Lieferung einer elektrisch angetriebenen Kompaktkehrmaschine
Lieferung einer elektrisch angetriebenen Kompaktkehrmaschine (MKM) mit min. 5 m³ Behältervolumen und dritten Besen als links/rechts kehrend, gemäß Ausschreibungsunterlagen
Angebotsfrist:16. April 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Lieferung einer elektrisch angetriebenen Kompaktkehrmaschine (MKM) mit min. 5 m³ Behältervolumen und dritten Besen als links/rechts kehrend, gemäß Ausschreibungsunterlagen
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landeshauptstadt Stuttgart, Haupt- und Personalamt, Abt. Allgemeiner Service, Zentraler Einkauf
- Veröffentlicht: 12. April 2026
- Frist: 16. April 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Lieferung einer elektrisch angetriebenen Kompaktkehrmaschine (MKM) mit min. 5 m³ Behältervolumen und dritten Besen als links/rechts kehrend, gemäß Ausschreibungsunterlagen
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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Die Technischen Betriebe benötigen zur Ausübung Ihrer Pflichten sowie insbesondere den Winterdienst, ein neues Allradfahrzeug. Laut Ratsbeschluss muss dieses elektrisch angetrieben sein. Das Fahrzeug muss daher explizit winterdienstauglich sein. I. Eignungskriterien (siehe Merkblatt: konkrete Mindestanforderungen) 1. Wirtschaftliche und finanzielle a) Betriebshaftpflichtversicherung a) Berufshaftpflichtversicherung b) jährlicher jeweiliger Mindestumsatz der letzten drei Jahre: 500.000 ? 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit 3. rechtliche Eignung keine II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : 20.05.2026 - 23.10.2026 VII. Zuschlagskriterien: Preis 100 Prozent VIII. Hersteller- und Fabrikatsangaben Wenn Hersteller- oder Fabrikatsangaben gefordert werden, bitte ich diese unbedingt anzugeben, da wir diese nicht nachfordern können. !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!! Allradfahrzeug Winterdienstfahrzeug E-Mobil, E-Auto, E-PKW
- Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöRFrist: 09. Mai
2026-0004 Lieferung zum Kauf von 5 Stück neuen Abfallsammelfahrzeugen für die Rest- / Hausmüll-, Papierbündel- und Sperrgutsammlung, unterteilt in 3 Lose
Gegenstand der Leistung ist die Lieferung zum Kauf von 5 Stück neuen Abfallsammelfahrzeugen für die Rest- / Hausmüll-, Papierbündel- und Sperrgutsammlung, unterteilt in 3 Lose, die unter anderem folgende Mindestanforderungen erfüllen müssen: - Zulässiges Gesamtgewicht ca. 26 t (26.000 kg) (+/- 10 %) - Gewichtsvariante 8.000 / 11.500 / 7.500 kg - Gesamtfahrzeuglänge max. 10.000 mm - Gesamtfahrzeughöhe ca. 3.550 mm (+/- 10 %) - Radstand ca. 3.700 mm (+/- 10 %) - Nachlaufachse gelenkt - Dieselmotor entsprechend der 6. Stufe der Nutzfahrzeug- Emissionsgrenzwerte - Motorleistung ca. 270 kW - Hydraulischer Antrieb - ESP-System - CAN-BUS Steuerung - Automatische Drehzahlanpassung - Rückfahrwarner - Bremssystem mit ABS und ASR - Bedienterminal mit Fehleranzeige im Fahrerhaus Los 1 - Positions-Nr. 1 Haus- Restmüllsammelfahrzeug mit 3-Achs Normalfahrgestell - Fahrerhaus lang - Aufbauvolumen > 20 cbm - Gerätekasten an der rechten Seite - Befestigung für Besen und Schaufel an der rechten Fahrerseite unter dem Aufbau - Selbstüberprüfende Elektronik - Komfortschaltung - Selbstüberwachende Trittbrett-Rückfahrsicherung - Farb-TV Rückraumüberwachungsanlage mit Monitorfunktion - Schüttung / Lifter geeignet für Hecklader, passend zum Anbau an einen DIN-Rahmen für das Entleeren von Abfallbehältern mit einem Volumen von 40 - 240, 660, 770 und 1.100 Litern - Geteilte Kammaufnahme zum unabhängigen, automatischen Entleeren von 2 Behältern Los 2 - Positions-Nr. 2 Papierbündel-Sammelfahrzeug mit 3-Achs Normalfahrgestell - Fahrerhaus als Normalkabine - Aufbauvolumen ca. 22 cbm (+/- 10 %) - Neben der Eignung als Papierbündel-Sammelfahrzeug muss der Aufbau auch für die Restmüll- und Sperrgutsammlung geeignet sein - Gerätekasten an der rechten Seite - Befestigung für Besen und Schaufel an der rechten Fahrerseite unter dem Aufbau - Vollautomatisch bedienbare Schüttung nach DIN EN 840 für MGB von 40 - 1.100 Liter unter der Beladekante - Selbstüberprüfende Elektronik - Komfortschaltung - Selbstüberwachende Trittbrett-Rückfahrsicherung - Farb-TV Rückraumüberwachungsanlage mit Monitorfunktion Los 3 - Positions-Nr. 3 Sperrgutsammelfahrzeug mit 3-Achs Niederflurfahrgestell - Low Entry Niederflur-Fahrerhaus - Aufbauvolumen ca. 22 cbm (+/- 10 %) - Selbstüberprüfende Elektronik - Beheizte Farb-TV Rückraumüberwachungsanlage mit Monitor Die vollständigen technischen Spezifikationen und Mindestanforderungen für die Fahrzeuge ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis, das diese Ausschreibungsunterlagen beinhalten.
- Kölner Verkehrs-Betriebe AGFrist: 05. Mai
Konstruktion, Herstellung und Lieferung von bis zu 113 niederflurigen Stadtbahn-Fahrzeugeinheiten (NF6.2) zzgl. langfristiger Ersatzteilversorgung
Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG beabsichtigt die Beschaffung von Niederflurstraßenbahnen. Gegenstand der Vergabe ist die Konstruktion, Herstellung und Lieferung von bis zu 113 niederflurigen Stadtbahn-Fahrzeugeinheiten gemäß BOStrab und EBO für den Einsatz in Köln sowie auf den NE- Strecken der Häfen- und Güterverkehr Köln AG (HGK) zzgl. langfristiger Ersatzteilversorgung. Die Abnahme von 33 niederflurigen Fahrzeugeinheiten ist verbindlich (Mindestabnahmemenge). Der Abruf bis zu 80 weiterer Fahrzeugeinheiten erfolgt bedarfsabhängig über einen Rahmenvertrag und vorbehaltlich der zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesicherten Finanzierung der weiteren Fahrzeugeinheiten. Die Fahrzeugeinheiten müssen zwingend den beiden Regelwerken BOStrab und EBO genügen. Die Fahrzeugeinheiten müssen folgende wesentlichen Anforderungen erfüllen: - Fahrzeugart: Niederflurstraßenbahnen - Fahrzeugbauart: Gelenktriebwagen mit Drehgestellen und Kugeldrehverbindungen. Die Stadtbahnen sind als Zweirichtungsfahrzeuge auszuführen und für den betrieblichen Einsatz in Einfach-, Doppel-, Dreifach und Vierfachtraktion auszulegen. Das Zulassungsverfahren richtet sich nach deutschem Recht: Verordnung über den Bau- und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab), Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung (EBO), Schriften/Mitteilungen des Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Richtlinien Verein Deutscher Ingenieure (VDE), Deutsche Industrienorm (DIN), Europäische Norm (EN). Nähere Informationen zum Liefergegenstand und den konstruktiven Gegebenheiten enthalten die Vergabeunterlagen. Die Niederflurstraßenbahnen müssen folgende wesentliche Anforderungen erfüllen: — Wagenkastenrohbau: Stahl (Schweißkonstruktion), — Fahrzeugbreite: 2.650 mm (+0 mm / -10 mm), — Fahrzeuglänge: 27,5 m bis max. 30,0 m, — Bodenfreiheit: ≥ 80 mm, — Fahrleitungsnennspannung: 750 V DC, — Kleinster Gleisbogenradius: 25 m, — Streckenneigung: ≤ 6 %, — Länge der längsten maximalen Streckenneigung: 500 m, — Spurweite: 1.435 mm, — Höchstgeschwindigkeit: 80 km/h (Auslegung auf 85 km/h) — Radsatzlast (Achslast): ≤ 100 kN, — Streckenlast: max. 21,7 kN/m, — Achsabstand in den Drehgestellen: 1.800 mm oder 2.100 mm — Fußbodenhöhe nominal (Einstieg): 400 mm Vorgesehen ist, dass zunächst 3 Vorserienfahrzeuge im dritten Quartal 2030 geliefert werden. Der aktuelle Lieferplan sieht die Auslieferung der betriebsbereiten Serienfahrzeuge ab Ende 2031 im 2-Wochen-Rhythmus vor. Des Weiteren enthält der Vertrag eine Ersatzteilversorgung über die Lebensdauer der Fahrzeuge.
- Landratsamt BautzenArnsdorfFrist: 04. Mai
Beschaffung einer Stanz-Laser-Maschine sowie einer Blechbiegema-schine inkl. Lieferung, Montage und Inbetriebnahme
Das BIBA - Bremer Institut für Produktion und Logistik GmbH - als Auftraggeber (AG) - beabsichtigt eine Stanz-Laser-Maschine sowie eine Blechbiegemaschine zu beschaffen. Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen geeigneten Auftragnehmer (AN) für die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer Stanz-Laser-Maschine sowie einer Blechbiegemaschine zu beauftragen. Die Ausschreibung umfasst die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme sowie die dazugehörigen Dienstleistungen, wie Einweisung, Installation von Software, Schulung sowie die Versorgung mit den erforderlichen Werkzeugen je Maschine. Die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme inkl. Installation der erforderlichen Software muss spätes-tens bis 15.12.2026 erfolgen. Die zu erwartende Lieferfrist für die Stanz-Laser-Maschine ist in der Anlage 1 Leistungsverzeichnis Stanz-Laser-Maschine unter Pkt. 14.1 anzugeben sowie in der Anlage 2 Leistungsverzeichnis Blechbiegemaschine unter Pkt. 8.1. Erfüllungsort ist der folgende Aufstell- und Lieferort: BIBA - Bremer Institut für Produktion und Logistik GmbH Hochschulring 20 28359 Bremen Forschungshalle (Erdgeschoss) Ortsbesichtigung: Eine Vorortbesichtigung des Lieferortes (Gebäude des BIBA-Bremer Institut für Produktion und Logistik, Hochschulring 20 in 28359 Bremen) und Aufnahme des Aufstellungsbereichs für die beiden Maschinen ist Voraussetzung für die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren. Eine Nichtteilnahme führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Die Bieter werden über den Ausschluss unverzüglich in Textform informiert. Für die Ortsbesichtigung stehen der 14.04.2026; alternativ der 15.04.2026 oder der 16.04.2026 in der Zeit von 08:00 Uhr bis max. 15:00 Uhr zur Verfügung. Für die Begehung sind max. 2 Stunden einzuplanen (Besichtigung der Anlieferungsbedingungen und Aufmaß für beide Maschinen). Die Teilnahme an der Ortsbesichtigung ist auf max. 2 Vertreter pro Bieter beschränkt und wird in Einzelterminen je Bieter durchgeführt. Für die Anlieferung sind folgende Informationen zu berücksichtigen: • Die Hoftorbreite beträgt ca. 3,8 m. Eine Anlieferung über LKW ist möglich. • Die Hallentorbreite beträgt ca. 4,6 m und die Hallentorhöhe ca. 6,1 m. • Der AG besitzt einen Hallendeckenkran mit einer Traglast von 63,00 kN • Der AG besitzt einen Gabelstapler sowie weitere elektrische und nicht elektrische Flurförderfahrzeuge und Mitgänger. Übergabe und Zustand der Anlage: Der Auftragnehmer (AN) ist verpflichtet, die vollständige Anlage, bestehend aus beiden Maschinen, in vollständig funktionsfähigem, mangelfreiem und betriebs-bereitem Zustand zu liefern und zu übergeben. Die Betriebsbereitschaft ist vom AN nachzuweisen. Erstinspektion: Nach Lieferung und Aufstellung führt der AN eine Erstinspektion durch. Diese er-folgt im Beisein von Vertretern des Auftraggebers (AG). Der AN hat den Termin rechtzeitig anzu-kündigen und sich nach den terminlichen Möglichkeiten des AG zu richten. Bauseitige Voraussetzungen: Der AG stellt die erforderlichen Strom- und Druckluftanschlüsse bauseits bereit. Der AN hat den AG rechtzeitig und schriftlich über sämtliche technische Anforderungen, Anschlusswerte und notwendigen Vorbereitungen zu informieren. Unterbleibt eine rechtzeitige Information, trägt der AN die daraus entstehenden Verzögerungen und Mehrkosten. Anschluss der Maschinen: Der Anschluss der Maschinen an Strom und Druckluft erfolgt ausschließlich durch den AN. Der AG oder ein von ihm benannter Dritter ist berechtigt, dem Vorgang beizu-wohnen. Der AN hat den Anschluss fachgerecht, sicher und gemäß allen geltenden Normen vorzu-nehmen. Versand, Gefahrenübergang und Versicherung: Versand, Gefahrübergang und Versicherung des Liefergegenstands richten sich nach der INCOTERMS Versandklausel DPU (Delivered at Place Unloaded). Bis zur vollständigen Übergabe am vereinbarten Bestimmungsort trägt der AN sämtliche Risiken, Kosten und Versicherungsaufwendungen. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers: Der AG erbringt lediglich diejenigen Mitwirkungsleistungen, die ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen genannt sind. Darüber hinausgehende Mitwirkungspflichten bestehen nicht. Der AN trägt die Verantwortung da-für, dass alle für Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Erstinspektion erforderlichen Maßnahmen von ihm selbst oder durch ihn beauftragte Dritte ordnungsgemäß durchgeführt werden. Schulungen/Schulungspaket: Es ist ein Schulungspaket je Maschine in dem Angebot zu berücksichtigen. Das jeweilige Schulungspaket soll für mindestens zwei und maximal 4 Personen ausgestellt sein. Inhaltlich sollen die Schulungen die Teilnehmer der Kurse befähigen die Maschinen zu bedienen, ggf. zu warten und zu programmieren (Programmierkurs, Bedienerkurs, Wartungskurs). Es sind die jeweiligen Umfänge der Kurse mitzuteilen (Vorort-Kurs oder Online-Kurs, Anzahl der Schulungstage, etc.).
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 16. April 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landeshauptstadt Stuttgart, Haupt- und Personalamt, Abt. Allgemeiner Service, Zentraler Einkauf.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.