwicklung der fachanwendungsspezifischen technischen und logischen IT-Umgebung des jeweiligen Verfahrens (z. B. Datenbankinstanzen, Applikationen, Web-Front-Ends oder Clientkomponenten) einschließlich der vielfältigen Schnittstellen. Der Betrieb der zugrundeliegenden Infrastruktur wird hierbei in unterschiedlichem Maße ebenfalls von diesem AM durchgeführt. Dies reicht von der Koordination und Ergebnisverantwortung der von anderen Betriebseinheiten der HZD erbrachten Leistungen bis hin zum tiefgreifenden technischen Betrieb der IT-Infrastruktur. Deshalb werden vom Auftragnehmer in allen Tätigkeitsfeldern (Fachgebieten) sowohl gute Kenntnisse und Erfahrung im Management der Fachanwendungen als auch, teilweise tiefgreifende, Kenntnisse der zugrundeliegenden Infrastrukturen erwartet. Das technische Arbeitsumfeld des AM-Teams im Bereich Client Management ist sehr vielfältig. Das Anwendungsfachverfahren basieren auf Windows-Technoligie. Hierbei sind Windows-Server als auch MECM-Systeme im Einsatz. Ein Großteil der zu Grunde liegenden Systeme befindet sich in den Serverräumen der HZD (in Wiesbaden und Mainz). Darüber hinaus werden auch in den Kundenlokationen (der Ressorts) befindliche Systeme betreut. Die Kommunikationsgrundlage aller Systeme bildet das HessenNetz. An diesem landeseigenen, sicheren und abgeschotteten Netzverbund sind üblicherweise alle Kundensysteme angeschlossen und können darüber bei Bedarf miteinander kommunizieren. Als Arbeitsplatzsystem bei den Kunden dient der HessenPC, welcher derzeit auf Microsoft Windows 11 basiert. Zum einen gilt es hier neuen Anforderungen der Kunden gerecht zu werden, zum anderen auch die Systemumgebungen unter technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten weiterzuentwickeln. Außerdem müssen verstärkt landespolitische Forderungen umgesetzt bzw. integriert werden. Um diesen neuen Aufgaben gerecht zu werden, besteht kurz- bis mittelfristig Bedarf an hoch spezialisierten und erfahrenen Unterstützungskräften in diesem Umfeld. Sowohl die Einführung neuer Verfahren (von der Planung über die Einrichtung bis zur vollständigen Betriebseinführung) als auch die Umsetzung von komplexeren Verfahrensupdates bzw. Upgrades und Releases sollten am effektivsten mit einem AM-Team erfolgen, das über aktuellstes Wissen über die eingesetzte Software und langjährige Erfahrung in diesem Bereich verfügt. Aufgrund der Einstufung der HZD als lebenswichtige Einrichtung des Landes Hessen müssen sich die eingesetzten Personen, abhängig vom Einsatzgebiet ggf. einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung (SÜ2), auf der Basis des Hessischen Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlusssachengesetzes (HSÜVG), unterziehen. Dies wird im jeweiligen Einzelauftrag vereinbart. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die von ihm zu erbringenden Leistungen mit größter Sorgfalt und nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen, dem Stand von Wissenschaft und Technik sowie nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit durchzuführen. Er bestätigt, alle notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen zu besitzen sowie qualifiziertes Personal mit den notwendigen Kenntnissen und Erfahrungen bereitzuhalten und einzusetzen, um die vertragsgemäßen Aufgaben uneingeschränkt erfüllen zu können. Es wird zusätzlich erwartet, dass der Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit des Rahmenvertrags Personal einsetzen kann, das über entsprechend aktuelle Kenntnisse zu den neuesten Versionsständen verfügt. Sollte ein Hersteller Folgeprodukte einsetzen, die über die gleiche oder erweiterte Funktionalität verfügen, aber unter anderem Namen vertrieben werden, so wird das erforderliche Wissen auch bei diesem Nachfolgeprodukt erwartet. Folgende Basisqualifikationen werden von der einzusetzenden Person erwartet: •gute Kenntnisse der Betriebsprozesse nach ITIL bzw. ITSM •gute Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift (Sprachniveau C1 gem. dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)) sowie Englischkenntnisse, die die Nutzung von Herstellerinformationen (Handbuch, Internet) bzw. Internetfachforen (Sprachniveau C2 gem. dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)) ermöglichen •gute Kenntnisse im Bereich IT-Sicherheit gemäß BSI •Bereitschaft zum gelegentlichen Einsatz außerhalb der Standard-Geschäftszeiten Zusätzlich zu diesen allgemeinen Kenntnissen und Fähigkeiten sind je nach Einsatzgebiet Kenntnisse in den beschriebenen Tätigkeitsgebieten notwendig. Das eingesetzte Personal benötigt für den Einsatz entsprechende Qualifikationen. Die Qualifikationen sind im Kriterienkatalog (Datei "Kriterienkatalog_AM-HLT") nachzuweisen. Zu Vertragsbeginn wird mit dem Einsatz von drei Personen geplant. Eine detaillierte Beschreibung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
- Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Dienstleistungen im Bereich Client-Management (Anwendungsmanagement des HLT)
Es wird ein Bedarf in Höhe von insgesamt ca. 28.160 Personenstunden für die gesamte Vertragslaufzeit von vier Jahren (entsprechend 7.040 Personenstunden pro Jahr) erwartet. Es wird eine Mindestabnahmemengen von 3 Personenjahren über die Mindestvertragslaufzeit (zwei Jahre) zugesichert. Die angeforderten Unterstützungsleistungen sollen im Bereich Anwendungsmanagement (AM) des genannten Ressorts eingesetzt werden und erfolgen in unterschiedlichen Funktionseinheiten bzw. AM-Teams. Der Schwerpunkt des Arbeitsumfelds liegt hierbei auf dem technischen Verfahrensbetrieb, d. h. der Einrichtung, dem Betrieb und der Weiterentwicklung der fachanwendungsspezifischen technischen und logischen IT-Umgebung des jeweiligen Verfahrens (z. B. Datenbankinstanzen, Applikationen, Web-Front-Ends oder Clientkomponenten) einschließlich der vielfältigen Schnittstellen. Der Betrieb der zugrundeliegenden Infrastruktur wird hierbei in unterschiedlichem Maße ebenfalls von diesem AM durchgeführt. Dies reicht von der Koordination und Ergebnisverantwortung der von anderen Betriebseinheiten der HZD erbrachten Leistungen bis hin zum tiefgreifenden technischen Betrieb der IT-Infrastruktur. Deshalb werden vom Auftragnehmer in allen Tätigkeitsfeldern (Fachgebieten) sowohl gute Kenntnisse und Erfahrung im Management der Fachanwendungen als auch, teilweise tiefgreifende, Kenntnisse der zugrundeliegenden Infrastrukturen erwartet. Das technische Arbeitsumfeld des AM-Teams im Bereich Client Management ist sehr vielfältig. Das Anwendungsfachverfahren basieren auf Windows-Technoligie. Hierbei sind Windows-Server als auch MECM-Systeme im Einsatz. Ein Großteil der zu Grunde liegenden Systeme befindet sich in den Serverräumen der HZD (in Wiesbaden und Mainz). Darüber hinaus werden auch in den Kundenlokationen (der Ressorts) befindliche Systeme betreut. Die Kommunikationsgrundlage aller Systeme bildet das HessenNetz. An diesem landeseigenen, sicheren und abgeschotteten Netzverbund sind üblicherweise alle Kundensysteme angeschlossen und können darüber bei Bedarf miteinander kommunizieren. Als Arbeitsplatzsystem bei den Kunden dient der HessenPC, welcher derzeit auf Microsoft Windows 11 basiert. Zum einen gilt es hier neuen Anforderungen der Kunden gerecht zu werden, zum anderen auch die Systemumgebungen unter technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten weiterzuentwickeln. Außerdem müssen verstärkt landespolitische Forderungen umgesetzt bzw. integriert werden. Um diesen neuen Aufgaben gerecht zu werden, besteht kurz- bis mittelfristig Bedarf an hoch spezialisierten und erfahrenen Unterstützungskräften in diesem Umfeld. Sowohl die Einführung neuer Verfahren (von der Planung über die Einrichtung bis zur vollständigen Betriebseinführung) als auch die Umsetzung von komplexeren Verfahrensupdates bzw. Upgrades und Releases sollten am effektivsten mit einem AM-Team erfolgen, das über aktuellstes Wissen über die eingesetzte Software und langjährige Erfahrung in diesem Bereich verfügt. Aufgrund der Einstufung der HZD als lebenswichtige Einrichtung des Landes Hessen müssen sich die eingesetzten Personen, abhängig vom Einsatzgebiet ggf. einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung (SÜ2), auf der Basis des Hessischen Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlusssachengesetzes (HSÜVG), unterziehen. Dies wird im jeweiligen Einzelauftrag vereinbart. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die von ihm zu erbringenden Leistungen mit größter Sorgfalt und nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen, dem Stand von Wissenschaft und Technik sowie nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit durchzuführen. Er bestätigt, alle notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen zu besitzen sowie qualifiziertes Personal mit den notwendigen Kenntnissen und Erfahrungen bereitzuhalten und einzusetzen, um die vertragsgemäßen Aufgaben uneingeschränkt erfüllen zu können. Es wird zusätzlich erwartet, dass der Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit des Rahmenvertrags Personal einsetzen kann, das über entsprechend aktuelle Kenntnisse zu den neuesten Versionsständen verfügt. Sollte ein Hersteller Folgeprodukte einsetzen, die über die gleiche oder erweiterte Funktionalität verfügen, aber unter anderem Namen vertrieben werden, so wird das erforderliche Wissen auch bei diesem Nachfolgeprodukt erwartet. Folgende Basisqualifikationen werden von der einzusetzenden Person erwartet: •gute Kenntnisse der Betriebsprozesse nach ITIL bzw. ITSM •gute Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift (Sprachniveau C1 gem. dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)) sowie Englischkenntnisse, die die Nutzung von Herstellerinformationen (Handbuch, Internet) bzw. Internetfachforen (Sprachniveau C2 gem. dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)) ermöglichen •gute Kenntnisse im Bereich IT-Sicherheit gemäß BSI •Bereitschaft zum gelegentlichen Einsatz außerhalb der Standard-Geschäftszeiten Zusätzlich zu diesen allgemeinen Kenntnissen und Fähigkeiten sind je nach Einsatzgebiet Kenntnisse in den beschriebenen Tätigkeitsgebieten notwendig. Das eingesetzte Personal benötigt für den Einsatz entsprechende Qualifikationen. Die Qualifikationen sind im Kriterienkatalog (Datei "Kriterienkatalog_AM-HLT") nachzuweisen. Zu Vertragsbeginn wird mit dem Einsatz von drei Personen geplant. Eine detaillierte Beschreibung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
- Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
Kasinobewirtschaftung Hannover
Die Ausgabe der Frühstücks-, Zwischen- und Mittagsverpflegung findet im Betriebsrestaurant statt. Außerhalb der Öffnungszeiten stehen im Speisebereich sowie im Eingangsbereich des Dienstgebäudes Georgswall je ein Kaffeespezialitätenautomat zur Verfügung. Der AG wünscht eine Vertragsform mit einer angemessenen Beteiligung durch den Auftragnehmer (AN). 1. Der Betrieb ist an den Klimaschutzzielen der Bundesregierung gemäß § 15 Bundes-Klimaschutzgesetz sowie dem "Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit" der Bundesregierung zu orientieren (siehe Punkt 3.2). 2. Für den Betrieb ist durch den AN ein Betriebskonzept zu erstellen und mit dem AG abzustimmen. Das Betriebskonzept muss die Inhalte gemäß Anlage 1 enthalten. 3. Der AN verpflichtet sich zur Einhaltung der Grundsätze Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. 4. Grundsätzlich ist mit Waren sorgsam umzugehen. Logistikprozesse, Einkauf, Lagerhaltung, Rezepturen etc. sollen effizient geplant werden und auch darauf abzielen, so wenig Lebensmittel wie möglich entsorgen zu müssen. Tischgastpotential Folgende Tischgastzahlen dienen als Planungsgrundlage: Aktive Bankangehörige am Standort - ca. 400 Gastesser am Standort - ca. 500 Mittagsmahlzeiten pro Tag - ca. 90 (Die Ist-Zahlen beziehen sich auf den Zeitraum Juli 2024 bis Juni 2025) Konferenzservice Anzahl pro Monat (im Durchschnitt) 20 davon mit 1-5 Teilnehmer/innen 5 davon mit 6-10 Teilnehmer/innen 8 davon mit 11-15 Teilnehmer/innen 7 davon mit mehr als 15 Teilnehmer/innen gelegentlich Bemerkung: Bereitstellung auf Servicewagen, Transport zum Konferenzraum erfolgt durch bankeigenes Personal 2 Öffnungstage- und Dienstleistungszeiten 2.1 Arbeits- / Dienstleistungstage pro Jahr ca. 250 Arbeitstage pro Jahr 2.2 Öffnungszeiten im Betriebsrestaurant zur Frühstücks- sowie Mittagsverpflegung Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 11:30 Uhr Frühstück und Zwischenverpflegung; 11:30 Uhr bis 13:30 Uhr Mittagsverpflegung (Ausgabe auch bis 13:30 Uhr) Kaffeespezialitäten sind ganztägig an den Kaffeeautomaten erhältlich. 2.3 Dienstleistungsbereitschaft im Konferenzservice, Montag bis Freitag, 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr, Bei Veranstaltungen kann die Zeit nach vorheriger Vereinbarung verlängert werden. 3 Verpflegungskonzept Die Speisen sollen am Ort des Verzehrs frisch zubereitet und direkt ohne Transportwege an die Tischgäste ausgegeben werden. 3.1 Qualität der Speisen Als wichtiger Beitrag zu einer gesundheitsfördernden Ernährung der Beschäftigten sollten bei allen angebotenen Speisen und Getränken grundsätzlich die Vorgaben der DGE Berücksichtigung finden. Um Qualitätsverlusten vorzubeugen, sind Frischprodukte nach dem jeweiligen Bedarf zu produzieren, so dass lange Warmhaltezeiten vermieden werden. Vitamine, Konsistenz und Eigengeschmack der Grundnahrungsmittel sollen möglichst erhalten werden. Die Verwendung von Produkten aus der Region wird ausdrücklich gewünscht. Convenience Produkte können eingesetzt werden, sofern diese dem Qualitätsanspruch und dem Einkaufspreis eigengefertigter Produkte gleichkommen. Gentechnisch veränderte Mikroorganismen Mit der Angebotsabgabe bestätigt der AN, dass keine Lebensmittel zum Einsatz kommen, die aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt werden oder Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt werden bzw. gemäß Verordnung EG Nr. 1828/2003 kennzeichnungspflichtig sind. 3.2 Nachhaltigkeitskriterien Folgende Nachhaltigkeitskriterien, die sich am "Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit" der Bundesregierung orientieren, sind einzuhalten. 1. Anteil von Bio-Lebensmitteln (Bio nach EG-Öko-Verordnung) von mindestens 20 % des monetären Wareneinsatzes bezogen auf den Gesamtwareneinsatz inklusive Getränke. 2. Zusammenstellung eines Speiseplans mit steigenden Anteilen an pflanzlichen Lebensmitteln, wobei Hülsenfrüchte und Nüsse bzw. Ölsaaten als pflanzliche Proteinquellen genutzt werden können. Mindestens ein vollwertiges ovo-lacto-vegetarisches Gericht pro Tag und/oder nach Möglichkeit ein veganes Gericht pro Tag. 3. Angebot von geringen Mengen an Fleisch und Fisch; diese sollten möglichst aus besonders tierschutzgerechter Nutztierhaltung stammen und mit einem Gütezeichen für Nachhaltigkeit zertifiziert sein (z.B. für Fisch MSC oder ASC). 4. Auswahl der verwendeten Gemüse- und Obstsorten nach saisonalen Gesichtspunkten, um Transporte und Anbau in beheizten Gewächshäusern möglichst zu vermeiden. 5. Kaffee, Tee, Bananen, Kakao und Kakaoprodukte werden ausschließlich aus nachhaltigem Anbau und fairem Handel (mindestens Fairtrade oder ähnliches) angeboten. 6. Verwendung von Mehrwegsystemen zur Mitnahme von Speisen und Getränken. 7. Reduzierung von Lebensmittelabfällen als Beitrag zur Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung (orientiert an der bundesweiten Strategie "Zu gut für die Tonne"). 8. Berücksichtigung von umweltverträglichen Verpackungen bei der Lieferantenauswahl. 9. Feststellung und Berücksichtigung des Interesses der Beschäftigten hinsichtlich der Ausgestaltung der Speiseplanung in regelmäßigen Abständen. 10. Information über Gütezeichen und sofern valide möglich zum CO2-Abdruck der Gerichte im Bereich der Essensausgabe. Zusätzlich ist mindestens eines der folgenden Nachhaltigkeitskriterien zu erfüllen: 11. Anteil von Bio-Lebensmitteln (Bio nach EG-Öko-VO) von mindestens 50% des monetären Wareneinsatzes bezogen auf den Gesamtwareneinsatz inklusive Getränke. 12. Zertifizierung für Nachhaltigkeit oder Umweltfreundlichkeit der Gastronomie, z.B. Green-Canteen, DGE, Bio, Blauer Engel. Mit der Angebotsabgabe legt der AN erstmalig Nachweise über die Einhaltung der oben genannten Kriterien und weiterhin jährlich gegenüber dem AG in Form einer Eigenerklärung (siehe Anl 5) ohne weitere Aufforderung vor. Der Anteil von mindestens 20 % Bio-Lebensmitteln (Bio nach EG-Öko-Verordnung) bezogen auf den Gesamtwareneinsatz (inklusive Getränke) ) ist in geeigneter Form nachzuweisen. weitere Einzelheiten siehe B1_Leistungsbeschreibung
- Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
Kasinobewirtschaftung Hannover
Die Ausgabe der Frühstücks-, Zwischen- und Mittagsverpflegung findet im Betriebsrestaurant statt. Außerhalb der Öffnungszeiten stehen im Speisebereich sowie im Eingangsbereich des Dienstgebäudes Georgswall je ein Kaffeespezialitätenautomat zur Verfügung. Der AG wünscht eine Vertragsform mit einer angemessenen Beteiligung durch den Auftragnehmer (AN). 1. Der Betrieb ist an den Klimaschutzzielen der Bundesregierung gemäß § 15 Bundes-Klimaschutzgesetz sowie dem "Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit" der Bundesregierung zu orientieren (siehe Punkt 3.2). 2. Für den Betrieb ist durch den AN ein Betriebskonzept zu erstellen und mit dem AG abzustimmen. Das Betriebskonzept muss die Inhalte gemäß Anlage 1 enthalten. 3. Der AN verpflichtet sich zur Einhaltung der Grundsätze Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. 4. Grundsätzlich ist mit Waren sorgsam umzugehen. Logistikprozesse, Einkauf, Lagerhaltung, Rezepturen etc. sollen effizient geplant werden und auch darauf abzielen, so wenig Lebensmittel wie möglich entsorgen zu müssen. Tischgastpotential Folgende Tischgastzahlen dienen als Planungsgrundlage: Aktive Bankangehörige am Standort - ca. 400 Gastesser am Standort - ca. 500 Mittagsmahlzeiten pro Tag - ca. 90 (Die Ist-Zahlen beziehen sich auf den Zeitraum Juli 2024 bis Juni 2025) Konferenzservice Anzahl pro Monat (im Durchschnitt) 20 davon mit 1-5 Teilnehmer/innen 5 davon mit 6-10 Teilnehmer/innen 8 davon mit 11-15 Teilnehmer/innen 7 davon mit mehr als 15 Teilnehmer/innen gelegentlich Bemerkung: Bereitstellung auf Servicewagen, Transport zum Konferenzraum erfolgt durch bankeigenes Personal 2 Öffnungstage- und Dienstleistungszeiten 2.1 Arbeits- / Dienstleistungstage pro Jahr ca. 250 Arbeitstage pro Jahr 2.2 Öffnungszeiten im Betriebsrestaurant zur Frühstücks- sowie Mittagsverpflegung Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 11:30 Uhr Frühstück und Zwischenverpflegung; 11:30 Uhr bis 13:30 Uhr Mittagsverpflegung (Ausgabe auch bis 13:30 Uhr) Kaffeespezialitäten sind ganztägig an den Kaffeeautomaten erhältlich. 2.3 Dienstleistungsbereitschaft im Konferenzservice, Montag bis Freitag, 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr, Bei Veranstaltungen kann die Zeit nach vorheriger Vereinbarung verlängert werden. 3 Verpflegungskonzept Die Speisen sollen am Ort des Verzehrs frisch zubereitet und direkt ohne Transportwege an die Tischgäste ausgegeben werden. 3.1 Qualität der Speisen Als wichtiger Beitrag zu einer gesundheitsfördernden Ernährung der Beschäftigten sollten bei allen angebotenen Speisen und Getränken grundsätzlich die Vorgaben der DGE Berücksichtigung finden. Um Qualitätsverlusten vorzubeugen, sind Frischprodukte nach dem jeweiligen Bedarf zu produzieren, so dass lange Warmhaltezeiten vermieden werden. Vitamine, Konsistenz und Eigengeschmack der Grundnahrungsmittel sollen möglichst erhalten werden. Die Verwendung von Produkten aus der Region wird ausdrücklich gewünscht. Convenience Produkte können eingesetzt werden, sofern diese dem Qualitätsanspruch und dem Einkaufspreis eigengefertigter Produkte gleichkommen. Gentechnisch veränderte Mikroorganismen Mit der Angebotsabgabe bestätigt der AN, dass keine Lebensmittel zum Einsatz kommen, die aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt werden oder Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt werden bzw. gemäß Verordnung EG Nr. 1828/2003 kennzeichnungspflichtig sind. 3.2 Nachhaltigkeitskriterien Folgende Nachhaltigkeitskriterien, die sich am "Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit" der Bundesregierung orientieren, sind einzuhalten. 1. Anteil von Bio-Lebensmitteln (Bio nach EG-Öko-Verordnung) von mindestens 20 % des monetären Wareneinsatzes bezogen auf den Gesamtwareneinsatz inklusive Getränke. 2. Zusammenstellung eines Speiseplans mit steigenden Anteilen an pflanzlichen Lebensmitteln, wobei Hülsenfrüchte und Nüsse bzw. Ölsaaten als pflanzliche Proteinquellen genutzt werden können. Mindestens ein vollwertiges ovo-lacto-vegetarisches Gericht pro Tag und/oder nach Möglichkeit ein veganes Gericht pro Tag. 3. Angebot von geringen Mengen an Fleisch und Fisch; diese sollten möglichst aus besonders tierschutzgerechter Nutztierhaltung stammen und mit einem Gütezeichen für Nachhaltigkeit zertifiziert sein (z.B. für Fisch MSC oder ASC). 4. Auswahl der verwendeten Gemüse- und Obstsorten nach saisonalen Gesichtspunkten, um Transporte und Anbau in beheizten Gewächshäusern möglichst zu vermeiden. 5. Kaffee, Tee, Bananen, Kakao und Kakaoprodukte werden ausschließlich aus nachhaltigem Anbau und fairem Handel (mindestens Fairtrade oder ähnliches) angeboten. 6. Verwendung von Mehrwegsystemen zur Mitnahme von Speisen und Getränken. 7. Reduzierung von Lebensmittelabfällen als Beitrag zur Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung (orientiert an der bundesweiten Strategie "Zu gut für die Tonne"). 8. Berücksichtigung von umweltverträglichen Verpackungen bei der Lieferantenauswahl. 9. Feststellung und Berücksichtigung des Interesses der Beschäftigten hinsichtlich der Ausgestaltung der Speiseplanung in regelmäßigen Abständen. 10. Information über Gütezeichen und sofern valide möglich zum CO2-Abdruck der Gerichte im Bereich der Essensausgabe. Zusätzlich ist mindestens eines der folgenden Nachhaltigkeitskriterien zu erfüllen: 11. Anteil von Bio-Lebensmitteln (Bio nach EG-Öko-VO) von mindestens 50% des monetären Wareneinsatzes bezogen auf den Gesamtwareneinsatz inklusive Getränke. 12. Zertifizierung für Nachhaltigkeit oder Umweltfreundlichkeit der Gastronomie, z.B. Green-Canteen, DGE, Bio, Blauer Engel. Mit der Angebotsabgabe legt der AN erstmalig Nachweise über die Einhaltung der oben genannten Kriterien und weiterhin jährlich gegenüber dem AG in Form einer Eigenerklärung (siehe Anl 5) ohne weitere Aufforderung vor. Der Anteil von mindestens 20 % Bio-Lebensmitteln (Bio nach EG-Öko-Verordnung) bezogen auf den Gesamtwareneinsatz (inklusive Getränke) ) ist in geeigneter Form nachzuweisen. weitere Einzelheiten siehe B1_Leistungsbeschreibung
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