Leitfähigkeitsadditiv (SDA)
Beschaffung von ca. 4000 Litern des Leitfähigkeitsadditivs (Static Dissipator Additive, SDA). Der Lieferumfang umfasst 20 Fässer mit jeweils ca. 186 kg bzw. 200 Litern Inhalt pro Fass.
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Beschaffung von ca. 4000 Litern des Leitfähigkeitsadditivs (Static Dissipator Additive, SDA). Der Lieferumfang umfasst 20 Fässer mit jeweils ca. 186 kg bzw. 200 Litern Inhalt pro Fass.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH
- Veröffentlicht: 15. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: Chemikalien
Ausschreibungsbeschreibung
Beschaffung von ca. 4000 Litern des Leitfähigkeitsadditivs (Static Dissipator Additive, SDA). Der Lieferumfang umfasst 20 Fässer mit jeweils ca. 186 kg bzw. 200 Litern Inhalt pro Fass.
Weiterführende Details
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7- Zweckverband Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal
Transport & Verwertung/Entsorgung von Reststoffen aus Kläranlagen
Der Auftragnehmer übernimmt für die Dauer von einem Jahr den Transport und die Verwertung bzw. Entsorgung von Sieb- und Rechenrückstände, Sandfangrückstände sowie Abfällen aus der Kanalreinigung der verbandseigenen Kläranlagen. Es besteht die Option zur jährlichen Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr, maximal jedoch bis zu vier Jahre.Die Leistung umfasst die folgenden Jahresrichtmengen: - ca. 80 t Sieb- und Rechengutrückstände (AVV-Code: 190801) vom KW Gera- ca. 80 t Sieb- und Rechengutrückstände (AVV-Code: 190801) von Kläranlagen aus Umleertouren- ca. 250 t Sandfanggutrückstände (AVV-Code: 190802) vom KW Gera- ca. 50 t Sandfanggutrückstände (AVV-Code: 190802) von Kläranlagen aus Umleertouren- ca. 200 t Abfälle aus der Kanalreinigung (AVV-Code: 200306) vom KW Geraaus insgesamt 20 Kläranlagen und dem Klärwerk Gera.Die angegebenen Mengen sind Schätzwerte, die auf dem Reststoffanfall der Vorjahre basieren. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf eine jährliche Mindest- oder Maximalmenge lässt sich hieraus jedoch nicht ableiten. Mehr- oder Mindermengen sind daher in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eventuelle Änderungen führen nicht zu Preisänderungen. Die Rahmenvereinbarung endet automatisch, sobald der Höchstwert von 665.000 € erreicht ist, unabhängig von der Vertragslaufzeit.
- Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Rahmenvertrag Steuerberatungsleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam
2.1 Steuerliche Beratung der LHP Das Leistungsspektrum umfasst insb. in folgenden Bereichen den Abruf von Beratungsleistungen, welche tlw. kurzfristig bzw. mit einer schnellen Reaktionszeit zu erbringen sind: - Beratung der LHP zu komplexen steuerlichen Angelegenheiten, die die Stadt selbst und als Anteilseignerin betreffen; - Beratung zur Gestaltung von Geschäftsvorfällen und Planungsvorhaben mit dem Ergebnis der Optimierung der Steuerlast für die LHP; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit dem Treuhandvermögen (Entwicklungs-/Sanierungsgebiete) der LHP - Beratung bei Vertragsgestaltungen, auch von Sponsoringsachverhalten, unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten; - Vorbereitung & Begleitung während der Betriebsprüfung, Bearbeiten von komplexen Prüfungsanfragen und Beurteilung von Prüfungsfeststellungen der Betriebsprüfung des Finanzamtes sowie Überprüfung der Umsetzung von Prüfungsfeststellungen in den betroffenen Bereichen der LHP; - Führen von Rechtsbehelfsverfahren sowie ggfs. die Vertretung der LHP im Klageverfahren vor Gericht; - Beratung in Zusammenhang mit Lohnsteuerangelegenheiten in Abstimmung mit der Personalabteilung; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit der Neubesteuerung der öf. Hand (Inkrafttreten des § 2b UStG) - Beratung bei Verhandlungen inkl. ggf. Abstimmungen mit der Finanzverwaltung insb.im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des § 2b UStG für die LHP; - Mitwirkung bei der Etablierung eines TCMS bei der LHP sowie dessen Weiterentwicklung - Beratung bei der Einrichtung neuer Betriebe gewerblicher Art und Beratung inkl. steuerrechtliche Würdigung von Sachverhalten bei bereits bestehenden bzw. zukünftigen BgA Die Beratungen können insbesondere folgende Einzelleistungen umfassen: - Feststellung des Sachverhaltes - Erstberatung - Klärung von (Steuer-)Rechtsfragen - Prüfung und Anpassung von Vertragsentwürfen - Besprechungen mit Leitungskräften und Mitarbeitern aus den jeweiligen Geschäftsbereichen - Handlungsempfehlungen in Form von Stellungnahmen oder Gutachten Die LHP hat derzeit 17 BgA, wovon 4 den Gemeinnützigkeitsstatus haben. Die LHP ist mit ihren BgA steuerpflichtig. Aufgrund dessen beinhaltet das Leistungsspektrum auch die - Deklarationsarbeiten, wie z.B. Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilung bzw. Schwerpunktprüfung (inklusive Erstellungsbericht) und E-Bilanzen bei Bilanzierungspflicht sowie die elektronische Übermittlung der Unterlagen an die Finanzverwaltung. Der Arbeitsaufwand wird auf ca. 339 Stunden pro Jahr geschätzt. Somit ist von einem Arbeitsaufwand von ca. 1357 Stunden über die gesamte Vertragslaufzeit (01.05.2026 - 30.04.2030, § 6 Rahmenvertrag zu Steuerberatungsleistungen) auszugehen. Hierbei ist es grundsätzlich nicht möglich, genauere Aussagen darüber zu tätigen, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres es zur Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen kommen wird. Für den Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärungen gelten die gesetzlichen Abgabefristen unter Berücksichtigung bestimmter Fristverlängerungen durch das Finanzamt. Präsenzzeiten am Ort des Auftraggebers sind insbesondere während der Erstellung der steuerlichen Jahresabschlüsse, regelmäßigen Arbeitsgesprächen und bei Besprechungen im Rahmen von Betriebsprüfungen vorgesehen. Die Vor-Ort-Termine werden auf 5 bis 10 Tage pro Jahr mit einem Zeitaufwand von 2 bis 8 Stunden pro Tag geschätzt. Die Deklarationsarbeiten bzw. der Compliance-Anteil und der Anteil an der allgemeinen steuerlichen Beratung in Bezug auf alle anfallenden Arbeiten wird auf jeweils die Hälfte des Arbeitsumfangs geschätzt. 2.2 Schulungen Die Beratungsleistungen umfassen bei Abruf auch Schulungsleistungen inkl. der Erstellung von Schulungsunterlagen. Auf dieser Grundlage sind im Falle eines Abrufs Schulungen für die städtischen Mitarbeitenden durchzuführen. Die Schulungsunterlagen beinhalten dabei insb, Angaben über die Vermittlung des Lehrstoffes, wie z. B. ausführliche schriftliche Erläuterungen zum Inhalt und zur Didaktik, eine Präsentation und ggf. weiteres Video- oder Audiomaterial. Der AN erstellt passend zu den Schulungen zusätzlich ein Skript, das den Lernstoff vollständig wiedergibt und Übungsaufgaben zur Lernkontrolle anbietet. Die Schulungen sind digital über eine DSGVO-konforme Anwendung des Auftragnehmers durchzuführen. Fragen, die während der Schulungen aufkommen, sind inkl. Antworten schriftlich zu dokumentieren. Zusätzlich sind die Schulungen als Musterschulungen aufzuzeichnen, um sie im Intranet der AG im Videoformat zu veröffentlichen. Die Datenschutzrechte der Teilnehmenden sind in diesem Zusammenhang zu wahren. Folgende Teilbereiche sind zu schulen: - Grundlagen der Besteuerung von BgA - Umsatzsteuer: Voranmeldung & Jahreserklärung - Vermietung und Verpachtung bei juristischen Personen des öf. Rechts - Umsatzsteuerliche Behandlung von Auslandssachverhalten (Reverse-Charge-Verfahren, innergemeinschaftlicher Erwerb, Einfuhrumsatzsteuer) Es wird von einem Schulungstermin à 4 Stunden pro Jahr ausgegangen (Planmenge).
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2.1 Steuerliche Beratung der LHP Das Leistungsspektrum umfasst insb. in folgenden Bereichen den Abruf von Beratungsleistungen, welche tlw. kurzfristig bzw. mit einer schnellen Reaktionszeit zu erbringen sind: - Beratung der LHP zu komplexen steuerlichen Angelegenheiten, die die Stadt selbst und als Anteilseignerin betreffen; - Beratung zur Gestaltung von Geschäftsvorfällen und Planungsvorhaben mit dem Ergebnis der Optimierung der Steuerlast für die LHP; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit dem Treuhandvermögen (Entwicklungs-/Sanierungsgebiete) der LHP - Beratung bei Vertragsgestaltungen, auch von Sponsoringsachverhalten, unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten; - Vorbereitung & Begleitung während der Betriebsprüfung, Bearbeiten von komplexen Prüfungsanfragen und Beurteilung von Prüfungsfeststellungen der Betriebsprüfung des Finanzamtes sowie Überprüfung der Umsetzung von Prüfungsfeststellungen in den betroffenen Bereichen der LHP; - Führen von Rechtsbehelfsverfahren sowie ggfs. die Vertretung der LHP im Klageverfahren vor Gericht; - Beratung in Zusammenhang mit Lohnsteuerangelegenheiten in Abstimmung mit der Personalabteilung; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit der Neubesteuerung der öf. Hand (Inkrafttreten des § 2b UStG) - Beratung bei Verhandlungen inkl. ggf. Abstimmungen mit der Finanzverwaltung insb.im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des § 2b UStG für die LHP; - Mitwirkung bei der Etablierung eines TCMS bei der LHP sowie dessen Weiterentwicklung - Beratung bei der Einrichtung neuer Betriebe gewerblicher Art und Beratung inkl. steuerrechtliche Würdigung von Sachverhalten bei bereits bestehenden bzw. zukünftigen BgA Die Beratungen können insbesondere folgende Einzelleistungen umfassen: - Feststellung des Sachverhaltes - Erstberatung - Klärung von (Steuer-)Rechtsfragen - Prüfung und Anpassung von Vertragsentwürfen - Besprechungen mit Leitungskräften und Mitarbeitern aus den jeweiligen Geschäftsbereichen - Handlungsempfehlungen in Form von Stellungnahmen oder Gutachten Die LHP hat derzeit 17 BgA, wovon 4 den Gemeinnützigkeitsstatus haben. Die LHP ist mit ihren BgA steuerpflichtig. Aufgrund dessen beinhaltet das Leistungsspektrum auch die - Deklarationsarbeiten, wie z.B. Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilung bzw. Schwerpunktprüfung (inklusive Erstellungsbericht) und E-Bilanzen bei Bilanzierungspflicht sowie die elektronische Übermittlung der Unterlagen an die Finanzverwaltung. Der Arbeitsaufwand wird auf ca. 339 Stunden pro Jahr geschätzt. Somit ist von einem Arbeitsaufwand von ca. 1357 Stunden über die gesamte Vertragslaufzeit (01.05.2026 - 30.04.2030, § 6 Rahmenvertrag zu Steuerberatungsleistungen) auszugehen. Hierbei ist es grundsätzlich nicht möglich, genauere Aussagen darüber zu tätigen, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres es zur Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen kommen wird. Für den Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärungen gelten die gesetzlichen Abgabefristen unter Berücksichtigung bestimmter Fristverlängerungen durch das Finanzamt. Präsenzzeiten am Ort des Auftraggebers sind insbesondere während der Erstellung der steuerlichen Jahresabschlüsse, regelmäßigen Arbeitsgesprächen und bei Besprechungen im Rahmen von Betriebsprüfungen vorgesehen. Die Vor-Ort-Termine werden auf 5 bis 10 Tage pro Jahr mit einem Zeitaufwand von 2 bis 8 Stunden pro Tag geschätzt. Die Deklarationsarbeiten bzw. der Compliance-Anteil und der Anteil an der allgemeinen steuerlichen Beratung in Bezug auf alle anfallenden Arbeiten wird auf jeweils die Hälfte des Arbeitsumfangs geschätzt. 2.2 Schulungen Die Beratungsleistungen umfassen bei Abruf auch Schulungsleistungen inkl. der Erstellung von Schulungsunterlagen. Auf dieser Grundlage sind im Falle eines Abrufs Schulungen für die städtischen Mitarbeitenden durchzuführen. Die Schulungsunterlagen beinhalten dabei insb, Angaben über die Vermittlung des Lehrstoffes, wie z. B. ausführliche schriftliche Erläuterungen zum Inhalt und zur Didaktik, eine Präsentation und ggf. weiteres Video- oder Audiomaterial. Der AN erstellt passend zu den Schulungen zusätzlich ein Skript, das den Lernstoff vollständig wiedergibt und Übungsaufgaben zur Lernkontrolle anbietet. Die Schulungen sind digital über eine DSGVO-konforme Anwendung des Auftragnehmers durchzuführen. Fragen, die während der Schulungen aufkommen, sind inkl. Antworten schriftlich zu dokumentieren. Zusätzlich sind die Schulungen als Musterschulungen aufzuzeichnen, um sie im Intranet der AG im Videoformat zu veröffentlichen. Die Datenschutzrechte der Teilnehmenden sind in diesem Zusammenhang zu wahren. Folgende Teilbereiche sind zu schulen: - Grundlagen der Besteuerung von BgA - Umsatzsteuer: Voranmeldung & Jahreserklärung - Vermietung und Verpachtung bei juristischen Personen des öf. 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- Staatliches Bauamt Erlangen-NürnbergFrist: 11. Mai
Bauüberwachung operative Baulogistik (Maßnahmen-Nr. B52HE150380001)
Leistung Objektüberwachung nach AHO Nr. 25 Baulogistik (März 2011), Leistungsphase 8 für die Überwachung der operativen Baulogistik. Bei der Baumaßnahme handelt es sich um Erweiterungen (Bibliotheksanbau, Aufstockung eines Gebäudeteils und Ausbau der Dachgeschosse), den Umbau und die Sanierung des Himbeerpalastes, einem denkmalgeschützten Bürogebäudekomplex von Siemens, der 1949 bis 1956 erbaut wurde. Das Bestandsgebäude mit einer BGF von ca. 50.000 m2 und einem BRI von ca. 197.000 m3 (jeweils allseitig umschlossen/überdeckt) wird auf ca. 57.000 m2 BGF und ca. 215.000 m3 BRI erweitert. Die Nutzfläche (NUF 1-7) wird von ca. 24.000 m2 (Bestand) auf ca. 30.000 m2 erweitert. Der Gesamtkostenrahmen der Maßnahme beläuft sich auf ca. 363 Mio. € brutto (KG 200-700), davon entfallen ca. 136 Mio auf die Kostengruppe 300, ca. 84 Mio auf die Kostengruppe 400 und ca. 16 Mio auf die Kostengruppe 500 (Stand 05/2025). Ausführungsort ist der Himbeerpalast (Werner-von-Siemens-Straße 50, Erlangen), zusätzlich wird ein Erdzwischenlager (Ecke Hammbacherstraße /Henri-Dunant-Straße, Erlangen) eingerichtet. Das Projekt umfasst neben der Sanierung des Gebäudes und dem Erweiterungsbau auch die Errichtung von unterirdischen Medienkanälen auf dem gesamten Projektgebiet. Die Grundstücksfläche von ca. 20.000 m2 ist, bzw. wird zum größten Teil bebaut (ca. 11.700 m2), davon ca. 10.500 m2 mit Gebäuden). Im östlichen Bereich grenzen Grünanlagen sowie im südlichen Teil eine gepflasterte Freifläche an. Die Maßnahme befindet sich in innerstädtischer Lage der Stadt Erlangen und verfügt über ein geringes Flächenkontingent zur Abwicklung des Bauablaufs. Erschlossen wird der Himbeerpalast im Westen durch die Sieboldstraße, im Norden über die Mozartstraße und im Osten und Süden durch die Werner-von-Siemens-Straße. Der Gebäudekomplex gliedert sich in die Bauteile A, B, C, D, E und F und umfasst einen nördlichen sowie einen südlichen Innenhof. In der Mozartstraße befindet sich die Hauptzu- und -ausfahrt zum nördlichen Innenhof. Die Zufahrt/Ausfahrt ist überbaut und die Durchfahrtshöhe ist beschränkt (3,70 m im Bereich der Zufahrt von der Mozartstraße, Bauteil E), sowie im Bereich der Durchfahrt zwischen Nord- und Südhof (Bauteil F) auf 3,90 m. Die max. Durchfahrtsbreite der Fahrspuren betragen jeweils 2,50 m. Die Lastbegrenzung der Zufahrt (Bauteil E) sowie der Durchfahrt (Bauteil F) beträgt 40 to. Eine Zufahrt zum Südhof ist bauphasenabhängig über den Nordhof oder über die Sieboldstraße möglich. Die Hauptmaßnahme am Himbeerpalast gliedert sich in fünf Bauphasen: 1b) Vorbereitung Verbau, Einrichtung der Baustelle, Erstellung der Rampe Süd, Vorbereitende Arbeiten zum Beginn der Verbauarbeiten im Nordhof 2a) Verbau Teil 1 (Nord) und Gebäudesanierung (BT A, D und E), Gebäudesanierung der BT A, D und E, Verbauarbeiten Nord 2b) Verbau Teil 2 (Süd) und Gebäudesanierung (BT A, D und E), Gebäudesanierung der BT A, D und E, Verbauarbeiten Süd, Medienkanalarbeiten BT B 2c) Neubau BT A2, Gebäudesanierung (BT A bis F) und Technikzentralen, Gebäudesanierung der BT A bis F, Neubau BT A2, Medienkanalarbeiten Nordhof, Technikzentrale (Südhof) 2d) Neubau BT A2 und Gebäudesanierung (BT A bis F), Gebäudesanierung der BT A bis F, Neubau BT A2 Die vorangegangene Bauphase 1a) hat sich mit den Abbrucharbeiten sowie der Schadstoffsanierung befasst und ist mit Beginn der Phase 1b) weitgehend abgeschlossen. Die unter Denkmalschutz stehenden Gebäudeteile A-F sind miteinander verbunden. Die Nutzung der denkmalgeschützten Treppenhäuser ist untersagt. Um den Materialtransport in die Gebäude sicherzustellen werden Bauaufzüge und Treppentürme zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig stehen Fassadengerüste und Treppentürme zum vorrangigen Personentransport bereit. Die Baustellenbetriebszeiten gemäß Baulogistikhandbuch sind von Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr und Samstag von 7: 00 Uhr bis 13: 30 Uhr. Ziel des operativen Baulogistikers ist die Verbesserung, Bündelung und Kontrolle logistischer Ablaufprozesse sowie die koordinierte, gesteuerte und kontrollierte Nutzung verschiedener Baustelleneinrichtungsgegenstände und -flächen durch unterschiedliche Unternehmen auf dem Projektgelände. Darüber hinaus hat der operative Baulogistiker die baulogistischen Auswirkungen und Schnittstellen zu Dritten (Öffentlicher Verkehrsraum, Behörden, Nachbarn etc.) zu beachten, zu bearbeiten und zu dokumentieren. Im Weiteren soll die Sicherheit auf der Baustelle erhöht, Diebstahl und Beschädigungen vermieden sowie illegale Beschäftigungen ausgeschlossen werden. Die vom operativen Baulogistiker zu erbringenden Leistungen umfassen u.a. die Baustelleneinrichtung, Transportorganisation und -steuerung, Flächenmanagement, Containermanagement, Information und Organisation, Medienversorgung, Abfallentsorgung, sowie Sicherheit und Schutzleistungen.
- Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum NordFrist: 12. Mai
Prozessbegleitung Ausbildung in der Arbeit (AidA)
Im Rahmen der klassischen dualen Ausbildung der Nachwuchskräfte (NWK) unterstützt der integrative Ansatz "Ausbildung in der Arbeit (AidA)" den Transfer von theoretischen Ausbildungsinhalten in die berufliche Praxis. Sie leistet damit einen entscheidenden Beitrag zu einer nachhaltigen und wirksamen Ausbildung. Der Beschaffungsgegenstand umfasst die Unterstützung der AG bei der rechtskreisübergreifenden (SGB II und SGB III) Einführung, Integration und Verstetigung des selbstorganisierten und arbeitsintegrierten Lernens. Dies schließt sowohl das arbeitsintegrierte Lernen der Mitarbeitenden als auch die Ausbildung von NWK zur/zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen ein. Der Fokus liegt auf der Entwicklung von Lernarrangements, die beide Zielgruppen adressieren, sowie auf der Prozessbegleitung des Veränderungsprozesses innerhalb der AG. Der AN muss die AG bei der rechtskreisübergreifenden (Rechtskreis SGB II und SGB III) Einführung und Institutionalisierung / Verstetigung des selbstorganisierten und arbeitsintegrierten Lernens der Auszubildenden bei der AG unterstützen. Es ergeben sich folgende Leistungsschwerpunkte des AN als Gegenstand der Vergabe: • Prozessbegleitung des angestoßenen Veränderungsprozesses in den Rechtskreisen SGB II und SGB III einschließlich Entwicklung von Lernarrangements für die Praktikumsphasen des zweiten und dritten Ausbildungsjahres (siehe 5.1 der LB) • Verzahnung der neuen Lernarrangements in den Praktikumsphasen mit den bestehenden Konzepten zur Theorievermittlung in den Lernmodulen (siehe 5.2 der LB) • Qualitätssicherung der Implementierung und Verstetigung von Ausbildung in der Arbeit (Etablierung und Befähigung zur eigenständigen Anpassung der entwickelten Produkte) (siehe 5.3 der LB) Folgende weitere optionale Bestandteile sind zudem angedacht: • Weiterentwicklung der Feststellungen des Ausbildungserfolgs und der Leistungs- und Kompetenzbeurteilung nach Umstellung auf AidA (siehe 5.4 der LB) • Konzeptionsarbeit für Ausbildung in der Zukunft (Kompetenzlernen, Digitalisierungs- und Automatisierungsprozesse, Transformationshandeln) (siehe 5.5 der LB) Der (AN) muss bei der Erbringung seiner Dienstleistungen die Rahmen- und Arbeitsbedingungen in den Dienststellen der BA sowie die Inhalte des vorliegenden Konzepts des selbstorganisierten und arbeitsintegrierten Lernens und die Umsetzungslogik des seit 2021 angestoßenen Veränderungsprozesses einbeziehen. Er muss seine Dienstleistung so erbringen, dass • die Dienstleistung die geschäftspolitische Erwartung der AG an die mit der dauerhaften Verankerung der selbstorganisierten, arbeitsintegrierten Arbeitsweise der NWK verbundenen Ziele optimal unterstützt • diese konsequenten Bezüge zum Ansatz der Lernprozessbegleitung, dem arbeitsintegrierten Lernen und der darin zugrundeliegenden Haltung sowie Methodik herstellt und somit wahrnehmbar die fachlichen Kernelemente fortführt (= Sicherstellung von Widerspruchsfreiheit bzw. Kohärenz zum bisherigen Einführungs-/Befähigungsprozess). Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung. Der Leistungszeitraum startet ebenfalls mit Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf von 36 Kalendermonaten, gleichzeitig mit der Vertragslaufzeit. Die geschätzte Abrufmenge über den gesamten Leistungszeitraum beträgt ca. 19 Personenmonate (PM), was 3064 Personenstunden (PS) entspricht. Ein PM entspricht 20 Personentagen (PT) und ein PT wiederum 8 Personenstunden (PS). Die Leistungen werden über die gesamte Laufzeit hinweg nach Bedarf durch die BA sukzessive abgerufen. Die tatsächliche Abrufmenge kann - abhängig von fachlichen Notwendigkeiten und haushaltsmäßigen Gegebenheiten - über- oder unterschritten werden. Eine Abrufverpflichtung seitens der BA besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Die Höchstmenge für diese Beschaffung beträgt 25 Personenmonate (PM). Dieser Wert stellt die vergaberechtliche Obergrenze zur Nutzung der Rahmenvereinbarung dar und steht in keinem Zusammenhang mit den von der BA zugrunde gelegten Schätzmengen oder Haushaltsmitteln.
- Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)Frist: 04. Mai
Beschaffung einer CO2-basierten Wärmepumpenanlage zur Erprobung von Komponenten in zwei Lose
Es ist im Rahmen dieses Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb beabsichtigt, die Beschaffung einer CO2-basierten -basierten Wärmepumpenanlage zur Erprobung von Komponenten (CoCo.1) in zwei Lose zu unterteilen. Ziel ist die Realisierung einer betriebsbereiten Versuchsanlage für Forschung- und Entwicklungszwecke. Den Bewerbern steht es frei, Teilnahmeanträge für ein einzelnes Los oder für beide Lose abzugeben. In der anschließenden Angebotsphase sind sie an die getroffene Auswahl gebunden; ein nachträglicher Wechsel oder eine Erweiterung der Losauswahl ist ausgeschlossen. Die Abgabe eines Teilnahmeantrags begründet jedoch keine Verpflichtung, für das betreffende Los später auch ein Angebot abzugeben. Bitte beachten: Die folgenden losweisen Beschreibungen der Auftragsgegenstände sind keine Leistungsbeschreibungen. Vielmehr dienen diese Beschreibungen den potenziellen Bewerbern/Bietern dazu, einzuschätzen, ob eine Teilnahme an der Ausschreibung von Interesse bzw. erstrebenswert ist, also ob der hier beschriebene Auftragsgegenstand zum Leistungsspektrum eines potenziellen Bewerbers/Bieters passt. Die eigentlichen Leistungsbeschreibungen werden nebst weiteren Bestandteilen der Vergabeunter-lagen ausschließlich den Bewerbern bekannt gegeben, die den Teilnahmewettbewerb erfolgreich bestanden haben, und zwar in der zweiten Phase der Ausschreibung, der Angebotsphase. Weitere Informationen zum Ablauf des zweistufig durchzuführenden Vergabeverfahrens können diesen Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb entnommen werden. Beschreibung des Auftragsgegenstands in Los 1 – Primärkreis der CO2-basierten -Anlage Gegenstand von Los 1 ist die Planung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme des Primärkreises der CO2-basierten Wärmepumpenanlage. Das Los umfasst die vollständige Auslegung und Realisierung eines geschlossenen CO2-Prozesskreislaufs (R744), der für den Betrieb im transkritischen Be-reich ausgelegt ist. Bestandteil des Loses ist zudem die Umsetzung der zugehörigen Betriebssteuerung auf Basis einer speicherprogrammierbaren Steuerung (SPS) einschließlich Bedien- und Überwachungsmöglichkeiten, Sicherheitsfunktionen, Datenaufzeichnung und Anbindung der für den Betrieb erforderlichen Mess- und Regelkomponenten. Folgende Betriebsparameter sind vorgesehen: • Verdampfungstemperaturbereich: ca. -10 °C bis +20 °C • Betriebstemperaturbereich mindestens 160 °C (Verdichteraustrittstemperatur) • Massenstrom: 2,2 kg/s (Bei pLP= 30 bar; pHP= 100 bar) • Betrieb im Hochdruckbereich bis mindestens 130 bar Optional kann im Rahmen dieses Loses voraussichtlich auch die technische Anbindung der Steuerung an den in Los 2 vorgesehenen Sekundärkreis angeboten werden. Beschreibung des Auftragsgegenstands in Los 2 – Rückkühler im Sekundärkreis der CO2-Anlage Kern von Los 2 ist die Planung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme eines wetterfesten Rückkühlers zur Außenaufstellung, der für den Betrieb mit einem geeigneten Wärmeträgermedium (z.B. Wasser-Glykol-Gemisch) ausgelegt ist. Der Rückkühler ist so zu dimensionieren, dass die im Primär-kreis entstehende Wärmeleistung zuverlässig abgeführt werden kann. Die interne Steuerung des Rückkühlers muss einen stabiler Anlagenbetrieb auch unter variierenden Betriebsbedingungen gewährleisten. Optional können zusätzlich zur Mindestleistung voraussichtlich weitere Komponenten für die Umsetzung des vollständigen sekundärseitigen Kreislaufes angeboten werden. Hierzu können gehören: • Auslegung und Integration eines Speichers zur Stabilisierung des Anlagenbetriebs • Lieferung und Einbindung von Wärmeübertragern zur Systemintegration • Bereitstellung von Armaturen, Pumpen und Rohrleitungssystemen • Erweiterte Mess-, Steuer- und Regelungstechnik innerhalb des Sekundärsystems Für beide Lose gilt: Die Anlage wird später an folgendem DLR Standort errichtet: Projekthalle des DLR in Cottbus, Gerhart-Hauptmann-Straße 15, 03044 Cottbus.(Von einer Kontaktaufnahme mit den Mitarbeiten-den des Standortes ist während des gesamten Vergabeverfahrens abzusehen.) Nach derzeitigem Planungsstand ist die Auftragserteilung für Ende Juli 2026 vorgesehen. Die Leistungen sollen bis spätestens März 2027 erbracht werden. Sollten sich nennenswerte Änderungen im zeitlichen Ablauf ergeben, werden die Bewerber/Bieter umgehend und detailliert über die neuen Zeitpläne informiert.
- Frist: 02. Apr.
Beschaffung von Bereitstellung und Betrieb einer Big-Blue-Button-Videokonferenzsystem-Umgebung einschl. technischen Supports
Das Schulportal Hessen (SPH) ist die vom Land bereitgestellte zentrale pädagogische Plattform für die hessischen Schulen. Derzeit sind ca. 1.120.000 Nutzende registriert. Das Schulportal besteht aus einem zentralen Login als Identitätsmanagement mit Single-Sign-On (IdM), einem Lernmanagementsystem (LernSys), der zentralen Weboberfläche zur pädagogischen Organisation (PaedOrg), dem Bildungsserver (BS) und einer On-Premise Lösung für die Verwaltung von pädagogischen Netzen in den Schulen (PaedNet). Seit September 2022 können die Nutzenden über das Schulportal Hessen das Open Source Videokonferenzsystem (VKS) Big Blue Button nutzen, welches vollständig in das User Interface in PaedOrg integriert wurde. Um die Nutzung des VKS datensicher zu realisieren, erfolgt die Planung und Anmeldung von Videokonferenzen dabei nicht über einen Link, sondern vollständig über das User-Interface des SPH. Benötigt wird die Bereitstellung des Videokonferenzsystems Big Blue Button (BBB) auf einer Infrastruktur, die im Basisbetrieb bis zu 30.000 und im erweiterten Betrieb bis zu 300.000 Nutzerinnen und Nutzern (concurrent User) gleichzeitig die Teilnahme an Videokonferenzen ohne Verringerung der Performance (vgl. Ziffer 4.2) ermöglicht. Alle Lehrkräfte (ca. 100.000) können mit Moderationsrechten teilnehmen. Alle Schülerinnen und Schüler (ca. 747.000) sowie deren Eltern (ca. 366.000) können nur mit eingeschränkten Rechten teilnehmen. Der jeweils vereinbarte Betriebszustand (Stufe 1 verpflichtend, Stufe 2 bei Beauftragung) muss vom Auftragnehmer während der gesamten Vertragslaufzeit bereitgestellt werden und wird unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer mit einem monatlichen Pauschalpreis vergütet. Die Pauschale richtet sich dabei nach der Anzahl an maximal Nutzenden, welche ohne Performanceeinbußen das VKS (vgl. Ziffer 4.2 der Leistungsbeschreibung) nutzen können: Die Bereitstellung erfolgt stufenweise: Stufe 1 (Basis): Kapazität für bis zu 30.000 gleichzeitige Nutzende. Optionale Erweiterung innerhalb der Basisstufe in Schritten zwischen 10.000 und 90.000 gleichzeitigen Nutzenden Stufe 2 (optional): kurzfristige Erweiterung um 100.000 gleichzeitige Nutzende Der qualifizierte, deutschsprachige technische Support (second- und third-level), der von dem Auftragnehmer im Rahmen des Betriebs zu leisten ist, muss von Montag bis Freitag von 06:00 bis 20:00 Uhr via Hotline oder Ticketsystem erreichbar sein. Die Leistung umfasst folgende Komplexe: IT Architektur - Implementierung und Betrieb einer aus dem Internet nutzbaren Cloud-Architektur für bis zu 300.000 gleichzeitige Nutzenden unter Berücksichtigung der Anforderungen an Skalierbarkeit. - Die Kapazität im Cluster muss dynamisch auf alle Schulen verteilbar sein, sodass auch bei starker Nutzung durch einzelne Schulen. - Auf den Endgeräten der Landesverwaltung sind standardmäßig nur HTTP(S) über TCP 80 und 443 freigeschaltet. - Die Anzahl gleichzeitig nutzbarer Räume wird technisch nicht begrenzt. - Für jeden Videokonferenzraum wird eine an der Anzahl den Nutzenden orientierte Bandbreite von mindestens 0,5 Mbit/s pro Nutzerin bzw. Nutzer reserviert und zugesichert. - Software und Hardware-Infrastruktur müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Anbindung an das Schulportal Hessen - Zwingende Anbindung an das IDM des Schulportals zur Steuerung von Identifikation und Berechtigung. - Automatisierte Erstellung von Klassen- und Lerngruppenräumen anhand der Unterrichtsverteilung im Verbund LUSD/Schulportal über die API. - Möglichkeit zum individuellen Anlegen von dauerhaften Videokonferenzräumen für Gremien (z. B. Lehrerkonferenzen) und Arbeitsgruppen (z. B. Steuergruppe Schulentwicklung). - eigene Slides; Aufzeichnungen dürfen nicht möglich sein; keine Telefoneinwahl; kein Learning-Dashboard; SPH-Logo muss standardmäßig in BBB eingerichtet werden API - Bereitstellung einer dokumentierten, quelloffenen XML-basierten Schnittstelle (API), die per Schlüssel/Zertifikat abgesichert ist. - Für jede nutzende Schule müssen individuelle Zugangsdaten zur API bereitgestellt werden (Mandantenfähigkeit), um eine gegenseitige Einsicht oder Nutzung der Räume und Daten zu verhindern. - Es muss die Möglichkeit zur Integration der API in weitere Bereiche des Schulportals Hessen bestehen. - Die technische Beratung und Unterstützung beim Zugriff auf die API (z. B. für andere Bereiche des Schulportals Hessen) muss sichergestellt werden. Datenschutz und Datensicherheit Leistungsorte Die Orte der Leistungserbringung sind Hessisches Ministerium für Kultus Bildung und Chancen Luisenplatz 10 65185 Wiesbaden Standort des SPH-Teams der Hessischen Lehrkräfteakademie Lahnstraße 61 35398 Gießen Bezugs- und abrufberechtigt sind ausschließlich das Hessische Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen sowie nachgeordnete Stellen im Auftrag. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH.
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