Lerndienstleistung - Förderung Teamkultur
Das Bildungszentrum beabsichtigt im Laufe eines Jahres bis zu 30 Fortbildungstage als Präsenzveranstaltungen zur Förderung der Teamkultur für die Beschäftigten in fünf definierten Formaten für jeweils bis zu 16 Teilnehmenden anzubieten.
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Das Bildungszentrum beabsichtigt im Laufe eines Jahres bis zu 30 Fortbildungstage als Präsenzveranstaltungen zur Förderung der Teamkultur für die Beschäftigten in fünf definierten Formaten für jeweils bis zu 16 Teilnehmenden anzubieten.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Universitätsklinikum Düsseldorf
- Veröffentlicht: 15. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: Berufliche Qualifizierung
Ausschreibungsbeschreibung
Das Bildungszentrum beabsichtigt im Laufe eines Jahres bis zu 30 Fortbildungstage als Präsenzveranstaltungen zur Förderung der Teamkultur für die Beschäftigten in fünf definierten Formaten für jeweils bis zu 16 Teilnehmenden anzubieten.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
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8- Universitätsklinikum DüsseldorfFrist: 23. März
Lerndienstleistung - Förderung Teamkultur
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- Universitätsklinikum DüsseldorfFrist: 23. März
Lerndienstleistung - Förderung Teamkultur
Das Bildungszentrum ist Teil des UKD bietet berufliche Fort- und Weiterbildung für alle Beschäftigten und Berufsgruppen sowie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für weitere Einrichtungen im Gesundheitswesen in der Region. Für die Leistungen des UKD ist die Qualität der Zusammenarbeit der Mitarbeitenden in interprofessionellen Teams von entscheidender Bedeutung. Ein zentraler Faktor hierfür ist die Teamkultur als Basis für eine leistungsvolle und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
- Universitätsklinikum DüsseldorfFrist: 04. Mai
Lerndienstleistung - Führungskompetenz
Das Bildungszentrum des UKD bietet berufliche Fort- und Weiterbildungen für alle Beschäftigten, Berufsgruppen sowie externe Mitarbeiter im Gesundheitswesen der Region an. Ein zentraler Schwerpunkt liegt dabei auf der Förderung der Führungskompetenzen in interprofessionellen Teams, um die Leistungsfähigkeit des UKD nachhaltig zu sichern.
- Kreis SteinburgFrist: 26. Apr.
Öffentl. Dienstleistungsaufträge | Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im TN Nord (Los 1), Ost (Los 2) und West (Los 3)
Öffentliche Vorankündigung nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für das Teilnetz Nord im Kreis Steinburg im Bereich des Hamburger Verkehrsverbundes. Der ÖPNV-Aufgabenträger Kreis Steinburg beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 2 Abs. 4 ÖPNVG i. V. m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG) einen Dienstleistungsauftrag mit einer Laufzeit von zwölf Jahren wettbewerblich zu vergeben. Über die ggü. den Festlegungen des RNVP verlängerte Vertragslaufzeit wird die Amortisationsdauer der mit dem Einstieg in den emissionsfreien Verkehr verbundenen Investitionen berücksichtigt. Die Betriebsaufnahme erfolgt zum 01.01.2028. Der Auftrag umfasst die hvv-Linien 6150, 6151, 6160, 6161, 6162, 616x (neue Linie Vaale-Schenefeld), 6170, 6171, 6172 und 6173. Die Fahrplanleistung beträgt ca. 898.000 Fpl-km pro Jahr. Die im Rahmen des Auftrages zu erfüllenden Anforderungen bezüglich des Fahrplanes sind in den Dokumenten unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.öpnv-steinburg.de/index.php?id=1280 Zum aktuellen Stand werden zur Verkehrsspitze in Summe 17 Fahrzeuge benötigt, davon 15 Solo- und zwei Gelenkbusse. Das Verkehrsunternehmen hat die für die dauerhafte Abdeckung der Fahrgastnachfrage erforderliche Anzahl (inkl. Reservefahrzeuge) an ausreichend dimensionierten Fahrzeugen vorzuhalten und einzusetzen. Zur Sicherstellung eines funktionsfähigen Wettbewerbs sowie eines stabilen Betriebs in der Anlaufphase (1. und 2. Betriebsjahr) gelten folgende ggü. dem RNVP abweichende Anforderungen zum Fahrzeugeinsatz: Das Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge soll 12 Jahre nicht überschreiten. Die Fahrzeuge dürfen nicht älter als 14 Jahre sein. Perspektivische Anpassungen an die im Regionalen Nahverkehrsplan 2025 – 2029 (RNVP) definierten Standards bleiben bei entsprechender Verfügbarkeit von Finanzmitteln über Zubestellungen vertraglich möglich. Mit der Neuvergabe der Verkehrsleistungen erfolgt der Einstieg in den emissionsfreien Fahrbetrieb, wobei ein gegenüber den Festlegungen des RNVP (Kap. 8) abweichender Einstiegspfad gewählt wird, der die Leistungsfähigkeit der Marktteilnehmer, die verfügbaren Finanzressourcen und insbesondere den verbleibenden zeitlichen Vorlauf berücksichtigt. Es sind die Mindestanforderungen des SaubFahrzeugBeschG umzusetzen, sodass über die Vertragslaufzeit mindestens 32,5 % der Fahrzeugflotte emissionsfrei (z.B. Elektrobusse) betrieben werden. Weitere 32,5 % der Flotte werden als „saubere“ Fahrzeuge (z.B. Betrieb mit HVO-Kraftstoff) gefordert. Eine Möglichkeit der Erfüllung besteht darin, dass ab Betriebsbeginn 2028 zunächst 67,5 % der (ggf. gebrauchten) Fahrzeuge mit herkömmlichem Diesel und 32,5 % der Fahrzeuge mit HVO-Kraftstoff betrieben werden. Zum dritten Betriebsjahr (also ab 01.01.2030) sind dann 40 % der Fahrzeuge emissionsfrei zu betreiben, um die gesetzliche Quote über die Vertragslaufzeit zu erfüllen. Diese emissionsfreien Fahrzeuge ersetzen dann anteilig die konventionellen Dieselbusse. Zur anteiligen Finanzierung dieser Investitionen plant der Kreis Steinburg die Beantragung von Fördermitteln nach der jeweils aktuellen „Richtlinie zur Förderung von Bussen mit alternativen Antrieben im Personenverkehr“ des Bundesministeriums für Verkehr. Der Kreis behält sich im Falle der wettbewerblichen Vergabe das Recht vor, dass die Quoten dieses Teilnetzes mit denen der anderen Teilnetze verrechnet werden. Damit wäre es möglich, dass der Kreis bei einem Teilnetz einen geringeren Anteil an emissionsfreien Fahrzeugen fordert, wenn im Gegenzug für ein anderes Teilnetz eine höhere Quote erreicht wird. Zum aktuellen Stand geht der Kreis davon aus, dass die Mindestquote an emissionsfreien Fahrzeugen pro Teilnetz zwischen 25 % und 40 % schwankt. Für den Fall eines eigenwirtschaftlichen Antrags nach § 12, Abs. 6 PBefG sind die geforderten Mindestquoten nach SaubFahrzeugBeschG für jedes Teilnetz einzuhalten.
- Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Parkraum-Digitalisierung / Ticketless Free Flow Parking
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (nachfolgend AG) beabsichtigt im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens die Beschaffung der erforderlichen Leistungen zur Implementierung, Inbetriebnahme und dem Betrieb eines innovativen, ticketlosen Parkraumbewirtschaftungssystems zur effizienten, nutzerfreundlichen und modernen Bewirtschaftung der Parkflächen an den Standorten Merheim, Holweide und Riehl (Amsterdamer Straße), „Parkraum-Digitalisierung /Ticketless Free-Flow-Parking“, einschließlich der hierzu erforderlichen Bauleistungen (Gesamtsystem). Ziel ist es, den Parkvorgang für Besucher, Patienten und Beschäftigte der Kliniken Köln durch den Einsatz eines Systems „Parkraum-Digitalisierung / Ticketless Free Flow-Parking“ zu vereinfachen und gleichzeitig die betriebliche Effizienz zu steigern. Das verfahrensgegenständliche System basiert auf der automatisierten Erfassung von Kfz-Kennzeichen mittels moderner Kameratechnologie und verzichtet vollständig auf physische Parktickets. Die Ein- und Ausfahrt muss barrierefrei, ohne Schranken oder manuelle Interaktion erfolgen, wodurch ein reibungsloser Verkehrsfluss gewährleistet werden soll. Die Abrechnung wird digital, basierend auf der erfassten Parkdauer, vollzogen. Über die anfängliche Festlaufzeit von fünf Jahren hinaus steht der Auftraggeberin eine zweimalige Verlängerungsoption zu. Sie kann durch einseitige schriftliche Erklärung die Laufzeit des Vertrags jeweils um ein Jahr, d.h. bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 7 Jahren verlängern. Die Auftragnehmerin (nachfolgend AN) soll nach Maßgabe der Vergabeunterlagen einschließlich der (teil-)funktionalen Leistungsbeschreibung mit der Implementierung, Inbetriebnahme und dem Betrieb des Systems „Parkraum-Digitalisierung / Ticketless Free Flow-Parking“ beauftragt werden. Insofern sind nach Maßgabe der (teil-)funktionalen Leistungsbeschreibung von der Projektierung und Planung über die Installation, Inbetriebnahme und den Betrieb einschließlich Support & Service alle erforderlichen Leistungen, insbesondere die erforderlichen Bauleistungen, zu erbringen. In diesem Zusammenhang sind vom Auftragnehmer oder einem von ihm benannten Unterauftragnehmer auch die in der (teil-)funktionalen Leistungsbeschreibung definierten Leistungen „Mahnwesen & Inkasso“ zu erbringen. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass es im Jahr 2025 je Standort die nachstehende Anzahl an Parkvorgängen gegeben hat: Merheim - 230.103, Holweide - 261.332, Riehl - 127.421.
- Frist: 17. Apr.
Parkraum-Digitalisierung / Ticketless Free Flow Parking
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (nachfolgend AG) beabsichtigt im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens die Beschaffung der erforderlichen Leistungen zur Implementierung, Inbetriebnahme und dem Betrieb eines innovativen, ticketlosen Parkraumbewirtschaftungssystems zur effizienten, nutzerfreundlichen und modernen Bewirtschaftung der Parkflächen an den Standorten Merheim, Holweide und Riehl (Amsterdamer Straße), „Parkraum-Digitalisierung /Ticketless Free-Flow-Parking“, einschließlich der hierzu erforderlichen Bauleistungen (Gesamtsystem). Ziel ist es, den Parkvorgang für Besucher, Patienten und Beschäftigte der Kliniken Köln durch den Einsatz eines Systems „Parkraum-Digitalisierung / Ticketless Free Flow-Parking“ zu vereinfachen und gleichzeitig die betriebliche Effizienz zu steigern. Das verfahrensgegenständliche System basiert auf der automatisierten Erfassung von Kfz-Kennzeichen mittels moderner Kameratechnologie und verzichtet vollständig auf physische Parktickets. Die Ein- und Ausfahrt muss barrierefrei, ohne Schranken oder manuelle Interaktion erfolgen, wodurch ein reibungsloser Verkehrsfluss gewährleistet werden soll. Die Abrechnung wird digital, basierend auf der erfassten Parkdauer, vollzogen. Über die anfängliche Festlaufzeit von fünf Jahren hinaus steht der Auftraggeberin eine zweimalige Verlängerungsoption zu. Sie kann durch einseitige schriftliche Erklärung die Laufzeit des Vertrags jeweils um ein Jahr, d.h. bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 7 Jahren verlängern. Die Auftragnehmerin (nachfolgend AN) soll nach Maßgabe der Vergabeunterlagen einschließlich der (teil-)funktionalen Leistungsbeschreibung mit der Implementierung, Inbetriebnahme und dem Betrieb des Systems „Parkraum-Digitalisierung / Ticketless Free Flow-Parking“ beauftragt werden. Insofern sind nach Maßgabe der (teil-)funktionalen Leistungsbeschreibung von der Projektierung und Planung über die Installation, Inbetriebnahme und den Betrieb einschließlich Support & Service alle erforderlichen Leistungen, insbesondere die erforderlichen Bauleistungen, zu erbringen. In diesem Zusammenhang sind vom Auftragnehmer oder einem von ihm benannten Unterauftragnehmer auch die in der (teil-)funktionalen Leistungsbeschreibung definierten Leistungen „Mahnwesen & Inkasso“ zu erbringen. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass es im Jahr 2025 je Standort die nachstehende Anzahl an Parkvorgängen gegeben hat: Merheim - 230.103, Holweide - 261.332, Riehl - 127.421.
- Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIFrist: 22. Apr.
B 24.10 - 0492/25/VV : 1
Art und Gegenstand der Leistung Der Konzessionsgeber beabsichtigt die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den eigenwirtschaftlichen Betrieb der Kantine des Bundeskriminalamts Wiesbaden in der Liegenschaft W1 Gegenstand der Konzession ist insbesondere: • Zubereitung und Verkauf von Speisen für Mitarbeitende • Sicherstellung eines regelmäßigen Mittagsangebots (mindestens drei Menülinien täglich: Tagesgericht I, Tagesgericht II Ovo-lacto-vegetarisch; hinzu kommt das Salat- und Dessertangebot • Organisation des gesamten Küchen- und Ausgabebetriebs • Der Konzessionsnehmer handelt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Standort und Rahmenbedingungen Anzahl der regelmäßig zu versorgenden Personen: ca. 120 Der Konzessionsgeber stellt dem Konzessionsnehmer die Infrastruktur (ausgestattete Küche) zur Verpflegung der Beschäftigten kostenfrei zur Verfügung. Es wird keine Pacht gegenüber dem Konzessionsnehmer erhoben. Die Kosten für Strom, Heizung und Wasser werden durch den Konzessionsgeber getragen. Durch den Konzessionsgeber sind die Mindestöffnungszeiten wie folgt vorgegeben: Mo-Fr 11:00-14:00 Uhr Dem Konzessionsnehmer bleibt es vorbehalten, darüberhinausgehende regelmäßige Öffnungszeiten anzubieten. Einmal festgelegt Öffnungszeiten dürfen nur in Abstimmung mit dem Konzessionsgeber verändert werden. Ein Anspruch auf Mindestabnahmemengen besteht nicht. Teilnahmebedingungen Teilnehmen können Unternehmen, welche zum Nachweis der technischen und finanziellen Leistungsfähigkeit einen bestehenden angemessenen Haftpflichtversicherungsschutz nachweisen oder bestätigen, sich im Fall der Auftragserteilung, zu verpflichten eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Weiter müssen teilnehmende Unternehmen zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens zwei geeignete Referenzen im Bezug zur gegenständlichen Leistung einreichen. Die Leistungsfähigkeit für den hiesigen Auftragsgegenstand und die dafür relevanten Erfahrungen müssen in den Referenzen dargestellt werden. Nähere Informationen dazu können in den Vergabeunterlagen eingesehen werden, welche in Kürze veröffentlicht werden. Zudem müssen die Bewerber das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 26 KonzVgV, § 154 GWV i.V.m. §§123 oder 124 GWB sowie gem. Artikel 5K der Verordnung (EU)833/2014 bestätigen. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Der Betrieb erfolgt eigenwirtschaftlich. Der Konzessionsnehmer trägt das Betriebs- und Verwertungsrisiko. Voraussichtlicher Umsatz für die Vertragslaufzeit von max. 5 Jahren (Schätzung): ca. 888.500 EUR netto (Schätzung bezieht sich nur auf die Mittagsverpflegung). Ein Zuschuss seitens des Konzessionsgebers in Höhe von 20% (i.V.m. Qualitätsanforderungen) ist jeweils für an Beschäftigte ausgegebene zubereitete Mittagsmahlzeit gem. Richtlinien für Kantinen bei Dienststellen des Bundes ist vorgesehen. Laufzeit Geplante Vertragslaufzeit: vier Jahre Optionale Verlängerung: einmal um ein Jahr Qualitätsanforderungen (Grundzüge) Erwartet werden insbesondere: • Speisenangebot gemäß DGE Standards • Berücksichtigung vegetarischer/veganer Angebote • Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften • Nachhaltigkeitsaspekte gemäß Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit • Angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis für Mitarbeitende • Die konkreten Anforderungen werden in den Vergabeunterlagen näher beschrieben. Geplanter Ablauf: Das Konzessionsvergabeverfahren wird in Kürze veröffentlicht. Weitere Informationen werden mit der Veröffentlichung der Vergabeunterlagen bekannt gegeben.
- Stadt HammHammFrist: 07. Mai
Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste der Stadt Hamm
Die Stadt Hamm ist in ihrem Zuständigkeitsgebiet gemäß §§ 3 Abs. 1 und 2, § 4 Abs. 1 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) Aufgabenträger für den ÖPNV und zuständige Behörde im Sinne von Art. 2 lit. c) VO 1370/2007. Sie beabsichtigt die Direktvergabe eines öDA an den Verkehrsbetrieb Hamm GmbH (VBH). Der öDA wird entsprechend § 8a Abs. 2 Satz 1 PBefG im Wege der Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i. V. m. § 108 GWB erteilt (vgl. EuGH, Urteil v. 21.3.2019, Az. C-266/17 und C267/17 sowie BGH, B. v. 12.11.2019 – XIII ZB 120/19). Gegenstand des beabsichtigten öDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige, funktional zum Stadtverkehrsnetz Hamm gehörende öffentliche Personenverkehrsdienste. Der öDA bezieht sich auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr i.S.v. § 42 PBefG und Linienbedarfsverkehr i.S.v. 44 PBefG). Die Einzelheiten zu den (Mindest-)Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards der von dem beabsichtigten öDA umfassten öffentlichen Personenverkehrsdiensten sind gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. Satz 5 PBefG dem "Ergänzenden Dokument" zu entnehmen. Das "Ergänzende Dokument" ist unter https://www.hamm.de/verkehr/bus-und-bahn/eu-amtsblatt-direktvergabe-busverkehr öffentlich zugänglich und abrufbar. Darüber hinaus wird auf den aktuellen Nahverkehrsplan der Stadt Hamm verwiesen. Der Nahverkehrsplan ist unter https://www.hamm.de/verkehr/bus-und-bahn/nahverkehrsplan/nahverkehrsplan-2023 abrufbar. Die jeweils gültigen Tarife und Beförderungsbedingungen des Westfalentarifs einschließlich der Anerkennungstarife sind ohne Abweichung anzuwenden und unter https://www.westfalentarif.de/service/befoerderungsbedingungen-tarifbestimmungen einsehbar. Der geplante Beginn des öDA bzw. die Betriebsaufnahme ist der 01.01.2028. Der öDA endet planmäßig nach einer Laufzeit von 10 Jahren. Er kann unter Berücksichtigung der Amortisierungsdauer der eingesetzten Wirtschaftsgüter insbesondere Investitionen in Fahrzeuge mit alternativen Antrieben und dazugehöriger Ladeinfrastruktur nach Art. 4 Abs. 4 UAbs. 1 VO 1370/2007 optional um bis zu fünf Jahre verlängert werden. Es ist beabsichtigt, dem Betreiber ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG zu erteilen. Der öDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb eines bestimmten Rahmens quantitativ und qualitativ angepasst werden kann. Änderungen kommen insbesondere zur Anpassung an veränderte Verkehrsbedürfnisse und an sonstige Rahmenbedingungen zur Herstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung (§ 8 Abs. 3 PBefG, § 2 ÖPNVG NRW) in Betracht (wie z.B. technische Entwicklungen, Belange der Umwelt und Klimaschutzes, Veränderungen der Raum, Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur, Anpassung des Verkehrsangebots an kurz oder langfristige Nachfrageentwicklungen, Anpassung an sozial oder umweltpolitische Vorgaben (z. B. alternative Antriebsformen, Luftreinhaltepläne, Fahrverbote), das Entstehen bzw. Entfallen anderer Verkehrsträger mit Auswirkungen auf die Nachfrage des nach diesem öDA betrauten Verkehrsangebots); sie sind insbesondere erforderlich im Falle von Erweiterungen und Veränderungen der planerischen Vorgaben der Stadt Hamm. Quantitative Änderungen umfassen u. a. die Einrichtung neuer Linien und die Einstellung bestehender Linien, die Veränderung bestehender Linien hinsichtlich Führung, Ausgangs- und Endpunkten und Bedienumfang, die Änderung von Bedienzeiten und Taktung, die Änderung von Anschlussvorgaben, die Umwandlung von regulärer Bedienung in Bedarfsverkehre und von Bedarfsverkehre in reguläre Bedienung, sonstige Aufnahme von innovativen Bedienungsformen (z.B. On-Demand-Verkehre) sowie die Änderung der verkehrsgenehmigungsrechtlichen Grundlage. Die vom öDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Insbesondere wird aus Gründen der Transparenz darauf hingewiesen, dass aktuell auf den Linien 1/3 (Ost-West-Achse) sowie 10/11 (Ring über den Hauptbahnhof nach Bockum-Hövel) von montags bis freitags in den Hauptverkehrszeiten (zwischen 6.30 und 8.30 Uhr sowie 13 und 18 Uhr) ein 10-Minuten-Takt besteht, dessen dauerhafte Fortsetzung politisch noch nicht gesichert ist (vgl. "Ergänzendes Dokument"). Als qualitative Änderungen kommen insbesondere Änderungen der Vorgaben zu den Qualitäten der einzusetzenden Fahrzeuge (alternative Antriebsformen wie z.B. Batterie- und Brennstoffzellbusse), zur Betriebssteuerung, zum Fahrzeug-Management, zum Beschwerde-Management und zu Tarif und Vertrieb in Betracht. Die Modalitäten der Anpassung nach § 132 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 GWB regelt der öDA. Eine Vergabe an Unterauftragnehmer ist unter Beachtung des Gebots der bedeutenden Selbsterbringung gemäß Art. 4 Abs. 7 S. 1 und S. 2 VO 1370/2007 zulässig. Der Eigenanteil des Verkehrsbetrieb Hamm (VBH) wird mindestens durchgängig 20 - 30 % der vergebenen Verkehrsleistung betragen (OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 19.02.20 Verg 26/7 und VIIVerg 2/19). Bei der Vergabe an Unterauftragnehmer beachtet der VBH das für ihn geltende Vergaberecht. Die Stadt Hamm kommt mit dieser Information ihrer Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 nach.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Universitätsklinikum Düsseldorf.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.