Lieferung von 2 Kompaktkehrmaschinen
Ersatzbeschaffung von 2 Kompaktkehrmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 5,0 Tonnen.
Typ:Ausschreibung
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Erhalten Sie alle Dokumente zu "Lieferung von 2 Kompaktkehrmaschinen" von Stadt Fürth und behalten Sie Fristen und Einreichungshinweise im Blick.
Ersatzbeschaffung von 2 Kompaktkehrmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 5,0 Tonnen.
Ersatzbeschaffung von 2 Kompaktkehrmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 5,0 Tonnen.
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
Ersatzbeschaffung von 2 Kompaktkehrmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 5,0 Tonnen.
Ersatzbeschaffung eines LKW`s mit maximsl 11 Tonnen und Kippbrücke für die Gewässerunterhaltung LKW als Dreiseitenkipper mit maximal 11 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (Kipper/ Kippbrücke)
Ersatzbeschaffung eines LKW`s mit maximsl 11 Tonnen und Kippbrücke für die Gewässerunterhaltung LKW als Dreiseitenkipper mit maximal 11 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (Kipper/ Kippbrücke)
Beschaffung einer Großkehrmaschine mit einem Kehrgutbehälter von mindestens 6 m³ Fassungsvermögen. Das maximal zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs ist auf 15 Tonnen begrenzt.
Beschaffung eines LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 26 Tonnen, ausgestattet mit einem Ladekran.
Lieferung eines 2-Achs-Mehrzweckgeräteträgers. Technische Anforderungen: Frontanbauplatte, Dreiseit-Kipperanlage, Höchstgeschwindigkeit von mindestens 80 km/h sowie ein zulässiges Gesamtgewicht von maximal 18 Tonnen.
Der Dienstleistungsbetrieb der Universitätsstadt Marburg (DBM) beschafft eine elektrisch betriebene, straßenzugelassene Kleinkehrmaschine mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen.
Beschaffung eines Kfz 45-2 n: 2-achsiges Fahrzeug mit Kofferaufbau und einem zulässigen Gesamtgewicht von über 9 Tonnen.
Beschaffung eines Abrollkipperfahrzeuges als Komplettfahrzeug. Es handelt sich um einen 3-Achser mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 26 Tonnen. Weitere technische Details und Anforderungen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Die Polizei Sachsen schreibt die Lieferung eines neutralen Transporters mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,1 Tonnen aus.