Lieferung und betriebsfertige Montage von Spielplatzgeräten
Spielgeräteinstallation Lieferung und betriebsfertige Montage von Spielplatzgeräten
Angebotsfrist:09. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Spielgeräteinstallation Lieferung und betriebsfertige Montage von Spielplatzgeräten
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landkreis Gifhorn
- Veröffentlicht: 13. Mai 2026
- Frist: 09. Juni 2026
- Thema: Spielplatzgeräte
Ausschreibungsbeschreibung
Spielgeräteinstallation Lieferung und betriebsfertige Montage von Spielplatzgeräten
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
2 Dateien erfasst- Bekanntmachung
- 25351146
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- Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrale Submissionsstelle
Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Spielplatzgeräten
Der Auftragnehmer hat Spielplatzgeräte, Zubehör und Ersatzteile zu liefern. Die zu liefernden Spielplatzgeräte müssen eine ausreichende konstruktive Festigkeit und Standsicherheit aufweisen sowie den Belastungen der Benutzer standhalten. Ecken und Kanten müssen gerundet oder gefasst ausgeführt sein. Muttern und Schraubenköpfe müssen versenkt in die Konstruktionsteile eingelassen sein, die Gewindeenden dürfen nicht überstehen oder sind entsprechend abzudecken. Unerwartete Hindernisse in Kopfhöhe oder im Gehbereich sind zu vermeiden. Die Bauausführung muss so erfolgen, dass diese Bauteile keine Gefährdung darstellen. Quetsch- und Scherstellen an Geräteteilen sind zu vermeiden (z.B. Federwippe) Fangstellen, bei denen die Gefahr besteht hängen zu bleiben (z.B. mit Fingern, Fuß, Kleidung etc.) sind zu vermeiden. Die Spielplatzgeräte müssen soweit technisch möglich demontagesicher bzw. vandalismussicher sein. Die Spielplatzgeräte müssen UV-stabilisiert ausgeführt und feuerbeständig sein. Bei der Verwendung von Holz sind ausschließlich Hölzer aus FSC-zertifiziertem Anbau oder mit einer Zertifizierung nach PEFC zur Förderung nachhaltiger Waldbewirtschaftung zu nutzen. Der Nachweis ist auf besondere Anforderung vorzulegen. Imprägnierungen sind nach den Prüfbestimmungen des Güte- und Qualitätssiegels RAL-GZ-411 für die Schutzklasse 3 bzw. 4 oder gleichwertig durchzuführen. Die angebotenen Spielplatzgeräte, Zubehör und Ersatzteile müssen vom Technischen Überwachungsverein (TÜV) abgenommen und zertifiziert sein. Sämtliche angebotene Produkte müssen mit den Regelungen des Produktsicherheitsgesetzes im Einklang stehen. Jedes Produkt muss mit dem Firmennamen des Herstellers, Nummer und Datum der DIN-EN-Norm, mit dem Gerätekennzeichen und dem Herstellungsjahr gekennzeichnet sein (Herstellerkennzeichnung). Die Kennzeichnung am Produkt muss witterungsfest angebracht sein. Sämtliche angebotene Produkte müssen über eine Zertifizierung nach der jeweils zugehörigen DIN-EN-Norm verfügen: Spielplatzgeräte: DIN EN 1176 - "Spielplatzgeräte" Teil 1: Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren Teil 2: Schaukeln Teil 3: Rutschen Teil 4: Seilbahnen Teil 5: Karussells Teil 6: Wippgeräte Teil 7: Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb Spielplatzböden: DIN EN 1177 - "Stoßdämpfende Spielplatzböden" Ausstattung für Skateparks: DIN EN 14974 - "Skateparks"
- Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrale Submissionsstelle
Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Spielplatzgeräten
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Spielplatzgeräten, Zubehör und Ersatzteilen. Die Produkte müssen TÜV-zertifiziert sein, dem Produktsicherheitsgesetz entsprechen und hohe Anforderungen an Standsicherheit, UV-Stabilität, Feuerbeständigkeit sowie Vandalismussicherheit erfüllen. Holz muss FSC- oder PEFC-zertifiziert sein. Konstruktive Vorgaben zur Vermeidung von Verletzungsgefahren (Fang-, Quetsch- und Scherstellen) sowie eine witterungsfeste Herstellerkennzeichnung sind zwingend.
- Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrale Submissionsstelle
Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Spielplatzgeräten
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Spielplatzgeräten, Zubehör und Ersatzteilen. Die Produkte müssen hohe Anforderungen an Standsicherheit, Vandalismussicherheit, UV-Stabilität und Brandschutz erfüllen. Holz muss FSC- oder PEFC-zertifiziert sein, Imprägnierungen nach RAL-GZ-411. Alle Geräte müssen TÜV-zertifiziert sein, den DIN-EN-Normen entsprechen, dem Produktsicherheitsgesetz genügen und eine witterungsfeste Herstellerkennzeichnung aufweisen.
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Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 09. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landkreis Gifhorn.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.